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uloaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.

irr 38.

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Donnerstag, 14. Februar 1929.

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Jeutscher CliiKwunsch zu den Lateran-Pertrögev.

- Berlin, 13. Febr. (Eig. Meld.) Der Reichs­präsident von Hindenburg und der Reichskanz. Müller haben dem päpstlichen Nuntius und dem italienischen Botschafter in Berlin ihre Glückwünsche anläßlich der Unterzeichnung des Vsr- trages über die römische Frage ausgesprochen..

Die Botschafter von Neurath und .v Ser« gen in Rom sind angewiesen worden, ihre Glück­wünsche sowohl bei der Kurie wie bei der italieni­schen Regierung auszusprechen, Botschafter v. Ber­gen auch im Namen der preußischen Regierung.

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Wie das „Journal" berichtet, hat der franzö­sische Außenminister B r ia n d an den französi- scyen Botschafter beim Batikan am 8. Februar ein Glückwunschtelegramm an denBatikan anläßlich des zwischen diesem und der italienischen Regierung ab­geschlossenen Abkommens gerichtet, auf das Kar­dinalstaatssekretär Gasparri mit einem Dankschrei­ben geantwortet hat. Das Gebäude der französi­schen Botschaft beim Heil. Stuhl war im Augen­blick der Unterzeichnung des Abkommens beflaggt.

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Der Doyen des Kardinalskollegiums, K a r - dinal Bannutelli, erklärte in einem Inter­view, das er einem Mitarbeiter des „Popolo di Roma" gewährte, man habe seit Beginn der fa­schistischen Herrschaft immer darauf vertraut, daß eine Versöhnung zwischen Staat und Kirche eintre­ten werde. Er sei überzeugt, daß der Vertrag die römische Frage regele und im Ausland sehr gün­stig ausgenommen werden würde. Das.Problem werde durch dieses Abkommen derart geregelt, daß dem Papst die volle Ausübung der für die freie, unabhängige Regierung der Kirche unum­gänglich notwendigen territorialen Sou­veränität zugebilligt werde. Der Kardinal erklärte zum Schluß, die Namen Pius XI., Gasparri und Mussolini, der der wahre Führer der weisen und religiösen bürgerlichen Politik sei, würden in der Geschichte dieses Ereignisses rühm­lich fortleben.

Der neue vatikanische Staat umfaßt 44 Hektar. Obschon der Papst erklärt hatte, daß er den Segen urbi et orbi mit Rücksicht darauf, daß die Aussöhnungsurkunden noch nicht von den zuständigen Faktoren ratifiziert seien, nicht erteilen werde und obwohl eine gleichlautende Note des päpstlichen Maestro di camera in den Blättern erschien, ließ sich der Papst dennoch bestimmen, an­gesichts der Tausende von Zuschauern, die auf dem Petersplatz im Regen ausharrten, auf der Empore der äußeren Fassade von St. Peter im Straßenkostüm zu erscheinen, um der Menge den einfachen Segen zu erteilen. Alsdann nahm der Papst Abschied von der Menge durch Winken mit der Hand und schließlich dadurch, daß er seinen großen Hut obnahm und damit der Menge zu- winkte.

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Ein Telegramm der „Voss. Ztg." besagt über die Kundgebung an St. Peter: An dem Tag, an dem er vor sieben Jahren als eben gekrönter Pon­tifex Marimus und als erster Papst seit der Ein­nahme Roms von der Loggia über dem Haupt­vortal des Petersdomes das Volk von Rom vor ihm segnete, hat Pius XI. diesen Akt wiederholt Damals war es von vielen als symbolischer Akt ge­deutet worden, daß der elfte Pius das „Non Pos- sumus" des neunten Pius in ein „Possumus" wan­deln wollte. Heute war es die Bestätigung der vollzogenen Wandlung. Eine ungeheure Men­schenmenge, die trotz des niedergehenden Regens feit Stunden, während im Innern des Petersdorns

der Papst das Erinnerungs-Pontifikal­amt seines Krönungstages zelebrierte, auf dem Riesenplatz zwischen den Kolonnaden aus- geharrt hatte, brach in wahrhaft italienische Evvia- Rufe aus, als der Papst sich an dem geöffneten Mittelfenster der Loggia zeigte. Ein solches To­ben der Begeisterung hat selbst Rom nicht oft er­lebt. Und was bisher stets nur ein Protestruf weniger Getreuen gewesen: „Evviva il Papa-Re", heute wurde es zum begeisterten Zuruf dieser ju­bilierenden Massen, die minutenlang Regenschirme, Hüte und Taschentücher schwenkten, um dann stumm in die Knie zu fallen, als Pius XI. die Hand zum apostolischen Segen erhob.

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Dienstag nachmittag wurde dem König von Italien aus Anlaß der Unterzeichnung des Ab­kommens mit dem Heil. Stuhl eine große Hul­digung dargebracht. Eine riesige Menschen­menge, unter der sich zahlreiche Faschistengruppen mit Standarten befanden, füllte den Platz vor dem Quirinal und die ganze Umgebung des Schlosses. Unter begeistertem Jubel erschienen der König und die Königin mit dem Generalsekretär der Fa­schistischen Partei, Turati, den Vertretern der ober­sten faschistischen Behörden und dem Gouverneur von Rom auf dem Balkon und dankte der Menge für die Huldigung. Da die Begeisterung nicht auf­hören wollte, mußte das Königspaar sich immer wieder zeigen. Im Anschlüsse hieran begab sich die Menge zum Palazzo Chigi, wo sie einige Zeit verweilte und Mussolini zujubelte.

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Nach privaten Informationen besteht der Ver­trag zwischen dem Hl. Stuhl und Italien aus einem Vorwort und 27 Artikeln. Diese Artikel bestimmen, daß die katholische Religion gemäß der Verfassung Staatsreligion ist. Der Hl. Stuhl erhält die volle und absolute Souveränität im Vatikan in seinem jetzigen Umfang. Ser neue vatikanische Staat wird ausschließlich vom Hl. Stuhl ohne Einmischung der italienischen Regierung verwaltet. Die italieni­sche Regierung gründet in der vatikanischen Stadt alle öffentl. Verkehrseinrichtungen, darunter eine Eisenbahnstation sowie direkte Verkehrsverbindun- gen mit her übrigen Welt durch Telegraph, Radio, Telephon und Post. Ein besonderes Abkommen wird abgeschlossen über die vatikanischen Derkehrs- ntittel zu Lande und in der Luft über italienischem Gebiet, lieber die in der vatikanischen Stadt woh- nenden Personen icht der Hl. Stuhl die vollen Ho­heitsrechte aus. Besondere Vorrechte werden allen kirchlichen Würdenträgern gewährt, auch wenn sie nicht in der vatikanischen Stadt wohnen, ebenso den Mitgliedern des päpstlichen Hofes und denjenigen Beamten, die der Hl. Stuhl für unabkömmlich er­klärt. Die Erterritorialität wird den vatikanischen Basiliken verliehen sowie einigen Gebäuden und Palästen außerhalb der vatikanischen Stadt, in de­nen der Hl. Stuhl die päpstlichen Aemter und er­forderlichen Büros für seine Verwaltung unetrhält. Italien errichtet beim Hl. Stuhl eine Botschaft und der Hl. Stuhl beim italienischen Hofe eine Nuntia­tur. Dieser Nuntius wird der Doyen des diplomati­schen Korps beim Quirinal fein. Die Sehenswür­digkeiten und Kunstdenkmäler im Vatikan und im Lateran werden weiter dem Publikum zugänglich sein. Die Verbrechen, die in der vatikanischen Stadt begangen werden, werden von den italienischen Be» Hörden aufgnmb einer Delegation des Hl. Stuhles abaeurteitt. Diese Delegation kann von Fall zu Fall erteilt werden, oder ein für alle Mal. Die va« tikanilche Autorität wird diejenigen Flüchtlinge, die sich Vergehen schuldig gemacht haben, die nach der Gesetzgebung beider Staaten verfolgt werden, aus­liefern. Der Hl. Stuhl erklärt, daß er nicht beab­sichtigt und daß er nicht teilnehmen wird an zeit­lichen Kompetitionen mit den anderen Staaten und

hier wurde -er Stiebe zwischen Italien und lern Papst geschlossen.

Der Lakeraa-Palast in Rom

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war der Schauplatz eines weltgeschichtlichen Aktes Im Papstsaat des Palastes haben Mussolini als Vertreter des Königs von Italien und Ka dinal- Staatssekretär Gasvarri als Vertreter des Papstes die Verträge der Wiedererrichtung des Kirchenstaa­

tes unterzeichnet Mgr. Dorgongini-Duca (rechts), der Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs Gasparri, hat sich in den Friedensverhandlungen zwischen dem Vatikan und Quirinal vielfach her­vorgetan.

nicht an internationalen Konferenzen, die zu solchen Zwecken einberufen werden, es fei beim, day seine Vermittlung von den interessierten Mächten ange­rufen wird. Ader der Hl. Stuhl behält sich vor, feine moralische und geistige Macht in die Wagschale zu werfen in allen solchen Fragen. Die vatikanische Stadt wird infolgedessen stets und ewig als neu­trales und unverletzbares Gebiet zu betrachten fein. Der Vertrag schließt mit den Worten: Der Hl. Stuhl erklärt, daß mit diesem heutigen Vertrag al­les gegeben worden ist, um in vollkommener Unab» hängigkeit und Freiheit der freien Fürsorge von Rom und der Weltkirche zu genügen. Deswegen erklärt der Hl. Stuhl die römische Frage für erledigt und anerkennt den italienischen Staat unter der Re­gierung des Hauses Savoyen mit Rom als Haupt­stadt. Italiens seinerseits anerkennt den Staat der vatikanischen Stadt unter der Souveränität des Hl Vaters und anerkennt, daß das Granatiegesetz ab­geschafft ist, ebenso wie alle Gesetzesbestimmungen, die diesem Vertrag widersprechen.

Das Konkordat besteht aus 45 Artikeln. Es wird darin bestimmt, daß alles, was mit dem heili­gen Charakter Roms im Widerspruch steht, vorn italienischen Staat vermieden und nicht erlaubt werden wird. Der Staat anerkennt alle von der Kirche eingesetzten Feiertage als Staatsfeiertage. Die Fürsorgefreiheit wird garantiert, der geistige Zuspruch bei den militärischen Körperschaften wird zugesichert. Die Wahl der Bischöfe und Erzbischöfe erfolgt nach dem für Polen festgesetzten Konkordat.

Es folgt sodann die Regelung der Kirchlichen Gesetzgebung und der Anerkennung der religiösen Orden als juristische Personen. Bezüglich, des Ehe- rechtes wird die Wirkung der rein kirchlichen Ehe anerkannt und die italienische Regierung erklärt, daß sie alle gerichtlichen Urteile der geistlichen Ge­richte anerkennen wird, sowohl was die Nichtig­keitserklärungen der geistlichen Gerichte betrifft wie die Dispense? Der Religionsunterricht wird nicht nur in den Volksschulen, sondern auch in den Mit­telschulen erteilt werden. Das Programm hierfür wird allgemein vereinbart werden. Die katholische Aktion wird anerkannt. Die finanzielle Regelung besteht in der direkten lleberweiiung von 750 Mül. Sire und einer Milliarde in Staatsrenten (Kon- sols) Wie verlautet, wird eine Bestimmung des Konkordats erklären, daß die Distumsgrenzen den Landes- und Provinzialgrenzen entsprechen sollen.

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T)id Erörterungen über die Auslegung der bisher nur auszugsweise bekannt gewordenen Bestimmungen der Lateranverträge haben in Rom bereits begonnen. Einige suchen auf Grund der Erklärung, daß der Heilige Stuhl sich nicht auf „comvetitiones temporales" mit anderen Nationen einlassen und an internationalen Kongressen, die • zu diesem Zweck einberufen werden, teilnehmen werde, zu schließen, daß der Heilige Stuhl damit von dem Beitritt zum Völkerbund aus­geschlossen sei oder sich selbst ausgeschlossen habe. Lindere weisen aber mit Recht darauf hin, daß das durchaus nicht der Fall fei, weil der Hei­lige Stuhl nur darauf verzichtete, sich an rein ter­ritorialen Diskussionen zu beteiligen. Ebenso ift man im Unklaren über die neuen Bestimmungen der kirchlichen Eheschließung. Es ver­hält sich damit folgendermaßen: Nach der kirchlichen Eheschließung fertigt der Geistliche eine Bescheini­gung aus, die alsdann innerhalb einiger Tage auf das Standesamt gebracht und dort registriert wird. Die Geistlichen werden also nicht, wie man be­hauptet hatte, die Standesbeamten werden.

Die Sachverständigen am werk.

Die Reparationsfachverständigen haben in Paris am Dienstag die zwei regelmäßigen Sitzungen aS- geh alten.

Das „Journal deS Debats" stellt fest, daß die Delegierten, als sie von Journalisten mit Fragen oestürml töurden, sich geweigert hätten,, irgend et­was zu erklären. Der Sitzungssaal ift überdies von dem übrigen Hotel vollkommen isoliert; au, Siele Weise soll jede Indiskretion vereitelt und eine unbehinderte Diskussion ermöglicht werden.

Jede Delegail'on darf uörigenS unfer ihrer eige­nen Verantwortung, sowesi es nokwenbrg drsihemk, zur Vervollsiändlgung Oet Information uno nun Dem ®etfie oet Mttrgretr Genüge zu iTm, <r>"a g>- verständige, die nicht Delegierte sind, zur Vernehmung zuziehen. In Anwendung die­ses Grundsatzes ist bereits der Direktor für wirt- schastliche Fragen bei der Bank von Frankreich, Quesnay, vor den Sachverständigenausschutz be­rufen worden, um ergänzende Aufschlüsse zu geben.

Im Weißen Hause in Washington wurde m Uebereinstimmung mit dem am Sonntag ausge­gebenen Kornmuniquee erklärt, daß Coolidge die Wahl eines NichtamerikanerS zum Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses vorgezogen hätte; da sich dies aber offenbar nicht ermöglichen ließe, habe er Owen D. Poung mitgeteilt, er halte es im Inte­resse der Sache für inopportun, seine Beden­ken aufrecht zu erhalten und stelle daher Poung anheim, die Frage selbst zu entscheiden.

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Der Matin glaubt über die Ausführungen der einzelnen Delegationen in der ersten Reparations- sachverständigen-Sitzung folgendes berichten gu ton­nen: Frankreich, fo habe Morreau erklärt, verlangt die Bezahlung seiner eigenen Schulden und einen weiteren Bewag für seine Wiederaufbauarbeit, Ita­lien forderte ebenfalls, in die Sage versetzt zu wer­den, seine Schulden bezahlen zu können. Belgien bestand daraus, daß es 4,5 Prozent der Dawesan- nuitäten erhält, da es eine Reihe von Jahren nicht die vorgesehenen Zahlungen erhalten habe. Mor- gan habe daraus erklärt, der amirikaniscllL Stand­punkt fei, das Reparationsproblem wie eine große

internattonale Bankangelegenheit unter Berücksich­tigung aller berechtigter Forderungen zu regeln. Tr. Schacht habe verlangt, daß die wirtschaftliche Sage Deutschlands aufmerksam geprüft werde, damit Deutschland nicht veranlaßt werde, Verpflichtungen über den Rahmen des Möglichen hinaus zu über­nehmen.

Excelsior zum R:paratftnsproblem.

totb. Paris, 13. Febr. (Eig. Meld.) Einige Morgenblätter wenden sich dagegen, daß sich der Sachverständigenausschutz in eine Diskussion der Statistiken entläßt. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialen Angelegenheiten des Reparationspro­blems, so schreibt Excelsior, berühren so eng die juristische und politische Seite der Frage, datz man sich, wenn man sie zu vertiefen sucht, der Gefahr aussetzt, eine kostbare Zeit zu verlieren und die Verhandlungen, von derem wahren Ziel, nämlich den Dawesplan zu vervollständigen und die selbständige Regelung des Reparationsproblems von dem wirtschaftlichen Gebiete abzutrennen. Viel­leicht ift es nicht überftüssig, hinzuzufügen, so fährt das Blatt fort, daß bei der Festsetzung der inter­alliierten Schulden Amerika niemals eine spä­tere Revision aufgrund der Zahlungs­fähigkeit seiner Schuldner ins Auge gefaßt habe. *

Auflösung des schlesischen Sejms.

rotb. kaklowih, 13. Febr. (Eig. Meldg.). Durch Verordnung des polnischen Staatspräsidenten auf­grund des Art. 22 der Verfassung ist der schlesische Sejm aufgelöst worden. Die Auslösung kommt nicht überraschend. Es befremdet jedoch, daß sie vor der Beendigung der Budgetberatung erfolgte. In Polska Zachodnia wird ein Interview mit dem Wojwoden über die Gründe der Auflösung ver­öffentlicht. Der Wojwode erklärt darin, daß die Gründe der Oefsentlichkeit verständlich fein müß­ten, denn der schlesische Sejm habe in der letzten Zeit keinepositive Arbeit mehr leisten ton. nen. Nicht eimal der Wg. Ulitz fei auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Fah­nenflucht ausgeliefert worden. In oppositionellen Kreisen wird Grund zur Auslösung dann gesehen, daß man eine Fortsetzung der Budqetberatung ver­hindern wollte, da gegen den ersten verantwort- lühen Beamten in der Woiwodschaft wegen der Finanzverwaltung sehr schwerwiegende Dorwürfe erhoben werden. Korfanty erklärte, daß der erste Beamte der Woiwodschaft vor den Staats­anwalt gehöre. *

* Kattowih. 13. Febr. (Eig. Meld.) Der G e- schäftsführer des deutschen Volksbun« des, der Sejm-Abg. Ulitz, ist heute früh auf An- orndung des Staatsanwaltes sowie der Staats­anwaltschaft kurz nachdem die Auflösung des schle­sischen Sejms bekannt wurde, verhaftet wor­den. Gegen Ulitz hatte im vorigen Jahre die Staatsanwaltschaft einen Auslieferungsantrag an den schlesischen Sejm gerichtet, da Ulitz zur Beihilfe von Fahnenflucht von polnischen Militärpflichtigen beschuldigt wird.

In der Sitzung des polnischen Sejm in War­schau hielt 3 a (e s t i eine Rede, in der u. a. aus­führte: Der Universalität der internationalen roirt- schaftllcken Zusammenarbeit fei die Hauptbedln- gung eines Erfolges. Das Problem der Aktion auf dem Gebiete der Wirtschaft beruhe auf zwei Bedingungen: erstens auf der allgemeinen Anteil­nahme uyd zweitens auf dem Ausgleich zwischen den Opfern und den Gewinnen der einzelnen Staaten Zu dem deutslh-polvisck'en Handelsver­trag habe er, so erklärt der Redn-r, bereite im Sejm - Ausschuß Stellung genommen Polen wünsche einen Handelsvertrag mit Deutschland abzuschließen, da es der Ansicht sei. daß ein auf dem Gleichgewicht zwischen den Vorteilen und den Verpflichtungen beruhender Vertrag im Interesse beider Länder liege. Die Regelung der Handels­beziehungen zu Rußland fei vielleicht noch schwieri­ger, und zwar wegen des prinzipiellen Unterfchie- des zwischen der polnischen und sowjetrussischen Handelspolitik. Trotz dieser Schwierigkeiten wünscks die polnische Regierung einen Handelsvertrag mit Rußland abzuschließen, der die beiderseitigen Wa­renkontingente festsetzen soll. Nach Ansicht des Ministers werde das am Samstag in Moskau un­terzeichnete Protokoll zur Klärung der polisischen Lage beitragen und den Abschluß des Handelsver- träges zwischen Polen und Rußland erleichtern.

Der Völks rbundspakt, so erflärte der Minister weiter, bilde ein Fundament des allge­meinen Friedens. Das Genfer Protokoll, das von 50 Delegierten der verschiedenen Staaten unter,zeichnet worden sei und das eine harmonische Ergänzung des Dölkerbundspaktes gebildet habe, fei leider umgestoßen worden. Die Wiederaufr'ch- tting dieses Protokolls liege aber im Interesse Po­lens wie der übrigen Staaten.

Die britischen Aottenneubauten.

rotb. London, 13. Febr. «Eig. Meldg.). „Fi­nancial News" will wissen, daß die Admiralität in den nächsten Tagen eine ganze Anzahl von Be­stellungen an britische Regierungs. und Privat­werften vergeben wird. Es handele sich abgesehen von den beiden 10 000 Tonnen-Kreuzern um 8 Zerstörer, 1 Flottillenführer, 5 U-Boote, 1 Flußka­nonenboot und 2 Schaluppen.

• lumuttszenen im sächsischen Landtag. Im «en Landtag kam es bei der ersten Sera» es Etats für das Rechnungsjahr 1929 zu stürmischen Szenen. Als der Abgeordnete Renner (Kommunist) gegen den Finanzminister und gegen seins Finanzpolitik polemisierte, erfolg­ten wiederholt Zwischenrufe von der Tribüne, die