Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
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^riüiemi fechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt tm Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw 48 Pf.l, ohne Zusteila.
Sonntag, 12. Mai 1929.
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SS.Zahrg.
Die Vegrü»dll!ig des Rotsront-Verbotes.
lorbereitungen eines gewalisamen Negierungssturzes. - Unbefugter Waffenbesitz. — Landsrieüensbruch.
Am Freitag vormittag fand, wie bereits kurz gemeldet, im Reichsinnnenminifterium unter Vorsitz des Reichsminister Severing eine Ko n f e r e n z der Innenminister der deutschen Länder statt, die sich mit dem Verbot des Roten Frontkämpferbundes beschäftigt hat.
Der preußische Innenminister Grzesinski egte dabei die Gründe dar, die für das Verbot der roten Kampforganisationen durch die preußische Regierung entscheidend waren. Bekanntlich haben sich dem Schritte Preußens auch die Länder, Bayern, Sachsen, Hamburg, Lippe und Meck- lenburg-Streliß angeschlossen. Aus der heutigen Besprechung gewann man aber nicht den Eindruck, daß die Auffassung bei allen Länderregierungen einheitlich sei. Doch ist zu erwarten, daß in einigen weiteren Ländern das Beispiel Preußens nachgeahmt werde, so z. B. wollen die Vertreter der Länder Thüringen, Württemberg, Baden und Hessen erst ihren Regierungen von dem Verlauf der heutigen Besprechung Bericht erstatten, und erst dann dürften sich Ihre Länder dem Verbot des Roten Frontkämpferbundes cmschließen. Eine gewisse Abneigung gegen den Erlaß des Verbotes besteht in Anhalt
Mecklenburg-Schwerin.
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Der preußische Innenminister hat soeben der Vundesführung des Roten Frontkämpfer- i'undes die Tatsache der Auflösung des Bundes, sowie deren Begründung mitgeteilt. Nach einem vom amtlichen preußischen Pressedienst veröffent- licbten Auszug wird in der Begründung u. a. ausgeführt:
Der Bund habe, um führend, nach außen jedoch möglichst mrmsrklich, in den Verlauf der Ereignisse einzugreifen und diese vorwärts treiben zu können, bereits vor dem 1. Mai 1929 an feine Mitglieder den Befehl ausgegeben, sich bei den trotz Des bestehenden" Verbotes abzu- hallenden ll INzügen ohne Bundeskleidung zu beteiligen. Dieser Befehl ist befolgt worden. Die Begründung sieht darin den Beweis dafür, daß es zu den Beschäftigungen des Bundes gehört, Maß- regeln der Verwaltung durch ungesetzliche Mittsl zu verhindern oder zu entkräften. Seit Jahren werde der Rote Frontkämpferbund von kommunistischen Abgeordneten und Bundesfllhrem als (Elitetruppe für die kommende Revolution angesehen und be- zeichnet. Hierfür werden Literatur-Proben aus
kommunistischen Broschüren angeführt, und es wird die Schlußfolgerung gezogen, daß der Bund in straffer Msziplin für den bewaffneten Kampf zum Sturz der Regierung und die Aufrichtung der Diktatur des Proletariats geschult worden ist. Danach sei der Rote Frontkämpferbund eine ft a a t s f e i n d- l i ch e Verbindung, die bestrebt sei, die verfassungsmäßige festgestellte Staatsform mit Gewalt zu stürzen. Wie sich bei den Berliner Maiunruhen weiter ergeben hätte, haben sich die an den Ereignissen beteiligten Roten Frontkämpfer auch i n unbefugtem Besitz von Waffen befunden.
Besonderen Nachdruck legt die Begründung darauf, -daß der Rote Frontkämpferbund nach militärischem Muster theoretisch und pr a k- tisch ausgebildet worden ist. Nach Auffassung der Führung des Bundes lei der Umsturz der Verfassung und die Aufrichtung der proletarischen Diktatur nur von einer militärisch ausgebildeten und disziplinierten Kampftruppe zu erreichen. Deshalb habe jede Abteilung des Bundes neben dem politischen Führer einen sogenannten technischen Führer, dessen Aufgabe es fei. die Mitglieder des Bundes nach dem von der Bundesführung her- ausgegebenen Kommando-Reglement auszubilden. Danach fei festgestellt, daß der Bund sich mit militärischen Dingen befaßt, daß also fein Verhalten dem § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Artikel 177 und 178 der Friedensverträge entgegensteht.
Schließlich wird noch festgestellt. daß durch die Häufigkeit und Planmäßigkeit von U e b e r f ä l l e n auf politisch anders Gesinnte und Polizeibeamten die Annahme gerechtfersigt werde, daß es sich hierbei um ein gewolltes, von der Bundesführung zumindest gebilligtes Verhallen bandele. Es bleibt hier festzustel- len, daß der Bund den Zweck verfolge, Körper- Verletzung, Landfriedensbruch und cchnllchs Straftaten zv verüben, womit die Voraussetzungen des § 2, Absatz 1 des Reichsvereins- gefetzes gegeben feien.
Auch die „Rote Sturmfahne" beschlagnahmt.
Am Freitagabend wurde von Beamten der politischen Abteilung des Berliner Polizeipräsidiums die „Rote Sturmfahne", ein Ersatzblatt für die verbotene „Rote Fahne", während des Druckes beschlagnahmt. Der Inhaber der Druckerei, Enhter, wurde vorläufig festgenommen.
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^om Reichsrat mit Vorbehalten angenommen. — Vie Regierung wird im Reichstag eine Doppelvorlage einbringen.
Dem Reichsrat lag am Freitag der Gesetzentwurf, der die Regierung zur Ausgabe einer steuerfreien Anleihe in der Höhe von 500 Mil- Itonen Reichsmark ermächtigt, zur Beschlußfassung vor. Das Plenum hat nach einigen redaktionellen Aenderungen dem Gesetzentwurf z u g e - st t m m t, obgleich von mehreren Seiten Bedenken gegen die Gewährung der Steuerfteiheit ausge- sproryen worden find.
Den Bericht der Ausschüsse erstattete der preußische Ministerialdirektor Brecht, der insbesondere die Bedenken gegen die Steue rbefrei- u n g erörterte. Ein vollständig überzeugender Gegenvorschlag, der ohne Steuerbefreiung arbeitet, liege nach Auffassung der Reichsregierung und auch nach Ansicht der Reichsratsmehrheit nicht vor. Jedoch war m den Ausschüssen viel Neigung für einen Vorschlag Bremens vorhanden, die Be- fteiung auf die Einkommensteuer zu beschränken also nicht auszudehnen auf Vermögens- und Erb- fchastssteuer. Die Ausschüsse halten es aber bei dem fortgeschrittenen Stande der Verhandlungen
nicht für möglich, die Bedingungen int einzelnen festzulegen.
Wie das „B. T." mitteilt, hat sich die Reichs- regicrung im Laufe des Freitagnachmittag erneut mit der 500 Millionen-Anleihe beschäftigt. Der Reichsrat hat den ersten Paragraphen der Vorlage mit einem Zusatz angenommen. Danach kann der Reichsfinanzmmister mit Zustimmung des Reichsrats in der gleichen Weise die Schuldver- schreibungeit und Schatzanweisungen, die die Länder in den Rechnungsjahren 1929 und 1930 ausgeben, bis zum Gesamtbetrag von 40 Prozent der für das Reich gezeichneten Anleihe von den Steuern befteien, und zwar bis zur Höhe des Betrages, der auf ein Land nach Maßgabe seiner Bevölkerungszahl entfallen würde. Die Reichsregierung ist int Gegensatz zum Reichsrat der Auf- fassung, daß durch diese Kann-Vorschrift der Charakter der Einmaligkeit der Anleihe beeirtträchtigt wird. Demzufolge wird das Kabinett dem R e i chs- tag eine Doppelvorlage zuleiten, und man nimmt an, daß der Reichstag die Bedenken gegen den vom Reichsrat beschlossenen Zusatz teilen wird.
Deutsche Beschwerde in Moskau.
1 Sympathiekundgebungen für die Berliner Barrikadenkämpfer.
Nachdem bereite am 1 Mai 'm Rußland Demonstrationen gegen Deutschland stattgefunden hatten, fanden am 8. Mai in Leningrad vor dem Deutschen Generalkonsulat abermals feindliche Kundgebungen statt. Die deutsche Regierung wird sich genötigt sehen, durch ihren Botschafter bet der Sowjetregierung Vorstellungen zu erheben.
Die Demonstration war eine Sympathiekundgebung für die kommunistischen Barrikadenkämpfer in Berlin und richtete sich gegen die deutsche Regierung. Sie war mehrere Stunden vorher angeküüdigt worden, und es beteiligten sich an den Kundgebungen nicht nur Zivilisten, sondern auch Soldaten in Uniform, Matrosen und selbst P o l i z e i in a n n s ch a f- t e n. Es sollen sogar uniformierte Kapellen der Leningrader Polizei für die Verbände und Sportvereine, die an dem Haus des Generalkonsulats demonstrierend vorbeizogen, die Marschmusik gemacht haben. In einzelnen Gruppen der Demonstranten wurden Fahnen vorausgetragen und Schilder auf denen Infchriften zu lesen waren, die
| Sympathie-Aeußerungen für das „kämpfende Berliner Proletariat" enthielten, aber auch Schmähungen gegen den Berliner Polizeipräsidenten. Don den Demonstranten wurden vor dem Generalkonsulat schmähende Steigerungen gegen Mitglieder der deutschen Regierung gerufen.
Trotzdem die Kundgebung mehrere Stunden vorher angekündigt worden war, hat die Pol iz e i stch damit begnügt, durch ein Aufgebot das Haus des deutschen Generalkonsulats vor dem Eindringen von Demonstranten zu schützen. Die Polizei hat aber nichts veranlaßt, um die Demonstration gegen das Generalkonsulat selbst zu verbi n d e r n und hat mit der „Räumung" der Straße erst angefangen, nachdem die demonstrierenden Gruppen bereits vorüber marschiert waren.
Der deutsche Generalkonsul in Leningrad hat bei dem Chef der Polizei Beschwerde erhoben.
* Neuordnung des Paßwesens. Jrn Reichs- miniffettum des Innern wird eine Neuordnung des Paßwesens vorbereitet, die voraussichtlich am 1. Januar 1930 in Kraft gesetzt werden kann. Die Neuordnung bringt eine Anzahl wesentlicher Er- leichterungen auf dem Gebiete des PaßwesenS-
vie Suche nach einem Rusweg.
Zum Stande der pariser Reparations- Besprechungen.
Reuter meldet aus Paris: Neuerdings heißt es, daß mehrere Gegenvorschläge zu Poungs Verteilungsplan aufgestellt werden, von denen vermutlich jeder anders lauten wird. Dies nötigt aber durchaus nicht, mit einem unbedingten Fehlschlag der Konferenz zu rechnen, es weist vielmehr logischer Weise auf eine Lösung hin, die der britischen Auffassung entspricht, wonach die Konferenz nicht zuständig zur. Erörterung einer Abänderung der bestehenden Prozentsätze ist. Es bleibt durchaus möglich, daß der endgültige Bericht des Ausschusses einschließlich der deutschen Annuitäten entsprechend dem Poung-Plan, und einschließlich mehrerer Sicherungen für Deutschland, die Dr. Schacht vor- schlägt, einstimmig angenommen wird. Damit würde die Konferenz ihre Aufgabe, diedeut- sche Schuld endgültig fe st zusetzen, ge- löst haben. Was die Frage der Verteilung betritt, lo würde es zweifellos mindestens eine Mehrheit (Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Italien und Japan) geben, die einen Anhang annehmen würden, wonach die Verteilung einer späteren Erörterung unter den alliierten Regierungen überlassen bleiben sollte. Falls auch Belgien und Frankreich zu- stimmen, würde die Annahme des Anhangs ebenso einstimmig sein, wie die des Berichtes selbst.
Havas berichtet: Die Sachverständigen der Gläubigermächte traten am Freitag nachmittag um 3 Uhr unter dem Vorsitz von Owen D. Poung zusammen, ^ber seine Kollegen über den Verlauf der Verhandlungen, die er seit Samstag mit der deutschen Delegation führt, unterrichtete. Owen D. Poung hat besonders darauf hingewiesen, daß er sich mit dem Führer der deutschen Delegation über ein Verfahren geeinigt habe, das geeignet sei, es sämtlichen interessierten Deßa^'onen rn aestattei, ohne größeren Zeitverlust die V o r b e h a l te und Bedingungen, die die deutschen Sachverständigen an die S’nnabine der letzten von ihm vorgeschlagenen Zahlen knüpften in ihren Einzelheiten kennenzulernen. Zu diesem Zweck wird Dr. Schacht dem Vorsitzenden des Redaktionsausschusies Sir Josiah Stamp, die Vorbehalte angeben, die er im Namen der deutschen Delegouon in dem allgemeinen Bericht über die Arbeiten der Konferenz ausgenommen zu wissen wünscht.'
vor Neuwah'en in England.
Thronrede anläßlich des Parlamentsschlusses.
Sowohl das englische Unterhaus wie das Oberhaus traten am Freitag vormittag um 11 Uhr zur letzten Sitzung vor der A-uflösnng des Parlaments zusammen. Da der Wahllarnvf die Politiker im Lande beschäftigt, waren beide Häuser nur spärlich besetzt. Keiner der Parteiführer war zugegen. Nach Erledigung der letzten Geschäftsfragen begaben sich kurz vor 12 Uhr die Mitglieder des Unterhauses nach dem Oberhaus, wo der Lordkanzler im Namen des Königs die Thronrede verlas. Danach gingen die Abgeordneten nochmals nach dem Unter» Haus zurück, wo der Svrecher die Tagungen dieses „fangen Parlaments" für beendet erklärte. Etwa gleichzeitig wurde durch den König in Bo-mor, wo sich der Kronrat versammelt hatte, die A u f l ö - sungsurkunde des Parlaments unterzeichnet. ~:
Die Kandidaten für die englischen Unterhauswahlen.
wtb. London, 11. Mai. (Eig. Meld.) Die Zahl der Kandidaten für die 650 Sitze des Unterhauses beträgt zur Zeit 1718. Von diesen Kandidaten entfallen auf die konservative Partei 588, auf die Arbeiterpartei 566, auf die liberale Partei 506, auf die kommunistische Partei 31 und auf die übrigen Parteien 27. Die Zahl der weiblichen Kandidaten beläuft sich auf 67, darunter 28 Anhängerinnen der Arbeiterpartei. Abgesehen von Nord-Irland sind bei den bevorstehenden Wahlen nur zwei Mandate nicht umstritten, während bei den Wahlen im Jahre 1924 die Zahl der nicht- umstrittenen Mandate 32 betrug.
Der neue Gesandte Perus in Berlin.
Exz. Dr. Celso h. Pastor,
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»er neue peruanische Gesandte, ist in Berlin eingetroffen und hat die Leitung der Geschäfte übernommen. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwi- chen Deutschland und Peru sind bereits recht rege: Deutschland steht mit einem jährlichen Wert von 40 Millionen Mark an dritter Stelle der peruani- chen Einfuhr, während es aus Peru für 10 Millionen Mark Waren bezieht.
r Reform derKrbertslosenversichermrg.
Don einer Persönlichkeit, die In den sozialpolitischen, insbesondere in den in nachstehenden Darlegungen zur Debatte gestellten Problemen tüh- rend parlamentarisch tätig ist, erhalten wil folgende Ausführungen:
Am 7. Juli 1927 nahm der Reichstag 'n namentlicher Abstimmung den Entwurf eines Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit 356 (gegen 47 Stimmen der Kommunisten bei 16 Stimmenthaltungen der Völkischen) an.
Noch sind keine zwei Jahre verflossen und schor, wird selbst, und zwar seitens der Regierung, in der die Sozialdemokratie die Führung hat, regierungs feitig ein „Sofortprogramm" zur Reform der Arbeitslosenversicherung angekündigt. Das geschieht, trotzdem erst am 25. April 1929 die sozialdemokratische Reichstagssraktion in einer Entschließung sich wie folgt ausgesprochen Hai:
„Die ungünstige Kassenlage des Reiches stehl nur zu einem Teil mit dem unerwartet hohen Finanzbedarf der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung während des strengen und langen Winters im Zusammenhang. Die Fraktion hält einen Abbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung weder für geeignet, noch wäre er sozial- und wirtschaftspolitisch tragbar."
Das sozialdemokratische Zentralorgan, der „Vor- wärt s", sagt hierzu, daß sich die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hinter die Grenzen, die hier gezogen feien, um keinen Schrittzurückdrängen lassen würde, und daß von der Regelung dieser Frage die k ü n f t i g e F ü h r u ng des Reichsarbeitsmini st eriums ab- hängig fein werde.
Derartige politische Drohungen sind nicht geeignet, die Frage sachlich zu prüfen und zu lösen. Der Umfall der sozialdemokratischen Reichstagsfraltwn in der Frage der Vorenthaltung der 164 Millionen Mark Reichsbeiträge zur Invalidenversicherung beweist übrigens klar und eindeutig, wie derartige sozialdemokratische Schreckschüsse von den eigenen sozialdemokratischen Ministern gewertet werden.
Will die Sozialdemokratie führende Regierungspartei sein und bleiben, so muß eben in der heutigen Notzeit des Reiches die Agitationspoli- t i k a u f b ö r e n.
Wir sind der Ansicht, daß der Reichstag die Pflicht hat, sachlich zu prüfen, was an der Arbeitslosenversicherung gesund und was mangelhaft und unhaltbar ist. Dabei darf nicht übersehen werden, daß der allzu lange und streng kalte Winter eine Mehrbel astung gebracht hat, die viele hundert Millionen Mark ausmachen dürfte.
Es darf aber anderseits auch nicht übersehen werden, daß manche Kreise jetzt offenbar die Zell für gekommen erachten, um einen großangelegten Vorstoß gegen die SoziaGolittk üb-rhmtpt zu machen und die das zur Rede stehende Problem der Reform der Arbeitslosenversicherung zum Ausgangspunkt für ihre Attacke nehmen. Man muß insbesondere darauf Hinweisen, daß manche Kreise der Wirtschaft die Arbeitslosenversicherung zur Durchführung ihrer Betriebsrat! onalisierungen benutzen. Weik die Versicherung besteht, werden manchmal rücksichtslos Leute entlas- len. Die moralische Verpflichtung, für die Bolchäf- tigung der in den Betrieben vorhandenen Arbeits- kräfte zu sorgen, wird immermehr auf die leichte Schulter genommen. „Die entlassenen Arbeitskräfte bekommen ja Arbeitslosenunterstützung, zu was bezahlt man denn seine Beiträge!" Derartige Stimmungen sind im Arbeitgeberlaaer vorhanden; sie beftreiten zu wollen, wäre ebenso verf'hlt, als wenn von der Slrbeitnebmerfeite her erklärt würde, daß alles in bester Ordnung fei und demzufolge jede Gesetzesänderung abgelehnt werden müßte.
Erschwert wird die Durchführung auch durch den Umstand, daß der neue Behördenapvarat noch nicht überall richtig funfhonierte und die Selbst- verwaltunaskörper sowohl wie zahlreiche Beamte und Angestellte der Arbeitsämter erst richtig in ihren Aufgabenkreis haben hineinwachsen müssen. Der Gesetzgeber bat die Aufgabe, auch diese Gesichtspunkte sachlich zu würdigen.
Das Ges eß als solches ist gut; woraus es ankommt, das ist die Beseitigung von Feh. l e r q u e l l e n, die fckon bei der Schaffung des Ge- fetzes weitgehend erkannt, aber nicht berücksichtigt worden sind.
Wer die Arbeitslosenversicherung auf die Dauer retten will, der muß auch den Mut aufbringen, bestehende Mißstände behe - ben zu helfen.
Eine preußische Shigc en Verordnung.
Das preußische Staatsminifterium hat den Staatsrat den Entwurf ein er Vererb nungüberdasöffentlicheFlaggenzu- gehen lassen, die, wie aus einem vom Amtlichen Preußischen Pressediensl veröffentlichten Auszuc heroorgeht, sehr umfangreich ist und in eingeben- den Bestimmungen bte Beflaggung auch in solcher Fällen zu regeln bestrebt ist. wo sich bisher tim ttmmigkeiten und Unklarheiten ergeben haben.
Die Bestimmungen sehen u. o. vor, baß die Be 'laggung der staatlichen unb kommunaler Lienstgebäude sowie ber öffentlichen Schule' in den Reichssarben Schwarz-Rot-Golb unb in bei Lanbesfarben Schwarz-Weiß zu erfolgen bat. Di Beflaggung erfolgt am Serfaffungstage ohne be fonbere Anordnung, aus besonderen Anlässen vor allgemeiner politischer Bedeutung auf Slnorbnuna bes Staatsmlmfteriums, aus rein lokalen Anlässen Don nicht politrjiijer Bebeutung auf Anordnung bei örtlich zuständigen Dienststellen. Gegebenenfalls