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Huldaerklctiendruckerei.

Durch Erweiterung unserer Zern sprech anlage haben wir

Schmerzliche Erinnerungen.

Don Reichsminister a. D. Dr. Bell, M. d. R.

Treues Festhalten an wurzelechtern Deutschtum soll diesen traueroollen Gedenktag, der uns mah­nend erinnert an freudlose und leidvolle Zeit, charakteristisches Gepräge ausdrücken.

Dann aber war schließlich unser Leiden, unser Opfer doch nicht vergebens. Gerechte Geschichtsfor­schung wird — das erwarten wir mit Zuversicht — der kommenden Generation nicht zurufen:

„Weh' dir, daß du ein Cnkel bist!"____________

wir bitten, in Zukunft anzurufen:

Anzeigenabteilung unter Nr. 1150 Drucksachenabteilung unter Nr. 1151 Schriftleitung der Zuldaer

Zeitung unter Nr. 1152

Die Landwirtschaft fordert Erleichterung der Vermögenssteuer.

8. Blatt.

Druck der Fuldaer Actiendruckerel, Fulda.

M U8.

Freitag, re, 28. Juni 1929.

Minister der Finanzen in seinem Erlaß wegen er Gefährung des gesamten Veranlagungsgeschafts für undurchführbar erklärt hat.

Auf Grund praktischer Erfahrung» halten wir es überhaupt nicht für glücklich, Müderungsv schriften nur auf ganz besonders bedrängte Falle zu beschränken, ein Standpunkt, den auch der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschafl in der 70 Sitzung des Reichstages vom 3. IKat 1929 (Protokoll S. 1841 D) hinsichtlich der Ren- tenbankzinsen und der Zuschuss sür Ostpreutzen vertreten hat. Der Herr Reichsministerder Fl- nanzen würde der Lage der Landwirstchast und den von dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ausgesprochenen volkswirt­schaftlichen Grundsätzen mehr gerecht werden, wenn, namentlich angesichts der auch heute rwch bestehenden Unrentabilität und der sich immer weiter verschärfende Lage der Landwirtschaft, eine allgemeine Milderung der Vermögenssteuer ange- ordnet würde, zumal der Herr Reichsminister der Finanzen selbst anerkennt, daß einem großen Teil der Steuerpflichtigen jetzt Mittel zur Entrichtung der Vermögenssteuer nicht zur Verfügung stehen.

Auch bei kritischer Würdigung dieser Ausfüh- rungen muß man ihre Berechtigung anerkennen. Es erscheint dringend erforderlich, daß bei der tm Reichstag bevorstehenden Behandlung des Haus­halts des Reichsfinanzministeriums eine anders Regelung dieser für dis Landwirtschaft auheror- deutlich wichtigen Frage erfolgt.

größter Erschwerungen inzwischen erkämpfte und tatsächliche Erreichte darf uns doch hoffnungsfroh stimmen für die Zukunft, uns stärker zu lebenskräf­tiger Wiederaufbauarbeit .... Heute sind mir feierlich anerkannt als gleichberechtigtes und gleich­wertiges Mitglied im Völkerbund und am Ver­handlungstisch. Freilich: Unsere tatsächliche Gleich- berechtigung und Gleichwertung gilt es noch mit zäher Entschlossenheit und tatkräftiger Energie durchzusetzen. Dazu bedarf es vor allem, nachdem die Kolouiallüge, die unter Bruch fester Garantien zur gewaltsamen Wegnahme unseres ehrlich erwor­benen und gewissenhaft verwalteten Kolonialbesitzes führte, in sich zusammengebrochen ist, der geschicht­lichen Feststellung der Unwahrhaftigkeit- des Deutschland gemachten Vorwurfs der al­leinigen Kriegsschuld.

Jahren ziffernmäßig jährlich em bis eineinhalb Miillarden neuer Schulden gemacht (in Wirklich­keit ist der Verlust der Landwirtschaft noch hoher). Daraus ergibt sich, daß bei Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften das Gesamtniveau der Ein- heitswerte 1928 entgegen der Ansicht des Herrn Reichsministers der Finanzen ganz, erheblich zu hoch ist. Das gleiche gilt auch für die Forstwirt­schaft, Gärtnerei und Weinbau.

Wie aus Zeitungsberichten über die Vorgänge im Steuerausschuß des Reichstages hervorgeht, hat sich auch die Mehrheit der Mitglieder des Berner- tungsbeirates beim Reichsfinanzmlmsterium auf den gleichen Standpunkt gestellt. .

Mögen bei einzelnen Gruppen von Betrieben die jetzt festgesetzten Werte vielleicht zu vertreten sein, so ist dies für die große Masse der landwirt­schaftlichen Betriebe, insbesondere die mittleren und geringeren Betriebe, nicht möglich.

Wir können auch nicht anerkennen, daß es sich bei der Einheitsbewertung 1928 nur um „Korrek­turen" gehandelt hat. Es läßt sich vielmehr die Tendenz erkennen, die geringeren und mittleren Betriebe, bei denen erfahrungsgemäß schon längst nicht mehr von einer Ertragsfähigkeit gesprochen werden kann, grundsätzlich in ihren Werten zu he-

Gewaltfriede gestaltete sich nicht zum Rechtsfrie­den. Sprache des Siegers war nicht Sprache der Vernunft, nicht Sprache der Gerechtigkeit, Zwangs­diktat zeugte Besatzung mit fremder Gerichtsbar­keit, unerträglich für ein freies Kulturvolk. Friede und Freude zogen aus deutschen Landen fort. Leid und Sorge hielten Einzug. Not und Elend kamen als Gevatterinnen. Der Nibelungen Not und Weh­klage drang zum Himmel. Finanznot und Wirt­schaftsnot, Rechtsnot und Kulturnot, Sozialnot und Verkehrsnot: all das mußten wir erleben, all das erdulden! Sanktionen und Pressionen, Ruhrkampf und Zusammenbruch, Inflation und Deflation!

ben, eine Tendenz, die dem tatsächlichen Verhältnis nicht gerecht wird.

Die aus der zu hohen Bewertung sich ergebende steuerliche Mehrbelastung wird durch den Erlaß nur in durchaus unzueichender Weise gemildert. Auch vom Standpunkt der steuerlichen Gerechtig­keit kann dem Erlaß nicht beigetreten werden. Diejenigen Betriebe, die in der Vergangenheit zu doch bewertet und jetzt im Wege der Korrektur herabgesetzt worden sind, die aber drei Jahre hin­durch "ungrecht hoh Steuern haben zahlen müssen, gehen nach den Vorschriften dieses Erlasses. leer aus.

Vor allem befürchten wir, daß die große Masse der mchtbuchführenden Landwirt durch den Erlaß überhaupt nicht berücksichtigt werden kann, insbe­sondere da bei dem vorgesehenen Bermögensver- gleich sich die Dermögensminderung in sehr vielen Fällen schon deshalb nicht wird feststellen lassen, weil sie in der sogenannten latenten Verschuldung, z. B. der äußersten Herabsetzung der Lebenshal­tung der Familie und Einschränkung der Betriebs­führung vor sich gegangen ist. Auch der Cinkom- mensvergleich scheitert an der bekannten Schwie­rigkeit des Nachweises. Bei der Gruppe der klein­sten Betriebe kommt noch die Kleinbetragsgrenze hinzu, die die Anwendung des Erlasses ebenfalls ausschließt. Die in dem Erlaß niedergelegten Richtlinien sind für den Durchschnitt der in Fräge kommenden Steuerpflichtigen so schwer verständ­lich, daß der einzelne Steuerpflichtige kaum in der Lage sein wird, den erforderlichen Antrag fachge­mäß zu stellen, und einen Nachweis für die vor- geschriebenen Voraussetzungen zu führen. Die für die Finanzämter hiermit verbundenen Arbeiten sind sicherlich erheblich umfangreicher als eine voll­kommene Neuveranlagung, die der Herr Reichs-

Zentrum und Justiz.

Bedeutsame Aufwertungsfragen.

Aus dem Reichstag wird uns geschrieben:

Bei der Debatte über den Haushalt des Reichs­justizministeriums begründete der Zentrumsabge­ordnete Dr. Bockius den Standpunkt der Partei zu den verschiedenen Justizfragen, die augenblick­lich im Vordergründe stehen Zunächst sprach er über die angebliche Vertrauskrise. der Justiz, die nicht vorhanden sei, weil niemals in der Prans sich erwiesen hätte, daß absichtlich Falschurteue ge­macht werden. Man könne höchstens von einer Rechtsprechungskrise sprechen, die nicht im Wollen, sondern im Können, vielmehr im Nichtkönnen, rote, herum begründet in den Verhältnissen liegt. Das seien Begriffe, die jedem Menschen geläufig roa ICH. ®

Und doch müsse man gerade bei dieser kriti­schen Einstellung mit besonderer Verantwortung dieses Problem durchforschen. Denn die Justiz und die Rechtssprechung ist ein Rechtsgut, an dem das ganze deutsche Volk beteiligt ist, und es ist mcht gleichgültig, ob das deutsche Volk Vertrauen zu: Justiz oder zur Rechtsprechung hat. Niemals dürfe die Kritik die Gefahr entstehen lassen, daß sie sich nicht mehr mit dem Verantwortungsgefühl ver-

Was die Kritik durch die Presse anlangt, so fei natürlich eine solche notwendig, aber sie dürfe nur so ausgeübt werden, daß niemals übertriebene Forderungen gestellt würden. Maßhalten ist hier unbedingt erforderlich, vor allem bei der Beurtei­lung der politischen Prozesse, bei den Sensations- Prozessen. Zum Glück ist das Wort von der Klaff sentustiz heute nicht mehr so oft zu Horen. Dr Bockius erklärt: „In meinen Augen gibt es keim Vertrauenskrise der Justiz."

Dann behandelte ex die große Not der Freige­sprochenen. Sie bedeutet eine große Last in der Rechtssprechung, an der die Richter nur insofern schuld sind, als sie Menschen sind. Sie ist zuruck- zuführen auf die jahrelange Form der Gesetzge­bung. Man könne wirklich bei den Freigesproche­nen von einem Elend reden, vor allem, wenn die Formel der Freisvrechung aus Mangel an Be­weisen in Betracht käme. Hier stehe ost das ganze Lebensschicksal eines durch diese Formel Freige- I sprochenen auf dem Spiel. Deshalb müsse unbe» schadet der großen Justizreform schon vorher durch eine Novellengesetzgebung hierin Remedur geschas- I fen werden, denn die Rechtsnot der Freigesproche­nen sei wirklich ungeheuer groß. — Aeußerst in­teressant waren die Ausführungen über bte Auf- I Wertungsfälligkeit und die Auffassung des Zen­trums darüber. Dr. Bockius sagte unter anderem:

„Ich will hier nicht prinzipiell über die Auf- wsrtung sprechen, sondern nur kritisch die von man­chen Seiten gemachte Bemerkung anführen, dckß I den Slufroertungsgläubigern 75 Prozent ihrer For­derungen abgenommen worden sind. Da kommen wir auf die Frage, ob wir mit Recht von Aufwer- I tung, Abwertung oder Umwertung sprechen. Heber | diese Begriffe wollen wir hier nicht im einzelnen debattieren, aber zur Ehre der Wahrheit muß doch I nochmals wiederholt werden, daß wir bei der Ge- etzgebung im Jahre 1925 auf dem Standpunkt gestanden haben, daß der Ausdruck „Aufwertung" falsch ist, daß aber auch der Ausdruck „Abwertung falsch ist, sondern daß der Ausdruck „Umwertung richtig ist. Wir haben uns damals auf den Stand- punkt gestellt, daß man die Verpflichtung gehabt hat, den Rechtsanspruch des Gläubigers in Ver­bindung mit der Wirtschaftslage als Unterlage zu benutzen, wie man eine nicht mehr bestehende Wäh­rung in eine andere umrechnet. Da aber wollte man nicht abwerten, sondern zu einem objektiven Ausgleich kommen. Deshalb bedeute die 25prozen- tige Aufwertung begrifflich gesehen— sonst muß­ten wir uns als Gesetzgeber ja in unserem Genus- sen belastet fühlen — nicht eine Wegnahme der Rechte der Gläubiger, sondern man wollte die Ver­luste, die Krieg u. Inflation gebracht hatten, möglichst gleichmäßig auf die Schultern aller Gläubiger so­wohl als Schuldner verteilen. Nach dem Gesetz ist die Aufwertungs-Hypothekenforderung am 1. Jan. 1932 fällig. Das Gesetz von 1925 hat den Aufwer.

Der Reichsminister der Finanzen hat vor eini­gen Tagen in Ausführung der im Reichstag gege­benen Zusicherung einen Erlaß betr. Billigkeits- Maßnahmen auf dem Gebiete der Vermögenssteuer herausgegeben, der die Möglichkeit geben soll, in be­sonders schwierigen Fällen Erleichterungen m der Vermögenssteuer eintreten zu lassen. Die Vorbedin­gungen, an die ein solcher Steuernachlaß geknüpft wird, sind aber außerordentlich weitgehend. Ein Erlaß soll nur in Frage kommen, wenn die Er-

Die Zeit — so kündet ein altehrwürdiger Spruch — heilt alle Wunden. Indessen die Zeit, die hin­ter uns liegt, seit jenen unseligen Schicksalsstunden, vermochte nicht zu heilen die Wunden, die vor einem Jahrzehnt unserer Kriegsgegner graufmner Dolchstoß schlug mitten ins deutsche Herz. Waf­fenstillstand und Friedensdiktat, Compiegne und Versailles: welche Fülle bitterer Leiden, welches Maß schmerzlicher Seelenqualsn verbindet sich mit diesen vier Worten, so inhaltsschwer, die damals gingen von Munde zu Munde! Blutende Wuw „„„ ... L,.„o. ............

den springen wieder auf, das Herz krampst sich I htzhung des Einheitswertes 1928 gegenüber 1925 zusammen. mindestens 20 Proz. beträgt und wenn gleichzeitig

Noch ist der Abstand nicht weit genug, um die in den beiden letzten Jahren eine Einkommensmm-

Geschichte jener Tage zu schreiben. Aber die Zeit derung um 20 Proz. oder im letzten Jahre eine Ver­wirb kommen. Dann wird man, wenn allenthal- I fchuldungszunahme um 10 Proz. emgetreten ist.

den Klärung und Beruhigung sich durchsetzen, man- Diese Voraussetzungen treffen nur bei einem gang ches in anderem Lichte sehen, manches anders be- I geringen Teil der Steuerpflichtigen zu. zinoerer» urteilen, als es bei der tiefen seelischen Erschütte- seits ist aber bei vielen Steuerpflichtigen eine be« rung des deutschen Volkes vordem der Fall war. I trächtliche Heraufsetzung der neuen (rtnl)ett5roerte Noch heute kennen nur sehr wenige in vollem Aus- I gegenüber 1925 festzustellen, die nach Slngabe des maß die grauenvollen Gefahren, von denen wir I Ministerialdirektors Zarden tm Steuerausschuh des damals umdroht waren, nach innen und nach I Reichstages z. B. in einer geringeren Ertragswert, außen. Nur sehr wenige wissen, wie dicht wir da- I klaffe im Durchschnitt 17,5 Proz. betragt .

mals standen vor dem „Finis ©ermaniae!" Das I Wegen der Unzulänglichkeiten der Bestimmun- Schicksal Deutschlands, ja Europas und der Welt, I gen dieses Erlasses hat sich bte JBeretmcfung der • entschied sich dazumal in wenigen Minuten! Grau- | Deutschen Bauernvereine am 3. Juni 1929 zusam- ssames Diktat zwang uns gebieterisch, in kürzester Frist entsetzliche Entscheidung zu fällen zwischen zwei an folgenschwere nicht zu überbietenden Hebeln: dem Hebel der Unterzeichnung mit seinen Ä vor unseren Augen liegenden grauenvol- iroirtungen und dem Hebel der Ablehnung, deffen Folgen — feindlicher Einmarsch mit Verge­waltigungen und Zerstörungen, Chaos und Anar­chie, blutiger Bürgerkrieg, Zertrümmerung des Reichs — garnicht abzusehen waren. Das Eine aber muß erneut heute festgestellt werden vor der ganzen Kusturwelt: mochten damals die Meinung- aen über Unterzeichnung ober Ablehnung noch io sehr auseinandergehen und sich — obgleich doch beide Teile nur von ehrlicher Heberzeugung und vaterländischem Pflichtgefühl geleitet waren und manchem die letzte Entscheidung bitter schwer wurde — mit tiefbedauerlichem wechselseitigen Vorwürfen verbinden, in der Verurteilung des Geistes von Versailles und des uns mit ungeheuren, in der Weltgeschichte beispiellosen Druckmitreln auferleg- ten Zwangsdiktats waren und sind sich alle Deut­schen, alle Parteien und Richtungen, einig. Unb ein Lichtblick leuchtet aus bamaltger Finsternis — so schwere unb schmerzliche Verluste wir erleiben mußten, das kostbare Gut der Reichseinheit blieb uns doch gerettet. Diese Rettung der Reickseinheit als des teuersten Gralsvermächtnisses für die kommende Generation, der unser Leiden galt und unser Opfer, blieb wahrlich Lohn, der reichlich lohnet, selbst für die herbsten Seelenqua­len, selbst für die schwersten Märtyrergänge, selbst für die einem deutschen Herzen, so tiefe Wunden schlagenden Verkennungen und Enttäuschungen! —

Unb hoch, wir haben es überwunben. Hnbeug- j sanier Lebenswille, zähe Lebenskraft haben uns I oben gehalten. Wohl stachen uns auf steilem Lei- I densweg, durch Dickicht und Gestrüpp, von Kreuz- I

Füßen. Wir haben wieder Licht unb Lust. Wir I ausgefuhrt wirb.

sehen neue Entwicklungsmöglichkeiten. Vorwärts "Der Herr ReuhEsmster der Finanzen_hat l marschieren wir unb aufwärts. Freilich: Noch sinb Erlaß vom 22. Mai 1929 S. 3540 22 4_ 8“

wir nicht über ben Berg. Mancherlei Schwierig- Ausdruck gebracht, baß es, wie im Steuerausschuß fetten ailt es noch zu übertrHnben. Gar mancher I des Reichstages von ihm bargelegt, nach ben ange AmmL-" M-N-N wir Ä Sjerr w«rd°". 5n- sE-n ErmM-lms-n nicht amrtmnt werten höKon »in snprrrfHrh Zwischen 1919 unb 1929 ein I könne, baß bas Gesamtniveau ber Emheltswerte Heberblick über bas unter Ueberminbung bantbar | I928 für die Landwirtschaft zu M tr größter Erschwerungen inzwischen erkämpfte und sagen es uns fiter, aujHebe Ai sfuh u g Uw Erreicht, i»rf NN» °.ch Mfmmgslrtt, | SMuSm. MuU. I-b-ld

die dem Reichstag in Ansicht gestellte Denkschrift vorliegt. Jene Ermittlungen bezogen sich auf Kaufs­preise landwirtschaftlicher Besitzungen. Bei den Einheitswerten soll es sich jedoch nach den gesetzli­chen Bestimmungen um nachhaltige Ertrags- werte hanedln. Die deutsche Landwirtschaft hat bald 6 Jahre stabiler Geldverhältnisie hinter sich, so daß die Erfahrungen dieser Zeit sehr wohl ein Urteil über die nachhatlige Ertragsfähigkeit der Landwirt­schaft gestatten. Da der Herr Reichsminister der Finanzen selbst in dem oben erwähnten Erlaß von dem Gesamtniveau der Einheitswerte spricht, kann auch nur die G e s a m t rentabilität der Land­wirtschaft diesem Gesamtniveau zwecks Beurteilung des letzteren gegenüber gestellt werden. Entspräche das Gesamtniveau der Einheitswerte 1928, wie es ber Herr Reichsminister ber Finanzen nach seinen Ausführungen annimmt, ber nachhaltigen (Ertrags» sähigkeit der Landwirtschaft, so müßte die deutsche Landwirtschaft in den vergangenen Jahren durch­schnittlich einen Reinertrag von etwa 2 Milliarden gehabt haben, zu dem dann noch ein gewisses Ar­beitseinkommen hätte hinzukommen müssen. Tat­sächlich hat aber die deutsche Landwirtschaft in jenen

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