Nr. 115.
Sulvaer Seitung (Amtliches ttreisblatt).
Samstag, 18. IHai 1929.
Heimat
Fulda, den 17. Mai 1929
5tadtverardneten-Sitzung.
2fm Mttwoch, den 22. Mai, 5 Uhr nachmit- fjntKf eine Sitzung der Stadtverordneten- Neriammlung statt. Nach Feststellung von Jah- „-recknungen aus den Jahren 1926 und 1927 soll über folgende Punkte verhandelt werden:
Bewilligung der Mittel für Instandsetzungsarbeiten , Orangeriegebäude. (Berichterstatter Stv. Eduard iSiniitt) — Bewilligung der Nachsorderung an Be- ürkssteuern für 1927 und 1928. (Wohlgemuth.) — Er- teiluns der Zustimmung zumErwerbvonGrund- dürfen aus der Domäne Neuenberg und Bewilligung der Mittel. (Dr. Weymar.) — Erteilung der Zustimmung zu einem Grundstückstausch mit Auch am Waldschlößchen. (R. M. Schmitt.) — Nachstandser- klärungen und Freigabeurkunde. (Heidt.)
Die pfingstferien
haben heute an unseren Schulen begonnen. Der Unterricht wird am 28. Mai wieder ausgenommen. Arn 5. Juli beginnen dann die großen Sommer» ferien, die bis zum 8. August dauern.
Am pfingstsmnstag
bleiben die Büroräume der Industrie» und Ha ndelskammer für den Verkehr mit dem Publikum geschlosfen.
Tom Kloster Frauenberg
wird uns geschrieben: Der Hochw. P. Wenzes- laus K i n o l d, der im vergangenen Monat — wie berichtet wurde — zum Apostolischen Vikar der Franziskanermission in Nordjapan erwählt wurde, wird nun am 9. Juni, dem Sonntag in der Oktav des hlst. Herzens Jesu, die hl. Bischofsweihe empfangen. Der Apostolische Delegat von Japan wird die hl. Weihe vornehmen unter Assistenz des Erzbischofs von Tokio und des Bischofs Sauer von Wönsan (Korea). Zwei weitere Bischöfe von Japan werden an der Feier teilnehmen, die ja ein Ereignis für den Norden des Landes der aufge- henden Sonne fein wird, wie es kaum noch einmal wiederkehren wird. Sicher werden auch in der deutschen Heimat viele im Geiste an dieser denkwürdigen und bedeutungsvollen Feier teilnehmen, insbesondere in Fulda, von wo der neue Bischof einst ausgezogen ist, und von wo Jahr für Jahr neue Mitarbeiter und Mitstreiter in seine Diözese aufbrechen.
Die Mekberechkigungskarke.
Ueber die kürzlich auch in Fulda für große Funfzimmerwohnungen und noch größere Wohnungen eingeführte Mietberechtigungskarte wird halbamtlich geschrieben: Nach den Berichten der Bezlrks-Wohnungsaufsichtsbeamten hat die Einführung der Mietberechtigungskarte für die Wohnungsämter eine nicht wesentliche Ent-
m P,®Lunb c*ne erhebliche Vereinfachung bc® Geschäftsverkehrs zur Folge gehabt. In einem Nunderlaß ersucht deshalb der Wohlfahrtsminister die Regieningspräsil enten, allen Gemeindebehör-
e baJb Einführung der Miet» ^rechtigungskarte unter Beachtung der in feinen Nunderlaffen vom 12. Dezember 1924 und 2. Juli legen tin^®e^enen Richtlinien dringend nahezu-
Das Recht der Dornamen-Bestimmung.
Manchmal kommen einem ganz absonderliche Vornamen zu Gehör. Die Ansichten über die Zulässigkeit derartiger Vornamen sind geteilt, sodaß sogar schon das Reichsgericht zur Entscheidung darüber angerufen worden ist. Diese höchste Jn- '/°uz hat sich am 15. Dezember 1928 (Beschl. 3 133- 1928) dahingehend ausgesprochen, daß die Veftrg- E15' Kinde einen Vornamen zugeben, Aus-
mrarox ESehungsrechtes ist (Paragraph 1631 ;?•■),•,, Diesem Bestimmungsrecht sind weder vurgerlich-rechtlich noch öffentlich-rechtlich besondere vchranken gesetzt: nur dürfen keine unanständigen und anstößigen Worte gebraucht werden. Es steht dem nichts entgegen, bisher ungebräuchliche Vor-
$u höhlen. Man darf also Vornamen frei °^er au* bewußt von der Rechtschreibung riAHnnn11 bas verweigert wird, eine Be-
oSÄf£rbern' nach dem Urteil des Reichs- gerichts stattgegeben werden muß.
Erfordernisse für Ankündigung von Ausverkäufen. Ankündi^.^ Verwaltungsbehörde kann für die anorhnen hn6b,eJhmmter Arten von Ausverkäufen den Sfpir» ^irn^1-001 •t>ei der von ihr zu bezeichnen- kauts^"der den Grund des Ausver- ten fouüe ein Vernes", Beginns zu erstat- Waren ber auszuverkaufenden
das Z? einem Streitfälle hat
das Kammer^ericht nach Mitteilung der Deutschen- Bsamtenbrmd-Korrespondenz ausgeführt der Re- glerungspräsident habe die L
niffe durch eine Anordnung vom 13^Iuni 1927 ?n
weitgehendem Maße überschritten daß sow chl d^e Anordnung der Anzeigenerstattung als auch die der Einreichung eines Warenverzeichnisses un- wlrksam sei. Während nach § 7 Abs 2 UWE nur angeordnet werden kann, daß „zuvor" Anzeige zu erstatten und ein Warenverzeichnis einzureichen ist schreibt die Anordnung des Regierungspräsidenten für die Erfüllung beider Pflichten eine grift vor Ferner verlangt sie sowohl für die Anzeige als auch kur das Verzeichnis eine Einreichung in dreifacher Ausfertigung, obwohl das Gesetz für ein solches Verlangen keine Handhabe bietet. Auch führt die Anordnung des Regierungspräsidenten so zahlreiche Arten von Ausverkäufen an, daß in Wahr- Jfeit alle nur denkbaren Arten — mit Ausnahme ®er eine Sonderstellung einnehmenden Saison- und Eventurausverkäufe — getroffen werden. Abge- vhen hiervon ist jedoch zu prüfen, ob sich der An- Wagte durch die Ausverkaufsankündigung, deren Achtanzeige ihm der Strafbefehl zur Last legt, nach =?er anderen Strafvorschrift schuldig gemacht hat. res ist der Fall. Denn der Angeklagte hat in der Michen Ankündigung in der Zeitung den Grund
angegeben, der zu hem Ausverkauf Anlaß ge-
Central - Photo - Haus Pauly
Marktstr. 13 Fulda Steinweg 14
t Central-Passage
Photo-, Kino-, Projektions-Apparate
ra, Zubehör. Gelegenheitskäufe.
‘>be'fnänn‘sctle Beratung und Ausführung aller Amateur-
Iten- schnellstens, sauber und billigst Teilzahlung k. ohne Aufschlag.
geben hat und somit den § 10 Nr. 1 UWG. übertreten. Auch eine Ankündigung mit der lieber« schrift „Räumungsoerkauf", die die zu verkaufenden Waren zahlenmäßig bezeichnet, ist, wenn sie ohne Angabe des Grundes erfolgt, nach § 7 Abs. 1 UWG. verboten. Sonach mußte eine Verurteilung wegen Uebertretung des § 7 Abs. 1 § 10 Nr. 1 des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ausgesprochen werden.
Schwurgerichkstagung.
Das Schwurgericht tagt am 10. und 11. Mai in Hanau unter dem Vorsitze des Landgerichtsrats Dr. Neb el!ieck. Es gelangen zwei M einet d s f ä l l e zur Aburteilung.
Pfingst-Stadtkrasipost Fnlda-Horas.
Anläßlich des 30jährigen Stiftungsfestes des Gesangvereins „Gemütlichkeit" Horas werden am 19., 20. und 21. Mai -von der Stadtkraftpost zwischen Fulda-Bahnhof, bezw. Postamt folgende Bedarfsfahrten ausgeführt. Am 19. Mai von 19 Uhr ab Fulda-Postamt; am 20. Mai zwischen 8 und 10 Uhr ab Fulda-Bahnhof über Postamt, desgleichen 13 Uhr ab Fulda-Postamt; am 21. Mai von 17 Uhr ab FuldaPostamt.
Pfingstkrafipost-Sonderfahrk Eisenach u. Sissingen.
Es wird darauf hingewiesen, daß noch Anmeldungen zur Teilnahme an den Kraftpostsonderfahrten nach Eisenach, Wartburg, Hohen-Sonne, Bad Liebenstein sowie nach Bad Kissingen entgegengenommen werden. Die M e l d e f r i st ist bis zum 18. Mai 13 Uhr verlängert.
krastpost Fulda—Giesel.
Die Krastpost Fulda—Giesel verkehrt nicht Pfingstmontag, sondern erst Dienstag, den 21. Mai.
Kraftpostverkehr Fulda-Großenlüder-Hosenfeld.
Vom 1. Juni bis 30. September fallen die Kraftpoftfahrten auf der Strecke Kleinlüder-Großenlüder-Haimbach aus. Die Fahrten Fulda- Hofenfeld werden während dieser Zeit nur Fulda- Oberrode-Kleinlüder-Hosenseld und umgekehrt aus. geführt.
Dürfen Dauhandwerker ohne polizerlichr Genehmv- gung Bürgersteige durch Latten absperren?
Auf Grund der Straßenverkehrsordnung vom 22. Juli 1909 war I. zur Verantwortung gezogen worden, weil er in der Karkstraße an der Außenseite eines Hauses Bauarbeiter: vorgenommen und die Bürgersteige durch Latten ohne polizeiliche Erlaubnis abgesperrt habe. Das Amtsgericht sprach aber den Angeklagten I. frei, weil er nicht unbefugt den Bürgersteig abgesperrt habe. Diese Entscheidung focht die Staatscmwalt- schast durch Revision beim Kammergericht an und betonte, I. sei polizeilich darauf hingewiesen worden, daß er den Bürgersteig nicht durch Latten ohne polizeiliche Erlaubnis absperren dürfe; gegen die Latten könnten leicht Kriegsblinde laufen und sich verletzen. Der I. Strafsenat des Kammergerichts hob auch die Vorentscheidung auf und verurteilte I. zu einer Geldstrafe und führte u. a. aus, wenn auch den Angeklagte jahre-- lang ohne polizeiliche Genehmigung bei seinen Arbeiten an der Außenseite von Häusern den Bürgersteig ohne polizeiliche Genehmigung durch Latten abgesperrt habe, so hätte er eine polizeiliche Genehmigung einholen müssen, nachdem ihm pofi- zeilich mitgeteilt worden war, er müsse künftig für solche Absperrungen eine polizeiliche Genehmigung einholen. Strafe verwirke nach § 366 (9) des Reichsstrafgesetzbuchs, wer auf öffentlichen Wegen, Straßen usw. Gegenstände aufftelle, hinlege oder liegen lasse, durch welche der freie Verkehr gehindert werde. Dieser Tatbestand sei vorliegend erfüllt. (Aktenzeichen: 1. S. 172.29, Nachdruck vev- boten.)
Die Sorgfaltspflicht der Führer von Kraftfahrzeugen.
An einer gefährlichen Kurve der Landstraße Worms - Bürgstadt war vor einiger Zeit ein Motorrad mit einem Auto zusammengestoßen. Da der Soziusfahrer dabei tödlich verunglückt war, wurde gegen beide Führer das Sttafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingefettet. Der Motorradfahrer wurde freigesprochen, da das Auto in schnellstem Tempo auf der rechten Straßenseite! gefahren war. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, da die Strafkammer zu Unrecht ein fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten des Motorradfahrers verneinet Rach der ständigen Rechtssprechung des Reichsgerichts müsse ein Kraftfahrzeug sichrer ftänbig mit einem verkehrswidrigen und zu schnellem Fahren anderer Kraftwagenführer rechnen, wenn er eine Sorgfaltspflicht genügend erfüllen wolle. Diese Sorgfalts- Pflicht habe aber ber Motorradfahrer außer acht gelassen, als er sich darauf verließ, daß ber ihm entgegenkommende Autofahrer die Kurve vorschriftsgemäß nehmen würde und seine eigene Geschwindigkeit nicht soweit herabsetzte, daß er sofort imstande war, zu hasten.
Wer besihk einen Kraftwagen?
Da die Industrie und viele Gewerbetreibende ein Interesse daran haben, fortlaufenb die Namen ber Kraftwagen-Besitzer zu erfahren, ist dem Gersbach u. Sohn Verlag, Berlin W35, der Auftrag erteilt worden, fortlaufend die Anschriften der Besitzer von neuzugelaffenen Kraftfahrzeugen zu veröffentlichen. Dieser Verlag gibt wöchentlich in Form einer Zeitschrift die genauen Anschriften ber Kraftfahrzeugbesitzer bekannt. Vermerkt ist hierbei die Fabrikmarke des Wagens und die Stärke des Motors. Jnteresienten für die Adressen wollen sich deshalb nicht mehr an die Zulassungsstellen wenden, sondern an den genannten Verlag, der das Material in Sonderausgaben für jede einzelne Provinz erscheinen läßt.
Aus dem Gerichtssaal.
Am 2. Januar d. Js. wurde abends bei einem Einwohner in Friesenhausen eingebrochen und eine Truhe mit einem Bohrer erbrochen. Vergebens suchte der Dieb nach Geld und begnügte sich nur mit einer elektrischen Taschenlampe und 2 Losen der Prenß. Klassenlotterie. Die Spuren im Schnee konnten eine längere Strecke verfolgt werben und deuteten nach dem Heckenhof. Als Täfer wurde der 27 jährige vorbestrafte Dienstknecht K. W. vom Heöenhof ermittelt, der sich an jenem Abend in Friesenhausen auf gehalten hatte. Ms W. beim Bürgermeister vernommen werden foltte, flüchtete er und warf auf der Flucht einen Gegenstand fort. Der Amtsanwalt hatte 6 Monate Gefänonis beantragt. Das Gericht ging jedoch über diesen Antrag hinaus und berurtettte den Angeklagten zu 1 Jabr Gefängnis. — Der 30jährige, trüber
hier, jetzt in Berlin wohnhafte Schreiner H. Z. hatte im März vorigen Jahres einem Gläubiger für eine Schuld eine Eßzimmereinrichtung übereignet, bann aber unbefugt über biefe Einrichtung verfügt. Wegen Unterschlagung wurde Z. zu 100 Mk. Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängnis verurteilt. — Am 28. Dezember v. Js. kam der Kaufmann O. W. von hier in ein hiesiges Bankgeschäft und hatte zunächst im Privatkontor mit dem Bankdirektor eine sehr erregte Aussprache. Als W. das Privatkontor verlassen hatte, stellte er sich in den öffentlichen Dankraum und rief eine Beleidigung in Gegenwart des gesamten Personals und der anwesenden Kundschaft dem Direttor zu. Wegen öffentlicher Befeibigung würbe W. zu 50 Mk. Gelb- strafe verurteilt. Dem beleidigten Bankdirektor wurde die Ermächtigung erteilt, den Urteilstenor nach Rechtskraft in dem Bankraum öffentlich aus- zuhängen. — Am 25. August v. Js. fuhr der Kraftwagenführer K. Sch. ein Personenauto mit 3 Personen von Leipzig nach Frankfurt a. M. In der scharfen Kurve bei Bronnzell kam durch sein Verschulden ein Motorradfahrer von Eichenzell, der mit Soziusfahrer nach Fulda fahren wollte, zu Fall, wobei der Motorradfahrer nicht erhebliche Verletzungen erlitt. Das Urteil lautet auf 20 Mk. Geldstrafe.___
Führer durch Fulda.
Unsere Zeit kennt wenig Schonung für hergebrachte Form und zaudert nicht, auch liebenswürdiges Gut ber Vergangenheit beiseite zu schieben, um für neue Gestaltungen Raum zu schaffen. Man mag ben schwindenden Sinn für Pietät bedauern. Den Menschen von heute ändert man durch dieses Bedauern nicht. Dieser bleibt dabei, es unbehaglich zu finden, was nicht lebendigen Atem der Gegenwart ausftrömt. Auch auf dem Gebiete der Führerliteratur macht sich diese Zeiterscheinung in starkem Maße geltend. Liegt das Erscheinen eines Führers auch nur um einige Jahre zurück, so verebbt das Interesse. „Was nicht im Äaedecker steht", das ist das Schlagwort, unter dem heute der moderne Führer hervortritt. Dieser Sammeltitel für die neuen Führer, die für alle größeren Städte jetzt erfebeinen, will besagen, daß man in diesen Büchlein einen anderen Ton und einen anderen Inhalt zu finden hofft, als er vor 20, 30, 40 und noch mehr Jahren zu finden war. Verschwunden ist vor allen Dingen die Vorliebe für tiefschürfende Gründlichkeit. Man erwartet nicht, daß die Fremden, die sich über die Art einer Stadt unterrichten wollen, samt und sonders Historiker sind. An die Stelle ber verwirrenden Gelehrsamkeit tritt der flüssige und interessante Sill des Feuilletonisten. Der Leser muß von der ersten Seite ab in Spannung versetzt werden, die es bis zum Schluß durch ein flottes Tempo zu erhalten gilt. Der Mensch von heute wlll keine Sentimentalitäten, keine Uebertreibungen, keine Umständlichkeiten mit Verbeugungen nach allen Seiten. Was bedeutet ihm die alte Formel, daß diese oder jene Stadt über eine blühende Industrie verfüge, wenn er am ersten besten Stammtisch schon hören kann, daß auch an den namhaftesten Werken des betref» senden Platzes die schwere Wirtschaftsnot nicht spurlos vorübergegangen ist. Phrafenlose Wahrheit ist die Grundforderung unserer Tage.. Cs kann auch in einem Führer ruhig ausgesprochen werden, daß infolge großen Geldmangels nach einer katastrophalen Kriegsniederlage manches nicht so auf
die Höhe gebracht werden konnte, als es erwünscht erscheine. ' Wir leben nun einmal in einer Zett ber Prosa. Aber auch der prosaische Führer kann reizvoll sein und seinen Gegenstand in reizvoller Weise zur Darstellung bringen.
Aus der wachsenden Literatur über Fulda, die nicht gleichwertig ist, können wir heute eine Neuerscheinung ankündigen, die auf Dem Wege zu einem neuen Führer beachtenswert und begrüßenswert ist. Im Verlag von Alois Maier, Hofbuchhandlung, Export- und Derlagshaus für Literatur, Kunst und Musik, hat Sanitätsrat Dr. Gustav Schneider in 6. Auflage eine Neudearbeeitung des zuerst im Jahre 1885 von dem Geheimen Sam» täts-Rat Dr. Justus Schneider herausgegebenen Führers durch Fulda und Umgebung erscheinen lassen. Originell ist das Gewand, die in den Farben und Formen sehr wirksame Umschlagszeichnung von Jan Nils. Der Text bringt reiches Material über Vorgeschichtliches und Geschichtliches der Stadt Fulda und des Fuldaer Landes sowie der einzelnen Baudenkmäler. Ein „Gang durch die Stadt" macht mit allen Sehenswürdigkeiten vertraut. Besonders bemerkenswert ist auch eine Information über Alffuldaer Porzellan und Fayance. Auch ber Einheimische kann viel fernen. Eine Auswahl lohnender Ausflüge in die nahe Rhön, zu ber Fulda die Haupteingangspforte ist, schließen sich an. Ein Pharus-Plan ergänzt den Führer, dem ein reicher Anzeigenteil beigegeben ist. Besonderes Lob verdienen die zahlreichen Bilder, die mit großer Sorgfalt ausgewählt find uni manches Neue zeigen. Sie sind ein Bilderatla- ber Fuldaer Sehenswürdigkeiten und werdet» als Erinnerung den Käufern des Führers, ber zusammen mit dem Stadtplan 1,80 Mark kostet, willkommen fein. Satz und Druck erfolgte tn der Fuldaer Aetiendruckerei.
= Die Verwaltungsstelle Fulda des Zenlralverban- de» christlicher Bauarbeiter hielt am 14 Mai im vollbesetzten Saale der Harmonie ihre Jahres-Generalversammlung ab. Nach kurzer Ansprache des Vorsitzenden Konrad Storch, wurde von Gewerkschaftss^retar Stahl der Geschäfts- und Kassenbericht vorgetrbgen. Die Entwicklung der Verwaltungsstelle ist als gut zu bezeichnen. Zur Belehrung der Mitglieder über die gewerkschaftlichen Ausgaben wurden 149 Versammlungen und 22 Vorstands- und Vertrauensmännersitzungen abgehalten. Im vergangenen Winter konnten die Ortsgruppen Giesel, Großenlüder, Istergiesel, Hosenseld, Hainzell, Kleinlüder, Kämmerzell, Oberufhausen, Müs und Neuhof ihr 25jähriges Bestehen mit Ehrung der Jubilare feiern. Eine starke Iugendgruppe ist ebenfalls vorhanden und wird auch mit einer Deputation auf dem Iugendtag der christlichen Gewerkschaften in Köln vertreten sein. Für die Mitglieder wurde durch die Rechtsschutztätigkeit ein Erfolg von Rm. 4460,40 in bar erzielt. Die Einnahmen der Verwaltungsstelle be- ttugen Rm. 29534,48. Dem Geschäftsführer sowie den Vorstandsmitglieder und den Vertrauensmännern wurde für ihre Arbeit der Dank der Versammlung ausgesprochen. Bezirksleiter Schleicher aus Frankfurt a. M., hielt einen Vortrag über die Rechte des neuen Reichs- tarifvertrages. Mit einem kurzen Schlußwort fand di» gut verlaufene Tagung ihren Abschluß.
Unseren Postbeziehern
überreichen wir heute ben Taschen-Fahr- plan, ber alle Fahrpläne unserer weiteren Heimat, Fahrpreis-Tabelle und Kraftpost-Fahrpläne enthält. Der Stabtauflage wirb ber Ta- Ichonfahrplan in Kürze beigefügt.
„Es wird warm44, sagt lächelnd Tankwart Carl, „jetzt ist es Zeit für einen Ölwechsel!“
"Jo
Gerade beim Wechsel der Jahreszeiten ist es nötig, alles alte öl aus dem Motor zu entfernen und neues Standard Motor Oil einzufüllen. Wenn es wärmer wird, erhitzen sich die Maschinenteile leichter ah sonst; Sie müssen daher das Öl wechseln und zu einem dickerenÖl übergehen. A ber stets Standard Motor Oil! DAPOLIN-DIENST: Überall stehen die roten Dapolin- Pumpen — überall gibt es das zuverlässige Standard Motor Oil aus geeichten Literflaschen. Es gibt nichts Bequemeres für den Autofahrer. Tankwart Carl, der so viele Wagen täglich damit versorgt, wird es Ihnen bestätigen.
STANDARD
MOTOR OIL
DEUTSCH-AMERIKANISCHE PETROLEUM-GESELLSCHAFT DAPOLIN - ESSO - STANDARD MOTOR OIL