uldaerZertung
Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.
Ar. 185
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrist- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::
Sonntag, 11. August 1929.
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56.Zahrg
Verfassung und Weltanschauung.
Zum 10jährigen Bestehen der neuen Reichsversassung.
Von Reichskanzler a. D. Dr. Marx.
Die Verfassung von Weimar hat sich, man muß das offen zugeben, trotz ihres zehnjährigen Bestehens noch nicht die Sympathien aller Kreise des deutschen Volkes erworben. Im Gegenteil, gerade 0U5 christlichen Kreisen erfährt sie fortgesetzt die schärfsten Angriffe, die darin gipfeln, daß sie unchristlich sei und schon deshalb nicht im Gewissen für verbindlich erachtet werden könnte. Solche Vorurteile können nur durch ungenügende Kenntnis des Inhalts der Verfassung hervorgerufen sein. Nach meiner Ueberzeugung bedeutet die Weimarer Verfassung für den gläubigen Teil des deutschen Volkes, insbesondere auch für die Katholiken, einen bedeutenden Fortschritt gegenüber den früheren Zuständen.
Die Weimarer Verfassung enthält eine sehr große Zahl von wertvollen Bestimmungen zugunsten der Religionsgesellschaften und der christlichen Erziehung, wie cs bei früheren Verfassungen nicht der Fall gewesen ist. Sie geht allerdings von der Trennung von Staat und Kirche aus. Die katholische Kirche hat seit jeher Wert darauf gelegt, vom Staate möglichst unabhängig zu sein. Unsere Verfassung ignoriert aber auch keineswegs die Religionsgesellschaften, sondern sichert ihnen in weitem Maße ihre Freiheit zu. So bestimmt Artikel 137, daß die Vereinigung zu Religionsgesellschaften und auch der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften vollständig frei sei. Jede Religions- gesellschast kann ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten, natürlich nur innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie kann ferner ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates verleihen. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit ist in weitem Umfange gesichert. Die volle Reli- gions- u. Gewissensfreiheit ist durch Artikel 135 festgelegt. Die ungestörte Religionsübung wird ausdrücklich gewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt. Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, sowie die Zulassung zu öffentlichen Aemtern sind unabhängig vom religiösen Bekenntnis. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durchs die Ausübung der Religionsfreiheit weder be-inost noch beschränkt. (Artikel 136.) Ferner wird das Eigentum der Re- ligionsgefellschaften und der religiösen Vereine an ihren Anstalten, Stiftungen und ihrem sonstigen Vermögen gewährleistet (Artikel 138). Auf der anderen Seite wird zur Wahrung der Gewissensfreiheit bestimmt, daß niemand verpfliästet ist, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren, daß auch niemand zu kirchlichen Handlungen oder zur Teilnahme an religiösen Hebungen" gezwungen werden darf, ja, daß die Behörden nur unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen. Es wird doch niemand "bestreiten wollen, daß" die Einmischung des Staates in innere kirchliche Angelegenheiten stets zu den schlimmsten Mißständen geführt hat. — In der Verfassung befindet sich ferner der gesetzliche Schutz der Sonntagsfeier und der staatlich anerkannten Feiertage (Artikel 139) Wo ist in diesen Bestimmungen irgendetwas Un- christliches zu finden?
Was dann die Jugenderziehung anlangt, so wird in Artikel 143 bestimmt, daß sie in öffentlichen Anstalten erfolgen soll, für deren Einrichtung Reich, Länder und Gemeinden zusammenwirken sollen. Artikel 145 führt die allgemeine Schulpflicht in Volksschule und Fortbildungsschule ein. (Artikel 145). Vielfach umstritten und unbefriedigend ist allordinas dis Regelung des Privatfckul- wefens in Artikel 147. Es wird darüber ein besonderes Reichsgesetz erlassen werden müssen. Sebr wenig glücklich ist auch die Regelung des äußeren Aufbaues des öffentlichen Schulwesens. Artikel 146 trägt zu offensichtlich die Spuren der seiner endgültigen Festsetzung vorhergehenden schweren Var- teikämpfe an sich. Seine außerordentlich umstrittene und zweideutige Fassung verschuldet, daß bis- ber das von ihm in Aussicht genommene Reichsschulgesetz noch nicht mffcmde gekommen ist. Immerhin ziebt er die Folgerungen aus dem im Artikel 120 festaslsaten außerordentlich wsrtvoE-u Grundfob. daß die Erzisbung hes Nachwuchses oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern fei, indem er die Errichtung von K-mfefsion-ffchulen und andererseits von weltlichen Schulen für die Gemeinden obligatorisch macht, sofern seitens der Er'iebungsberschtiaten dis eutinrechend- Anträge gellellt werden. In der versassung--mäbiqen Anerkennung eines natürlichen Nacktes der Eltern auf die Bestimmung, in welcher Welle ihre Kinder erzogen werden sollen, liegt ein nickt zu unterschätzender Fortschritt asaenüber den früheren Zuständen. Wohl in keiner bisherigen Verfassung hat eine solch weitgehende ausdrückliche Anerkennung de« Eltern- l rechtes stattaefunden. In Artikel 149 wird der Re- !
ligionsunterricht als ordentliches Lehrfach der Schulen anerkannt. Er soll in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft erteilt werden. Die Entschließungsfreiheit nichtchristlicher Eltern wird andererseits gesichert durch die Anerkennung von bekenntnisfreien, weltlichen Schulen, für die die Bestimmungen über den Religionsunterricht nicht gelten. Eltern können ihre Kinder von der Teilnahme an den religiösen Unterrichtsfächern und an kirchlichen Feiern und Handlungen ausfchliehen, auch wenn diese Kinder nicht weltliche Schulen besuchen. So bedauerlich es ist, daß Eltern, wie nicht geleugnet werden kann, die religiöse Erziehung ihrer Kinder entbehren zu können glauben, so ist doch eine solche Bestimmung die notwendige Konsequenz des freien Verfügungsrechtes der Eltern. Ebenso können Lehrer die Erteilung des Religionsunterrichts und die Vornahme kirchlicher Verrichtungen ablehnen. Wenig bekannt, aber sehr wertvoll ist die Bestimmung des Artikels 113, daß die fremdsprachlichen Volksteile des Reiches weder durch die Gesetzgebung noch durch die Verwaltung in ihrer reinen volkstümlichen Entwicklung, besonders nicht im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterricht, so wie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege beeinträchtigt werden dürfen. Gewissensbedrückungen katholischer Eltern, wie sie leider in den letzten Jahren in Südtirol zu beklagen waren, sind hierdurch für das Deutsche Reich verfassungsrechtlich unmöglich gemacht.
Offensichtlich enthält also die Weimarer Verfassung eine sehr große Anzahl von Bestimmungen über die Religionsübung und die Kindererziehung, die für die freie Entwicklung des religiösen Lebens und für die Einrichtung des Schulunterrichts in christlichem Sinne durchaus erfreulich sind. In keiner der früheren Verfassungen ist das in einem solchen Maßen der Fall gewesen. Wir können mit Fug und Recht verlangen, daß die christlichen Kreise des deutschen Volkes der Verfassung ihre volle Anerkennung und Achtung entaegenbringen. Es wird Sache der Eltern und des Volkes selbst sein, dafür zu sorgen, daß die so wertvollen Bestimmungen der Verfassung auch in die Tat umgesetzt werden, und namentlich, daß die zu ihrer Ausführung bestimmten Gesetze auch dem Sinne einer Verfassung in vollem Maße entsprechen.
Aber, wird vielleicht jemand fragen, die Gültigkeit der Weimarer Verfassung wird doch vielfach angegriffen. Wie steht es denn damit? Staatsrechtlich kann kein Bedenken gegen ihre Gültigkeit erhoben werden. Nach dem freiesten Wahlrecht der Welt haben die deutschen Staatsbürger noch der Vernichtung jeder staatlichen Ordnung Ende 1918 ihre Vertreter für die Nationalversammlung gewählt, die dann ebenso frei und unabhängig die Verfassung beraten haben. Damit ist den simts- rechtlichen"Anforderungen genügt. Die Verfassung ist aber für den Christen auch moralisch verbindlich. Hier können mir auf die unzweideutigen Worte Leos XIII. Hinweisen, wie sie namentlich in seinen Schreiben an die fran*"f. Katholiken vom Jahre 1892 enthalten sind. Der Ravst schildert dab->i Staaks- umwälzungen ganz ähnlicher Art, wie sie sich bei uns Ende 1918 und Anfang 1919 vollzogen haben Er erkennt angesichts einer solchen Lage ausdrücklich nickt nur ein Reckt, sondern sogar eine Pflicht der Nation an, fick selbst ein» neue R»aiernrw *” schaffen, wenn die öffentliche Ordnung bns in ihre tiefsten Grundlagen erschüttert sei und die bisheri- aen Gewalten tatsächlich verschwunden Er fügt dann in unzm"'deutigsn TOorten hinzu. d»ß die Anerkennung dieler ner»n Regier,inger». m-sth» Farn- sie anck immer annedm'n möchten, rp-f nur erlaubt, sondern geboten sei, geboten durch di» a»- bieterische Notwendigkeit des gesellschafflicken Wohle«. das diese Regierungen geschaffen habe und erhalt».
Man möge hierüber das Nähere nachlesen in Dr Tischleder „St»at«lehre Leos XIII." 1925, Volksvereinsverlaa. Seite 256. und ferner in Tifck- Pher ,.daat«g«wast imd katholisches Gewissen" (1927, Earolus-Drucksrei).
Die Katholiken stnd somit in der glücklichen Lage, ohne jedes Gewissensbedenken die Verfassung von Weimar als rechtlich und moralisch verbindlich an- zu«rkenn»n, gestützt auf die Autorität L»os XIII. selbst. Sie sind ober a"ch berechtigt, fick dieser Rerfasstwg 'n freuen, da s>e endlich d«r katholischen Kircke die Freiheit im Staate verschafft hat, auf die sie ein anerkanntes Recht seit jeher besitzt. Daß di» Verfassung ihre segensreichen Wirkungen auch tglfäcklich entfaltet, dafür Hat das deutsche und ins- heionöere dos katholisch? Volk selbst zu sorg-n Hoffen wir. daß wir reckt bald auch in dieser Beziehung aus ein einheitlich in sich geschlossenes fa= tholisckes Volk zählen können!
kritische Lage im ksaaa.
Telegramme melden, daß Belgier, Franzosen, Italiener und Japaner entschlossen sind, am Poung-Pkan als ganzem festzuhalten. Neuerdings wird gemeldet, daß Macdonald, der englische Ministerpräsident rm Begriffe sei, aus seinem Urlaub nach dein Haag zu kommen. Man hofft im Lager Frankreichs anscheinend, mit Macdonald besser fertig werden zu können als mit Snowden.
Nach dem Ablauf der weiteren Aussprache im Fi- /anzausschuß am Samstag vormittag, dis in )er Hauptsache von dem Engländer Graham und lern Franzosen Cheron geführt wurde, glaubt man
daß die englisch - französischen Auseinandersetzungen jetzt etwas Gutartiger geworden seien. Cheron meinte, daß sich über Maßnahmen zum Schutze der englischen Interessen hinsichtlich der Sachlieferungen reden lassen mürbe.
Das amtliche Kommunique über die Freitag- Sitzung der politischen Kommission, die etwa zwei Stunden dauerte, lautet wie folgt:
Die politische Kommission trat um 16 Uhr zusammen. Henderson eröffnete die Sitzung, indem er seine Befriedigung über den Eindruck bekannt gab. den er von der Unterhaltung mit feinen Kollegen Bet der vorberaeaangenen Sitzung be
züglich des Fortschreitens der Kommissionsarbeiten gehabt habe. Briand gab der Kommission die Versicherung des guten Willens der französischen Delegation ab und erinnerte daran, daß das Endresultat im Zusammenhang stehe mit dem Arbeitserfolg der Finanzkommiffion. Eine allgemeine Aussprache, an der die Vertreter der verschiedenen Delegationen teilnahmen, ergab sich bezüglich der Bildung einer Feststellungs- und Vergleichskom- mifsion für das Rheinland.
Es wurde beschlossen, einen Unterausschuß von Juristen zu bilden, der beauftragt wird, die rechtliche sich aus dem Vertrag ergebende Lage zu prüfen und die Angelegenheit wieder in der Kommission zu erörtern, sobald der Bericht der Juristen vorliegt.
Die Kommission wird am Montag, den 12. d. Mts., nachmittags 16 Uhr, wieder zusammen- treten.
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Berliner Auffassung.
In Berliner politischen Kreisen wird die Lage bet Konferenz im Haag als ernst, aber keineswegs so beurteilt, wie es in einem Teil der Presse geschieht, als befände sich die Konferenz bereits in einer Krise. Man kann die Situation vielleicht so kennzeichnen, daß in dem bisherigen ersten Abschnitt der Verhandlungen die Parteien ihre Positionen bezogen haben. Das gilt für die finanzpolitische Kommission ebenso wie für die politische, nachdem diese die beiden Unterausschüsse beschlossen hat. Für Samstag ist eine neue Besprechung zwischen Dr. Stresemann und Briand über die politischen Fragen vereinbart. Der Standpunkt, der in der juristischen Kommission von deutscher Seite vertreten wird, ist schon jetzt klar. Der deutsche Vertreter wird
Sachverständigen, so erklärte er, waren unabhän- gig, aber sie hatten einen Arbeitsplan, und niemand würde mir glauben, wenn ich sagte, daß sie keine Fühlung mit ihren Regierungen hatten. Nach einem Hin und Her von Hoffnung und Beunruhigung hat sich schließlich alles in glücklicher Weise gelöst, und der Plan wurde der Genehmigung derRegierungen unterbreitet. Zu diesemZweck hat sich die Haager Konferenz versammelt. Don den sechs Großmächten, deren Sachverständige den Plan ausgearbeitet haben, haben sich fünf in klarer Weise für feine vollständige Annahme vorbehaltlich einiger Einzelpunkte ausgesprochen. Eine einzige Macht hat sich im gegegenteiligen Sinne ausgesprochen. Sie hat ihren Standpunkt entschieden verteidigt, ohne die anderen zur Abänderung des ihrigen zu bewegen. Eine ernste Lage, gewiß, — ist sie aber hoffnungslos? Ich möchte das durchaus nicht glauben. Ich kann nicht annehmen, daß deshalb, weil eine Auffassung fünf anderen Auffassungen gegeniibersteht, sich zwangsläufig ein Mißlingen der Konferenz ergeben muß, wenn die fünf anderen sich nicht unterwerfen. Ich erwarte also trotz allem ein befriedigendes Ergebnis nach einigen Stunden unerläßlicher Bedenkzeit. Ich glaube nicht, daß hier eine einzige große Nation vertreten ist, die daran denken kann, die Verantwortung dafür auf sich zu nehmen, daß alle Hoffnungen, die die Haager Konferenz hat entstehen lassen, zunickte werden. Sollte das ge- schehen, so bin ich gewiß, daß eine so schwere Last nicht auf den Schultern Frankreichs ruhen würde.
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Zur Sage der Haager Konferenz schreibt der Temps, die Krise trage einen „so ernsten Charab- ter für die englische Regierung und das eng-
Gras Zeppelin in Friedrichshafen gelandel
Das Luftschiff hak die Rückfahrt von Amerika in 55 Stunden erledigt Bisher unerreichte Fahrtleistung.
wtb. Friedrichshafen. 10. August. (Eig. Meld.) Das Luftschiff „Graf Zeppelin" traf um 12.38 Uhr über Friedrichshafen ein. Er kreuzte kurz über der Stadt.
Die Landung des „Graf Zeppelin".
Um 1.02 Uhr ist es glatt gelandet. Er hat damit die Rückfahrt von Amerika in 55 Stunden zurückgelsgt, während die Fahrt von Friedrichshafen nach Lakehurst 94 Stunden in Anspruch genommen hatte.
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Bei der erften Amerikafahrt des „Graf Zeppelin" betrug die Fahrzeit der im O k- tober 1928 erfolgten stürmischen Hinfahrt 111 Stunden. Zur Rückfahrt wurden zwei Tage und 21 Stunden, also 69 Stunden, benötigt.
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Das Luftschiff hatte auf seiner Fahrt meist günstiges Wetter. Es passierte in der Nacht zum Samstag um 5 Minuten nach 12 Uhr die vor der Südwestküste Englands gelegenen Scilly-Insel n und nahm von dort, den Aermelkanal überfliegend, Kurs auf Frankreich.
Gegen 6.30 Uhr am Samstagmorgen erschien das Luftschiff bei leicht bewölktem Himmel über Paris. Es war in einer Höhe von etwa 300 Meter sichtbar. Man hörte deutlich das Surren der Motoren. Um 7.30 Uhr wurde der Zeppelin über Romilly für Seine gesichtet. Bereits zwei Stunden später, um 9.30 Uhr, wurde die französische Stadt Besaneon überflogen.
Kurz nach 11 Uhr überflog „Graf Zeppelin die Stadt Basel. Er entbot der Stadt durch eine große Schleife seinen Gruß und wandte sich dann dem deutschen Heimatboden in Richtung Friedrichshafen zu.
schon jetzt darauf Hinweisen, daß der Artikel 213 des Versailler Vertrages, der Loearnovertrag und die Schiedsverträge die Einsetzung einer neuen Festsetzungskommission unnötig machen. Artikel 4 des Locarnovertrages sieht ausdrücklich vor, daß die Teilnehmer des Vertrages sich verpflichten, beim Völkerbund eine Untersuchung zu veranlassen, wenn nach ihrer Auffassung eine Verletzung vor- r.egt Nach Artikel 213 des Versailler Vertrages verpflichtet sich Deutschland, jede Untersuchung zu dulden, dir der Rat des Völkerbundes für notwendig erachtet. Nach deutscher Ansicht würde dementsprechend die Einsetzung einer neuen Kommitzion nicht nur überflüssig sein, sondern auch den Wert des Locarno-Vertrages herabsetzen. In Absatz 3 des eben zitierten Genfer Kommuniques vom 16. Sevtember 1928 ist gesagt worden, daß die Zusammensetzung, das Funktionieren, der Gegenstand und die Dauer der Feststellungs- und Ausgleichskommission den Verhandlungen zwischen den Negierungen Vorbehalten werden solls, Kommt man darüber nicht zu einer Einigung, so entfällt nach deutscher Auffassung die Einsetzung natürlich überhaupt. Dabei ist zu unterstreichen, daß das Genfer Kommunique ja auch keineswegs den Charakter eines Vertrages hat. All diese Gesichtspunkte dürsten in der juristischen Kommission geltend gemacht werden.
Briar.b über die Lage.
Wie Havas aus dem Haag meldet, erklärte der französische Außenminister Briand vor der Presse u. a. folgendes:
Obwohl wir sehr ernsthafte Schwierigkeiten durchmachen, kann ich keinen Augenblick annehmen, daß eine Konferenz wie diese mit einem Mißerfolg endet. Sie geht weit über alle finanziellen Erwägungen hinaus, die etwa ange- stellt "werden können. Man kann sagen, daß sie die Friedenshoffnungen für Europa und die Welt in sich birgt, die man nicht darf zuschanden werden lassen, ohne unter den Völkern eine tiefe Enttäuschung hervorzurufen. Die politische Seite unserer Beratungen geht weit über alle anderen Erwägungen hinaus. Aber da ihr Gelingen eng mit dem Erfolg der Finanzkonferenz verbunden ist, kann man sagen, daß dieser alle Verantwortung für ein Scheitern zugeschrieben werden müßte. Briand erwähnte die Genfer Entschließung vom September 1928, die die vollständige und endgültige Regelung der Reparationen als Vor- ausfetzung einer dauerhaften Organisierung des Friedens feftgelegt habe, und sprach sodann von den Arbeiten der SarbnerftönhiaenfonferenA. Die
lische Volk selbst", daß man sich kaum vorstellen könne, daß Macdonald und seine Ministerkollegen mit Ruhe das Abenteuer mitansehen können, in das Snowden die englische Politik hineingezogen habe. So sicher sich auch das englische Volk seiner Rechte, seines Einflusses und der ihm zur Verfügung stehenden Mittel fühlen Tonne, so gäbe es doch Verantwortlichkeiten, die es zu gewissen Stunden nicht leichten Herzens auf sich nehmen könne. Die Verantwortung, die Snowden in seinem Namen übernehme, werde nur den Mißerfolg oder auch nur die Vertagung der Haager Konferenz provozieren. Alle an der Konferenz teilnehmenden Mächte, einschließlich Deutschland, zeigten einen guten Willen zum Ziele zu gelangen, weil sie begreifen, daß unter den gegenwärtigen Umständen das allgemeine Interesse vor den „privaten Interessen" den Vorrang haben muffe.
Briand bei Stresemann.
wtb. Haag, 10. August. (Eig. Meld.) Briand stattete heute vormittag dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann einen Besuch ab, um mit ihm Besprechungen über das Arbeitsprogramm der technischen Unterkommiffion für die Räumungsfragen zu führen.
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Der Haager Korrespondent des Reuterschen Büros erfährt von zuverlässiger Seite, daß Snowden bereit sei, den Haag am nächsie n Montag zu verlassen, wenn er sticht eine befriedigende Antwort auf die Forderung, daß der britische Steuerzahler geschützt werden soll, erhält. Weiter berichtet der Korrespondent: Der englische Außenminister Henderson suchte Stresemann auf unerörterte mit ihm laufende polittsche Fragen einschließlich der Frage derRäumung des Rheinland es. Henderson teilte Stresemann mit, daß Großbritannien seine Truppen sobald wie möglich abzurufen wünsche und daß man hoffe, dies vor Ende dieses Jahres zu tun. Es werde angenommen, daß die Mehrheit der kleineren Mächte sich zugunsten der Unterstützung Snowdens entscheiden werde. Wenn sie das gleiche Stimmrecht mit den Großmächten in der Finanzkommission erhalten, so werde die Resolution wahrscheinlich gegen ben Widerstand Frankreichs, Italiens und Belgiens angenommen. Es werde erwartet, daß Snowden mit Pirelli (Italien), Jaspar (Belgien) und anderen führenden Delegierten über diese Frage beraten werde. Reuter zufolge herrscht unter den auswärtigen Delegierten eine Atmosphäre des Pessimismus. Die französische und die belgische Delegation erklären, daß sie pickt in der