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uldaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.

Ar. 185

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrist- :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

Sonntag, 11. August 1929.

Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw. 48 Pf.) ohne Zustellg. An,eigen-Preise: Kleinzeile (Col.) lokal 0,15 JLM, auswärts 0,20 JUt. Reklamezeile: lokal0,60 MC, auswärts0,80 'M. Bei Wiederholungen Rabatt. Postscheck!. Franks, a. 91t. 4051.

56.Zahrg

Verfassung und Weltanschauung.

Zum 10jährigen Bestehen der neuen Reichsversassung.

Von Reichskanzler a. D. Dr. Marx.

Die Verfassung von Weimar hat sich, man muß das offen zugeben, trotz ihres zehnjährigen Beste­hens noch nicht die Sympathien aller Kreise des deutschen Volkes erworben. Im Gegenteil, gerade 0U5 christlichen Kreisen erfährt sie fortgesetzt die schärfsten Angriffe, die darin gipfeln, daß sie un­christlich sei und schon deshalb nicht im Gewissen für verbindlich erachtet werden könnte. Solche Vor­urteile können nur durch ungenügende Kenntnis des Inhalts der Verfassung hervorgerufen sein. Nach meiner Ueberzeugung bedeutet die Weimarer Verfassung für den gläubigen Teil des deutschen Volkes, insbesondere auch für die Katholiken, einen bedeutenden Fortschritt gegenüber den früheren Zuständen.

Die Weimarer Verfassung enthält eine sehr große Zahl von wertvollen Bestimmungen zugunsten der Religionsgesellschaften und der christlichen Erzie­hung, wie cs bei früheren Verfassungen nicht der Fall gewesen ist. Sie geht allerdings von der Trennung von Staat und Kirche aus. Die katho­lische Kirche hat seit jeher Wert darauf gelegt, vom Staate möglichst unabhängig zu sein. Un­sere Verfassung ignoriert aber auch keineswegs die Religionsgesellschaften, sondern sichert ihnen in wei­tem Maße ihre Freiheit zu. So bestimmt Artikel 137, daß die Vereinigung zu Religionsgesellschaf­ten und auch der Zusammenschluß von Religions­gesellschaften vollständig frei sei. Jede Religions- gesellschast kann ihre Angelegenheiten selbständig ordnen und verwalten, natürlich nur innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie kann ferner ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates verleihen. Der Erwerb der Rechtsfähig­keit ist in weitem Umfange gesichert. Die volle Reli- gions- u. Gewissensfreiheit ist durch Artikel 135 fest­gelegt. Die ungestörte Religionsübung wird aus­drücklich gewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt. Der Genuß bürgerlicher und staatsbür­gerlicher Rechte, sowie die Zulassung zu öffent­lichen Aemtern sind unabhängig vom religiösen Be­kenntnis. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durchs die Ausübung der Religionsfreiheit weder be-inost noch beschränkt. (Artikel 136.) Ferner wird das Eigentum der Re- ligionsgefellschaften und der religiösen Vereine an ihren Anstalten, Stiftungen und ihrem sonstigen Vermögen gewährleistet (Artikel 138). Auf der anderen Seite wird zur Wahrung der Gewissens­freiheit bestimmt, daß niemand verpfliästet ist, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren, daß auch nie­mand zu kirchlichen Handlungen oder zur Teil­nahme an religiösen Hebungen" gezwungen werden darf, ja, daß die Behörden nur unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, nach der Zuge­hörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen. Es wird doch niemand "bestreiten wollen, daß" die Einmischung des Staates in innere kirchliche Ange­legenheiten stets zu den schlimmsten Mißständen geführt hat. — In der Verfassung befindet sich fer­ner der gesetzliche Schutz der Sonntagsfeier und der staatlich anerkannten Feiertage (Artikel 139) Wo ist in diesen Bestimmungen irgendetwas Un- christliches zu finden?

Was dann die Jugenderziehung anlangt, so wird in Artikel 143 bestimmt, daß sie in öffent­lichen Anstalten erfolgen soll, für deren Einrichtung Reich, Länder und Gemeinden zusammenwirken sollen. Artikel 145 führt die allgemeine Schul­pflicht in Volksschule und Fortbildungsschule ein. (Artikel 145). Vielfach umstritten und unbefriedi­gend ist allordinas dis Regelung des Privatfckul- wefens in Artikel 147. Es wird darüber ein be­sonderes Reichsgesetz erlassen werden müssen. Sebr wenig glücklich ist auch die Regelung des äußeren Aufbaues des öffentlichen Schulwesens. Artikel 146 trägt zu offensichtlich die Spuren der seiner end­gültigen Festsetzung vorhergehenden schweren Var- teikämpfe an sich. Seine außerordentlich umstrit­tene und zweideutige Fassung verschuldet, daß bis- ber das von ihm in Aussicht genommene Reichs­schulgesetz noch nicht mffcmde gekommen ist. Im­merhin ziebt er die Folgerungen aus dem im Ar­tikel 120 festaslsaten außerordentlich wsrtvoE-u Grundfob. daß die Erzisbung hes Nachwuchses oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern fei, indem er die Errichtung von K-mfefsion-ffchulen und andererseits von weltlichen Schulen für die Gemeinden obligatorisch macht, sofern seitens der Er'iebungsberschtiaten dis eutinrechend- Anträge gellellt werden. In der versassung--mäbiqen An­erkennung eines natürlichen Nacktes der Eltern auf die Bestimmung, in welcher Welle ihre Kinder er­zogen werden sollen, liegt ein nickt zu unterschätzen­der Fortschritt asaenüber den früheren Zuständen. Wohl in keiner bisherigen Verfassung hat eine solch weitgehende ausdrückliche Anerkennung de« Eltern- l rechtes stattaefunden. In Artikel 149 wird der Re- !

ligionsunterricht als ordentliches Lehrfach der Schu­len anerkannt. Er soll in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesell­schaft erteilt werden. Die Entschließungsfreiheit nichtchristlicher Eltern wird andererseits gesichert durch die Anerkennung von bekenntnisfreien, welt­lichen Schulen, für die die Bestimmungen über den Religionsunterricht nicht gelten. Eltern kön­nen ihre Kinder von der Teilnahme an den reli­giösen Unterrichtsfächern und an kirchlichen Feiern und Handlungen ausfchliehen, auch wenn diese Kinder nicht weltliche Schulen besuchen. So be­dauerlich es ist, daß Eltern, wie nicht geleugnet werden kann, die religiöse Erziehung ihrer Kinder entbehren zu können glauben, so ist doch eine solche Bestimmung die notwendige Konsequenz des freien Verfügungsrechtes der Eltern. Ebenso können Leh­rer die Erteilung des Religionsunterrichts und die Vornahme kirchlicher Verrichtungen ablehnen. Wenig bekannt, aber sehr wertvoll ist die Bestim­mung des Artikels 113, daß die fremdsprachlichen Volksteile des Reiches weder durch die Gesetzge­bung noch durch die Verwaltung in ihrer reinen volkstümlichen Entwicklung, besonders nicht im Ge­brauch ihrer Muttersprache beim Unterricht, so wie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege beeinträchtigt werden dürfen. Gewissensbedrückun­gen katholischer Eltern, wie sie leider in den letzten Jahren in Südtirol zu beklagen waren, sind hier­durch für das Deutsche Reich verfassungsrechtlich unmöglich gemacht.

Offensichtlich enthält also die Weimarer Verfas­sung eine sehr große Anzahl von Bestimmungen über die Religionsübung und die Kindererziehung, die für die freie Entwicklung des religiösen Le­bens und für die Einrichtung des Schulunterrichts in christlichem Sinne durchaus erfreulich sind. In keiner der früheren Verfassungen ist das in einem solchen Maßen der Fall gewesen. Wir können mit Fug und Recht verlangen, daß die christlichen Kreise des deutschen Volkes der Verfassung ihre volle An­erkennung und Achtung entaegenbringen. Es wird Sache der Eltern und des Volkes selbst sein, dafür zu sorgen, daß die so wertvollen Bestimmungen der Verfassung auch in die Tat umgesetzt werden, und namentlich, daß die zu ihrer Ausführung bestimm­ten Gesetze auch dem Sinne einer Verfassung in vollem Maße entsprechen.

Aber, wird vielleicht jemand fragen, die Gültig­keit der Weimarer Verfassung wird doch vielfach angegriffen. Wie steht es denn damit? Staats­rechtlich kann kein Bedenken gegen ihre Gültig­keit erhoben werden. Nach dem freiesten Wahlrecht der Welt haben die deutschen Staatsbürger noch der Vernichtung jeder staatlichen Ordnung Ende 1918 ihre Vertreter für die Nationalversammlung gewählt, die dann ebenso frei und unabhängig die Verfassung beraten haben. Damit ist den simts- rechtlichen"Anforderungen genügt. Die Verfassung ist aber für den Christen auch moralisch verbindlich. Hier können mir auf die unzweideutigen Worte Leos XIII. Hinweisen, wie sie namentlich in seinen Schreiben an die fran*"f. Katholiken vom Jahre 1892 enthalten sind. Der Ravst schildert dab->i Staaks- umwälzungen ganz ähnlicher Art, wie sie sich bei uns Ende 1918 und Anfang 1919 vollzogen haben Er erkennt angesichts einer solchen Lage ausdrück­lich nickt nur ein Reckt, sondern sogar eine Pflicht der Nation an, fick selbst ein» neue R»aiernrw *” schaffen, wenn die öffentliche Ordnung bns in ihre tiefsten Grundlagen erschüttert sei und die bisheri- aen Gewalten tatsächlich verschwunden Er fügt dann in unzm"'deutigsn TOorten hinzu. d»ß die Anerkennung dieler ner»n Regier,inger». m-sth» Farn- sie anck immer annedm'n möchten, rp-f nur erlaubt, sondern geboten sei, geboten durch di» a»- bieterische Notwendigkeit des gesellschafflicken Woh­le«. das diese Regierungen geschaffen habe und er­halt».

Man möge hierüber das Nähere nachlesen in Dr Tischleder „St»at«lehre Leos XIII." 1925, Volksvereinsverlaa. Seite 256. und ferner in Tifck- Pher ,.daat«g«wast imd katholisches Gewissen" (1927, Earolus-Drucksrei).

Die Katholiken stnd somit in der glücklichen Lage, ohne jedes Gewissensbedenken die Verfassung von Weimar als rechtlich und moralisch verbindlich an- zu«rkenn»n, gestützt auf die Autorität L»os XIII. selbst. Sie sind ober a"ch berechtigt, fick dieser Rerfasstwg 'n freuen, da s>e endlich d«r katholischen Kircke die Freiheit im Staate verschafft hat, auf die sie ein anerkanntes Recht seit jeher besitzt. Daß di» Verfassung ihre segensreichen Wirkungen auch tglfäcklich entfaltet, dafür Hat das deutsche und ins- heionöere dos katholisch? Volk selbst zu sorg-n Hoffen wir. daß wir reckt bald auch in dieser Be­ziehung aus ein einheitlich in sich geschlossenes fa= tholisckes Volk zählen können!

kritische Lage im ksaaa.

Telegramme melden, daß Belgier, Franzosen, Italiener und Japaner entschlossen sind, am Poung-Pkan als ganzem festzuhalten. Neuerdings wird gemeldet, daß Macdonald, der englische Mini­sterpräsident rm Begriffe sei, aus seinem Urlaub nach dein Haag zu kommen. Man hofft im Lager Frankreichs anscheinend, mit Macdonald besser fertig werden zu können als mit Snowden.

Nach dem Ablauf der weiteren Aussprache im Fi- /anzausschuß am Samstag vormittag, dis in )er Hauptsache von dem Engländer Graham und lern Franzosen Cheron geführt wurde, glaubt man

daß die englisch - französischen Auseinandersetzun­gen jetzt etwas Gutartiger geworden seien. Che­ron meinte, daß sich über Maßnahmen zum Schutze der englischen Interessen hinsichtlich der Sachlie­ferungen reden lassen mürbe.

Das amtliche Kommunique über die Freitag- Sitzung der politischen Kommission, die etwa zwei Stunden dauerte, lautet wie folgt:

Die politische Kommission trat um 16 Uhr zu­sammen. Henderson eröffnete die Sitzung, indem er seine Befriedigung über den Eindruck bekannt gab. den er von der Unterhaltung mit feinen Kollegen Bet der vorberaeaangenen Sitzung be­

züglich des Fortschreitens der Kommissionsarbei­ten gehabt habe. Briand gab der Kommission die Versicherung des guten Willens der französi­schen Delegation ab und erinnerte daran, daß das Endresultat im Zusammenhang stehe mit dem Ar­beitserfolg der Finanzkommiffion. Eine allgemeine Aussprache, an der die Vertreter der verschiedenen Delegationen teilnahmen, ergab sich bezüglich der Bildung einer Feststellungs- und Vergleichskom- mifsion für das Rheinland.

Es wurde beschlossen, einen Unteraus­schuß von Juristen zu bilden, der beauftragt wird, die rechtliche sich aus dem Vertrag ergebende Lage zu prüfen und die Angelegenheit wieder in der Kommission zu erörtern, sobald der Bericht der Juristen vorliegt.

Die Kommission wird am Montag, den 12. d. Mts., nachmittags 16 Uhr, wieder zusammen- treten.

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Berliner Auffassung.

In Berliner politischen Kreisen wird die Lage bet Konferenz im Haag als ernst, aber kei­neswegs so beurteilt, wie es in einem Teil der Presse geschieht, als befände sich die Konferenz be­reits in einer Krise. Man kann die Situation vielleicht so kennzeichnen, daß in dem bisherigen ersten Abschnitt der Verhandlungen die Par­teien ihre Positionen bezogen haben. Das gilt für die finanzpolitische Kommission eben­so wie für die politische, nachdem diese die bei­den Unterausschüsse beschlossen hat. Für Samstag ist eine neue Besprechung zwischen Dr. Stresemann und Briand über die politischen Fragen verein­bart. Der Standpunkt, der in der juristischen Kommission von deutscher Seite vertreten wird, ist schon jetzt klar. Der deutsche Vertreter wird

Sachverständigen, so erklärte er, waren unabhän- gig, aber sie hatten einen Arbeitsplan, und nie­mand würde mir glauben, wenn ich sagte, daß sie keine Fühlung mit ihren Regierungen hatten. Nach einem Hin und Her von Hoffnung und Be­unruhigung hat sich schließlich alles in glücklicher Weise gelöst, und der Plan wurde der Genehmi­gung derRegierungen unterbreitet. Zu diesemZweck hat sich die Haager Konferenz versammelt. Don den sechs Großmächten, deren Sachverständige den Plan ausgearbeitet haben, haben sich fünf in kla­rer Weise für feine vollständige Annahme vorbe­haltlich einiger Einzelpunkte ausgesprochen. Eine einzige Macht hat sich im gegegenteiligen Sinne ausgesprochen. Sie hat ihren Standpunkt ent­schieden verteidigt, ohne die anderen zur Abän­derung des ihrigen zu bewegen. Eine ernste Lage, gewiß, — ist sie aber hoffnungslos? Ich möchte das durchaus nicht glauben. Ich kann nicht an­nehmen, daß deshalb, weil eine Auffassung fünf anderen Auffassungen gegeniibersteht, sich zwangs­läufig ein Mißlingen der Konferenz ergeben muß, wenn die fünf anderen sich nicht unterwerfen. Ich erwarte also trotz allem ein befriedigendes Ergeb­nis nach einigen Stunden unerläßlicher Bedenk­zeit. Ich glaube nicht, daß hier eine einzige große Nation vertreten ist, die daran denken kann, die Verantwortung dafür auf sich zu nehmen, daß alle Hoffnungen, die die Haager Konferenz hat entstehen lassen, zunickte werden. Sollte das ge- schehen, so bin ich gewiß, daß eine so schwere Last nicht auf den Schultern Frankreichs ruhen würde.

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Zur Sage der Haager Konferenz schreibt der Temps, die Krise trage einen „so ernsten Charab- ter für die englische Regierung und das eng-

Gras Zeppelin in Friedrichshafen gelandel

Das Luftschiff hak die Rückfahrt von Amerika in 55 Stunden erledigt Bisher unerreichte Fahrtleistung.

wtb. Friedrichshafen. 10. August. (Eig. Meld.) Das Luftschiff „Graf Zeppelin" traf um 12.38 Uhr über Friedrichshafen ein. Er kreuzte kurz über der Stadt.

Die Landung des „Graf Zeppelin".

Um 1.02 Uhr ist es glatt gelandet. Er hat damit die Rückfahrt von Amerika in 55 Stunden zurückgelsgt, während die Fahrt von Friedrichs­hafen nach Lakehurst 94 Stunden in Anspruch ge­nommen hatte.

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Bei der erften Amerikafahrt des „Graf Zeppelin" betrug die Fahrzeit der im O k- tober 1928 erfolgten stürmischen Hinfahrt 111 Stunden. Zur Rückfahrt wurden zwei Tage und 21 Stunden, also 69 Stunden, benötigt.

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Das Luftschiff hatte auf seiner Fahrt meist günstiges Wetter. Es passierte in der Nacht zum Samstag um 5 Minuten nach 12 Uhr die vor der Südwestküste Englands gelegenen Scilly-In­sel n und nahm von dort, den Aermelkanal über­fliegend, Kurs auf Frankreich.

Gegen 6.30 Uhr am Samstagmorgen erschien das Luftschiff bei leicht bewölktem Himmel über Paris. Es war in einer Höhe von etwa 300 Meter sichtbar. Man hörte deutlich das Surren der Motoren. Um 7.30 Uhr wurde der Zeppelin über Romilly für Seine gesichtet. Bereits zwei Stunden später, um 9.30 Uhr, wurde die französische Stadt Besaneon überflogen.

Kurz nach 11 Uhr überflog „Graf Zeppelin die Stadt Basel. Er entbot der Stadt durch eine große Schleife seinen Gruß und wandte sich dann dem deutschen Heimatboden in Richtung Friedrichshafen zu.

schon jetzt darauf Hinweisen, daß der Artikel 213 des Versailler Vertrages, der Loearnovertrag und die Schiedsverträge die Einsetzung einer neuen Festsetzungskommission unnötig machen. Artikel 4 des Locarnovertrages sieht ausdrücklich vor, daß die Teilnehmer des Vertrages sich verpflichten, beim Völkerbund eine Untersuchung zu veranlassen, wenn nach ihrer Auffassung eine Verletzung vor- r.egt Nach Artikel 213 des Versailler Vertrages verpflichtet sich Deutschland, jede Untersuchung zu dulden, dir der Rat des Völkerbundes für notwen­dig erachtet. Nach deutscher Ansicht würde dem­entsprechend die Einsetzung einer neuen Kommitzion nicht nur überflüssig sein, sondern auch den Wert des Locarno-Vertrages herabsetzen. In Absatz 3 des eben zitierten Genfer Kommuniques vom 16. Sevtember 1928 ist gesagt worden, daß die Zusammensetzung, das Funktionieren, der Gegen­stand und die Dauer der Feststellungs- und Aus­gleichskommission den Verhandlungen zwischen den Negierungen Vorbehalten werden solls, Kommt man darüber nicht zu einer Einigung, so entfällt nach deutscher Auffassung die Einsetzung natürlich überhaupt. Dabei ist zu unterstreichen, daß das Genfer Kommunique ja auch keineswegs den Charakter eines Vertrages hat. All diese Gesichts­punkte dürsten in der juristischen Kommission geltend gemacht werden.

Briar.b über die Lage.

Wie Havas aus dem Haag meldet, erklärte der französische Außenminister Briand vor der Presse u. a. folgendes:

Obwohl wir sehr ernsthafte Schwierigkeiten durchmachen, kann ich keinen Augenblick anneh­men, daß eine Konferenz wie diese mit einem Mißerfolg endet. Sie geht weit über alle finanziellen Erwägungen hinaus, die etwa ange- stellt "werden können. Man kann sagen, daß sie die Friedenshoffnungen für Europa und die Welt in sich birgt, die man nicht darf zuschanden wer­den lassen, ohne unter den Völkern eine tiefe Ent­täuschung hervorzurufen. Die politische Seite unserer Beratungen geht weit über alle anderen Erwägungen hinaus. Aber da ihr Gelingen eng mit dem Erfolg der Finanzkonferenz verbunden ist, kann man sagen, daß dieser alle Verantwor­tung für ein Scheitern zugeschrieben werden müßte. Briand erwähnte die Genfer Entschließung vom September 1928, die die vollständige und endgültige Regelung der Reparationen als Vor- ausfetzung einer dauerhaften Organisierung des Friedens feftgelegt habe, und sprach sodann von den Arbeiten der SarbnerftönhiaenfonferenA. Die

lische Volk selbst", daß man sich kaum vorstellen könne, daß Macdonald und seine Ministerkollegen mit Ruhe das Abenteuer mitansehen können, in das Snowden die englische Politik hineingezogen habe. So sicher sich auch das englische Volk sei­ner Rechte, seines Einflusses und der ihm zur Verfügung stehenden Mittel fühlen Tonne, so gäbe es doch Verantwortlichkeiten, die es zu gewissen Stunden nicht leichten Herzens auf sich nehmen könne. Die Verantwortung, die Snowden in sei­nem Namen übernehme, werde nur den Mißer­folg oder auch nur die Vertagung der Haager Konferenz provozieren. Alle an der Konferenz teilnehmenden Mächte, einschließlich Deutschland, zeigten einen guten Willen zum Ziele zu gelangen, weil sie begreifen, daß unter den gegenwärtigen Umständen das allgemeine Interesse vor den „privaten Interessen" den Vorrang haben muffe.

Briand bei Stresemann.

wtb. Haag, 10. August. (Eig. Meld.) Briand stattete heute vormittag dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann einen Besuch ab, um mit ihm Be­sprechungen über das Arbeitsprogramm der technischen Unterkommiffion für die Räumungsfragen zu führen.

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Der Haager Korrespondent des Reuterschen Büros erfährt von zuverlässiger Seite, daß Snow­den bereit sei, den Haag am nächsie n Montag zu verlassen, wenn er sticht eine befriedigende Antwort auf die Forderung, daß der britische Steuerzahler geschützt werden soll, erhält. Weiter berichtet der Korrespondent: Der englische Außen­minister Henderson suchte Stresemann auf un­erörterte mit ihm laufende polittsche Fragen ein­schließlich der Frage derRäumung des Rhein­land es. Henderson teilte Stresemann mit, daß Großbritannien seine Truppen sobald wie möglich abzurufen wünsche und daß man hoffe, dies vor Ende dieses Jahres zu tun. Es werde angenom­men, daß die Mehrheit der kleineren Mächte sich zugunsten der Unterstützung Snowdens ent­scheiden werde. Wenn sie das gleiche Stimmrecht mit den Großmächten in der Finanzkommission erhalten, so werde die Resolution wahrscheinlich gegen ben Widerstand Frankreichs, Italiens und Belgiens angenommen. Es werde erwartet, daß Snowden mit Pirelli (Italien), Jaspar (Belgien) und anderen führenden Delegierten über diese Frage beraten werde. Reuter zufolge herrscht un­ter den auswärtigen Delegierten eine Atmosphäre des Pessimismus. Die französische und die bel­gische Delegation erklären, daß sie pickt in der