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FuldaerZertung

Anzeiger für die Stadl Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.

Nr. 150 e——■!

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernruf«: Schrift- r. leitung 1152, Fuldaer Actiendruckerei 1150 und 1151. ::

Dienstag, 2. Juli 1929.

Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw. 48 Pf.) ohne Zustellg. Anzeigen-Preise: Kleinzeile (Col.) lokal 0,15 Ml, auswärts 0,20 Ml. Reklamezeile: lokal 0,60 Mt, auswärts 0,80 O. Bei Wiederholungen Rabatt. Postscheck!. Franks, a. M. 4051.

56.Jahrg.

Haltung die Geschäfte der Monarchisten machen I man zu einer Jahreszahlung, die die ursprüngliche Wollten. Dawes-Forderung übertrifft und noch weitere über»

Bor -er KonkordMebatte im Preutzen-ParlMenl

M

®Q.§ Manifest der Reichsregierung anläßlich der Ichahrigen Wiederkehr der Unterzeichnung des Der - von Versailles hat die französische natio­nalistische Presse sehr aufgeregt:

Das „Echo de Paris" schreibt: Niemals hat Deutschland mit solcher Verwegenheit die Revision der Bestimmungen von Versailles gefordert. Auf

Die Rheinland-Räumung.

Der Londoner „Observer" sagt in einem Leit­artikel:

Die öffentliche Meinung Englands ist bereits ungeduldig geworden. Zweifellos hat die Frage der Rheinarmee der Regierung bei den Parla­mentswahlen Stimmen gekostet. Man wird sagen, daß Eile verhängnisvoll ist, und daß eine Räu­mung am 31. August unmöglich sei. Wir glauben das nicht. Zehn Wochen genügen bei gutem Wil­len vollauf, um eine Armee abzubefördern. Auf zwei Wochen früher oder später kommt es nicht an, aber es kommt darauf an, daß ein endgültiges Da­tum für die Zurückziehung der letzt, britischen Sol­daten vom Rhein festgesetzt und noch während der jetzigen kurzen Parlamentssession bekannt gegeben wird. Wir wünschen dringend, in dieser Frage mit unseren Freunden in Paris und Brüssel gemein­sam zu handeln, aber wir können nicht ihretwillen weiterhin die tiefsten Gefühle unserer Freunde in Berlin verwunden. Großbritannien muß feine Truppen zurückziehen, wenn möglich mit Frank­reich und Belgien, wenn nicht, dann allein.

Bon unserem kulturpolitischen Mitarbeiter:

Man durfte mit Recht gespannt sein, wie sich die Ausschüsse und das Plenum des Preußischen Staatsrats zu dem Vertrage zwischen dem Preußi­schen Staate und der Kurie stellen, lieber die wahrscheinliche Entschließung der einzelnen Par­teien konnte man sich wohl ein Bild machen. Doch Aar ausgedrückt hatte sich eigentlich nur die Deutsche Bolkspartei, die das Konkordat ablehnt, nicht nur roeu noch kein gleicher Vertrag mit den evangeli- schen Kirchen abgeschlossen ist, sondern auch „um des

Wie schon gesagt, war das Republikschutzgefetz nach der Ermordung Walter Rathenau's erlassen worden und lief zunächst bis zum 22. Juli 1922. Ende März 1926 und im Juli 1926 wurden aber gewiße Aenderungen vorgenommen. So wurde im März die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik zur Aburteilung in <Äraf- fachen beseitigt und dafür wieder die ordentlichen Gerichte eingesetzt. Die Aenderung im Juli ging dahin, daß die Bestimmung über die o b l i g a t o r i- s ch e n Zuchthausstrafen und die obligato­rische Ausweisung bestrafter Ausländer im Ge­setz gestrichen wurden. In dieser abgeänderten Form wurde das Gesetz im Mai 1927 um zwei Jahre verlängert. Aber es kamen noch einige Ab­änderungen hinzu. So wurden die noch bestehen­den Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik auf das Reichsverwaltungs- aericht bezw. bis zu dessen Errichtung auf einen Senat des Reichsgerichts übertragen. Der § 23, wonach die Reichsregierung den im Ausland wei­lenden Mitgliedern ehemals regierender Fürsten­häuser das Betreten des Reichsgebietes versagen oder an Aufenthaltsbeschränkungen knüpfen kann, falls die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß andern­falls das Wohl der Republik gefährdet wird, dieser sogenannte „Kaiserparagravh", der bislang bei den Deutscknationalen den größten Anstoß erregt hatte, blieb dagegen bestehen. Die Deutfchnationalen stimmten in einer namentlichen Schlußabstimmung zusammen mit den Sozialdemokraten für das Er­setz, sodaß es mit 323 gegen 41 Stimmen ange­nommen worden ist. Der Reichsprästdent hatte alsbald, trotz mannigfacher Bemühungen die Aus­fertigung zu verhindern, und einen Volksentscheid in Szene zu setzen, unterschrieben.

Das Gesetz konnte jetzt fallen, weil die Deutsch- nationalen aus der Regierungsverpflichtung her­ausgenommen find. Der Fall des Gesetzes bedeu­tet natürlich nichts für die grundsätzliche Haltung des deutschen Volkes. Cs ist gefallen, weil die Wirtfchaftsvartei verärgert war und schließlich noch 3 oder 4 Stimmen durch eine zufällige Abwesen­heit von Anhängern des Gesetzes fehlten. In grund­sätzlicher Beziehung hat sich also nichts geändert, aber es besteht die Notwendigkeit, das jetzt entstan­dene Faktum 'm seiner Wirkupg einzuengen, die ietzt entstandene Lücke in den Schutzbestimmungen für die republikanische Staatsform wieder zweck­mäßig auszufüllen.__

Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat auf der Hauptversammlung des Deutschen Industrie- und Handelstages eine Rede über die Pariser Sach­verständigenkonferenz gehalten. Eigentlich Neues hat der frühere deutsche Chefdelegierte über ihren Verlauf kaum gesagt.

Dr. Schacht hat keine Zweifel darüber gelassen, daß auch er das Reparationsproblem mit dem Ab­schluß des gemeinsamen Berichtes nicht als gelöst betrachtet. Ausdrücklich betont er, daß der end­gültige Ausgang davon abhängen wird, „ob die internationale Zusammenarbeit in der Lösung des Reparationsproblems die übrigen Mächte zu einer Wirtschaftspolitik gegenüber Deutschland führt, die eine Steigerung des deutschen Exportes zuläßt. Es wird ferner davon abhängen, ob eine von Mili­tarismus, Kriegsfurcht und Chauvinismus befreite Welt sich zusammenfindet in gemeinschaftlicher Ar­beit an der wirtschaftlichen Entwicklung aller Wirt­schaftsgebiete, an einer Ausdehnung des Konsums und einer gesteigerten materiellen Wohlfahrt aller Völker."/ Dieser Feststellung kann man sich ebenso uneingeschränkt anschließen, wie man seiner Hoff­nung Erfüllung wünschen muß, daß der Poung- Plan in Deutschland nicht angenommen werden möge ohne die „sofortige bedingungslose Räu­mung des Rheinlandes und eine befriedi­gende Regelung der Saar frage".

wirksam unterstützen. Niemals werden wir aber warten, bis deren Verhandlungen abgeschlos­sen sind Dieser Ansicht traten denn auch die So­zialdemokraten und Demokraten bei, wodurch die Ablehnung des Antrags der Arbeitsgemeinschaft möglich war.

Am Montag werden wir nun die neuen Debat­ten im Landtag selbst erleben. In, parlamentari­schen Kreisen ist man allerdings der Ansicht, daß auch dort eine Annahme des Vertrages gesichert erscheint, weil man damit rechne, daß die katholi­schen Mitglieder der den Vertrag ablehnenden Par­teien sich zum mindesten n i ch t an der Abstimmung beiteiligen.

ter eines politischen Kompromisses als eines Gut­achtens von Sachverständigen über die rein wirt­schaftliche Frage, welche Zahlungen von Deutsch­land an die Empfangsmächte möglich sind und un­ter welchen Bedingungen sie möglich sind. Der Plan vermeidet es, die wirklichen Zentra! schwierig leiten des Problems offen zu diskutieren und stellt Fra­gen in den Vordergrund, die schließlich nur eine untergeordnete technische Bedeutung haben. Auch wenn der Poung-Plan angenommen wird, wird er voraussichtlich bald revidiert werden müssen, nicht aufgrund eines deutschen Widerstandes, sondern einfach deshalb, weil er mit den wirtschaftlichen Realitäten nicht in Einklang zu bringen ist.

. Der young-plan.

Der Juli-Wirtschastsbericht der Commerz- und Privatbank A. G. bringt einen Aufsatz von Prof. Gustav Cassel-Stockholm, in dem es u. a. heißt:

Es muß beachtet werden, daß Deutschland eine sehr große Auslandsschuld hat, die beim Zustande­kommen des Dawesplans nicht vorhanden war und die teils für Reparationszahlungen, teils für Deutschlands eigenen Kapitalbedarf ausgenommen wurde. Diese Schuld erfordert für ihre Verzinsung eine sehr große Jahressumme. Addiert man diese zur Annuität des Poung-Planes hinzu, so kommt

Die Seeriistungs-Zrage.

Nach einer Reutermeldung aus Washington sind amerikanische amtliche Stellen, die sich unmittel­bar mit der Förderung der Frage der Seeab- rüstung befassen, einschließlich des Präsidenten Hoo­ver, sehr befriedigt über den Fortschritt der informellen Besprechung in London. Die Tatsache, daß die Regierung zur Vorsicht bei Behandlung der Frage geraten habe, fei mißver­ständlich so aufgefaßt worden, als ob nach Ansicht der Regierung General Dawes allzuschnell vor­gehe. (Fine derartige Meinung hatten aber die amt­lichen Stellen nicht. Der Vertreter des Reuter'schen Büros sei vielmehr dahin verständigt worden, daß General Dawes behutsam vorgehe und keinen wich­tigen Schritt unternehme, der nicht die völlige Bil­ligung des Präsidenten Hoovers und des Staats­sekretärs Stimson habe. Der in London inoffiziell vorgebrachte Gedanke, daß dis britische Regierung ihfe Marinestützpunkte im karibischen Meer ent­militarisieren sollte, habe großes Jnteresie erregt, aber keine Aeußerung von verantwortlicher Seite hervorgerufen. Die Bedeutung dieser Anregung werde aber nicht unbeachtet gelassen und eine der­artige Geste würde nach Ansicht ausländischer dip­lomatischer Kreise in Washington wahrscheinlich eine entschiedene Förderung der Friedenspläne des Präsidenten Hoover bedeuten, deren ersten Sritt die weitere Einschränkung der Seerüstungen bildep soll.

treffen wird. Bezüglich der Gesamtansprüche an Deutschlands auswärtige Zahlungsfähigkeit bedeu­tet also der Doung-Plan dem Dawes-Plan gegen­über keine Erleichterung. Da es nunmehr fest- steht, daß die Forderung des Dawes-Planes weit über die wirkliche Leistungsfähigkeit Deutschlands gingen, ist es schwer zu übersehen, wie es möglich sein soll, den Doung-Plan aufrecht zu erhalten. Der Poung-Plan hat überhaupt mehr den Charak-

Nach dem (Erinnerungstag.

Don nationalistischer Seite ist die würdige und treffende Kundgebung des Reichspräsidenten von Hindenburg und der Reichsregierung in ebenso bezeichnender als lächerlicher Weise in den Hinter­grund gedrückt worden. Das Blatt des deutsch- nationalen Diktawrs, des Zeitungsmagnaten Hugenberg, brachte die Kundgebung an schwer auffindbarer Stelle. Als Ersatz für die nachdrück­liche Unterstützung der wohlüberlegten Kundgebung der Regierung zum 10. Jahrestag des von allen Deutschen bedauerten Versailler Diktates machten die nationalistischen Kreise vielerorts militaristisch aufgeputzte Kundgebungen, die in der Welt den schwindenden Glauben an Deutschlands Schuld am Krieg leider kaum weiter erschüttern werden. Die Alldeutschen der Vorkriegszeit sind am we­nigsten geeignet, die These von der Schuld Deutschlands am Kriege zu erschüttern. Im Gegen­teil! Sie sollten, wenn ihnen wirklich an der Beseitigung der Kriegsfchuldthese gelegen ist, sich möglichst zurückhalten. In Berlin kam es übrigens zu Demonstrationen der völkischen Studenten­schaft vor dem Kultusministerium. Die Polizei fäu^ette mit dem Gummiknüppel die Bannmeile und nahm mehrere Verhaftungen von beteiligten Studenten vor.

In der Kölnischen Volkszeitung lesen wir:

„Gelegentlich einer Kundgebung in einer mitt­leren Stadt am Rhein hat ein Redner folgendes sich geleistet: ,Wir dürfen den Geist nicht aufkom­men lassen, der sich international fühlt. Es gibt keine größere Sünde gegen das Vaterland, als Pazifist zu sein. Die Jugend ist dazu da, im Ernst­fälle die Reichswehr aufzufüllen, jeder Reichswehr­soldat müsse eine Gruppe der ausgebildeten Jugend führen. Wenn man auch jetzt keine Waffen hat, im Ernstfälle stehen sie reichlich zur Verfügung.'

Dies ist hinlänglich dummes Zeug. Daß es ein> General war, der es verbrochen hat, ist an sich nicht schlimm, denn alten Generalen, die Zeit ihres Lebens geneigt waren, die Politik mit den Maß- stäben zu behandeln, welche die gute Kenntnis Der Felddienstvorschrist oder des Exerzierreglements ver­mittelt, passiert es recht oft, daß sie etwas sagen, das mit Politik schon gar nichts mehr zu tun hat. Aber es findet eben sein Publikum. Und mit Be­zug auf den berühmten Ernstfall wird alles ge­glaubt. Die Phrasen von dem Heer, das man im Ernstfälle mit .reichlich zur Verfügung stehenden Waffen' versieht, richten Unheil an und sind genau so gefährlich wie die Denunziationen. Wer am Rhein in Gegenwart von Ausländern solche Reden hält, hat das Recht vollkommen verloren, noch einmal über Verrat zu klagen."

Der Schutz der Republik.

In der Nacht auf Freitag, in der letzten Sitzung des Reichstages vor Beginn der Sommerferien, ist bekanntlich das Gesetz zum Schutze der Republik gefallen. Die für feine Verlängerung notwendige Zweidrittelmehrheit des Reichstages konnte nicht mehr erreicht werden. Auch wenn die Wirtschafts- Partei, die dem Gesetz in zweiter Lesung noch zu­gestimmt hatte, sich auch in dritter Lesung für das Gesetz erklärt hätte, hätten an der notwendigen Zweidrittelmehrheit noch einige Stimmen gefehlt. Trotzdem ist das Verhalten der Wirtschaftspartei sehr merkwürdig und verdient in Erinnerung ge­halten zu werden. Ist es doch nickst zuletzt der ge­werbliche Mittelstand, der die Wohltaten des Gesetzes am meisten empfunden hat, was auch sei­tens führender Mitglieder der Wirtfchaftspartei in aller Form anerkannt worden ist. Wenn die Wirt­schaftspartei in dritter Lesung ihre Meinung än­derte, so geschah es deshalb, weil sie dagegen de­monstrieren wollte, daß auf die Tagesordnung der letzten Sitzung die Abstimmung einer sozialdemo­kratischen Resolution gesetzt worden war, die neue Richtlinien für das Wohnungswesen ver­langte. Diese Resolution hat die Wirtschaftspartei nicht verhüten können. Trotzdem stimmte sie gegen ein Gesetz, das gerade ihren Wählern in hohem Maße die Sicherheit ihres Eigentums und ihres Geschäftsbetriebes gewährleistete. Sie hat eben nach dem berühmten Worte des frierenden Knaben gehandelt, der da sagte: „Es schadet meinem Vater nichts, wenn meine Hände erfrieren, weshalb kauft er mir keine Handschuhe!" Es ist ein seltsames Spiel des Schicksals, daß eine Regierung der Gro­ßen Koalition unter Führung der Sozialdemokratie das Gesetz nicht zu erhalten vermochte, während vor zwei Jahren das Rechtskabinett mit seinem starken deutschnationalen Einschlag die Zweidrittelmehrheit für eine Verlängerung des Schutzgesetzes zusammenbrachte.

Der neue Reichsminister Severing hat angekün- igt, daß er eine neue Vorlage ausarbeiten werde, m einen Ersatz für das jetzt gefallene Gesetz zu chasien. Auch verwies er auf die Möglichkeiten des Art. 48 der Reichsverfassung, der dem Reichs­präsidenten im Falle der Gefährdung der Ver­fassung besondere Vollmachten gibt. Als das Er­gebnis der Abstimmung bekannt wurde, stimmten die Deutschnationalen und Nationalsozialisten ein gewaltiges Hallo an, vorüber die Kommuni­sten zuerst etwas verdutzt waren, doch hatten sie sich bald gefaßt und vermehrten mit ihren Lungen- träften diesen Jubel. Eigentlich hätten die Kom­munisten den größeren Freudenläum anstimmen können, denn das Gesetz, das aus Anlaß des völ­kischen Mords an Rathenau zustandegekommen ist, ".irde in der Folgezeit fast ausschließlich egen die Kommunisten angewandt. Rich- r ließen mitunter sogar in ganz schlimmen Fäl- n, man denke nur an den Putschversuch des Ju- izrats Claß, die auf der rechten Seite stehenden Feinde der Republik durch die Maschen des Gesetzes hindurchschlüpfen. So ist es gesck-ehen, daß die Kommunisten die stärksten Feinde des Gesetzes ge­worden sind, obwohl sie sicher nicht mit solcher

wtb. London, 1. Juli. ((Fig. Meld.) „Times" meldet: Wichtige Besprechungen über die Frage der Konferenz zur endgültigen Rege- lung des Reparationsproblems, der Rheinlandräumung usw. sind noch immer zwischen Paris und London im Gange. Die französische Re­gierung hat den britischen Vorschlag, daß die Kon­ferenz in London abgehalten werden sollte, noch nicht beantwortet, aber Briand hat durch den briti­schen Botschafter in Paris, Tyrrell, seine Ansicht übermittelt, daß die Zusammenkunft, wenn dies Macdonald angenehmer fein sollte, bis Mitte Au­gust aufgesckwben werden könnte, unter der Voraus­setzung, daß zunächst die führenden Regierungs­chefs und interessierten Minister zusammentreten würden, um eine Vereinbarung über die Grund­sätze zu erreichen. Alsdann wäre das Feld für die oerschiedemn technischen Ausschüsse freigegeben, die ein paar Monate Zeit brauchen würden,' um ihre besondere Arbeit zu erledigen. Hierauf würde eine neue Konferenz im Spätherbst abgehalten werden müsien. Bezüglich des Ortes der Zusammenkunft vertritt hie französifche Regierung die Ansicht, daß Frankreich als Hauptgläubiger Deutschlands und als Macht, die vor allem an der Rheinlandbesetzung interessiert ist, verlangen könnte, daß die Konferenz in Paris abgehalten werde. Aber um die Be­handlung Deutschlands als eines Gleichberechtigten hervorzuheben, wird ein neutrales Land wie die Schweiz bevorzugt und man hofft, daß die britische Regierung dieser Anregung zustimmen werde.

In dem soeben an das Staatsministerium gerichteten Schreiben des Evangelischen Oberkirchenra­tes find die Richtlinien für den Inhalt eines im Falle der Annahme des Konkordats gleichzeitig zu verabschie­denden Staatsverttags mit der Evangelischen Kirche, über die sich die Generalsynode mit der Kirchenleitunq verstän­digt hat, näher erläutert.

Der erste Punkt dieser Forderung betrifft die pari- t ä t i s ch e Sicherung der Religionsübung, des kirchlichen Besitzes und anderer kirchlichen Rechte, die umschrieben werden.

Zur Sicherung der verfassungsmäßigen Selbständig­keit der Kirche in ihrer Gesetzgebung und Verwaltung wird u. a. gefordert: Aufhebung des der katholischen Kirche gegenüber nicht ausgesprochenen Verbots der Ver­kündigung kirchlicher Gesetze vor Erfüllung bestimmter staatücher Voraussetzungen, Einschränkung des zur Zeit auch gegenüber innerkirchlichen Gesetzen bestehenden staatlichen Einspruchsrechts auf kirchengesetzliche Bestim­mungen über Bildung und Zusammensetzung der kirchli­chen Organe, die zur vermögensrechtlichen Vertretung berufen sind, sowie über das Steuer- und Umlagerecht. — Aufhebung aller nicht auch für die katholische Kirche erlassenen Sonderbestimmungen, wonach evangelische Kirchen einer staatlichen Bestätigung oder Zustimmung bedürfen, Vereinfachung der staatlichen Mitwirkung bei der kirchlichen Vermögensverwaltung. Die Sicherung der Dotationen für die allgemeine kirchliche Verwaltung soll in sich begreifen: die Durchführung des Dotations- gesetzes vom 15. Oktober 1924 und der Entschließungen des Landtags, soweit sie bisher den evangelischen Kir­chen versagt geblieben ist, Auffüllung einzelner.zum Teil erheblich hinter den Vorkriegssätzen zurückbleibender Staatsleistungen auf einen den heutigen Wirtschaftsver- bältnisien entsprechenden Betrag; billige Berücksichtigung der Organisationsveränderungen, die infolge von Ver­schiebungen der politischen Grenzen und sonstigen Ver­hältnissen sei 1914 in der kirchlichen Verwaltung einge- treten fini.

mtmfter $r Decker wies diese Unterstelluna als eine Beleidigung s«r den katholischen deutschen Boll steil zurück. Wir Katholiken können dafür dem v.-eußischen Minister Dr. Becker recht dankbar sei t, daß er in " "" er unparteiischer Weise un- . - Die Zentrumsvartei als

politische Vertr der Katholiken hat niemals, auch nicht in den schlimmsten Zeiten, sich solcher Mißachtung der Gefühle Andersgläubiger schuldig gemackst.

Dem Plenum des Staatsrats mar derselbe Zu­satzantrag vorgelegt worden, den wir schon aus den Ausschußberatungen kennen, der besagt, daß

-gleichzeitig mit diesem Gesetz ein Gesetz in Kraft tritt, das den evangelischen Kirchen gleich­wertige, dem Wesen der evangelischen Kirche ent­sprechende vertragliche Sicherungen gewährt. Der Artikel 2 Satz 1 des Gesetzes hat demgemäß fol­gende Fassung zu erhalten: Dieses Gesetz tritt gle'ch- äe’ttg mit dem Gesetz zu dem Vertrag mit den eoanaelifrhen Landeskirchen in Kraft." w ~tn solches Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft mutzte natürlich ebenfalls die energische Zurück­weisung seitens des Zentrums erfahren. Wir ha- r/» iÄ $aJ)re gewartet und verhandelt und wol- en letzt den endgültigen Abschluß des Siaatsve?- -^ges. Daneben werden wir jedoch jeden Antrag

Landeskirchen auf sofor- i ge Ausnahme von Verhandlungen mit Preußen

Üe damit meinte, erfuhren wir aus den Oberbürgermeister Jarres. Er rt, daß man durch die im Vertrag Ätzens liche Ausbildung von Geistlichen om eine .^Entdeutfchung" befürchten müsse. Diese Unterstellung wurde von dem Sprecher

des Überganges der Regierung in England an die Männer der sozialistischen Internationale.

Der „Petit Parisien" erklärt: In dem Augen­blick, in dem man zur Liquidation des Krieges .schreitet, wird eine derartige Kundgebung noch ungezügelter erscheinen und ohne für Deutschland von irgendeinem praktischen Nutzen zu sein, kann sie nur die besänftigende Atmosphäre stören, die die Staatsmänner nach jahrelangen Anstrengungen schaffen konnten.

Der „Figaro" schreibt: Diese Manöver syste­matischer Auspeitschung sind bedauerlich. Wenn Deutschland seine Niederlage schweigend beweinen würde, würde niemand etwas hiergegen zu sagen haben, aber diese Gewalt, dieser Haß, dieser Wunsch, den Rachedurst zu enffachen, diese Art und Weise, das besiegte Deutschland hinzustellen, als sei es einer Bande vyn Erdrosselern ausgelie­fert, sind schwerwiegende Anzeichen einer Mentali, tat, die sich nicht ändert.

*2lus dem Freistaat Hessen. Nach längerem Leiden ist Ministerialdirektor Philipp U e b e I in seiner Heimatstadt Dieburg im Alter von 64 Jah­ren verschieden. Von Anfang 1909 bis Ende 1911 war Ministerialdirektor liebel Zentrumsabgeordne­ter für den Wahlkreis Bingen-Alzey im Deutschen Reichstag. Der Zweiten Hessischen Kammer ge­hörte er seit Herbst 1905 für den Wahlkreis Lorsch- U'TV' *“*' Zwingenberg an. Nach der Staatsumwälzung

intern an ünalem Gebiet ist das das erste Ergebnis | wurde ihm die Stelle eines Ministerialdirektors