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Fuwaer Zeitung (klmtliches Krefsblait).

Nr. 7.

lUitrwod), 4. Januar 1929.

am

IS

Unsere | Marktberichte

die denkbar schnellsten find

sind für Erzeuger, Hand- ler, Verbraucher des­halb so besonders werk­voll und unersetzbar, weil sie infolge erst­klassiger Uebermikklung

Dem 3u- ihnen der erfahrens

noch Hessen-Darmstadl, noch Nassau sind jedes für sich entscheidende Faktoren für die Neugliederung, sie können zu einem solchen Faktor nur durch Zusammenschluß wer­den, der gemeinsame Vorarbeiten bedingt.

Wenn so der Dl ick über überkommene Grenzen hinaus gerichtet wird und die übergeordneten Zusammenhänge erkannt werden, hindert das nicht, innerhalb des Ge­samtgebietes für die natürlichen Landschaftsteile und de­ren Mittelpunkte, von denen auch Kassel einer sein und bleiben soll, eine angemessene Selbstverwaltung zu fordern und zu sichern.

Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschüt­ten. Ein Wort.der Dankbarkeit und der Anerken­nung in der Oeffentlichkeit Ift oft wie Maienregen, der reiche Saat aufschießen läßt. Nur etwas is> unbedingt zu vermeiden: ein Mißverhältnis zwi­schen der L e i st u n g und den Worten der Wür­digung. Keine Uebereilungen! Nüchterne Aus­legung der Leistung! Vor allem nur ein Urteil vor zuständi ger Stelle. Nichts wirkt schlimmer a^s wenn Lobsprüche von Leuten ausgeteilt werden, die der zu lobenden Person und ihrer Wirksamkeit

Nurhessen und Reithsreform.

Wenige selbständige Aeußerungen sind zu der hier wiederholt besprochenen Entschließung des Kur­hessischen Landesausschusses in Sache Reichsreform erfolgt. Jetzt veröffentlicht die Pressestelle des Hessischen Volksbundes die folgende E i n- g a b e seines Arbeitsausschusses an den Landesaus­schuß in Kassel:

Der Hessische Volksbund (HVB.) begrüßt die am 17. Dezember v. I. der Presse übergebene Entschließung, mit der die Erkenntnis ausgesprochen wird, daß es angesichts der in den Nachbargebieten seit Jahren eifrig betriebe­nen Vorarbeiten zur Reichsresorm für Kurhessen höchste -Zeit wird, aus der bisher überwiegend passiven Haltung herauszutreten.

Auf Grund feiner jahrelangen eingehenden Beschäf­tigung mit dem Problem der Reichsreform glaubt der HVB. darauf Hinweisen zu dürfen, das als Glieder eines reformierten Reichsbaues nur großräumige und gleich­wertige Einheiten als Träger gleichwertiger Aufgaben in Betracht kommen, Einheiten, die sich aus geographi­schen. wirtschaftlichen und kulturellen Ge­sichtspunkten sowie unter Berücksichtigung der landschaft­lich zusammenhängenden Beoölkerungsgruppen ergeben. Auch die angestrebte Wirtschaftlichkeit der Verwaltung hat zur Voraussetzung, daß die zu bildenden Länder eine ge­wisse Größe nicht unterschreiten.

Aus solchen Erwägungen ist im Norden Niedersachsen, >m Osten Obersachsen im Werden. Demgegenüber würde ein starres Festhalten an den überkommenen Verwal­tungsbezirken, deren räumliche Fortbildung nach Lage der Verhältnisse stark begrenzt ist, die Bildung eines ent­sprechenden großräumigen Landes im hessisch-fränkischen Gebiet erschweren und möglicherweise verhindern.

Der HVB. hält deshalb eine einseitige Bear­beitung der Frage unter der Parole „Kurhessen mit seiner alten Hauptstadt Kassel" für ebenso bedenklich wie es eine gleichartige Einstellung in Darmstadt, Wies­baden oder ein etwaiger Frankfurter „Stadt-Imperialis­mus" fein würde.

ar 3ur3e*t dem hessischen Landtag in Darmstadt ein Antrag auf Einsetzung eines Ausschusses zur Förderung und Vorbereitung der Neugliederung des Reiches vorliegt betrachtet es der HVB. aus obigen Erwägungen als näch­stes und dringendstes Gebot, daß die benachbarten und aufeinander angewiesenen Teilgebiete nicht länger in ge­genseitigem Mißtrauen verharren, sondern daß die bei­den hessischen Ausschüsse in Safte! und Darmstadt unter Heranziehung nassauischer und Frankfurter Vertreter zu gemeinsamen Verhandlungen schreiten. Weder Kurhessen,

ihr Zweck erreicht oder anderweitig sicher gestellt ist.

Vormundschaft an das Vormundschaftsgericht wei- terzugeben. Das Jugendamt kann für feine Mün­del die Bestellung einer Einzelperson zum Vor­mund bei dem Vormundschaftsgericht beantragen. Ferner hat das Jugendamt als Gemeindewaisenrat das Vormundschaftsgericht bei allen Maßnahmen, bei denen es sich um Minderjährige handelt, zu unterstützen. Außer den genannten Aufgaben auf dem Gebiete der Einzel- und Amtsvormundschaft kann das Jugendamt auch zum Pfleger für die Leibesfrucht bestellt werden. Ebenso kann das Ju­gendamt zum Vormund, Gegenvorinund, Pfleger oder Beistand bestellt werden.

I . m» Oeffentliche Unterstützung hilfsbedürftiger I Minderjähriger. Dadurch, daß die Unterstützung genannter Gruppe von Jugendlichen nunmehr den Judenämtern übertragen ist, wird dieser eine er­hebliche finanzielle Belastung aufgebürdet. Die öf­fentliche Unterstützung wird gewährt den unehe­lichen, den vollverwaisten und den getrennt von beiden (Eltern untergebrachten hilfsbedürfti­gen Minderjährigen. Eine Erftattung der Kosten ist in gewissen Fällen im Gesetz vorgesehen.

kV. Schutzaufsicht. Ein Minderjähriger ist un­ter Schutzaufsicht zu stellen, wenn sie zur Verhü­tung seiner körperlichen, geistigen oder sittlichen Verwahrlosung geboten und ausreichend erscheint. Das Bormundschaftsgericht ordnet die Schutz i.if- sickzt von Amtswegen oder auf Antrag an. An­tragsberechtigt sind die (Eltern, der gesetzliche Ver­treter und das Jugendamt. Die Schutzaufsicht be­steht in dem Schutz und der Ueberwackmnq des Minderjährigen. Derjenige, der die Schutzauf­sicht ausübt (Helfer), hat den Erziehungsberechtig­ten bei der Sorge für die Person des Minderjähri­gen zu unterstützen und zu überwachen.

V. Fürsorgeerziehung. Die Fürsorgeerziehung dient der Verhütung oder Beseitigung der Ver­wahrlosung und wird in einer geeigneten Familie oder Erziehungsanstalt unter öffentlicher Aufsicht auf öffentliche Kosten durchgeführt. Ein Minder­jähriger, der das 18 Lebensjahr noch nicht vollen­det hat, kann durch Beschluß des Dormundschasts- gericbts der Fürsorgeerziehung überwiesen werd-n Die Fürsorgeerziehung endigt mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Sie wird trüber aufgehoben wenn

macht. Es haben daher laut „Voss. Zig." im Relchsjustizministerium Besprechungen stattgefun­den, die sich außer mit Fragen der Grundbuchbe­reinigung mit den Problemen beschäftigten, die der Rückzahlungstermin der Aufwertungshypotheken aufwirft. Beschlüsse wurden noch nicht gefaßt.

Auswanderung nach Nordamerika.

Das amerikanische Generalkonsulat, Frankfurt a. M. schreibt uns: Es wird hierdurch mitqeteilt, daß das amerikanische Generalkonsulat in Frank­furt a. M., Börsenstraße 2, ab 17. Januar 1929 vor­mittags 9 Uhr bis auf weiteres Anmel- dun ge n zur Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von den in Deutsch­land geborenen Personen wieder entgegennimmt. Formulare zu diesem Zwecke sind bei dem General­konsulat zu beantragen.

Zur Zunahme der Tagesiänge.

Zögernd und langsam macht sich bereits eine Zunahme der Tageslänge bemerkbar. Freilich sind es nur einige Minuten, um die es früher hell wird; aber am Nachmittag ist es doch wesentlich länger hell, als vor einigen Wochen. Das kommt daher, daß sich die Sonne nicht mit gleichbleibender Geschwindigkeit am Himmel bewegt. Die Erde bewegt sich um die Sonne in einer Ellipse, in deren Brennpunkt die Sonne steht. Sie ist daher nicht immer gleich weit von der Sonne entfernt und bewegt sich je nach der geringeren ober grö­ßeren Entfernung langsamer oder schneller. D'e verschiedenen Tage sind daher, nach der Sonne be­rechnet nicht gleich, es gibt von Kulminations­punkt zu Kulininationspunkt, also von einem Son­nenhochstand bis zum andern, längere und kürzere Tage. An diese genau nach der Sonne ermittel­ten Tageslänge hält sich die astronomische Zeit. Für die bürgerliche Zeitberechnung ist der mitt­lere Tag berechnet worden. Die astronomische und die bürgerliche Zeit weichen zweimal im Jahre stärker voneinander ab. und zwar um eine Viertel-

3ur Jugendpflege sei hier allgemein ge­sagt, daß sie die Aufgabe hat. die Jugendlichen vor den Gefahren der heutigen Zeit zu bewahren ober bic bereits eingetretenen Schäden zu bessern. In der Hauptsache bat die Jugendpflege sich mit der geistigen und sittlichen Förderung sowie der Kör- perpflege und Leibesübungen zu befassen.

Weiter ist in dem Jugendwohlfahrtsgesetz be­stimmt, baß als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendamtes neben den leitenden Beamten er­fahrene und bewährte Männer und Frauen aller Devölkerungskreife, insbesondere aus den im Be­zirk des Jugendamtes wirkenden freien Vereini­gungen für Jugendwohlfahrt und Jugendbekbe- gung (Jugendpflege) zu berufen sind, genbamt gehören an:

ftunbe. Der Unterschied zwischen beiden Zeiten, der astronomischen und der bürgerlichen, heißt Zeitgleichung. Während die Zeitgleichung _... kürzesten Tag ungefähr 0 betrug, macht sie am Ende des Monats Januar schon 14 Minuten aus.

Zur Sicherung einer gleichmäßigen Erfüllung ber ben Jugendämtern obliegenden 'Aufgaben und zur Unterstützung bei Erledigung ihrer Arbeiten sind Landesjuaendömter eingerichtet. Vertreter der Landesjugendämter bilden in Verbindung mit dem bei dem Reichsministerium des Innern errichteten Reichsbeirat für Jugendwohlfahrt bas Reichs­jugendamt. Das Beschwerderecht gegen Enffchei- bungen der Jugend- und Landesjugendämter re­gelt sich nach Landesrecht. Bei Rechtsbeschwerben entscheidet in letzter Instanz das Reichsverwal- tungsgericht.

Wie bereits angegeben, sind die Obliegenheiten der Jugend- pp. Aemter nach dem R.J.W.G. sehr vielseitig. Aus diesem Grunde möchte ich nur auf die Hauptaufgaben Hinweisen.

k. Schutz ber Pflegekinder. Es sind dies Kinder, die sich dauernd oder auch nur für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig in fremder Pflege be­finden. Nicht in Frage kommen solche Kinder, die unentgeltlich in vorübergehende Verwahrung ge­nommen werden. Wer ein Pflegekind aufnimmt, bedarf dazu der vorherigen Erlaubnis des Jugend-, amtes. Diese Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn eheliche Kinder bei nahen Verwandten nicht ent­geltlich und nicht gewerbsmäßig in Pflege genom­men werden. Ferner, wenn Kinder aus Anlaß auswärtigen Sckulbesuchs für einen Teil des Ta- ges in Familien untergebracht sind, wenn diese von der Leitung ber Schule für geeignet erklärt und überwacht finb. Ferner unterstehen der Aussicht „5 Jugendamts uneheliche Kinder. Wer ein Bnegeklnb ohne Erlaubnis ober Anmeldung in V egi nimmt, wirb nach ben bestehenden Skraf- befhmmimqen bestraft.

.Mitwirkung im Vormundsckaftswesen. Die aesetzl'we Amtsvormimdscbaft hat das Jugendamt über alle imehelichen Kinder, und zwar für im In­land geborene Uneheliche das Jugendamt des Ge­burtsortes. für sEe, die im Ausland geboren sind und nach ihrer Gehurt nach D-utschlanb kommen, das Jugendamt des gewöhnlichen Aufenftiatts- ortes. Ta unn die gesetzlich; Amt-vormiinbsckmft ohne Mitwirkung des Bormund'chaftsgericbts ein­tritt. hat das Jugendamt die Pflicht, die Anzeige des Standesbeamten über dis Geburt eines unehe­lichen Kindes unter Mitteiluna des Eintritts ber

Fulda, den 8. Januar 1929

Hrbeitsmarfctlage in $ulöa.

Tr Arbeitsmarktlage hat sich im Monat De­zember wesentlich ve r schl e chte r t. Fast aus- ist dies auf ben satsonmaßigen Rückgang „ Baumarkte zuruckzuführen. Diese starke Aus- mirf-ma ist nicht nur eine Folge ber Witterungs- Hnflüffe sondern auch die Verhältnisse am Ka­pitalmärkte spielen eine größere Rolle. Die Unter­nehmer legen bei ben hohen Zinssätzen möglichst wenig Kapital in Bauten fest, die erst im Früh- jabr bezogen werben. Dadurch entsteht im Som- ner ein sehr starker Beschäftigungsgrab im Bau­gewerbe und in den Baunebengewerben, ber im hinter einen gleich heftigen Rückschlag erletbet.

Die M c t a l l i n b u st r i e zeigte rückgängige Beschäftigungsmöglichkeit. Ebenso lag bie Tex- t i I i n b u ft r i e im Dezember schwach. Die Land- wirtschaft gab weitere Kräfte ab, ebenso die In­dustrie der Steine und Erben.

Insgesamt ist bie Zahl ber männlichen Arbeit­suchenden von 2724 um 2204 auf 4928, die Zahl ber weiblichen Arbeitsuchenden von 430 um 308 auf 738 gestiegen, so baß am Monatsende 5666 Kräfte verfügbar waren. Die Zahl der offenen stellen ist nur gering, die Vermittlungstätigkeit 'onnte fast restlos sämtlichen Anforderungen ge­nügen. Die Zahl ber Vermittlungen betrug 132 und zeigt somit eine Steigerung gegenüber dem Bormonat. Den Anforderungen der Landwirt­schaft von Mädchen, die einen Jahresvertrag ab- fchließen, konnte nicht genügt werden.

3. Vier Mitglieder mit beratender Stimme, ber Kreisschulrat, ber Kreismebizinalrat, ber Gemerbe- rat und ber Vormundschaftsrichter.

Dst Wahl erfolgt auf vier Jahre durch den Magistrat und bie Stabtverorbnetenversammlung

Dies fei hier in kurzen Umriffen über bas R. I. W. G. getagt. Wie aus den Ausführungen zu ersehen ist. ist mit diesem Gesetz ein beachtens­werter Fortschritt auf dem Gebiete ber Jugend Wohlfahrt erreicht worden.

Möchte daher auch im deutschen Bakerland die Zahl der Männer und Frauen zunehmen, bie aul bem Gebiete ber Jugenbfürsorge und Jugend- P i lege Mitarbeiten, fei es nun in h»n Ju genbämtern ober in ben Ausschüssen ober in ber Vereinigungen und Vereinen selbst. Ein jeder kann an seinem Platz vieles zur Gesundung und Ge­sunderhaltung unseres Heranwachsenden Geschlech­ts leisten, wenn ihm das Wohl der Juaend am

1. 1—4 beamtete Mitglieder, unter leitende Fachbeamte des Jugendamtes,

2. 10—20 in ber Jugendwohlfahrt und bewährte Männer und Frauen, a) hiervon Zweifünftel Vertreter ber freien Vereinigungen für Jugendwohlfahrt u. Jugendbewegung (Ehren- ämter), b) Drei fünftel sonstige ehrenamtliche Mit­glieder. darunter je ein katholischer und evangeli­scher Geistlicher sowie ber Rabbiner, ferner ein Lehrer unb eine Lehrerin.

brachte Fülle von Zeitungsartikeln, Festberichten, Nach- rufen usw. zutage, die in ihrer Häufigkeit, Ausführlichkeit und überhaupt wegen ihrer Hereinziehung der unbeteilig­ten Person des Geistlichen und unangebrachten lieber» schwenglichkeit das Gegenteil bewirken, Ueberdruß er­regen und ein ganz schiefes Bild ergeben. Längeres Schweigen würde den Anschein erwecken, als ob der Klerus diese geflissentliche Behandlung seiner Person und Amtsführung selbst wünsche und dulde. Nein! Sie wird von der Geistlichkeit selbst als ganz unzeitgemäß, durch­aus unerwünscht, ja oft als peinlich und dem Ansehen des Priesterstandes eher abträglich empfunden. Oeffent­liche Erwähnung seiner selbstverständlichen Pflichterfül­lung empfindet ein ernster Mann als peinliche Schau­stellung. Die Berufsauffassung, die der katholische Prie­ster vertritt, steht in hellstem Widersprach zur ostentativen Behandlung in der Oeffentlichkeit. Jeder Stand tut seine Pflicht, der Klerus wünscht keine gesonderte Vorzugsstel­lung in Presse und öffentlichem Leben, als sie den übriger Berufen in der Volksgemeinschaft, dem Stande der Beam­ten, Lehrerschaft u. a. zukommt. Gewiß Ist ihm die Ehre feines Standes nicht gleichgültig; er glaubt aber dieselbe auf anderem Wege mehr sicher "gestellt, als auf dem hier beregten. Es ergeht hiermit an die verehrliche Presse d. h. an alle Einsender unb Lokalberichterstatter, der ebenso dringende wie entschiedene und höfliche Wunsch, von der G e i st l i ch k e i t so selten und wenig als mög­lich zu schreiben und die Person des Priesters tunlichst außer Betracht zu lassen und, außer den wirklich begründeten, seltenen Einzelsällen, feiner nicht unnötig Erwähnung zu tun. GenugderPublizität! Kein Personenkult! Der Seelsorgsklerus wäre dankbar, wenn auch von ber ausgiebigen Berichterstattung über Predig­ten. Grabreden und regelmäßige Kirchensunktionen mehr Abstand genommen würde. Er bevorzugt mehr das An- hören, als das Lesen der Predigten.

Don zustänbiger Seite aus Norbbeutfchlanb wirb bazu der „Köln. Volksztg." geschrieben:

Dieser Erlaß ber Münchener Priesterkonferenz ist hochbebeutsarn unb verdient wahrlich bie aller­größte Beachtung. Sein Inhalt muß nun aber auch nach auf etwas anberes sich richten, bas sich eben­falls zuerst auf bie Priester, bann aber besgleicheu auf bie Laienarbeit bezieht, bas finb bie oft so um verstänbigen unb unverständlichen Ehrungen unbLobsprüche anläßlich von katholischen Ta­gungen unb Versammlungen, insbesonbere auch aus unseren kleinen und großen Katholikenversammlun­gen unb bereu Schluß. Früher wenigstens ent­hielten die letzteren eine besondere Bestimmung, -»daß der Präsident keinem Redner einen Dank aus­sprechen soll." Heute ist des Dankens unb be« Weihrauchs gar kein Enbe mehr. Es geschieht ba­nnt ber „guten Sache" fein guter Dienst. Denn durch tiefe übertriebenen Lobsprüche, erst recht durch- Verleihuna besonderer Auszeichnungen ober kirch­licher Titel, wirb bie selbstlose katholische Arbeit entwertet, unb es geht bie (auch von ber Freisinger Priesterkonferenz stark betonte) Note des Selbstverständlichen unserer Mitarbeit im Reiche Gottes verloren. Zumal heute, im Zeichen ber „Katholischen Aktion" muß allebem ein fester Riegel vorgeschoben werben. Sie fordert ein­fache Apostel. Unsere Jugend aller Schattierun» genn, nicht bloß bie eigentlichen „Jugendbewegten", hat darin ein sehr feines Empfinden und lehnt alles dies rundweg ab.

Neubauten ber Neichsbahnbirektion Frankfurt im Jahre 1928.

Trotz ber schwierigen finanziellen Sage, in der sich die deutsche Reichsbahngesellschaft infolge ihrer starken Heranziehung zu den Reparationslasten be­findet, werden bie großen Neubauten innerhalb des Reichsbahnbezirkes Frankfurt nach Maßgabe der vorhandenen und von Berlin bewilligten Mitteln fortgeführt, bezw. begonnen, wobei die Dringlichkeit zur Erhöhung der betrieblichen Sicherheit in erster Linie maßgebend ist. Vor allem werden die Arbei­ten am Offenbacher Hauptbahnhof fortgeführt. Hier handelt es sich in erster Linie um die Fertig­stellung des neuen großen Empfangsgebäudes. Außerdem werden in Offenbach noch verschiedene kleinere Arbeiten ausgeführt, u. a. Vervollstän­digung der Bahnsteige usw. Auch die Bahnhofs­bauten in Fulda werden weitergeführt. Das neue Betriebswerk wird fertiggestellt, außerdem ist der Bau eines neuen Lokomotivschuppens, sowie einer zweiten Drehscheibe mit den notwendigen Zufahrt- geleisen geplant. Die Verschiebeanlagen im Bahn­hof Bebra genügten schon seit längerer Zeit den gesteigerten Anforderungen nicht mehr. Sie wer­den im Laufe des Jahres 1929 verbessert und modernisiert. In Frankfurt a. M. wird die Fer­tigstellung der neuen modernen Bekohlungsanlage des Betriebswerkes I erwartet, wodurch wesentliche Erleichterungen im Betrieb eintreten werden, da die Behandlung der Maschinen dann viel rascher von statten geht. Schließlich hat die Frankfurter Reichsbahndirektion auch noch erhebliche Erneue- mngsarbeiten am Oberbau in Aussicht genom­men. So werden rund 100 Kilometer besonders belasteter Bahnstrecken völlig umgebaut und mit Neubaustoffen versehen. Weiter werden umgebaut 60 Kilometer weniger belasteter Strecken und außer­dem wird auf einer Streckenlänge von runb 160 Kilometern eine Erneuerung der Bettung vorge­nommen, die sich auf den ganzen Direktionsbezirk verteilen. Dadurch wird ein ruhiges, sicheres Fahren der Zuge, stellenweise auch eine Erhöhung der Geschwindigkeit erreicht. Zu diesen großen und kostspieligen Arbeiten kommen dann noch die vielen kleinen, aus dem Tagesbetrieb heraus notwendig werdenden Reparaturen an den Haupt und Neben­bahnstrecken, die zusammengenommen, -natürlich ebenfalls viele tausend Reichsmark verschlingen. Die Reichsbahndirektion Frankfurt sieht bei all diesen Arbeiten ihre erste Aufgabe in der Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit für Passagiere und der ihr anverttanten Guter. R. M.

Annahme von poskkrastfahrperfonal.

Lehrlinge der Metallindustrie, die eine ord­nungsmäßige Lehrzeit im Maschinen- und Motor- bau als Maschinenschlosser oder in einer Automo­bilreparaturwerkstätte als Autoschlosser zurückge­legt und das Gesellenprüfungszeugnis vor dem Prüfungsausschuß einer Industrie- und Handels­kammer erworben haben, besitzen nach einer Mit­teilung der Deutschen Beamtenbund-Korrespondenz als gelernte Schlosser die geforderte handwerk- mäßige Vorbildung für den Postkraftfahrdienst. In den Prüfungszeugnisfen der Bewerber muß zum Ausdruck kommen, in welchem Zweig ber Me­tallindustrie ober des Gewerbes das Gesellenzeug­nis erworben worden ist.

Heber die Lage am Arbeitsmarkt überhaupt in Deutschland liegt folgernde Meldung vor: Die Reichsfinanzen werden laut „Tageblatt" durch die scharfe Steigerung der Arbeitslosen- zahl eine weitere Belastung erfahren. Die Zu- , nähme der Arbeitslosigkeit ist unverhältnismäßig schärfer als in den Vorjahren, ein deutliches Zei­chen. daß — im Widerspruch zu den optimistischen Auffassungen Parker Gilberts — der Abstieg der Konjunktur auf dem Arbeitsmarkt im­mer deutlicher wird. Die endgültige Zahl der Ar­beitslosen am Neujahrstage ist noch nicht bekannt, aber man darf sie auf nicht weniger auf 1,6 Mil­lionen schätzen, wozu noch jene kommen, die nur Kurzarbeit leisten ober bereits der Krise n- fürJörge anheimgefallen sind. Einer so star­ken Belastung sind die Mittel der jungen Reichsan st alt für Arbeitslosenver­sicherung nicht gewachsen. Das Reich wird daher an die Reichsanstalt einen Vor­schuß leisten müssen, den man, wie das Blatt be­merkt, bis zu Ende des Winters Mit 70 Millio­nen Mark kaum zu hoch veranschlagt.

Personennachrichten.

Der bis zum Jahre 1900 in Fulda tätigt, jetzt in Baden-Baden lebende Postsekretär a. D. Julius RSse beging in seltener geistiger und körperlicher Frische seinen 80. Geburtstag.

Ein SOjähriger.

Am Mittwoch, den 9. Januar dieses Jahres, ist es dem Sozialrentner Valentin Raab, hier, Lchweinemarkt 12, vergönnt, feinen 80. Geburts­tag zu feiern.

Jleue Meister.

Vor der hiesigen Meisterprüfungskommission bestanden ihre Meisterprüfung die Schreiner: Jos pittmar.Zirkenbacb.Heinr. Großenbach-Aßbach (Kr. yersfelb), Jacob Lotz-Heimbolbsbauseii (Krs Hersfeld) und Hugo Neumann-Fulda. ferner die Elektro-Jnstallateure: Anton Erb-Fulda Otto Wagner-Horas und Jac. Lippland-Hersfeld.

Die Rückzahlung der Aufwerkungshypolheken.

Nach den Bestimmungen des Aufwertungs­gesetzes sind die aufgewerteten Hypotheken den Aufwertungsgläubigern am 1. Januar 1932 zu - '«(f ju 3 al) le n. In drei Jahren wird dann also eine Kapitalumwälzung vor sich gehen, deren Ausmaß schon jetzt Vorbereitungen notwendig I

Gtzgen Öen Personenkult.

Die Priesterkonferenz der Erzdiözese Freising hat eine bemerkenswerte Erklärung abgegeben, die sich mit den Gedenkartikeln zu Priesterjubiläen usw. befaßt und Stellung nimmt gegen den Perso nen- tult, der darin immer sichtbarer wird. Es heißt in der Er k lä r un g:

In ber Oeffentlichkeit, in ber größeren unb kleineren Lokalpresse hat sich feit einiger Zeit bie Gepflogenheit ein­gebürgert, mit ber katholischen Geistlichkeit sich mehr als wünschenswert zu beschäftigen. Häufig wiedeckchrenbe Anlässe rote Amts- und Priesterjubiläen, Primizen. 3er* etzungen. Abschiebe, Installierungen usw., förbern, wenn auch vielleicht in gut gemeinter Absicht, eine unange-

3ugenöfüriorge.

Von Karl Gutperlet.Fulda.

Dft Bekanntmachung des Magistrats vom §. De. zember 1928 („Fuldaer Zeitung" Nr. 285) ver- anlnftt mich, die in Frage kommenden Vereine und Bereinigungen naher auf die Rechte und Pflich­ten, weiche durch das Reichsjugenbwohlfalirtsgesetz gegeben sind, hinzuweisen. Auf Grund obiger Be­kanntmachung fordert der Magistrat die m Frage kommenden Vereinigungen auf, ihre Vorschläge rur die Wahl bet für das Jugendamt zu ernenn* ben Mitglieder einzureichen. I» Frage kommen lechs m der Jugendpflege erfahrene Männer und ffrauen, die alsdann vom Magistrat ernannt wer-

Die wirtschaftlichen und sitttichen Nöte, die in ben letzten Jahrzehnten unsere Jugend bedrücken, und durch die Folgen des Weltkriegs wesentlich ge­steigert worden. Diese Not verlangte gebieterisch die Hilfe des Staates, wenn nicht die Jugend und damit die gesamte Nation ernstlich gefährdet mer= ben sollte. Durch das am 9. Juli 1922 in der Fassung vom 14. Februar 1924 vom Reichstag be­schlossene „Reichsgesetz fürJugendwohlfahrt" wurde kur die deutsche Jugend etwas Bedeutsames ge- lchaffen.

Hiernach hat jedes deuffche Kmd ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellfchaft, reu Tüchtigkeit. Die Rechte und Pflichten der Estern zur Erziehung werden durch dieses Gesetz Nscht berührt. Wird von den Ettern ober den son- ntgen Erziehungsberechtigten diese Pflicht vernach- wistgt, tritt die Jugendwohlfahrtspflege (Jugend­fürsorge und Jugendi flege) ein.

Die Organe derselben sind die Jugendwohl- fchrtsbehorden, nämlich Jugendämter, Laudes- lugmdämter und das Reichsjugendamt. Deren Aufgaben finb: Schutz der Pflegekinder, Mitwir- ktmg im Bormundschaftswefen. bei der Schutzauf- stcht. Fürsorgeerziehung, Juaendgerichtshilfe.' Be- öufft.-Htgung der Arbeit der Kinder unb fugend- liehen Arbeiter, Mitwikung in der Iugendhilie bei cen Polizeibehörden sowie die Mitwirkung bei der ffursorge für Kriegerwaisen unb Kinder von Kriegsbeschädigten.