Nr. 99.
Fuldaer Zeitung (Amtliches KreisbfaH).
Sonntag, 28. Npril 1929
Heimat
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Fulda. den 27. April 1929
Eia Waudelkonzrrt
des TrvmpeterkorpS des Artillerieregiments Nr. 5 findet am Sonntagvormittag von y$12 bis i/2l Uhr im Schloßgarten statt.
Der Reichsstädkebund gegen das Städiebaugeskh.
Der Reichsstädtebund hot gegen den zurzeit dem Preußischen Saatsrat vsttiegsnden Entwurf eines Siädtebaugesetzes (es wird gegenwärtig im Gemeindeausschuß des Staatsrates unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters Dr. Antoni-Fulda beraten), in einer Eingabe schwerwiegende Bedenken erhoben, die sich insonderheit auf die Sonderregelung für zwischengrmeindliche Flächenaufteilungspläne der kreisgehörigen Gemeinden richten. Es wird eine gleichartige Behandlrmg der kreisangehörigen und der kreisfreien Städte gefordert. Der Regie- rrmosentwurf will den Landkreisen die Möglichkeit geben, aus eigener Initiative einen Flä- chenaufteilungsplan für die Gesamtheit oder einen Teil des Kreisgebietes auf »stellen. Verwaltungsrechtlich gesehen bedeutet diese Bestimmung nichts anderes als die Anwendung der vom Staatsrat beim Gesetzentwurf über die westdeutsche kommunale Neugliederung abgelehnten Kompetenz-Kompetenz der Landkreise auf einen besonderen Fall. Der Reichsstädtebund ist der Auffassung, daß die Frage der Kompetenz-Kompetenz eine grundsätzliche Frage des Verwaltungs- und Gemeindeverfasiunqs- rechtes ist und deshalb überbaust nicht anläßlich eines Spezialfalles, sondern nur bei der parlamentarischen Behandlung der Kreisordnung und der Städteordnung entschieden werden kam.
Mesmackrcr cm Derk!
Die Pessimisten unter den Wettersachverständigen sind zurzeit obenauf. Es will nicht recht Früh- llng werden Es fehlt die Wärme und der linde Regen. Schlimm genug. Cs geht aber zu weit, wenn behauptet wird, nach dem winterlichen April feien scharfe Maifröste, im Juni sei die „berühmte S ch a f k ä l t e" und im Juli ein R e- genperiode zu erwarten, und erst im August aah-be es dann endlich richtig warm werden. In Wahrheit wild kein ernsthafter Meteorologe jemals wagen, eine solch« Voraussage in die Welt zu fetzen, weil bei dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft dergleichen völlig unmöglich ist. Es wäre ganz falsch, aus dem schlechten Aprilwetter dieses Jahres auf einen kalten Sommer zu schließen. Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, daß Schnee und Nachtfröste im April sowohl in Jahren mit sehr warmen als auch naßkalten Sommern vorgekommen sind. Die schärfsten Anrilfröste der letzten zwanzig Jahre hatten wir z. B. im Jahre 1911, das durch seinen heißen und trockenen Hochsommer berühmt geworden ist. Etwas weniger scharfe Aprklfröste hatten die Jahre 1912 und 1913 gebracht, in denen der Sommer naßkalt war. Im Jahre 1917 war der April noch winterlicher als in diesem Jahr, in dem es doch wenigstens einige recht warme Tage gegeben hat. Damals war am Mvnatsschluß an keinem Strauch auch nur eine Knospe zu sehen. Am 1. Mai aber wurde es plötzlich warm, und es begann einer der wärmsten und beständigsten, aber fünf Monate dauernder Sommer dieses Jahrhunderts, ein Sommer, der sich besonders durch große Hitze und Beständigkeit im Juni, unserem sonst regenreichsten und unsichersten Sommermonat, auszeichnete.
Die Krbeitslofen-Versich erring.
Die Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung wird nun jetzt auch offiziell von dem sozialdemokratischen Reichsfinanzminister Hilf erd in g gefordert. Bei Besprechung der Kassenlage des Reiches hat Hilferding die geradezu peinliche Feststellung machen müssen, daß der Kassenbedarf zu Ende März sich auf nicht weniger als 1635 Millionen Mark belaufen hat. Für Ende April ist noch mit einer Erhöhung dieser Ansprüche an das Reich zu rechnen.
Hilferding machte des weiteren die Feststellung, daß bis Ende Juni die Arbeitslosenversicherung mindestens 370 Millionen Mark in Anspruch nimmt, wahrscheinlich wird aber der Betrag noch über die 400 Millionen-Erenze hinausgehen.
Bei dieser ungeheuren Belichtung ist eine Re- form der Arbeitslosenversicherung gar nicht mehr auszuhalten. Das hat der Reichsfinanznttnister ausdrücklich anerkannt und erklärt, daß die Reichs- regierung bereits einen Entwurf vorbereitet habe, auf dessen möglichst beschleunigte Erledigung sie Wert lege.
Allerdings scheint man auch jetzt schon wieder in politischen wie auch in wirtschaftlichen Kreisen zu große Erwartungen an das finanzielle Ergebnis
einer derartigen Reform der Arbeitslosenversicherung zu stellen. Das Ziel soll ja fern, das Reich von ungerechtfertigten Ansprüchen zu_em- lasten. Die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung an sich werden immer viele Hundert Mmronen Mark ausmachen. Aber es liegt im Interesse aller Arbeitnehmer, die durch ihre feyr.hohen Beiträge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beitragen, daß M a n g e 1 und Schäden, wie sie sich namentlrch frei der Der- sicherung der Saisonarbeiter ergeben haben, ausgemerzt werden, und daß das geschieht, liegt ja auch im Interesse der Arbeiterschaft selbst.
Ueberhaupt muß die Arbeiterschaft, t>:e die hohen Beiträae zu zahlen hat, darauf achten, daß keine Drückeberger", besonders auch weibliche, d:e Groschen der fleißigen Arbeiter auf dem Wege über die Arbeitslosenversicherung zu erlangen in die Lage kommen. ____________
Aus der Zentrumsxarlri.
Am Freitag abend versammelten sich Parteifreunde des 6. Benrks. Das Referat hatte Herr Stadtverordneter W. Frank übernommen, der in großen Zügen ein Bild gab von der Tätigkeit unseres Stadtparlaments. In der anschließenden Aussprache wurde vor allen Dingen auf die Notwendigkeit der Erfassung der Jugend hingewieien. Die Wahl des Vorstandes ergab folgendes Bild: Vorsitzender Herr Kuratus Böhne, stellv. Vorsitzender Herr Werkmeister Ferd. E i ch, Woll- wrberftr. 6. Schriftführer Herr Kaufmann Karl Müller, Frankfurterstr. 5a, Beisitzer Herr Postschaffner Aug. W e ß, Fischfeld 7, Herr Oberinspektor Deitz, Fischfeld 4 und Herr Schuhmacher- meister Jgn. Zimmer, Schildeckstr. 5b.
Die Pfingstferien.
Die Pfingstferien sind im Regierungsbezirk Kassel für alle höheren, mittleren und Volksschulen wie folgt festgesetzt worden: Schluß des Unterrichts Freitag, 17. Mai; Wiederbeginn des Unter- nichts Dienstag, 28. Mai (Dauer 10 Tage). — An den israelltifchm Volksschulen des Bezirks Kasse! beginnen die Pfingstferien Samstag, 18. Mai und endigen Sonntag, 26. Mai (Dauer 9 Tage.)
Priester-Kongregation.
Es sei auch an dieser Stelle ixrrauf hingewiesen, daß ausnahmsweise nächsten Dienstag, den 30. April, nachmittags 3Vs Uhr im Herz-Jesu- Heim Ansprache und Andacht mit anschließendem Dortrag der Priester-Kongregation stattfindet.
Die Gewerbesteuer.
Nachdem die zweite Lesung des Eewerbesteuer- gesetzes nun endlich im Preußischen Landtag zu einem Ergebnis geführt hatte, ist am Samstag vor- miftag die dritte Lesung wieder an den Ma- növern der Opposition gescheiert, sodaß das Gesetz nunmehr als Notverordnung erlassen werden wird.
Nach dem Beschluß des Preußischen Landtags in 2. Lesung erfolgt die Gewerbesteuerregelung auf ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31. März 1930. Eine Reihe neuer Bestimmungen sind bei dieser Gelegenheit in das G-esetz eingefügt worden. Erfaßt werden auch GehAter, Tantiemen oder unter sonstiger Benennung gewährte Dergü- hingen, die von einer offenen Handelsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebes anzusehen ist, an ihre Gesellschafter oder von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien an die persönlich haftenden Gesellschafter für die der Gesellschaft geleisteten Arbeiten und Dienste entrichtet worden sind.
Weiter auch Gehälter, Tantiemen oder unter sonstiger Benennung gewährte Vergütungen, die von 'Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgescllschaften, bergbautrciben- den rechtssähigen Vereinigungen und nichtrechtsfähigen Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Versiche- rungsvereinen auf Eegenfestiakeit, Hypothekenbanken und Schiffsbeleihungsbanken an ihre an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Gesellschafter für die der Gesellschaft geleisteten Arbesien und Dienste entttchtet worden sind. Eine Person ist an einem Unternehmen wesentlich beteiligt, wenn sie oder chre Angehörigen unmittelbar oder durch Vermittlung eines Treuhänders oder eines in der genannten Rechtsiorm betriebenen Unternehmens zusammen zu mehr als einem Viertel beteiligt sind.
Wichtig ist des weiteren folgende neue Fassung bezüglich des S t e u e rs a tz e s. Dieser Steuersatz nach dem Gewerbeertrag beträgt in der neuen Fassung für die ersten angefangencn oder vollen 1500 Rm. des abgabepflichtigen Ertrages % v. H., für die weiteren angefangenen oder vollen 1200 Rm d»s abgabepflichtigen Ertrages 6 v H., für die weiteren angefangenen oder vollen 1200 Rm. des abgabepflichtigen Ertrages Wi p. H., für die weiteren Beträge 2 vom Hundert.
Die Steuersätze für die ersten 3900 Rm. abgabepflichtigen Ertrages ermäßigen sich bei Lohngc-
werbetreibenden) auf die Hälfte der eben genannten Sätze.
Bei Betrieben, deren Lohnsumme den Betrag von 18 000 Rm. nickst übersteigt, wird ein Betrag von 6000 Mark abgezogen. Hat die Steuerpflicht nur während eines Teiles des Rechnungsjahres bestanden, fo ermäßigen sich diese Beträge entsprechend.
Eine weitere neue Bestimmung regelt die Veranlagung des Steuergrundbetrages nach der'Lohnfumme. Bei solcher Veranlagung ist die Lohnsumme zugrunde zu legen, die von den Unternehmen in dem Rechnungsjahre, für welches die Veranlagung erfolgt, entrichtet wordan ist. Die Lohnsumme wird nur auf Antrag des Steuerpflichtigen oder einer beteiligten Gemeinde veranlagt, sofern ein berechtigtes Interesse an der Veranlagung dargetan wird. Der Anirag auf Veranlagung der Lohnsummensteuer ist nur zulässig innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des für die Veranlagung maßgebenden Rechnungsjahres.
lieber die Zahlung der Gewerbesteuer ist folgendes neu bestimmt: Die Gewerbesteuer nach dem Ertrag und Kapital ist in viertel- sährlichen Teilen bis zum 15. des zweiten Monats des Kalendervrert'eljahres zu entrichten.
Soweit die nach der Veranlagung der Steuer nach dem Ertrage, dem Kapital ttder der Lohn- siimme zu leistenden fälligen Beträge auf die ein- zlnen Steuerarten die glersteten Vorauszahlungen (§ 53) übersteigen, ist der Unterschied innerhalb eines Monats nach Zustellung des Veranlagungs- befcheides zu entrichten. Soweit die geleisteten Vor- auszahlungen die nach der Veranlagung zu leistenden fälligen Beträge übersteigen, sind sie nach der Veranlagung bis zur Höbe der geleisteten Vorauszahlungen zu erstatten, sobald der Deranlagungs- bescheid unanfechtbar geworden.
Weitere Bestimmungen legen fest, daß bis zum Empfange des Deranlagungsbescheides über die Gewerbesteuer nach dem Ertrage und dem Kapital der Steuerschuldner auf jede dieser Steuerarten Vorauszahlungen nach Maßgabe der zuletzt veranlagten Steuergrundbeträge und der für das cor- angegangene Rechnungsjahr beschlossenen Zuschläge zu leisten hat.
Die Vorauszahlungen auf die Steuer nach der Lohnsumme sind, sofern die Gemeinde nicht einen längeren Zeitraum bestimmt, nach Maßgabe der monatlichen Lohnsumme bis zum 15. des folgenden Monates zu entrichten. Uebersteigt die in dem maßgebenden Monat entrichtete Lohnsumme nicht den Betrag von 1500 Rm., so ist der den Doraus- zahlrmgen zugrundeliegende Steuergrundbetrag um 0,50 Rm. zu kürzen. Sind mehrere Gemeinden hebeberechtigt. fo ist die Kürzung anteilmäßig vorzunehmen. Bis zur Desckluß'assung über die Höhe der Zuschläge, längstens jedoch bis zum 30. Juni, sind die Vorauszahlungen aüf die Lohnsummensteuer nach Maßgabe der für das vorangegangene Rechnungsjahr zuletzt befchlostenen Zuschläge fort- zuentrichten Mit der Entrichtung der Vorauszahlungen auf die Lohnsummensteuer hat der Steuerschuldner der hebeberechtigten Gemeinde eine Erklärung über die Höhe der dem Betriebe erwachsenen Lohnsumme, der in der Betriebsstätte erwachsenen Lohnsumme und Über die Zahl der in dem Betriebe und in der Betriebsstätte beschäftigten Arbeitnehmer abzugeben. Diese Erklärung gilt als Steuererklärung.
Das Gesetz tritt rückwirkend mit dem 1. Avril 1929 in Kraft. Die Gültigkest der Umlagebeschlüsse der Gemeinden für das Rechnungsjahr 1929 wird durch den späteren Erlaß dieses Gesetzes nicht berührt. ____________
Kindergesundheitspflege der Stadt Fulda.
Im Jahre 1928 waren insgesamt 88 Kinder der Stadt Fulda in auswärtigen Häusern zur Kur untergebracht, sind zwar int Kinderheim der Franziskanerinnen auf Borkum 31, Karitashaus St. Josef in Bad Nauheim 25, Heilanstalt in Soden- Stolzenberg 12, Kinderheilanstalt in Bad Orb 10, Olgaheim in Timmendorf (Ostsee) 5, Haus Auler auf "Amrun (Nordsee) 5. Die sechswöchigen Heilkuren hatten, wie die Nachuntersuchung durch den Fürforoearzt er~ab, durchweg ei ten befriedigen- ben Erfolg. An den nicht durch die Eltern der Kinder gedeckten Kosten beteiligten sich die Krankenkassen sowie die Reichsbahnfürsorge in anerkennenswertem Maße.
verfichertrngspflicht der Lehrlinge.
Die Ausführungen unter dieser Ueberschrift in der Fuldaer Zeitung vom 25. ds. Mts. bezogen sich nur auf die Versicherungspflicht der Lehrlinge in der Invalidenversicherung, nicht aber auf dieKranken versicherungspflicht. Nach § 165 Abs. 1 der RDO. sind alle Lehrlinge, auch diejenigen, die kein Entgelt beziehen, krankenversicherungspflichtig und innerhalb drei Tagen, vom Beginn des Eintritts ab, bei der zuständigen Ortskrankenkasse auf den vorgeschriebenen Meldeformularen anzumelden. Auch für die Probezeit, wo festgestellt wird, ob sich der Lehr
ling für den Beruf eignet, besteht Krankenversicherungspflicht. Von der Bezahlung der Arbeitslo- fenbeiträge für den Lehrling ist der Lehrherr befreit, wenn der Defreiungsantrag unter Beifügung des Lehrvertrages bei der zuständigen Ortskrankenkasse vorgetegt wird. Die Vesniung erlischt sechs Monate vor Ablauf des Lehrverhältmjses. K
Gesperrte Straße.
Nach Mitteilung des Bezirks-Amtes Brückenau ist die Bezirksstraße Brückenau —Kissi n g e n von der Abzweigung hinter Römershag bis zur Bezirksamtsgrenze _hinter Platz wegen Umbauarbeiten auf dieser Strecke noch auf die Dauer von 6 bis 7 Wochen für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt. Die Umleitung kann über Oberleichtersbach—Hammel- bürg erfolgen.
Eine Neuheit für Fulda.
Eine Fahrrad-Wache und Aufbewahrungsstelle wird am Montag im Grundstück der Kiefer-Bank hinter der Pfarrkirche eröffnet Alle Fahr- und Motorräder, auch Autos werden zur Bewachung übernommen. Die von der Wach- u. Schließgefellfchaft Fulda betriebene Einrichtung ist geöffnet von früh 7 Uhr bis abend/ 8 Uhr.
6000 Brieftauben fliegen in Fulda auf.
Am Sonntag morgen kommen am Eilgüter- sichuppen des hiesigen Bahnhofs vom Bund der Brieftaubenzüchter Koblenz „Am deutschen Eck" vier Waggons Brieftauben (ungefähr sechstausend Stück) zum Auflaß. Da für Fulda ein solcher Massenauflaß eine große Seltenheit ist, machen wir besonders daraus aufmerksam Bei dem herrschenden Witterungscharakter ist anzunehmen, daß die Tauben nicht vor 8 Uhr in Freiheit gesetzt werden.
Fuldaer Geschichtsoerei«.
Am Dienstag, den 30. April 1929, 20 Uhr findet im Stadtverordnelensitzungssaal (Schloß) die diesjährige Generalversammlung statt. Nach Erlcdigunz des geschäftlichen Teiles wird Studienrat Bargon über-das „Theaterwesen im geistc lichen Fürstentum Fulda" sprechen. Aus Grund der wenigen noch erhaltenen Nachrichten wird er zunächst versuchen, eine Darstellung bet geistlichen Schauspiele im mittelalterlichen Fulda zn geben. Dann soll das Theaterwesen der Jesuiten betrachtet werden, die über zweihundert Jahre in Fulda gewirkt haben. Den Abschluß des Vortrags bildet ein kurzer Hinweis auf musikalische Auf. sührungen im 18. Jahrhundert und auf die D^s. stellungen des ersten Fuldaer LiebhabertheatcrF Ferner wird einem schon lange ausgesprochene Wunsche vieler Mitglieder Rechnung getragen Fabrikant Justus Jacobson hat sich bereit erklärt; aus seiner Sammlung schöner Fuldensien einigt auszustellen. Dem Verein noch fernstehende Freund« der Fuldaer Geschichte, auch Damen, sind herzlichst willkommen!
klus dem Genchtssaal.
Wegen schwerer Urkundenfälschung und versuchten Betruges stand gestern der vorbestrafte Förster K. W. aus Burghaun vor Gericht. Er hatte einem Geldgeber für ein größeres Dar- lehn eine Sicherheitshnpoihek eintragen lassen. Dem Gläubiger war diese Sicherheit nicht mehr ausreichend und er verlangte Bürgschaft durch einen Wechsel. W. stellte nun einen Wechsel aus und fetzte dabei einen falschen Namen als Bürgen darauf. Das Manöver kam bald heraus und der gefälschte Wechsel wurde vernichtet. Das große Schöffengericht verurteilte den Angeklagten unter Einrechnung einer anderen Strafe, die der Angeklagte z. Zt. verbüßt, zu einer Gesamtstrafe von 8 Monaten und 2 Wochen Gefängnis.
Der Kaufmann Th. Sch. von Würzburg mar am 29. Juni v. I. zu einem hartnäckigen Schuldner im Kreise Hünfeld gefahren, um in Güte wegen De- Zahlung einer Forderung zu verhandeln. Nach längerem Hin und Her zählte der Schuldner Geld auf und Sch. griff sofort zu. Hierdurch hatte et sich einer rechtswidrigen Aneignung des Betrages schuldig gemacht. Das Urteil lautete wegen versuchten Diebstahls statt einer verwirkten Gefängnisstrafe von 3 Tagen auf 30 Mark Geldstrafe.
Drei schwere Düngen.
Der Einbruchsdieb st ahl b e i der Firma Gebr. Strauß hier, der in der Nacht zum 30. Dezember o. I. ausgeführt wurde, wobei den Spitzbuben Waren im Werte von ca. 3000 Mk. in die Hände fielen, fand gestern vor dem großen Schöffengericht Fulda feine Sühne. Aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden: der 28jährige, mehrfach mit Zuchthaus vorbestrafte Arbeiter Jakob Wilhelm, gebürtig von Bobstadt (Kreis (£5 Die neuesten Schallplattee vV fiei FnM-FauIslIcli, MelMe W.
S!
s gibt so Schlag worte
BU LG ARIA
die im täglichen Leben benutzt werden. So behaupten Raucher zuweilen, sie könnten nicht immer dieselbe Marke rauchen. Dies trifft nur dann zu, wenn man unter den vielen Zigaretten die richtige nicht herausfindet. Wer aber das Glück gehabt hat, eine Zigarette ausfindig zu machen,
die wirklich Qualität ist, wird ihr auch treu bleiben. Es muß natürlich eine Zigarette sein, die die wertvollsten Tabake enthält. Es muß eben BULGARIA-KRONE sein, das Meisterstück der 5 - Pfennig - Zigaretten.
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