Nr. 34.
Fuldaer Zeitung (Amtliches ttreisblatl).
Samstag, 9. Februar 1929.
'n ~— —n
Heimat
Aulda, den 8 Februar 1929
Personennachrichten.
Der Landesdirektor von Waldeck, Professor Dr. Schmieding ist in der Nacht zum Donnerstag in einer Dortmunder Klinik an den Folgen einer Nierenoperation gestorben. Dr. Schmieding mar als Direktor des künftigen Zweckoerbandes Waldeck nach dem am 1. April erfolgenden Anschluß Walo- ecks an Preußen vorgesehen.
90. Geburtstag.
Am 9. Febr. feiert Herr Iac. Heenes, Zugführer a. D., in körperlicher und geistiger Frische seinen 90. Geburtstag.
Abermals —18 Grad.
In der letzten Nacht ist in Fulda die Quecksilber, säule wieder auf —18 Grad Celsius gesunken; es war also fast wieder so kalt wie am Sonntag. Die russische Kälte hat damit tatsächlich unsere Zone erreicht, wie es angekündigt war. — Der Fuldasluß ist jetzt vollständig zugefroren. Die Eisdecke beträgt'zwischen 30 und 40 Zentimeter. Da der Wasserstand unter dem Eis bedeutend zurückgegangcn ist, trat teilweise eine Absetzung des Eises ein. Es bildeten sich Spalten, die infolge des Schnees nicht erkennbar sind. Der Eislauf auf der Fulda ist in- infolgedessen mit großen Gefahren verknüpft.
Eine Lebensfrage für die Landgemeinden.
Die Pressestelle des Landkreistages schreibt uns: Die beim Landkreistag vorliegenden Unterlagen ergeben, daß die im Rechnungsjahr 1928 erwarteten Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Volksschul- l ast en bedeutend größer sind als man annahm. Zahlreiche ländliche Schulverbände in den verschiedenen Teilen des Staates müssen 300 Prozent und mehr ihres Erundvermögenssteuersollsbezw. säst 100 Prozent ihrer Ueberweisungssteuern ledig- sich für die Deckung der Dolksschulunterhaltung aufwenden. Die von der Regierung gewährten Ergänzungszuschüsse, die allen leistungsschwachen Schulverbänden die Aufbringung dieser Lasten erleichtern sollen, haben nicht annähernd ausgereicht. Mehrere große Parteien des Landtags beantragten vor längerer Zeit die Flüssiglmachung von 20 Millionen Mark, um der Notlage der leistungsschwachen Schulverbände steuem zu können. Leider sind diese Anträge, nachdem sie vom Hauptaus- schuß des Landtags angenommen waren, noch nicht endgültig zum Beschluß erhoben worden. Das ist umso bedauerlicher, als für 1928 namhafte Fehlbeträge noch ungedeckt sind und dasselbe für 1929 in verstärktem Maße der Fall fein wird. Da der Dolksschullastenausgleich für 1929 noch nicht Gesetz wird, muß mit verstärkten Ergänzungszuschüssen geholfen werden. Die große Zahl der ländlichen leistungsschwachen Schulverbände erwartet in dieser Frage von Parlament und Regierung recht bald bindende Zusicherungen.
T"2t nächste Viehmarkt.
Am 14. Febr. d. Is. findet hier ein Mehmarkt statt. Der Abtrieb des Viehes am Vor-Markttage von der Viehladerampe am hiesigen Bahnhof erfolgt über die Straßenecke Kurfürstenstraße-Zieher- serweg nach der Straße „Am Viehmarkt" und von da unmittelbar nach den einzelnen Stallungen in der Stadt. Der Auftrieb des Viehes zum Markt am Markttage beginnt um VA Uhr und muß um 9% beendet fein. Hierbei ist- das nicht untersuchte Vieh durch die Schloßstr., das voruntersuchte Vieh durch die Liüdenstraße aufzutreiben. Im Interesse der ungehinderten Abwicklung des Marktverkehrs wird die Bevölkerung ersucht, auf die vorstehenden Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.
Dildhauerwettbewerb.
Auf Anregung des Allgemeinen Deutschen Bildhauerbundes hat die Handwerkskammer zu Berlin unter dem 1. Dezember 1928 einen Wettbewerb für Bildhauerarbeiten unter den in Preußen anfäf- sigen Künstlern und Kunsthandwerkern ausgeschrieben. Der Wettbewerb erstrebt dreierlei: a) Ideen für die Betätigung von Holz- und Steinbildhauern, b) Entwürfe für 'auszuführende Holz, unb Steinbildhauerarbeiten, gezeichnet oder plastisch, c) ausgeführte Holz- und Steinbildhauerarbeiten oder Modelle dazu in Originalgröße. Für Preise und
Ankäufe wurden von Behörden und Gewerbe insgesamt 8 000 Mark zur Verfügung gestellt, Ausge- worfen sind in dem Ausschreiben für jede der ersten beiden Aufgaben ein Preis von 800 Mark, ein Preis zu 400 und zwei Preise zu 150 Mark, für die dntte Aufgabe ein Preis zu 1000 Mark, drei Preise zu 500 Mark und 4 Preise zu 250 Mark. Für oen Ankauf können weitere 1 500 Mark verwendet werden. Die Preisrichter sind bekannte Künstler und Architekten. Einlieferungstermine für die Wettbewerbsarbeiten sind der 6., 7. und 8. März 1929. Einlieferungsort ist das Rathaus Berlin-Schöne- berg, Rudolf-Wilde-Platz. Jede weitere Auskunft erteilt der Allgemeine Deutsche Bildhauerbund Berlin SO 36, Adalbertstraße 5.
Die Gewerbesteuer für 1929.
Das Preußische Staatsministerium hat dem Preußischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1929 übermittelt. Der Staatsrat hat keine Einwendungen erhoben. Das Gesetz hat folgenden Wortlaut:
Die Verordnung über die vorläufige Neuregelung der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1927 — Gesetzessammlung S. 21 — und des Gesetzes über die Regelung der Gewerbesteuer über das Rechnungsjahr 1928 vom 13. März 1928 — Gesetzsammlung Seite 16 — wird wie folgt geändert:
§ 1.
Artikel 1 § 66a erhält folgenden Absatz 2:
Die Amtsdauer der auf Grund des § 24 gewählten und ernannten Beisitzer der Berufungsausschüsse wird bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung verlängert.
§ 2.
In Artikel 3 werden die Worte „für die Rechnungsjahre 1927 und 1928" ersetzt durch die Worte „für die Rechnungsjahre 1927, 1928 und 1929", ferner die Worte „bis zum 31. März 1929" durch die Worte „bis zum 31. März 1930".
In der amtlichen Begründung wird dazu folgendes ausgeführt:
Die Geltungsdauer der Gewerbesteuerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1927 ist durch das Gesetz vom 13. März 1928 , bis zum 31. März 1929 verlängert worden. Bei den Beratungen über dieses letzte Gesetz war davon ausgegangen, daß für die Zeit vom 1. April 1929 ab eine Neuordnung der Gewerbesteuer auf Grund der Bestimmungen des vom Reich zu erlassenden Gewerbesteuerrahmengesetzes erfolgen würde. Das Gewerbesteuerrahmengesetz ist inzwischen allerdings vom Reichsrat verabschiedet worden und liegt zur Zeit dem Reichstag vor. Doch -steht nicht zu erwarten, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Reichstag noch so rechtzeitig erfolgen wird, daß die Veranlagung der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1929 schon nach diesem Gesetze wird erfolgen können. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist nach den Beschlüssen des Reichsrates deshalb auch der erste April 1930 in Aussicht genommen. Es ist daher erforderlich, die Geltungsdauer der Preußischen Gewerbesteuerverordnung noch um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mit Rücksicht darauf, daß die Veranlagung nach dem Gewerbesteuerrahmengesetz erstmalig für das Rechnungsjahr 1930 erfolgen wird, erscheint es zweckmäßig, die Amtsdauer der Beisitzer der Ge- werbesteuer-Berufungsausschüffe, die zum Teil schon Ende des Jahres 1923 gewählt und ernannt sind, bis auf weiteres zu verlängern.
Sachliche Aenderungen erscheinen angesichts der unmittelbar bevorstehenden reichsrechtlichen Rege- lung nicht angezeigt.
Sitzung des Verbandes der Hessen-Nassauischen Industrie- und Handelskammern.
In der am 6. Febr. unter Vorsitz des Herrn Vizepräses Prof. Dr. B. Salomon stattgefundenen Sitzung in Frankfurt a. M. befaßte sich der Verband mit der Frage der Ausgestaltung des deutschen Lagerscheinrechts, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung der Getreideernte. Er besprach sich dahin aus, daß Voraussetzung für die notwendige Entwicklung des Verkehrs mit indosiablen Lagerscheinen eine einheitliche Rechtsgrundlage und die einheitliche Gestaltung der Lagerscheine nach Form und Inhalt seien.
Ferner sprach sich der Verband für eine Aenderung des Privatoersicherungsgesetzes aus, durch die verhindert werden soll, daß gewisse ?3er. sicherungsgeschäfte ihr Gewerbe aufsichtsfrei beginnen können, und es erst einer Feststellung im Rechtswege bedarf, ob es sich um ein aufsichtsfreies oder aufsichtspflichtiges Unternehmen handelt. Nach einem Bericht über den Stand der Verhandlungen über den Steuervereinheit- lichungsgefetzentwurf betr. Gewerbe-, Grundvermögen, und Hauszinssteuergesetz wurden die Bestimmungen über die Einheitsbewertung von Grundstücken besprochen. An Hand amtlichen Materials wurde dargelegt, daß die Bewertung der Grundstücke zu hoch ist und in keinem Verhältnis steht zu dem Verkaufs- oder Rentenwert. Vornehmlich sind die örtlichen Verhältnisse der notleidenden Badestädte im besetzten Gebiet zu wenig berücksichtigt. Die Bestrebungen, durch $er- einbarung mit den Strafvollzugsbehörden die Schädigung von Handel und Gewerbe durch Gefangenenarbeit möglichst zu verhindern, fanden volle Zustimmung.
Einheilsstempel „Deutsches Frischei".
Ueber die einzuschlagenden „neuen Wege In der Eierverwertung" hat jüngst erst Reichsernährungs- minlfter Dietrich sich ausführlich geäußert. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hat nunmehr, wie er mitteilt, seine Arbeit für die Schaffung eines Ein» heitsverbandszeichens „Deutsches Frischei" abgeschlossen, das am 29. September 1928 beim Reichspatentamt in die Zeichenschutzrolle als Verbandszeichen des Deutschen Landwirtschaftsrates eingetragen worden ist. Nach eingehenden Verhandlungen sind auch die Rahmenbestimmungen für die Verwendung dieses Verbandszeichens durch die Landwirtschaftskammern und die verschiedenen Eierabsatz- und Eierverwertungsorganisationen festgesetzt worden, so daß die Durchführung der Ab- ftempelung der planmäßig erfaßten deutschen Eier mit dem neuen Einheitsstempel nunmehr erfolgen kann. In diesen Rahmenbestimmungen verdient besondere Beachtung die Vorschrift, daß an jeder Landwirtschaftskammer und unter deren Leitung eine amtliche Kontrollstelle für das deutsche Frischei zu schaffen und diese gleichzeitig als Beschwerdestelle' bekanntzugeben ist. Damit hat der Handel und die Verbraucherschaft die Möglichkeit, jede Beanstandung der mit dem neuen Der- bandszeichen versehenen Eier sofort bei einer objektiven und mit dem nötigen Ansehen und mit den .nötigen Befugnissen ausgeftatteten Stelle anzubrin- *gen. Außerdem ist vorgeschrieben, daß nur Eier nach erfolgter Durchleuchtung und Sortierung abgestempelt werden dürfen, die nicht länger als 7 Tage beim ersten Ablieferer gelagert haben, so daß dadurch die Lieferung wirklich frischer Eier gewährleistet ist.
Aus dem Gerlchkssaal.
Weil er mit seinem Personenkraftwagen statt in weitem Dogen kurz links in eine Straße ein« gebogen war, hatte der Kaufmann P. H. von Wiesbaden einen polizeilichen Strafbefehl in Höhe von 5 Mark erhalten. Mit feinem Einspruch hatte er fein Glück. Die Strafe blieb dieselbe, wozu nun noch die Kosten des Termins kommen. — Der I. Sch. in N. hatte trotz wiederholten Verbots Seifenwasser auf einen öffentlichen Weg laufen lassen. Er erhielt deshalb einen Strafbefehl über 5 Mark, wogegen er Einspruch erhob. Seine Schutzbehauptung, daß dies feine Vorfahren schon getan hätten, hilft ihm nichts; durch Polizeiverordnung ist dieses vermeintliche Rechte aufgehoben. Das Urteil lautete auf 3 Mark Geldstrafe und Tragung der Terminkosten. — Grobe Ruhestörung durch lautes Singen und Schreien in einer Dezembernacht war dem G. B. von hier zu Last gelegt worden. Gegen einen polizeilichen Strafbefehl erhob D. Einspruch. Mangels hinreichender Beweise erzielte der Beschuldigte Freisprechung.
MMMWMttskliWeW- MiMMsMöMl!
Das Bebflrfnis nach warmen Kleibern ist groß. Darum ergeht bie Bitte an alle Sreunbe ber Armen, alle entbehrlichen Kleidungsstücke unserer Kleiber- Kammer, Schulstraße 1 jur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch werben bie Sachen gerne abgeholt.
Der SUsabethenverekn.
Das DerKehrsproblem derGegenwart
Schienenweg und Landstraße.
Bon Dr. E. Hay, Berlin.
Mit der stetig steigenden Entwicklung der Kraftwagenverkehrs ist die wirtschaftliche Eingliederung dieses neuen Verkehrsmittels in den Gesamtverkehr ein Problem allerersten Ranges geworden. An sich kann man es nur .begrüßen, daß die Vorteile, die dem Auto unzweifelhaft eigen sind, in weitgehendem Maße der Wirtschaft nutzbar gemacht werden, um so mehr, als die Frachtkosten heute einen nicht zu unterschätzenden Faktor in der Kalkulation darstellen. Hierbei dürfen aber die großen Gefahren nicht übersehen werden, die unsere oanze Derkehrsw'rtschaft durch die gegenwarlige Zwiespältigkeit bedrohen. Wenn auch grundsätzlich von den Verfrachtern aus dem Wettbewerb zweier Verkehrsmittel ein gewisser Nutzen gezogen werden kann, weil jedes bestrebt ist, die Transporte io schnell und billig wie möglich auszuführen, so er- weist sich dennoch die Annahme als falsch, daß die Wirtschaft bei dem harten Kampf, der zurzeit zwischen Kraftwagen und Eisenbahn geführt wird, letzten Endes der lachende Dritte sein wird. Ein solcher Kampf führt zu einer wirtschaftlichen Schwächung beider Parteien und wirkt dadurch für den Betrieb verteuernd. Wenn er in der jetzigen Weise weitergeht, wird er also nicht zugunsten der Wirtschaft, sondern auf ihrem Rücken, das heißt auf ihre Kosten, ausgetragen.
Ungesund ist es, wenn heute vielfach unter den wirklichen Selbstkosten non Kraftwagenunternehmungen Beförderungsleistungen angeboten werden. Derartige Unternehmen verschwinden zwar bald wieder von der Bildfläche, finden aber leider meist sofort Rechtsnachfolger, die wiederum nach kurzer Zeit wechseln. Die Tatsache bleibt aber bestehen, daß diese Verkehre der Bahn Transportlei- ftungen abziehen, die naturgemäß am wirtschaftlichsten von ihr ausgeführt würden. Diese erschweren der Bahn dadurch die wirtschaftlich? Ausnutzung ihrer Anlagen und erhöhen den Anteil der Gene- ralunkosten. Mit Recht haben beachtliche Stimmen in letzter Zeit immer wieder mit Nachdruck auf dis
Helft Unfälle verhüten!
/lugen auf!
Dieser Ruf ergeht an die ganze Äe- völkerung, um sie aufzurütteln u. aufzuklären über bie Unfall« gefahren des tägl. Lebens.
RkW- ölWmWUW -MA sNUWo)
vom 24. Februar bis 3. März 1929 sollte sich jeder die hier abgebildete offizielle RUWo - Äroschüre beschaffen und ihren Inhalt beachten und beherzigen!
Es gilt eoi allem, in die Hand jedes Einzelnen möglichst viel bleibendes Aufklärungsmaterial zu bringen. Zur
eu« bera_.nt.ao Postschalter zu bauen.
Ab 1. Februar an fehern
preis 15 Pf
s 3
s- I
§ s
Die neue Waldoif-Astoria-Zigarefte
Rot und Silber sind meine Farben!
I I