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Samstag, den 24. August 1929.
Fuldaer Zeitung (Amtliches Kreisblatt).
den Standpunkt gestellt hat, datz auch die nur gegen Taschengeld und nur stundenweise oder nur tageweise mit Dienstobliegenheiten von Angestellten beschäftigten Familienangehörigen des Be- triebsinhabers oder der Gesellschafter einer Firma zu den Angestellten im Sinne des § 2 des Kündigungssonderschutzgesetzes vom 9. 7. 1926 ebenso wie solche Gesellschafter zählen, die als Geschäftsführer die kaufmännische oder technische Leitung einer Gesellschaftsfirma z. B. einer G. m. 6. H. führen. Nach dieser hoch bedeutsamen^ Entscheidung ist es also auch solchen Meistern möglich, die Vergünstigungen des Kjjndigungssonderschutz- gesetzcs vom 9. 7. 1926 in Anspruch zu nehmen, die in kleineren Betrieben beschäftigt fmb,_ in denen die sonst von Angestellten verrichteten Büro- und Betriebsbeaufsichtigungsarbeiten von Familienangehörigen des Betriebsinhabers bezw. von den als Geschäftsführern tätigen Gesellschaftern verrichtet werden, vorausgesetzt, daß neben dem Werkmeister noch 2 Personen (z. B. noch mindestens ein geschäftsführender Gesellschafter der G. m. b. H. und ein Familienangehöriger desi- selben) regelmäßig, sei es auch nur stundenweise, Arbeiten für den Betrieb verrichten, die sonst von Angestellten erledigt werden.
Ist Sammeln von Ameise-neiern gestattet?
Die Mehrzahl wird die Frage fraglos mit „Ja" beantworten; und doch ist sie nur bedingt zu bejahen. Viele Hundert Familien besitzen ein kleines Aquarium mit allerlei Getier, dem sie
i Ameiseneier als Lieblingsspeise vorzusetzen haben. Abertausend haben ein zwitscherndes Vögelchen, das nochmal so schön singt, wenn es als Leckerbissen die Eier der Ameise zu kosten bekommt. Wenn sie alle wahllos die Wohnhügel der Ameise nach solch kostbarer Speise für ihre Lieblinge durchwühlen wollten, ohne jede Einschränkung, so würde es um die Ameisen schlecht bestellt sein. Diese Sammelarbeit ist nur befugten Personen gestattet, was der § 33, Ws. 2 des Deutschen Feld- und Forstpolizeigesetzes eindeutig besagt. „Wer unbefugt auf Forstgrundstücken Ameisen oder deren Puppen (Ameiseneier) einsammelt oder Ameisenhaufen zerstört oder zerstreut, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bis zu vier
I Monaten bestraft."
Wie kann man die Milch auf ihren Fettgehalt prüfen?
Folgende sehr einfache Prüfungsmethoden setzen I den Laien in den Stand, sich darüber zu infov- mieren, ob die Milch getauft ist. Man nimmt einen Tropfen Milch auf den Fingernagel. Vollmilch bildet dann stets ein rundes Kügelchen. Magermilch und gewässerte Milch zerfließen. Auch eine Stahlstricknadel leistet gute Dienste. Blecht I an ihr die Milch auch nur in geringen Quartti-- I täten hängen, so ist es Vollmilch. Im anderen
Fall kann man vermuten, daß es sich um Magermilch oder gewässerte Milch handelt. Ein srche- I rer Beweis kann aber nur durch eine genaue I chemische Analyse erbracht werden.
Aus dem Gerichtssaal.
Weil sie am 10. Juni ds. Js. im Harmerzer I Forstrevier eine 16 Meter lange Kiefer abgesägt und aus dem Fortt gestohlen hatten, wurden verurteilt: der langjährige Holzhauer Fr. L. von H. zu 27 Ml., feine Tochter I. und sein Schwiegersohn Th. 21. eit je 18 Mk. Geldstrafe. Außerdem wurde auf Wertersatz von 9 Mk. für die gestohlene Kiefer und auf Einziehung der benutzten Säge er- kannt. — Gelegentlich des schweren Eisenbahnunglücks bei Kerzell kam der R. von N. den wiederholten dienstlichen Aufforderungen eines Obsrland- jägers zum Verlassen des Bahnkörpers nicht nach. Er erhielt darauf einen Strafbefehl über 50 Mk., gegen den er Einspruch erhob. In der gestrigen Verhandlung vor Gericht wurde durch Zeugen bewiesen, daß R. den dienstlichen Anordnungen durch den Oberlandjäger nicht Folge geleistet hatte. Das Urteil lautete wegen Uebertretung der Eisenbahn- Betriebsordnung auf 10 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten. — Weil Kaufmann A. K. von hier an einem Sonntag Waren verkauft hatte, war ihm ein Strafbefehl über 20 Mk. zugegangen. Lediglich wegen der Höhe dec Strafe hatte er Einspruch eingelegt. Das Urteil lautete auf 5 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten. — Der 27
Fulda, den 23. August 1929 I
SI Geist-Pfarrei.
raa s-: cn dieser Stelle nochmals daran erinnert dast Sonntag, den 25. d. Mts. unrndtei» bar nach der Wendandacht gegen 8.33 Uhr un
Hospitales ein Oblaten-Pa.er den Ein- -S» 06« dl- A-b.lt-» ,u, D--6-.
«uf bi= hl. Mi,,l°» «all-,, wird. Mle Vertrauensleute sind dazu herzlichst emge- laden.
Im Mittelschiff des Domes merden wieder umfangreiche Ausgrabungen unter Leitung von Prof. Dr. Vonderau vorge- nnmmen Ueber die Ergebnisse, mit denen man an leitender Stelle sehr zufrieden sein soll, laßt Uch ein abschließendes Urteil noch nicht fallen. Endgültiges läßt sich darüber noch nicht sagen.
Veihnachtszeugnisse.
Bekanntlich ist kürzlich durch einen Ministenal- die Verteilung der Weihnachtszeugnisse all- a-mein auf den ersten Samstag im De- -ember festgesetzt worden. Diese Anordnung ttbkt vielfach auf Bedenken wegen der kurzen Frist Iminen Herbst- und Weihnachtszeugnis. Eine demnächst erscheinende Verfügung des Provinzial- fSSgiums Berlin trägt diesen Bedenken Rechnung, indem sie für dieses Schuljahr versuchsweise die A u s h e b u n g der Weihnachtszeugnisse Überhaupt anordnct.
Höhere Schulen und Verfassungskag.
Nach den diesjährigen Verfassungsfeiern derSchu- len sahen sich zahlreiche Rektoren der höheren Schulen veranlaßt, dem Provinzialschulkollegium zu berichten, daß Schuler und Schülerinnen von ihren Eltern offenbar aus politischen Gründen von den oftiziellen Feiern ferngehalten worden seien. Zu diesen Berichten nimmt jetzt das Provinzialschulkollegium Berlin in einer Rund- ] Verfügung Stellung, in der gesagt wird: Unsere Schulen erziehen Schüler und Schülerinnen zu Bürgern der Republik. Wenn Eltern ihre Kinder zur Feier des Verfassungstages, „unseres einzigen offiziellen vaterländischen Feiertages", aus politischen Gründen zurückhalten, so würden sie damit die nationale Erziehungsarbeit der Lehrerschaft durchkreuzen. Die Verfügung ordnet an, daß in Zukunft in solchen Fällen die Kinder auf dem Verwaltungswege aus der betreffenden Schule entlassen werden.
Ein bedeutsames Urteil zur Auslegung des Kün- dissungsstmderschutzgesetzes für ältere Angestellte.
Die Vorteile des Kündigungssonderschutzgesetzes für ältere Angestellte vom 9. 7. 1926 bleiben vielen Angestellten deshalb versagt, weil das Kündigungssonderschutzgesetz nur solchen Angestellten die längeren Kündigungsfristen (von 3—6 Monaten zum Quartalsschluß) einräumt, die in Betrieben mit mehr als 2 Angestellten (ausschließlich der Lehrlinge) beschästigt sind. Gerade die zahlreichen älteren Angestellten kleinerer Betriebe müssen nach der jetzigen Fassung des Kündigungssonderschutzgesetzes auf die Vorteile dieser Schutzmaßnahmen des Gesetzes vom 9. 7. 1926 verzichten, obwohl sie oft ein ganzes Menschenalter in Diensten ihrer Firma gestanden und als Werkmeister oder in ähnlichen Positionen ihre besten Kräfte benutzt haben, um die Firma hoch zu bringen. Der Kreis der aus diesen formellen Gründen von der Anwendbarkeit des Kündigungssonderschutzgesetzes vom 9. 7. 1926 aus- genommenen Personen wurde dadurch noch erweitert, daß in der Rechtsprechung Familienangehörige des Betriebsinhabers, die für die Erledigung der Büroarbeiten herangezogen wurden, nicht zu den Angestellten int Sinne des Gesetzes gezählt worden sind. Da in einer solchen Auslegung des Kündigungssonderschutzgesetzes für alle betroffenen älteren Angestellten eine außerordentliche Härte liegt, ist es erfteulich, daß sich erstmalig in einem vom Deutschen Werkmeister-Bund, Sitz Essen, erwirkten Urteile vom 11. 7. 1929 Nr. A C 728/29 das Arbeitsgericht Hagen auf
Jahre alte E. Sch. war einer Hebung der hiesigen Reserve-Feuerwehr unentschuldigt fern geblieben. Er wurde zu 2 Mk. Geldstrafe und in die Kosten des Termins verurteilt. — Der mehrfach vorbestrafte Reisende A. Kr., jetzt in Halle in Untersuchungshaft. war früher bei einer hiesigen Druk- terei auf Provision zur Drucksachenwerbung tätig. In dieser Eigenschaft unterschlug er eine Anzahlung von 7.50 Mk. Wegen Unterschlagung erhielt Kr. drei Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind. — Der 57jährige arbeitslose Drechsler I. D. von Maiersbach (Kr. Gersfeld) wurde am Mittwoch in hiesiger Stadt bettelnd angetroffen. Er erhielt gestern drei Tage Haft. — Am 20. März ds. Js. machte der Musiker H. K. von hier mit einem Motorrad einen Ausflug. Auf dem Soziussitz befand sich der Schlos- fer I. von hier. Bei Blitzenrod ereignete sich ein Unglücksfall, wobei I. einen schweren Schädelbruch erlitt, an dessen Folgen er lange zu leiden hatte. K. stand gestern unter Anklage, durch zu rasches Fahren den I. aus Fahrläsiigkeit körperlich geschädigt zu haben. In der Verhandlung konnte nicht erwiesen werden, daß der Unglücksfall durch allzu rasches Fahren verursacht wurde. Mangels hinreichender Beweise wurde K. freigesprochen.
Ein schwerer verkehrsunsall
ereignete sich heute mittag gegen 1 Uhr an der Ecke Bahnhofstraße-Heinrichttraße. Aus noch nicht aeklärter Ursache wurde ein Radfahrer von einem hiesigen Kraftwagen gegen einen Saum gedruckt. Mit anscheinend Ziemlich erheblichen Verletzungen wurde der stark blutende Radfahrer in das Landeskrankenhaus eingeliefert.
Ein belgisches Auto
Meß am Franzosenwäldchen mit einem Motor- radsahrer zusammen. Der Motorradfahrer trug Verletzungen am Knie davon und mußE sich in ärztliche Behandlung begeben. Wen die Schuld an dem Derkehrsunsall trifft, steht noch nicht fest.
Diehmarkt und Eisenbahn.
Der gestrige Viehmarkt war mit seinen <92 Stück Vieh viel besser besahren, als sein Vorgänger am 1. August, zu dem nur 615 Tiere aufgetne'- ben waren. Am Vortage trasen 73 Wagen mit Vieh von auswärts hier ein, 98 Wagen mit Vieh wurden nach Marktschluß am Donnerstag abge- fertigt. In den Mittagsstunden mußten je ein Viehsonderzug in den Richtungen Bebra, Gießen und Frankfurt a. M. abgelassen werden.
Die Bedeutung der klein- und Mllelstädle Die kommunale Tagung in kiel.
Im weiteren Verlause der Tagung des Reichs- städtsbundes sprachen Hniversitätsprofesfor Dr. Peters und Dr. Voigt, Berlin, über
Die Bedeutung der klein- und Mittelstädte für Volk und Staat.
Dr. Peters ging in seinem Vortrag davon aus, daß Bevölkerungszunahme und Industrialisierung den Typus der GroßstÄit neu entwickelt haben, die alles andere neben sich in den Schatten zu stellen sucht und dadurch den Eindruck hervorgerufen hat, als feien Mittel- und Kleinstädte eine nicht mehr recht zeitgemäße Organisationsform. Die Behandlung der Mittel- und Kleinstädte bei den letzten Preußischen Umgemeindungs- gesetzen ist ein Ausfluß dieser Auffassung. Die Grundlage der Mittel- und Kleinstadt ist die S e l b st o e r » waltung. Eine Bedrohung der Demokratie in unserer Staatsform liegt in der Selbstverwaltung nicht. Die Selbstverwaltung führt dem heutigen Staate im Gegenteil neue Kräfte zu, indem sie ein Mittel ist zur Erziehung jenes Geistes, der das Lebenselixier der modernen Demokratie überhaupt ist. In der Mittel- und Kleinstadt findet sich die Synthese von Individualismus und Kollektivismus in bester Erfüllung. Prof. Peters würdigte dann die Umstände, die dem Einzelnen das Gefühl des Berwachfenfeins mit der Stadt geben. Dadurch ist auch die Verwaltung der Stadt in der Lage, neben den Willensäußerungen der städtischen Körperschaften die Meinung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ohne Mühe unverfälscht zu erkennen. Typisch für die Bürokratie der großen Verwaltungen ist, daß daß sie den toten Buchstaben dos Gesetzes über das mannigfach pulsierende Leben stellt, daß sie den Einzel- sall zwar formell gleich boh'ndelt wie andere äußerlich ähnlich gelagerte Fälle, b'" "> dadurch aber weder dem demokratischen Grundsa> Gleichheit noch der Ge-
rechtigkett zum Ziel per' Je größer das Gemein
wesen, je schwerst^. fein organisatorischer Apparat ist, um so stärker wirken sich die b ü r ok r a t i- schen Tendenzen aus. Für den Beamten, der einen bestimmten Fall zu bearbeiten hat. ist es bequemer, sich auf ein paar generelle Bestimmungen und auf . Vorgänge" zu stützen, als sich durch Hineinbeziehung von vielfältigen Varianten mit eigenem Nachdenken und eigener Verantwortlichkeit zu belasten. Bedenkt man noch, daß der regelmäßig nicht allzu große Verwaltungsapparat der Klein- und Mittelstadt eine Verschleppung und Vergrößerung des Geschäftsverkehrs kaum fördern wird, so zeigt sich darin ein weiterer bedeutsamer Vorzug klein- und mittelstädtischer Verwaltung. Auch der Staat zieht unmittelbaren Nutzen aus der Blüte der Klein- und Mittelstädte. Das Heranziehen des Einzel- nen an die Verwaltung dient der Durchtränkung der Gesamwerwaltung mit demokratischem Geiste. Auch sozial wirken die Klein- und Mittelstädte ausgleichend. Die schwersten sozialen Kämpfe und Ausschreitungen haben sich durchweg nicht in Mittel- und Kleinstädten abgespielt. Am meisten sind die Mittel- und Kleinstädte heute bedroht durch die vielfach übertriebenen Eingemeindungen, bei denen Gesetzgebung und Verwaltung rückständig und noch ganz befangen in einer sonst schon meist überwundenen Ueberschätzung des Wirtschaftlich-Materiellen — vielfach augenblicklichen
Werten zu Liebe — die kulturellen Kräfte und geistigen Imponderabilien im Volke zu gering achten. Wichtig erscheint vor allem eine Betonung des Grundsatzes, datz alle Aufgaben, die von der u n t e r st e n Behörde durchgeführt werden können, dieser auch übertragen werden. Dieser Grundsatz ist die notwendige Ergänzung zu dem Prinzip der Totalität des Wirkungskreises jeber Gemeinde Die Mittel- und Kleinstadt stellt eine zukunftsreiche Organisation dar, ihre Erhaltung und Stärkung ist ein Gebot politischer Klugheit. .
Der zweite Redner zu diesem Thema, Dr. Voigt, wies darauf hin, daß die moderne Verfasfungform den Abgeordneten eine besondere Verantwortung auferlege. Die sachgemäße staatspolitische Betätigung fei aber eine Kunst, die Umsicht und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten erfordere. Es fei bedauerlich, baß man bei dem Beruf des Volksvertreters auf eine Ausbildung verzichte. Die beste Berufsschule für den Politiker sei die Selbstverwaltung, deren Universalität alle Gebiete der hohen Politik mit Ausnahme der Außen Politik umfasse. Besonders die übersichtliche Verwaliun. der Klein- und Mittelstädte sei geradezu die Grund f ch u l e für den P o l i t i k e r. Dr. Voigt würdigte ba: über hinaus bie Klein- unb Mittelstädte, in benen 3 Prozent ber Bevölkerung wohnen, als Förberstättei staatsbürgerlicher Gesinnung. Steins Selbstverwaltum- hätte uns bie lebenbige Anschauung vom Staat gegeben Seine Jbeen hätten sich am reinsten nicht in den ton städten, sondern in ben Klein- unb Mittelstädten erhalten Hier verlören in den Selbstverwaltungskörperschaften die Phrasen ihre Allgewalt, hier seien bie Vertreter ber Einwohnerschaft nicht Arbeiter in einer Paragraphenfabrik. Hier hätten sie eine unmittelbare Anschauung von ben Verhältnissen unb seien von dem Bewußtsein ernster Verantwortung beherrscht. Der Rebner ging bann auf bie bevölkerungspolitische Bedeutung ber Klein- unb Mittelstädte ein, die neben dem platten Lande die großen Zubringer und Erhalter ber Großstädte seien, um bann auf bie gesunde Mischung von Industrie und Handwerk, Handel und Landwirtschaft einzugehen, die bei den engen Grenzen der Heimatstadt ein hohes gegenseitiges Verständnis für die Nöte jedes Berufes und damit eine stark
ausgleichende soziale Annäherung zeitigte. Auch der Verwaltungsapparat sei bei der starken ehrenamtlichen Mitarbeit verhältnismäßig billig. Seiber sei heute die Freiheit der Selbstverwaltung der kreis- angehörigen Städte dem Landrat gegenüber weit weniger gewahrt, als vor hundert Jahren, und dies, obgleich heute ber ßanbrat vielfach einem Kreise gegen seinen Willen aufgezwungen würde. 1820 beschloß im Auslage der Staatsregierung eine Kommst/ zur Nachprüfung der Städteordnung „das Aufsichtsre«;. des Staates fd) ..f zu beschränken; besser immerhin, daß die Kommunen einige Mißgriffe begehen, als daß die Regierung verhaßte Willkür übe". Eine solche freiheitliche Einstellung zur Selbstverwaltung sei 1929 bedauerlicherweise kaum zu erwarten. Die letzten Kommunalgesetze seien ausgesprochen klein- und mittelstadtfeindlich. Der Landrat sei sozusagen der Berufsvormund der Städte. Deren Kampf- unb Lebenswille beweise aber, daß sie die Verkörperung hoher sittlicher Ideen und keine inhaltslosen Pegrisse seien. Die den Landkreisen jetzt verliehene Kompetenz-Kompetenz bedeute eine Zertrümmerung der Universalität der Selbstverwaltung. Trotzdem würden sich die Klein-
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hier hausten auch in ber zweiten Hälfte bes 18. Jahrhunderts Mathias Klostermeyer, genannt „Der bayerische Hiesl", Friedrich Schwan aus Vai - hingenn, „Der Sonnenwirt le", der Held in Schillers „Verbrecher aus verlorener Ehre", ferner ber „HaNNicksl", ber „Konstanzer Hans" unb manche andere.
Seit 1790 verbreitete in Deutschland großen Schrek- ken die „niederländische" Räuberbande, die sich in eine brabantifdje, holländische und Mersener Hauptbande sowie verschiedene Nebenbanden teilte. Je nachdem der Krieg sich auf dem rechten oder linken Rheinufer abspielte, wechselten sie auch vom rechten zum linken Ufer, abspielte, wechselten sie auch vom rechten zum linken Ufer; sogar bis Süd- unb Ostbeutschland dehnten sie ihre' Raubzüge aus. Ihr Hauptquartier und Stapelort ber geraubten Güter war ber Grenzort Mersen an ber Maas. Im Volke glaubte man, ber Teufel hätte hier bie Schätze zusammengetragen unb nannte bie Verbrecher „Bocksreiter". Von ihren Anführern seien genannt: ber „König der Nacht", Abraham Picard und Jakob Moyses. Auch Johann Bückler, ber „Schinber- Hannes", Damian Hassen, „Der große Fetzer" unb Branz Bosbeck waren gefürchtete Räuberhauptleute. Geschont wurde weder reich noch arm, weder Greise noch Kinder, die abscheulichsten Grausamkeiten wurden verübt. Aushängen, Zwicken mit glühenden Zangen, Abschneiden von Nasen und Ohren waren noch nicht die schlimmsten Scheußlichkeiten, um bie Opfer ober deren Angehörige zur Herausgabe ber gesamten Habe ober bes Lösegelbes zu bewirken. Weber Stabt noch Dorf war vor ihnen sicher, besonbers hatte Köln barunter zu leiben; hatte boch einer ber Räuber, der „Spielmann Mathias", an ber Rheinbrücke zu Deutz Jahre lang seinen Stanbort als Kundschafter. Peter Horst brannte mit seiner Bande in der Kurmark 45 Ort- schatten nieder, und viele Menschen kamen dabei um.
Die Polizei war den Banden gegenüber fast macht- los. Man mußte größere Militärabteilungen aufbieten, und dabei wurden die Räuber nach unb nach von ihrem Schicksal ereilt. Im Jahre 1800 würben Losbeck und sieben seiner Leute in Hätz gehängt, Schinberhan- nes wurde 1803 in Mainz enthauptet, unb 10 Jahre
den Genossen an. Bei ben niederlänbischen Banben zog ber erste Gauner am Kreuzwege einen fangen unb einen kurzen Strich, wobei letzterer die Wegrichtung angab; jeder folgende machte auch seine Striche, so daß bie Zahl ber Vorangegangenen genau erkennbar war. Das abergläubische Lanbvolk mieb berartige „Hexenzeichen" in Schnee unb Sand ängstlich unb ging scheu daran vorüber. Als Fernsignal und auch für die Nacht wendeten die niederländischen Banden bas Eulengeschrei ber Chouans an, ber königstreuen Freischützen, bie in ber Französischen Revolution gegen bie republikanischen Truppen kämpften. Dieses wenig auffällige unb zugleich unheimliche Signal würbe auch nach Deutschland übertragen. Andere Tierstimmen wurden nur selten unb mit Vorsicht gebraucht, wohl aber Schnalzen mit ber Zunge, Niesen, Husten, kurze oerabrebete Worte unb Pfiffe, bie man nicht selten auch heute noch in Sommernächten in ben Anlagen ber Großstäbte hört. Auch bie sogenannten „Bettlerzinken", bie man heute noch an ben Türen unb Häusern finbet, sind ber Räuber- unb Gaunersprache entsprossen.
— Das Ende ber Cowboys. Eine ber klassischsten Gestalten aus Amerikas „Wildem Westen" ist dem Untergänge geweiht. In wenigen Jahren gibt es keinen Cowboy mehr. Sein Leben ist abhängig von jenen Riesenherben, die meilenweite Weidegründe bevölkerten und deren Herr unb Meister er war. Vor noch 30 Jahren würben in Amerikas Diehstaaten bie Herden frei von Texas bis nach Montana getrieben und es gab Züchter, die über mehr als 1 Million englische Acres verfügten. Jetzt ist alles anders. Man ist zum inte", :en Betrieb kleinen Maßstäbe« ü^-ra»«gna-n unb e"ei-ht durch rationelle Wirtschaft, Derbesierung ber Rasse, Bewässerungsanlagen usw. baselbe auf 2 Acres wie früher auf 30 bis 50. Das Vieh lebt nun auch in umzäunten Gehegen, bie sowohl Lasso unb Brandmal als auch ben Cowboy von einst, ben Abenteurer unb Romanhelden ber Jugend überflüssig machen. Heute ist bieser ein sehr regelmäßiger Arbeiter, ber sich freilich nur schwer in bie Ordnung findet. So wird er bald ganz ausfterben. roi# vor ihm schon ber Büffeljäger. Seine Figur wird banw nur eine historische unb schließlich legendär» fein.
Galgenvögel.
Berüchtigte Räuberbanden unb ihre Anführer. — Der lefjte Scheiterhaufen in Berlin. — Unheimliche Zeichen.
Don A. S t r u t a t.
Mögen noch so viele Einbrüche, Diebstähle, selbst Morde geschehen — mit früheren Zeiten verglichen, ist die Sicherheit für Leben und Eigentum heute groß. Wir können uns kaum noch vorstellen, welch panischen Schrecken in früherer Zeit die Räuberhorden verbreiteten, wie unsicher jeder Weg war, ber sich nur ein wenig von den menschlichen Siebelungen entfernte. Außerhalb der festen Städte mußte man eigentlich unablässig auf unerwünschten Besuch gefaßt fein, unb felbft bie Mauern der Stätte boten nicht immer Schutz. Jahrhundertelang hat Deutschland unter dem Räuber- unb Brigantenwesen gelitten, — eine Folge bes Dreißigjährigen Krieges, in besten letzten Jahren Solbaten- unb Räuberwesen schon gleichdebeutenb waren. Seit dieser Zeit hat es nie ganz aufgehört, zumal bie Kleinstaaterei eine wirksame Bekämpfung hinberte; weder die Verschärfung der Strafen noch ihre Milderung in ber Zeit der Aufklärung konnten es beseitigen. Es waren meist Banden von großer Zahlenstärke, die in ben verflossenen Jahrhunderten bas deutsche Land beunruhigten. Die Oberhäupter, verwegene, kühne Gesellen, die Mitglieder ihnen blind ergeben unb unter scharfer Zucht stehend. Neue Mitglieder wurden mit grober Vorsicht und unter besonderen zeremoniellen Gebräuchen ausgenommen, wohl auch vorher Folterqualen unterworfen, damit sie solche erdulden konnten, wenn sie in bie Hänbe der Gerichte kämen, unb damit sie sähen, tnas ihrer wartete, wenn sie Verrat übten.
In ber ersten Hälfte bes 18. Jahrhunberts war in Sachsen, Hannover, Hessen, Bayern, Schwaben unb Baden in einer Stärke von 150 Mann die Bande des Krummfinger-Balthasar verbreitet, ber ein eigenes „Dienstsiegel" führte unb seine Leute zu Hofoder Regierungsräten ober anberen Aemtem ernannte »überhaupt war Südbeutschlanb mit seinen Bergwäl- dern ein beliebter Wirkungskreis bieser Banben, und
später Peter Horst in Berlin. Zu berfelben Zeit würben auch in Heibelberg vier Anführer einer Banbe hingerichtet, bie 266 Einbrüche unb Raubüberfälle verübt hatten. Bemerkenswert ist noch bie Verbrennung bes Morbbrenners Höxner im Jahre 1786 in Berlin, bie letzte Hinrichtung in Berlin burch Feuer .
Damals schon bedienten sich bie Verbrecher einer geheimen Zeichensprache. Suchte ein Gauner im frem- ben Wirtshaus einen Genossen, so legte er bie rechte Hand, die mit Daumen und Zeigefinger ein lateinisches C bildete, wie absichtslos auf ben Tisch unb beutete bamit an, daß er ein „Eheste", ein Genosse war. Auf Jahrmärkten und Landstraßen konnte man bas „Scheinlingszwickeln" beobachten, ben eigenartigen Blick mit einem Auge. Bei ber Begegnung mit bem Auszu- forfchenben schloß ber Gauner das Auge auf ber be- treffenben Seite unb blickte mit bem anberen über bie Nasenwurzel nach bem Fremden, wobei ber Munb- winkel heraufgezogen würbe. Wenn ber andere diese Frage erwiderte, so waren beide überzeugt, in einander einen würdigen Genossen gefunden zu haben, lieber- Haupt verstand man am andern jede Bewegung bes Munbes, Auges, ber Hänbe unb Füße, jeben Griff am Haar, Munb, Auge, ja, jebes Husten, Niesen ober starkes Atemholen. Auch kabbaltistische Zeichen bienten zur Verständigung. Die „Brennerzeichen" ber Wiedertäufer unb bie Morbbrennerzeichen in den Bauernkriegen waren oft ein liegendes Kreuz, aber auch Tiere, wie Bogel und Hund. Ein Pfeil mit einem Widerhaken hieß: da soll Feuer angelegt werben; unb ein solcher mit beiben Widerhaken zeigte bie schon vollenbete Tat an. Auch ein Anker mit einem Tauende meldete das gelungene Verbrechen, wobei bas Tauende den Weg des abziehenden Gauners bezeichnete. Der „rote Hahn", mit Rötel an das Haus gemalt, bedeutete schon zu Luthers Zeiten Brandstiftung. Man fetzte diese Zeichen gewöhnlich an bie Tore der Stabt ober einzelner Häuser, aber auch in ben Sanb wurden sie gezeich- net unb im Winter in ben Schnee. Angebrochene Weibenzweige am Wege, ein flatterndes Band mit Knoten, ein Blatt Papier mit Strichen, Strohschleifen an Baum oder Gebüsch, besonders in ber Nähe der Städte und Dörfer, zeigten Weg unb Zahl ber vorüberziehen
kitt hmi