Nr. 108
Fnl-aer Zeituna (KmlUches KrcisbTah)
■Donnerstag, 9. Ma' *929.
der Photograph! schen Gse llcha't.
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BEWEIS DER QUALITÄT
1HAIB3 AHR 1026 ^MILLIONEN MAßK VERKAUFSWERT
1.HALBJAHß1928 ca14,5MILUONEN MARK
VERKAUFSWERT
1 HALBJAHR 1927 74MILUONENMAßK VEQKAUFSWEßT
rufsarbe ? t auf den Körperzustand zu verstehen. Aus der Reihe der Bertnstrankketten. dis wie Unfälle (Unfallrente ufro.) zu «uichäd'gen find, seien erwähnt: Erkrankunorn durch "Biet. Quecksilber, Ben.zol, Kohlenornd, Röingenltrahien schwere Staublungenerkra.rkungent tp Betrieben der Sandfteingewinnung und »btarbei- hing), Infektionskrankheiten lin Kran- kenchäusern, Heil- und Pflegeanstoiken). Voraussetzung ist, daß die Betriebe, in de neu die Berufskrankheit entstanden ist, der UnfallDetfidjcnma unterliegen. Die vorgeichriebene Anzeige über eine Berufskrankheit in einem Betriebe 'Unfallanzeige) hat der Bet-riebsunternehmer beim Ver- ficherungsamt des Bctriebssitzes innerhalb drei Tagen, nar.'dem er von der Erkrankung Kennmis erhalten hat, schriftlich o&?r mündlich dem für den Betriebssitz des Unternehmers zuständigen Lersiclie- rung-.amt.anzuzeigen, welches das Weitere veranlaßt. (Aerztsiche Unterschrift uiro).
INNERHALB VON
dreizehnfächi
PRODUKTION
Gastspiel der Juro-Dper Berlin.
Mozart: Jigaros Hochzeit.
Wie einen jener kostbaren Iuwetenschreine, die une die ©pätrenaiffance hinterlassen hat. und bei deren Anblick der Beschauer nicht weih, ob er die köstliche Arbeit des Behältnisses oder die unvergleichliche Schönheit bei darin ausbewahrten seltenen Schätze bewundern soll, <c stellt Hans Merian uns heutigen Mozarts unoergäng- liche Oper „Figaros Hochzeit" hin, die gestern im Stadt- saal durch die Deutsche Gastspieloper (Gura-Oper>, Berlin aufgeführt wurde. In dem Werke weht die scharfe Morgenluft des Revolutionsgeistes von 1789, und die leichtfertige Welt des Rokoko mit ihren Schäferspielen und galanten Abenteuern spiegelt sich in ihm. In her.
2HALBJAHR1027 »"MILLIONEN MACK VERKAUFSWERT
gung ihrer Bösartigkeit wegen die öffentliche Sicherheit gefährden konnten. Sck-ase, Lämmer, Kälber, Schweine, Ziegen und Ziegenlämmer dürfen nicht geknebelt werden. Seiiubkarren (ohne Umbau) sind für die Beförderung ausgeschlossen. Die Beförderungsmittel müssen so geräumig sein, daß die Tiere, ohne gepreßt oder gescheuert zu werden, nebeneinander stehen oder liegen können. Für geknebeltes Weh ist eine starke Unterlage von Stroh oder anderen Strcumittcln zu schaffen. Bei dem Ein- und Ausladen sind die Tiere zu heben und nicht zu werfen. Bullen müssen bei der Beförderung mit einer Blende (Kappe) vor den Augen versehen und an den Füßen in üblicher Weife gefesselr werden, um das Durchgehen zu verhüten. Für jeden Bullen müssen mindestens zwei kräftige Führer bestellt werden. Geflügel jeder Art darf nur in Käsigen oder anderen l"s"7->n B-^östern befördwk werden, die so geräumig sind, daß die Tiere nicht gepreßt werden. Die Beförderung in Säcken ist untersagt, ebenso das Zusammenbinden mehrerer, sowie das Knebeln einzelner Tiere und das Tragen des Federviehs an den Füßen.
Berufskrankheiten in der Unfallversicherung.
Die Reichsversichsrungsordnung sieht die Ausdehnung der Unfallversicherung auf bestimmte Berufskrankheiten vor. Bereits im Mai 1925 hat der Neick/sarbeitsminister eine entsprechende Verordnung erlassen und d'e Berufskrankheiten fest- geleat, aus die die Unfallversicherung Anwendung findet Lurch eine im Februar ds. Is. erichienene Verordnung des Neichsarbeitsministeriums ist die Reih? der Berufskrankheiten noch erweitert worden. Unter Berufskrankheit ist eine Erkrankung in- folge schädigender Einwirkung der B e-
Chnsti Himmelfahrt" von Raffael Santi (1483—1520).
Hypotheken gemäß Zifs. 14 und 15 a. a. O. un Rahmen der verfügbaren Mittel zu erleichtern und, zur Vermeidung unnötiger Zwischenkredit- zinsen, die Auszahlung der Hypotheken beim Vor- liegen der gegebenen Voraussetzungen nach Mög- lrchkeit zu beschleunigen. Ter Minister erklärt weiter, wenn er auch gern anerkenne, daß eine Reihe von Gemeinden und Eemeindeverbänden in ,diesem Rahmen, aber auch west darüber hinaus, im besonderen auch durch Bereitstellung eigener kommunaler Mittel oder verbilligter Sparkassen- st.e ld e r, im Interesse der Wohnungs-ürsorge für die kinderreichen Familien bereits jetzt Vorbildliches geleistet hätten, so scheine ihm an anderen Stellen den gegebenen Notwendigkeiten noch nicht hinreichend Rechnung getragen zu werden. Er ersucht deshalb, sich im Sinne einer Förderung der Wohnungsförderung für die kinderreichen Familien bei den in Betracht kommenden Gemeinden und Gemeindeverbänden nachdrücklichst einzusetzen. —Auch in Fulda ft den kinderreichen Familien bei der Wohnungssürsorge immer besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden.
Postverkehr zu Pfingsten.
Ohne Umschlag versandte gedruckte einfache P'ingktkarten, bie hinsichtlich der Grüße, Form und Parierstärke den Bestimmungen für Postkarten entsprechen müssen, kosten foroibl im Ortsbereich des Aufgabeorts als auch im Fernverkehr 3 Pfg. Es dürfen in diesen Karten außer jen sogenannten Absenderangaben (Absendungstag, Name, Stand und Wohnort nebst Wobnumg des Absenders) noch weitere 5 Wörter, die mit dem gedruckten Wortlaut im Zusammenhang flehen muffen, handfestrill- lich hin'ugefügt werden. Als ko'che zulässige Nach- traqungen pellen z. B. b;e üblichen Zusätze „sendet". „Ihre, „Dein Freund", „sendet Dir", „sendet mit besten Grüßen Ihre" usw Werden solche Karten im offenen Umschlag versandt, so kosten sie sowohl im Ortsbereich des Aufpal>eorts als auch nach außerhalb 5 Pfg. Ungenügend freigemachte Sendungen werden mit Nachgebühr belastet. Zur Vermeidung von Anhäusungen und Verzögerungen emvfiehlt es sich, die Pfingst- v a k e t e möglichst frühzeitig aufzuliefsrn, sie gut zu verpacken, die Aufschrift haltbar zu befestigen und den Bestimmungsort unter näherer Bezeichnung seiner Lage besonders groß und kräftig nie« derzuscbreiben. Auf dem Paket roll die vollständige Anschrift d»s Absenders angegeben und in das Paket ein Dovpel der Aufschrift gelegt werden. Auch die Päckchen sind recht hastbar zu verpacken und zu verschnüren, Hohlräume in ihnen mit Hostwolle usw. auszufüllen, damit die Send'maen nicht eingedrückt werden können. Die deutliche D»zelck»mmg „Briefpäckchen" oder „Päckchen" darf nicht fehlen. Beorderung von Schlachtvieh im Regierungsbezirk Saffet.
Eine am 1. Mai ds. Is. in Kraft getretener Polizewerordnung für den Regierungsbezirk Kassel bestimmte: Bei der Beförderung von Schlachtvieh hat jede Mißhandlung, insbesondere das Hetzen durch Hürde, heftiges Zerren an Leitseilen, mißbräuchliche Anwendung der Peitsche, Schlagen mit harten Gegenständen, Stoßen mit Fäusten und Füßen zu unterbleiben. Bei der Beförderung mittels Fuhrwerk, Kraftwagen u. a. dürfen nur solche Tiere geknebelt werden, die bei freier Wwe-
Perösientlicht mit Genehmigung
«WMIILIONENMARK VERKAUFSWERT
■■BULGARIA KRONE
Kuida, den 8. Mai 1929
Personenuschrlchlen.
2kr Eftenbahn-Reserve-Zugstihrer Benedikt Bub von b^r wurde ab 1. Mai zum Zugführer befördert.
Meisterprüfung.
Ferdinand Moor aus Großenlüder bestand am 29- April in Fulda die Meisterprüfung im Stuckateur-Handwerk.
Der Vorstand des ReichsskLdlebundes.
der Spitzenorgansianon der Klein- und Mittelstädte. tagte in Berlin, um zu den aktuellen kom- munalpoli.ifchen Fragen Stellung zu nehmen. Zur Finanzlage wurde folgenbe Einschließung angenommen: »Die im Reichsstädtebund zufammengeschlos- fenen mittleren und kleinen Städte sind seit Jahren bemüht, ihre Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Minderung der gemeindlichen Einnahmen durch Reich und Länder für 1929 — trotz Steigerung der gemeindlichen Zwairgsausgaben — macht aber vielen — insbesondere kleineren Städten — die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben teilweife unmöglich oder führt mit Notwendigkeit eine Zunahme der gemeindlichen De- fizitetats herbei. Da eine Beseitigung dieses i.n» ha Maren Zustandes im dringenden öffentlichen Interesse liegt, erneuert der Reichsf'ädtebund seine wiederhollen, aber von der Regierung und Parlamenten bisher nicht berücksichligien Forderungen: ausreichende Rücksichtnahme auf die mißlicheFinanzlage der mittleren und kleinen Gemeinden bei der Steuergesetzgebung und beschleunigte Derwirklichuua eines neuen geraten Finanzausgleichs und eines sofortigen Ausgleichs der Polizei- und gesamten Dhullasten." Als Ersatz für ein ausgeschiedenes Mitglied wurde der Landtagsabgeordnete, Stadtverordnete W i ck (Oberursel) in den Gesamtvorstand gewählt. Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am 22. wb 23. August in Kiel statt.
Wohmmgsfürsorge für kinderreiche Familien.
Es wird darüber Klage geführt, daß bei Verübung der aus der Hauszinssteuer fließenden Wohnungsbaumittel die Bauvorhaben der kinderreichen Familien nicht immer die Unterstützung gefunden hätten, die im Hinblick auf die erschwerte Lebenslage gerade der kinderreichen Familien geboten fei., Der Minister für Volkswohlfahrt weist daher in einem Runderlaß an sämtliche Regierungspräsidenten vom 6. April 1929 (II D 159) darauf hin, er lege nach wie vor den größten Wert darauf, daß den Bauvorhaben für kinderreiche Familien die öffentliche Hilfe in erster Linie und in möglichst weitgehendem Maße zuteil wird. Deshalb sei es erforderlich, daß die betreffenben Anträge auf Gewährung von Hauszinssteuerhypotheken gemäß Zifl. 2 der ministeriellen Richtlinien vom 18. Jan. 1929 nicht nur bevorzugt berücksichtigt werden, fmtbem daß auch die Gemeinden bemüht sind, die Finanzierung solcher Bauvorhaben durch Bewil- Igung von Zusatz, und Sonderzusatz.
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