Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Heimer, der den Wagen geführt hatte, und seine zwei Begleiter — aus den Trümmern her­vor. Sie hatten alle drei wohl äußere Verletzun­gen erlitten, konnten aber nach Anlegung von Not­

verbänden in ihre Wohnungen entlassen werden. Der Zustand der drei wie durch ein Wunder mit dem Leben Davongekommenen ist völlig un­bedenklich.

Ein Dornier-Riesenflugzeug.

40 Passagiere. — 10 Mann Besatzung. — 12 Motore mit 6200 P. s. —

250 Kilometer Höchstgeschwindigkeit. — Dor dem ersten Flug.

Ein großes Geheimnis lag ausgebreitet über das neue Riesenflugzeug (Do X), das Dr. Dornier in aller Stille erbauen ließ. Jetzt steht es vor uns mit sei­nen 48 Metern Spannweite und einer Länge von etwas über 40 Meter. Allerdings scheint uns die Zeit noch nicht gekommen, mit solchen Flugbooten schon jetzt an die Lösung des Transozean-Flugzeugverkehrs zu den­ken. Da müssen denn doch noch eine Reihe von Ver­suchen gemacht und Erfahrungen gesammelt werden. Das sah auch Dr. Dornier ein, der mit seinem neuen Flug­zeug einen Apparat schaffen wollte, der über einen Ak­tionsradius von etwa 100 Kilometern, die nur erdenk­lich größte Belastung mit genauer Sicherheit zu trans­portieren vermag.

Das Flugzeug ist in d r e i D e ck s eingeteilt. In dem untersten befinden sich die Räume für die Betriebs- stoffe, für die Unterbringung des Gepäcks der Passa­giere. Daneben befinden sich die Schlafräume für die Besatzung, die nicht mehr als zehn Mann betragen soll. Den Passagieren gehört das Mitteldeck mit behaglich eingerichteten Räumen, mit Schlaf- und Wohnkabinen, sowie einem Speisesaal, in ihren Aus­maßen sogar größer als beim Zeppelin. Man rechnet mit der Unterbringung von ungefähr 40 Passagieren. Im Mitteldeck befinden fick ferner die Küche, die Wasch­räume, die Toiletten und einige kleinere Lagerräume.

Auf dem Oberdeck interessiert in erster Linie der Führerstand. Was die moderne Technik bis heute ge­

schaffen hat, ist hier zusammengestellt. Ganz vorn a* der Spitze ist der Platz der Piloten, dahinter kommt das Kartenhaus, ihm schließt sich die Maschinenzentrale in, während sich am Ende der Funkerraum befindet. Ue- berraschen muß jeden, der die sonstige Einrichtung bei Flugzeugen kennt, die auf vollkommenste ausgestattrt« Betriebszentrale, die die Bedienung der Motore varzu« nehmen hat. Die Monteure sind in dauernder Verbiw düng mit dem Kommandanten wie den Piloten, sowohl durch Maschinentelegraphen, als auch durch besonder« Rohrpostanlagen. ,

12 Siemens-Iupiter-Motore befinden sich auf dem Flugzeug, sie sind tandemartig angeordnet und vermögen mit ihren 6200 PS. eine Höch stge - schw ind igkeit von ungefähr 250 Kilometer pro Stunde dem Flugzeug zu verleihen. Sie sind auf dem Haupttragdeck aufgestellt und durch Hilfsslügel mit­einander verbunden, um jede Vibration zu vermeidend Die Mechaniker können durch einen besonders eingerich­teten Kriechgang jederzeit die einzelnen Motore nach­prüfen und die eventuell erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle vornehmen, da jeweils ein Motorpaar mit einer für die Zwecke sehr geräumig gehaltenen Um­kleidung versehen ist.

Das neue Flugzeug bedeutet wieder einen Fortschritt deutschen Erfindungsgeistes und deutscher Technik. Wir wünschen ihm ein herzliches Glückauf.

,r'"'.....*'J|'

---

Do x, das größte Augzeug der Delk. 3m kreis: der Chefpilot Dagncr.

SM

s

M

*

i

iitlii

}

v

M

M M

M!

LS/

-■

WSW-

r-

.-■1

Ein Blick zwischen die Motoren.

Der päpstliche Botschafter macht Besuch beim König von Italien.

WW

Der neuernannle Botschafter Dorgoncini Duca (Mitte) mit dem Kammerherrn Fürst Ruffo

Als sichtbares Zeichen des Friedensschlusses zwischen Heiligem Stuhl und Ouirmai empfin. der König von Italien den neuen Nuntius Monsignore Vorgoncini Duca, um dessen Vealan, bigungsschreiben entgegenzunehmen.

Fuldaer Zeitung

Von Dr. Ewald Neinhard.

3. Blatt,

Druck der Fuldaer Actiendruckerel, Fulda.

M 160.

Samstag, den 13. Juli 1929. |

durch das Konkordat mit Preußen erfolgende Neuchaffung von Bistümern in Aachen und Ber- lin sowie die Erhebung der Bistümer Breslau und Paderborn zum Range von Erzbistümern ruft ganz von selbst die Erinnerung an die vormalige kirchliche Gliederung Deutschlands wach.

In Norddeutschland, also auf einem heute vor- wlegend preußischen Gebiete, bestanden im Mit- telalter die Erzbistümer Köln, Bremen, Hamburg

Riga, dazu Magdeburg an der Elbe. In Mit­teldeutschland waren kirchliche Metropolen Trier, Mainz und Prag, während der Süden seine kirch­lichen Zentren in Salzburg und Aguilaja-Görz besaß.

Von diesen Kirckenprovinzen verschlang die Re­formation eine große Anzahl, so daß schließlich in nachreformatorischer Zeit auf dem Gebiete des ver­engten Deutschlands nur noch vier Kirchenfürsten den Crzbischofstitel fiihrten, und zwar die Regen­ten der Sprengel Mainz, Trier und Köln, die über­dies auch als weltliche Herren durch die Kurfürsten- ^"^de ausgezeichnet waren, und außerdem ' der von Salzburg, dem seit dem Jahre 1750 öer Titel „Primas von Deutschland" allgemein zu­erkannt wurde.

.. 3ri diese überkommenen Verhältnisse brachte die napoleonische Zeit und die daran anschließende Periode der Landeskonkordate eine große Ver­änderung. Der erzbischöfliche Stuhl von Mainz wurde zeitweise nach Regensburg übertragen, im Westen erstand neu das Bistum Aachen; die Kon­kordate schufen dann grundsätzlich Landesbistümer, und so wurden Lüneburg, Rottenburg, Freiburg Novelle zum hypothekenbankgesetz

Von unserem wirtschaftspolitischen Mitarbeiter:

Der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Abän- verung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes ch dem Reichstag zugegangen. Er bestrebt die Wiederinkraftsetzung einiger früherer Bestimmun­gen des Hypothekenbankgesetzes, die während der Inflation zur Erleichterung des Geldverkehrs abge- andert worden waren. Das wichtigste aber wird in dem Entwurf die Vorschrift sein zum Schutz der Bezeichnung „Pfandbrief", wobei gleichzeitig die Bestimmung über die Bekanntgabepflicht der Banken ergänzt wird. In dem Gesetz vom 14. 3uni 1923 zur Aenderung und Ergänzung des Hy­pothekenbankgesetzes war die Umlaufgrenze für Pfandbriefe und Kommunal-Obligatwnen erweitert und die Beschränkung des Depo'fitengeschäftes der Hypothekenbanken beseitigt worden. Es wurde das Verbot, bei Tilgungshypotheken einen Verwal­tungskostenbeitrag zu vereinbaren, aufgehoben und- der abzugsföhige Teil der Agiu-Reserve um den Betrag der Herstellungs- und Begebungskosten der Pfandbriefe erhöht.

Durch den neuen Entwurf werden nicht alle Erleichterungen wieder aufgehoben. So hat man vorläufig in Folge der ungewissen Lage des Ka­pitalmarktes die Wiederherstellung der früheren Umlaufsgrenze für die Pfandbriefe nichtvorqenom- men, um auch noch in der Zukunft die Pfandbriefe zu sichern. Ware jetzt schon die Umlaufsgrenze vermindert worden, dann müßten die Hypotheken­banken größtenteils schnellstens Kapitalerhöhungen vornehmen. Die Folge davon wäre eine Kredit- zrteuerung, daneben aber auch bestünde bei einer Vstgeren Kapitalerhöhung die Gefahr, daß der satz der Pfandbriefe stockt und die Vornahme

Bilder vom Tag'-.

W-'/. \

Mch.'ch XX

MM >■ ÄMW

A MM «Al

"MWW ■ 1M

General Conner

flt zum Studium der deutschen Heeresverhältnisse in Berlin eingetroffen. Er wird die Artillerie- schule in Jüterbog besichtigen und an mehreren militärischen Uebungen teilnehmen.

wurde auf der außerordentlichen Tagung des Deut­schen Sängerbundes in Nürnberg zum Nachfolger des zurückgetretenen Rechtsanwalts Friedrich L i ft zum Präsidenten des Bundes gewählt. Dr. Ham- merschmidt ist Gymnasialprofessor in München und mit mehreren Romanen und politischen Schriften an die Oeffentlichkeit getreten.

Prof. Dr. Karl hammerfchmidk-München

MM

gr

I

I • 4

L M

» . M | v» i

■x:

.>■

-

-

i. Br., Mainz usw. ausgesprochenermaßen Resi­denzen von Bischöfen, deren Sprengel nicht über die Grenzen der Staaten hinübergriffen, in denen sie ihren Sitz hatten.

Dem Rang nach gab es nun zwei Erzbischöfe m Bayern, die von Bamberg und von München- Freising, ein Erzbistum für die „oberrheinischen" Gebiete: Freiburg i. Br. — wofür Konstanz unter­drückt wurde; für Preußen aber rief man im Westen die neu zirkumskribierte „niederrheinische" Kirchenprovinz ins Leben, deren Mittelpunkt Köln wurde. So blieb Köln als einziges von den ehe­maligen geistlichen Kurfürstentümern Metropoli- tansttz, wahrend Mainz und Trier zu einfachen Bistümern gemacht wurden.

Im Osten der alten preußischen Monarchie blieb das Erzbistum Pofen-Gnefen bestehen, das durch den Weltkrieg verloren ging und an Polen kam. Das nun zum Erzbistum erkorene Bistum Bres­lau war bisher exemt, ebenso Osnabrück und Erm. land.

In all diese Verhältnisse wird das neue Kon­kordat nun eine klärliche Scheidung bringen. Das Bistum Aachen wird neu gebildet und erstreckt sich über den Regierungsbezirk Aachen und die Kreise Grevenbroich, Gladbach, M.-Gladbach, Rheydt, Krefeld und Kempen, welch letzterer bisher zur Diözese Münster gehörte. Ebenso wird Berlin selb­ständiges Bistum. Der Fürstbischof von Breslau und der Bischof von Paderborn werden Erzbischöfe- der Paderborneer Kirchenprovinz werden die Bis­tümer Hildesheim und F u l d a unterstellt.

von Grundstücksbeleihungen erschwert wird, von einer möglichen Störung der Real-Kreditversvr- gung gar nicht zu sprechen.

Die Aufhebung verschiedener Erleichterungen, ste jetzt in dem vorliegenden Gesetz beschlossen m ber Besserung der wirtschaftlichen

Verhältnisse auch am Platze. Was das Recht der Depofltenannahme anlangt, so wird wieder die Be­stimmung in Kraft gesetzt, wonach die Annahme von fremden Geldern auf die Hälfte des einqetraqe- nen Grundkapitals beschränkt wird. Des weiteren wird das Verbot, bei Tilgungshyoptheken einen Verwaltungskostenbeitrag zu bedingen, wieder her- gestellt mit einer Ausnahme für die Hypotheken, die für ein Darlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt bestellt sind, weil die Be­dingungen der von dieser Anstalt aufgenommenen amerikanischen Anleihen die Bestellung von Ver- waltungskostenbeiträgen vorschreiben. Außerdem soll der abzugsfähige Teil der Agia-Reserve wegen der Erhohungs- und Begebungskosten auf VA Pro­zent erhöht werden.

Nun kommen wir zu dem Kapitel Schutz der Bezeichnung „Pfandbriefe". Hier wird ein neuer Paragraph in das Hypothekenbankgesetz eingefügt und der alte dadurch ergänzt. Das war notwen­dig, weil in den letzten Jahren Unternehmungen gegründet wurden, die zwar rechtlich nicht als Hy­pothekenbanken angesehen sind, deren Geschöfts- betrieb aber dem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem der Hypothekenbankbetrieb entspricht.

Mit den Sicherungen und Vorrechten des Hy­pothekenbankgesetzes sind die von diesen Unterneh­mungen ausgegebenen Schuldverschreibungen nickt ausgestattet. Würden diese Schuldverschreibungen als „Pfandbriefe" bezeichnet werden, so könnten leicht bei dem Anlage suchenden Publikum falsche Vorstellungen erweckt werden; denn unter Pfand- Briefen versteht der Verkehr realgedeckte Schuldver­schreibungen, die nach Maßgabe besonderer gefetz- licker Vorschriften mit bestimmten Vorschriften aus- gestattet sind. Demgemäß bestimmt § 13 des Ge­setzes über dis Pfandbriefe und verwandten Schuld­verschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927, daß Schuldverschreibun- gen, die den Vorschriften des Gesetzes über Pfand­briefe nicht entsprechen, unter der Bezeichnung als Pfandbrief oder unter einer anderen Bezeichnung, die das Wort Pfandbrief enthält, von einer öf­fentlich-rechtlichen Kreditanstalt nickt in den Ver­kehr gebracht werden dürfen. Diese Vorschrift rich­tet sich nur gegen öffentlick-recktliche Kreditanstal­ten. Privatrecktliche Kreditanstalten werden von dem Verbot nickt berührt. Hier greift der vorge­schlagene § 5 a (Artikel 1 Ziffer 2 des Entwurfejs) ergänzend ein, indem er ein entsprechendes Ver­bot für alle privatrechtlichen Kreditanstalten vor- sieht, die nicht Hypothekenbanken sind. Eine Aus­nahme soll für Sckuldoerschreibungen gelten, die mit staatlicher Genehmigung unter der Bezeichnung als Schiffspfandbrief in den Verkehr gebracht wor­den sind oder werden. Eine weitere Ausnahme für die im § 42 Absatz 2 Hyp.-Dk.-Ges. bezeichneten Genossenschaften vorgesehenen (Artikel 1 Ziffer 7 des Entwurfes), die also auch künftig Pfandbriefe ausgeben dürfen. Der Entwurf sieht ferner die landesrechtliche Einführung eines Zwangsvollstrek­kungsrechtes zugunsten der Pfandbriefgläubiger solcher Eenosienschaften vor, die das Hypotheken- bankgeschäst betreiben dürfen.

* Kommunisten überfallen eine Stahlhelm­gruppe. Im Dorfe Schwante bei Kremmen in der Mark wurde nach einer Meldung des „Lok. Anz." nachts eine Gruppe von Stahlhelmern von Kommunisten überfallen. Dabei wurde der Guts­besitzer v. Bülow, der Sohn des früheren Kom­mandeurs General v. Bülow durch Messerstiche und Stockschläge schwer verletzt.

-- ■ mw t/r

Glück im Unglück.

Saltomorkale eines Autos. — Die Insassen, wie durch ein Wunder nur leicht verletzt.

Der Privatkraftwagen eines Direktors Fritz Oppenheimer stieß am Mittwoch an einer Straßen­kreuzung in Spandau mit einem Lastkraft­wagen, dem Direktor Oppenheimer ausweichen wollte, mit voller Wucht zusammen. Dabei ver­lor der Privatwagen die Richtung, sauste gegen einen Baum, fuhr den unter der Last sich biegenden Baum bis in die Krone hinauf, überschlug sich, brach einen zweiten Baum und blieb auf dem dritten Baum vollständig zer­trümmert liegen. Als die entsetzten Zeugen des Unglücksfalls herbeieilten, krochen zu ihrem Erstaunen die drei Insassen — Oppen-