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Nr. II-

Fulda, den 12. Januar 1929.

Der Zrost.

Lxute morgen zeigte das Thermometer im « lda-Tal — 16 Grad Celsius, in den Höhenlagen Len wgar 17 bis 17,5 Kältegrade gemessen. ~ . Mhr am Mühlengraben ist eingefroren.

den östlichen Bezirken Deutschlands wird u-uerd-ngs ein Rückgang der Kälte gemeldet. Berlin waren am Freitag mittag 12 Uhr nut 2Lk 5% Grad unter Null. Man führt den bor» !jasn Temperaturrückgang auf wärmere Luftmas. sen zurück, die von Nordosten nach Mitteleuropa (fronten und schon Ostpreußen erreicht haben. Im ciften Deutschlands soll die Milderung des Frosl- wetters rascher, im mittleren Deutschland lang­samer vor sich gehen. Im Westen und Süden iverde es vorerst noch kalt bleiben. Fast überall sei mit Bewölkungszunahme zu rechnen.

Promotion.

An der Universität in München promovierte der hochw Franziskaner Rembert Rein­hardt, Mitglied der thüringischen Ordensprovinz, gebürtig aus Mittelrode, Kr. Fulda, mit der Note „Sehr gut" (Magna cum laude) zum Doktor der Philosophie. Während vier Jahre studierte er an den Hochschulen von Freiburg, Tübingen und München Philosophie und Naturwissenschaft. Seine Studien dienten einem bevorstehenden Lehr­auftrag für Natnrphilosopie an der philosophischen Fakultät im Kloster Gorheim-Sigmaringen, wo­selbst die Kleriker der Fuldaer Ordensprovinz in einem zweijährigen Lehrgang dem Studium der Philosophie obliegen.

Meisterprüfungen.

Vor der hiesigen Meisterprüfungskommisston bestanden ihre Meisterprüfung die Schmiede: Frie­drich Helfrich-Hettenhausen, Herrn. Herbert-Sickels, Jos. Hohmann-Malzbach (Krs. Hünfeld) und Willi Simon-Schachen (Krs. Gersfeld).

Aufwertung von Lebensversicherungen.

Der Schutzverband der Lebens- und Feuer- versicherten e. 23., Derbandsleitung München 13, Neureutherstr. 13, teilt uns mit: Die Zahl der durch das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung genehmigten Teilungspläne wird ständig größer. Es befinden sich darunter u. a. auch die Pläne ver­schiedener größerer Gesellschaften, wie „Friedrich-

Gemeindttche Haushaltrsorgen.

Vie stets wachsenden Vohtfahrtslasten erschüttern den Haushaltsplan.

Angesichts der ungeheuren Steigerung der Auf­gaben der Sozialversicherung wird nur wenig die verhältnismäßig noch höhere Steigerung der Wohlfahrtsausgaben der Gemeinden er­wähnt. Wie aus der vom Statistischen Reichsamt veröffentlichten Finanzstatistik hervorgeht, stieg der Zuschußbedarf bei der wirtschaftlichen Fürsorge ge­genüber der Vorkriegszeit von 158 auf 715 Millio­nen Reichsmark. Es haben sich also die Ausgaben vervierfacht; ja in den Städten mit 25 000 bis 100 000 Einwohner sogar verfünffacht, wäh­rend die daraus sich ergebenden Steuerlasten auf -as Vielfache gestiegen sind. Bei der gesamten Wohlfahrtspflege stieg der Zuschußbedarf der Ge­meinden anteilsgemäß von 14 v. H. in der Vor­kriegszeit auf 38 v. H. der Gegenwart. Am stärk­sten tritt diese Steigerung in den Großstädten mit 19 v. H. gegen 48 v. H. in Erscheinung, während sie in den Kleinstädten von 8 bis 9 v. H. auf 22 bis 25 v. H. angewachsen ist. Mein bei der Ju- Sendwohlfahrt ist eine Steigerung des Zuickußbe- arfs von 125 auf 254 Millionen Reichsmark zu verzeichnen. Auf den Kopf der Bevölke­rung entfallen auf die Ausgaben für Jugend-, Wohlfahrts, und Gesundheitswesen in den Groß­städten 8,17 Rm., in den Mittelstädten 4,54 Rm.; für das Wohnungswesen in den Großstädten 15 Rm., in den Mittelstädten nicht ganz 10 Rm. je Kopf, bei einer Gesamtausgabe von 450 Millionen Rm. Dem standen in der Vorkriegszeit, ebenso wie dem jetzigen Zuschußbedarf von 112.5 Millionen Rm. der Erwerbslosenfürsorge, nur geringe Sum­men gegenüber.

Bedenkt man dabei, daß die Steuerbefugnisie sowie die Steuerkraft der Gemeinden gegenüber der Vorkriegszeit sehr beschnitten sind, dann ist es erklärlich, daß der Etat der Gemeinden äußerst schwierig zu balancieren ist, eine Tatsache, die sich auch in Fulda nicht verkennen läßt und dm städ­tischen Körperschaften in den kommenden Wochen der Etatsberatungen viel Kopfschmerzen machen wird.

Fuldaer Zeitung (Amtliches Kreisblatt).

Sonntag, 13. Januar 1929.

Wilhelm", „Gothaer", „Kriegerbund" usw. Tsie Quoten bewegen sich durchweg zwischen 9 und 22,5 Prozent. Mit der Regelung der Ansprüche aus solchen Versicherungen wurde bereits begonnen. Sämtliche Versicherungsgesellschaften, deren Quo­ten bereits feststehen, sind in einem 11 Seiten um­fassenden Bericht zusammengestellt, aus dem auch olles. Wissenswerte über die Auszahlungsarten, wie Barauszahlung, Umwandlung in beitragsfreie neue Police ufw. zu ersehen ist. Der Bericht ist ergänzt mit Angaben der Versicherungsgesellschai- ten, deren Teilungspläne zwar dem Reichsauf­sichtsamt für Privatversicherung vorliegen, welche die Genehmigung aber bis jetzt noch nicht erfah­ren haben, wenn dies hier auch in Bälde zu er­warten ist; zttletzt sind auch noch jene Versiche­rungsunternehmungen angeführt, bei denen die Treuhänder die Aufwertungsarbeiten noch nicht beenden konnten. Hier find soweit als möglich Angaben über den Termin der vermutlichen Fer­tigstellung der Pläne gemacht worden. Diesen Bericht gibt der Schutzverband der Lebens- und Feuerversicherten e. 23., München 13, Neureuther­straße 13, an Interessenten gegen Einsendung von doppeltem Briefporto kostenlos ab; ebenso erteilt der 23erbant) Auskünfte in allen Versichsrungs- Aufwertungsfragen.

Die Mnlersporkzüge.

Am Sonntag, den 13. Jan., verkehren Win­tersportzüge Nr. 1560 und 1561 Frankfurt a. M. —Gersfeld (Rbön) und zurück. Frankfurt (M.) Hbhf. ab 5,28, Fulda an 7,32, Fulda ab 7,48, Gers­feld (Rhön) an 8,43 und Gersfeld (Rhön) ab 18 25, Fulda an 19,20, Fulda ab 19,44, Frankfurt (M.) Hbhf. an 21,45.

Ein neuer Führer durch Fulda.

Das 1885 als erster Führer durch Fulda von Geh. Sanitätsrat Dr. Schneider herausgegebene Büchlein wird demnächst in neunter, vermehr­ter und verbesserter Auflage im Verlag Aloys Maier erscheinen. Dieser Führer in handlichem Taschenformat erhält ein modernes Gewand, wird vornehm ausgestattet und mit zahlreichen Bildern geschmückt werden. Der beliebte Pharus-Plan wird auch nicht fehlen. Die Außenseite des Ein­bandes wird mit einem heimatlich betonten Bilde des Kunstmalers P. Schmiegelow: „Herbststim- mung" geziert fein. Die Darstellung der Ge­schichte Fuldas hat Sanitätsrat Dr. Gustav Schnei­der einer Neubearbeitung unterzogen; die Bilder­reihe wird um mehrere Motive der Bonifatius- stadt bereichert werden.

Gültige Pfändung.

Vielfache bei der Kriminalpolizei erstattete An­zeigen finden ihre Begründung darin, daß in wei­ten Kreisen Irrtümer darüber herrschen, wann eine von dem Gerichtsvollzieher und auch anderem Vollziehungsbeamten vollzogene Pfändung, die int übrigen nicht mit der kriminalpolizeilichen Beschlag­nahme verwechselt werden darf, zu Recht besteht und gültig vollzogen ist. Diese Unkenntnis besteht aber nicht nur in Kreisen des Publikums, sondern es kommen auch Irrtümer der die Pfändung voll­ziehenden Beamten vor, sodaß tatsächlich oft ge­nug die bann später erstatteten Strafanzeigen aus unrichttgen Voraussetzungen *"ßen. Voraussetzung für den nach unserem Sttafge,etzbuch zu bestrafen­den Pfandbruch ist stets, daß die Pfändung den gesetzlichen Vorschriften entsvrochen hat. Eine gül­tige Pfändung liegt einmal vor, wenn ein Ge­richtsvollzieher die Pfandsache in Besitz genommen hat und weggeschafft, meist auf der Pfandkammer in Verwahrung gegeben hat. In solchen Fällen ist eilt Pfandbruch unmöglich, weil ja der Schuldner nicht mehr an die Pfandsache heran kann. Bei größeren Pfandsachen wird aber sehr häufig diese Wegschaffung wegen der darin liegenden Unbe- guemlichkeit und der dadurch entstehenden hohen Kosten nicht stattfinden; dann kann an Stelle der Wegschaffung die 9Inlegung von Pfandsie- geln treten.

Durch die Anlegung von Pfandsiegeln muß nach den Vorschriften unserer Zimlvi-me^rdn""" Pfändung „ersichtlich" gemacht fein. Das ist em wesentliches Formerfordernis der rechtsgül igen Pfändung, bet dessen Fehlen auch ein strafbarer Pfandbruch nicht in Frage kommt, wenn der Schuld­ner jetzt über die Pfandsache weiter verfügt. Leider finden wir in keinem Gesetz eine Bestimmung dar­über, was nun, unter der „Ersichtlichmachung", die die rechtsgültige Pfändung verlangt, zu verstehen ist. Nach der Rechtssprechung des Reichsgerichts (3. Str. S. 3 901/26) ist dazu erforderlich, daß durch die Anlegung von Siegeln zum Ausdruck ge­bracht wird, daß eben der Schuldner kein Ver- fücmngsrecht über die Sache hat. Erfolgt diese Er­sichtlichmachung durch Anlegung von Psandsieaeln. fo müssen die Siegelmarken auf das Vfcmdstück aufaetlebt werden. Es genügt also nicht, wenn die Siegelmarke lose in die Pfandsache, z. B. in die Schublade eines zu pfändenden Schreibtisches

hineingelegt wird. Weiterhin muß das Pfand- sieget an einer in die Augen fallenden Stelle der Psandsache befestigt sein. Das Reichs­gericht hat sich in solchen Fällen auf den Stand­punkt gestellt, daß bei unsichtbarer Anbringung zwar von einer „Entdeckbarkeit" der Pfändung ge­sprochen werden kann, nicht aber von der für die rechtsgültige Pfändung geforderten „Erfichtlich- machung" derselben. Die Entdeckbarkeit der Pfän­dung genügt aber nicht, um später den Schuldner unter Anklage wegen Pfandbruches zu stellen, wenn er sich an eine solche nicht ausreichende Pfändung nicht gekehrt hat.

Reuverpachtung der Stadtsäle.

Bekanntlich läuft die Pachtzeit für den Wirt­schaftsbetrieb in den Stadtsälen am 31. März die- fes Jahres ab. Auf Grund der erfolgten Ausschrei­bung hat der Magistrat der Stadt Fulda . den Wirtschaftsbetrieb vom 1. April ab an die Union- Brauerei in Fulda verpachtet und sich da­mit einverstanden erklärt, daß als Unterpächter der derzeitige Oekonorn des Bürgervereins, Herr Otto Zeller, eintritt. In den letzten Jahren betrug die Pacht für den Stadtsaal jährlich nur 1000 Mark. Dadurch war es bedingt, daß für die Aufwendun­gen, die alljährlich für den Stadtsaal erforderlich । sind, em nicht unerheblicher Zuschuß aus der I Stadtkasse geleistet werden mußte (in 1928 zum Beispiel 3360 Mark). Die Neuverpachtung erfolgt zu einer Jahrespacht von 4000 Mark. Die Stadt Fulda hat sich das Recht vorbehalten, di? Abberufung des Unterpächters zu verlangen, wenn der Wirtschaftsbetrieb nicht in einer Form geführt wird, wie sie für den Stadtsaal als einer Reprä­sentationsstätte der Stadt Fulda in Betracht kom­men muß.

Das Badebedürfnis in Fulda.

Bekanntlich wurde im vorigen Herbst die Bade­einrichtung in der Fuldaer Ortskranken­kasse mit ihren neuzeitlichen Reinigungs- und Medizinalbädern eröffnet. Es läßt einen Schluß auf das große Bedürfnis nach Reinigungsbädern zu, daß gleich in den beiden ersten Monaten 2240 Wannenbäder und 297 Brausebäder verabfolgt wurden. Die Benutzung zeigt wachsende Tendenz Ein Wannenbad kostet 40 Pf., ein Braufth-d 20 Pfennig.

Aus dem Musikleben.

Der seit Jahren von Herrn Jos. Nil. Mol­lenhauer betriebenen Aktion, eine einheitliche Stimmung von A — 870 Schwingungen für die internationale Musikausübung festzulegen, wendet nun die Kunstkommission des Völkerbundes ihr Interesse zu. Auch die beiden berühmten Diri­genten Generalmusikdirektor Dr. Wilhelm Furt­wängler und Felix von Weingartner haben m persönlichen Handschreiben ihre Zustimmung zu den Ideen Mollenhauers zum Ausdruck gebracht. In den Schaufenstern der Fa. I. Mottenhauer u. Söhne sind diese Briefe z. Zt. ausgestellt.

Aus dem Gerichltjaal.

Vom Amtsgericht Fulda war v. I. der Kauf­mann M. K. von Schlüchtern wegen fahrlässiger Körperverletzung freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil hatte der Verletzte — als Nebenklä- ger — Berufung eingelegt. Daher beschäftigte sich die Kleine Strafkammer gestern mit dieser Sache. Der Tatbestand war folgender: Am 11. Juni vori­gen Jahres, vormittags, kam der Kaufmann M. K. und beffen Vater in ihrem Auto von Schlüchtern her. Beim Jägerhaus in Bronnzell fuhr das Auto des K. zu weit links, denn sonst hätte es nicht das Motorrad des M. von Engelhelms, das sich auf der Fahrt von Fulda noch E. rechts befand, an» stoßen können, wobei M. zu Boden fiel und Ver­letzungen an Hüften und Schultern erlitt. Als M. K. Erhebungen über die Schuldfrage des Unfalls sofort anstellen wollte, wurde er hiervon durch Zu­rufe seines 23aters gehindert. Die Berufungs­instanz hob das erstinstanzliche Urteil auf und ver­urteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Kör- perverletzung und Uebertretung der Kraftfahrzeug­ordnung zu 50 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten der zweiten Instanz. — In der Prioat- klage des Verlags L. M. in Nürnberg gegen den Vertreter S. des Zuschneidevereins aus München wegen Beleidigung hatte das Amtsgericht Fulda f. Zt. auf Freisprechung des S. erkannt. Gegen dieses Urteil hatte die Privatklägerin Beufung ein­gelegt. Nach Vernehmung zweier Sachverständi­ger hier wurde die Berufung auf Kosten der Pri­vatklägerin verworfen, da die Absicht der Belei­digung nicht ersichtlich.

— IMssionsvortrag im Sladisaal. Der bereits an­gekündigte Lichtbildor-Vortrag des hochw. P. Provin- ,-,ials vom Kloster Frauenberg dürfte für viele Kreise in Stadt und Land interessante Einblicke in die ver-' schiedensten Länder und Naturschönheiten der Mittel- ineerländer, ferner Indiens und Chinas ganz besonders aber Japans bieten. Der Redner hat alle diese Auf­nahmen selbst auf seiner Ostasienreise im Winter 1926»

27, gesammelt, die er im Auftrage der höheren Ordens­oberen in Rom unternahm, um die in Nordjaoan mü- sionierenden Fuldaer Franziskaner kanonisch zu visitie­ren. Die meisten dieser Bilder sind bis heute noch nicht veröffentlicht oder wenigstens in Europa ziemlich unbe­kannt. Da die Rückreise auf dringenden Rat der Aerzte um den schwierigen Weg durch die heißen Länder des Südens wegen der angegriffenen Gesundheit des hochw. P. Provinzials zu vermeiden, über Amerika erfolgen mußte, stehen auch aus Nordamerika, besonders aber von der herrlichen Insel Honolulu im Stillen Ozean prächtig kolorierte Bilder zur Verfügung. Die den Vortrag umrahmenden Chöre und Deklamationen wol­len sich harmonisch dem Ziele des ganzen Vortrages ein» gliedern, sodaß die ganze Veranstaltung zu einem Er­lebnis für alle Freunde und Gönner des Misstonsge­dankens, aber auch zu einer angenehmen Stunde für weite Kreise in Stadt und Land zu werden verspricht. Vgl. den heutigen Anzeigeteil sowie über die kirchliche Feier die Gottesdienstordnung unter „Kirchliches"

Nommunalpotttisches aus Hanau.

Unser Hanauer O-Mitarbeiter schreibt uns: Stadtbaurat Paul Ehr ich ist nach 16jahriger Dienstzett aus seinem Amte geschieden und in den Ruhestand getreten. Seit dem 1. April 1912 war er Stadtbaurat, am 1. April 1916 ist er zum be­soldeten Beigeordneten der Stadt Hanau auf di? Dauer von 12 Jahren gewählt worden. Da jetzt seine 12jährige Wahlperiode abgelaufen ist und eine Wiederwahl durch die städtischen Körper- schäften nicht z u st a n d e kam, ist er automa­tisch aus dem Amte geschieden.

Stadtbaurat Ehr ich hatte also keine Aussicht, wieder gewählt zu werden und ist infolgedessen in den Ruhestand getreten. ,

Die Stadt Hanau hat einen Geschäftsan­teil der am Hanauer Mainhafen a n - gesiedelten Speditions- und Schiff­fahrtsfirma Karl Presser & Eo., G. m. b. H., für 126 000 Mark zu 100 Prozent er­worben. um damit ihre Interessen als Mainhafen­stadt bei dem in Bildung begriffenen Rhein- und Main-Schiffahrtskonzern wahrnehmen zu können. Hiermit ist auch eine Verbindung mit der Bavaria- Schiffahrts- und Speditions-A.-G. insofern herge­stellt, als die G. m. b. H. Karl Presser & Co. an der „Bavaria" beteiligt ist. Die Kosten des Ge­schäftsanteils von 126 000 Mark konnte die Stadt Hanau aus dem Erlöse des Kasernengeländever- taufe entnehmen. Der Stadt Hanau ist bekanntlich die Kaserne des ehemaligen 3. Eisenbahnregiments und ein Teil des Nebenerfatzparks durch einen Vergleich mit dem Fiskus zugefallen. .

Das Hessen-Nassauische LandgesM

zu Dillenburg von 1871 bis zur Gegenwart.

Von Wilhelm Frese, Frankfurt a. M.

Im Zeitalter der Technik, in dem eine Erfin­dung die andere überholt, in dem die Mechanik der Maschinen herrscht, erscheint es geboten, das in Wort und Bild festzuhalten, was durch sie ver­drängt wird.

Kraftwagen und Kraftpflug drohen das Pfeid beiseite zu fetzen. Wenn mir auch noch nicht so schwarzseherisch geworden sind, dth wir schon in abfehbarer Zeit das Pferd zu den „gewesenen" Wesen zählen, fo steht doch unbestreitbar fest, datz durch das 2luto die Zahl der Pferde wesentlich ver­ringert worden ist. 2lm sinnfälligsten beweisen das die Zahlen aus unserem Landgestüt in den bei­den letzten Jahren.

1925 stellte es 180 Hengste in unserer Provinz auf, darunter 28 Warm- und 152 Kaltblüter;

1926 stellte es 163 Hengste auf, darunter 28 Warm- und 135 Kaltblüter.

Ist die Verringerung her Hengste um 17 Stück 'innerhalb Jahresfrist schon eine außerordentlich hohe Zahl, so zeigen die Zahlen der in den beiden Jahren gedeckten Stuten erst im vollen Maße die Einwirkung des Kraftwagens auf die Pferdezucht.

1925 wurden 6876 Stuten gedeckt,

1926 wurden 4484 Stuten gedeckt,

das sind gleich 2412, gleich rund 30 Prozent weni. ger. Während unsere Landwirte bei der Pferde­zucht bisher ein zweifaches Ziel verfolgten:

1. Erhaltung des eigenen Bestandes und

2. Schaffung eines Absatzmittels, das mit einem bestimmten Betrag jährlich eingesetzt wurde, so fällt dieses letzte Ziel von 1926 völlig fort. Es ist zwecklos, Pferde zu züchten, die man nicht ver­kaufen kann, die aber Futtermittel kosten, die bes­ser anderweitig Serwandt werden können. Die Landwirte begnügen sich damit Pferdezucht soweit zu treiben, als es die Bewirtschaftung des eigenen Bodens erfordert Wie sich die Entwicklung in Zukunft gestaltet, ist beute noch nicht klar zu über­sehen. Wenn die Technik die zu fordernden Ersatz­mittel für das Pferd auf dem Lande zu zweck­entsprechenden Preisen zu schaffen vermag, dann dürften die Tage des Pferdes gezählt fein und da-

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