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uldaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

56.Zahrg

Nr. 144

Lycheml sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Well im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw. 48 Pf.), ohne Zustellg.

Sonntag, 23. Juni 1929.

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Young-plan und Khemlandräumung

Außenminister Dr. Stresemann hat seine Rück­reise n'ach Berlin beschleunigt, sodaß wahrschein­lich die Beratung seines Etats am kommenden Samstag erfolgen kann. Die Gespräche, die er während der Ratstagung in Madrid und aus sei­ner Rückreise in Paris mit Briand führen konnte, werden wohl eine gewisse Klarheit über, den Weg herbeigeschafst haben, der jetzt über die Ratifi­zierung des Poung-Planes zur Rheinlandräumung führen soll. "Da die Franzosen gezwungen sind, ihre interalliierten Schuldenabkommen mit Eng­land und den Vereinigten Staaten von Amerika vor dem 1. August zu ratifizieren, wird ihnen sehr daran liegen, Gewißheit darüber zu erhalten, ob die Annahme des Poung-Planes im deutschen Reichstag keinen Schwierigkeiten begegnen wird.

Ueber die Art und Weise, wie die deutschen Reparationsleistungen mit den französischen Aus­landsschulden verknüpft sind, haben sich die beiden ftanzösischen Vertreter im Sachverstündigen-Aus- schuß, Moreau und Parmmtier, in einem vom 13. Juni datierten Brief an Poincare ausge­sprochen. Darin heißt es: „Die deutsche Jahres­leistung in dem Sachverständigenplan besteht aus zwei Teilen. Der eine entspricht'genau den Sum­men, die die Gläubigerstaaten jedes Jahr an die Vereinigten Staaten und an England als Ab­zahlung ihrer politischen Schulden überweisen müs­sen. Für diesen Teil der Jahresleistung ist zwar zu Gunsten Deutschlands ein Uebertragungs- und Zahlungsaufschub vorgesehen, aber die Bedingun­gen dieses Zahlungsaufschubs zusammen mit dem­jenigen des Londoner und des Washingtoner Ab­kommens sind derart, daß Frankreich niemals der Notwendigkeit ausgesetzt sein wird, seinen ehemali­gen Alliierten und Associierten höhere Summen zahlen zu müssen, als es von Deutschland bekom­men wird. Nach Ansicht der ftanzösischen Sach­verständigen ist auf diese Weise zum ersten Mal eine tatsächliche Verbindung zwischen den Repara­tionsleistungen und der Zahlung unserer Aus­landsschulden hergestellt worden."

Der Bericht der Sachverständigen sucht dann durch weitere Einzelheiten diese Verbindung noch deutlicher zu illustrieren. Sie ist für die franzö­sische Schuldenpolitik außerordentlich wichtig, weil s.die Ratifizierung der Schuldenabkommen mit Amerika und England bisher daran gescheitert ist, daß die Deputiertenkammer die mittelbare Lei­stung der ftanzösischen Kriegsschulden durch die deutschen Reparationen nicht genügend garantiert sah, Amerika sich aber nicht zu der Konzession ver­stehen wollte, daß Frankreich nur in dem Maße zahlen sollte, als Deutschland diese Zahlungen sicherstellt. Da, wie gesagt, die Ratifikation des amerikanischen Schuldenabkommens bis zum 1. August erfolgen muß, weil sonst sofort 407 Millio­nen Dollarschuld an Amerika fällig werden, muß Poincare sehr viel daran liegen, daß er über die Ratifizierung des Poung-PIanes durch den deut­schen Reichstag Gewißheit erhält.

Es ist aber nicht anzunehmen, daß diese vor dem 1. August bereits erfolgen wird. Denn Deutsch­land muß Gewißheit darüber bekommen, ob ge­wisse psychologische d. h. in diesem Zusammenhänge politische und finanzpolitische Voraussetzungen für die Möglichkeit seiner Ratifizierung erfüllt werden. Diese Frage soll auf einer besonderen Regierungs­konferenz erörtert werden, die Ende Juli oder Mitte August wahrscheinlich in London stattfinden wird. Nun ist es nicht unbedingt notwendig, daß diese Tagung abgewartet wird, bis solche Klärung geschaffen werden kann, sie könnte auch schon jetzt in Madrid oder bei dem Aufenthalt Strefemanns in Paris erfolgt sein, wobei man aber immer zu bedenken hat, daß diese Frage der Rheinlandräu­mung nicht lediglich eine solche zwischen Deutsch­land und Frankreich ist. Sftesemann wird sich wohl bei der Begründung seines Etats darüber äußern und auch darüber, ob evtl. Zusicherungen seitens der Besatzungsmächte bereits so ausreichend sind, daß die deutsche Regierung, ohne das Votum des Reichstages abzuwarten, von sich aus eine vor­läufige Erklärung abgeben kann, daß der Reichstag der Skatifizierung des Poung-Planes bestimmt keine Schwierigkeiten machen werde. Eine solche Erklä­rung würde alsdann Poincare genügen, um eine Ratifizierung der französischen Schuldenabkommen vornehmen zu können. Die schnelle Räumung des Rheinlandes muß für Deutschland um so mehr sichergestellt sein, als es in dem oben erwähnten Briefe der französischen Sachverständigen an Pvin- care u. a. noch heißt: „Die Frage der Rheiw- landbesetzung stand für den Ausschuß nicht zur Erörterung. Die Besetzungskosten sind nicht in die Jahresleistungen einbegriffen. Deutschland wird diese also weiterhin bezahlen müssen, neben den iin Poung'schen Plan vorgesehenen Leistungen, bis die Regierungen beschlossen haben werden, den bestehenden Zustand zu ändern. Es scheint nun so, als ob sich Frankreich allmählich mit dem Gedanken befreundet hat, daß die Rheinlandräumung als erste dringende Forderung zur Liquidierung des Krieges und zur Inkraftsetzung des Poung-PIanes jetzt in den Vordergrund gedrängt ist. Aber wir müssen von der deutschen Regierung erwarten, daß jene in aller Form sichergestellt wird, ehe sie die Rati­fizierung des Poung-PIanes garantiert. Wir fügen hinzu, daß diese Räurnung eine absolute sein muß und von uns aus dabei keinerlei Verpflichtungen mehr eingegangen werden, die den politischen Wert dieser Räumung wieder illusorisch machen.

* Schiedsgerichksverkrag zwischen Deutschland und der Schweiz. In B e r n wurde der Austausch der Ratifikationsurkunden des Protokolls vom 29. August 1928 ,zu dem zwischen der Schweiz und h»»- Deutschen Reiche geschlossenen Schftdsgerlchtsoer- trag vollzogen.

Konkordat und Staatsrat.

Wie die „Germania" mitteilt, steht jetzt endgül­tig fest, daß der Staatsrat am 2 8. Juni zusammentreten wird, um den Vertrag mit dem Hl. Stuhl zu beraten. Der Ausschuß werde sich mit dem gleichen Gegenstand am 27. Juni be­schäftigen. Die Einladungen für diese Termine sollen bereits ergangen sein. Da jetzt der 28. Juni feststehe und eine weitere Verschiebung nicht in Frage komme, habe sich auch der preußische Mini­sterpräsident mit diesem Termin einverstanden er­klärt.

*

Der Amtliche Preußische Pressedienst schreibt: „Der preußische Ministerpräsident hat am 20. Juni dem Herrn Präsidenten des Staatsrates ein Schreiben zugehen lassen, in dem er, von seinem Recht auf (Srunt) des Artikels 38, Absatz 1, der preußischen Verfassung Gebrauch machend, ver­langt, daß der Staatsrat noch vor dem 2 7. Juni zu einer neuen Tagesordnung zusammen­treten solle. Das Schreiben des Ministerpräsiden­ten ist jedoch erst zu einer Zeit im Staats­rat eingegangen, als dessen Mitglieder ausein­andergegangen und zum Teil abgereist wa­ren. Um dem Staatsrat seine gutachtliche Arbeit zu erleichtern und um eine Verzögerung eventuell auch über den 27. Juni hinaus zu verhindern, hatten sowohl der Ministerpräsident Dr. Braun wie auch der Kutlusminister Becker sich zu jeder informatorischen Auskunft an den Staatsratsaus­schuß bereit erklärt. Inzwischen ist nun aber bereits die Tagesordnung der gemeinschaftlichen Sitzung des Verfasiungs- und des Hauptausfchufses des Staatsrates für Donnerstag, 27. Juni, erschie­nen. Sie enthält als einzigen Punkt den Ent­wurf eines Gesetzes zu dem Vertrag des Freistaa­tes Preußen mit dem Hl. Stuhl. Unter diesen Umständen darf damit gerechnet werden, daß die Staatsratsausschüsse noch am Donnerstag den Vertrag fertig beraten, so daß Freitag, 28. Juni, das Plenum die Vorlage beraten und verabschieden kann. Die Staatsregierung könnte sodann noch am Freitag abend die Vorlage an den Landtag gehen lassen, so daß sie dort Samstag zur ersten Lesung auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gefetzt werden, an die sich sofort die Ausschußberatung anschließen könnte. Bei einer so beschleunigten Behandlungsweise könnte sich die Staatsregierung mit der Staatsratsverhandlung am 27. Juni abfinden, weil ja der einzige Zweck des Schreibens des Ministerpräsidenten an den Präsidenten des Staatsrates der gewesen ist, einer Verschleppung vorzubeugen und die Vorlage mit dem Gutachten des Staatsrates so rechtzeitig an den Landtag zu bringen, daß dieser unbedingt noch in seiner Sommertagung das Ge­setz durchberaten und je nach seiner Stellungnahme verabschieden kann.

* Gedenkfeier zum 100. Geburtstag Friedrich Gustav Gauß'. Der preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff hatte für Donnerstag vormittag an­läßlich des 100. Geburtstages des Gründers der preußischen Katasterverwaltung und des Organisa­tors des Vermessungswesens Wirk!. Geheimrates Dr. Friedrich Gauß zu einer Gedenkfeier in das Finanzministerium eingeladen. Geheimrat Sucko.w würdigte in einer Ansprache die Bedeutung von Friedrich Gustav Gauß für das preußische Kataster­wesen und die preußische Steuerverwaltung. Im besonderen habe sich Gauß auf dem Gebiete der Vermesiungstechnik ein großes Verdienst dadurch erworben, daß er in die Landmessung die Methode der kleinsten Quadrate behufs der" Ausgleichung der Vermessungsfehler einführte und dadurch das gesamte Katasterwesen auf wissenschaftliche Grund­lage stellte. Am volkstümlichsten seien aber seine Logarithmentafeln, von denen die fünfstellige be­reits in der 250. Auflage erscheine. Die Beamten- sthaft habe ihm zu Ehren im Jahre 1899 die Fried­rich Gauß-Stiftung errichtet, die auch heute nach rUI Verleihung von Stipendien an studierende Geo­däten bestehe. Hierauf ergriff Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff das Wort, der auch seinersiüt« das

Der Aoungplan als Berhandlungsbasis.

Das (Ergebnis der Kabinettsitzung am Freitag.

Das Reichskabinett hielt am Freitag mittag eine Sitzung ab. Anstelle des durch sein Gallenleiden wieder ans Bett gefesselten Reichskanzlers Her­mann Müller führte Dr. Stresemann, als dienstältester Reichsminister, den Vorsitz. Er be­richtete dem Kabinett über die Resultate seiner Ver­handlungen in Paris und Madrid. Im Anschluß an den Vortrag nahm das Kabinett Stellung zu dem Bericht des Sachverständigenausschuffes über die endgültige Reparationsregelung.

Das Ergebnis der Beratung war folgender Be­schluß:

Die R e i ch s r e g i e r u n g ist bereit, den am 7. Juni d. I. in Paris von den Sachver­ständigen unterzeichneten Plan für die Lö­sung des Reparationsproblems als Grundlage für die Konferenz der Regierungen anzunehmen; in notwendigem Zusammen­hang hiermit ist gleichzeitig die Gesamt­liquidation der noch schwebenden Fragen aus dem Weltkriege herbeizu­führen. *

Im Laufe des Abends hatte Dr. Strese­mann eine Besprechung mit den Führern der Regierungsparteien, in der die Dispositionen für die am Samstag beginnende Aussprache zum Etat des Auswärtigen Amts festgelegt

wurden. Man einigte sich dahin, daß zu Beginn der Sitzung zunächst die Berichterstatter zu den Etats des Auswärtigen Amts, der Kriegslasten und der besetzten Gebiete sprechen sollen. Dann wird Reichsfinanzminister Dr. H i l f e r d i n g das Wort nehmen, und zwar zum Kriegslastenetat. Im An- K daran sollen die Vertreter der Opposition zu t kommen.

Stresemann spricht erst Montag.

VDZ. Berlin, 22. Juni. (Eig. Meld.) In den ursprünglichen Dispositionen des Reichstages für die Durchführung der Beratungen über den aus­wärtigen Etat ist dadurch eine Aenderung erforder­lich geworden, daß Reichsaußenminister Dr. Strese­mann, der heute mit einer längeren Rede zur De­batte Stellung nehmen wollte, infolge der An­strengungen, die die Madrider Reise und die an­schließenden Besichtigungen in Barcelona mit sich brachten, gesundheitlich so geschwächt ist, daß er auf jeden Fall nach dem, Rat der Aerzte nicht vor Montag das Wort ergreifen kann. In­folgedessen ist vorgesehen, daß Reichsfinanzminister Dr. Hilferding, nachdem die Berichterstatter ge­sprochen haben, eine formulierte Erklä­rung über die Repa ratio nsfrag e ab­geben und sich zugleich noch ausführlicher für die I Regierung äußern soll.

wandte sich der Generalstaatsanwalt gegen die Ver­teidigung, die derartige Behauptungen als kom­promittierend für die Annäherungsbemühungen Briands und Sttesemanns bezeichnet hatte. Im Gegenteil, ruft der . Ankläger aus, es heißt die Ent­spannungspolitik fördern, wenn man auf die Tat­sachen himveist, die im Wege stehen könnten.

Die Rede des Generalstaatsanwalts dauerte bis zum Abend. Er suchte den juristischen Charakter des Kornvlotts darzutun und berief sich hierbei auf das in Kalmar gefällte Urteil, das einen Präzedenzfall darstelle. Das allgemeine Ziel der autvnomistischen Bewegung sei der Umsturz des gegenwärtigen Re. gimes, da man ja unter dem Deckmantel des Autonomismus tatsächlich den Separatismus zu verwirklichen suche. Was Roos anlange, so ergebe sich aus seiner mit Baumgart geführten Korre­spondenz, daß der deutsche Spionagedienst die Hand im Spiele habe. Drei Fragen würden den Geschworenen gestellt werden: 1. Hat em K o m - platt vorgelegen? 2. Ist Roos einer der Ur­heber dieses Komplotts? 3. Kommen erschwe­re n d e U m st ä n d e in Frage? Der Generalstaats - anwalt will die Ablehnung der dritten Frage beantragen — die im Falle der Bejahung Depor­tierung und Festungshaft bedeuten würde —, da ja auch die Geschworenen von Colmar diese Frage verneint hätten; er wird sich jedoch der Zubilligung mildernder Umstände widersetzen.

Am Samstag kommt die Verteidigung zu Wort. Das Urteil wird im Laufe des Samstagabend erwartet. __

* Marschall Main Nachfolger Fachs In der Academie Francalse. Die Acadsmie Francaise wählte als Nachfolger von Marschall Foch einstim­mig Marschall Petain zum Mitglied. Marschall Petain stebt im 73. Lebensjahr. Die Wahl eines Nachfolgers für den Literaten Francois des Curel kam nicht zustande, weil selbst im sechsten Wahl­gang keiner dec vielen Bewerber die absolut» Mehrheit erzielte.___________________

Frankreichs amerikanische Schulden, poincare befürwortet Ratifizierung des Schulden­abkommens durch Dekret.

In der dritten Sitzung der vereinigten fran­zösischen Kammerausschüsse für Finanzen und aus­wärtige Angelegenheiten hat Ministerpräsident Poincare seine Ausführungen über das Schulden­regelungsabkommen mit den Vereinigten Staaten "beendet.. Er hob hervor, daß der rechtliche Gläu­bigeranspruch der Vereinigten Staaten an Frank­reich feststehe. Es sei unmöglich gewesen, eine Re­duzierung dieses Betrages zu erreichen. Er trete deshalb für die Ratifizierung ein, mache je- doch gewisse Vorbehalte. Einerseits dürfe man eine Verpflichtung für 62 Jahre nur übernehmen, wenn man die Gewißheit habe, daß Frankreich keine Zahlungen werde leisten müssen, falls D e u t s ch l a n d s e i n e Z a h l u n g en a u s- setze. Andererseits müsse man prüfen, ob man nicht auch entsprechend der Anregung zahlreicher Abgeordneter die offizielle Unterzeichnung des Schuldenabkommens erst dann vornehmen könne, nachdem die an den Reparationsoerhandlungen be„ teiligten Mächte bekannt gegeben baden, daß sie den Houng-Plan annehmen und in Kraft setzen werden. Poincare ging sodann auf das bei der Ratifizierung einzuschlagende Verfahren ein und befürwortete, gestützt auf das Gutachten von drei hervorragenden französischen Juristen, die R a- tifizierung durch Dekret. Er ersuchte jedoch, wie berichtet wird, die Teilnehmer an der Sitzung dringend, über diese Frage vollkommene Diskretion zu wahren. Nach denMitteilungen eini­ger Abgeordneter sollen die von Poincare vor­gebrachten Argumente derart delikat sein, daß sie in öffentlicher Sitzung in der Kammer sicherlich nicht zur Sprache gebracht werden dürsten. So­dann wies der Ministerpräsident auf das franzö­sisch-englische Schuldenregelungsabkommen Caillaux- Churchill hin und betonte, daß das Londoner Ab- kornmen gleichfalls mit der Ratifizierung des Poung-Plans verbunden fei. Er werde deshalb vom Parlament fordern, sich gleichzeitig über beide Abkommen zu äußern.

Der Ministerpräsident wird seine Ausführungen am nächsten Dienstag fortsetzen.

Nach Havas ist es leicht möglich, daß Kammer und Ministerpräsident sich auf einen Antrag we­gen der Ratifizierung durch Dekret einigen werden, in dem zum Ausdruck gebracht wird, daß die Zah­lungsfähigkeit Frankreichs von den Zahlungen Deutschlands abhänge. Die Kammer würde des­halb den Präsidenten der Republik zur Ratifizie­rung des Londoner Abkommens nur ermächtigen unter der Bedingung, daß die Regierung beauf­tragt werde, bei "einer allgemeinen Regelung der Schulden und Reparationen entsprechende Garan­tien zu erhalten. Havas hält es nicht für unmög- l'ch, daß eine solche Vorlage die Zustimmung de» Parlaments finden werde.

wieder Friede in Mexiko.

wtb. Mexiko, 22. Juni. (Eig. Meldg.). Aus Anlaß der Uitterzeichnung des Abkommens zur Beilegung der Streitigkeiten zwi­schen Kirche und Staat in Mexiko, wonach vorbehaltlich der Zustimmung des Papstes die gottesdienstlichen Handlungen in den Kirchen wieder ausgenommen wer­den können, wurde eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt, die Regierung beabsichtige nicht, die katholische Kirche zu unterdrük- k e n oder sich irgendwie in ihre geistlichen Oblie­genheiten einzumischen. Das Abkommen enthält de Zusage, daß etwa 100 werbliche Perso­nen, die wegen Verletzung der staatlichen Reli»

Wirken von Gauß hervorhebt und besten Verdienste im besonderen dadurch anerkennt, daß er für die Gauß-Stiftung einen Beitrag von 6000 Mark über­reicht.

* Deutsche Kommunisten beantragen Klara Zet­kins Ausschluß. Nach einer „Vorwärts"-Meldung aus Moskau hat die deutsche Abordnung in der Komintern den Antrag zum Ausschluß Frau Klara Zetkins aus der Komintern und Gewerkschaftsinter­nationale gestellt.

Republikschutzgesetz verlängert.

Der Reichstag hat in feiner Freitagsitzung be­schlossen, das Republikschutzgesetz, das am 30. Juni dieses Jahres abläuft, bis zum 31. Dezember 1930, also um 18 Monate zu verlängern. Die Regierungsvorlage sah bekanntlich eine Verlänge­rung um drei Jahre vor. Der Zentrumsredner, Abg. Dr. Bell, erklärte in der Debatte, die dem Beschluß vorausging, seine Partei sei Bereit, einem Antrag der Wirtschaftspartei zuzustimmen, die eine Verlängerung nur um die Hälfte der vorgesehenen Zeit, also statt um drei Jahre nur um anderthalb Jahre wünscht. Diesem Anträge schlossen sich auch die andern Regierungsparteien an und er wurde mit den Stimmen dieser Parteien angenommen. In namentlicher Abstimmung wurde die abgeänderte Vorlage in zweiter Lesung mit 256 gegen 124 Stimmen angenommen.

* Das Hilfsprogramm für die besetzten Gebiete. Im Reichsministerium fand eine eingehende Aus­sprache zwischen dem Reichsminister Dr. Wirth und dem Oberpräsidenten Fuchs über das Hilfs­programm für die westlichen Grenzgebiete und die besetzten Gebiete statt. Ter Oberpräsident legte noch einmal die ganzen Notstände der Rheinprovinz ent­sprechend seiner Denkschrift dar und bat um eine praktische Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Programms zwischen der Reichsregierung und den zuständigen Stellen der Rheinprovinz.

* Der Kommandowechsel bei der französischen Befahnngsarmee. (Eig. Meldg.1 Der „Petit Pa- rifien" glaubt hinsichtlich des Wechsels im Ober­kommando des französischen Besatzungsheeres an- kündigen zu können, daß die Ernennung des Ge­nerals Jacquemot zum Nachfolger des Ge­nerals E u i l 1 a u m a t anfangs Juli offiziell be­kannt gegeben werde. General Jacquemot werde jedoch eine gewisse Zeit warten, bevor er die Nach­folge des Generals Guillaumat übernehme. Die Ablösung werde nicht nur September dieses Jahres erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt — und nicht im Januar 1930, wie der Versailler Ver­trag vorsah — werde die Koblenzer Zone von den französischen Truppen geräumt werden. Diese Operation, die eine Verkürzung der nach dem Versailler Vertrag festgesetzten Vesetzungszeit um vier Monate darstelle, werde noch von General Guillaumat durchgesührt werden. Alsdann werde General Jacquemot den Befehl über die fran­zösischen Besatzungstruppen übernehmen.

Der elsässische 5lu1onomisten-prozetz,

Die Anklagerede des Staatsanwaltes gegen Dr.

Roos.

In dem zur Zeit in Besancon verhandelten Prozeß gegen den elsässischen Autonomistenfuhrer Dr. Roos begann der französische Generalstaats­anwalt Metta am Freitag seine Anklagerede. Die Anklagerede behandelte folgende Kapitel: Histori­scher Ueberblick über die Elsässer, Wohltaten Frank­reichs für das Elsaß, nationale Minderheiten, deut­sches Geld und deutsche Hilfe hinter der antonorni- ftischen Bewegung, Roos im schriftlichen Verkehr mit der deutschen Spionage. Die Ausführungen des Generalstaatsanwaltes beruhen im wesentlichen auf Zitaten aus elsässischen Zeitungen und haben bisher etwas neues, was als belastend angesehen werden könnte, nicht gebracht. Bei der Behauptung, daß deutsches Geld den Rhein passiert habe, um die ,/Zukunft" und die „Volksstimme" zu gründen,