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Sonntag, Den 14. Juli 1929.

Zuloaer Zeitung (Amtliches Kreisblati).

Nr. 16T

L

tragen wurden, die an

ßeimatflänge aus dem Buchenlande

FULDA, Steinweg 12

Hoffentlich dient auch dieses Urteil des angefenen Derbandes dazu, in der Badefrage eine einheit­liche öffentliche Meinung zu schaffen, die als Vor­aussetzung für die Durchführung des so sehr be­grüßenswerten Unternehmens anzusehen ist. Drin­gend zu wünschen ist ferner, daß die Verhand­lungen über den Erwerb des notwendigen Do- mänenLanbes in der Rosenan-Wiese jetzt bald zum Abschluß kommen und der Fiskus bei seinen Derkaufsbedingungen zeigt, daß er für die valks- gesundheitlich eBedeutung der Fuldaer Bade­frage weitestgehendes Verständnis besitzt.

personennachrichten.

. Landgerichtsrat i. R. Geheimer Justizrat Lud- w i g B ü f f ist nach längerem Leiden im Alter von 83 Jahren in Kassel-Wilhelmshöhe gestov - ben. Er hatte lange Jahre in Kassel im Justiz­dienst gewirkt.

Fulda als Tagungsort

Am 31. Juli beginnt in Fulda die Tagung des Derbandes Neu-Deutschland, der katholi­schen Jugend der höheren Schulen. Es werden etwa 600 Teilnehmer mit einer großen Anzahl geistlicher Führer erwartet. Die Tagung erhält be­sondere Bedeutung durch die Feier des 10jährigen Bestehens Neu-Deutschlands, die in Fulda began­gen wird. Die von Pater Esch geleitete Tagung wll u. a. auch eine Freilichtaufführung bringen. Sie Neu-Deutschen, die vor Jahren schon eimol in Fulda tagten, werden auch diesmal hoch will­kommene Gäste der Bonifatiusstadt fein und sicher- litf? die Erinnerung an Fulda als wertvollen Besitz mit ins Leben nehmen.

30 Jahre Fuldaer Feldarkillerie.

In den Buchenblättern haben wir vor einigen Wochen eingehend der Eründungsgeschichte des Fuldaer Artillerieregiments, das jetzt auf eine 30- jährige Geschichte zurückblicken kann, gedacht. Jetzt erfahren wir aus auswärtigen Zeitungen, daß aus Anlaß des Gedenktages am 3. und 4. August in Fulda ein Appell sämtlicher früheren Angehöri­gen des Regiments und der angeschlossenen For­mationen stattfinden wird.

Die Zahnheilfürsorge in der Angestelltenverfiche- nmg.

Die Reichsversicherungsanstatt für Angestellte weist darauf hin, daß Zu sch üsse zur Beschaffung größerer Heilmittel, wie Gliedmaßen und bergt, oder zu den Kosten von Zahnersatz nur gewährt werden, wenn vor Herstellung des Heilmittels oder Zahnersatzes die Entscheidung der Reichsver­sicherungsanstalt — gegebenenfalls beim Zahn­ersatz der dafür zuständigen Krankenkassen — einge­holt worden ist und daß Anträge, die in Zukunst unter Nichtbeachtung dieses Erfordernisses gestellt werden, keine Berücksichtigung finden können. Zu­schüsse zu den Kosten von Zahnersatz — nicht Zahnbehandlung — werden regelmäßig nur be­willigt, wenn es sich um einen umfangreichen

Diesen Forderungen ist unser Verfasser In vor­bildlicher Weise gerecht geworden. Ausgerüstet mit den vielseitigen Ergebnissen der Landesfor­schung, selbst ein intimer Freund von Land und Leuten, ist seine Sprache volkstümlich und poetisch zugleich. Diese Vorzüge der Darstellung tommer in beiden Nummern der „Heimatklänge", zu dra> malischem Ausdruck. Das Lesen wird zu einen. Erlebnis. Auf Einzelheiten kann hier nicht einge­gangen werden. Aber das sei betont, im Unter­richt sowie als Privatlektüre haben sich unsere Heft­chen sehr bewährt. Cs wäre deswegen außeror­dentlich zu wünschen, daß in den Schulen der Vo- gelsberg-Rhönlandschaft die „Heimatklänge" in den Dienst des heimatkundlichen Unterrichtes ge­stellt würden. Bei dem geringen Preis von 20 Pfennig je Stück wird den Schulbibliotheken die Beschaffung einer größeren Anzahl, bei entspre­chender Preisermäßigung keine Schwierigkeit machen.

Den Verfasser möchten wir ermuntern, seine Heimatklänge weiter klingen zu lassen. Den Num­mern mit geschichtlichem Hintergründe dürften in bunter Wechselung auch solche botanischen ober zoo­logischen, geographischen unb volkskundlichen In­haltes folgen."

Den vielen Freunden der Heimatpflege können wir verraten, daß die Sammlung „Heimatklänge aus dem Buchenlande" in aller Kürze eine Erweite­rung erfährt. Vom gleichen Verfasser der Hefte 1 und 2 werden erscheinen: Heft 3 und 4 .Rhänbilder".

Fulda, Öen 13. Juli 1929

Die Fuldaer Vade-Frage.

Lin günstiges und gewichtiges Urteil über das Rosenauprojekt.

Amtliche Sekamtmiichmgeli Fulda.

In dem Konkursverfahren Ober das Vermögen des Uhr machers Edmund Haller tu Fulda ist anstelle des bis herigen verstorbenen Konkursverwalters Kauimann F. -äs. Ruppert der Kaufmann Oswald Miller in Fulda zuw Konkursverwalter ernannt. (5 N. 2/29)

Fulda, den 11. 7. 1929.

Amtsgericht, Abteilung 5.

Das deutsche Lied.

Am Samstag und Sonntag findet im nahen Neuenberg das erste Sängerfest des Fulda-Rhön- Sänger-Gaues statt. Das Fest soll zeigen, was In mühevollen Uebungsftunben zur Pflege des deut­schen Volksliedes geleistet wurde. Ferner soll es den Zusammenschluß der Sangesfreunde bekräfti­gen und fruchtbar machen.

Der Festkommers beginnt heute abend um 8 Uhr in der Festhalle auf der Klosterwiese. Da­bei wird das Gaubanner an den M. G. V. Neuen« berg übergeben.

Das Kritiksingen am Sonntag morgen, bas in diesem Jahre eine veränderte Form hat, gibt den einzelnen Vereinen G-legenheit, ihr Kön­nen zu zeigen, während der Bund in seiner Ge­samtheit am Nachmittag mit seinen Massenchören aufwartet. Anschließend wird ein Dolksfe st, nicht überladen mit Jahrmarktsrummel, aber dazu angetan, rechte Sängerstimmung zu wecken, für Unterhaltung sorgen. Mr,

Denk' an Deine Augen! Geh' zum Fachmann!

des Einzelnen. In der Sommerzeit neigt man all­gemein nach leichter Ware. Vielleicht findet man aber auch, daß gerade in Mußestunden ein gewich­tiges und bedeutsames Werk am besten dem gei­stigen Besitz einoerleibt werben kann.

Hunde im eigenen Jagdrevier sind nicht wildernde Hunde.

Eine Polizeioerordnung, die sich als „dem Schutze des Wildes gegen wildernde Hunde die­nend" bezeichnet, findet auf den Jagdberechtigten, dessen Hund in seinem eigenen Jagdrevier umher- streist, keine Anwendung, da wildernde Hunde nur solche sind, die in fremdem Revier jagen. (K. G. 1 S. 703/28 DIZ. 34 S. 776).

Fleckviehzuchtgenossenschaft Fulda.

Vom Montag, den 22. bis Mittwoch, den 24. Juli bereist die Herdbuchkommission zu­sammen mit Tierzuchtdirektor Walter-Kassel die einzelnen Ortschaften, in denen Zuchtkühe stehen, um die nicht mehr zuchttauglichen Kühe aus dem Herdbuch zu streichen und Neuaufnahmen vorzu­nehmen. Direktor Tremmel macht nochmals aus­drücklich darauf aufmerksam, da im Jahre 1929 das Herdbuch offen ist, das heißt, daß auch Kühe, die einmal gekalbt haben, ohne Abstammungs- n a ch w e i s ins Herdbuch ausgenommen werden können. Diese günstige Gelegenheit sollte kein Landwirt versäumen. Die Züchter werden gebeten, ihre Stallbücher ordnungsgemäß zu führen und Kühe,, die ins Herdbuch eingetragen werden sollen, bis zum Samstag, den 20. Juli, bestimmt bei Direktor Tremmel anzugeben.

Unter diesem Titel erschienen im Verlag der Fuldaer Aktiendruckerei als Lesestoffe für Schu­len, herausgegeben von Rudolf Happ, Fulda: 1. Wenn die Rinnwege erzählen. 2. Das Chattenvolk der Biebermark.

Herr Professor Dr. Vonderau widmet diesen Heimatschriftchen folgendes Geleitwort: Als ein erfreuliches Ereignis der Nachkriegs­zeit ist die Förderung des Heimatgedankens in den Schulen wie im gesamten Volke zu begrüßen. Wahre und tiefe Heimatliebe wird sich aber nur dann in die Herzen von Alt und Jung einsenken, wenn die Kenntnis der heimatlichen Scholle eine der Grundlagen für diesen erhabenen Zweck wird. Wie im übrigen deutschen Vaterlande, so sind auch im Fuldaer ‘(Mutet, speziell in der Rhön-Vogels- berg-Landschaft feit vielen Jahren Fachvereine an der Arbeit, die die geologischen, geographischen, bo- tanischen, geschichtlichen usw.-Derhaltnisse wisien- 'chaftlich bearbeiten und auf diese Weise das Land der Gesamtforschung zuführen. Die Veröffentli- chungen dieser Vereine wenden sich auch an gleich­ober ähnlich gerichtete auswärtige Gruppen und sind daher mehr oder minder stark mit Fachaus­drücken überladen, für welche vor allem Schüler nicht bas richtige Verstänbnis haben. Soll bies wissenschaftliche Gut weiten Kreisen zugeführt werden, so muß es einmal in volkstümlicher Weise vorgetragen werben unb in engster Fühlung­nahme an bie Jbeenwelt der jungen Generation sich anschließen.

Einnahmen um die 40 Millionen-Zuwendung aus Zollgeldern, zu denen 1927 noch ein Reichsbeitrag von 24,6 Millionen und 1928 ein solcher in Höhe von 124,6 Millionen Mark trat.

Preisschietzen bet Canbjägcreibeamfea

Am 11. Juli fand auf dem Artillerie-Schieß- ftanb in Fulda das Preisschießen der Landjägerei- Beamten des Kreises Fulda unter Leitung des Landjägerei - Kreisleiters, Oberlandjägermetster Dörr, statt. Es nahmen daran auch u. a. Land­rat Frhr. v. (Bagern, Land-Hauptmann Boyahr, Reg. - Assessor Dr. Stachels und einige Mitglie­der des Kreisausschusses teil. Es wurden sehr er­freuliche Schieß-Ergebnisse erzielt. Den Schützen konnten vom Herrn Landrat schöne Schießpretse unter heiteren Worten überreicht werden. Ein ge­meinsames Essen in der Gastwirtschaft „Deutscher Kaiser" vereinte anschließend Landjägerei-Beamte und Gäste für einige frohe Stunden.

Gefaßter Anhold.

Am 10. d. Mts. wurden im Dolde bei Kämmer­zell zwei siebenjährige Mädchen von einer und«« kannten Mannsperson in unsittlicher Weise über­fallen. Als Täter wurde der 35 Jahre alte Kan Bartnick aus Thal« (Harz) von dem Landjager­meister Bath und dem Dberlanbjager Muller ge­faßt und dem hiesigen Amtsgericht zugefuhrt. Aus dem Gerichtssaal.

Der 32 jährige W. R. von M. hatte eine aus 50 Mk. lautende Quittung auf 150 Mk. abgeän­dert, um einen Landwirt in Niederkalbach zu schädigen, der ursprünglich eine Forderung von 232 Mk. an R. hatte. Das große Schöffengericht verurteilte R. wegen Urkundenfälschung und ver- suchten Betruges zu einem Monat Gefängnis. Es soll erwogen werden, ob dem Verurteilten teilweiser oder voller Strafaufschub gewährt wer­den kann. — Wegen Untreue wurde der 23 jährige, noch unbestrafte W. R. von hier zu 150 Mk. Geld- strafe oder 15 Tage Gefängnis verurteilt. - Eine Unsitte besteht bei den jungen Burschen, tw Sonntags den Gottesdienst in der Kirche zu Dipperz besuchen und verspätet kommen. Um chrer. Hut nicht ständig in der Hand zu halten, nehmen die Burschen ihre Taschenmesser, stecken sic tief in das Holz der Kirchentüre und harn gen ihre Hüte darauf. (Unglaublich!) So machte es auch Ostermontag d. Js. der junge E. M. Dem für Ordnung sorgenden Küster beleidigte er durch eine grobe Redensart. Der Staatsanwalt hatte 50 Mk. Geldstrafe beantragt. Das Urteil lautete auf 30 Mk. — Freigesprochen wurde der 31-

Zahnersatz handelt. Für die Gewährung des Zu­schusses ist der maßgebende Gesichtspunkt, daß durch das Fehlen einer größeren Anzahl von Zahnen die Berufsfähigkeit ungünfhg beeinflußt wrrd unb daß es zur Erhaltung bebrohter oder zur Wieder­herstellung verlorener Berufsfähigkett erforoerlich ist, die durch größere Zahnlücken verursachte Min­derung der Kaufähigkeit zu beheben.Verslcherte die zugleich einer Krankenkasse angehoren, haben ihre Zahnersatzanttäge lediglich bei ihrer Kranken­kasse einzureichen, da den Krankenkassen nach einem , »wischen der R. f. A. und den Hauptverbanden

Bekanntlich drohten der so wünschenswerten I Rutscher Kranken- unb Ersatzkassen getroffenen Modernisierung der Fuldaer Sommer-Badeanlage I Abkommen die Bearbeitung dieser Anttäge ob- üadurch erhebliche .Hindernisse, daß parteipo« I gn diesem Falle erfolgt die Auszahlung des i i t i s ch e und sonstige Momente in sie hineinge- I tion R. f. A. gewährten Zuschusses durch Der- sich mit der Angelegenheit Mittelung der Krankenkaffe. — Soweit bei der en. Um das Bade-Projekt I Ä, f. A. Versicherte einer Krankenkasse angehören, -.r— ... ----' I bie entweder dem erwähnten Abkommen nicht an­

richten. U. E. wird sich die Beschaffenheit des Fuldawassers für die Dauer nicht als einwand­freies Badewasser erweisen unb man müßte in bie«

Zleuerkalender der Ztadtkasse.

Bis zum 15. Juli 1929 finb folgenbe Steuern I unb Abgaben an bie Siabtkasse zu zahlen:

1. Nachzahlung bes städtischen Zuschlages zur I staatlichen Grundvermögenssteuer für die Monate I April, Mai unb Juni 1929 infolge Erhöhung des I Zuschlages von 236 auf 287 Prozent.

2. Grunbvermögenssteuer für Juli 1929.

3. Hauszinssteuer für Juli 1929.

4. Gewerbelohnsummensteuer und Handels- I kammerbeitrag von den in den Monaten April, I Mai unb Juni 1929 gezahlten Löhnen und Gehäl- I tern. *1 I

5. Kanalbenutzungsgebühr und Müllabfuhrge- I bühr für 1. Vierteljahr 1929.

6. Hundesteuer für 1. Vierteljahr 1929.

Von den Steuern, die nach dem 15. Juli 1929 I zur Einzahlung gelangen, kommen 10 Prozent I Jahreszinsen als Verzugszinsen zur Er- I Hebung.

Die Jahresfinanzen der Invalidenversicherung.

Das Reichsversicherungsamt hat neben umfang- I reichen statistischen Ausstellungen auch über die I Einnahmen unb Ausgaben ber Invalidenversiche- I rung eine schematische Darstellung herausgegeben, | aus ber über bie jährlichen Lasten ber Vor- und I Nachkriegszeit folgendes interessante Gesamtbild I zu gewinnen ist. Gegenüber der Dorkriegsjahre I 1913 unb bem Jahre 1928 steigerte sich die I Rentenleistung von 188,5 Millionen Mark auf I 991,4 Millionen. Dies bedeutet eine Zunahme um I über das Fünffache. Auch die freiwilligen I Leistungen vermehrten sich gegenüber der Vor- | kriegszeit sehr gewaltig. Sie belaufen sich jetzt an- I statt auf 29,6 auf 78 Millionen Mark jährlich. Dis I sonstigen Ausgaben stiegen von 0,2 Millionen auf 3,1 Millionen, die Verwaltungsausgaben von 24,4 I auf 52,2 Millionen und der lleberfchuß von 176,4 | auf 392 Millionen Mark. Die Rentenleistungen ber letzten Nachkriegsjahre staffeln sich wie folgt: 1925 würben 547,6 Millionen, 1926 zusammen 709,4 Millionen unb 1927 zusammen 812,5 Mil­lionen Mark ausgewenbei. Für freiwillige Lei­stungen würben aufgebracht 1925 zusammen 41,3, 1926 50,5 unb 1927 zusammen 60,1 Millionen Reichsmark. Die jährlichen Gesamteinnahmen er­fuhren gegenüber ber Vorkriegszeit eine Steige­rung von 419,3 auf 1516,7 Millionen Mark än. . Davon stiegen bie Einnahmen an Beiträgen von 290 auf 1075,7 Millionen. Mit der erhöhten Be­lastung wuchs auch ber Reichszuschuß, und zwar von 58,5 auf 195,7 Millionen Mark. Die Zins- einnahmen erhöhten sich auf 50,5 Millionen Mark und die sonstigen Einnahmen von 3,3 auf 30,1 Millionen Mark. Ab 1926 vermehrten sich die

gar nichts zu tun haben. ... . . .

in eine objektive Beleuchtung zu bringen, hatte der u Magistrat ber Stabt Fulda bie brei vorgelegten I oeschlossen ist ober die für Zahnersatz keine Leistun- Projekte: Rosenau, Babegarten und Bleiche ber I gewährt, unb ferner, soweit es sich um solche Deutschen Gesellschaft für Volksba- I versicherte handelt, bie der reichsgesetzlichen Kran- b e r" in Berlin unterbreitet unb um eine guiacht- 1 ^Versicherung nicht angehören, wirb bas Zahn- liche Aeußerung ersucht. Der Generalsekretär der I Heilverfahren u nmittelbar von ber R. f. A. Deutschen Gesellschaft für Volksbäber, Wirklicher I durchgeführt. Dem Anträge ist außer, den Der- Geheimer Oberbaurat B ö t t g e r, hat zu den Pro- I kicherungsunterlagen ber Voranschlag eines Zahn- jekten Stellung genommen unb ist zu folgendem | oder Zahntechnikers auf vorgeschriebenem Urteil gelangt: I Vordruck über Art und Ausdehnung des ersorder-

Nach Durchsicht der vorgelegten Lageplane I j. - Zahnersatzes sowie über bie Kosten beizu- fartn bas vom Stabtbauamt aufgestellte Pro- I ^gen. Die Vordrucke find bei den zuständigen jeft für bie Badeanstalt in der R o se nau als I Vertrauensmännern erhältlich.

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für, in erster Linie, baß es sich als Tradition I Wegen Sperru ng ber Straße Kohl- in Fulba ergeben hat, in ber Rosenau zu haben. I Haus-Bronnzell verkehrt die Kraftpost Des weiteren sind bie Gelänbeverhältn isse I ^ulda-Brückenau vom Montag, den 15. Juli, bis bie günstigsten, währenb bei ben anberen Projek- I Donnerstag, den 18. einschl., über Franzos e n- ten erhebliche Erdbewegungen und somit erhöhte I Wäldchen, Friedens st raße, Edelzell, Kosten erforderlich sein würden. I Bronnzell. Die Haltestellen Brauhaus-

Das Projekt für bie Rosenau läßt sich als ge- I straße-Buseckstraße. Kessel-Frankfurterstraße und schlossene und übersichtliche Anlage ausführen unb I Kohlhaus fallen während dieser Zeit aus. ermöglicht den beabsichtigten schrittweisen Ausbau: I . ..„„„„„„ Unfälle «er­

es wird sich somit den Verhältnissen, wie sie sich mit I ^l-e Krasiposlreifende sind geg n T der Zeit entwickeln werden, bequem anschließen. I sichert.

Gut gelöst ist auch das Gebäude, welches die Aus- I Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die Benutzer unb Ankleidezellen, sowie bie Garderoberäume ent« I von Kraftsondervosten (Sonderfahrten) mcyi hält. Zu beanstanben wäre nur die Lage der I gegen Unfall versichert finb, ist unr ich 11 g. tote Aborträume, bie von ben Babestellen zu weit ent« I schon früher bargelegt würbe, sind alle “’WtP0'1’ fernt liegen. 1 reisende, sowohl diejenigen, die ordentliche Posten,

Auch bie Möglichkeit, jetzt zunächst in der! — bas heißt auf Kraftpostlinien fahrplanmäßig Fulba nach entsprechenden 'Einbauten weiter zu I verkehrende Kraftposten — benutzen als auch die haben, ist wohl am vorteilhaftesten, wenn I durch Kraftfonderposten (Sonderfahrten) be- es auch mit ber Zeit notwendig werden wird, wie I förderten eRisende gegen Unfall ^5: ro’-.* auch projektiert, ein besonderes Babebecken zu er- I Unfallversicherung ist von ber Deutschen Reichspost mit Privatversickerungsaesellsckaften abgeschlossen worben. Jeber Kraftpostreisende ist danach ver- . sichert: bis 10 000 Mk. für den Todesfall, bis 20 000 fern Fall dazu schreiten, ein besonderes Becken an- I m>rk f;ir Invalidität bei Kapitalauszahlung, bis zulegen, dessen Wasser gefiltert und chloriert wer- I iqOO Mark für entstehende Kosten des Heilverfah- den müßte. Falls ein solches Babebecken geplant I rens. lieber weitere Fragen geben bie betriebe» wirb, empfiehlt es sich, nicht eine Schwimmerbahn I (eitenben Postämter gerne Auskunft.

von 100 Meter, sonbern eine solche von 50 Meter I ... der Lebrlinae und

Länge anzunehmen und ben gewonnenen Platz zu Jnvalibenversicherung^pflichk der vetjriinge größeren Becken für Nichtschwimmer zu benutzen, I Lehrmädchen.

die jetzt zu klein angenommen finb. I lieber bie Jnvalibenversicherungspflichr der

linge unb Lehrmädchen herrschen vielfach ' Zweifel. Lehrlinge und Lehrmäbchen sind kranken­versicherungspflichtig, auch wenn sie keinerlei Ent­gelt beziehen. Anbers liegen die Verhältnisse bei ber Invalidenversicherung. Zur Invalidenversiche­rung müssen für Lehrlinge unb Lehrmäbchen jeg­lichen Alters Beiträge entrichtet werden, wenn sie gegen Entgelt beschäftigt werben. (ZumEnt­gelt gehören neben Barlohn auch Kost unb Woh­nung unb sonstige Sachleistungen.) Eine Beschäf­tigung jeboch, für bie als Entgelt nur freier Unter­halt gewährt wirb, ist invalibenversicherungsfret. Für einen Lehrling ober ein Lehrmäbchen sinb zur Jnvalibenversicherung Beitragsmarken aber nur »u kleben, wenn sie minbestens ein Drittel des Ortslahnes für Jugendliche an Barlohn verdienen (b. f. in sämtlichen Orten bes Regierungsbezirks Kassel — ausgenommen Kassel unb Hanau — für Lehrlinge rb. 63 Pfennig unb für Lehrmädchen 50 Pfennig pro Tag ober 3.80 Mark bzw. 3 Mark pro Woche). Erhält ber Lehrling ober bas Lehr- mäbchen auch Kost unb Wohnung, so ist bie 23er» sicherungspflicht nur gegeben, wenn sie neben die­sen Sachbezügen mindestens ein Sechstel des Orts­lohnes für Jugendliche an Barlohn erhalten (b. f. für Lehrlinge 32 Pfennig, für Lehrmädchen 25 Vlennia pro Tag ober 1.90 Mark bzw. 1.50 Mark pro Woche.) Der Wert ber Sachbezüge (Kost und Wohnung) ist für ben Regierungsbezirk Kassel all- aemein auf 1.50 Mark pro Tag festgesetzt worden. Krankenkassenbeitragsanteile der Arbeitslosenver­sicherung. die ber Arbeitgeber für ben Lehrling (Lehrmäbchen) mitentrichtet, sinb bem Barlohn zuzurechnen.

Das Ferienbuch.

Wer sich in Ferienaufenthalt begibt, wird klu- oerweise das Buch als Gefährtin nicht mltzuneh- inen vergessen. Das Ferienbuch> ist indessen^viel- fach nur ein Lückenbüßer: es soll über bte Stun­den, bie verregnet werden, hmweghelfen. Seine Rolle ist in bem Augenblick ausgeiptelt, m dem bie Sonne lacht unb in bie Ratur hinauslockt. Dann liegt das Buch wieder unbeachtet unb ge» ringgeschätzt in irgendeiner 3immerede ober tn einem Kosferwinkel. Unb boch sollte recht wob bem Ferienbuch eine anbere Wertschätzung zuteil werben! Nicht, baß behauptet werben soll, dan man sich in seinen Urlaubstagen nun tn bte Bü­cherweisheit hineinvertiefen soll. D^u tst ein Ur­laub zweifellos nickt ba, aber andererseits, wenn man bem Körper feine Ausspannung angebeihen laßt, bann sollte man auch bem Geist sein Recht nickt vorentbalten. Gerabe sehr viele Mengen, bte sonst keine Zeit finben, um ein gutes Buch zu le­sen, sollten sich in ihren freien Tagen etwas mehr mit ben Buckem beschäftigen: gewiß würbe es ihnen nichts schaden. Und sie würden auf einmal erkennen, daß ein gutes Buch, in Ruhe und mit Bedacht gelesen, viele, viele verborgene Schönheiten birgt und wieder Schönheiten auftauchen läßt, auf sie hinweist und den Gedan- een neue Ricktung geben kann. — 2Bas man als Ferienbuch lesen soll? Das ist Sache des Geschmacks