JV» 109.
SamStag, ven 11. Ma! 1929.
Fuldaer Zeitung
3. Blatt.
Druck der Fuldaer Acliendruckerel, Fulda.
bei wei-
Textil.
IRiniaturen von Jo Hanns Rösler.
Taft u. Teftin stellen einen neuen Reisenden an
„Die Zeiten sind schwer", übergeben sie ihm die Musterkollektion, „damit Sie leichter ins Geschäft kommen, haben wir einen Schlager auskalkuliert, an dem wir fast nichts mehr verdienen: unsere Seide Heureka, dop- doppeltbreit, das Meter zu drei Mark. Aber äußerst. Der Preis darf nicht noch gedrückt werden".
Schön. Der Reisende schiebt los.
Nach acht Tagen depeschiert er an sein Haus: „Her- mansky nimmt 300 Meter Heureka wenn zweifünfzig." „Einverstanden", drahten Taft u. Teftin zurück.
Nach weiteren acht Tagen limitiert der Reisende: »Gerngroß nimmt 500 Meter wenn zwei Mark."
Antwortet die Firma: „Einverstanden."
Am nächsten Tag folgt eine weitere Depesche: „Alsberg nimmt 1000 Meter Heureka wenn einsfünfzig "
Depeschieren Taft u. Teftin: „Einverstanden".
Dann hört die Firma viele Wochen nichts mehr von Ihrem Vertreter. Lines Tages kommt ein Brief von der Leitung des Mainzer Krankenhauses: „Ihr Vertreter hat einen Unfall gehabt. An feinem Aufkommen wird gezweifelt. Er hat die Bitte ausgesprochen, seinen Chef noch einmal vor seinem Tode sprechen zu dürfen."
Tast ist nett unternimmt den nächsten Zug nach Mainz. ■<
„Sie wollten mich noch einmal sprechen. . er zu dem Kranken. /
„3a, Herr Taft. Ich möchte gern noch wissen, ehe
Diese Meinungsverschiedenheit bedrängt naturgemäß sehr den inneren Zusammenhalt der sozialdemokratischen Partei und man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß gerade von den Schwierigkeiten die in der Wehrfrage vorliegen, der für die sozialdemokratischen Gewerkschaften so ungünstige Ausfall wichtiger Betriebrätewahlen in den letzten Wochen erheblich beeinflußt wurden, ^-eje Schwierigkeiten waren es auch schuld, daß oer bereits für Mitte März anberaumte Parteitag r~i°nate verschoben worden ist, waren es auch schuld, daß in dem Wehrprogramm, das der m"!? E? P«teivorstand eingesetzte besondere Aus- rÄt 3°hre aufgestellt hatte, soviel Ungereimte^ und Inkonsequentes zusammenstand.
rnn schein, als wollten die sozial- demokratlschen Parteitheoretiker neuerdings dem AMnf6 oon Sozialismus und
Erkenntnissen zu Leibe rücken. Symptomatisch ist dafür ein Artikel von Paul Kampfmeyer „Das Staatsproblem in der Soziab demokratie im Aprilheft der Sozialistischen Monatshefte. Von der Wehrfrage ift^nicht besonders die Rede, aber man hat doch den Eindruck, daß sie
Dieser radikale Sozialismus betrachtet nach wie vor den Staat als eine Uebergangserscheinung und sieht in der Arbeiterklasse, die international verstanden wird, das höhere Prinzip. Von solchem Dogma aus ergibt sich naturgemäß nicht nur eine besondere Stellungnahme zur Frage der Staatsrüstung und diese wird für den sozialdemokratischen Parteitag viel schwieriger zu lösen sein, als jene Koalitionsfrage, weil die Wehr als solche ' " tem noch nicht derart von der sozialoemokratischen Parteiführung beeinflußt werden kann, als die Regierungsführung.
Die Sozialdemokratie und der Staat.
Der Umstand, daß sich gegenwärtig die Sozialdemokratische Partei in der Regierung befindet, ist noch kein Beweis dafür, daß sie bereits ein klares Verhältnis zum Staatsgedanken gefunden hätte. Die sozialistische Bewegung ist durch ihre ganze Vergangenheit hindurch von der Klassenkampfidee getragen gewesen, die Klasse aber findet keine Grenzen an irgend einem Staatswesen, sie ist ausgebreitet über die ganze Erde. Der sozialistische Gedanke in seiner ursprünglichen dogmatischen Form, wie er von Marx und Engels ausgezeichnet worden ist, lehnt aber nicht nur das Staatsprinzip grundsätzlich ab. sondern sieht auch in den bestehenden Staaten Machteinrichtungen der Klasse, die es auszutilgen gilt. Die erstrebte klassenlose Gesellschaft soll zugleich eine staatenlose Gesellschaft jein.
In diese ursprüngliche Lehre ist allerdings in der Folgezeft mancher abschwächende Gedanke hin- emgetragen worden. Die historische Forschung über den Ursprung des Staates und über den Ursprung der Machtorganisation des Staates ist daran erheblich schuld, dann aber auch die Erfahrung selbst, welche lehrte ,daß der soziale Fortschritt der aus« gebeuteten Klasse nicht notwendig mit der lieber» Windung des Staatsprinzips, d. h. mit Fortschritten revolutionärer Art verbunden zu sein braucht. Die Einsicht in diese Tatsache, die Einsicht vor allem in die Chancen, welche ein absolut demokratisches Staatswesen dem Gedanken der sozialen Reform zu geben vermag, hat allerdings noch lange nicht überall in der sozialistischen Bewegung so weit Platz gegriffen, daß die ursprüngliche Stellungnahme zum Staatsprinzip in genügender Weise revidiert worden wäre. Vielleicht wären in dieser Hinsicht größere Fortschritte zu verzeichnen, wenn nicht durch die Theorien des Moskauer Bolschewismus das kritische Urteil des deutschen Sozialismus verdunkelt bliebe. Die Praxis des russischen Bolschewismus stimmt nur noch zu einem geringen Teil mit den Lehrsätzen überein, die Lenin, bevor er Moskau erobert hatte, in Anlehnung an Marx und Engels in zahlreichen Broschüren vertreten hatte.
Diese Betrachtungen haben heute nicht nur all- meine grundsätzliche Bedeutung, sondern sind deshalb sehr aktuell, weil die Sozialdemokratie sich demnächst mit der Wehrfrage zu befassen haben wird. Die Wehrfrage ist ein Problem, das die grundsätzliche Stellung des Sozialismus zum Staatsgedanken aufs innigste berührt. Es ist in dieser Hinsicht von gleicher Tragweite geworden, wie es vorher die Frage der Koalition mit bürgerlichen Parteien im demokratischen Stat gewesen ist. Bekanntlich hat auch diese letztgenannte Frage innerhalb der Sozialdemokratie noch keine einhellige Lösung gefunden, wenn auch der letzte Kieler Par- teitag und die faktische Handlungsweise der sozialdemokratischen Fraktion in Preußen und im Reich die Form der Lösung deutlich vorgeschrieben haben. Aber es gibt noch eine starke andersdenkende Minderheit. Sie beherrscht beispielsweise den sächsischen Sozialismus, ein Umstand, der angesichts der bevorstehenden Neuwahlen zum sächsi- schen Landtag vielleicht wieder einmal von großer Tragweite werden kann. Die Sommerereignisse des Jahres 1923 in Sachsen sind noch unvergessen.
das verborgene Motiv dieser sehr interessanten Darlegungen gewesen ist. Vielleicht wird dieser Artikel Anlaß zu einer neuen populären Literatur in der sozialistischen Bewegung geben, die das Staatsprinzip als positiv fruchtbar auch für den sozialistischen Gedanken deutlicher herausstellt. Das ist nämlich der Wunsch Kampffmeyers, der seine Darlegungen mit folgenden Worten schließt: „Die neue Literatur der deutschen Sozialdemokratie hat eine Reihe sehr wichtiger Momente zutage gefördert, die zu einer gründlichen Revision der verbrei
teten Theorie vom Nurklassenkampfcharakter des Staates drängen. Leider fehlt der Partei heute eine volkstümliche Schrift, in der die hier hervorgehobenen Momente klar herausgearbeitet sind. Die Sozialdemokratie könnte sich manche überhitzte Debatte über Klassenkooperation und Regierungskoalition ersparen, wenn sie ihre Staatstheorie in Einklang mit den wissenschaftlichen Ergebnissen ihrer eigenen soziologischen Forscher, ihrer politischen Oekonomen und Historiker setzen wollte."
hie Knsennllterstjjtzllllg.
Mai 1929. Daher haben Arbeitslose, die vor dem Inkrafttreten des Erlasses vom 22. Februar 1928 aus der Krifenunterstützung ausgeschieden sind, weil sie die bisherige Höchstbezugsdauer erreich! haben, vom Inkrafttreten dieses Erlasses an beim Vorliegen der sonsügen Voraussetzungen Anspruch auf die Krisenunterstützung bis zum 4. Mai 1929. Allerdings ist auch hier wie bei den ausgesteuerten Arbeitslosen die Voraussetzung für die verlängerte Krisenunterstützung, daß sie aus der Krisenfürsorge nicht vor dem 1. Dezember ausgeschie- den sind. Das gilt hinsichtlich der Arbeiter. Zugunsten der Angestellten wird in diesem Falle nur vorausgesetzt, daß sie nicht vor dem 1. Oktober 1929 ausgeschieden sind. (Die Verlängerung der Krisenunterstützung bis Ende Juni wird erwartet.)
Von Amts- und Landrichter Dr. Münz.
den
ich sterbe: Was kostet Heureka eigenüich wirklich äußerst?"
von den Hochschulen.
Zur 55. Vertreterversammlung' des 6. V.
Die Vorbereitungen zur 55. Vertreter-Versammlung des Kartellverbandes der katholischer Studentenoereine Deutschlands (S. SB.), die gleichzeitig mit dem 8. Philistertag und dem 50 Stiftungsfest des Philisterzirkels Kluse vom 26. Iuk bis 1. August in Essen stattfindet, lassen eine gehaltvolle Kundgebung katholischen Akademikertums erwarten. Die Stadt Essen, deren Oberbürgermeister den K V. im vorigen Jahre auf das freundlichste eingelader hatte, und deren Vertreter in dankenswerter Weise mti dem ortsansässigen Philisterium die umfangreichen Vorarbeiten für die Tagung besorgen, hat dem Verband für seine Beratungen die schönen Räume des städtische« Saalbaues zur Verfügung gestellt. Sie gibt den Teilnehmern auch den Begrüßungsabend im großen Börsensaal des Saalbaues.
Die eigentliche Tagung wird mit einem Pontifikalamt in der altehrwürdigen Münsterkirche eröffnet, i« dem A. H. Domkapitular Dr. Lenne- Köln die Fcsi- predigt halten wird. Im Anschluß an den Gottesdiensi
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Dor dem Erlasse vom 22. Februar 1929 waren die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter „b e • auftrag t",' die Krifenunterftützuna einzuschränken oder auszuschließen, soweit sie nach der Lage des Arbeitsmarktes entbehrt werden kann. Der neue Erlaß spricht nur noch davon, daß die Vor- sitzenden „ermächtig t" bleiben zu dieser Maß- nähme. Eine Milderung der bisherigen Bestimmungen herbeizuführen, bezweckte auch die Erklärung des Reichsarbeitsministers, daß es den Absichten der Reicksregierung entspricht, wenn dis Vorsitzenden der Landesarbeitsämier von der Ermächtigung zur Ausdehnung der Krisenunterstützung einen so umfassenden Gebrauch machen, wie das nach der ungünstigen Lage des Arbeitsmarktes geboten ist.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß der Erlak vom 22. Februar 1929 nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt. Einer solchen Erfüllung stand schon unsere ernste Finanzlage entgegen Der Reichsarbeitsminister wäl " > daher einen Mittelweg. Wie dieser sich nunmehr auf den Sozialetat und damit auf den Haushaltsetat auswirkt bleibt abzuwarten. Bis dahin sei auch mit einer Kritik abgewartet.
In ein Modewarenhaus der Provinz kommt ein Reisender.
„Ich brauche nichts", lehnt der Inhaber ab.
„Unsere neue Kollektion müssen Sie sehen."
„Ich brauche nichts."
„Aber ansehen können Sie sich die Sachen doch wenigstens, packt der Reisende seine Koffer aus.
„Lasten Sie Ihren Krempel drin", wird der Inhaber wütend, „ich habe Ihnen doch schon zweimal gesagt, daß ich nichts kaufe."
„Lieber, guter Herr", bittet da der Reisende, „tun Sie mir persönlich den Gefallen und lassen Sie mich die Sachen wenigstens auspacken. Ich möchte sie nämlich selbst gern wieder einmal ansehen. Ich bin schon seit sechs Wochen nicht dazu gekommen."
*
5m Berliner Jnnnertreuviertek steht ein Karussell.
Das Karustell gehört Hugelrnann.
Auf einem Pferd des Karustells sitzt Saul. Und fahrt und fährt und fährt eine Tour nach der anderen.
Saul ist schon schlecht. Saul wird noch schlechter. Saul sieht käseweiß aus. Die Augen treten ihm heraus. Der Magen kommt bald nach.
„Iestas, ist mir übel", wimmert er einem Freund zu.
„Was fährst Du denn auch wie toll? Steig doch ab!"
„Ich kann nicht", seufzt Saul verzweifelt, „H'.'gel- mann ist mir seit zwei Jahren Geld schuldig, und das ist die einzige Art, wie ich wieder zu meinem Gelde
Vervielfältigungsgewerbe, kunstgewerbliche Berufe, Theater, Musik, Schaustellungen aller Art, Gast- imb Schankwirtschaft, Berkehrsgewerbe, Fabrikarbeiter, auch wenn sie mit Angehörigen von Berufsgruppen Zusammenarbeiten, die zur Krisenunterstützung nicht zugelassen sind, Maschinisten und Heizer aller Art. — Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Personen, für die berufsübliche Arbeitslosigkeit anerkannt ist (z. B. auf Baugewerbe und Landwirtschaft). Davon firtb aber die Steinbildhauer ausgenommen. Diese können also zur Krifenunterstützung zugelassen werden.
Darüber hinaus dürfen die Präsidenten der Landesarbeitsämter weitere Zulassungen ausspre- chen für Gemeinden mit nicht mehr als 50000 Einw ohnern, wenn in der Ge- meinde infolge außergewöhnlicher Ereignisse oder Umständen ein langanhaltender schwerer Slot» stand auf dem Arbeitsmarkt besteht. Die Präsidenten dürfen auch Abrundungen des Personenkreises vornehmen, soweit dies zur Vermeidung offensichtlicher Ungleichheiten erforderlich ist.
Mithin ist durch den erwähnten Erlaß die Krifenunterstützung grundsätzlich auf alle Ve- rufsgruppen ausgedehnt worden. Ausgenommen sind lediglich die Berufe, für die der Ar- beitsmarkt auch heute noch nicht -andauernd u n g ü n st i g ist, also Bergbau, chemische Industrie, Zellstoff- und Papierherstellung, Müllereigewerbe, Getränkegewrrbe, Gesundheits- und Körperpflege und Remigungsgewerbe, ferner Personen, die häusliche Dienste verrichten und Personen mit Lohnarbeit wechselnder Art, soweit sie keine Fabrikarbeiter sind. Ferner sind ausgenommen Angehörige der Land- und Forstwirtschaft (aber nicht die Gärtner!), Baugewerbe und Personen mit be- rufsüblicher Arbeitslosigkeit.
Wenn nun ein Arbeitsloser einer Berufsgruppe angehört, für die Krifenunterstützung bisher nicht gewährt worden war, jetzt aber zugelassen ist, so erhält er vom Inkrafttreten des Erlasses an die Krisenunterstützung auch dann, wenn er bereits vor der Zulassung, jedoch nicht vor dem 1. Dezember 1928 aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschieden ist, weil er dort die Höchstbezugs- dauer erreicht hat. Ferner sei noch hingewiesen auf das Verbot von Aussteuerungen bis zum 4.
Auf Grund der Bestimmung des § 101 des Ge. setzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (ADAVG) hat der Reichsarbeitsminister in Zeiten andauernd angespannter Arbeitsmarktlage die sogenannte Krisenunterstützung zuzulassen. Dabei kann aber eine Beschränkung auf bestimmte Berufe und Bezirke ausgesprochen werden.
Da die erlassenen einschlägigen Erlasse des Reichsarbeitsministeriums den Gewerkschaften nicht weit genug gingen, wurde auf eine weitere Ausdehnung der Krisenfürforge gedrängt. So erfolgte durch den Erlaß vom 20. August 1928 die Ausdehnung der Fürsorge insbesondere auf die Glasindustrie und die Bühnenmitglieder und die Textilindustrie. Die Landesarbeitsamtspräsidenten wurden ermächtigt, in Notstandsgebieten mit nicht mehr als 25 000 Einwohnern weitere Berufsgruppen zuzulassen.
Gerade gegen diese Ermächtigung wurde von Arbeitnehmerseite Kritik geübt, weil man befürchtete, daß von dieser Ermächtigung nicht genügend Gebrauch gemacht wmde. Es wurde darauf hin- gewiefen, daß die Kurve der Arbeitslosigkeit andauernd weiter ansteige. Daher seien, so wurde betont, die Voraussetzungen des andauernd ungünstigen Arbeitsmarktes heute in fast allen Berufen gegeben. Infolge der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse sei das Auffinden neuer Vsrdienstmöglichkeiten sehr erschwert. So kamen die Gewerkschaften zu folgenden Forderungen: 1. die Krisenfürsorge ist auf alle Berufe auszudehnen, ausgenommen diejenigen Berufe, bei denen die Arbeitslchigkeit hauptsächlich saifonmähig bedingt ist; 2. die Dauer der Krisenunterstützung ist von 39 auf 52 Wochen zu verlängern; 3. die über vierzigjährigen Arbeiter sind für die ganze Zeit ihrer Arbeitslosigkeit zu unterstützen; 4. Vermehrung der Nvtstandsarbeiten.
Auf Grund dieser Forderungen unterbreitete dann der 9. Ausschuß des Reichstages am 9. Februar 1929 diesem den folgenden Antrag, der im Plenum eine Mehrheit fand:
„Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen:
a) die Krtsenfürsorge auf alle Berufe auszudeh- nen;
b) die Krisenfürsorge nach § 101 AVAVG. allgemein auch auf alle Berufsgruppen zu erstrecken, wenn die Arbeitslosen die Wartezeit von 26 Wochen nicht erfüllt haben, aber eine 13wöchige krankenversicherungspflichtige Beschäftigung nachwei- sen können, die Reichsregierung zu ersuchen, die Unterstützungsdauer in der Krisenunterstützung für Angestellte und Arbeiter bis zum 4. Mai d. I. auszudehnen und dabei ausgesteuerte Angestellte und Arbeiter nach näherer Angabe des Reichsarbeitsministers in die Krisenfürsorge wieder einzubeziehen."
Nachdem der Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermitllung und Arbeitslosenversicherung zu der geplanten Aenderung der Krisenfürsorge gehört war, erließ der Reichsarbeitsminister den Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krise nunter st ützung vom 22. Februar 1929 (Reichsarbeitsblatt 1929, Teil I, S. 37). Danach ergibt sich nunmehr folgende Regelung über die zur Krisenfürsorge zugelassenen Berufe:
1. Ohne besondere Zulassung fft die Krisenunterftützung den Angehörigen folgender Berufe zu gewähren:
Gärtnerei, Glasindustrie, Metallverarbeitung und Industrie der Maschinen, Lederindustrie und Industrie lederverarbeitender Stoffe, Holz- und Schnitzstoffßewerbe, Bekleidungsgewerbe, Bühnen- mitglieder einschließlich der Chorsänger, soweit diese Bühnenmitqlieder sind, und des bei Lichtspielaufnahmen verwandten darstellerischen Personals und endlich den Angestellten.
2. Die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter dürfen, soweit ein Bedürfnis dazu besteht, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben folgende Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zulasten:
Industrie der Steine und Erden, Spinnstoff- gewerbe, Buchbinder, Kartonnagenarbeiter und einschlägige Berufe, Nahrungs- und Genußmittelgewerbe mit Ausnahme des Müllereigewerbes,
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