Einzelbild herunterladen
 

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

wjkWmll 10 M (Ml MU Beilage 15 Bis ’

L

I

I 1

* J

Jlt HO.

^riüiemi fechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt tm Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw 48 Pf.l, ohne Zusteila.

Sonntag, 12. Mai 1929.

Anzeigen. Preise Kleinzeile (Colonel» tota, u,lö Mi auswärts 0,20 .O R e k l a m e ze > l e: lolal 0,60 jO auswärts 0,80 TUI. Bei Wiederholungen Rabatt. •>; Postscheckkonto Frankfurt a. M. Rr 4051.

SS.Zahrg.

Die Vegrü»dll!ig des Rotsront-Verbotes.

lorbereitungen eines gewalisamen Negierungssturzes. - Unbefugter Waffenbesitz. — Landsrieüensbruch.

Am Freitag vormittag fand, wie bereits kurz gemeldet, im Reichsinnnenminifterium unter Vor­sitz des Reichsminister Severing eine Ko n f e r e n z der Innenminister der deutschen Länder statt, die sich mit dem Verbot des Roten Frontkämpferbun­des beschäftigt hat.

Der preußische Innenminister Grzesinski egte dabei die Gründe dar, die für das Ver­bot der roten Kampforganisationen durch die preu­ßische Regierung entscheidend waren. Bekanntlich haben sich dem Schritte Preußens auch die Län­der, Bayern, Sachsen, Hamburg, Lippe und Meck- lenburg-Streliß angeschlossen. Aus der heutigen Besprechung gewann man aber nicht den Ein­druck, daß die Auffassung bei allen Länderregie­rungen einheitlich sei. Doch ist zu erwarten, daß in einigen weiteren Ländern das Beispiel Preußens nachgeahmt werde, so z. B. wollen die Vertreter der Länder Thüringen, Würt­temberg, Baden und Hessen erst ihren Re­gierungen von dem Verlauf der heutigen Bespre­chung Bericht erstatten, und erst dann dürften sich Ihre Länder dem Verbot des Roten Frontkämpfer­bundes cmschließen. Eine gewisse Abneigung gegen den Erlaß des Verbotes besteht in Anhalt

Mecklenburg-Schwerin.

*

Der preußische Innenminister hat so­eben der Vundesführung des Roten Frontkämpfer- i'undes die Tatsache der Auflösung des Bundes, sowie deren Begründung mitgeteilt. Nach einem vom amtlichen preußischen Pressedienst veröffent- licbten Auszug wird in der Begründung u. a. aus­geführt:

Der Bund habe, um führend, nach außen jedoch möglichst mrmsrklich, in den Verlauf der Ereig­nisse einzugreifen und diese vorwärts treiben zu können, bereits vor dem 1. Mai 1929 an feine Mitglieder den Befehl ausgegeben, sich bei den trotz Des bestehenden" Verbotes abzu- hallenden ll INzügen ohne Bundeskleidung zu beteiligen. Dieser Befehl ist befolgt worden. Die Begründung sieht darin den Beweis dafür, daß es zu den Beschäftigungen des Bundes gehört, Maß- regeln der Verwaltung durch ungesetz­liche Mittsl zu verhindern oder zu ent­kräften. Seit Jahren werde der Rote Front­kämpferbund von kommunistischen Abgeordneten und Bundesfllhrem als (Elitetruppe für die kommende Revolution angesehen und be- zeichnet. Hierfür werden Literatur-Proben aus

kommunistischen Broschüren angeführt, und es wird die Schlußfolgerung gezogen, daß der Bund in straffer Msziplin für den bewaffneten Kampf zum Sturz der Regierung und die Aufrichtung der Diktatur des Pro­letariats geschult worden ist. Danach sei der Rote Frontkämpferbund eine ft a a t s f e i n d- l i ch e Verbindung, die bestrebt sei, die ver­fassungsmäßige festgestellte Staatsform mit Gewalt zu stürzen. Wie sich bei den Berliner Maiunruhen weiter ergeben hätte, haben sich die an den Er­eignissen beteiligten Roten Frontkämpfer auch i n unbefugtem Besitz von Waffen befun­den.

Besonderen Nachdruck legt die Begründung dar­auf, -daß der Rote Frontkämpferbund nach mili­tärischem Muster theoretisch und pr a k- tisch ausgebildet worden ist. Nach Auffas­sung der Führung des Bundes lei der Umsturz der Verfassung und die Aufrichtung der proletari­schen Diktatur nur von einer militärisch ausgebil­deten und disziplinierten Kampftruppe zu erreichen. Deshalb habe jede Abteilung des Bundes neben dem politischen Führer einen sogenannten techni­schen Führer, dessen Aufgabe es fei. die Mitglieder des Bundes nach dem von der Bundesführung her- ausgegebenen Kommando-Reglement auszubilden. Danach fei festgestellt, daß der Bund sich mit mili­tärischen Dingen befaßt, daß also fein Verhalten dem § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177 und 178 der Friedensverträge entgegensteht.

Schließlich wird noch festgestellt. daß durch die Häufigkeit und Planmäßigkeit von U e b e r f ä l l e n auf politisch anders Ge­sinnte und Polizeibeamten die Annahme gerechtfersigt werde, daß es sich hierbei um ein ge­wolltes, von der Bundesführung zumindest gebil­ligtes Verhallen bandele. Es bleibt hier festzustel- len, daß der Bund den Zweck verfolge, Körper- Verletzung, Landfriedensbruch und cchnllchs Straftaten zv verüben, womit die Vor­aussetzungen des § 2, Absatz 1 des Reichsvereins- gefetzes gegeben feien.

Auch die „Rote Sturmfahne" beschlagnahmt.

Am Freitagabend wurde von Beamten der poli­tischen Abteilung des Berliner Polizeipräsidiums die „Rote Sturmfahne", ein Ersatzblatt für die verbotene „Rote Fahne", während des Druckes beschlagnahmt. Der Inhaber der Druckerei, Enhter, wurde vorläufig festgenommen.

Sie sleuttsreie

^om Reichsrat mit Vorbehalten angenommen. — Vie Regierung wird im Reichstag eine Doppelvorlage einbringen.

Dem Reichsrat lag am Freitag der Gesetz­entwurf, der die Regierung zur Ausgabe einer steuerfreien Anleihe in der Höhe von 500 Mil- Itonen Reichsmark ermächtigt, zur Beschluß­fassung vor. Das Plenum hat nach einigen redak­tionellen Aenderungen dem Gesetzentwurf z u g e - st t m m t, obgleich von mehreren Seiten Bedenken gegen die Gewährung der Steuerfteiheit ausge- sproryen worden find.

Den Bericht der Ausschüsse erstattete der preu­ßische Ministerialdirektor Brecht, der insbeson­dere die Bedenken gegen die Steue rbefrei- u n g erörterte. Ein vollständig überzeugender Gegenvorschlag, der ohne Steuerbefreiung arbeitet, liege nach Auffassung der Reichsregierung und auch nach Ansicht der Reichsratsmehrheit nicht vor. Jedoch war m den Ausschüssen viel Neigung für einen Vorschlag Bremens vorhanden, die Be- fteiung auf die Einkommensteuer zu beschränken also nicht auszudehnen auf Vermögens- und Erb- fchastssteuer. Die Ausschüsse halten es aber bei dem fortgeschrittenen Stande der Verhandlungen

nicht für möglich, die Bedingungen int einzelnen festzulegen.

Wie das „B. T." mitteilt, hat sich die Reichs- regicrung im Laufe des Freitagnachmittag erneut mit der 500 Millionen-Anleihe beschäftigt. Der Reichsrat hat den ersten Paragraphen der Vor­lage mit einem Zusatz angenommen. Danach kann der Reichsfinanzmmister mit Zustimmung des Reichsrats in der gleichen Weise die Schuldver- schreibungeit und Schatzanweisungen, die die Län­der in den Rechnungsjahren 1929 und 1930 aus­geben, bis zum Gesamtbetrag von 40 Prozent der für das Reich gezeichneten Anleihe von den Steuern befteien, und zwar bis zur Höhe des Betrages, der auf ein Land nach Maßgabe seiner Bevölkerungszahl entfallen würde. Die Reichs­regierung ist int Gegensatz zum Reichsrat der Auf- fassung, daß durch diese Kann-Vorschrift der Cha­rakter der Einmaligkeit der Anleihe beeirtträchtigt wird. Demzufolge wird das Kabinett dem R e i chs- tag eine Doppelvorlage zuleiten, und man nimmt an, daß der Reichstag die Bedenken gegen den vom Reichsrat beschlossenen Zusatz teilen wird.

Deutsche Beschwerde in Moskau.

1 Sympathiekundgebungen für die Berliner Barrikadenkämpfer.

Nachdem bereite am 1 Mai 'm Rußland De­monstrationen gegen Deutschland stattgefunden hat­ten, fanden am 8. Mai in Leningrad vor dem Deutschen Generalkonsulat abermals feind­liche Kundgebungen statt. Die deutsche Regierung wird sich genötigt sehen, durch ihren Botschafter bet der Sowjetregierung Vorstellungen zu erheben.

Die Demonstration war eine Sympathie­kundgebung für die kommunistischen Barri­kadenkämpfer in Berlin und richtete sich gegen die deutsche Regierung. Sie war mehrere Stunden vorher angeküüdigt worden, und es be­teiligten sich an den Kundgebungen nicht nur Zi­vilisten, sondern auch Soldaten in Uniform, Matrosen und selbst P o l i z e i in a n n s ch a f- t e n. Es sollen sogar uniformierte Kapellen der Leningrader Polizei für die Verbände und Sport­vereine, die an dem Haus des Generalkonsulats demonstrierend vorbeizogen, die Marschmusik ge­macht haben. In einzelnen Gruppen der Demon­stranten wurden Fahnen vorausgetragen und Schil­der auf denen Infchriften zu lesen waren, die

| Sympathie-Aeußerungen für das „kämpfende Ber­liner Proletariat" enthielten, aber auch Schmä­hungen gegen den Berliner Polizei­präsidenten. Don den Demonstranten wur­den vor dem Generalkonsulat schmähende Steigerungen gegen Mitglieder der deutschen Regierung gerufen.

Trotzdem die Kundgebung mehrere Stunden vorher angekündigt worden war, hat die Pol iz e i stch damit begnügt, durch ein Aufgebot das Haus des deutschen Generalkonsulats vor dem Eindrin­gen von Demonstranten zu schützen. Die Polizei hat aber nichts veranlaßt, um die Demon­stration gegen das Generalkonsulat selbst zu ver­bi n d e r n und hat mit der „Räumung" der Straße erst angefangen, nachdem die demonstrie­renden Gruppen bereits vorüber marschiert waren.

Der deutsche Generalkonsul in Leningrad hat bei dem Chef der Polizei Beschwerde erhoben.

* Neuordnung des Paßwesens. Jrn Reichs- miniffettum des Innern wird eine Neuordnung des Paßwesens vorbereitet, die voraussichtlich am 1. Januar 1930 in Kraft gesetzt werden kann. Die Neuordnung bringt eine Anzahl wesentlicher Er- leichterungen auf dem Gebiete des PaßwesenS-

vie Suche nach einem Rusweg.

Zum Stande der pariser Reparations- Besprechungen.

Reuter meldet aus Paris: Neuerdings heißt es, daß mehrere Gegenvorschläge zu Poungs Ver­teilungsplan aufgestellt werden, von denen ver­mutlich jeder anders lauten wird. Dies nötigt aber durchaus nicht, mit einem unbedingten Fehlschlag der Konferenz zu rechnen, es weist vielmehr logi­scher Weise auf eine Lösung hin, die der britischen Auffassung entspricht, wonach die Konferenz nicht zuständig zur. Erörterung einer Abänderung der bestehenden Prozentsätze ist. Es bleibt durchaus möglich, daß der endgültige Bericht des Ausschus­ses einschließlich der deutschen Annuitäten entspre­chend dem Poung-Plan, und einschließlich mehrerer Sicherungen für Deutschland, die Dr. Schacht vor- schlägt, einstimmig angenommen wird. Damit würde die Konferenz ihre Aufgabe, diedeut- sche Schuld endgültig fe st zusetzen, ge- löst haben. Was die Frage der Vertei­lung betritt, lo würde es zweifellos mindestens eine Mehrheit (Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Italien und Japan) geben, die einen An­hang annehmen würden, wonach die Verteilung einer späteren Erörterung unter den alliierten Regierungen überlassen blei­ben sollte. Falls auch Belgien und Frankreich zu- stimmen, würde die Annahme des Anhangs ebenso einstimmig sein, wie die des Berichtes selbst.

Havas berichtet: Die Sachverständigen der Gläubigermächte traten am Freitag nachmittag um 3 Uhr unter dem Vorsitz von Owen D. Poung zu­sammen, ^ber seine Kollegen über den Verlauf der Verhandlungen, die er seit Samstag mit der deut­schen Delegation führt, unterrichtete. Owen D. Poung hat besonders darauf hingewiesen, daß er sich mit dem Führer der deutschen Delegation über ein Verfahren geeinigt habe, das geeignet sei, es sämtlichen interessierten Deßa^'onen rn aestattei, ohne größeren Zeitverlust die V o r b e h a l te und Bedingungen, die die deutschen Sachverstän­digen an die S’nnabine der letzten von ihm vorge­schlagenen Zahlen knüpften in ihren Einzelheiten kennenzulernen. Zu diesem Zweck wird Dr. Schacht dem Vorsitzenden des Redaktionsausschusies Sir Josiah Stamp, die Vorbehalte angeben, die er im Namen der deutschen Delegouon in dem allge­meinen Bericht über die Arbeiten der Konferenz ausgenommen zu wissen wünscht.'

vor Neuwah'en in England.

Thronrede anläßlich des Parlamentsschlusses.

Sowohl das englische Unterhaus wie das Ober­haus traten am Freitag vormittag um 11 Uhr zur letzten Sitzung vor der A-uflösnng des Parlaments zusammen. Da der Wahllarnvf die Politiker im Lande beschäftigt, waren beide Häuser nur spärlich besetzt. Keiner der Partei­führer war zugegen. Nach Erledigung der letzten Geschäftsfragen begaben sich kurz vor 12 Uhr die Mitglieder des Unterhauses nach dem Oberhaus, wo der Lordkanzler im Namen des Kö­nigs die Thronrede verlas. Danach gin­gen die Abgeordneten nochmals nach dem Unter» Haus zurück, wo der Svrecher die Tagungen dieses „fangen Parlaments" für beendet erklärte. Etwa gleichzeitig wurde durch den König in Bo-mor, wo sich der Kronrat versammelt hatte, die A u f l ö - sungsurkunde des Parlaments unterzeich­net. ~:

Die Kandidaten für die englischen Unterhauswahlen.

wtb. London, 11. Mai. (Eig. Meld.) Die Zahl der Kandidaten für die 650 Sitze des Unterhauses beträgt zur Zeit 1718. Von diesen Kandidaten entfallen auf die konservative Partei 588, auf die Arbeiterpartei 566, auf die liberale Partei 506, auf die kommunistische Partei 31 und auf die übrigen Parteien 27. Die Zahl der weiblichen Kandidaten beläuft sich auf 67, darunter 28 An­hängerinnen der Arbeiterpartei. Abgesehen von Nord-Irland sind bei den bevorstehenden Wahlen nur zwei Mandate nicht umstritten, während bei den Wahlen im Jahre 1924 die Zahl der nicht- umstrittenen Mandate 32 betrug.

Der neue Gesandte Perus in Berlin.

Exz. Dr. Celso h. Pastor,

M

’-l

M

U

w-

« -

HM

WKW

DM

»er neue peruanische Gesandte, ist in Berlin ein­getroffen und hat die Leitung der Geschäfte über­nommen. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwi- chen Deutschland und Peru sind bereits recht rege: Deutschland steht mit einem jährlichen Wert von 40 Millionen Mark an dritter Stelle der peruani- chen Einfuhr, während es aus Peru für 10 Millio­nen Mark Waren bezieht.

r Reform derKrbertslosenversichermrg.

Don einer Persönlichkeit, die In den sozialpoli­tischen, insbesondere in den in nachstehenden Dar­legungen zur Debatte gestellten Problemen tüh- rend parlamentarisch tätig ist, erhalten wil fol­gende Ausführungen:

Am 7. Juli 1927 nahm der Reichstag 'n nament­licher Abstimmung den Entwurf eines Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit 356 (gegen 47 Stimmen der Kommunisten bei 16 Stimmenthaltungen der Völkischen) an.

Noch sind keine zwei Jahre verflossen und schor, wird selbst, und zwar seitens der Regierung, in der die Sozialdemokratie die Führung hat, regierungs feitig ein „Sofortprogramm" zur Reform der Ar­beitslosenversicherung angekündigt. Das geschieht, trotzdem erst am 25. April 1929 die sozialdemokra­tische Reichstagssraktion in einer Entschließung sich wie folgt ausgesprochen Hai:

„Die ungünstige Kassenlage des Reiches stehl nur zu einem Teil mit dem unerwartet hohen Fi­nanzbedarf der Reichsanstalt für Arbeitslosenver­sicherung während des strengen und langen Win­ters im Zusammenhang. Die Fraktion hält einen Abbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung weder für geeignet, noch wäre er sozial- und wirt­schaftspolitisch tragbar."

Das sozialdemokratische Zentralorgan, der „Vor- wärt s", sagt hierzu, daß sich die sozialdemokrati­sche Reichstagsfraktion hinter die Grenzen, die hier gezogen feien, um keinen Schrittzu­rückdrängen lassen würde, und daß von der Regelung dieser Frage die k ü n f t i g e F ü h r u ng des Reichsarbeitsmini st eriums ab- hängig fein werde.

Derartige politische Drohungen sind nicht geeig­net, die Frage sachlich zu prüfen und zu lösen. Der Umfall der sozialdemokratischen Reichstagsfraltwn in der Frage der Vorenthaltung der 164 Millionen Mark Reichsbeiträge zur Invaliden­versicherung beweist übrigens klar und ein­deutig, wie derartige sozialdemokratische Schreck­schüsse von den eigenen sozialdemokrati­schen Ministern gewertet werden.

Will die Sozialdemokratie führende Regierungs­partei sein und bleiben, so muß eben in der heuti­gen Notzeit des Reiches die Agitationspoli- t i k a u f b ö r e n.

Wir sind der Ansicht, daß der Reichstag die Pflicht hat, sachlich zu prüfen, was an der Ar­beitslosenversicherung gesund und was mangel­haft und unhaltbar ist. Dabei darf nicht übersehen werden, daß der allzu lange und streng kalte Winter eine Mehrbel astung gebracht hat, die viele hundert Millionen Mark ausmachen dürfte.

Es darf aber anderseits auch nicht übersehen werden, daß manche Kreise jetzt offenbar die Zell für gekommen erachten, um einen großangelegten Vorstoß gegen die SoziaGolittk üb-rhmtpt zu ma­chen und die das zur Rede stehende Problem der Reform der Arbeitslosenversicherung zum Aus­gangspunkt für ihre Attacke nehmen. Man muß insbesondere darauf Hinweisen, daß manche Kreise der Wirtschaft die Arbeitslosenversicherung zur Durchführung ihrer Betriebsrat! onalisierungen be­nutzen. Weik die Versicherung besteht, werden manchmal rücksichtslos Leute entlas- len. Die moralische Verpflichtung, für die Bolchäf- tigung der in den Betrieben vorhandenen Arbeits- kräfte zu sorgen, wird immermehr auf die leichte Schulter genommen. „Die entlassenen Arbeitskräfte bekommen ja Arbeitslosenunterstützung, zu was bezahlt man denn seine Beiträge!" Derartige Stimmungen sind im Arbeitgeberlaaer vorhanden; sie beftreiten zu wollen, wäre ebenso verf'hlt, als wenn von der Slrbeitnebmerfeite her erklärt würde, daß alles in bester Ordnung fei und demzufolge jede Gesetzesänderung abgelehnt werden müßte.

Erschwert wird die Durchführung auch durch den Umstand, daß der neue Behördenapvarat noch nicht überall richtig funfhonierte und die Selbst- verwaltunaskörper sowohl wie zahlreiche Beamte und Angestellte der Arbeitsämter erst richtig in ihren Aufgabenkreis haben hineinwachsen müssen. Der Gesetzgeber bat die Aufgabe, auch diese Ge­sichtspunkte sachlich zu würdigen.

Das Ges eß als solches ist gut; woraus es ankommt, das ist die Beseitigung von Feh. l e r q u e l l e n, die fckon bei der Schaffung des Ge- fetzes weitgehend erkannt, aber nicht berück­sichtigt worden sind.

Wer die Arbeitslosenversicherung auf die Dauer retten will, der muß auch den Mut aufbringen, bestehende Mißstände behe - ben zu helfen.

Eine preußische Shigc en Verordnung.

Das preußische Staatsminifterium hat den Staatsrat den Entwurf ein er Vererb nungüberdasöffentlicheFlaggenzu- gehen lassen, die, wie aus einem vom Amtlichen Preußischen Pressediensl veröffentlichten Auszuc heroorgeht, sehr umfangreich ist und in eingeben- den Bestimmungen bte Beflaggung auch in solcher Fällen zu regeln bestrebt ist. wo sich bisher tim ttmmigkeiten und Unklarheiten ergeben haben.

Die Bestimmungen sehen u. o. vor, baß die Be 'laggung der staatlichen unb kommunaler Lienstgebäude sowie ber öffentlichen Schule' in den Reichssarben Schwarz-Rot-Golb unb in bei Lanbesfarben Schwarz-Weiß zu erfolgen bat. Di Beflaggung erfolgt am Serfaffungstage ohne be fonbere Anordnung, aus besonderen Anlässen vor allgemeiner politischer Bedeutung auf Slnorbnuna bes Staatsmlmfteriums, aus rein lokalen Anlässen Don nicht politrjiijer Bebeutung auf Anordnung bei örtlich zuständigen Dienststellen. Gegebenenfalls