FuldaerZertung
Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Jlc 71.
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Sonntag, 24. März 1929.
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56.Zahrg.
Schachts Bericht.
Neichsbaukpräsident Dr. Schacht hat, wie wir erfahren, J)eut Reichskanzler informatorisch über den Stand der Sachverständigenbrratungen in Paris Bericht erstattet. Der Unterredung wohnten auch der ReichswirtschaftSminister und der Reichssinanzininifter sowie ein Vertreter des Auswärtigen Amtes bei.
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Tas Präsidium des Reichsverbandes he r Deutschen Industrie hielt unter dem Vorsitz von Abr. Frowein-Elberfeld eine Sitzung ab. Rach eingehender Erörterung der mit der Pariser Sachverständigenberatung zusammenhängenden Fragen sprach der Vorsitzende des Steuerausschusses des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Direktor Dr. Haußmann, über den gegenwärtigen Stand und die Entwicklunasiinien der industriellen Finanz- und Steuerpolitik. Er legte im einzelnen die Notwendigkeit dar, daß die Industrie die Etats von Reich, Ländern und Gemeinden kritisch betrachten und nach großen Gesichtspunkten A u s g a b e n s e n k u n g en aufzeigen müsse, durch die für fühlbare Steuersenkungen insbesondere auf dem Gebiete der besonders drückenden direkten Steuern der Weg gewiesen wird. Daneben müsse alsbald die grundsätzliche Frage erörtert und Vorschläge gemacht werden, inwieweit das deutsche Haushaltsrecht grundlegend umzugestalten ist. Schließlich würdigte der Redner das Steuerprogramm der Reichsregierung kritisch und unterstrich nochmals den Standpunkt der Wirtschaft, daß die vorgesehenen Steuererhöhungen grundsätzlich, abzulehnen seien. An das Referat schloß sich eine Diskussion. Außerdem berichtete Dr. Emst v. Simson über die agrarischen Zollwünsche und das landwirtschaftliche Notprogramm. Im Zusammenhang mit diesem Bericht wurden aktuelle industriepolitische Forderungen zur Sprache gebracht, unter denen die Fragen der Exportförderung einen breiten Raum einnahmen.
Aus den Parlamenten.
Preußischer Landtag.
Der Preußische Landtag verabschiedete am Freitag endgültig die Gewerbesteuer 1929 und die Novellen zum Kirchensteuerrecht. Die Aussprache über den Finanzetat wurde noch begonnen. Sie wurde am Samstag, in der letzten Sitzung vor der Oster - pause, fortgesetzt. Vorher wurde die Novelle zum Finanzausgleich dem Hauptausschuß überwiesen. Abg. Meyer-Herforth (D.V. P.) fordert, daß alles, was irgend möglich ist, zur sparsameren Gestaltung der Verwaltung getan werde, man müsse erwarten, daß auch die übrigen Mm'ster keine hohen Forderungen an den F'.nanzminister stellen (Sehr wahr b. d. Lolksvartei). Dor allem freilich müsse d. Landtag endlich selbst das nötige Verständnis für Sparsamkeit aufbringsn und dieses Verständnis bei der Einreichung der Anträge zum Ausdruck bringen (Sehr richtig bei der D. V. P.) Das gelte besonders von den Regierungsparteien, die der Ovposition keine Vorwürfe machen, solange sie selbst ein schlechtes B.i- spiel gäben. So hätten erst kürzlich die Sozialdemokraten bei einem einzigen Etat Anträge gestellt, die neue Ausgaben von über 2 Millionen verlangten. (Hört, Hört rechts). Aber auch für die Oppositionsparteien verlange er Zur ii ck- Haltung.
haupkausschuß des preußischen Sknalsrakes.
VDZ. Berlin, 23. März. (Eig. Meld.). Der Hauptausschuß d->s preußischen Staatsrates beschäftigte sich am Samstagvormittag mit der Frage.
ob der Staatsrat sein Einspruchsrecht gegen das vom Landtag beschlossene Gesetz über die R e - gelung der Gewerbe- und Berufs« [teuer (für die freien Berufe) geltend machen soll. Finanzminister Dr. Höpker-Äschoff hat dringend, keinen Einspruch gegen den Beschluß des Landtags einzulegen, sondern die allgemeine Lage und die politischen Schwierigkeiten, die sich aus einem Einspruch ergeben würden, zu berücksichtigen. Die Grundvermögenssteuer und die Hauszinssteuer habe der Landtag nicht mehr verabschieden können. Er wolle in diesem Augenblick kein Urteil über die Obstruktion der Oppositionsparteien stellen, aber die von den Oppositionsparteien im Landtag geübte Taktik sei nicht tragbar. Beider Beratung der Gewerbe st euer int preußischen Landtag habe sich herausgestellt, daß der Unwille darüber, daß die freien Berufe selbst bei hohen Einnahmen nicht zu den kommunalen Lasten herangezogen werden, nach einer entsprechenden Gesetzesänderung gedrängt habe. Der Minister erklärte, daß er selbst die Heranziehung der freien Berufe zu den kommunalen Lasten auf dem Wege über die Wiedereinführung der Einkomme n st e u e r z-u schl ä a e "'•'*<*! ha*?.
dieser Weg sei frühestens im Jahre 19 30 gangbar.
Gegen die Legendenbildungen.
Eine Erklärung Stegerwalds.
Wie bekannt, sind seit einiger Zeit Gerüchte im Umlauf, es würden in den Kreisen der Reichsregierung und des Parlaments die Kürzung der Beamtengehälter erwogen. Die Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes „Der Beamtenbund" hat bereits in Nr. 21 vom 15. März diese Gerüchte als unbegründet erklärt und weiter zum Ausdruck gebracht, daß keine zuständige Steile des Reiches irgendwie an eine Schmälerung der Beamtenbezüge denkt, weiter daß irgendeine Acnderung in der Gehaltszahlung — auch vorübergehend — nicht in Frage kommt, daß also ein E-und zur Beunruhigung nicht besteht. Inzwischen hat das „Achtuhr-Abendblatt" die Behauptung aufgestelli, zwei Zenttumssührer hätten beim Reichskanzler die Kürzung aller Beamtengehälter um l O Prz. zur Deckung des Desizits beim Etat vorgeschlagen. Trotzdem sowohl aus oer Reichskanzlei als auch vom Zentrum diese Behauptung als unwahr bezeichnet worden ist, wurde sie von dem genannten Blatte wiederholt. Daraufhin haben sowohl der Zentrumsabgeordnete Ersing im Reichstag als auch die „Germania" noch einmal ganz unzweideutig sum Ausdruck gebracht, daß die Behauptungen des „Acht- Uhr-Abendblatt" völlig unzutreffend sind. W'e nun die Zeitschrift des Deu'scheN Beamtenbundes „Der Beamtenbund" in der Nr. 23 vom 22. März mitteilt, hat sich der ReichSbeamtenbeirat der deutschen Zcnfrumspartei inzwischen in einer besonderen Sitzung mit der Angelegenheit befaßt, nachdem vorher der Geschäftsführer des Reichsbeamtenbeira's Gast mit Stegerwald und Ersing eine Aussprache gehabt hatte. Stegerwald, der Vorsitzende der Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstags, hat Herrn Gast, der darüber im Reichsbeamtenbeirat berichtet hat, nach den Mitteilungen der Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes folgendes erklärt:
Die klaren Antworten in der „Germania" und das amtliche Dementi dürften für Personen mit unverdorbenem Ehrbegriff genügen, auch dem „Acht- -Uhr-Abendblatt".
Das Zenttum hat die ihm unterstellten Anregungen nicht gegeben, man [ollte es doch nicht für so unklug halten, derarttges zu versuchen. Die Senkung des Beamtengehalts könne nur mit quali- fizierter Mehrheit im Reichstag beschlossen werden.
Der Freistaat Sachsen ohne Parlament.
Die sächsischen Landtag5wahlen ungülig.— Schwierige Lage der Regierung,
Der Staatsgerichtshof des Devffchen Reiches in Leipzig verhandelte unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten D r. S i m o n s die verfassungsrechtliche Streitsache der sozialdemokratischen Fraktion des Sächsischen Landtages nick» des Landes Sachsen über die Gültigkeit der sächsischen Land- togswahlen am 31. Oktober 1926. Entsprechend dem Anträge der sozialdemokratischen Fraktion fällte der Staatsgerichtshof die Enffcheidung:
Die Wahlen vom 31. Oktober 1926 zum Sächsi- scheu Landtage sind ungültig. Die Regierung des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, R e u m a h- l e n herbeizuführen. Der Staatsgerichtshof bejahte, wie in der Begründung ausgeführt wurde, zunächst feine vom Lande Sachsen bestrittene Zuständigkeit, da es sich unzweifelhaft um etne Verfassungsstreitigkeit im Sinne des § 19 der Reichs- verfasstmg handele. Die Passivlegitimation des Londes Sattsten sowie die Aktivlegitimation der sozialdemokratischen LanÄtagsfraktion wurden vom Staatsgeiichtshof ebenfalls bejaht. Die Reichsver- fetung habe nur eine Bestimmung über das Landtagswahlverfahren, nämlich den Artikel 17. Wenn ein Landtagsw-ahlgesetz diese Bestimmung verletzte, so sei das aufgrund dieses Wahlverfahrens gewählte Parlament auf einer fehlerhaften Grundlage entstanden.
Aus Dresden wird gemeldet: Die sächsische Regierung wird sich mit dem Urteil des Staatsgerichtshofes beschäftigen, durch das die Wahlen zum Sächsischen Landtag vom 21. Oktober 1926 für ungültig erklärt worden sind. Ebenso follen die Schritte beraten werden, die sich al s Folge dieses Urteilsspruches für die sächsische Regierung nunmehr ergeben. Die Lage ist verfas
sungsrechtlich insofern besonders schwierig, als die Regierung nach der sächsischen Verfassung den Landtag nicht auflösen kann, sondern dieser aufgrund des Urteilsspruches als ü b e r h a u p t n t ch t e x ist i e r e n b anzusehen ist. Die gesetzgeberischen Arbeiten sind damit bis oaif weiteres vollkommen ins Stocken geraten. Es kann weder der Etat noch auch ein Notetat beraten werden.
Württemberg.
wtb. Leipzig, 23. März. (Eig. Meld.) Der Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches verhandelte gestern nachmittag in nicht öffentlicher Sitzung über die Klage Les Landesverbands Württemberg der Volksrechtspartei und der national-sozialistischen deutschen Arbeiterpartei, Gau Württemberg, gegen das Land Württemberg auf Feststellung der Der- fassungswidrigkeit des Artikels 20, Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes vom 4 April 1924. Die beanstandete Bestimmung des Art. 20, Abs. 2, besagt: Bei Zuweisung der Mandate bleibt eine Wähler- Vereinigung unberücksichtigt, wenn die Vorschlagslisten nicht mindestens in einem Wahlbezirk ein Achtzigstel der im ganzen abgegebenen gültigen Stimmen (Wählemahlen) oder in 4 Wahlbezirken je ein Achtel der Wahlzahlen errichtet. Die Volksrechtspartei beantragte außerdem, fest,zustellen, daß die verfasiungswidrige Auswirkung dieses Artikels 20, Abs. 2, in Verbindung mit den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes über die Wahlkreiseinteilung der Abgeordnetenzahlen noch verschärft werden. Der Staatsgerichtsbof erkennt dahin, daß Art. 20, Abs. 2, des württemberaischen Landtagswahlgesetzes vom 4. April 1924 gegen bie Beid)SDcrf af fung verstoße und wies im übrigen die Anträge ab.
Hierfür fei bei feinet heutigen Zusammensetzung keine Zweidrittelmehrheit zu finden. Das Zentrum ist der Auffassung, daß solche Anttäge, wenn,(i» notwendig seien, von der Reichsregierung oder den Frakttonen einzubringen oder anzuregen sind, die die Regierungsverantwortung fragen.
Im Reichshaushalt ist ein Defizit von über 500 Millionen RM. zu decken. Man sagt nun, um diesen Fehlbetrag zu decken, sei die Anregung auf Kürzung des Beamtengehalts ergangen. Nach dem Anschlag des Reichshaushaltspstlns 1928 werden nur rund 800 Millionen RM. Beamtengehälter gezahlt. Um 500 Millionen zu ersparen, müßten schon über 60 Prz. gekürzt werden.
Einige praktische und sehr naheliegende Ueber» legungen müßten jedem Politiker und Beamten sagen, daß die jüngste Prefsecampagne ausschließlich auf Brunnenvergiftung aufgebaut sei.
Die Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes „Der Beamtenbund" bemerkt dazu: Es ist außerordentlich zu begrüßen, daß sich auch der Reichsbeamtenbeirat der deutschen Zenfrumsparfri mit der Angelegenheit befaßt hat, obwohl uoa vornherein änzunehmen war, daß die Meldu-izen des Achtuhr-Abendblatt" eben nichts andere) als lsensationsmache waren.
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Der Fall zeigt wieder einmal, wie schwer der politische Kampf 'heute ist. Mit Verdächtigungen, Verdrehungen, Manöver aller Art, wird heute gearbeitet. Schwere Zeiten für sachliche Polittk!
* Polizeipräsident Dr. Menzel-Magdeburg zum Ministerialdirektor ernannt. Der Reichspräsident hat den durch seine Arbeiten auf dem Gebiet der Polizeireform bekannten Polizeipräsidenten Dr. Menzel-Magdeburg ab 1. April d. Is. zum Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern ernannt. Dr. Menzel kam im September 1923 zum Polizeivräsidium Magdeburg als ständiger Vertreter des Poli^ivräsidenten und wurde im August 1925 Polizeipräsident.
♦ Sein Rücktritt des Freiherrn von Coe. Von der Zentralstelle des Rheinischen Ewuernoerems e. V. wird mitgeteilt, daß die Pressemeldungen über den Rücktritt des Freiherrn Clemens von Lae- Bergerhausen vom Posten des Vorsitzenden des Rheinischen Bauernvereins nicht zutreffen und von gegnerischer Sette offenbar in tendenziöser Absicht verbreitet werden.
klman Ullahs Feldzug.
wtb. Conbon, 23. März. (Eig. Meld). Daily Telegraph berichtet aus Beffamar: Die Kämpfe haben begonnen. Aman Ullah bat zur Einleitung seines Feldzuges eine kleine Streitkraft mit Artillerie aus Kandahar nach Kelati-Gilzai entsandt. In der Röhe von Mokur kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Stamm, der unter Berufung auf feine Neutralität den Durchzug bet* Truppen nickt gestatten wollte. Beide Seiten erlitten Verluste. Ein Kampf zwilchen Gilzais, die Aman Ullab unterstützen, und Haaras, die Anhänger Bacha-i-Sakaos sind, mar für beide Parteien febr verlustreich. Der Afridi-Stamm erließ ein Ultimatum, in dem es heitzt, nur e>!n Mann von k-miglichem Blut werde ihm als König annehmbar fein. Nadi Kban. der sich in Matun an der Ostgrenze des Landes südöstlich von Kabul befindet, hofft die Stämme zu samme'n und auf Garber zu marschieren. Der Korresvonbent ist der Ansicht, daß Rußland einen wichtigen C'nfluß auf die Gestalfrrng d»s Schicksals Afghanistans ausübt. Herat und Kandahar feien Ne beiden Mit- t-lvunkte, denen sich die Aufm->rksamk"it her Sowiet-Regierung zuwende. Ersteres fei teilweise, das zweite ganz für Aman Ullah. Die dortigen Stämme seien jedoch nicht stark genug, um es Aman IUI ab zu ermöglichen, am Kabul zu marschieren, aber der febr wichtige Mrckamand Stamm habe sich auch für Aman Ullah erklärt. Die Unterstützung fei, wie behauptet werde, durch Verteilung großer Geldsummen und Versprechungen weiterer Zahlungen gesichert worden. Dieses Geld stamme nicht von Aman Ullah, der nicht über großen Reichtum nerfüge, sondern aus einer auswärtigen Quelle, nämlich Mos - k a u.
• Die Verluste der englischen konservativen. Aus London wistb gemeldet: Aus einer Uebersicht über die Ergebnisse der bisherigen Nachwahlen geht hervor, daß die Regierung während des Bestehens des derzeitigen Parlaments insgesamt 15 Sitze verloren hat. Davon bat die Arbeiterpartei 12 Sitze gewonnen, die übrigen 3 Sitze fielen den Li- berabm zu.
* Ein norwegischer Protest an die Adreste Amers. fas. Aus Oslo wird gemeldet: Storting-Präsident Hambro gab bei der Beratung des Budgets des Außenministeriums das Präsidium vorübergehend ob. um in feiner Eigenschaft als Storting-Abge- orbnefer zu einem Protest gegen die Behandlung das Wort zu ergeifan, die die amerikanischen Behörden norwegischen Staatsbürgern zuteil werden ließen, welche nach den Bereinigten Staaten reifen wollten. Es handele sich um nichts anderes als um Schikanen. Es laotz kein Grund vor, Amerikanern irgend welches Entgegenkommen zu erweisen, solange das Entgegenkommen nicht gegenseitig sei, zum Beisviel hinsichtlich der Kosten von Paßvisen. Er fühle sich in mancherlei Beziehung mit Amerika verbunden und sei ein Freund der Amerikaner. Dies hindere ihn ab-r nickit, im Interesse der Gegenseitigkeit und als Protest gegen den amerikanischen Uebermut gegenüber Europa dem Unmut Ausdruck zu verleihen, d-°n diese Zustände auslösten. Er hoffe, daß diese Worte an der richtigen Stelle gehört würden.
Der Lateran- Vertrag.
Don unserem eigenen römischen Mitarbeiter.
Die Veröffentlichung des Inhalts des Lateran- Derfrages in der Mussolinipresse hat eigentlich r Ueberraschungen nicht mehr gebracht. Ueber- rascht hat neben manchen Einzelheiten des Konkordats dagegen die einleitende Begründung, mit der Mussolini sich an die neue italienische Kammer wendet, abgesehen davon, daß es ja einiger)- maßen ungewöhnlich ist, daß eine so hochbedeutsame Vorlage herauskommt, während die Kammer noch gar nicht besteht.
Der Vertrag beendet in der schon bekannten Weise den „Kriegszustand" zwischen den bei- den Mächten, er bestimmt die Einzelhestcn der vatikanischen Stadt, deren StaatSbürgerichaft, das Gesandtschaftsrecht, die Steuer- und Zollbefreiun- gen, die Position der Kardinäle, Rechtsprechung und gerichtliche Verfolgung, die Neutralität unC endlich die Anerkennung der beiden Regierungen. Neues zu dem schon bekannten kommt kaum hinzu, in wesentlichen Punkten überhaupt nicht. Einzel- heiten werden sich am besten nach und nach schildern lassen.
Es ist nun interessant zu sehen, haß Mussolini sich auch auf den Standpunkt gestellt hat, die Souveränität des Papstes über den Vatikan sei — trotz des Garantiegesetzes — praktisch nie ganz unterbrochen worden. Insofern bv rührt er sich mit dem „Osservatore Romano", bei noch kürzlich vergleichsweise darauf hinwies, das der König von Belgien, obgleich er im Weib kriege zuletzt nur noch einen ganz kleinen Streife» Landes in Händen gehabt habe, doch nie aufgehöri habe, volle Souveränität zu besitzen und auszuüben. Mussolini kam diese Auffassung insofern entgegen, als sie «s ihm ermöglichte, bei seinem Standpunkt zu bleiben, es solle nichts abgetreten werden. Kleine Berichtigungen sind ja bann trotzdem erfolgt.
Jetzt klärt sich auch die Frage hinsich.lich der vielgenannten Villa Doria Pamphili, eines Eelän- des von 4 oder 5 Quadratkilometer. Mussolini wollte daS Gebiet wohl dem Vatikan zuweisen, aber nur gegen eine Zahlung von jährlich einet Lira Steuer an den italienischen Staat, dessen letzte Oberhoheit damit anerkannt wurde. Wir meldeten schon kurz vor der Unterzeichnung, daß weitere Gebiete ab gelehnt werden mußten, weil sie nur durch untragbare Bindungen zu erreichen waren. Nach den neuesten Aeußerrmgen des Papstes bedarf es keiner weiteren Begründung dafür, daß er nur in einen Frieden willigen konnte, der eine wirkliche Souveränität gewährleistete.
Einzelne Abschnitte in der Begründung Mussolinis werden interessieren:
„3m Garantiegesetz vom 13. Mai 1871 waren Elemente enthalten, die wahre und eigentliche Attri- bute einer souveränen Macht sind, und zwar die ausdrückliche Anerkennung von souveränen Ehren für den höchsten Kirchenfürsten, die Ermächtigung, bewaffnete Truppen zu halten, auch wenn sie ausländischen Ursprungs waren, für seine Verteidigung; eine Zivilliste und vor allem das akttve und passive Gesandtschastsrecht, worin sich eine der höchsten souveränen Attribute, das als solches auch international anerkannt ist, offenbart.
Das Garantiegesetz hatte zu drei Viertel eine Souveränität de jure und für den Rest de facto geschaffen, weil auf dem vatikanischen Territorium, wo die Päpste feix 1870 verblieben, nie irgendein Akt der italienischen Regierung vollzogen wurde.
Die Bronzetüre wurde nie von einem Funktionär oder einem Vertreter des italienischen Staates durchschritten; sie bildete nicht den Eingang zu einem Paläste, sondern die Grenze eines Staates.." „Es ist vielleicht der Mühe wert, hinzuzufügen, daß der Heilige Stuhl in den Verhandlungen vom Jahre 1926 bis 1929 nie einen Ausgang zum Meere, Korridore oder andere komplizierte territoriale Erweiterungen verlangt hat." (Dies gegen die bekannten Vermutungen, die biS kurz vor der Unterzeichnung austauchten.)
ES folgt dann der Passus über die Villa Doria Pamphili.
..Nach Beendigung aller Härten und durch die Schaffung einer neuen Atmosphäre im Verlaufe der letzten sieben Jahre erschien die römische Frage mit der gegenseitigen Anerkennung de jure einer bereits de facto unveränderlichen Situation lösbar."
„Die Stadt deS Da ikanS ist nicht bloß durch ihre Kleinheit beschützt, da eS nie als Zeichen von Mut galt, einen kleinen Staat anzugreifen, im Gegenteil wird es stets ein Verdienst fein, ihn zu verteidigen, sondern auch durch die Tatsache, daß der italienische Staat, der die Stadt des Vatikans umgibt, sich in Artikel! des Vertrages selber feierlich als katholisch erklärt."
Diese mehr nach außen gerichteten Befrachtungen seien hier dach nochmals kurz erwähnt, weil sie nicht nur Antworten an aufgeworfene Fragen, sondern auch Probleme bedeuten, die noch weiterhin eine Rolle spielen werden.
Im übrigen wartet man mit einem endgültigen und abschließenden Urteil, soweit sich ein solches überhaupt sprechen läßt, am besten ab, bis von vatikanischer Seite jene große, gründliche Darstellung der Römischen Frage gegeben ist, die in Vorbereitung sein soll, und die erst richtig in alle Hintergründe hineinleuchten wird, die sich hier tm Laufe Der Geschichte aufgetan haben.
* Hoover profiamlcrt die neuen Einwanderung!! quoten. Aus Washington wird gemeldet: Präsident Hoover proklamierte die neuen Einwan- berungsquoten. Er bemerkte dazu in einem (Kommunique: Der Justizsekretär hat erklärt, die Proklamation sei durch bas Gesetz zwingend vor- geschrieben. Mir bleibt daher nichts anderes übrig, als getreu meiner Amtspflicht das Gesetz aur Ausführung zu bringen. Ich tue ps utmexn-