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JV» 109.

SamStag, ven 11. Ma! 1929.

Fuldaer Zeitung

3. Blatt.

Druck der Fuldaer Acliendruckerel, Fulda.

bei wei-

Textil.

IRiniaturen von Jo Hanns Rösler.

Taft u. Teftin stellen einen neuen Reisenden an

„Die Zeiten sind schwer", übergeben sie ihm die Mu­sterkollektion, „damit Sie leichter ins Geschäft kommen, haben wir einen Schlager auskalkuliert, an dem wir fast nichts mehr verdienen: unsere Seide Heureka, dop- doppeltbreit, das Meter zu drei Mark. Aber äußerst. Der Preis darf nicht noch gedrückt werden".

Schön. Der Reisende schiebt los.

Nach acht Tagen depeschiert er an sein Haus: „Her- mansky nimmt 300 Meter Heureka wenn zweifünfzig." „Einverstanden", drahten Taft u. Teftin zurück.

Nach weiteren acht Tagen limitiert der Reisende: »Gerngroß nimmt 500 Meter wenn zwei Mark."

Antwortet die Firma: „Einverstanden."

Am nächsten Tag folgt eine weitere Depesche: „Als­berg nimmt 1000 Meter Heureka wenn einsfünfzig "

Depeschieren Taft u. Teftin: „Einverstanden".

Dann hört die Firma viele Wochen nichts mehr von Ihrem Vertreter. Lines Tages kommt ein Brief von der Leitung des Mainzer Krankenhauses: „Ihr Vertre­ter hat einen Unfall gehabt. An feinem Aufkommen wird gezweifelt. Er hat die Bitte ausgesprochen, seinen Chef noch einmal vor seinem Tode sprechen zu dürfen."

Tast ist nett unternimmt den nächsten Zug nach Mainz. ■<

„Sie wollten mich noch einmal sprechen. . er zu dem Kranken. /

„3a, Herr Taft. Ich möchte gern noch wissen, ehe

Diese Meinungsverschiedenheit bedrängt natur­gemäß sehr den inneren Zusammenhalt der sozial­demokratischen Partei und man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß gerade von den Schwierigkeiten die in der Wehrfrage vorliegen, der für die sozialdemokratischen Gewerkschaften so ungünstige Ausfall wichtiger Betriebrätewahlen in den letzten Wochen erheblich beeinflußt wurden, ^-eje Schwierigkeiten waren es auch schuld, daß oer bereits für Mitte März anberaumte Parteitag r~i°nate verschoben worden ist, waren es auch schuld, daß in dem Wehrprogramm, das der m"!? E? P«teivorstand eingesetzte besondere Aus- rÄt 3°hre aufgestellt hatte, soviel Un­gereimte^ und Inkonsequentes zusammenstand.

rnn schein, als wollten die sozial- demokratlschen Parteitheoretiker neuerdings dem AMnf6 oon Sozialismus und

Erkenntnissen zu Leibe rücken. Symptomatisch ist dafür ein Artikel von Paul Kampfmeyer „Das Staatsproblem in der Soziab demokratie im Aprilheft der Sozialistischen Mo­natshefte. Von der Wehrfrage ift^nicht besonders die Rede, aber man hat doch den Eindruck, daß sie

Dieser radikale Sozialismus betrachtet nach wie vor den Staat als eine Uebergangserscheinung und sieht in der Arbeiterklasse, die international ver­standen wird, das höhere Prinzip. Von solchem Dogma aus ergibt sich naturgemäß nicht nur eine besondere Stellungnahme zur Frage der Staats­rüstung und diese wird für den sozialdemokratischen Parteitag viel schwieriger zu lösen sein, als jene Koalitionsfrage, weil die Wehr als solche ' " tem noch nicht derart von der sozialoemokratischen Parteiführung beeinflußt werden kann, als die Re­gierungsführung.

Die Sozialdemokratie und der Staat.

Der Umstand, daß sich gegenwärtig die Sozial­demokratische Partei in der Regierung befindet, ist noch kein Beweis dafür, daß sie bereits ein klares Verhältnis zum Staatsgedanken gefunden hätte. Die sozialistische Bewegung ist durch ihre ganze Vergangenheit hindurch von der Klassenkampfidee getragen gewesen, die Klasse aber findet keine Grenzen an irgend einem Staatswesen, sie ist aus­gebreitet über die ganze Erde. Der sozialistische Ge­danke in seiner ursprünglichen dogmatischen Form, wie er von Marx und Engels ausgezeichnet worden ist, lehnt aber nicht nur das Staatsprinzip grund­sätzlich ab. sondern sieht auch in den bestehenden Staaten Machteinrichtungen der Klasse, die es aus­zutilgen gilt. Die erstrebte klassenlose Gesellschaft soll zugleich eine staatenlose Gesellschaft jein.

In diese ursprüngliche Lehre ist allerdings in der Folgezeft mancher abschwächende Gedanke hin- emgetragen worden. Die historische Forschung über den Ursprung des Staates und über den Ursprung der Machtorganisation des Staates ist daran er­heblich schuld, dann aber auch die Erfahrung selbst, welche lehrte ,daß der soziale Fortschritt der aus« gebeuteten Klasse nicht notwendig mit der lieber» Windung des Staatsprinzips, d. h. mit Fortschritten revolutionärer Art verbunden zu sein braucht. Die Einsicht in diese Tatsache, die Einsicht vor allem in die Chancen, welche ein absolut demokratisches Staatswesen dem Gedanken der sozialen Reform zu geben vermag, hat allerdings noch lange nicht überall in der sozialistischen Bewegung so weit Platz gegriffen, daß die ursprüngliche Stellung­nahme zum Staatsprinzip in genügender Weise revidiert worden wäre. Vielleicht wären in dieser Hinsicht größere Fortschritte zu verzeichnen, wenn nicht durch die Theorien des Moskauer Bolschewis­mus das kritische Urteil des deutschen Sozialismus verdunkelt bliebe. Die Praxis des russischen Bol­schewismus stimmt nur noch zu einem geringen Teil mit den Lehrsätzen überein, die Lenin, bevor er Moskau erobert hatte, in Anlehnung an Marx und Engels in zahlreichen Broschüren vertreten hatte.

Diese Betrachtungen haben heute nicht nur all- meine grundsätzliche Bedeutung, sondern sind des­halb sehr aktuell, weil die Sozialdemokratie sich demnächst mit der Wehrfrage zu befassen haben wird. Die Wehrfrage ist ein Problem, das die grundsätzliche Stellung des Sozialismus zum Staatsgedanken aufs innigste berührt. Es ist in dieser Hinsicht von gleicher Tragweite geworden, wie es vorher die Frage der Koalition mit bürger­lichen Parteien im demokratischen Stat gewesen ist. Bekanntlich hat auch diese letztgenannte Frage in­nerhalb der Sozialdemokratie noch keine einhellige Lösung gefunden, wenn auch der letzte Kieler Par- teitag und die faktische Handlungsweise der sozial­demokratischen Fraktion in Preußen und im Reich die Form der Lösung deutlich vorgeschrieben haben. Aber es gibt noch eine starke andersdenkende Minderheit. Sie beherrscht beispielsweise den sächsischen Sozialismus, ein Umstand, der ange­sichts der bevorstehenden Neuwahlen zum sächsi- schen Landtag vielleicht wieder einmal von großer Tragweite werden kann. Die Sommerereignisse des Jahres 1923 in Sachsen sind noch unvergessen.

das verborgene Motiv dieser sehr interessanten Darlegungen gewesen ist. Vielleicht wird dieser Artikel Anlaß zu einer neuen populären Literatur in der sozialistischen Bewegung geben, die das Staatsprinzip als positiv fruchtbar auch für den so­zialistischen Gedanken deutlicher herausstellt. Das ist nämlich der Wunsch Kampffmeyers, der seine Darlegungen mit folgenden Worten schließt: „Die neue Literatur der deutschen Sozialdemokratie hat eine Reihe sehr wichtiger Momente zutage geför­dert, die zu einer gründlichen Revision der verbrei­

teten Theorie vom Nurklassenkampfcha­rakter des Staates drängen. Leider fehlt der Partei heute eine volkstümliche Schrift, in der die hier hervorgehobenen Momente klar herausgear­beitet sind. Die Sozialdemokratie könnte sich manche überhitzte Debatte über Klassenkooperation und Regierungskoalition ersparen, wenn sie ihre Staatstheorie in Einklang mit den wissenschaftli­chen Ergebnissen ihrer eigenen soziologischen For­scher, ihrer politischen Oekonomen und Historiker setzen wollte."

hie Knsennllterstjjtzllllg.

Mai 1929. Daher haben Arbeitslose, die vor dem Inkrafttreten des Erlasses vom 22. Februar 1928 aus der Krifenunterstützung ausgeschieden sind, weil sie die bisherige Höchstbezugsdauer erreich! haben, vom Inkrafttreten dieses Erlasses an beim Vorliegen der sonsügen Voraussetzungen Anspruch auf die Krisenunterstützung bis zum 4. Mai 1929. Allerdings ist auch hier wie bei den ausgesteuer­ten Arbeitslosen die Voraussetzung für die ver­längerte Krisenunterstützung, daß sie aus der Kri­senfürsorge nicht vor dem 1. Dezember ausgeschie- den sind. Das gilt hinsichtlich der Arbeiter. Zu­gunsten der Angestellten wird in diesem Falle nur vorausgesetzt, daß sie nicht vor dem 1. Oktober 1929 ausgeschieden sind. (Die Verlängerung der Krisenunterstützung bis Ende Juni wird erwartet.)

Von Amts- und Landrichter Dr. Münz.

den

ich sterbe: Was kostet Heureka eigenüich wirklich äu­ßerst?"

von den Hochschulen.

Zur 55. Vertreterversammlung' des 6. V.

Die Vorbereitungen zur 55. Vertreter-Versammlung des Kartellverbandes der katholischer Studentenoereine Deutschlands (S. SB.), die gleichzeitig mit dem 8. Philistertag und dem 50 Stiftungsfest des Philisterzirkels Kluse vom 26. Iuk bis 1. August in Essen stattfindet, lassen eine gehalt­volle Kundgebung katholischen Akademikertums erwar­ten. Die Stadt Essen, deren Oberbürgermeister den K V. im vorigen Jahre auf das freundlichste eingelader hatte, und deren Vertreter in dankenswerter Weise mti dem ortsansässigen Philisterium die umfangreichen Vor­arbeiten für die Tagung besorgen, hat dem Verband für seine Beratungen die schönen Räume des städtische« Saalbaues zur Verfügung gestellt. Sie gibt den Teil­nehmern auch den Begrüßungsabend im großen Börsen­saal des Saalbaues.

Die eigentliche Tagung wird mit einem Pontifikal­amt in der altehrwürdigen Münsterkirche eröffnet, i« dem A. H. Domkapitular Dr. Lenne- Köln die Fcsi- predigt halten wird. Im Anschluß an den Gottesdiensi

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Dor dem Erlasse vom 22. Februar 1929 wa­ren die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter „b e • auftrag t",' die Krifenunterftützuna einzuschrän­ken oder auszuschließen, soweit sie nach der Lage des Arbeitsmarktes entbehrt werden kann. Der neue Erlaß spricht nur noch davon, daß die Vor- sitzenden „ermächtig t" bleiben zu dieser Maß- nähme. Eine Milderung der bisherigen Bestim­mungen herbeizuführen, bezweckte auch die Erklä­rung des Reichsarbeitsministers, daß es den Ab­sichten der Reicksregierung entspricht, wenn dis Vorsitzenden der Landesarbeitsämier von der Er­mächtigung zur Ausdehnung der Krisenunterstüt­zung einen so umfassenden Gebrauch machen, wie das nach der ungünstigen Lage des Arbeitsmark­tes geboten ist.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß der Erlak vom 22. Februar 1929 nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt. Einer solchen Erfüllung stand schon unsere ernste Finanzlage entgegen Der Reichsarbeitsminister wäl " > daher einen Mit­telweg. Wie dieser sich nunmehr auf den Sozial­etat und damit auf den Haushaltsetat auswirkt bleibt abzuwarten. Bis dahin sei auch mit einer Kritik abgewartet.

In ein Modewarenhaus der Provinz kommt ein Reisender.

„Ich brauche nichts", lehnt der Inhaber ab.

„Unsere neue Kollektion müssen Sie sehen."

„Ich brauche nichts."

„Aber ansehen können Sie sich die Sachen doch we­nigstens, packt der Reisende seine Koffer aus.

„Lasten Sie Ihren Krempel drin", wird der Inha­ber wütend, „ich habe Ihnen doch schon zweimal gesagt, daß ich nichts kaufe."

„Lieber, guter Herr", bittet da der Reisende, „tun Sie mir persönlich den Gefallen und lassen Sie mich die Sachen wenigstens auspacken. Ich möchte sie näm­lich selbst gern wieder einmal ansehen. Ich bin schon seit sechs Wochen nicht dazu gekommen."

*

5m Berliner Jnnnertreuviertek steht ein Karussell.

Das Karustell gehört Hugelrnann.

Auf einem Pferd des Karustells sitzt Saul. Und fahrt und fährt und fährt eine Tour nach der anderen.

Saul ist schon schlecht. Saul wird noch schlechter. Saul sieht käseweiß aus. Die Augen treten ihm her­aus. Der Magen kommt bald nach.

„Iestas, ist mir übel", wimmert er einem Freund zu.

„Was fährst Du denn auch wie toll? Steig doch ab!"

„Ich kann nicht", seufzt Saul verzweifelt, „H'.'gel- mann ist mir seit zwei Jahren Geld schuldig, und das ist die einzige Art, wie ich wieder zu meinem Gelde

Vervielfältigungsgewerbe, kunstgewerbliche Be­rufe, Theater, Musik, Schaustellungen aller Art, Gast- imb Schankwirtschaft, Berkehrsgewerbe, Fa­brikarbeiter, auch wenn sie mit Angehörigen von Berufsgruppen Zusammenarbeiten, die zur Krisen­unterstützung nicht zugelassen sind, Maschinisten und Heizer aller Art. — Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Personen, für die berufsübliche Ar­beitslosigkeit anerkannt ist (z. B. auf Baugewerbe und Landwirtschaft). Davon firtb aber die Stein­bildhauer ausgenommen. Diese können also zur Krifenunterstützung zugelassen werden.

Darüber hinaus dürfen die Präsidenten der Landesarbeitsämter weitere Zulassungen ausspre- chen für Gemeinden mit nicht mehr als 50000 Einw ohnern, wenn in der Ge- meinde infolge außergewöhnlicher Ereignisse oder Umständen ein langanhaltender schwerer Slot» stand auf dem Arbeitsmarkt besteht. Die Prä­sidenten dürfen auch Abrundungen des Personen­kreises vornehmen, soweit dies zur Vermeidung of­fensichtlicher Ungleichheiten erforderlich ist.

Mithin ist durch den erwähnten Erlaß die Kri­fenunterstützung grundsätzlich auf alle Ve- rufsgruppen ausgedehnt worden. Ausge­nommen sind lediglich die Berufe, für die der Ar- beitsmarkt auch heute noch nicht -andauernd u n g ü n st i g ist, also Bergbau, chemische Industrie, Zellstoff- und Papierherstellung, Müllereigewerbe, Getränkegewrrbe, Gesundheits- und Körperpflege und Remigungsgewerbe, ferner Personen, die häusliche Dienste verrichten und Personen mit Lohnarbeit wechselnder Art, soweit sie keine Fa­brikarbeiter sind. Ferner sind ausgenommen An­gehörige der Land- und Forstwirtschaft (aber nicht die Gärtner!), Baugewerbe und Personen mit be- rufsüblicher Arbeitslosigkeit.

Wenn nun ein Arbeitsloser einer Berufsgruppe angehört, für die Krifenunterstützung bisher nicht gewährt worden war, jetzt aber zugelassen ist, so erhält er vom Inkrafttreten des Erlasses an die Krisenunterstützung auch dann, wenn er bereits vor der Zulassung, jedoch nicht vor dem 1. De­zember 1928 aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschieden ist, weil er dort die Höchstbezugs- dauer erreicht hat. Ferner sei noch hingewiesen auf das Verbot von Aussteuerungen bis zum 4.

Auf Grund der Bestimmung des § 101 des Ge. setzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung (ADAVG) hat der Reichsarbeitsmini­ster in Zeiten andauernd angespannter Arbeits­marktlage die sogenannte Krisenunterstützung zuzu­lassen. Dabei kann aber eine Beschränkung auf be­stimmte Berufe und Bezirke ausgesprochen werden.

Da die erlassenen einschlägigen Erlasse des Reichsarbeitsministeriums den Gewerkschaften nicht weit genug gingen, wurde auf eine weitere Aus­dehnung der Krisenfürforge gedrängt. So erfolgte durch den Erlaß vom 20. August 1928 die Ausdeh­nung der Fürsorge insbesondere auf die Glasindu­strie und die Bühnenmitglieder und die Textilindu­strie. Die Landesarbeitsamtspräsidenten wurden ermächtigt, in Notstandsgebieten mit nicht mehr als 25 000 Einwohnern weitere Berufsgruppen zu­zulassen.

Gerade gegen diese Ermächtigung wurde von Arbeitnehmerseite Kritik geübt, weil man befürch­tete, daß von dieser Ermächtigung nicht genügend Gebrauch gemacht wmde. Es wurde darauf hin- gewiefen, daß die Kurve der Arbeitslosigkeit andau­ernd weiter ansteige. Daher seien, so wurde betont, die Voraussetzungen des andauernd ungünstigen Arbeitsmarktes heute in fast allen Berufen gegeben. Infolge der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse sei das Auffinden neuer Vsrdienstmöglichkeiten sehr erschwert. So kamen die Gewerkschaften zu folgen­den Forderungen: 1. die Krisenfürsorge ist auf alle Berufe auszudehnen, ausgenommen diejenigen Be­rufe, bei denen die Arbeitslchigkeit hauptsächlich saifonmähig bedingt ist; 2. die Dauer der Krisen­unterstützung ist von 39 auf 52 Wochen zu ver­längern; 3. die über vierzigjährigen Arbeiter sind für die ganze Zeit ihrer Arbeitslosigkeit zu unter­stützen; 4. Vermehrung der Nvtstandsarbeiten.

Auf Grund dieser Forderungen unterbreitete dann der 9. Ausschuß des Reichstages am 9. Fe­bruar 1929 diesem den folgenden Antrag, der im Plenum eine Mehrheit fand:

„Der Reichstag wolle beschließen, die Reichs­regierung zu ersuchen:

a) die Krtsenfürsorge auf alle Berufe auszudeh- nen;

b) die Krisenfürsorge nach § 101 AVAVG. all­gemein auch auf alle Berufsgruppen zu erstrecken, wenn die Arbeitslosen die Wartezeit von 26 Wo­chen nicht erfüllt haben, aber eine 13wöchige kran­kenversicherungspflichtige Beschäftigung nachwei- sen können, die Reichsregierung zu ersuchen, die Unterstützungs­dauer in der Krisenunterstützung für Angestellte und Arbeiter bis zum 4. Mai d. I. auszudehnen und dabei ausgesteuerte Angestellte und Arbeiter nach näherer Angabe des Reichsarbeitsministers in die Krisenfürsorge wieder einzubeziehen."

Nachdem der Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermitllung und Arbeitslosenversiche­rung zu der geplanten Aenderung der Krisenfür­sorge gehört war, erließ der Reichsarbeitsminister den Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krise nunter st ützung vom 22. Februar 1929 (Reichsarbeitsblatt 1929, Teil I, S. 37). Danach ergibt sich nunmehr folgende Re­gelung über die zur Krisenfürsorge zugelassenen Berufe:

1. Ohne besondere Zulassung fft die Krisenunterftützung den Angehörigen folgender Be­rufe zu gewähren:

Gärtnerei, Glasindustrie, Metallverarbeitung und Industrie der Maschinen, Lederindustrie und Industrie lederverarbeitender Stoffe, Holz- und Schnitzstoffßewerbe, Bekleidungsgewerbe, Bühnen- mitglieder einschließlich der Chorsänger, soweit diese Bühnenmitqlieder sind, und des bei Lichtspielauf­nahmen verwandten darstellerischen Personals und endlich den Angestellten.

2. Die Vorsitzenden der Landesar­beitsämter dürfen, soweit ein Bedürfnis dazu besteht, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben folgende Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zulasten:

Industrie der Steine und Erden, Spinnstoff- gewerbe, Buchbinder, Kartonnagenarbeiter und einschlägige Berufe, Nahrungs- und Genußmittel­gewerbe mit Ausnahme des Müllereigewerbes,

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