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Mittwoch, 13. März 1929

Nr 61

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Wie W Reich neu aufgebaut werden soll

kiridjeml sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen „Die Welt cm Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. l,80 einschl. Postgeb. GObezw. 48 $f.) ohne Zustellg.

nähere Beziehung und praktisch« Auswirkung auf die Gestattng der Führung aber noch vollständig im Unklaren gelassen ist. Diese „regionale Staats­gliederung", die nach jungdeutscher Meinung im Prinzip den Stein der Weisen in der Organisation des Staates darstellt, ist einfach, zudem nicht un­bekannt.

Wir haben uns mit diesem regionalen Staats­aufbau des Jungdeutschen Ordens ja schon öfter befaßt und dargelegt, daß er logisch und rechne­risch richtig sein mag, er trägt aber der Vielge­staltigkeit des Volkes in seinem geistigen Antlitz nicht "Rechnung, er ist ein Spiel mit Zahlen, aber nicht mit lebendigen Menschen.

500 Staatsbürger, um eine Zahl zu nennen, die, weil sie zufällig räumlich zusammenwohnen, ge­zwungen sind, ihren politischen Führer zu wählen, als eine geistige organisch« Einheit hinzustellen, fft Widersinn.

Die Grundlage des ijungdeutschen regionalen Staatsaufbaus ist Utovie. Wenn der iunsdeutsche

Orden, der im Gegensatz zum Volksganzen als Teil «ine Einheit darstellt, wie es solcher Teilheiten ja in großer Anzahl gibt, sich nach diesem regionalen System mit Erfolg organisiert hat, dann kann er die Organisation des Volkes deshalb nicht eben­falls auf dieser Grundlage für gegeben ansehen.

Die Dolksgesamtheit unterscheidet sich ja vom Jungdeutschen Orden in dem, was letzterem ge­rade spezifisch ist: in der geistigen Einheit. Da die Dolksgesamtheit eine solche nicht besitzt, wird der Wahl der Führer immer eine vernünftige Gruppenbildunq nach weltanschaulichen Grund­sätzen vorangehen müssen. Diese Gruppenbildung stellen die heutigen Parteien im Prinzip dar.

Es hieße den Kernpunkt gerade dieses Pro­blems food) sehr verkennen, wenn man mit der Phrase darüber hinrvegginge, daß die für die re­gionale Organisation notwendige geistige Einheit in dem volklichen Gemeinschaftsgefühl gegeben sei. Volkliches Gemeinschaftsgefühl bezieht sich auf po­litische Grundfragen, die im Weltanschaulichen ver­

ankert sind, doch nicht. Arn seichtesten wird die Problemerfassung aber bann, wenn man einfach sagt: „Wir wollen nur «ine Partei. Innerhalb dieser werden die Führerfragen dann ausgeglichen." Es ist schade, daß Herrn Mahrauns Rede gerav« vor einem Gremium, das die wesentlichen Pro­blem« mit aller Schärfe herausgearbeitet haben will, in dieser Hinsicht trotz aller Theoretik — ober eben wegen dieser — manche schwache Stelle aus­gewiesen hat.

Die Unzufriedenheit und die Kritik am gegen- wärtigen Stand unseres Partei- und Parlaments­wesens geht ohne Zweifel weit in alle Kreise hin- em. Di« Frage ist nur, wo der Hebel angesetzt werden soll. Ernsthaftere und diskutierbare Vor. schlüge bringt hinsichtlich der Arbeit der volksnatio- nalcn Aktion der Jungdeutsche Orden, wenn er als Etappen auf dem Weg zum wahren Volksstaat zunächst eine gründliche Reform des Wahlrechtes, eine Stärkung der Regierung dem Parlament ge­genüber und einen Umbau des Reichswirtschasts- rates sieht. Da wird doch endlich in die praktische Politik hineingegriffen und an die Losung zeit­gemäßer politischer Fragen gegangen.

Was die allgemeinen Leitsätze, die der jung- deutsch« Führer im Hinblick auf die volksnationale

Der zweite Unterausschuß des Derfassungs- a u s s ch u s s e s der Länderkonferenz hat nun seine Vorschläge über die „Organisation der Länder und den Einfluß der ßänber auf das Reich" vorgelegt. Die Denkschrift, in der diese Vorschläge niederge­legt sind, ist von allen vier Mitgliedern des Unter­ausschusses unterzeichnet, nämlich von Ministerial­direktor Dr. Brecht (Preußen), Ministerialdirektor Dr. Poetsch-Heffter (Sachsen), Staatspräsident Dr. Bolz (Württemberg) und Senatspräsident Dr. Pe­tersen (Hamburg).

In einer längeren Vorbemerkung wird daraus hingewiesen, daß die Lösung die Nachteile vermei­den müsse, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen einer Regierung für das ganze Reichsgebiet und einer Regierung für mehr als zwei Drittel des Reichsgebiets ergeben können. Die Reichsministe­rien müssen in unmittelbare Verbindung mit der allgemeinen Verwaltung treten. Ueberall müssen Verwaltungsgebiete ungefähr von der Größe der preußischen Provinzen und der größeren Länder geschaffen werden.

Die eigentlichen Vorschläge, die sich auf die bis­herigen preußischen Provinzen und die großen Länder alter Art beziehen, sind in vier Kapiteln zusammengefaßt. Davon behandelt das erste die Organisation der Länder und sieht vor:

„Die preußischen Provinzen werden — vorbehaltlich territorialer Aenderungen .— Länder, a) deren Verfassung für sie gemein­schaftlich durch zentrale Gesetzgebung festgesetzt wird, b) denen eine Zuständigkeit zur Gesetzge­bung nur zukommt, soweit sie ihnen besonders übertragen wird, c) in deren Gebiet neben der Ver­waltung durch die Landes- (bisher Provinzial-) behörden und Reichssonderbehörden (z. B. Post und Eisenbahn) eine allgemeine Reichsverwaltung nach Art der bisherigen preußischen Staatsverwal­tung, vorbehaltlich von Zuständigkeitsverschiebun- gen, besteht."

Zu dem Begriff „Länder" ist in den Vorbemer­kungen ausgeführt, daß die Vorschläge es absichtlich vermeiden, die preußischen Provinzen weiter als „Provinzen" eines staatsrechtlich einheitlichen „Reichslandes" zu behandeln, weil, eine solche Form, eine solche Differenzierung eine Reihe von Nachteilen haben würde, die es zweckmäßig erschei­nen lassen, das norddeutsch« Gebiet in der staats­rechtlichen Form und in den Bezeichnungen nicht so sehr verschieden von den anderen Ländern zu behandeln. Die Vorschläge gehen hiernach davon aus, daß der Länderbegriff der Reichsverfassung eine Erweiterung erfährt, so daß er auch für die Länder der stärker zentralisierten Verwaltungs­form („Länder neuer Art") paßt.

In den Organisationsvorschlägen wird bann weiter ausgeführt, daß die Derfassungsgrundsätze über die Wahlen zur Volksvertretung in den Län­dern auf alle Länder Anwendung finden sol­len. Der Verfassungsgrundsatz, daß die Landes­regierungen des Vertrauens der Volksvertretung bedürfen, wird dahin ergänzt: „Die Landesverfas- si'ug kann vorsehen, daß die Landesregierung auf bestimmte Zeit, jedoch höchstens für die, Dauer der Wahlperiode, bestellt wird. Die Regierung be=< darf in diesem Falle der Erklärung des Vertrauens beim Amtsantritt; sie muß zurücktreten, wenn ihr das Vertrauen später mit Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten entzogen wird. In dem gemein­schaftlichen Verfassungsgesetz für die preußischen Länder neuer Art ist ihre Verfassung den beste­henden vreußischen Provinzialverfassun­gen (Landeshauptmann, Landtag, Lanldesaus- schuß) nachzubilden. Der Landeshauptmann wird auf bestimmte längere Zeit vom Landtag gewühlt und von der Reichsregierung bestätigt. Eine An­gleichung zwischen den preußischen und den übri­gen großen Ländern und zwischen diesen unterem* ander durch Typisierung der obersten Landesorgane nach Bezeichnung, Zahl der Mitglieder und Be­rufsart ist reichsgesetzlich nicht erforderlich, weil mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung von einem Zwang in dieser Rücksicht abgesehen werden soll. In allen Ländern sollten untere Kommunal­verbände des öffentlichen Rechts (Kreise) bestehen.

Für die Organisation der unmittelbaren Reichs­verwaltung in den Ländern werden im Kapitel zwei folgende Vorschläge gemacht: „Die zivilen Reichsbehörden in den Ländern sollten im In­teresse der Verwaltungsvereinfachung in der Spitze zusammengefaßt werden. Der Amtsbezirk des mit dieser Oberaufsicht über die zivilen Reichsbehörden betrauten Beamten stimmt mit dem Landesbezirk überein. Zwischen den obersten Reichsbeamten und der Regierung des Landes ist eine möglichst enge

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„Volhsnationalc Aktion".

Von einer besonderen Seite.

An die kürzlich erfolgten Darlegungen des Jung- deutschen Ordens vor Vertretern der auswärtigen Presse hat sich nun die erste größere jungdeutsche Veranstaltung angeschlossen, in der Arthur Mah- raun vor breiterer Oeffentlichkeit unter dem Titel: „Klarheit in der nationalen Front" über die vom Jungdeutschen Orden geplante „Volksnationale Aktion" sprach. Zu dieser Veranstaltung waren Einzeleinladungen an Vertreter und Persönlichkei­ten der verschiedensten Richtungen ergangen, von denen angenommen werden durfte, daß sie „für die programmatischen Ausführungen des Hochmeisters Arthur Mahraun Interesse haben". Daraus ist zu folgern, daß die Rede des jungdeutschen Füh­rers den programmatischen Auftakt zur „Volks­nationalen Aktion" bilden sollte.

Das Ziel der volksnationalen Aktion ist der Staat, in dem Staat und Volk eine Einheit bil­den. Der Weg dazu wird in der Schaffung einer neuen politischen Front gesucht. Sie soll ohne Unterschied der Partei alle Volksgenossen erfas­sen, die guten Willens sind, in volklicher Schick­salsgemeinschaft gemeinsam für die wahre staats­bürgerliche Fortentwicklung des Reiches und für die Größe und Freiheit der Nation zu arbeiten.

Der gegenwärtige Staat fft nach jungdeutscher Auffassung das Endgebilde der „liberalistisch-schein- demokratischen" Staatsepoche, die, europäisch histo­risch gesehen, um die Wende des 18. Jahrhunderts das dynastisch-absolutistische Prinzip abgelöst habe, lieber das Ende dieser liberalistisch-scheindemokra- tischen Staatsepoche, die im Staate nur ein not­wendiges liebel sieht, werfe die Gefahr der Welt- plutokratie einerseits oder des Weltbolfchewtsmus andererseits gefahrvolle Schotten. Dagegen heiße es, die wertvollen Kräfte des ganzen Volkes in Be­wegung zu setzen. Das ist nach jung,deutscher Idee die volksnationale Aktion, die geistige Revolution des 20. Jahrhundert. Das Ziel müsse der Staat aller Deutschen fein. „Der Staat sind mir — wir alle Deutschen — wir, di« Nation!" So sei der Sinn der volksnationalen Aktion der Kampf um den wahren Volksstaat.

In den Regiernngs-, Parlaments- und Parteien­krisen sieht der jungdeutsche Orden die Auflösung des alten liberalfftisch-scheindemokratischen Staats- gedankens vor sich gehen. Der jungdeutsche Füh­rer meint, daß diese Krisenerscheinungen weniger in Personen ober Ausnahmeverhältnissen, sondern zutiefst im gegenwärtigen „parteiistifchen" System begründet seien. Dabei gehe es nicht um die Frage der Staatsform, nicht darum, ob Monarchie oder Republik. Es gehe um die Staatsorganisation, um die Organisation der Staatsbürger zu fruchtbrin­gender politischer Arbeit. Die bestehende parteien­mäßige Organisation des Staatsbürgertums wird als unorganisch gewertet und darin der Hauptfeh­ler des Systems erblickt. „Es gilt, den Parla­mentarismus von Parteiismus zu befreien". Die . politischen Parteien sind nach jungdeutscher Ansicht private Bereinigungen, die privatwirtschaftlichen Gesetzen gehorchen und die plutokratische Macht im Kampf um den Staat unterstützen. Durch die Par­teien üben die im Verborgenen sitzenden Kräfte plutokratffchen Machtwillens eine anonyme, un­kontrollierbare und nicht zur Verantwortung zieh­bare Gewalt auf den Staat aus.

Wohl wird einschränkend zugegeben, daß die soeben dargestellten Gefahren weder gleichmäßig allen Parteien anhaften, noch überbauöt in ihrer Schärfe allgemein vorliegen, aber in der zwangs­läufigen Tendenz der Parteienentwicklung begrün­det seien. Dadurch wird für die jungdeutsche Be­wegung das Parteiwesen als System nicht weni­ger gefährlich. Der Begriff der Weltanschauungs­partei wird wohl als noch bestehend anerkannt, aber in einen aussichtslosen Kampf mit diesen Par­teidämonen verstrickt. Aber es muß festgehalten werden, daß weder der Parlamentarismus an sich, noch Bildung und Einflußnahme von weltanschau­lichen Gruppen auf Iben Staat verworfen, son­dern beides bejaht wird. Damit Hand in Hand geht die strikte Ablehnung der Diktatur als Prin­zip einer geordneten, dauernden Staatsverwal­tung. Die' Grundregeln eines Dolksstaates sind also streng eingehalten.

Die Ouintefsenz der jungdeutschen Staatsidee ist Ablehnung der privaten Parteien als Bildner der Staats führerschaft. Aus den politischen Par­teien und nach ihrem Willen kristallisiert sich die Volksvertretung. Hieraus wird auch die zu­nehmende Gleichgültigkeit weiter ftaatsbürgerlicber Kreise dem Politischen gegenüber gefolgert. An die Stelle einer alles zur staatlichen Mitarbeit hinreißenden Idee tritt die feine, nach junadeut- schcr Meinung im Grunde ökonomisch denkende, Eigenzwecke verfolgende Parteienmaschine. Dieser gegenüber soll nun die volksnationale Aktion auf ihr Banner den Staat aller Deutschen, den wahren Volksstaat schreiben und als Ideal oorantraaen.

Die Hinarbeit auf einen anderen, organischeren Staatsaufbau ist als nächstes Ziel ins Auge ge­faßt. Ohne anscheinend darauf unbedingt bestehen zu wollen, bringen die Jungdeutschen als eigenen Vorschlag für eine organifche Gliederung des Staates den sogenannten „regionalen" Staats­aufbau. Nicht die Parteien, sondern von Staats- wegen das organisierte Staatsbürgertum wählt die Führerschaft. Das Organisationsprinzip ist einicnh. Die Staatsbürger werden in zahlenmäßig gleiche, verhältnismäßig kleine Gruppen nach räumlicher Zusammengehör'okest eingeteilt und wählen grup­penweise ihre Führer. Diese, an sich noch sehr große Führerauslese, wühlt, wiederum in Grup­pen eingeteilt, einen engeren Kreis von Führern, bis im Fortlauf dieser Methode eine eng be­grenzte oberste Führerschaft geschaffen ist. Daneben sollen einzelne Fachkammern für die Wirtschaft WLsnlckakt S'uibir ufm eingesetzt werden deren

Verbindung herzustellen, und zwar entweder durch Personalunivi oder wenigstens regelmäßige Be­sprechungen aller gemeinsamen Angelegenheiten zwischen der Reichsregierung und den obersten Reichsbeamten. Die Postbehörden können, soweit erforderlich, von der Unterstellung unter die Ober­aufsicht ausgenommen werden."

Im dritten Kapitel werden Richtlinien für die Organisation der Auftragsverwaltung zwischen Reich und Ländern aufgestellt; danach kann die Reichsregierung in Auftragsangelegenhei. ten Anweisungen aus dem Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit geben. Die Anweisungen dürfen sich im wesentlichen nur an die oberste Landesbehörde und mit ihrer Zustimmung an eine ihr untergeord­nete Stelle richten. Damit ist also das sogenannte „springende" Auftragsrecht ausgeschaltet worden, das die oberste Stelle umgehen kann. In Ange­legenheiten der Auftragsverwaltung hat die Reichs, regierung ein unbegrenztes Recht auf Erteilung von Auskünften, das Recht zu Besichtigungen an Ort und Stelle und auf Akteneinsicht.

Das vierte Kapitel, das die Organisation der zentralen Regierung und Gesetzgebung behandelt, sieht vor: ~

1. «ine gesonderte preußische Zentralregierung fällt fort; 2, die preußischen Ministerien werden, fowest nicht bestimmte Ausgaben durch Ueberira- gung an die bisherigen Provinzen als Länder fort- fallen, mit den Reichsministerien vereinigt.

Soweit erforderlich, wird die Zahl der Reichs- minifterien erhöht. ..

Für die preußischen Länder werden zwei münd­liche Wege der zentralen Gesetzgebung zur Ent- fcheidung gestellt: m ,

Vorschlag A. (für den Poetzsch-Hefster, Bolz, Petersen, bei Ablehnung des Vorschlages B. auch Brecht zeichnen) ist für die Vereinigung des preu- ßifchen Landtags mit dem Reichstag;

Vorschlag B. (Brecht) will, daß die gemein« schaftlichen Gesetze für die preußischen Länder ein aus ihnen gewühlter gemeinschaftlicher Landtag mit Zustimmung der Reichsregierung beschließt, oder, wenn keine Uebereinstimmung erzielt wird, der Reichstag mit qualifizierter Mehrheit, wenn er angerufen wird. Einfluß auf die Berufung oder Entlastung der Reichsregierung soll dem gemein­schaftlichen Landtag nicht zustehen.

Nach den weiteren Ausführungen des Ausschus­ses ist der R e i ch s r a t beizubehalten. Dr. Brecht macht dazu den Sondervorschlag, daß ein Drittel der Stimmen der preußischen Länder der Reichs­regierung zufallen sollen. , ,

Die Denkschrift führt ferner aus, daß eme Ver­mehrung der Abgeordnetenzahl des Reichstages zu erwägen ist, und zwar mit Rücksicht auf die ihm neu zufallenden Aufgaben, namentlich wenn ihm im Falle der Aufhebung des Preußischen Landtags (Vorschlag A des Kapitels 4) die gesamte zusätz­liche Gesetzgebung für die Länder neuer Art über* übertragen werde. Eine solche Vermehrung würde es im Ergebnis ermöglichen, daß der Preußisch« Landtag z. T. mit dem Reichstag verschmolzen wird.

Von besonderem Interesse sind noch die folgen­den Schlußbemerkungen des Berichts:

Für die Rückwirkung dieser Vorschläge auf die übrigen Länder ergibt sich die Frage, ob außer den beiden vorgeschlagenen Hauptformen für die Organisation der Länder noch Zwi sich en for­men empfohlen werden sollen. Die Verfasser ha­ben auf 'eine nähere Erörterung hierüber zunächst verzichtet, da diese Frage zu sehr mit der Zuständig­keitsverteilung verbunden ist. Sie sind sich aber einig, daß es nicht ausgeschlossen sein sollte, einem hinreichend großen Lande alter Art, das weder die Organisationsform nach 1. Nr. 1 (d. s. die preu­ßischen Länder) annehmen, noch in der den alten Ländern gelassenen Organisationsform beharren will, u. 11. eine Zwischenform zu gestatten ober bei der Neubildung eines Landes eine solche Zwischen­form zu wählen. Für diesen Fall müßten beson­dere Vorschläge gemacht werden, die sich in den Rahmen der Eefamtorganisatton einpaffen. In allen Fällen, wo die Zuständigkeitsverteilung mit derjenigen bei den Ländern nach 1. Nr. 1 übet* einstimmt, follte jedoch möglichst auch die Orga- nisationsform dieser Länder Anwendung finden.

Die Hansestädte könnten ohne Rücksicht darauf, ob sie nach territorialer Umgliederung (erster Un- terausschnß) und Abgrenzung der Zuständigkeiten (Referat 1) als solche die Eigenschaft besonderer Länder haben sollten, für ihre Stadtverwaltung die besondere Organisatton (Senat, Bürgerschaft) und auch künftig eine gewisse Selbstbestimmung über diese Organisatton sowie als Städte Stimmen im Reichsrat behalten.

uldaerZeUung

Anzeiger für die Stadk Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblati.

Dr. 5chacht in Berlin.

totb. Berlin, 12. März. (Eig. Meld.) Reichs­bankpräsident Dr. Schacht ist heute vormittag, von Paris kommend, in Berlin eingetroffen.

England und die Sachlieferungen.

totb. London, 12. März. (Eig. Meld.) Der Parifer Korrespondent der „Times" meldet: In maßgebenden britischen Kreisen glaubt man, daß die Frage der Sachlieferungen noch nicht akut geworden ist und daß deshalb alle Erregung zur Zeit unnötig ist. Der britische Standpunkt kann ungefähr fol­gendermaßen umschrieben werden: Großbritannien ist Sachlieferungen ungünstig gestimmt, sogar Sachlieferungen in dem Umfang, tote er zur Zett bestehe, da es auf diese Sachlieferungen einen erheb­lichen Teil der Verminderung seines Aus- fuhrhandels zurückführt. Besonders die Koh* leninbuftrie von Südwales klagt darüber, daß der ausländische Markt durch Lieferungen deutfcher Kohle nach Italien zerstört worden ist. Freilich ist die Kohlenindustrie nur ein einzelner Zweig der Industrie, und Großbritannien hat deshalb nicht die Absicht, nur um eine Abänderung der bestehen­den Verhältnisse aus dem Gebiet der Sachlieferun­gen zu erreichen, eine Haltung einzunehmen, durch die Vorschläge, über die sonst int Sachverständigen- ausschuß verhandelt wird, zum Scheitern verurteilt würden. Freilich aber würde die britische Regierung mit größerem Nachdruck dagegen Einspruch erheben, daß das System der Sachlieferungen eine Er ­weiterung erfährt. Sie betrachtet dies als eine Konstruktion, die geeignet ist, den normalen Hau- delsverkehr zu beeinträchtigen. Zur gleichen Zeit erkennt sie an, daß wohl schwerlich von Deutsch, land zu erwarten wäre, daß es, um seine Verpflich­tungen zu erfüllen, mit einem Schlage eine so vor. teilhafte Methode aufgibt. Die britische Regierung würde fehr nachdrücklich dagegen Einspruch erheben ihrerseits Sachlieferungen für einen Teil der Repa rationszahlungen zu akzeptieren. Vielleicht würde sie bereit fein, einen gewissen Bruchteil der Repa­rationsleistungen in Gestatt von Sachlieferungen anzunehmen, aber sie wird bann auf angemessene Schutzmaßnahmen für ihre eigene Industrie bringen. Im allgemeinen fft ihr Einwand gegen derartige Lieferungen, daß Deutschland die Güter nicht liefern kann, die Großbritannien braucht und somit nur britischen Erzeugnissen Konkurrenz machen konnte.

Der Pariser Korrespondent der „Morning Post' schreibt, hinsichtlich der Reparationssachlieferungen sei in Kreisen, die in Fühlung mit dem englischen Schatzamt stehen, die Neigung bemerkbar, ben nach­teiligen Einfluß, ben sie auf die britische Industrie haben könnte, als nicht so gefährlich hinzustellen dies werbe bamit begrünbet, daß Industrie und Handel wie Wasser sich immer von selber regu­lieren und daß Nachteile in der einen Richtung von Vorteilen in einer anderen ausgeglichen werden.

Die Frage der Reparattonsbank.

totb. Paris, 12. März. (Eig. Meld.) Nach dem „Journal" werden in der Sachverstand igen-Kon- ferenz jetzt folgende Stellungen eingenommen: Frankreich und Belgien unterstützen den amerikanischen Plan einer Bank für internationale Zahlungen, um hohe, möglichst gut garantierte Zahlungen zu erhalten. Frankreich sei unbedingt entfchlossen, sich an ben von PoincarS in den Rebe« von Chambery unb Caen zum Ausdruck gebrachter Gedanken zu halten, nämlich restlose Zurückzahlung der Schulden plus Rückerstattung der Wiederauf, baukosten. England sei für ben gemischten Or- ganismus, besten Funktion auf bie Reparations­zahlungen begrenzt sei, weil seine Interessen sich auf bie ßiquibierung bet Schulden beschränkten. Deutschland, das natürlich so wenig wie mög­lich zahlen wolle, lasse sich nicht beeinflussen durch bie Drohungen mit Krediteinschränkungen, weil es wisse, baß bie Amerikaner schon 10 Milliarden Mark in Deutschland angelegt haben und gezwun­gen seien, das zu berücksichtigen.

Der „Petit Parisien" wendet sich gegen die pes­st m i st i s ch e n Auslassungen über den Stand bet Konferenzverhanblungen. Er schreibt, tiefe Ge­rüchte seien nach Auskunft aus bester Quelle keines­wegs begrünbet. Die Sachverständigen setzten ihre Arbeiten in bet gleichen Atmosphäre ber Sym­pathie fort wie zu Beginn ber Verhandlungen. Die Schwierigkeiten, bie sich aus einem Mißerfolg ergeben würben, würben gewiß viel größer sein als bie, bie zu übertoinben seien. Es würben bähet beiberseits alle Bemühungen unternommen, sie zu beheben.