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Samstag, den 8. Ium 1929.

Nr. 131

z'u'oaer Zeitung (Nmt^iches KreisMatt).

Gartenfest

Eintritt pro Person 25 Pfa.

Der Vorstand.

bt- Er ar de au

eines Berichtes der Handelskammer Frankfurt die Ueberfpannung der Schulbildungsan­forderungen bei wirtschaftlichen Be- l rufen, die immer schärfer in Erscheinung tritt, erörtert. Diese Entwicklung sei vom Standpunkt der Wirtschaft aus außerordentlich zu bedauern. Eine Verantwortung hierfür trage die Wirtschaft nicht. Die Ueberfüllung der höheren Schulen könne nur durch Einschränkung des Berechti- gungswesens bei allen Behörden und anderer­seits durch Steigerung der Leistungsfähigkeit der Volksschulen wirksam bekämpft werden. Zu der angeregten Einführung von Lehrlingsprü­fungen für Verkaufspersonal vertrat die Versammlung die Ansicht, daß für eine (tilge- meine Einführung solcher Prüfungen ein Bedürfnis nicht vorhanden sei.

Handwerk und Verwaltungsreform.

In der Frühjahrsvollversammlung des Hand­werks- und Gewerbeamts Hanau ist auch zu der Frage der Berwaltungsreform in einer Ent­schließung Stellung genommen worden. In der Entschließung bringt das Handwerk des süd­lichsten Teils des Regierungsbezirks Kassel zum Ausdruck, daß Hanau mit seinem Hinterland in wirtschaftlicher Beziehung ausdrücklich zum rhein-mainischen Wirtschaftsge­biet mit dem Zentrum Frankfurt a. M. ge­hört. Alle gegenteiligen Bestrebungen können vom Handwerk des Stadt- und Landkreises Hanau nicht unterstützt werden. — Die Entschließung richtet sich gegen die anläßlich der letzten Vollversammlung in Kassel gefaßte Entschließung, die angeblich eine e i n st i m m i g e Kundgebung des Handwerks für den selbständigen Verwaltungsbezirk Kassel be­deutet haben soll.

verkehrsverbond für Hessen und Waldeck.

Der diesjährige Derbandstag des Verkehrsver­bandes für Hessen und Waldeck, dem auch Fulda an­gehört, findet am Freitag, den 14. Juni 1929, vor. mittags 10 Uhr im großen Saale des Kasino zu C f ch w e g e Friedrich Wilhelmstraße 20 statt. Es wird u. a. von Oberbaurat Becker-Kassel ein Vor­trag gehalten über: „Der Ausbau und die wirt- schäftliche Bedeutung des Kunststraßennetzes für das Gebiet des Verkehrsverbandes für Hessen und Waldeck.

Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach der zurück- geleglen Wegstrecke.

Verschiedentlich ist angeregt worden, zum Zwecke der Besteuerung von Kraftfahrzeugen Zählwerke an- zuwendcn, welche die vom Fahrzeug zurückaelegte Wegestrecke angeben. Die Frage, ob es möglich ist, für diesen Zweck geeignete, in der Anschaffung nicht zu teuere Apparate herzusteilen, die zuver­lässig anzeigen, vom Steuerpflichtigen nicht beein­flußt und leicht an jedem Fahrzeug angebracht wer­den können, wird zur Zeit vom Reichsverkehrs­ministerium gemeinsam mit anderen Reichsministe­rien und den am Krastfahrwesen beteiligten Spitzen- verbänden geprüft. Zunächst ist beim Reichsver- kehrsministcrium ein Prüfungsausschuß gebildet

Steuerpflichtigen bei einem für sie günstigen aebnis der Buchprüfung einen Rechtsanspruch Neuveranlagung erhielten. Ferner behandelte Verband den Antrag der Regierungsparteien

Der Rolkreuzkag,

der am Sonntag, dem 9. Juni, auch in Fulda statt­findet, bietet die beste Gelegenheit, dem Roten Kreuz, dessen innerste Mission selbstlose Hilfe ohne Unterschied ist, zu helfen. Jeder Pfennig für die Sammlung des Roten Kreuzes vermehrt feine Einrichtungen und erweitert seine Hilfeleistungen.

Berücksichtigung des Verlustvortrages bei der Eir kommen -und Körverschastssteuer und sprach sick für eine Erweiterung des Anwendungsgebiele der geplanten neuen Bestimmungen aus. 3tr Einblick auf die bevorstehende Umgestaltung br Reichshaushaltsvlanes müsse jedoch b:e Einfüh rung des dreijährigen Durchschnitte erneut nachdrücklichst verlangt werden. Die Han delskammer Wiesbaden berichtete über die Ge werbcsteuernoiverordmmg für das Jahre 1929-30 die neben ein-e'nen Erle-chterungen auch toefenf liehe Neubelastungen zur Folge gehabt hat. Dabo' wurde darauf hingewiesen, daß b:e Rechtsgültigke- dieser Verordnung vor dem Staatsgerichtshof an gelochten worden sei. Eingehend wurde aufanmn

Bedeutung erkannt wurde. Zum Jahre 754 ist darin der Vermerk eingetragen: „Passiv beati Bonifatii". Ver­schiedene Anzeichen deuten daraus hin, daß der Vermerk noch im Todesjahr des Heiligen selbst vorgenommen wurde.

» Demgegenüber stützte sich die von der Fuldaer Ueber- Lieferung abweichende alte Mainzer Tradition, die das Jahr 755 als das Todesjahr des Heiligen annahm, eben­falls auf ein bedeutsames Zeugnis, nämlich auf eins Urkunde des Mainzer Bischofs Lullus, des Nachfol­gers des hl. Bonifatius. In einem auf Anordnung des Papstes von dem Bischof abgelegten Glaubensbekennt­nis heißt es: Im 12. Jahr der Königsherrschaft König Karls und im 25. Jahr meines Pontifikates. Geht man von dieser Datierung aus. so kommt man auf das Jahr 755 als Todesjahr des Heiligen. Auch der Mainzer Geschichtsschreiber Willibald erwähnt in seiner Bio­graphie des hl. Bonifatius als Todesjahr desselben das Jahr 755, wobei allerdings zu bedenken ist, daß er vom Bischof Lullus stark beeinflußt wurde.

Bei objektiver Prüfung der beiden voneinander ab-- weichenden Meinungen dürfte die größere Wahrschein­lichkeit für die Fuldaer Ueberlieferung sprechen. Man vergegenwärtige sich, wie zuverlässig die alte Klosterbuch­führung war, während man sich die Zusammensetzung und Einrichtungen der damaligen Diözesanverwaltungen nicht primitiv gefiug vorstellen kann. Außerdem wurde die Vita des hl. Sturmius im Fuldaer Kloster schon in frühster Zeit öffentlich vorgelesen. Irrtümer hätten also Widersnru-h und Atststcstnng find-n müssen Auch die erwähnte Ostertafel konnte von Jedermann gelesen und berichtigt werden.

Erscheint also schon früher die Fuldaer Tradition be­gründeter als die Mainzer, so haben die neueren For­schungsergebnisse des Universitätsprofessors T an gl der Fuldaer Auffassung endgültig zum Siege verhalfen. Dieser kührt als weitere Zeugnisse für die Richtigkeit der Fuldaer Ueberlieferung insbesondere die Schen­kungsurkunden an das Kloster Fulda, die aus dem dritten Jahre der Regierung Pipins datiert sind an. Zwei dieser Urkunden lassen erkennen, daß Bonifatius bereits bei ihrer Abfassung den Märtyrer­tod erlitten hat. Da aber das dritte Regierungsjahr Pipins in di« Zeit von November 753 bis November 754 fällt, so kann der Tod des hl. Bonifatius nicht später fallen.

Weitere Quellen, die für das Jahr 754 als Todes­jahr des Heiligen sprechen, sindsn sich in den Anna­len-Werken der Klöster. Nur das Kloster Lorsch bei Mainz, das von dem Geschichtsschreiber Willibald abhängt, macht sich die Mainzer Auffassung zu eigen.

Nachdem der Redner seinen, von den Zuhörerr. mit großem Interesse verfolgten und dankbarem Beifall belohnten Vortrag beendet hatte, widmete der Vorsitzende des M N. dem verstorbenen Mit­glied der Männergesellschaft, Herrn Direktor Dux, einen warmen Nachruf, während sich die An­wesenden in stillem Gedenken von ihren Sitzen er- haben. Zu Ehren des Verstorbenen klangen die wehmütig-ernsten Weisen des Veethoven'chen Trauermarsches, gespielt von Sanitätsrat Dr. Schneider, durch den Saal. In angeregter Un­terhaltung blieben die Anwesenden noch zusam­men, wobei Herr Dr. Sebald und Herr Sani­tätsrat Dr. Schneider durch weitere Klavier- vorlräye die Zsit ang-urbm verkürzen halfen.

Die Zusammenkunft der Mitglieder der kathol. Männergesellschaft M. N. in der Harmonie am gestrigen Abend bekam dadurch einen besonderen Charakter, daß Herr Domkapitular Prof. Dr. Richter in einem interessanten Vortrag die Er­gebnisse der historischen Forschung bezüglich des Todesjahres des heiligen Bonifatius behandelte. Außer den männl. Mitgliedern der Vereinigung hatte sich sich auch eine größere Anzahl Damen zu dem Vortragsabend eingesunden. Nach einer kur­zen Begrüßungsansprache des Vorsitzenden des M. N., Herrn Bankdirektor Singer, ergriff Domkapitular Prof. Dr. Richter das Wort. An­knüpfend an die 1175 Wiederkehr des Todestages des heil. Bonifatius, die am Vortag in Fulda kirch­lich gefeiert wurde, führte der Redner etwa fol­gendes aus:

Ueberraschenderweise treten krz nach St. Bonifatius Tode zwei voneinander abweichende Angaben über das Todesjahr des Heiligen auf. Diese Differenzen ziehen sich durch die ganze historische Literatur der letzten Jahr­hunderte. Auf der einen Seite wurde das Jahr 754, auf der anderen das Jahr 755 als das Todesjahr des heiligen Bonifatius angegeben, je nachdem man sich auf d>e alte Fuldaer oder die alte Mainzer Tradi­tion stützte. Später wurde, wohl infolge des tntffer» sichaftlichen und kirchlichen Uebergewichtes von Mainz, stlbft in Fulda die eigene Tradition preisgegeben und die Mainzer Ueberlieferung angenommen. Von dem Jahr 755 gingen dann auch die großen kirchlichen Boni- ratius-Jubelfeiern im Jahre 1755, 1855, und 1905 aus. Srft als im Jahre 1904 der Berliner Universitätsvrolef- cor Tangl eine Reihe weiterer Quellen, die für die alte Juldaer Tradition sprachen, aufdeckte wurde die geltende Mainzer Auffassung unhaltbar. Heute wird von Wisfen- 'chaft und Kirche das Jahr 754 als das Todesjahr des hl. Bonifatius angenommen.

Interessant ist es. dem Ursprung der chronologischen Streitfrage nachzuforschen Die Traditionen von Mainz und Fulda gehen bis in das 8. Jahrhundert zurück.

Für die Fuldaer Ueberlieferung spricht zunächst eine Ne Weihe-Inschrift, die später in die Schriften des Sabanus Maurus aufgenom­men wurde. Dort heißt es. daß der Leib des hl. Boni- atius bei der im Jahre 819 erfolgten Einweihung der 'mgebauten alten Fuldaer Klosterkirche von der Mitte ach dem Weftchor überführt worden fei, nachdem die Hebeine desselben 65 Jahre, 4 Monate und 26 Tage an er ersten Stelle gelegen hatten Diese Angabe spricht ir den 5 Juni 754 als das Todesdatum des Heiligen, ^wei weitere Zeugnisse finden sich in der „23 i t a anett Sturmi" von Sigit. Bei dem Bericht her den Sackiseneinfall im Herbst 778. der die Fuldaer Mönche veranlaßte, die Gebeine des hl Boniftius in icherheit zu bringen, fagt der Verfasser, daß der Hei­me damals 24 Jahre im Grabe geruht habe Bei der Schilderung der letzten Missionsreisen des Apostels der deutschen nach Friesland bemerkt Sigit, daß die erste m zehnten Jahre nach der Ankunft des Heiligen in 'utba und die zweite im folgenden Früh'ahr unternom- nen wurde. Da, wie wir wissen, Bonifatius im Mai i hes Jahres 744 nach Fulda kam, muß allo als sein To­desjahr das Jahr 754 angenommen werden. Ein beson­ders wichtiges Zeugnis für die Fuldaer Tradition findet 'ch in einer alten Ostertafel, die heute im Staats­archiv in Wien aufbewahrt wird und von dem Histori- ’er Theodor Sickel zuerst in ihrer großen geschichtlichen

Das Todesjahr des heiligen Bonifatius.

Ein Vortrag des Domkapitulars Prof. Dr. Richter in der kathol. Männergesellschaft M. N

Atmosphäre gegenseitigen Verbauens geschaffen werde. Es sei ferner erforderlich, daß auch ''

herZ'Iesu-Feft im Dom.

Bei der heute abend 8 Uhr in der Domkirche JtoUfinbenben feierlichen Andacht singt der Dorn- und Alumnenchor ein neues Chr-stnskönigslied von Martin Schuster O.S.F.. für vierstimmigen Män­nerchor. komponiert von K. Kindsmsister. dem Kom­ponisten des „EaudeFulda": „Tbristuskönio, sich zu deinen Füßen liegt tiefgebeugt die Christenheit". Der Landesausschuß

hat heute mittag beschlossen, die Staatsregierung zubitten, den Kommunallandtag auf Freitag, den 14., Juni, 16 Uhr in das Stünde Haus nach Kasstl eirnuberustn. Ein weiteres Hinausscktzeben der Tagung erschien mit Rücksicht auf die gesamte Lag" des Vezirk^verhondes. insebfondere auch auf die Maßnahmen der Landstraßenverwaltung, unan­gebracht.

Zum Rolkreuckaa,

am Sonntag, den 9. Juni, wird die Kapelle der Freiwilligen So"stät-;kglonne Fulda in der Zeit von 11.15 bis 12.30 Uhr mittags im Schloßgarten ein Promenadenkonzert veranstalten.

Gesperrte Straßen.

Der Automobilklub von Deutschland gibt fol­gend? Straßensperrungen im Regierungsbe- s. Zirk Kassel bekannt: Krers Kirchhain: I Landweg Rüdigheim—Schweinsberg im Straßen- 1 zuge Homberg a. Ohm—Schweinsberg—Amöne- * bürg—Kirchhain, gesperrt für ai'e Fahrzeuge bis 24 Juni 1929. Umsthrt über Rüdigheim—Nieder- klein be-w. Schweinsbera—N'ederklem Kreis

Schlüchtern: Von Salmünster nach Bad Sod n im Straßenzug Salmünster—Bad Soden. Sper-

Fulda, den 7. Juni 1929

Ziadtverordneten-Zitzung.

Genehmigung des Anleihevertrages über 520 000 Wart mit der Frankfurter Sparkasse von 1822. Grundstücksveränderungen am Waldschlößchen.

Das Stadtverordnetenkollegium war auf gestern , mittag 5 Uhr zu einer kurzen Sitzung zusammen- i gerufen worden, da die formelle Zustimmung der i Stadtväter zu dem Darlehnsvertrag, den die Stadt­verwaltung mit der Frankfurter Sparkasse von 1822 abgeschlossen hatte, erforderlich war. Als der Stadt­verordnetenvorsteher, Rechtsanwalt Schultheis um 5.10 Uhr die Sitzung eröffnete, waren vom Magistrat Stadtrat Karl Schmitt, Stadtrat Sunkel, Stadtbaurat Eber le in und Magi­stratsrat Dr. Danzebrink erschienen. Von den Mitgliedern des Kollegiums waren 19 anwesend.

Nachdem einige Rechnungen aus dem Jahre 1927, die der Rechnungskommission vorgelegen hat­ten und dort nicht beanstandet worden waren, fest- gestellt und den Rechnungsführern Entlastung er­teilt war, berichtete Stadtverordneter Eduard Sckmltt über die Aufnahme eines Darlehns von 5 2 0 0 0 0 Mark bei der Frankfurter Sparkasse von 1822. Bei der Zustimmung zu dieser Anleihe handelt es sich nicht um die Bewilligung neuer Ausgaben. Die Aufnahme der Anleihe ist vielmehr schon lange beschlossen wor­den. Das Kollegium muß lediglich die Zustimmung zu dem mit der Sparkasse abgeschlossenen Darlehns- vertrag geben, da vorher die Auszahlung der Gel­der nicht erfolgen kann. Das Darlehn' soll zur Deckung der Kosten von früher beschlossenen Not- standsarbeiten dienen: so werden 165 000 Mark 3um AusbauderStraße amWaldschlöß- chen und Zieherserweg benutzt. 100000 Mark finden für die Einrichtung der Zieg- lerschen Fabrik zu einer städtischen Beruf sfortbildungssch ule Verwendung. 85 000 Mark waren zur Erweiterung der Kläranlage lAnschaffung von 2 neuen Äbwas- serpumpen, Erweiterung des Kanalrohrstranges usw.) erforderlich. Don den verschiedenen Angebo­ten war das Angebot der Frankfurter Svarkasse das günstigste. Die Bedingungen sind die bei An­leihen dieser Art üblichen. Der Zinsfuß beträgt 8l4 Prozent, der Auszahlungskurs ist 9 0% Prozent, was einer Effektiv-Ver- z i n f u n g von 9, 8 5 Prozent gleichkommt. Stadtv. Eduard Schmitt schlug vor, dem Antrag zuzustimmen, knüpfte daran aber den Wunsch, daß man bei den heutigen Geldverhältnissen mit der Aufnahme von neuen Anleiben fo vorsichtig wie möglich sein solle. Für den Augenblick sei es zwar beguem, eme Ausgabe durch Anleihegelder zu decken; Die Auswirkung zeige sich aber bald. Schon in den nächsten Etat müßten als Zinsen für diese Anleihe rund 50000 M k. eingestellt werden. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt. I'r. Vei dem Ausbau der Straße am<Waldschlößchen hat der Magistrat aus Zweckmäßigkeitsgründen einem Grundstück-mustansch mit der Firma Gummi­werke Fulda A.-G. und Anton Möller zugestimmt Die Stadt erhält von der Firma Gummiwerke A.-G., 924 Quadratmeter am Waldschlößchen, wo­für die Gummiwerke dos gleichgroße Gelände am Künzeller Weg erhält. Das Kollegium hatte nichts einzuwenden.

Die Witwe Kircher in Cottbus hat der Stadt zwei Grundstücksparzellen am Wald- f ch l ö ß ch e n von insgesamt 1387 Quadratmeter öum Preise von 1 Mark pro Quadratmeter a n - geboten. Ein Teil der einen Parzelle wirb zur Erweiterung der Straße benutzt, auf der anderen tnirb das neue Transformatorenhäuschen errichtet. Die Deckung der Ausgaben erfolgt aus den bereit- gestellten Mitteln für den Ausbau der Straße am Wald schlößchen. Der von Stadtv. Enders erläu­terte Antrag fand, einstimmige Genehmigung.

Nach dem Bericht des Stadtv. Enders wur­den dann noch einige Rachstanidserklärungen erteilt.

Weiterhin lag dem Kollegium eine Einladung zur Mitgliederversammlung des Reichs­städte b u n d e s , die gm 22. und 23. August in Kiel stattfindet, vor. Dom Magistrat ist Beigeord­neter W i ß l e r zur Tagung abgeordnet worden, t Das Kollegium ernannte nach dem Vorschlag des Stadtverordneten Enders den Stadtverordneten Frank zu seinem Vertreter.

ritng aufgehoben Kreis Wolfhagen: Klm. 4,139 des Landweges im Straßenzuge Viesebeck—Ehringen (hinter der Ortslage Viesebeck), Sperrung aufge- hoben. Kreis Ziegenhain: Frankfurter Straße im Straßenzuge Kassel—Marburg, gesperrt für alle Fahrzeuge vom 1. 6. bis 25. 8. 1929. Umfahrt über Wabern—Frielendorf—Ziegenhain—Treysa— Kirchhain.

Direktor Gustav Dux f.

Unerwartet starb in Bad Orb, wo er Erholung suchte, Direktor Gustav Dux im 72. Lebensjahre. Direktor Dux. ein geborener Fr-ßtarer, hat viele Jahrzehnte hinhurch im wirtschaftlichen Leben der Stadt Fulda, wohin er in frühen Jahren kam, eine führende Rolle gespielt. Er war alleiniger Vor­stand der Vereinigten Schuhstoff-Fabriken A. G. und eine maßgebende Persönlichkeit in der mit die­sem Werk befreundeten Fuldaer nr.b auswärtigen industr?ellen Unternehmungen. Daneben hat er auch im öffentlichen Leben der Stadt Fulda lange Zeit an einflußreicher Stelle gestanden. Im März 1902 wurde er in die Stadtverwaltung ge­wählt und hat ihr 22 ?ahre angeböck. 1924 ver­anlaßte ihn sein fortgeschrittenes Alter, auf sein Mandat zu verzichten. Während feiner Tätigkeit in den städtischen Körperschaften hat sich Direktor Dux vor ollem um die Gemeindefinanzen, die er in allen Einzelheiten genau kannte, verdient ge­macht. Er war jahrzehntelang der Berichterstat­ter der Stadtverordnetenversammlung über die alljährlich zur Beratung kommenden Haushalts­pläne. Seins Kenntnis der wirtschaftlichen Ver­hältnisse machte ihn für diese Aufgabe besonders geeignet, zumal er es stets verstand, in ausalei­ch e n de r Weise die widerstreitenden Interessen zu versöhnen wie es im Kommunal-Programm der Zentrumsparte!, zu dem er sich stets offen bekannt hat. verlangt wird. Sein friedliches imd gleich­mäßig nchiges Wesen machten ihn zu einem lieben Freund der im Stadtparlament tätigen Mitbürger. Die Zentrumsfraktion der Städtischen Körperschaf­ten hat ihn auch über sein Ausscheiden aus öffent­lichen Aemtern hinaus zu den Ihren gerechnet und oft feine guten Vorschläge gehört. Auch in her Männergesellschaft M N. hat sich Herr Dux alle treues Mitglied bewährt und getreu der Tradition der Gesellschaft seinen katholischen Standminkt mannhaft vertret-n. Sein Andenken wird in hohen Ehren bleiben. R. i. p.

Villi-ckeiksmaßnahmen auf dem Gebiet der Vermö- gensskeuer.

Der Reichsfinanzminister bat in Ausführung der Entschließung des Steuerausschusses des Reichstags vom 22. Mröz zur Mildenma der Härten, die sich in einzelnen Fällen bei der Einheitsbewer­tung 1928 aus der Heraufsetzung der Werte ge­genüber 1925 ergeben haben, folgendes angeordnet: 1. Für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Weirchau soll in den Fällen, in denen ein Rück­gang des Einkommens oder eine Zunahme der Verschuldung in bestimmtem Umfange eingetreten ist, ein Teil des Mehrs an Vermögensteuer gegen­über 1925 erlassen werden 2. Bei dem zwangs- bewirtschafteten Grundbesitz sind, soweit sich jetzt höhere Vermögenssteuerbeträge gegenüber 1925 ergeben, für folgende drei Grupven Ermäßi­gungen vorgesehen: a) wenn das Grundstück in hen Jahren 1927 oder 1928 zu einem hinter dem Einheitswert 1928 um einen bestimmten Betrag zu­rückbleibenden Preise veräußert worben ist: b) bei denjenigen Eigentümern -wangshewirtschaffeter Grundstücke, die ausschließlich auf die Erträge des Grundstücks angewiesen sind und den Mehrbetrag der Vermögensfeuer ohne ernstliche Gefährdung ihres Lebensunterhalts schlechthin nicht entrichten können, c)" für solche Eigentümer kleinerer aus­schließlich oon ihnen bewohnten zwangsbewirtschaf- teten Villen, hie im Hinblick auf ihr geringes Ver­mögen und Einkommen die Vista sonst nicht halten könnten. In allen Fällen wirb, gleichviel ob be­reits Rechtskraft rorliegt oder nicht, die Ermäßi­gung der $»rmöaena«»1,(.r n u r a u * A n t r a g ge­währt. der bis zum 30. Juni beim Finanzamt ein­zureichen ist. Die an fick z« entrichtenden Ver­zugszinsen für die am 15. Februar imd 15. Mai 1929 fällig gewordenen und nicht entrichteten Der- mögenssteuerbeträge sollen dann nicht erhoben werden, wenn die Zahlung bis spätestens 15. Juni 1929 geleistet wird. Kosten für solche Rechtsmittel, die im Hinblick auf die Verhandlungen im Reichs­tage aus Vorsicht einacfeaf- sind, sollen nicht er­hoben werden, wenn die Rechtsmiüel bis zum 30. Juni 1929 zurückgenommen werden.

Der Verband der Hessen-Nassauischen Industrie- und Handelskammern

befaßte sich in der Sitzung vom 5. Juni in Frank­furt a. M. unter Vorsitz des Präsidenten Otto Hauck mit den Erfahrungen, die mit dem Buch und Betriebsprüfungsdienst durch die Finanzämte- gemacht worden sind. Es wurde beanstandet, daß die Buchprüfer sich ausschließlich von fiskalischer Erwägungen leiten ließen und ihre Prüfungen auch auf eine Fülle von Einzelheiten erstreckten ohne sich auf die ausschlaggebenden Fragen de- Bewertung und Abschreibung zu beschränken. Erst hierdurch werde die lange Dauer der Prüfungen und die damit verbundene Belastung der Betrieb- herbeigeführt. Notwendig fei, daß die Prüfung enffprechend dem Vorbild der Charteret» Aecoun tants vollkommen objektiv sei und damit eine

worden Die Durchführung der erforderlichen La- boratoriumsverfuche hat Prof. Dr. Jng. Becker übernommen.

Feueralarm.

Heute nacht gegen 2 Uhr wurde die Feuerwehr nach der Kavuzinerstraße gerufen. In der Werk­statt des Schreinermeisters Wehner war durch eine schadhafte Stelle im Schornstein ein Brand ausgebrochen. Durch das sofortige Eingreifender Feuerwehr konnte das Feuer im Keime erstickt wer­den. Ein nennenswerter Schaden ist nicht entr standen.

Betonung des Gemeinsamen.

Sitzung des Bezirksausschusses für 3ugenbpfkgt in Kassel.

Am Mittwoch wurde im großen Saal des Re> gierungsgebäudes in Kassel unter Leitung des Re gierungspräfibenten eine Sitzung des Bezirksaus fchusfes für Jugendpflege abgehallen Nach einem Vortrag des Bezirksjugendpflegers Böiger über das Verhältnis zwischen der staatlichen Sugenbpftoge und den Jugendpflegeverbänden wurde eine Ent­schließung angenommen, die den Behörden, insbe­sondere dem DÄkswohlsahrtsminister, empfiehlt,

SO -N'S-U, d-sn 9. Juni, von nochm. Vl-S Unr ab ti-de im neuhergerichteten

Garten des Restaurants „Weher Kaiser“

KßHZ sow’e TOX auf dem neuen Potilus». Illum nation

Wir bitten unsere Mu J eder, Freunde und Gönner um zahlreiche Beteiligung.