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Anzeiger für die Stabt Fulda und den Landkreis Fulda

Sonnlag, 28. Juli 1929

Nr. 173

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Hugo Sünnes freigesprochen

Deutsch-polnische Spannungen

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild' und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernrufe: Schrift» :: leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

* Neuer Spionagefall in der Tschechoslowakei, Die tschechische Presse weiß von einem neuer Spionagefall zu berichten. Bei Olmütz wurde eir gewisser Brotinger verhaftet, der angeblich Spiv nage getrieben haben soll. Seine Tätigkeit fok mit der der Tirolerin Grete S p a n d l zusammen­hängen, die wegen Spionageverdacht in Olmütz gefangengehalten wird und vor einigen Tagen einen Selbstmordversuch unternommen hat. Bro- tinger verweigert jede Aussage.

Anspruches auf Beschützung der Minderhelten; 4. England muß im Kriegsfälle, d. h. wenn Aegyp­ten angegriffen wird, Aegypten Hilfe leisten und umgekehrt; 5. Ueberführung der britischen Truppen in die Suez-Kanal-Zone.

* Kongreß der demokratischen Parteien Europas in Stockholm. In Stockholm wurde die Konferenz der demokratischen Parteien Europas eröffnet, an der 90 Vertreter aus Deutschland, Dänemark, Finn- land, Holland, Norwegen und Schweden teilneh­men. Der demokratische Reichstagsabgeordnete Mi­nisterpräsident a. D. Tantzen hielt das Referat über die Landwirtschaftsfrage.

land zu arbeiten, aber die Angriffe müssen dort aufhören. Zweifelsohne wind man dort starke Forderungen des Nationalismus aufstellen, aber man muß die einzelnen HanAungen nicht für Handlungen der Nation nehmen. Es gibt eben Aufhetzereien, die das eine Mal von dem einen Land, das andere Mal von dem ande­ren Lande kommen und die es verhindern, daß der Frieden zwischen den Völkern ge­schaffen wird. Man muß sich verständigen für eine loyale Zusammenarbeit. Natürlich darf man gewisse Vorsichtsmaßregeln nicht aufgeben. Nach Locarno hat der -deutsche Reichskanzler im Reichstag feierlich erklärt, daß er freiwillig die durch den Vertrag geschaffene Lage anerkenne und darauf verzichte, die Augen nach dem Elsaß zu wenden. Unter dem Einfluß dieser Entspannung konnte ein deutsch-französischer Handelsvertrag ab­geschlossen werden. Gewiß besteht noch die Frage der polnischen Grenzen. Deutschland und Polen haben einen Nichtangriffspakt unterzeich­net. Dann kam der Kelloggpakt. Das ist gewiß nur eine moralische Garantie, aber immerhin etwas. In den Konflikt zwischen Rußland und China habe ich eingegriffen. Ich habe die Betei­ligten daran erinnert, daß sie den Kelloggpakt un­terzeichnet haben. Diese beiden Völker schlagen sich nicht. Auch eine wirtschaftliche Annäherung ist notwendig, damit das Element des Gleichge­wichtes erhalten bleibt. Wenn ich hierfür arbeite, arbeite ich im nationalen Interesse. Ich werde mich also auf der kommenden Regierungskonferenz bemühen, die Wünsche, die im Senat zum Aus­druck gebracht wurden, zu erfüllen, damit ich es da­hin bringe, daß Frankreich nicht mehr Geld zu zahlen haben wird, als es durch den Poung-Plan erhalten wird. Man muß sich jetzt damit beschäf­tigen, die definitive Organisation des Friedens in Europa durchzuführen.

Eine amerikanifche Hofe in Paris ein.«etrofien.

wtb. Paris, 27. Juli. (Eia. Meld.) Im fran- zösffcken Außenministerium ist gestern eine Note der Vereinigten Staaten eingegangen, die sich mit dem Zolltarif und den Kontrollmaßnahmen be­faßt, die in Amerika gegenüber französischen Er- vortartikeln zur Anwendung gelangen. Die Note soll in freundschaftlichem Ton abgefaßt sein und den Vorschlag enthalten, daß die Kontroll­maßnahmen, wenn sie den amerikanischen Gesetzen entsprechen, als zweckmäßig und erlaubt angesehen werden und auf eine Art ausgeübt werden sollen, die die französischen Kaufleute in keiner Weise schädigt. Die Kontrolle soll mit Hilfe der fran­zösischen Organisationen durchgeführt werden.

Young-Debatte im Unterhaus.

Der frühere englische Ministerpräsident und liberale Führer Lloyd George eröffnete im englischen Unterhaus eine Debatte über den Poung- bericht, den er als unglaublich bezeichnete. Er sagte: „Ich bin erstaunt, daß dieser Bericht dem britischen Schatzamt als eine gerechte Berück­sichtigung der britischen Ansprüche unterbreitet worden ist. Ich glaube, Snowden wird seinen Einfluß benutzen, um sehr beträchtliche Llbünde- rungen an dem Plan durchzusetzen. Meine Be­denken richten sich nicht dagegen, daß die deutschen Zahlungen herabgesetzt werden. Jede Revision hat bisher zu einer Herabsetzung geführt, und ich glaube nicht, daß diese die letzte sein wird. Aber ich erhebe Widerspruch dagegen, daß die Gesamtheit der Opfer in der Hauptsache von Großbritannien getragen werden soll. Wenn es eine Herabsetzung geben mußte, dann hätte sie gerecht auf alle Gläubigerländer verteilt werden müssen. Ich vermag keinen Grund für eine Ab­änderung des Reparationsverteilungsplanes von 1920 zu entdecken. Zum ersten Male sollen außer­dem die deutschen Zahlungen in einen bedingten und einen unbedingten Teil zerfallen. Von dem unbedingten Teil erhält Großbritannien so gut wie gar nichts, obwohl es seine 34 Millionen Pfund an Amerika bezahlen muß. Die an Frank­reich zahlbare halbe Milliarde Goldmark hat die beste Sicherheit der Welt; wir aber haben keine. Unser Anteil an den Zahlungen wird unsicher fein und schließlich ganz ausbören, denn Deuffch- land ist nur imstande gewesen zu zählen durch umfangreiche Anleihen und durch Niedrig- f; alten der Löhne. Das kann nicht unbe­grenzte Zeit so fortgehen. Die Regierung darf ihre Unterschrift nicht unter einen Bericht setzen, der nicht nur ein Rückschritt, sondern eine D e - mütigung für uns ist."

Lloyd George kritisierte dann abfällig die Be­stimmungen der Sachlieferungen und den Umstand, daß zwar zum ersten Mal die interalliierten Schul­den und die Reparationen mit einander in Ver­bindung gebracht worden seien, daß aber unter­lassen worden sei, die britischen Zahlungen an die Vereinigten Staaten vom Eingang der deut­schen Reparationen abhängig zu machen. Diese einseitige Transaktion sei in jeder Einzelheit nach­teilig für England. Er forderte zum Schluß Snowden auf, reifliche Erwägungen anzustellen, bevor er die Unterschrift des Landes unter em so verhängnisvolles Dokument setze. ■

Hierauf ergriff Schatzkanzler Snowden das Wort. Er erklärte, es bestehe kein Wunsch, die an Deutschland gestellten Ansprüche zu erhöhen.

Snowden sagte in seiner Rede weiter, die bri­tische Regierung werde das Annmtätenschema ak­

den der Vorsitzende ausführlich schildert, gewisse Lücken aufweist und daß die Arbeit des Gerichtes trotz aller Sorgfalt nur Stückwerk fern könne. Bei der Darstellung bedauert er, daß weder der Ange­klagte Eugen Hirsch noch Nothmann und StinneS in Paris den Weg zum deutschen Sonderkonsulat gefunden hätten, denn sie würden sonst die Aus­kunft erhalten haben, daß der angebliche Staatsvertrag, der es Ausländern gestatten sollte, Anleihen auch dann als Allbesitz anzu­melden, wenn sie vor dem 1. Juli 1920 zwar in Besitz gewesen, inzwischen aber verkauft und dann wieder angeschafft worden feien, überhaupt nicht b e st a n d. Sie würden dann auch zweifellos durch­schaut haben, daß es sich n i ch t u m e i n r e e l l e s Geschäft, sondern um Betrug handele. Auch der Angeklagte v. Waldow habe diesen Weg zu den deutschen Behörden nicht angetreten und ebenso habe es Stinnes unterlassen, von Waldow zu fragen, ob er sich an maßgebender Stelle nach dem Staatsvertrag erkundigt habe. Der Angeklagte von Waldow hätte zum mindesten beim Empfang der Amsterdamer sog. Urkunden merken müs­sen, daß nicht alles in Ordnung sein konnte. Auch späterhin sei dem Angeklagten von Waldow in unzweideutiger Weise vorgehalten 'r- den, daß es sich hier um unrichtige Urkun­den handele.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil in vollem Umfang Berufung ein­gelegt. #

Noch bevor das Urteil im Berliner Stinnes- Prozeß gefvrochen wurde, hat sich eine der Sinnes’« schen Hamburger Unternehmungen, die bis­herige Aktiengesellschaft Hugo Stinnes für Seefahrt und Ueberseehandel, e t - neu anderen Namen gegeben. Laut Be­kanntmachung im amtlichen Anzeiger ist in der kürzlich veranstalteten Generalversammlung dem Unternehmen eine neue Firmenbezeichnung gege­ben worden, auf der der Name Hugo Stin­nes gestrichen worden ist.

zeptieren . Was die Verteilung der Annuitäten betreffe, so sei es sehr schwer, die richtigen Worte zu finden. Aber er müsse sich wohl dadurch aus der Schwierigkeit ziehen, daß er erkläre, er stimme mit allem von Lloyd George Gesagtem überein. In der Frage der Unterscheidung zwischen der bedingten und der unbedingten Annuität werde die britische Regierung etwas zu sagen haben, und zwar ebenfalls entsprechend dem von Lloyd George vertretenen Standpunkt. Nachdem der Liberale Bürgin der tiefen Befriedigung seiner Parrei über Snowdens Erklärungen Ausdruck gegeben hatte, vertagte sich das Haus bis zum 29. Oktober.

England und klegqpten.

Der Enkwurf eines englisch-ägypkischen Vertrages.

Die Zeitung „Mokclltam" in Kairo will aus zu­verlässiger Quelle erfahren, daß der Entwurf eines englisch-ägyptischen Vertrages fertiggestellt sei. Er bestimme u. a.: 1. Der britische Kommissar wird Botschafter; 2. Abschaffung der Kapitulationen und Uebergang der Macht von den Konsulargerichten an gemischte Gerichte; 3. Aufgabe des britischen

*

Im Hinblick auf den Enffchluß der belgischen Regierung, keine Einwendungen gegen eine Ein­berufung der Regierungskonferenz nach dem Haag zu erheben, hat das Amsterdamer „Allgemeen Han- delsblad" auf eine entsprechende Anfrage aus dem Außenministerium erfahren, daß die niederländische Regierung bisher zu dieser Frage noch nicht Stel­lung genommen habe, daß es jedoch für wahrschein­lich gehalten werde, daß sie die Regierungen der in Frage kommenden Mächte offiziell e'inlaben werde, die „Konferenz zur Liquidation des Krie­ges" im Haag abzuhalten.

Die Rheinlandraumung.

In der Rebe, die Briand im französischen Se­nat hielt, sagte er u. a. zur Rheinlandräumung: Es handelt sich um komplizierte Angelegenheiten, die nicht zwischen zwei Nationen, sondern zwi­schen sechs Sinterten geregelt werden müs­sen. Welches Land könnte unter diesen Umstän­den sich isolieren? Die Rheinlandfrage ist unbe­streitbar eine interallierte Frage. Ich wei­gere mich, allein zu verhandeln. In Genf habe -ch dafür gesorgt, daß die sechs interessierten Län­der anwesend sein werden. Die Rheinlandfrage steht auf der Tagesordnung von Genf, weil Ar­tikel 431 des Friedensvertrages die Möglichkeit der vorzeitigen Räumung vorfieht. Deutschland hat gefordert, daß die Rheinlandfrage auf die Ta­gesordnung gefetzt werde. Das konnten die Alli­ierten nicht verweigern. Was die Reparations­frage so verwickelt macht, ist, daß der Friedens­vertrag es Deutschland gestattet, zu fordern, daß man seine wirtschaftliche Lage prüft, um die Zahlungen abzuändern, die ihm auferlegt wurden. Bis jetzt konnte der Zahlungsplan im­mer in Frage gestellt werden. Wenn es uns ge­lingt, den Äoung-Plan zum Leben zu erwecken, dann können wir die französischen Schulden kom­merzialisieren. Wir werden einkassieren, was man uns schuldet, und unsere Handlungsfreiheit wieder­verlangen. Sie können sicher sein, daß die Ab­kommen über die Schulden unserem Lande keine neuen Lasten auferlegen und daß Deutslcband er­füllen wird. Dieses System wird ergänzt werden durch eine Aus gleichs - und Kontroll- t o m m t f fi o n. Wir sind bereit, loyal mit Deutsch

wtb. Berlin, 27. Juli. (Gig. Meld.) Im Stirn nesprozeß wegen des bekannten Betrugsversuchs mit Kriegsanleihestücken — im Ausland aufgekauf­ter Neubesitz wurde als Allbesitz angemeldet — verkündete unter lebhaftem Andrang des Publi­kums Landgerichtsdirektor Arndt heute früh fol­gendes Urteil:

Die Angeklagten Stinnes, Nothmann, Leo Hirsch und S ch n e i d t werden f r e i g e • sprachen.

Es werden verurteilt: der Angeklagte v. Waldow wegen gemeinschaftlichen Be­trugversuchs zu 4 Monaten Gefäng­nis, wovon 7 Wochen durch die erlittene Unter» sitchungshaft als verbüßt gelten; der Angeklagte Bela Grosz wegen desselben Vergehens zu 4 Monaten Gefängnis, wovon eine Woche durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt; der Angeklagte Eugen Hirsch wegen Beihilfe zum Betrngsoersuch zu 3.0 00 M a r k G e ld st r a se bzw einem Monat Gefängnis.

Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Freispruch erfolgt ist, der Staatskasse, im übrigen den verurteilten Angeklagten zur Last. Der Haftbefehl gegen Stinnes, Nothmann und Leo Hirsch werden aufgehoben.

" Von Waldow erhielt Bewährungs- frist von 3 Jahren. Der Angeklagte und das Publikum nahmen das Urteil ruhig auf.

In der

Begründung des Urteils

verweist der Vorsitzende zunächst auf die Rechts­fragen, die in diesem Prozeß zu erörtern gewesen seien und betont, daß er bei dieser Sachlage natur­gemäß nur auf die wesentlichsten Teile eingehen könne. Eine Reihe von Schwierigkeiten, so heißt es weiter, hätte in diesem Prozeß der Erfor­schung der Wahrheit entgegengestanden. Nicht nur, daß die Angaben der Angeklagten miteinander in Widerspruch gestanden hätten, die Angeklagten hätten auch teilweise in ihren Angaben im Lause des Prozesses gewechselt. Es könne daher nicht zweifelhaft fein, daß der Sa chverhalt,

Das Kabinett $otae ist zuMgetreten.

poincare durch Krankheit zum Rücktritt gezwungen. — vor der Be­rufung Vriands zum Ministerpräsidenten. — Ein bedeutsamer Wechsel vor dem Zusammentritt der „Konferenz zur Liquidation des Krieges" im Haag.

Die Wirtschaftsverhandlungen.

nicht um Wahrheit und Gerechtigkeit kümmert, sondern sich nach dem Willen der jeweiligen staat­lichen Machthaber richtet.

Die „Voss. Zig." erklärt: Der Richter ist in Po­len versetzbar und absetzbar. So kam der Spruch zustande, der sich bemüht, die letzten Fetzen der Anklage zu sammeln, aber immerhin nicht außer Acht lassen kann, wie fadenscheinig sie geworden sind. Darum die Ehrenerklärung für Ulitz und die Bewährung.

Der „Vorwärts" bezeichnet als eine unerläß­liche Vorbedingung jeder Annäherung der beiden Nachbarstaaten die Herstellung voller Rechts­sicherheit und Gleichberechtigung der deutschen Minderheit — sowohl im Völkerbundsland Ost- oberschlesien wie in ganz Polen.

In der „Deutschen Tageszeitung" lieft man; Dieses Urteil bedeutet für Ulitz die beste Rechtfer­tigung, für den polnischen Außenminister Zalefki, der in Genf den Völkerbund gegen die deutschen Minderheiten nicht scharf genug machen konnte, eine völlige Niederlage. Von der Verschwörung gegen den polnischen Staat, von der Zaleski in Genf pathetisch sprach, hat selbst der polnische Staatsanwalt nichts mehr entdecken können.

Der „B. B. C." spricht von dem Schulbeispiel eines Zwcckurteils. Wie in so vielen politischen Prozessen bat das Gericht auch diesmal die Straf­bemessung sorgfältig so ausgewogen, daß dem Verurteilten nichts mehr geschieht — während die Tatsache der Verurteilung gerettet wird, womit der politische Zweck erreicht, die An­klage allerdings gerichtet ist. Denn das Ganze ist — ein verschämter Freispruch.

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Aus Berlin wird gemeldet:

Polen hat am 19. Juli vorgeschlagen, am Juli in Verhandlungen über den deutsch polnischen Handlesvertrag einzutreten. Diese Friß ist, wie in der ..Kreuz-Zeitung" erklärt wird, von

FuldaerZertung

Anzeiger für die Stadl Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Am Freitagabend hieß es überraschend in Paris, daß Poincare, der erheblich krank ist und sich in Kürze einer Operation an der Prostata unter­ziehen muß, zurücktreten werde. Das Kabinett werde mit ihm zurücktreten. Briand werde mit der Neubildung des Kabinetts beauftragt werden. Inzwischen hat die Regierung in dem Senat die Zustimmung zum Schuldenabkommen erzielt. Nur 30 Senatoren haben gegen die Ratifizierung gestimmt. Es wurde einfttmmig folgen bei Ent­schluß angenommen:

Der Senat stellt fest: 1. daß die internationalen Vereinbarungen Deutschland zu Zahlungen ver­pflichten, die gleichzeittg einen Teil der Rückstände der Reparationsschuld decken und den Dienst der in den Abkommen von London und Washington vorgesehenen Annuitäten sichern; 2. daß die fran­zösische Regierung, falls Deutschland seine Zah­lungen einstellen oder beträchtlich verringern sollte, das Recht hätte, den ganzen oder teilweisen Auf­schub der französischen Zahlungen auf drei Jahre aufgrund der Abkommen von Washington und London im Zusammenhang mit dem Briefwechsel Caillaux-Churchill vom 12. Juli 1927 zu fordern. Der Senat rechnet bei den dann zu eröffnenden Verhandlungen auf die Freundschaft und Loyalität der Vereinigten Staaten und Englands. Die Kriegsschulden find aufgenommen worden, um den Sieg der Alliierten zu sichern. Ihre Regelung darf für Frankreich keine Schwierigkeiten im Falle eines Versagens Deuffchlands schaffen.

Noch ehe die Verhandlung im Senat zu Ende war, hat die Regierung in der Kammer das Vertagungsdekret verlesen lassen, was stür­mische Kundgebungen der Opposition gegen Die Regierung herbeiführte.

Der Regierungswechsel.

wtb. Paris, 27. Juli. (6ig. Meld.) Auf Grund des Beschlusses des gestrigen Kabinettsrates hat­ten die Minister Briand und B a r t h o u sich heute vormittag nach 9 Uhr zu Poincare begeben, um ihn zu ersuchen, seinen Rücktrktksentschluß rück­gängig zu machen. Da Poincare feine Demission aufrecht erhielt, haben die Regierungsmitglieder im Laufe des heutigen Ministerrates dem Präsi­dent Doumergue die gesamte Demission des Ka­binetts überreicht.

Präsident Doumergue hat darauf hin in der Wlichin Meise sofort seine Besprechungen für die Lösung der Krise mit der Berufung der Präsiden­ten von Kammer und Senat ins Elysee begonnen. Er gedenkt, wie Yavas erfährt, in der Lage zu fein, im Laufe des Tages diejenige politische Per­sönlichkeit zu berufen, der er die llebernahme der Kabinettsbildung anbieten will. Man rechnet, wie schon gestern erklärt wurde, mit der Möglichkeit, daß der Ruf des Präsidenten an Briand erge­ben wird.

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Das Urteil im Ulitzprozetz. —

Aus Kattowitz wird gemeldet:

Nachdem die Verteidigung, der es nicht schwer war, die recht schwachen, gegen Ulitz vorgebrachten Anwürfe des Staatsanwalts abzuwehren, für Freispruch des Angeklagten plädiert hatte, verkündete das Gericht nach langer Beratung das Urteil, wonach Ulitz wegen Beihilfe zur Ent­ziehung vom Militärdienst zu einer Gefängnis­strafe von fünf Monaten verurteilt wird. In der Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus, daß das Gericht zu einem „schuldig" habe kommen müssen, weil es die Unterschrift unter dem so­genannten „Bialucha-Dokument" als echt aner­kannt Habs, da nach der Aussage von Ulitz selbst er kein Schriftstück ohne seinen Namenszug habe her­ausgehen lassen. Das Gericht erkannte jedoch an, daß er aus idealen Beweggründen und aus Liebe zu feinem Volke gehandelt habe, und deshalb habe es auch das Strafmaß niedriger be­messen. Außerdem habe das Gericht dem Angeklag­ten eine zweijährige Bewährungsfrist gewährt und gleichzeitig die sechswöchige Unter­suchungshaft voll angerechnet. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

In Kattowitz, so schreibt die „Germania", ist ein volitisches Urteil, kein Rechtssvrucb gefällt worden; denn wohl selten wurde die Schuld eines Angeklaaten unzweideutiger widerlegt als hier. Dieses Urteil richtet sich nicht allein gegen den Ge­schäftsführer des Deutschen Volksbundes, sondern es ist zugleich eine Kriegserklärung an die deutsche Minderheit in Oftoberfchlesien. Wir bedauern auf das tiefste einen Fehlspruch, der es Deutschland noch schwerer als bisher macht, an den polnischen Verständigungswillen zu glauben und die immer wieder zurückgewiesene Hand Polen aufs neue ent­gegenzustrecken.

In der „D. A. Z" heißt es: Diese Kattowitzer Richter haben Recht zu Unrecht, Wahrheit zur fiüae gemacht. Ihr Urteilsspruch ist das typische Beispiel eines politischen Urteitsfprucbes- der sich