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FMvaer Zeitung

8. Blatt.

Druck der Fuldaer Acklendruckerel, Fulda.

JV» 74.

Donnerstag, ven 28. März 1929.

maß mit denjenigen der deutschen Landwirtschaft decken.

Auf dem Gebiete der Zoll- und Handelspolitik verlangt man dort, daß auf die Interessen der Landwirtschaft mehr als bisher Bedacht genom­men werden müsse. Zwischen dem Zollschutz für industrielle Artikel und dem Schutz der Agrarpro­dukte soll eine gesunde Relation hergestellt werden. In jenen Artikeln, in welchen die österreichische Landwirtschaft den heimischen Bedarf zur Genüge deckt oder sogar Ueberschüsse erzeugt, hält man eine Kontingentierung der Einfuhr vollauf gerecht­fertigt.

Die Beratungen im handelspolitischen, im volkswirtschaftlichen, wie namentlich auch im Aus­schuß zur Durchführung des landwirtschaftlichen Notprogramms im Deutschen Reichstag haben sich mit den gleichen Problemen befaßt. Das Ernäh­rungsministerium hat dazu bereits entsprechende Anträge dem Kabinett zur Beschlußfassung unter­breitet.

Interessant uni) lehrreich ist die Feststellung der österreichischen Bauernorganisation, daß die Schweineproüuktion dort durch die Einfuhr aus Polen fast völlig vernichtet worden ist.

Auf dem Gebiet der Steuern fordert man eine Entlastung der Grundsteuern und der Bermögens- steuer. Dann weist man auf die steigenden für die Landwirtschaft unerträglichen Wegebaulasten hin, welche durch den Autoverkehr verursacht wer­den. Gegen die Frachterhöhung für landwirt­schaftliche Produkte auf den Bundesbahnen wird Stellung genommen.

Die Sozialversicherung in der Landwirtschaft soll gefördert werden, weil das Schicksal derselben wesentlich davon abhängt, ob und inwieweit es den Bauern gelingt, ihre Arbeiter draußen auf dem Lande zu behalten.

Man verlangt indessen eine Trennung der So­zialversicherung der Land- und Forstwirtschaft von derjenigen für die Industriearbeiter.

Von hoher und weitragender Bedeutung über die Grenzen des Nachbarlandes ist die Einstellung zur Kulturpolitik.

Man verlangt mit Nachdruck, daß die Gesetzge­bung dafür Sorge trägt, daß die alte, gesunde und christliche Bauernkultur geschützt und erhalten bleibt. Gesetzgebung und Verwaltung muß schon im Interesse des Staates selbst der liebeneugung der Bauernschaft unbedingt und bei jeder Gelegen, heft Rechnung tragen.

So ist die Feststellung hoch erfteulich, daß die österreichische Landwirtschaft auf dem Gebiete der Volkswirtschaft eine zielklare und gesunde Einstel­lung hat, daß sie bei der energischen Vertretung landwirtschaftlicher Interessen die Grenzen des Erreichbaren erkennt und beachtet. Die Betonung und kräftige Förderung der kulturellen Belange zeigt auch für innere Gesundung, zeugt für den Idealismus und die Erkenntnis, daß nur ein sitt­lich und religiös gesunder Bauernstand hohe volks­wirtschaftliche Aufgaben lösen kann.

Von hohem Interesse ist auch die Form, in welcher die Bundesversammlung ihre Forderun-

üauer und Staat!

3n Deutschland und in Oesterreich.

Von einer führenden Parlamentarischen landwirtschaftlichen Seite gehen uns folgende bemerkenswerte Ausführungen zu:

Wie stellt sich der Bauer zum Staate ein? Diese Frage ist in der letzten Zeit vielfach in der Öffentlichkeit, namentlich in Bauernversammlun­gen gestellt und behandelt worden. Staatsfreund­lich, staatsfeindlich, das waren Stichworte für die Reden und Diskussionen. Aber auch bei der Ein­stellung auf Staatsbejahung gibt es noch ver­schiedene Grade der Freundschaft. — Bon der hingehenden, opferbereiten Mitarbeit bis zur pas­siven Liebe — da gibt es viele Grade und Unter­schiede der Gesinnung und der Betätigung.

An uni) für sich ist der Bauer monarchistisch eingestellt. Das findet seine Erklärung schon in feiner sozialen Stellung.

Auf seinem Hofe ist der Bauer Alleinherrscher, ein König, wenn auch ein verschuldeter. Grund- entsprossen, grundverwachsen herrscht er da allein, wenigstens insoweit, als auch nicht auch die Bäu­erin Kronrechte geltend macht. So erklärt sich feine Einstellung.

Es ist damit auch ganz selbstverständlich, daß der Bauer keine Revolution macht oder mitmacht. Er verteidigt ja den angestammten Besitz, er hält fest am Rechte des Eigentums. So hat sich der Bauer nicht so leicht hineingefunden in den Uebergang von der Monarchie zur Republik. Wer wollte daraus einen Vorwurf herleiten?

Auch ist zu beobachten, daß der Bauer in der Demokratie vielfach, namentlich in den Dorfge­meinden überlieferten und altgeübten Einfluß in der Verwaltung der Gemeinden und der Kreise verloren oder doch gemindert sieht.

Aber der Gedanke der Autorität, der Achtung der Obrigkeit ist nicht an eine Staatsform gebun­den. Sobald eine Staatsform in einer geschichtli­chen Entwicklung, Prägung und Bestand erhalten hat, ist sie auch nach christlicher Weltanschauung als eine rechtmäßige Obrigkeit anzuerkennen. So ist es auch bei der Deutschen Republik. Damit ist für jeden Staatsbürger, also auch für jeden Bau­ern, die Pflicht gegeben, in dieser Staatsform nach besten Kräften mitzuarbeiten für das Wohl der Allgemeinheit, in dieser Mitarbeit aber auch die Interessen seines Standes zu vertreten.

Es ist erfteulich, festzustellen, daß diese christ­liche Einstellung zugleich auch eine großdeutfche ist. Oesterreich hat staatspolitisch dieselbe Wand­lung der Staatsform durchgemacht wie Deutsch­land. Nicht infolge, wohl aber im Laufe neuzeit­licher staatspolitischer Entwicklung hat der groß- deutsche Gedanke gewonnen, hat sich die Freund­schaft zwischen dem deutschen und dem Bruder- volke an der Donau vertieft. Anfangs spärlich, dann immer häufiger und inniger hat der Ge­danke einer Verbindung und der Gemeinsamkeit der Beziehungen und Ziele in großen Kundgebun-

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gen der einzelnen Stände einen Ausdruck gefun­den.

Auch die deutschen und die österreichischen Bauern haben sich einander genähert. Die all­gemeine Stammesfreundschaft ist auch eine Stan- desfreundschaft geworden. Auf großen Bauern­tagungen in Deutschland sprechen österreichische Agrarführer, so Landwirtschaftsminister T h a I e r in München, Kammeramtsdirektor Dr. Dollfus, kürzlich auf der Landeskammertagung in Bonn. Dagegen trat in einer großen Bauernversammlung ’n Wien der Reichstagszentrumsabgeordnete F e i l m a y r aus Württemberg als Redner auf.

Es ist von großem Interesse, festzustellen, daß die österreichische Landwirtschaft vor dieselben po­litischen und volkswirtschaftlichen Probleme gestellt ist, wie die deutsche. Auch in Oesterreich besteht eine Agrarnot. Aber sie ist unter das Zeichen der „Schneeschmelze" gestellt. Die Not nimmt ab, es ist ein sichtbarer, langsamer, aber stetiger Aufstieg der österreichischen Landwirtschaft festzustellen.

Da muß zunächst hervorgehoben werden, daß die dortige Landwirtschaft keine so hohe steuerliche und soziale Belastung aufzubringen hat, wie die unsrige. Da gibt es keine Reparationslasten —

Seipel wirtschaftet sparsam und die Sozialgesetz­gebung hat geringeres Ausmaß als bei uns.

Interessant und lehrreich ist die politische Pa­role, welche der niederösterreichische Bauernbund in die Bauernschaften hineinruft:

„Unsere Arbeit ist wirklichkeitszugewandt, ziel­klar, systematisch. In und durch die Demokratie den Bauern zur Selbstverantwortung zu erziehen, die schlummernden Kräfte herauszuholen zu gan­zer Mitarbeit, den Beweis zu erbringen, daß unser Bauer fähig und wert ist, auch in der Staatsver­waltung eine ernste, allenfalls erste Rolle zu spie­len — dem großen Ziele dient unser Wirken."

Auch der Gedanke der Volksgemeinschaft, des Ausgleichs der Interessen findet seine prägnante Betonung.

„Wir wissen abzuwägen, was wir von der Volkswirtschaft verlangen können. Wir kennen die Notlage anderer Berufsschichten. Wir verste­hen die Bedeutung der Kaufkraft der Konsumen­ten."

Wenn man nun die volkswirtschaftlichen Ein­zelforderungen der österreichischen Landwirtschaft feststellt, dann ergibt sich, daß sie sich richtungsge-

Gottesdienstordnunq.

«acholischer Solterdienst.

Gründonnerstag, 28. März:

Tom. Morgens von Vs6 Uhr ab Gelegenheit zur hl. Beichte Die hl. Kommunion wird jede halbe Stunde aus geteilt von Vr6 Uhr ab bis zum Bischöfl. Hochamt. Um 8 Uhr vorm. Bischöfl. Hochamt mit Weihe der hl. Oele. Die hl. Komm, wird im Bischöfl Amt nur am Sakram. Altar für die Gläubigen ausaeteilt. Nach dem Hochamt feiert. Uebertragung des Allerheillgsten nach dem hl. Grab in der Marienkapelle. Nachmittags um 4 Uhr ist Mette, darauf Andacht am bl. Grab. — Stadtpsarrktrche. Gelegenheitzum Beichten: Mittwoch nachm. 4 Uhr, Gründonnerstag früh 6 Uhr. Die hl. Kommunion wird von 6—8 Uhr jede halbe Stunde gespendet. 8 Amt, hierauf stille Anbetung im hl. Grab. Um 6 Uhr abends Schlußandacht. — Pfarrkirche zum hl. Geist. V»7 Komm.-Austlg. und Beicht lelegenhett, 8 Uhr Hochamt, 5 Uhr Andacht. — Severikirche. V-8 Aussetzung, 6 Schlußandacht. — Nonnen­kirche. V-7 feier!. Levitenamt; lM Uhr Matutin und Landes, um V-6 Uhr ist Abendandacht. — Michacll- kirche. Aussetzung des Allerhl. im „hl. Grab" von mittags 12 bis zur Schluß-A. abends Vi6, ebenso Kar- frei tag von morgens 6 bis zur Schluß-A. abends Vi6. — Frauenberg. Von V,6 an Gelegenheit zum Empfang der hl. Sakramente. 8 feierliches Amt mit General­kommunion; nach dem Amte Uebertragung deS Aller­heiligsten zum hl. Grabe, wo dasselbe zur Anbetung aus­gesetzt bleibt bis zum Schl uh des Gottesdienstes am Karfreitag. Nachm 2 Zeremonie der Fuhwaschung, V>5 Trauermetten, 7 öffentliche Betstunde.

Karfreitag, 29. März:

Dom. 6 AuSs. d. Allerhl. im hl: Grabe (Marien­kapelle). 8 Beginn d. HI. Zeremonien. Nachm. 4 Mette, danach Andacht am hl. Grab. Am Gründonnerstag und Karireitag ist Kollekte für das hl. Land. — Stadt- Pfarrkirch». 6 Uhr Aussetzung im hl. Grab, V, Uhr lrturg. Feier, nachmitt. 2 Uhr Kreuzweg abends 6 Uhr

Schlutzandacht. Die Kollekte am Gründonnerstag und Karfreitag ist für das heilige Land bestimmt. — Pfarrkirche zum hl. Geist. V-8 feierliche Liturgie, 2 Uhr nachm. Kreuzweg, nachmittags um 5 Uhr Schluß- Andacht. — Severikirche. v-8 Aussetzung, g Schluß» andacht. — Nonnenkirche. Morgens V-7 Karfreitags- Liturgie; Vi4 Maiutin und Laubes, V,6 Uhr Abend- Andacht. — Frauenberg. Morgens um 5 öffentliche Betstunde. */a7 Beginn des liturgischen Gottesdienstes, 8 Kreuzwegand. mit Predigt (bei günstiger Witterung auf Kalvarienberge); geven 10 Prozession in die Stadt zum Besuche der hl. Gräber. Nachm. 2 Kreuzwegand. auf dem Kalvarienberg, V>5 Trauermetten, 7 öffentliche Betstunde.

Karsamstag, 30. März:

Dom. 6 Aussetzung des Allerhl. im hl. Grab. Beichtgelegenheit. Die hl. Zeremonien beginnen um 7; gegen 8V, ist feiert. Hochamt, danach AuferstehungS- feier am hl. Grab und Uebertragung des Allerheiligsten. (Am Ostersonntag ist im Bischöflichen Hochamt päpstlicher Segen mit vollkommenem Ablaß.) — Stadtpfarrkirchr. 6 Uhr vormittags Aussetzung im hl. Grab, 7 litura. Feier,8V-Auferstehungsamt.—Pfarrkirche,nm hl. Geist. V-7 Feuer-, Kerzen. u.-Wasserweibe, V-8 AuferstehungS. amt. — Nonnenkirche. Um 6 Uhr feierliche Liturgie und Amt. — Francndrrg. Um 6V« Uhr Beginn des liturg. Gottesdienstes, gegen 8 Uhr feierliches Amt mit Ostervesper. Nachmittags V-6 Uhr feierl. Komplet mit sakramentalem Segen.

Evangelischer Gottesdienst.

Gründonnerstag, 28. März, gulba. 9V, Uhr vorm. Pfarrer Hattendolff (Hl. Abendmahl).

Karfreitag, 29. März. Hulda 9V, Uhr vorm. Krei-pfarrer Weber. 2 nachm. Pfarrer Hattendorfs. — Schloß Bieberstein 9.15 Uhr Pfarrer Hattendorfs. — Lad Salzschlirf. 2 Uhr nachm. Kreispfarrer Weber.

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