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Nr. 34.

Fuldaer Zeitung (Amtliches ttreisblatl).

Samstag, 9. Februar 1929.

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Heimat

Aulda, den 8 Februar 1929

Personennachrichten.

Der Landesdirektor von Waldeck, Professor Dr. Schmieding ist in der Nacht zum Donnerstag in einer Dortmunder Klinik an den Folgen einer Nierenoperation gestorben. Dr. Schmieding mar als Direktor des künftigen Zweckoerbandes Waldeck nach dem am 1. April erfolgenden Anschluß Walo- ecks an Preußen vorgesehen.

90. Geburtstag.

Am 9. Febr. feiert Herr Iac. Heenes, Zug­führer a. D., in körperlicher und geistiger Frische seinen 90. Geburtstag.

Abermals —18 Grad.

In der letzten Nacht ist in Fulda die Quecksilber, säule wieder auf —18 Grad Celsius gesunken; es war also fast wieder so kalt wie am Sonntag. Die russische Kälte hat damit tatsächlich unsere Zone er­reicht, wie es angekündigt war. — Der Fuldasluß ist jetzt vollständig zugefroren. Die Eisdecke be­trägt'zwischen 30 und 40 Zentimeter. Da der Was­serstand unter dem Eis bedeutend zurückgegangcn ist, trat teilweise eine Absetzung des Eises ein. Es bildeten sich Spalten, die infolge des Schnees nicht erkennbar sind. Der Eislauf auf der Fulda ist in- infolgedessen mit großen Gefahren verknüpft.

Eine Lebensfrage für die Landgemeinden.

Die Pressestelle des Landkreistages schreibt uns: Die beim Landkreistag vorliegenden Unterlagen er­geben, daß die im Rechnungsjahr 1928 erwarteten Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Volksschul- l ast en bedeutend größer sind als man annahm. Zahlreiche ländliche Schulverbände in den verschie­denen Teilen des Staates müssen 300 Prozent und mehr ihres Erundvermögenssteuersollsbezw. säst 100 Prozent ihrer Ueberweisungssteuern ledig- sich für die Deckung der Dolksschulunterhaltung aufwenden. Die von der Regierung gewährten Er­gänzungszuschüsse, die allen leistungsschwachen Schulverbänden die Aufbringung dieser Lasten er­leichtern sollen, haben nicht annähernd ausgereicht. Mehrere große Parteien des Landtags beantragten vor längerer Zeit die Flüssiglmachung von 20 Millionen Mark, um der Notlage der leistungs­schwachen Schulverbände steuem zu können. Leider sind diese Anträge, nachdem sie vom Hauptaus- schuß des Landtags angenommen waren, noch nicht endgültig zum Beschluß erhoben worden. Das ist umso bedauerlicher, als für 1928 namhafte Fehl­beträge noch ungedeckt sind und dasselbe für 1929 in verstärktem Maße der Fall fein wird. Da der Dolksschullastenausgleich für 1929 noch nicht Ge­setz wird, muß mit verstärkten Ergänzungszuschüs­sen geholfen werden. Die große Zahl der länd­lichen leistungsschwachen Schulverbände erwartet in dieser Frage von Parlament und Regierung recht bald bindende Zusicherungen.

T"2t nächste Viehmarkt.

Am 14. Febr. d. Is. findet hier ein Mehmarkt statt. Der Abtrieb des Viehes am Vor-Markttage von der Viehladerampe am hiesigen Bahnhof er­folgt über die Straßenecke Kurfürstenstraße-Zieher- serweg nach der Straße „Am Viehmarkt" und von da unmittelbar nach den einzelnen Stallungen in der Stadt. Der Auftrieb des Viehes zum Markt am Markttage beginnt um VA Uhr und muß um 9% beendet fein. Hierbei ist- das nicht untersuchte Vieh durch die Schloßstr., das voruntersuchte Vieh durch die Liüdenstraße aufzutreiben. Im Interesse der ungehinderten Abwicklung des Marktverkehrs wird die Bevölkerung ersucht, auf die vorstehenden Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Dildhauerwettbewerb.

Auf Anregung des Allgemeinen Deutschen Bild­hauerbundes hat die Handwerkskammer zu Berlin unter dem 1. Dezember 1928 einen Wettbewerb für Bildhauerarbeiten unter den in Preußen anfäf- sigen Künstlern und Kunsthandwerkern ausgeschrie­ben. Der Wettbewerb erstrebt dreierlei: a) Ideen für die Betätigung von Holz- und Steinbildhauern, b) Entwürfe für 'auszuführende Holz, unb Stein­bildhauerarbeiten, gezeichnet oder plastisch, c) aus­geführte Holz- und Steinbildhauerarbeiten oder Modelle dazu in Originalgröße. Für Preise und

Ankäufe wurden von Behörden und Gewerbe ins­gesamt 8 000 Mark zur Verfügung gestellt, Ausge- worfen sind in dem Ausschreiben für jede der ersten beiden Aufgaben ein Preis von 800 Mark, ein Preis zu 400 und zwei Preise zu 150 Mark, für die dntte Aufgabe ein Preis zu 1000 Mark, drei Preise zu 500 Mark und 4 Preise zu 250 Mark. Für oen Ankauf können weitere 1 500 Mark verwendet wer­den. Die Preisrichter sind bekannte Künstler und Architekten. Einlieferungstermine für die Wett­bewerbsarbeiten sind der 6., 7. und 8. März 1929. Einlieferungsort ist das Rathaus Berlin-Schöne- berg, Rudolf-Wilde-Platz. Jede weitere Auskunft erteilt der Allgemeine Deutsche Bildhauerbund Ber­lin SO 36, Adalbertstraße 5.

Die Gewerbesteuer für 1929.

Das Preußische Staatsministerium hat dem Preußischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Gewerbesteuer für das Rech­nungsjahr 1929 übermittelt. Der Staatsrat hat keine Einwendungen erhoben. Das Gesetz hat fol­genden Wortlaut:

Die Verordnung über die vorläufige Neurege­lung der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerverord­nung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1927 — Gesetzessammlung S. 21 — und des Gesetzes über die Regelung der Gewerbesteuer über das Rechnungsjahr 1928 vom 13. März 1928 — Gesetzsammlung Seite 16 — wird wie folgt geän­dert:

§ 1.

Artikel 1 § 66a erhält folgenden Absatz 2:

Die Amtsdauer der auf Grund des § 24 ge­wählten und ernannten Beisitzer der Berufungs­ausschüsse wird bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung verlängert.

§ 2.

In Artikel 3 werden die Worte „für die Rech­nungsjahre 1927 und 1928" ersetzt durch die Worte „für die Rechnungsjahre 1927, 1928 und 1929", ferner die Worte „bis zum 31. März 1929" durch die Worte „bis zum 31. März 1930".

In der amtlichen Begründung wird dazu fol­gendes ausgeführt:

Die Geltungsdauer der Gewerbesteuerverord­nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1927 ist durch das Gesetz vom 13. März 1928 , bis zum 31. März 1929 verlängert worden. Bei den Beratungen über dieses letzte Gesetz war davon ausgegangen, daß für die Zeit vom 1. April 1929 ab eine Neuordnung der Gewerbesteuer auf Grund der Bestimmungen des vom Reich zu erlassenden Gewerbesteuerrahmengesetzes erfolgen würde. Das Gewerbesteuerrahmengesetz ist inzwischen allerdings vom Reichsrat verabschiedet worden und liegt zur Zeit dem Reichstag vor. Doch -steht nicht zu erwar­ten, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Reichstag noch so rechtzeitig erfolgen wird, daß die Veranlagung der Gewerbesteuer für das Rech­nungsjahr 1929 schon nach diesem Gesetze wird er­folgen können. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist nach den Beschlüssen des Reichsrates deshalb auch der erste April 1930 in Aussicht genommen. Es ist daher erforderlich, die Geltungsdauer der Preußischen Gewerbesteuerverordnung noch um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Mit Rücksicht darauf, daß die Veranlagung nach dem Gewerbesteuerrahmengesetz erstmalig für das Rechnungsjahr 1930 erfolgen wird, erscheint es zweckmäßig, die Amtsdauer der Beisitzer der Ge- werbesteuer-Berufungsausschüffe, die zum Teil schon Ende des Jahres 1923 gewählt und ernannt sind, bis auf weiteres zu verlängern.

Sachliche Aenderungen erscheinen angesichts der unmittelbar bevorstehenden reichsrechtlichen Rege- lung nicht angezeigt.

Sitzung des Verbandes der Hessen-Nassauischen In­dustrie- und Handelskammern.

In der am 6. Febr. unter Vorsitz des Herrn Vizepräses Prof. Dr. B. Salomon stattgefundenen Sitzung in Frankfurt a. M. befaßte sich der Ver­band mit der Frage der Ausgestaltung des deut­schen Lagerscheinrechts, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung der Getreide­ernte. Er besprach sich dahin aus, daß Voraus­setzung für die notwendige Entwicklung des Ver­kehrs mit indosiablen Lagerscheinen eine einheit­liche Rechtsgrundlage und die einheitliche Gestal­tung der Lagerscheine nach Form und Inhalt seien.

Ferner sprach sich der Verband für eine Aenderung des Privatoersicherungsgesetzes aus, durch die verhindert werden soll, daß gewisse ?3er. sicherungsgeschäfte ihr Gewerbe aufsichtsfrei begin­nen können, und es erst einer Feststellung im Rechtswege bedarf, ob es sich um ein aufsichts­freies oder aufsichtspflichtiges Unternehmen han­delt. Nach einem Bericht über den Stand der Verhandlungen über den Steuervereinheit- lichungsgefetzentwurf betr. Gewerbe-, Grundvermögen, und Hauszinssteuergesetz wurden die Bestimmungen über die Einheitsbewer­tung von Grundstücken besprochen. An Hand amtlichen Materials wurde dargelegt, daß die Be­wertung der Grundstücke zu hoch ist und in kei­nem Verhältnis steht zu dem Verkaufs- oder Ren­tenwert. Vornehmlich sind die örtlichen Verhältnisse der notleidenden Badestädte im besetzten Gebiet zu wenig berücksichtigt. Die Bestrebungen, durch $er- einbarung mit den Strafvollzugsbehörden die Schädigung von Handel und Gewerbe durch Ge­fangenenarbeit möglichst zu verhindern, fanden volle Zustimmung.

Einheilsstempel „Deutsches Frischei".

Ueber die einzuschlagenden „neuen Wege In der Eierverwertung" hat jüngst erst Reichsernährungs- minlfter Dietrich sich ausführlich geäußert. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hat nunmehr, wie er mitteilt, seine Arbeit für die Schaffung eines Ein» heitsverbandszeichens „Deutsches Frischei" abge­schlossen, das am 29. September 1928 beim Reichs­patentamt in die Zeichenschutzrolle als Verbands­zeichen des Deutschen Landwirtschaftsrates einge­tragen worden ist. Nach eingehenden Verhandlun­gen sind auch die Rahmenbestimmungen für die Verwendung dieses Verbandszeichens durch die Landwirtschaftskammern und die verschiedenen Eierabsatz- und Eierverwertungsorganisationen fest­gesetzt worden, so daß die Durchführung der Ab- ftempelung der planmäßig erfaßten deutschen Eier mit dem neuen Einheitsstempel nunmehr erfolgen kann. In diesen Rahmenbestimmungen verdient be­sondere Beachtung die Vorschrift, daß an jeder Landwirtschaftskammer und unter deren Leitung eine amtliche Kontrollstelle für das deutsche Frischei zu schaffen und diese gleichzeitig als Beschwerdestelle' bekanntzugeben ist. Damit hat der Handel und die Verbraucherschaft die Möglich­keit, jede Beanstandung der mit dem neuen Der- bandszeichen versehenen Eier sofort bei einer ob­jektiven und mit dem nötigen Ansehen und mit den .nötigen Befugnissen ausgeftatteten Stelle anzubrin- *gen. Außerdem ist vorgeschrieben, daß nur Eier nach erfolgter Durchleuchtung und Sortierung ab­gestempelt werden dürfen, die nicht länger als 7 Tage beim ersten Ablieferer gelagert haben, so daß dadurch die Lieferung wirklich frischer Eier gewähr­leistet ist.

Aus dem Gerlchkssaal.

Weil er mit seinem Personenkraftwagen statt in weitem Dogen kurz links in eine Straße ein« gebogen war, hatte der Kaufmann P. H. von Wiesbaden einen polizeilichen Strafbefehl in Höhe von 5 Mark erhalten. Mit feinem Einspruch hatte er fein Glück. Die Strafe blieb dieselbe, wozu nun noch die Kosten des Termins kommen. — Der I. Sch. in N. hatte trotz wiederholten Ver­bots Seifenwasser auf einen öffentlichen Weg lau­fen lassen. Er erhielt deshalb einen Strafbefehl über 5 Mark, wogegen er Einspruch erhob. Seine Schutzbehauptung, daß dies feine Vorfahren schon getan hätten, hilft ihm nichts; durch Polizeiver­ordnung ist dieses vermeintliche Rechte aufgehoben. Das Urteil lautete auf 3 Mark Geldstrafe und Tragung der Terminkosten. — Grobe Ruhestörung durch lautes Singen und Schreien in einer Dezem­bernacht war dem G. B. von hier zu Last gelegt worden. Gegen einen polizeilichen Strafbefehl er­hob D. Einspruch. Mangels hinreichender Beweise erzielte der Beschuldigte Freisprechung.

MMMWMttskliWeW- MiMMsMöMl!

Das Bebflrfnis nach warmen Kleibern ist groß. Darum ergeht bie Bitte an alle Sreunbe ber Armen, alle entbehrlichen Kleidungsstücke unserer Kleiber- Kammer, Schulstraße 1 jur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch werben bie Sachen gerne abgeholt.

Der SUsabethenverekn.

Das DerKehrsproblem derGegenwart

Schienenweg und Landstraße.

Bon Dr. E. Hay, Berlin.

Mit der stetig steigenden Entwicklung der Kraftwagenverkehrs ist die wirtschaftliche Einglie­derung dieses neuen Verkehrsmittels in den Ge­samtverkehr ein Problem allerersten Ranges ge­worden. An sich kann man es nur .begrüßen, daß die Vorteile, die dem Auto unzweifelhaft eigen sind, in weitgehendem Maße der Wirtschaft nutzbar ge­macht werden, um so mehr, als die Frachtkosten heute einen nicht zu unterschätzenden Faktor in der Kalkulation darstellen. Hierbei dürfen aber die großen Gefahren nicht übersehen werden, die unsere oanze Derkehrsw'rtschaft durch die gegenwarlige Zwiespältigkeit bedrohen. Wenn auch grundsätzlich von den Verfrachtern aus dem Wettbewerb zweier Verkehrsmittel ein gewisser Nutzen gezogen werden kann, weil jedes bestrebt ist, die Transporte io schnell und billig wie möglich auszuführen, so er- weist sich dennoch die Annahme als falsch, daß die Wirtschaft bei dem harten Kampf, der zurzeit zwi­schen Kraftwagen und Eisenbahn geführt wird, letzten Endes der lachende Dritte sein wird. Ein solcher Kampf führt zu einer wirtschaftlichen Schwächung beider Parteien und wirkt dadurch für den Betrieb verteuernd. Wenn er in der jetzigen Weise weitergeht, wird er also nicht zugunsten der Wirtschaft, sondern auf ihrem Rücken, das heißt auf ihre Kosten, ausgetragen.

Ungesund ist es, wenn heute vielfach unter den wirklichen Selbstkosten non Kraftwagenunterneh­mungen Beförderungsleistungen angeboten wer­den. Derartige Unternehmen verschwinden zwar bald wieder von der Bildfläche, finden aber leider meist sofort Rechtsnachfolger, die wiederum nach kurzer Zeit wechseln. Die Tatsache bleibt aber be­stehen, daß diese Verkehre der Bahn Transportlei- ftungen abziehen, die naturgemäß am wirtschaft­lichsten von ihr ausgeführt würden. Diese erschwe­ren der Bahn dadurch die wirtschaftlich? Ausnutzung ihrer Anlagen und erhöhen den Anteil der Gene- ralunkosten. Mit Recht haben beachtliche Stimmen in letzter Zeit immer wieder mit Nachdruck auf dis

Helft Unfälle verhüten!

/lugen auf!

Dieser Ruf ergeht an die ganze Äe- völkerung, um sie aufzurütteln u. aufzuklären über bie Unfall« gefahren des tägl. Lebens.

RkW- ölWmWUW -MA sNUWo)

vom 24. Februar bis 3. März 1929 sollte sich jeder die hier abgebildete offizielle RUWo - Äroschüre beschaffen und ihren Inhalt beachten und beherzigen!

Es gilt eoi allem, in die Hand jedes Einzelnen möglichst viel bleibendes Aufklärungs­material zu bringen. Zur

eu« bera_.nt.ao Postschalter zu bauen.

Ab 1. Februar an fehern

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Die neue Waldoif-Astoria-Zigarefte

Rot und Silber sind meine Farben!

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