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Nr. 144.

Fuldaer Zeitung (Amtliches Kreisblatt).

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Heimat

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Fulda, den 22. Juni 1929

Fuldaer Sonnenwendfeuer.

Dir Jugend trifft sich heute abend am Kalvarien­berg.

Zum ersten Male feiert die Fuldaer Jugend gemeinsam di- Sonnenwende; zum ersten Male seit langer Zeit brennt wieder das Johannis- feuert Die zu einer mächtigen Lohe auf» leuchtenden Flammen sollen den Willen der Jugend zur Einigkeit, zum gemeinsamen Einstehen für die Heimat versinnbildlichen. Die Feier soll ein fteies und starkes Bekenntnis sein, bei aller Schwäch: und jugendlicher Unbeständigkeit sich stets für das Gute, das Schöne und Heilige einzusetzen. Wie die Flammen auf dem Heimatberge das Dun- kel mit strahlendem Lichte erfüllen, soll auch die Liebe der Jugend zu Heimat und Volk alle inneren und äußeren Schwierigkeiten überwinden, die der notwendigen Erneuerung unseres Zusammenlebens als Kinder eines Volkes und eines Schicksals im Wege stehen. So wie die Jugend, um das Feuer vereint, keinen Unterschied der Herkunft oder der Vereinsangehörigkeit kennt, soll auch in den ent» scheid en den Stunden des späteren Lebens stets das Trennende hinter dem Gemeinsamen zurückstehen.

Es wird erwartet, daß die Jugend, die unter Zurücksetzung kleinlicher Bedenken mit zum Kal­varienberg zieht, strenge Se lbstzucht übt. Besonders an die Nichtorganisierte Jugend ergeht die Bitte, sich dem Stile des Abends anzu­passen und die Feier nicht irgendwie zu stören. Kinder unter 14 Jahren haben höchstens in Begleitung ihrer Eltern Zutritt.

Nach Beendigung der Feier ziehen die Teil- nehmer mit Fackeln durch die Stadt nach bem Domplatz, wo sich der Zug nach einem gemeinsamen Lied auflösen wird. Es ist selbstverständlich, daß sich niemand ausschließt.

Das Programm des Abends:

Treffpunkt: 9 Uhr auf dem Kalvarienberg bet dem neuen Wasserreservoir auf der Ostseite. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist schnell­stens Folge zu leisten.

1. Lied: Vorerst so wollen wir loben...

2. Kurze Ansprache des Leiters des Jugend- amtes, Magistratsrat Dr. Danzebrink.

3. Gemeinsames Lied: Ich habe Lust im weiten Feld...

4. Das Heldenspiel „Glum".

5. Lied: Die Glocken stürmen...

6. Anzünden des Holzstoßes.

7. Lied: Flamme empor!

8. Feuerspruch.

9. Lied: 5':f denn, die Nacht wird kommen...

10. Feuerrede.

11. Lied: Wenn wir schreiten...

12. Lieder der einzelnen Gruppen.

13. Schlußlied: Es dunkelt fd- » in der Heide.

Dann ziehen die Teilneh: in geschlossenem Zug durch die Adalbertstraße- ,.<:pzigerstraße zum Domplatz, wo die Sonnenwendfeier der Ful­daer Jugend mit einem gemeinsamen Lied ihr Ende findet. _____

80. Geburtstag.

Morgen feiert der Auszüger Norbert Arnold aus Marbach bei Fulda, der seinen Lebensabend im hiesigen Stechenhaus verbringt, in großer kör­perlicher und geistiger Frische seinen 80. Geburtstag. Konzert auf der Schlotzgartenterrasse.

Heute abend ab 20.30 Uhr veranstaltet die Musikkapelle der Sanitätskolonne auf der Schloßgartenterrasse bei günstiger Witterung ein Konzert. Da der Eintritt nur 30 Pfennig beträgt, ist jeder in der Lage, in angenehmer Gesellschaft ein paar schöne Stunden zu verbringen.

Der neue Befehlshaber im Wehrkreis V.

Generalleutnant Reinicke, Kommandeur der 5. Division und Befehlshaber im Wehrkreis V, wird mit dem 1. Juli verabschiedet. Mt Wahrneh­mung der Geschäfte des Kommandeurs der 5. Divi­sion und des Befehlshabers im Wehrkreis V wurde Generalleutnant Hans FreiherrSeuttervon L ö tz e n, bisher Jnfanterieführer VII in München, beauftragt. Mit Generalleutnant Freiherr Seutter von Lötzen tritt wieder ein württembergischer Gene­ral an die Spitze der 5. Division. Er ist aus der Infanterie hervorgegangen und war im Kriegs Chef des Generalstabes beim Gouvernement Metz, vom Kloster Frauenberg.

In dem gestrigen Bericht über den Vortrag von Prof. Dr. Scheller hieß es, daß im Zu­sammenhang mit den Neuerungen, die das preu­ßische Konkordat mit sich bringt, vielleicht auch die beiden Franziskanerklöstern auf dem Eichsfeld der Thüringischen Ordensprovinx zugeteilt werden ...................... ...................... imi ■■■ui 'in ———

Die Kiefenmufchel.

Don Hans R o s e l i e b.

Pinkepank reifte nach Hamburg zu seinem Onkel «Ufas, weil er keinen Vater mehr hatte und seine Mut- ter ihn ebensowenig wie die Schule zu bändigen ver­mochte.

Im Eisenbahnwagen schaute Pinkepank wie ein niedergedrücktes Kind hinaus, weil der Zug anstatt ins Freie, wie er so ungeduldig begehrte, in immer dichtere Dunstberge fuhr. Die große Stadt selbst stand mit un­zähligen Seinen zwischen den Gewässern der Alster und der Elbe und vieler Kanäle. Ihre Vielhäuptigkeit hielt sie in wolkige Schwaden bei einem anschwellenden und abflauenden Lärm, der Pinkepank als eine irrsinnige Sprache vorkam. Es wurde ihm übel vor Unruhe. Aber er verbarg feinen Zustand und spielte vor seinem Onkel den Neugierigen. Nun konnte er der Unruhe nachlaufen und sich in allen Gaffen und Winkeln, auf allen Türmen der Stadt umsehen. Allmählich verwehten die Nebel in einem eiskalten Winde. Die Riesenstadt breitete sich aus vom Strom aufs Land zwischen vielen Wafler- armen. Wie rote Feuerwogen leuchteten unabsehbar voll schwarzer Tiefen die Mengen der Dächer. Die Türme schossen auf und schimmerten grün. Alles aber war rundgefchwungen und das Gewimmel geordnet wie ein Lied. Das stimmte Pinkepank heiter. Aus dem Ge­dächtnis machte er eine Zeichnung von der Stadt mit viel Kleinkram an der Seite. Darunter schrieb er: .Sie ist rote eine Riesenmuschel. Ihr Lärm ist das Meer.

dürften. Dazu wird uns von zuständiger Seite mitgetellt, daß weder in der Fuldaer Ordenspro­vinz der Wunsch besteht, die beiden Klöster zu er­werben, noch in der Sächsischen Ordensprovinz, sie abzugeben oder umzutauschen. Die Einteilung des Ordens in Provinzen ist innere Ordensangelegen­heit, für die der Ordensgeneral in Rom unter Zu­stimmung der Kongregation der Ordensleute zu­ständig ist. Dort ist aber bis jetzt keinerlei Antrag gestellt worden. Die Einteilung in Ordensprovin­zen deckt sich ja nicht mit der Diözesaneinteilung, wie ja auch die Fuldaer Franziskanerprovinz von ihren 20 Klöstern nur 2 (Frauenberg und Sal­münster) in der Fuldaer Diözese besitzt. Staat und Diözese haben kaum Interesse an dieser Or­denseinteilung, da die kirchenrechtlichen Verwal­tungsbeziehungen zwischen Ordinariat und Orden fast nur die einzelnen Häuser angehen und die Provinzoerwaltung nur in seltenen Fällen berüh­ren. Etwa notwendige territoriale Abgrenzungen betreffs der Ordenstätigkeit regeln die Ordenspro­vinzen unter einander. Dies kann aber ebenso leicht unter anderer Rücksicht geschehen, als nach den Diözesengrenzen.

Obstterae gehören nicht auf die Straßen.

Zu Beginn der Kirschenzeit sei wieder einmal die Mahnung an alle Obstesser, besonders die Kin­

mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft be­straft, sowest nicht schärfere Bestimmungen anzu- rvenden sind.

Tierschutz im Sommer.

1. Setze Kanarien- und andere Käfigvögel nicht der grellen Mittagssonne aus. 2. Stelle Pferde und andere Zugtiere, die warten müssen, an einen schattigen Ort und gibt ihnen reichlich zu trinken. 3. Zum Schutz vor quälenden Insekten, wie Brem­sen, gibt deinen Pferden eine Einreibung mit Bremsenöl. Lasse deinem Pserde den Schweif nicht stutzen, denn das ist eine tierquälerifche Modetor­heit; der Schweif ist das natürliche Mittel zur Ab­wehr der geflügelten Quälgeister. 4. Berwehre deinen Tieren niemals den Durst zu stillen und sorge dafür, daß alle, auch Geflügel und Kaninchen, bei größerer Hitze reines Trinkwasser zur Verfü­gung haben. 5. Lasse deinen Hund bei Fahrrad- ausflügen zu Haufe. 6. Lasse deinen Kettenhund besonders bei großer Hitze, einige Stunden frei. Die ständig eingefpertten oder angehängten Tiere sind für Krankheiten viel empfänglicher. Sorge auch dafür, daß die Trinkgeschirre der Hunde mehrmals am Tage mit frischem Wasser gefüllt und sauber gehalten werden. In die Hundehütte gelegte Farrnkrautwedel vertreiben das Ungezie­fer. 7. Schütze die Vögel, ste sind die besten

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Gesang- und Musikootträge.

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anläßlich des Goldenen Priesterjubiläums unseres Hl. Vaters Pius XL

am Feste Peter und Paul (29. Juni) nachmittags 4 Uhr im grohen^Stadtsaal.

Festredner:

Wit Dr. SlSStt, MW I. Bt

der, gerichtet, keine Obstkerne und sonstigen Obst­reste, wie Bananenschalen usw. auf die Straßen zu werfen. Einmal ist diese Tätigkeit verboten, bann bedeutet sie aber auch eine Rücksichtslosigkeit gegen die Mitmenschen, die durch die Obstreste leicht zu Fall kommen und schweren Schaden leiden können.

Schonzeit für das Rotwild.

Die Kurh. Jägervereinigung e. B. schreibt uns:

Bekanntlich hat die Ministerialverordnung vom 8. Mai 1929 nicht berücksichtigt, daß das Rotwild in Kurhessen und Waldeck überhaupt keine Schonzeit genießt und daß die Schonzeiten für Rehwild, Hase und Rebhuhn in Waldeck von denen in Altpreußen erheblich abweichen. Nach dem har­ten Winter erschien es angebracht, daß unser alten Forderung nach Einführung einer Schonzeit für das Rotwild wenigstens zunächst vorübergehend Rechnung getragen wurde. Der Regierungspräsi­dent hat unferm erneuten Anträge stattgegeben und am 20. Juni Folgendes angeordnet: 1. Es ist für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel verboten: 1. männlichem Rot- und Damwild bis- zum 31. Juli 1929 und in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli 1930, 2. weiblichem Rot- und Dam­wild sowie Wildkälbern bis zum 15. Oktober 1929 und in der Zeit vom 1. Febr. bis 15. Oktober 1930 in irgend einer Form nachzustellen. Außer­dem ist es verboten, diese Tierarten innerhalb ihrer Schutzzeit feilzuhalten, anzukaufen, zu ver­kaufen oder zu befördern ,auch Rechtsgeschäfte an­derer Art über ihren Erwerb anzubieten, zu ver­mitteln ober zu übernehmen. Wer den Bestim­mungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird

Freunde des Landmanns, des Obllzüchters und des Forstwirts. Wenn die jungen Vögel ausfliegen, so halte die Katzen im Hause. Auch die Raub­vögel, besonders Eulen, Turrnfalk und Bussard sind als Mäusejäger sehr nützlich. Alle Raubvögel (mit Ausnahme von Habicht und Sperber) sind jetzt das ganze Jahre streng geschützt und dürfen nicht geschossen werden; auch ist der Gebrauch bes grausamen Pfahleisens jetzt gänzlich verboten.

Wasser auf Obff!

Wenn man nach der Volksmeinung gehen will, die ja immer ein gut Teil von Erfahrungs­wissen in sich birgt, dann sollte man das Wasstr- trinten auf Obst grundsätzlich vermeiden. Die Aerzte beantworten diese Frage nicht einheitlich. Beides in kleinen Mengen zugleich genossen, wird kaum schaden, weil der Magen auf die geringe Ueberdehnung des Obstes noch eingeftelü werden kann, ohne daß sich Beschwerden bemerkbar ma­chen. Versuche haben erwiesen, daß Obst, wenn ihm Wasser zugesetzt wird, eine besonders hohe Quellfähigkeit besitzt, die besonders auffäl­lig bei Kirschen ist, deren Volumen manchmal diszulOOProzent zunimmt. Auch Stachel­beeren quellen stark auf, während die anderen Obst­sorten, beispielsweise Aepfel, nicht so aufnahme­fähig sind. Man hüte sich also davor, nach zu gro­ßen Obstmengen Wasser zu trinken, weil sich dann infolge des Aufquellens ein Füllungszustand des Magens ergibt, der Herz und Atmung nicht be­kömmlich ist und außerdem den Darm zu großer Tätigkeit anreizt. Auf unreifes Obst sollte man nie Wasser trinken, weil die in ihm enthaltenen Stoffe zur Derdauungsreizung fuhren und bös-

Ich kenne sie jetzt " Danach legte sich feine Unruhe, und er fühlte sich heiter.

Der Onkel verglich die Zeichnung mit einem vom Meßamt angefertigten Plan. Danach schlug er dem Neffen auf die Schultern und rief aus: „Wenn der Spitzbube dir in der Narbe auf der Stirne sitzt, wie deine Mutter sagt, so sitzt er dir auch im Kopfe und gibt dir die richtige Witterung in die Nase." Zwanzig RM. schenkte er ihm, als sei das nichts und erklärte, bei ihm habe er Gelegenheit, sich selbst zu erziehen. Die besten Zähne wüchsen beim Gebrauch.

Der Onkel hatte einen Teilhaber. Beide waren junge Leute, die vom Glück geschwollen waren und glaubten, ein Exportgeschäft ginge so wie ein früherer Gemüse­handel. Don dem, was sie jenseits der Meere unter­nahmen, wähnten sie, daß es sich wie zu Haufe abrollen muffe. Doch jedes Geschäft, das in Hamburg im rich­tigen Deutsch begann, vollendete sich zu etwas Verzwick­tem, je nach dem es sich um einen Ort Süd- oder Nord­amerikas, Indiens oder Asiens handelte. Bei jedem Auftrag waren die Leiter des Geschäftes auf die Leitung ihrer Angestellten angewiesen. In Wahrheit spielten diese die Geschästsherren, während sie nach einer an­deren Wahrheit nichts wie arme Angestellte blieben. So ging es hin und her durch die spannendsten Mißver» ständnisie und Mißgriffe.

Pinkepank riß oft mehrmals am Tage die Brauen hoch In die gezeichnete Stirn, well sich seine Augen mit fabelhaften Dingen überfüllten. Tapfer hielt er sich zu­sammen, schwieg und lernte viel. In seinen freien

Stunden besuchte er eine Sprachschule. Außerdem ver­schlang er nach und nach die Gedanken und Geschichten ganzer Büchereien.

Am aufmerksamsten hörte er zu, wenn ihm sein Onkel auseinanderfetzte, daß keine Ware zu gut fein dürfe. Kein Anzug, keine Maschine, kein Stuck Möbel dürfe zu lange sich bewähren. Zwar schrecklich, doch wahr wäre es, daß allzu echte Destigkeft ein Fehler fei, denn es bringe den Handel ins Stocken und die Fabriken zum Stillstehen. Arbeitslosigkeit, Hunger, Seuchen folgten, weil die Kaufleute ihre Kundschaften zu gut bedienten. Dies müsse man roiffen, ohne davon zu reden. „Wovon lebt nämlich ein Architekt." fragte er bann jedes Mal und hatte einen Mordsspaß, wenn Pinkepank antwortete: „Don feinem Vorgänger."

Eines Tages kam der Onkel Lukas in großer Not zu Pinkepank. Feierlich legte er feinem Neffen die Ehre des Geschäftes ans Herz. Pinkepank müsse die Ehre behaupten. Denn wenn es ihm nicht gelänge, von den größten und klügsten Gläubigern einen längeren Zahlungsaufschub zu erlangen, bann käme der Zusam­menbruch. Ein Schelm wie Pinkepank müsse die Auf­gabe leicht erfüllen können. Pinkepank nickte ernst; er ging und fetzte dem großen Gläubiger die Geschäfts­lage so hoffnungslos wie sie war und außerdem so ge­recht wie ein Staatsanwalt auseinander. Cntfetzt tele­phonierte der Gläubiger sogleich an Lukas, er solle, wenn die Aussagen seines Vertreters stimmten, doch sofort den Konkurs anmelden, sonst würde er noch einen an­deren wie wirtschaftlichen Bankerott mitmachen.

Zonntag, den 23. Juni 1929.

artige Krankheiten Hervorrusen. Verdorbenes Obst sollte man ebenfalls nicht genießen, weil im Magen vor sich gehende Gärungsprozesse sogar Vergts- tungserscheinungen Hervorrufen können. Ster und Obst sollte man nicht zugleich genießen, da Dem Magen die Obstsäure vermischt mit den Hefeoe- standreilen des Bieres nicht bekömmlich ist. Der Genuß von Wasser vor dem Obstgenuß tft unge­fährlich, da der Magen Wasser schnell wieder aus« scheidet, sodaß eine Vermischung mit dem Obst nicht zu befürchten ist.

Aus dem Ge-ichlssaal.

Der 35jährige mehrfach vorbestrafte F. R., ge­bürtig aus dem Kr. Kreuznach, ohne festen Wohn­sitz, war vom Amtsgericht Fulda wegen Dtebst-ms — er hatte einem Riesiger Einwohner eine goldene Herrenuhr mit Kette gestohlen — zu zwei Mona­ten Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte R. Berufung eingelegt. Die Kl-rn« Strafkammer Fulda hob das erstinstanzliche Urteil auf und erkannte mangels hinreichender Beweise auf Freisprechung. Die Kosten trägt die Staats- taffe. — Wegen Diebstahls eines Gewehres am 29. Ian. ds. Is. in einem hiesigen Waffengeschaft wurde am 4. April ds. Is. vom Amtsgericht Fulda der zweimal wegen Eigentumsdelikte vorbestrafte 27jährige F. Sch. von Kl. zu vier Wochen Gefäng­nis verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte Sch. Be­rufung eingelegt. Die Kleine Strafkammer hob das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilte den Sch. wegen Hehlerei zu zwei Wochen Gefängnis. Die Kosten der zweiten Instanz tragt Sch. zur Hälfte. — Wegen Hausfriedensbruches — er sollte am 7. Ott. v. Is. in der Kirche zu Ruckers im Hauptgottesdienst den Anordnungen des Ordners keine Folge geleistet hab-n — war vom Amtsaenäst Neuhof der 36jähriqe A. F. von R. freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil hatte der Nebenklä­ger Berufung eingelegt. Die Kleine Strafkammer verwarf die Berufung des Nebenklägers auf seine Kosten. — Von der Anklage einer fahrlässigen Ge­fährdung eines Eisenbahntransportes war vom Amtsgericht Burghaun der 23jährige I. B. von hier freigesprochen worden. In der Verhandlung vor der Kleinen Strafkammer wurde festgestellt, daß an dem Zusammenstoß des B.'schen Viehtrans- portwagens mit einem Güterzug in einer scharfen Straßenkurve bei Gruben am 13. Dez. nicht der Beschuldigte, sondern die Reichsbahn schuld sei. In­zwischen sind deutlich sichtbare Warnungsschilder der Bahn an dem nicht durch Schranken gefieber­ten Uebergang angebracht, die Befahrung der Straße für durchgehenden Autoverkehr ist gesperrt. Die Kleine Strafkammer verwarf die Berufung der Staatsanwaltschaft auf Kosten der Staatskasse. — In der Privatklage des Schneiders P. in M. ge­gen Landwirt W. K. dort hatte das Amtsgericht Fulda den Beklagten freigesprochen. Hiergegen hatte der Privatkläger Berufung eingelegt, die aus seine Kosten verworfen wurde. — Der in einer anderen Sache geladene und nicht erschienene Schiedsmann von'N. wurde zu 5 Mk. Ordnungs­strafe und in die Kosten des Termins verurteilt.

- Zusammenkunft der Domschüler. Wir werden gebeten, daraus aufmerksam zu machen, daß Dienstag, den 25. d. M., abends 8.30 Uhr in der alten Post bie letzte Hauptversammlung der ehemaligen Domschuler der Jahrgänge 1 872, 1873, 1874 und 1875 vor der Wiedersehensfeier stattsindet. wozu um vollzäh­lige Beteiligung dringend gebeten wird.

— Werbeabend für das deutsche Volkslied. M än- ner- Quartett Fulda 1912 und Männe r g e - sangoerein „Eintracht" Horas (Leitung: Mu- stklehrer Paul R ü b s a m) veranstalten am 27. Juni, abends 8.30 Uhr, an der Schloßgartenterrasse ein gemeinsames Chorkonzert. Beide Vereine verfügen über ein ausgezeichnetes Stimmenmaterial, sodaß der über 120 Mann starke Gesamtchor ein vorzüglicher Ton- körper darstellt. Ernste und heitere volks- und volks­tümliche Gesänge von Hegar, Moldenhauer, Trunk, Othegraven, Heinrichs, Silcber, Wolgemuth beleben die Programmfolge, sodaß alle Sangesfreunde auf das erste Auftreten dieser Vereinigung wirklich gespannt sein dürsten.

kaufmännischer SteHenmorftt.

Die Arbeitsmarktlage der älteren Angestellten.

Die Arbeitsmarktlage hat sich für den älteren Ang.- stellten weiter verschlechtert, trotz gegenteiliger ehrlicher Bemühungen der Berufsorganisationen. Zu einer vom Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband herausge­gebenen Denkschrift über diese Notlage der älteren An­gestellten, in der von der Regierung durchgreifende Re­formen verlangt werden, äußerte sich kürzlich die Ver­einigung deutscher Arbeitgeberverbände, die die innere Berechtigung einer gesetzlichen Regelung im Sinne der von den Gewerkschaften geforderten Zwangsmaßnahmen bestreitet. Es besteht in der Oeffenklichkeit keine Mei­nungsverschiedenheit darüber, daß die Wirtschaft eine angemessene Zahl älterer Angestellter noch beschäftigt.

Die Not der älteren Angestellten ist aber ein Ar­beitslosenproblem. Es müssen also die sozialen Ver- hältnisfe und die Arbeitsmarktaussichten der über 40 Jahre alten Angestellten zugrunde gelegt werden, will man das Problem der älteren Angestellten lösen. In einer Denkschrift der Reichsregierung vom Dezember 1927 wird einwandfrei festgestellt, daß sich die Zahl der stellenlosen älteren Angestellten beängstigend vermehrt. Der DHV. hat zur Abwendung dieser Notlage im vo­rigen Jahre 6000 Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Handelskammern sorgfältig bearbeitete Bewerber­liften älterer stellenloser Angestellter unterbreitet mit

| „Es war die beste Art, deine Ehre vor Schande zu I bewahren, " erklärte Pinkepank danach in Person dem I entgeiefterten Onkel. Und als dieser feine Wut an Federhaltern, Tintenfässern und Schreibmaschinen aus­ließ, hatte Pinkepank herzliches Mitleid in den Augen. Er erklärte feinem Wohltäter, sich von jetzt ab selbst ernähren zu können. „Welch «ein Glück," rief da der Onkel aus. „Dann wird dein Zimmer frei und meine Frau kann ihre Zufchneideakademie wieder errichten." Dor Freude vergaß er zu fragen, wo fein Neffe denn eine Stelle gefunden habe. Als er es beim Abschied nachholen wellte, entgegnete Pinkepank: „Was für eine Stelle ich habe, fragft du? Wo es auch ist, Pinkepank wird auf der richtigen Stelle fein."

„So muß man denken, wenn man sich durchschlagen will! Viel Glück!" rief der Onkel aus.

— Die Frage, ob Nagetiere zählen können, ist schon öfter aufgeworfen wo, den, ohne daß man bisher eine befriedigende Antwort zu geben vermochte. Amerikani­sche Forscher konnten nun beobachten, daß Nagermütter, die aus irgend einem G-'inde ihr Nest umtranspor­tierten, immer noch wieder rurückkehrten, wenn sie be­reits alle Jungen umquartieri hatten. Auch wenn schon sämtliche Jungen in dem neuen Nest versammelt waren, liefen die Mütter immer noch w'eber zur alten Wohn- ftatt und suchten ängstlich, ob nid), noch ein Junges zu­rückgeblieben sei, woraus man in der Tat schließen darf, daß sich die Tiere über die Zahl ihrer Jungen nicht im klaren sind.