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Nr.

10.

Fulva, den 11. Januar 1929

Die Sitzung des Landesausschusses.

lieber die in Kassel abaehaltene Sitzung des Landesausschusses wird offiziell folgendes berichtet:

Bei Beginn der Sitzung übermittelte der Vorsitzende dem anwesenden Oberpräsidenten die herzlichsten Wünsche des Landesausschusses zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Er sprach den herzlichsten Dank des Lan­desausschusses für das aus, was der Oberpräsident roäb= renö seiner Tätigkeit im Interesse des Regierungsbezirks Kassel getan und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es dem Landesausschutz vergönnt sei, noch lange Jahre Dr. Schwander zum Besten' des Bezirksoerbandes Hessen- Kassel und seiner Bewohner zusammenzuarbeiten.

Der Landeshauptmann in Hessen wurde ermächtigt, bei der Staatsregierung die Einberufung des Kommunallandtags auf i>en 8. 4. 1929 in Vor­schlag zu bringen.

Die Voranschläge der Ruhegehaltskasse, der Witwen- unb Waisenkasse und der Sterbekasse für Kommunalbe­amte des Regierungsbezirks Kassel wurden genehmigt. Aus Mitteln der hessischen BrandversicherunMnstalt wurden weiter 14.323 Rm. an Beihilfen zur s iter- stützung des Feuerlöschwesens an 10 Gemein­den zur Verfügung gestellt. Die Uebernahme de Bürg­schaft in höhe von 425 000 Dollar anläßlich der Um­schuldungskreditaktion für die Landwirtschaft wurde ge­nehmigt und der Errichtung einer Treuhandstelle für Umschuldungskredite in der vorgeschlagenen Weise zuge­stimmt.

Eingehende Erörterungen verlangten auch diesmal wieder die Landstraßenverhältnisse. Die äußerst starke Zerstörung der Landstraßen durch den Au­tomobilverkehr und die Tatsache, daß es im Interesse der Arbeitsbeschaffung erwünscht sei, wenigstens einen Teil der Basaltbrllche weitere Aufträge zu erteilen, be­schloß der Landesausschuß 50000 0'Mk. aus An­leihemitteln zur Beschaffung von Stein­material zur Verfügung zu stellen, um entsprechend dem vom Kommunallandtag genehmigten Ausbaupro­gramm für das Jahr 1929 die erforderliche weitere Ma­terialbeschaffung einzuleiten.

Zu den Kosten der allgemeinen Deutschen Kunstaus­stellung 1929 in Kassel wurde unter der Voraussetzung, daß die Stadt Kassel den gleichen Betrag bewilligt, eine Beihilfe von 5 000 Rm. in Aussicht gestellt.

Die Uebernahme der Patenschaft der Kriegerfried­höfe „Vienne le Chateau" „Aigle" (Dep. Marne) und „Buzaney" (Dep. Ardennes), wurde grundsätzlich be­schlossen. In beiden Friedhöfen liegen Angehörige des ehemaligen Infanterieregiments 83.

Außerdem genehmigte der Landesausfchuß eine Vor­lage an den Kommunallandtag auf Uebernahme der Bürgschaft für 2 Darlehen des Preu­ßischen Ministeriums für Volkswohlfahrt für die Krüppelheilanstalt „Herz-Jesu- heim" und die Schwachsinnigenanstalt „Antoniusheim", beide in Fulda.

Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Bezirksoerband die Wöh- nungsfürforge d>.r Kreise und Städte für kinderreiche Familien unterstützen könne.

Auf Antrag der Stadt Hanau wurde die Fasane- rie und der Schloßpark Philippsruhe nach dem Baumschutzgesetz unter Schutz gestellt.

Die Auszahlung der Zusahrenle

an sieche, erwerbsunfähige Kriegsbeschä­digte und Kriegshinterbliebene findet am Montag, den 14. Januar 1929, vormittags von 9—12 Uhr an der städtischen Wohlfahrtskasse statt. Beim Abholen der Rente ist die gelbe.Aus-veis- nummerkartsn vorzulegen. Die Renten sind an dem Auszahlungstage restlos abzzuholen.

Dichiige Lohnsteuerbeftimmungen.

Das Reichsfinanzmimsterium weist nochmals darauf hin, daß bis zum 15. Januar 1929 die Arbeitgeber, die die Lohnsteuer im Ueberweisungs- verfahren abführen, den Finanzämtern die Lohn- fieuerbelege ihrer Arbeitnehmer, 2. die Arbeitneh­mer, für die Steuermarken geklebt sind, die Steuer­karten mit Cinlagbogen den für ihren Wohnsitz am 10. Okt. 1928 zuständigen Finanzämtern einzu- retcben haben. Nähere Auskunft erteilen die Finanz­ämter.

Der Streit um die Satzung der Fuldaer Flrifcher- Snnung.

Die kürzlich hier erwähnte, dann auch in mehre­ren auswärtigen Zeitungen wiedergegebene Ange­legenheit des Vorsitzes in dem zur Entscheidung o?”. Streitigkeit zwischen Innungsmitgliedern und A?".Eehmern errichteten Ausschusses" der Fuldaer Flelschermnung war von grundsätzlicher Be- oeutung. Nach einer von Kassel aus verbreiteten Darstellung konnte es scheinen, als ob eine vom preußischen Innenminister erlassene Verfügung durch dm Preußischen Minister für Handel und preisgegeben worden sei. Wir haben uns deshalb, um den Sachverhalt im Interesse des ■be­teiligten Handwerks zu klären, um Auskunft an me zuständige »teile des preußischen Staatsmini- stermms gewandt und folgende Mitteilung erhalten: Emer von derFIeischermnung zu Fuldabesch lasse- nm Satzungsänderung durch die der Jnnungs- obermeister zum Vorsitzenden des zur Mfieb düng von Streitigkeiten gebildeten Ausschusses mit

Fuldaer Zeitung (Amtliches Ureisblatt).

Samstag, 21. Januar 1929.

dem Rechte des Stichentscheides bei Stimmengleich­heit bestellt wurde, hat der Bezirksausschuß zu Kassel die Genehmigung versagt. Auch die hier­gegen eingelegte Beschwerde der Fuldaer Fleischer- Innung hat der Preußische Minister für Handel und Gewerbe insoweit zurückgewiesen, als dem Jnnungsobermeister als Vorsitzenden des Aus­schusses das Recht des Stichmtscheids bei Stirn- mengleichheit eingeräumt wurde. Gegen die Be­stellung des dem Ausschuß als Arbeitgebermitglied angehörenden Innung sobermeisters zum Aus- schußvorsitzenden ohne die Befugnis des Stich- entscheids bei Stimmengleichheit waren dagegen nach Lage der gesetzlichen Bestimmungen Bedenken nicht zu erheben. § 91 b der Reichsgewerbeordnung in der Fassung des § 111 des Arbeitsgerichtsge­setzes bestimmt nämlich lediglich, daß dem vorlie­genden Ausschuß Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl anzugehören haben, während über die Frage des Vorsitzes besondere gesetzliche Bestimmungen nicht getroffen sind. Zum Aus- schußvorsitzmden kann daher auch eines- der dem Ausschuß angehörenden Arbeitgeber- oder Arbeit­nehmermitglieder, mithin auch der Jnnungsober­meister als Arbeitgebermitglied, bestellt werden, dem dann allerdings mit Rückficht auf den die ge­samte Arbeitsgerichtsbarkeit beherrschenden Grund­satz der paritätischen Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Stichentscheid bei Stimmengleichheit nicht eingeräumt werden kann. Da bei dieser Regelung des Vorsitzes ein - Spruch im Falle der Stimmengleichheit häufig nicht zu­stande kommen wird, haben der Reichswirtschafts­minister und der Preußische Minister für Handel und Gewerbe den Innungen die Bestellung einer unparteiischen Person zum Vorsitzenden des Ausschusses empfohlen. Die vorliegende Frage ge­hört in Preußen ausschließlich zur Zuständigkeit des Ministers für Handel und Gewerbe. Der Preu­ßische Minister des Innern ist hierbei in keiner Weise beteiligt gewesen, hat demnach auch irgend­eine Verfügung über die Art der Bestellung des Vorsitzenden nicht erlassen. Von einem ungleich­mäßigen Vorgehen oder einer gegensätzlichen Stel­lungnahme preußischer Zentralbehörden kann da­her im vorliegenden Falle keine Rede fein.

Einheitliches Radfahrer-Wegenetz.

Ein Ankrag im preußischen Landtag.

Die Regelung des Verkehrs auf Staats- und Landstraßen wirb ein immer schwierigeres aber auch dringlicheres Problem. Die Zahl der 23er« kehrsunfälle mehrt sich in erschreckendem Maße. Der großzügig betriebene Ausbau der Hauptver­kehrsstraßen hat nur eine geringe Wirkung auf die Abnahme der Unfälle gehabt. Nur die Tren­nung des motorischen Verkehrs von dem der Radfahrwege wird die gewünschte Si­cherheit für beide Derkehrsbenutzer bringen kön­nen. Es muß deswegen die Anlage eines plan­mäßig zusammenhängenden Radfahrwege­netzes für das ganze Staatsgebiet nach und nach erstrebt werden. Damit würde auch eine erfreuliche soziale Auswirkung verbunden wer­den. Da Radfahrwege bisher nicht im normalen Arbeitsprogramm der Provinzen und Kommunen aufgenommen sind, handelt es sich um Schaffung neuer Arbeitsgelegenheit. Für die werktätige Be­völkerung wird es durch die Beschaffung dieser Wege möglich, ihre Arbeitsstätte schnell und billig zu erreichen, während sie andererseits den Vorteil hat, an Ruhetagen die Stätten der Erholung in der freien Natur unabhängig von anderen Ver­kehrsmitteln aufzufuchen. Dem preußischen Land­tag ist ein ll r a n t r a g zugegangen, wonach das Staatsministerium ersucht werden soll, erstens einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die - den Bau von Radfahrwegen hindernden Verkehrsbe- ftimmungen vom Jahre 1875 aufhebt, bezw. den heutigen Bedürfnissen entsprechend abändert; zwei­tens auf die Provinzial- und Gemeindeverwaltun­gen dahin einzuwirken, daß sie in Fühlung unter­einander bei der allgemeinen Wegebauverwaltung und Wegebauplanung für das allmähliche Ent­stehen eines einheitlichen Radfahrwegenetzes über das gesamte Staatsgebiet Soras tragen und ihnen hierfür aus d»n Mftteln der Erwerbslosenfürsorge angemessene Zuschüsse zu gewähren.

Ein weiteres Jahr Hauszinssteuer.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mit­teilt, hat der preuß. Finanzminister dem Staats­rat soeben einen Entwurf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Hauszinssteuerverardnung zugehen lasten. Danach soll die Hauszinssteuer auf Grundlage des geltenden Gesetzes noch ein weite­res Jahr bis zum 31. März 1930 erhoben werden. Richtlinien für die Dienstlaufbahn der Polizei- Beamten.

Der preußische Minister des Innern hat dem preußischen.Landtag die Richtlinien für die Dienst­laufbahnen der Polizeibeamten des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufbahnricht­linien) zugehen lassen. Die Richtlinien sollen einen Ueberblitf über die dienstliche Laufbahn aller Po­

lizeibeamten des Staates, der Gemeinben und Gs- meindeverbände von der Einstellung bis zum Aus- scheiden geben. Die nähere Bestimmungen über die Laufbahnen sind in Dienstvorschriften und Er­lassen für die einzelnen Polizeidienstzweige ge­geben.

Heber die neuen Ergebnisse der Spaienforschung am Domplatz in Fulda berichtet Prof. Dr. V an­der a u in dem soeben im Druck erschienenen Heft 5 des 21.Jahrg.der FuldaerGeschichtsblätter. Die An- gaben in dem mit einer Skizze versehenen Aufsatz: „Weitere Ueberrefte von Steinbauten am Dom zu Fulda aus den Tagen des hl. Sturmius" werden als Ergänzung zu den jüngst im Fuldaer Geschichts­verein gemachten Mitteilungen des Verfassers den Freunden der Fulbaer Geschichte sehr willkommen sein. Das neue Heft der Geschichtsblätter, die be- bekanntlich alle Mitglieder des Geschichtsvereins kostenlos erhalten, bringt ferner den Abschluß einer sehr fesselnden Veröffentlichung von Studien­rat Bargon über „Die Fuldaer Forstlehranstalt".

Für Sauberkeit!

Wer offen gefährlichen Entwicklungen unserer Zeit ins Auge schaut, und bequeme „Vogelstrauß- Politik" ablehnt, der weiß nur zu gut, daß die kürzlich aus Düfseldorf gemeldete, gemeinsam von Katholiken und Protestanten veranstaltete Pro­testaktion gegen die fortschreitende öf­fentliche H n s i t t li chk et t nicht nur dort notwendig ist. So werden denn auch neben der bekannten, von den Deutschnationalen, der Deut­schen Volkspartei, dem Zentrum und der Wirt­schaftspartei im preußischen Landtag unternom­menen Aktion gegen die öffentliche Unsichtlichkeit überall im Lande — und zwar erfreulicherweise von allen Konfessionen — Mahnungen zur Rein­haltung des öffentlichen Lebens vernehmbar. Die Gefahren find an den verschiedenen Orten ver­schieden groß und treten in verschiedenen Formen auf. Deshalb muß die Abwehr den verschiedenen örtlichen Verhältnissen angepaßt sein, um jewells ihr Ziel zu erreichen. Ueberall wird man damit rechnen müssen, daß gewisse, meist finanziell in­teressierte Kreise denjenigen, der gegen Unsittlich­keiten das Wort ergreift, der Muckerei beschuldi­gen. Aber wer sich der Würde seines deutschen Volkstums bewußt ist und christliche Gewissens- pflicht in sich fühlt, läßt sich dadurch nicht abhal­ten, rückhaltlos zu reden. Geht es doch in erster Linie um den Schutz der Jugend.

2lus wahrhafter Nächstenliebe heraus muß der Kampf gegen die öffentliche Unfittlichkeit ge­führt werden. Es gilt, die Versuchungen zurück- , zudrängen, die unsere Jugend umlauern und das in sich bergen, was man die „sexuelle Not" unse­rer Zeit genannt bat, schwere körperliche und ge­sundheitliche, noch schwerere geistige und sittliche Hebet. Wir möchten ausdrücklich feststellen, daß wir das L i ch t s p i e l als künstlerisches und kul­turelles Bildungsmittel hochachten. Wir wissen auch, wie in maßgebenden Kreisen des Kinowefens eine Neigung besteht, den ernst denkenden Volks­genossen bei der Produktion von Filmen gerecht zu werden. Wir haben gelesen, mit welcher Genug­tuung der „Filmkurier", das führende Blatt im deutschen Lichtspielween Aeußerungen des neuen Parteiführers der Zentrumspartei, des Prälaten 2)t^ Saas, wiedergab, worin dieser seine freimüti­gen und verständnisvollen Ansichten über den Film zum Ausdruck brachte. Wir können es aber des­wegen doch nicht unterlassen, wieder einmal offen zu sagen, daß zahlreiche Filme auf ganz niedrige Instinkte spekulieren und daß die Lichtspielunternehmer sich nicht immer ihrer Pflich- • ten bewußt sind, solche Erzeugnisse fern 3 u fj a t- | t e n. Hinter die Filmzensur kann sich ein Unter- < nehmer nicht verschanzen. Sie läßt vieles durch­gehen, was zweifellos geeignet ist, eine sittliche Laxheit in breite Kreise des Volkes hineinzutragen. Da muß der Lichtspielunternehmer und müssen vor allem auch diejenigen, die sein Unternehmen e r- möglichen, unter deren Dach er sein Zelt auf­geschlagen hat, sich mit verantwortlich füh­len, daß Sitte und Ehrbarkeit nicht verletzt wer­den. Sollte es sich eine ehrenwerte Gesellschaft nicht verbitten, daß man in die Räume ihres Hauses Leute zu locken versucht, indem man ihnen verspricht: „Die Dacht der Heben Sünden" zu zeigen, in der „Damen, Kokotten (zu deutfch Dirnen), Tänzerinnen, Barmädchen, Millionäre, Hochstapler, Kavaliere, Verbrecher in tollem Rei­gen durcheinanderwirbeln". Wir würden uns für eine solche Degradation eines vornehmen Hauses bedanken. Außerdem würden wir auch nicht but­ten, daß man in unserem Haus einen Schaukasten anbrächte, in dem eine Leihbibliothek übet berüch. tete „Junggesellen-Literatur" anpreist. Das sind Quellen, aus denen das Hebet fließt, gegen das sich heute die anständigen Kreise unseres Volkes mit Nachdruck wenden, gegen das Heberhandneh- men der Hnsitllichkeit im öffentlichen Leben.

Noch eins: Bekanntlich ist für nicht besonders genehmigte Filme der Besuch der Lichtspiele Per­sonen unter 18 Jahren verboten. Bei der heutigen Lage der Gesetzgebung kann allein

die polizeiliche Heberwachung die Durchfüh­rung dieses Verbotes gewährleisten. Alle am sitl- lichen Hochstand unserer Jugend interessierten Be­völkerungskreise müssen wünschen, daß die Po-Uzei diese Heberwachung mit allem Nachdruck durchführt und rückhaltlos einschreitet, wenn wis­sentlich dieses Verbot des Kinobesuches durch Ju­gendliche bei Vorführung von Filmen, die nicht für die Jugend freigegeben find, übertreten wiw.

Aus dem Gerichtssaai.

Der Kaufmann F. K. 23., früher hier, jetzt in Baden in Stellung, hatte im März 1926 den Auf­trag, in hiesiger Gegend für den Rhönklub-Zweig- verein Hanau Lose für eine Lotterie abzusetzen. Den Betrag für verkaufte Lose, abzüglich seiner Vergü­tung, in Höhe von 273,50 Mk. hat B. bis heute trotz wiederholter Aufforderungen des Hanauer Zweigoereins noch nicht abgelieferl. Wegen Untreue wurde 23. in Abwesenheit zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Bei Zahlung von 50 Mark Buße soll Strafaufschub erfolgen. — Am 27. August v. Js. ereignete sich Sturmius-Kurfürsten- straße-Ecke ein Zusammenstoß des Autos von F. B. in Maberzell mit dem Motorradfahrer E. H. van hier, wobei H. ernste Verletzungen erlitt und vom B'fchen Auto nach dem Landeskrankenhaus über­führt werden mußte. Nach den Zeugenaussagen traf 23. die Schuld an dem Zusammenstoß, da 23. die Kurve beim (Einbiegen in die Kurfürstenstraße nicht vorschriftsmäßig ausgeführt hatte. Das Urteil lautete wegen fahrlässiger Körperverletzung und lleberiretung der Kraftfahrzeugordnung auf zus. 40 Mark Geldstrafe. — Der 39jährige Reisende K. W., in Leipzig wohnhaft, hatte am 4. September v. Js. nachmittags beim Durchfahren der Balberg« straße—Franzosenwäldchen mit seinem Personen­kraftwagen durch eigenes Verschulden den Zusam­menstoß mit einem Postlastwagen nebst Anhänger verschuldet. Urteil 15 Mark Geldstrafe. — Der P. H. aus dem Thüringischen hatte am 28. Juli v. I. die an Markttagen vormittags gesperrte Kanal- straße mit seinem Personenauto befahren und au­ßerdem in der Leipzigerstraße durch Ablassen sehr starker Rauchwolken die Fußgänger belästigt. Das Urteil lautet auf 8 Mk. Geldstrafe. — Weil der Seifenfabrikant F. K. von hier am 27. Oktober v. Js. nach dem 12jährigen E. mit Steinen und Erd­klumpen warf und ihm durch einen Steinwurf eine haselnußgroße Druckstelle am Bein zufügte, erb.eti K. 8 Mark Geldstrafe. Eine in dieser Sache gela­dene Zeugin konnte trotz wiederholter Verwarnung des Richters das Dazwischenreden nicht lassen und mußte aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.

vor 25 Jahren.

Aus den Ianuar-Rummern der Fuldaer Zeitung vom llahre 1904.

Am 5. Januar 1904 wird berichtet Vorgeschicht­liche Fundstücke sind in der Rhön bekanntlich nicht selten. Im abgelaufenen Jahre 1903 haben die Ausgrabungen denn auch wieder zum Teil neues Material für die Kenntnis der vorgeschichtlichen Zeit geliefert, zum Teil schon bekanntes ergänzt und erwei­tert. II. a. stieß auf dem Stallberge bei Rasdori die Kafseler Museumskommission bei ihren Forschungen nach vor- und frühgeschichtlichen Befestigungen im Rhön- gebiet auf einen Steinroall und sand die ursprüngliche Mauer als senkrechte, durch den Druck etwas nach^vorn Überhängende Wand in wunderbar erhaltener Form. Die unregelmäßig geformten Basaltblöcke und Säulen find in geschickter Form unter sich verbunden, wobei die Basaltsäulen als „Binder" verwendet sind. Mörtel und Holzkonstruktionen fehlen vollständig. Auf dem Oechsen- berg bei Vacha sind die Resultate der Forschung inso­fern wichtig, als hier an dem großen Steinwall die erste Mauerschichtung Zyklopisches Mauerwerk) festgestellt werden konnte. Ueber den Steinwall auf dem Geis- kopf und Dermbach ging es nach Kaltennordheim auf die Duisburg, wo ein wohlerhatlener Ringwall von 220 Meter Länge und 180 Meter Breite freigelegt werden konnte. Man fand u. a. einige Mühlsteine mit gut er­kennbaren Schleifflächen, Scherben von Tongefäßen mit Stichornamenten. Auf dem Beyer wurde ein doppelter, vollständig geschloffener Ringwall entdeckt, der 320 bis 350 Meter Durchmesser hat.'

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Aus Poppenhausen wurde gleichzeitig berich­tet: Vor einigen Jahren wurde durch verschiedene Ber­liner Aktionäre eine Gesellschaft unter der Firma „Teerkohlengrube Sieblos" gebildet, die sich die Ausgabe stellte, die beim Nachbardörfchen Sieblos am Fuße der Wasserkuppe vorhandenen Teerkohlen­lager auszubeuten. Zu diesem Zwecke wurde eine be­deutende massive Fabrikanlage errichtet und mit zur Teergewinnung nötigen Einrichtungen versehen. Leider hat die Anlage, in welche die Einwohner der Umgegend große Hoffnung und dauernden Verdienst setzten, nicht den zum Weiterbetrieb nötigen Gewinn an Teer ge­liefert. Der Schwelerei und Bergwerksbetrieb wurde wieder eingestellt und die Besitzer haben nunmehr be> schlossen, nach Veräußerung der maschinellen Einrich­tungen die Gebäulichkeiten auf Abbruch z u ver­kaufen. Es ist schade, daß die äußerst haltbar ge­baute Fabrikanlage nunmehr wieder dem Erdboden gleich gemacht werden soll und sich keine Industriellen zur Uebernahme und anderweiten Nutzbarmachung fin­den. Es befindet sich z. B. außer der Teerkohle auch ein ausgezeichneter Ton an Ort und Stelle und auch Arbeiter finden sich in nächster Nähe genügend.

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Am 7. Januar wird folgender interessante Besitz­wechsel gemeldet. Das Pukt'sche Anwesen in der Marktstraße ist durch Verkauf in den Besitz des