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Nr. 62.

Fulva, den 13 März 1929

Die (Etatberatungen.

^ur Zeit sind allenthalben die Beratungen über die öffentlichen Haushalte im Gang. Bor allem in hon Stadtgemeinden nehmen diese Bera- mngen großes Interesse in Anspruch, lieber die Grundlinien des Fuldaer Haushaltsplanes haben «ir hier schon berichtet. Einzelheiten waren auch interessanten Ausführungen des langjährigen Berichterstatters für den Fuldaer Haushaltsplan, rierrn Stadtverordneten Eduard Schmitt, die hier veröffentlicht worden sind, zu entnehmen. Lei der vielfachen Kritik über das Ausmaß der steuerlichen Anforderungen muß immer wieder bedacht wer­den, daß die Bemessung der Umlagen sich nach dem Bedarf richtet. Eine wirksame Bekämpfung hoher Steuern kann deswegen nur auf dem Ge­biete der Ausgaben-Gestaltung erfolgen. Denn für die Lösung der Deckungsfrage gelten staatliche Rahmengesetze, die zu ändern nicht in der Möglichkeit der kommunalen Selbstverwaltung liegt. Die Streichung von Ausgaben ist aber eine höchst unbequeme und mit mancherlei Interessens- kollissionen verknüpfte Tätigkeit. Es gehört U n- abhängigkeit, Gerechtigkeitssinn und auch eine Portion Rücksichtslosigkeit dazu, um auf diesem Gebiet gegenüber der Verwaltung etwas zu erreichen. Kommunalpolitiker, die nicht gewillt sind, den Ausgaben, soweit sie irgendwie vermeidbar sind, auch dann zu Leibe zu gehen, wenn diese oder jene Aufwendung wünschenswert oder von dieser oder jener Interessenten-Gruppe gern gesehen wäre, können sich nicht viel darauf zugute tun, daß sie gegen Erhöhung von Steuern sind. Hier gilt das Sprichwort: „Wer A sagt, muß auch B sagen". Auch auf kommunalpoliti­schem Gebiet zeigt sich bei tätiger Mitarbeit sehr oft, daß die Praxis viel schwierigere Aufgaben stellt als es beim Kritisieren aussieht. Bor allem muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß die städtischen Körperschaften, die Ausgaben und Einnahmen zu beschließen haben, Sachwalter der Allgemeinheit sind und ihnen andere Aufgaben zu stellen als z. B. einer Berufsver­tretung, die in erster Linie für die Belange ihrer Standesgenossen sich einsetzt. Für den g r o- ßen und edlen Gedanken des Gemein- w o h ls gilt es auch bei den Etatsberatungen opfer­volle Schlachten zu schlagen. Glücklich die Ge­meinde, in der solche Ideale der kommunalpoliti­schen Arbeit voranleuchten.

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Erfreulich ist dir Tatsache, daß in Fulda in den bisher bekannt gewordenen Haushalts-Plänen kein erheblicher Fehlbetrag aus dem schwierigen Etatsjahr 1928 erscheint. Die Verwaltung scheint begründete Hoffnung zu haben, daß trotz der im Wohlfahrtsetat zwangsläufig entstandenen erhebli­chen —Uecherfchreitungen eine Deckung aus uner­warteten Einnahmen möglich ist. Vielerorts er­halten zur Zeit die Etatsberatungen dadurch eine besondere Schwierigkeit, daß Fehlbeträge aus den Vorjahren die Ausgabenseite für 1929 von vorn­herein erheblich belasten. So wird in der Stadt Kassel der Fehlbetrag von 1928 auf 1,8 Millionen Mark geschätzt. Auch für das Jahr 1929 kommt in Kassel ein gleicher Fehlbetrag von 1,8 Millionen in Ansatz, lieber die Deckung dieser überraschend hohen Fehlbeträge konnte in dem 'Haushalts-Aus- schuß der städtischen Körperschaften in Kassel keine Einigung erzielt werden. Es wurde daher be­schlossen, daß der Haushalts-Ausschuß den städti­schen Körperschaften über die Deckung dieser hohen Fehlbeträge keinerlei Anteräge zu­leitet, vielmehr die Entscheidung über die Deckung dieser den städtischen Körperschaften selbst zu überlassen. Natürlich sind die Fraktionen samt und sonders gegen die Bewilli­gung neuer Mittel, die den völligen Ausgleich des Haushaltsplanes möglich machen. Man macht sich in Kasiel auf langwierige Etatskämpfe gefaßt. Wenn ein Beschluß nicht zustande kommt, geschieht dadübch dem Ansehen der Selbstverwaltung schwe­rer Abbruch.

Bei Buch- und Betriebsprüfungen der gewerb­lichen Betriebe ist festgestellt worden, daß Betriebe für ein Jahr zu wenig, für ein anderes Jahr zu viel Ertrag versteuert haben. Zum Beispiel er­scheinen oftmals Forderungen .die erst in einem fpäteren Jahr aktiviert werden dürfen, bereits in den Aktiven eines vorangegangenen Jahres. Wie wir einem Runderlaß des Ministers für Handel und Gewerbe entnehmen, ist soweit eine zu nie­drige Besteuerung erfolgt ist, nach § 32 GewStV. in Verbindung mit § 212 RAO. eine Neuner- a n l a g u n g zulässig. Dagegen gilt das gleiche nicht auch insoweit, als im vergangenen Jahre eine zu hohe Besteuerung erfolgt und die Veranlagung bereits unanfechtbar geworden ist. Er erscheint ge­

Sulbaer Leitung (Amtliches Kreisblatt).

Donnerstag, 14. März 1929.

boten, derartige unbillige Härten auszugleichen. Dio genannten Minister legen daher den Gemeinden dringend nahe, in solchen Fällen von der Anwen­dung des § 50 GewSt.V. weitestgehend Gebrauch zu machen.

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Der Vorstand des Reichsstädtebun­des faßte einstimmig folgende Entschließung: Die notwendigen Ausgaben der mittleren und kleinen Städte, insbesondere auf den Gebieten der Wohl­fahrtspflege, der Polizei und des Schulwesens, sind derart gestiegen, daß sie aus den gegenwärtigen Einnahmen der Gemeinden vielfach nicht mehr be­stritten werden können. Jede Minderung ihrer Einnahmen aus der Einkom­men- und Körperschafts st euer für das Notjahr 1929 würde daher eine Deckung in sehr zahlreichen mittleren und kleinen Slädten unmög­lich machen, denn die Realsteuern haben vielfach die Grenze des wirtschaftlich Tragbaren erreicht oder bereits überschritten. Der Reichsstädtebund erwar­tet daher vom Reichstag, daß er bei der Verab­schiedung des Etats und der Steuergesetze diesen Tatsachen Rechnung trägt.

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Auf der Tagung des Reichsarbeitgeber­verbandes deutscher Gemeinden und Kommunalverband e wurde eine Ent­schließung zur Lohnfrage gefaßt, in der es heißt,, daß die sich immer bedrohlicher gestal­tende Eesamtwirtschaftslage und die noch nicht zu übersehende Auswirkung der dem Reichstag,unter­breiteten Deckungsgesetze auf die Gemeindefinanz­wirtschaft die Haltung der kommunalen Arbeitge­ber gegenüber Anträgen auf Lohnerhöhung bestim­men müsse. Angesichts dieser Umstände und ins» besonders auch der Entwicklung der Gemeindear­beiterlöhne gegenüber den Löhnen vergleichbarer Arbeitergruppen in der Privatwirtschaft, bei der Reichsbahn und der Reichspost sowie in den Reichs­und Staatsbetrieben könne ein sachlicher Anlaß für Lohnerhöhungen nicht als gegeben erachtet werden.

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Ein erfreuliches Ergebnis ist im Kom- munalverband Nassau zu verzeichnen. Im Gegensatz zu dem Regierungsbezirk Kassel, in dem die Bezirksabgabe zur Dalanzierung des Etas um 5 Proz. erhöht werden soll, ist es dem Landes- ausschuß des Regierungsbezirks Wiesbaden durch umsichtige Einstellung der Ausgabenseite und schärfste Erfassung aller Einnahmemöglichkeiten ge­lungen, dem am 8. April zusammentretenden Kam- munallandtag eine Herabsetzung der Be­zirksabgabe von 7,5 auf 7,35 Proz. vorzu­schlagen. Damit ist der Regierungsbezirk Wiesba­den in Bezug auf den Prozentsatz der Bezirksab­gaben wieder an günstigster Stelle unter allen preußischen Regierungsbezirken.

Perfonennachrichten.

Versetzt wurde Oberförster Kolster m Hers­feld als Regierungs- und Forstrat an die Regie­rung Breslau, der Oderlandjäger Kasper von Gelnhausen nach Dörnigheim. Der zum 1. Mai in den Ruhestand versetzte Herr Landjägermeister Grimm-Fulda bittet uns, mitzuteilen, daß er au, seinen Antrag hin in den Ruhestand versetzt wird.

Zusahrenten-Lmpfängert

Die Auszahlung der Zusatzrente an sieche er­werbsunfähige Kriegsbeschädigte und Kriegshinter­bliebene findet am Freitag, den 15. März 1929, norm. 9—12 Uhr an der stäldt Wohlfahrtskasse statt. Beim Abholen der Rente ist die, gelbe Aus­weiskarte vorzulegen. Die Renten find an den Auszahlungstage restlos abzuholen.

Adbrenneu von Grasstächen, Rainen und Hecken..

Trotz bestehenden polizeilichen Verbots wird viel­fach von Kindern und Erwachsenen das verdorrte Gras an Feldrainen und Böschungen angezündet und verbrannt. Hieraus entsteht nicht nur die Ge­fahr der Verursachung von Waldbränden und Be­schädigung von Obstbäumen, sondern es werden auch viele Vögel, die im Frühjahr zeitig an der Erde brüten, in ihrem Nist- und Brutgeschäft gestört oder vernichtet. Die Feldpolizei macht deshalb darauf aufmerksam, daß das Abbrennen von Gras- flächen und Rainen, Hecken, Heidekraut und Ginster- flächen vom 1. März bis 31. Juli ds. Js. verboten, im übrigen ■*$eil des Jahres aber nur mit schrift­licher Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestat­tet ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Kursus über die Reichsverdingllugsordnung.

Dom Handwerksamt wird uns geschrieben: Die Reichsverdingungsordnung ist bekcknntlich seit län­gerer Zeit auch durch die Stadt Fulda einge­führt. Ihre Durchführung hängt lediglich davon ab, ob die beteiligten Handwerker die in ihr niederge­legten Grundsätze kennen und auf ihre Anwendung durch die Behörden und Architekten bestehen. Im Auftrage der Vollversammlung des Jnnungsaus- schusses hält daher das Handwerks- und Gewerbe­amt Fulda Kurse ab, in welchen diejenigen Haupt­gesichtspunkte zur Erörterung gelangen, die bet

der Durchführung der Reichsverdingmigsordnung I Anwendung finden müssen. Der Beginn des Kur- | jus ist für Ende März vorgesehen und wird sechs Abende dauern. Es ist sehr erwünscht, daß sich die Zahl der Kursisten, bisher etwa 40, noch wesentlich vermehrt, damit der Erfolg die Anstren­gungen auch lohnt. Meldungen nimmt das Hand­werks- und Eewerbeamt, Steinweg 3, entgegen. Zum Referenten wurde der Syndikus Dr. Ens- graber bestimmt, der übrigens im Auftrage der Handwerkskammer Kassel im Laufe des Monats März denselben Kursus auch in Eschwege und int April in Hünfeld abhält. Er erscheint um deswillen für die Aufgabe geeignet, weil er gelegentlich der Schaffung der Reichsverdingungsordnung ein län­gere Monate dauerndes Spezialstudium getrieben hat.

praktischer Vogelschutz.

wie kann sich der waldbesiher gegen Insekten- falamitäten schützen?

Don der Forstabteilung der Landwirtschafts­kammer wird uns geschrieben:

Die Hock)waldwirtschaft verbunden mit der groß- flächenweisen Reinkultur der einzelnen Holzarten hat zwar zu bedeutenden wirtschafllichen Erfolgen geführt, leider hat sie aber auch nebenbei recht unerfreuliche Folgen gehabt. Besonders hat sich die durch sie hervorgerufene Begünstigung der Ent- Wicklung forstschädlicher Insekten in den letzten Jah­ren immer wieder recht unliebsam bemerkbar ge­macht. Bald war es die Forleule, bald der Kie­fernspanner oder -spinner, die Nonne, der Buchen- spinner oder der Eichenwickler chie verheerend auftraten und Millionenwerte vernichteten. Man bat mit technischen Mitteln versucht dieser Insek­tenplage Herr zu werden, und neuerdmgs auch durch Bestaubung mit Arsenstaub von Flugzeugen aus den Kamps gegen die Schädlinge ausgenom­men. Leider haben alle diese Bekämpfungsmittel, die oft recht teuer sind (die Bestäubung mit Arsen- mitteln kostet beinahe 100 Rm. pro Hektar) einen durchschlagenden Erfolg kaum gezeitigt, wohl aber hat die Bestäubung neben einem nur teilweisen

Waldfreunde machen. Leider werden sie durch die heutige Wirtschaftsweise immer mehr aus dem Walde verdrängt. Sie sind zum größten Teil dar­auf angewiesen, ihre Wohnung in der Höhlung eines Baumes aufzuschlogen, aber wo laßt der Forstwirt heute noch einen hohlen Baum stehen? Die Wohnungsnot der kleinen befiederten Sänger ist heute nicht geringer als die unfrige. Wollen wir unsere Wälder vor Jnsektenschäden bewahren, so müssen wir unbedingt auch wieder Nistgele- genheiten für die Höhlenbrüter schaffen. Wir brauchen deshalb nun nicht alle hohlen Bäume int Walde stehen zu lassen, obgleich dies ab und zu auch nichts schaden kann, sondern wir können uns durch Aufhängen von künsUichen Ni st höh­len, die der natürlichen Spechthöhle genau nach- gebildet sind, helfen. Ein bis zwei Nisthöhlen auf dem Morgen im Walde werden bald von den Vögeln bezogen sein, und die beste Versicherung gegen Jnsektenschäden darstellen.

' Es ist jetzt allerhöchste Zeit zum Aus­hängen der Nisthöhlen, denn wenn das Brutge- schäft erst beginnt, ist es zu spät. Die Vögel müs­sen sich erst an die Nisthöhlen etwas gewöhnen.

Im Interesse des Waldes kann das Aushängen von Nisthöhlen nicht dringend genug empfohlen werden und feien heshalb noch einige Winke für Aufhängen von Nisthöhlen im Walde gegeben:

Für Stare und Spechte soll die Nisthöhle 4—8 Meter hoch hängen, für Meisen genügen 2—4 Mtr.

Die Nisthöhlen müssen so aufgehäenngt wer­den, daß sie eine geringe Neigung nach der Seite des Flugloches haben, niemals darf die Nisthöhle nach der dem Flugloch entgegengesetzten Seite Überhängen, weil sonst leicht Wasser durch das Flugloch' cindringt. Das Flugloch soll möglichst nach Südosten zeigen.

An stark schwankende Baume hänge man keine Nisthöhle, auch muß diese nnbebmgt fest ernt Stamm hängen und darf nicht wackeln. Die Nist­höhlen für Meisen dürfen etwas durch Zweige verdeckt, aber nicht zu schattig aufgehängt fein, die für Stare sollen besser frei hängen.

Man hänge die Nisthöhlen am Waldrande, an Wegen, Kahlschliägen (besonders für Stare, die

Alt die kalhol. werktätige Jugend ßnldas und Umgebung.

Nächsten Sonntag, den 17. März, kommt 2a- v i d Ea t h e n, der Führer der katholischen werk­tätigen Jugend Westdeutschlands nach Fulda. Je­der, der die führende katholische Jungmännerzeit­schrift „Die Wacht" hält, kennt ihn. In den letzten Monaten hat er in vielen Städten des rheinisch- westfälischen Industriegebietes in unzählichen Dor. trägen, Reden und Kursen unsere schaffenden Brü­der zu sozialer Arbeit aufgerufen und in ihnen den Gedanken der „Katholischen Aktion" entfacht.

Die katholischen Jungmännervereine betrachten in unserer Zeit stärkster sozialer Spannungen es als eine ihrer ersten Aufgaben, soziale Bildungs­und Erziehungsarbeit zu leisten, Verufsgeist und berufliche Ausbildung zu pflegen, aufzurülteln zum Dienst an Volk, Staat und Kirche.

Die Tagung am nächsten Sonntag hat aus­schließlich diese Zielsetzung. Es liegen ihr daher folgende Referate zugrunde:

1. Beruf und Sendung katholischer Jndustrie- jugend in unferm Volk der Arbeit.

2. Der Neubau unseres Volkes durch unser Wir­ken an der Arbeitsstätte.

3. Die politische Aufgabe katholischer Industrie- fugend im deutschen Volksstaat.

Im Zusammenhang hiermit kommen vor al­lem dis Forderungen nach berufsfachlicher Ausbil- düng und der Mitarbeit in den Gewerkschaften und den katholischen Arbeitervereinen zur Sprache. Die Tagung beginnt morgens um 9% Uhr inder Harmonie. Nach einer Mittags­pause von %1 Uhr ab wird die Tagung um 2 Uhr fortgesetzt. Die gesamte werktätige reifere katho­lische männliche Jugend, besonders die Mitglieder der Jungmännervereine von Fulda und der wei­teren Umgebung werden hiermit eingeladen. Auch die jüngeren Mitglieder der Arbeitervereine und der übrigen Brudervereine sind herzlich willkom­men.

Am Montag morgen und nachmittag wird Da- vid Gathen vor den Geistlichen, Lehrern und Laienführern sprechen, und zwar wiederum in der Harmonie zu Fulda. Beginn 10 Uhr. Auch diese feien heute schon herzlich eingeladen.

Freitag und Samstag spricht Gathen In Kassel, nächsten Dienstag in Somborn.

Der Diözesanpräses der kath. Jungmännervereiw Kind.

Erfolg auch die Vernichtung der Dienen und Hum. mein im Gefolge gehabt.

Wenn auch bie hessischen Waldungen bisher von großen Insektenplagen verschont geblieben sind, so sind doch hier und da Kiefernspanner, Eichenwickler, Kiefern- und Buchenspinner schon aufgetreten, und sollten auch die hessischen Wald­besitzer diesem Problem ihr Augenmerk zuwen­den. Treten die Schädlinge erst in Massen auf, und die immer mehr fortschreitende Umwandlung in Nadelholz wird das Auftreten unbedingt begün­stigen, dann vernichten sie Werte von vielen Tau­senden und die Bekämpfung der Schädlinge wird ebenfalls Tausende kosten.

Vorbeugen ist billiger als Bekämpfen, das möge der Waldbesitzer heute bedenken, und nicht erst dann, wenn es zu fpät ist.

Die Bekämpfung der Jnsektenkalamitäten kostet mindestens 80—100 Rm. pro Hektar, die Derhü- tung dieser Plage kann dagegen mit einigen weni­gen Mark pro Hektar erreicht werden, wenn wir zeitig genug entsprechende Maßregeln ergreifen.

Die zuverlösiigsten Helfer im Kampfe gegen die forstschädlichen Jnseklen sind die insektenfres­senden Vögel, und von ihnen in erster Linie die Höhlenbrüter. Wenn man bedenkt, daß ein einziges Meisenpaar mit seiner Nachkommenschaft im Jahre etwa 1% Zentner Insekten vertilgt, was einer ungefähren Zahl von 20 Millionen oder 150 000 Raupen entspricht, so kann man sich einen rechten Begriff von der Nützlichkeit dieser kleinen

dort die Rüsselkäfer nertilgen), Wakdwiesen, Bruch- blößen usw. auf, aber nicht an die äußersten Randstämme, sondern an etwas (2—3 Meter) zu­rückstehende Stämme. Der Abstand der Nisthöh­len von einander betrage etwa 30-^50 Meter. Nist­höhlen für Stare, können allerdings bedeutend dichter aufgehängt werden.

Für Meisen verwende man die Nisthöhlen (nach Berlepsch) A, für Stare, Kleider, kleine Spechte, B, für Grünspreche C, für Schwarzspechte D. Den Bezug der Nisthöhlen vermittelt die Forstabtei» tung der Landwirtschaftskammer Kassel, Weißen- burgstr. 12, wobei für die Besteller 10 Prozent Rabatt auf die Listenpreise erwirkt ist.

Die Forstabtkilung ist im übrigen auch gerne bereit, über alle weiteren Fragen des praktischen Vogelschutzes Auskunft zu geben.

Die Gefahr der Jnsektenkalamitäten im Wald« wächst von Jahr zu Jahr. Der aufmerksame Wald- besitzer kann ihr aber begegnen, wenn er früh ge­nug seinen Wald mit Insektenfressern besiedelt Ist die Kalamität erst eingetreten, kommt er mit die-

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bas Marr Heimatblatt.

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ist auch den Fuldaern, der Ferne wohnen, all aus der cheimat ein

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