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FuldaerZertung

Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Jutda. Amtliches Kreisblatk.

Nr. 297.

Erschein! sechsmal wöchentlich- Wochenbeilagen „Die Well im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postaeb- (30 beiw 48 Pf.s ohne ZusteNn

Sonntag, 23. Dezember 1928. ■nBaaBnmBHHaHMMHaHMnaasMmMMBaa

etnzeigen-Preise. Kleinzeile (Colonel» lokal 0,15 JUt auswärts 0,20 JlJt. Reklamezeile: lofal Ö,60 auswärts 0,80 3UI. Bei Wiederkolur gen Rabatt. :>: Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr 4051

SS.Zahrg.

meiner Frau und Kinder an, ich werde meine

OKuiuny m ötrayburg vor einem Monat nach

gewaltsam geöffnl schüttelnder Anbl

lick. Die beiden Kinder, ein Mädchen

Jage sicher im Gefängnis beenden. — Auf der Rückseite des Briefes steht geschrieben. Es lebe Rosse! Es lebe Ricklin! Es lebe Elfaß-Lothringen! Es lebe das Volk! — Generalrat Hauß teilte diesen

Verswerksunylück in Holland.

Aus,bem staatlichen holländischen Bergwerk Rau» ryts stürzte plötzlich unter Tage ein Pfeiler ein, wo­durch vier Arbeiter getötet und mehrere andere verletzt wurden. ______________

A u to n o m i st sei und Elsaß-Lothringen habe ret­ten wollen. Vor drei Tagen habe er beim Kassr- tionshpf sich die Adresse Fachots geben lassen und habe bei ihm vorgesprochen.

Laut „Voss. Ztg." empfing der autonomistische Generalrat Hauß, einer der Angeklagten des Col­marer Prozesses, eitlen Brief mit ziemlich verwirr­ten Schriftzügen, der G. B. unterzeichnet war. In diesem Briefe steht u. a.: Ich habe die Ehre, Ihnen bekannt zu geben, daß man demnächst versuchen wird, Sie in einen neuen Konflikt zu verwickeln. Dieser Konflikt bin ich ganz allein. Entschuldigen

In der Begründung des Schiedsspruches des Reichsinnenministers^ heißt es, daß bis zum 31. Dezember 1928 die Lohnerhöhungen des ver­bindlich erklärten Schiedsspruches gelten sollen, um dem Schlichtungsverfahren Achtung

* Ableben des Ministerialdirektors Kröhne. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, schied der Leiter der Medizinalabteilung im preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, Ministerialdirek­tor Dr. Kröhne, infolge eines Herzschlages uner- wartet aus dem Leben.

* Ein Vater tötet sein; beiden Kinder und sich selbst. Die Wohnung eines 39sährigen Elektrikers in Wies- dors bei Köln, in der sich seit Montag niemand hatte blicken lassen, wurde Freitagvormittag durch die Polizei gewaltsam geöffnet. Den Eintretenden bot sich ein er-

nicht bestätigt.

Der Täter hat sich selb st der Polizei gestellt. Es handelt sich laut Havas um einen gewissen GeorgoBenoit, geboren am 2. Juni '1900 in Walburg (Departement Niederrhein). Nach sei­nen Angaben ist er eine Zeitlang in Straßburg Schlächter gewesen und vor einem Monar nach Paris gekommen. Seit längerem hat er nicht mehr gearbeitet, sondern sich auf die Suche nach Fachot gemacht. Benoit hat, wie Havas weiter berichtet, bei seiner ersten Vernehmung zugegeben, daß er

Zevsring über sein Sd?:ebsamt.

In einem,Artikel setzt Severing die Gründe aus­einander, bfe ihn dazu bestimmt haben, das Amt des Schiedsrichters im rheinisch-westfälischen Tisen- konflikt zu übernehmen. Er weist darauf hin, daß dieser Wirtschaftskampf kein örtlichbeqrenzter Lohnstreit, sondern eine Auseinandersetzung war, die das ganze Wirtschaftsleben in Mitleidenschaft Zu ziehen'drohte. Wenn mit seinem Schiedsrichter­amt, wie ihm gesagt wurde, der Einsatz seines gu­ten Rufes verbunden war, dann war es gerade Pflicht, ihn in so wichtiger Sache zu wagen.

Was die Auswirkung der Lohn- und Akkord­verbesserungen anlanot, so sind — so schreibt Se­vering — trotz sorgfältigster Prüfung der vorhrn- denen Unterlagen genaue Zablenangaben darüber noch nicht beizubringen. In der erzeugenden In­dustrie sind rund 100 000 Arbeiter beschäftigt, von denen etwa 15 Prozent im Zeitlohn, 85 Prozent im Akkord arbeiten. In de? weiterverarbeitenden In; dustrie beträgt die Arbeiterzahl 120 000, von denen etwa 40 Prozent im Zeitlohn beschäftigt sind. Aber auch unter Zuhilfenahme dieser Zahlen läßt sich genau noch nicht errechnen, wie sich in. den ein.zel- ;ten Alters- und Lohngruppen die Lohn- und Ak- forboerbefferunaen auswirken. Das Lohnsystem

rott). Berlin, 22. Dez. (Eig. Funkm.). Die Ver­handlungen zwischen der deutschen Regierung und den an dem Genfer Beschluß beteiligten fünf Gläu­biger - Regierungen sind nunmehr zum Ab­schluß gekommen. Der Auftrag, der der Sachverständigen-Kommission gegeben wird, lautet wie folgt:

Die deutsche, belgische, französische, groß-britan­nische, italienische und japanische Regierung haben im Verfolg des Genfer Beschlusses vom 16. Septem­ber 1928, in dem die Einsetzung eines Ausschusses von unabhängigen Finanzsachverständigen verein­bart worden ist, beschlossen, dem Ausschuß den Auftrag zu erteilen, Vorschläge für eine vollständige und endgültige Rege­lung des Reparationsproblemes aus- z u a r b e i t e n. Die Vorschläge sollen eine Rege­lung derVerbindlichkeiten umfassen, die sich aus den zwischen Deutschland und den Gläubiger-Mächten bestehenden Verträgen und Abkommen ergeben. Der Ausschuß wird seinen Bericht den an dem Gen­fer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Re­parationskommission erstatten, lieber das Ergeb­nis der Verhandlungen im ganzen gibt die nach­folgende, von den beteiligten Mächten vereinbarte Veröffentlichung Anschluß.

Die Regierungen der 6 Mächte haben im Ver­folg der Besprechungen, die über die Einsetzung des Sachverständigen-Ausschusses geführt wurden, be­schloßen, das folgende Kommunique zu veröffentli­chen:

„Herr Raymond Poincars, Präsident des Mi­nisterrates, und Herr von Hoesch, deutscher Bot­schafter in Paris, haben die Frage der Einsetzung des Sachverständigen-Ausschusses, wie er in dem Genfer Beschluß vom 16. September 1928 über die Regelung des Reparationsproblems vorgesehen ist, unb sind hierbei über Folgendes überein» gekommen:

1. Es ist im allerseitigen Interesse außerordent- tm November 1923 eingesetzten 1. Sachverstän­digen, die von jeder der an dem vorerwähnten Genfer Beschluß beteiligten 6 Regierungen zu be­stimmen sind, auch Staatsangehörige der

* Hindenburg und hugenberg. Der deutschna- tiono.l? Parteichef Hugenberg hat in Köln in einer Rede nach Zeitungsberichten u, a folgendes gesagt: „Man hat die Befürchtung gehegt, daß bei einer Erweiterung der Machtbefugnisse des Reichspräsidenten, wie wir sie wünschen, auch ein­mal etwa von einem sozialistischen Präsiden­ten in unverantwortlicher Weise das Volk geführt werden könne. Diesen Bedenken gegenüber be­haupte ich aber, daß, wenn erst eine vernünf­tige Verfassungsreform durchgeführt ist, wir dann auch wieder den richtigen Reichspräsiden­ten bekommen." Also ist Hindenburg für Hugen­berg nicht der „richtige" Reichspräsident. Hugen­berg hält sich wohl selber dafür! ‘,

Ein politisches Attentat in Frankreich.

Ein Elsässer sch'etzt auf den Ankläger von Colmar, Generalstaatsanwalt Zachot. — Verfolgung der Kutonomisten?

Die Lage in Afghanistan.

Den letzten Meldungen aus Kabul zufolge ge­lang es den Regierungstruppen, die Aufständischen von den Vororten Kabuls zur Gebirgskette in Richtung auf Tscharikar zurückzudrängen. Die Re­gierungstruppen eröffneten den Angriff auf die von den Ausständigen besetzte Anhöhe Bagibala. Der Angriff entwickelte sich erfolgreich. Afghanische offizielle Kreist dementieren entschieden die im Aus­lande verbreiteten Meldungen, daß der König und die Regierung Kabul verlassen hätten. Die Re­gierung befindet sich in Kabul und beabsichtigt nicht, die Stadt zu verlassen.

China.

Wie die Agentur Indo-Pazisic aus Tokio mel- det, haben die Führer der nationalistischen chine­sischen Regierung 160 Agitatoren der Linken sestgenommen und zwar als Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf den demnächst zusammentretenden dritten Natioualkongreß.

Wie die Agentur Indo-Pa,zisic aus Tokio mel­det, ist in China in der Gegend von Tschon King (Provinz -L-etschuen) ein Aufstand ausgebro­chen Die Rebellen haben die Stadt umzingelt. Der japanische Generalkonsul beabsichtigt, an Bord eines in der Nähe liegenden japanischen Schisse- Zuflucht zu suchen.

Vereinigten Staaten an den Arbeiten des Sachverständigen-Ausschusses beteiligen.

2. Der Ausschuß soll nach dem Vorgang des lich wünschenswert, daß sich außer den Sachverstän- digen-Ansschusses aus unabhängigen Sach­verständigen bestehen, die internationales Ansehen und Autorität in ihrem eigenen Lande gemeßen und die an keinerlei Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind., Di« Zahl der Mitglieder soll zwei für jedes Land be­tragen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, daß die Sachverständigen Ersatzmänner hin­zuziehen können.

3. Der Ausschuß wird sobald als möglich zusammentreten und zwar vorläufig in Paris. Die endgültige Entscheidung über die Wahl des | Tagungsortes bleibt dem Ausschuß vorbehalten.

4. Der Ausschuß wird von den 6 Regierungen entsprechend der vorerwähnten Genfer Vereinba­rung vom 16. September 1928 den Auftrag erhal­ten, Vorschläge für eine vollständige unb endgültige Regelung des Repara­tionsproblemes auszuarbeiten. Diese Vor­schläge sollen die Regelung derjenigen Verpflich­tungen umfassen, die sich aus den zwischen Deutsch­land und den Gläubiger-Mächten bestehenden Ver­trägen und Abkommen ergeben. Der Ausschuß wird seinen Bericht den an den Genfer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Reparationskom­mission erstatten.

5. Was die Ernennung der Sachverständigen betrifft, so soll in der folgenden Weise verfahren werden:

Die Sachverständigen der an dem Genfer Be­schluß beteiligten Gläubiger-Mächte werden von den Regierungen dieser Mächte bestimmt und nach dem Belieben dieser Regierungen entweder von ih­nen selbst oder von der Reparationskomnkission er­nannt. Die Sachverständigen Deutschlands werden von der deutschen Re g i e r u n g er­nannt. Die 6 beteiligten Regierungen werden tn geeigneter Weise feststellen, wie die Beteiligung der amerikanischen Sachverständigen am zweck­mäßigsten sichergestellt wird."

M Einsetzung des SachoerMigen-AMuffes

Eine wichtige Mitteilung der 6 Mächte.

* Die Abfindung des „deutschen Marek". Kern­macher Heinrich Kühr in Berlin, der von der Anklage, daß er sich absichtlich ein Bein habe ab­fahren lassen, um die Versicherungssumme zu er­halten, freigesprochen wurde, sollte jetzt der Mittel­punkt eines Filmdramas werden. Eine auslän­dische Filmgesellschaft hatte ihm die Hauptrolle in einer Justiztragödie angeboten, die den Fall des „deutschen Marek" behandeln sollte. Kühr hak die­ses Angebot abgelehnt. Er hat vielmehr ein Zigar­rengeschäft eröffnet, tMchdem sein Rechtsanwalt ihm im Vergleichswege von der Versiche­rungsgesellschaft 1 5000 Mark und von der Reichsbahn eine einmalige Abfi ri­tz u n g s s u mm e von 14000 Mark erwirkt hat.

* Zuchthausstrafe für einen herzlosen Betrüger. Tas Schöffengericht in Berlin oerurieiite den wiederholt vorbestraften sogenannten R e ck> t s b ei­st a n d S i m o n, gegen den noch die Bewährunas- frist für eine Restzuchthausstrafe lief, wegen Be­truges zu eine Jahr Zuchthaus bei sofor­tiger Verhaftung und 500 Mark Geldstrafe oder weiteren 50 Tagen Zuchthaus. Simon ha-te, kurz nachdem er im vergangenen Frühjahr wegen neuer Betrügereien in Anbetracht feiner Notlage eine milde Gefängnisstrafe erhalten hatte einer armen Frau, für die er die Herabfetzug ihrer Friedens­miete um 2 Mark monatlich bewirken follte, 516 Mark abgenommen unter der Vorsp-egelung, daß die Summe hinterlegt werden mühte. Dieses Geld hatte er sofort durchgebracht.

Simons bei Hindenburg.

rotb, Berlin, 22. Dez. (Eig. Funkm.) Reichs­präsident von Hindenburg empfing heute morgen um 11 Uhr den Reichsgerichtspräsidevten Dr. Si­mons zu einer Aussprache über den zwischen dem Staatsgerichtshof und der Reichsregierung entstan­denen Konflikt. An der Besprechung, die v:s nach 12 Uhr dauerte, nahmen ferner der Reichskanzler, der Reichsjustizminifter sowie Staatssekretär Dr. Meißner teil. Am Schlüsse der Aussprache erklärte Reichsgerichtspräsident Dr. Simons, er sei zwar nach den Darlegungen des Reichspräsidemen, des Reichskanzlers und des Reichsjustizministers über­zeugt, daß die Absicht einer Mißachtung des Staatsgerichtshofes und seiner Entscheidung fettens der Reichsregierung nicht vorläge, müsse aber den­noch mit Rücksicht auf die von ihm von Anfang an eingenommene grundsätzliche Stellungnahme auf seinem Abschiedsgesuch beharren. Gleichzei­tig erklärte sich der Reichsgerichtspräsident auf Wunsch des Reichspräsidenten und der Reichsregie­rung und im Hinblick auf die Geschäftslage des Reichsgerichts bereit, sein Amt bis ^zum April kommenden Jahres weiter zu führen.

* Merkwürdiger Vorfall an Bord eines französische!» Kriegsschiffes. Das rätselhafte Verschwinden eiyes Maschinengewehrs von Bord des Flugzeuamntterschiffes „Bearn" in Toulon ist, wie Haeat meldet, nunmehr dadurch aufgeklärt worden, daß ein Matrose im Verhör etngestanden hat,, das Maschinengewehr über Bord ge­worfen zu haben, weil er keinen Urlaub erhalten haue, um seine kranke Mutter- zu besuchen. Er -will sich iißer die Bedeutung seiner Handlungsweise nicht im Klaren gewesen sein.

Die Renten der Ztandesherrn.

Der vorn Rorchsjustizminister Koch-Weser vor- geleqte Entwurf über die Abfindung der Ctan- desherrcn, der dem Reichsrat zugeleitet worden ist rmd der eine endgültige gesetzgeberische Rege­lung der Rentenvrrpflichtungen bezweckt, sieht u. a., wie der Demokratische Zeitungsdienst mitteilt, einen entschädigungslosen Fortfall der Hoheitsren- ten und der sogenannten „unsittlichen" Renten vor. Im übrigen schlägt der Entwurf die Anlehnung an die Anleiheablösung vor, die Rentenserpsli'ck^ tunqen grundsätzlich auf 8 v. H. ihres Moldmark- betrages festzusetzen. Eine Abweichung davon • ist nur vorgesehen für den Fall, daß die Renten als Ausgleich für die Aufgabe oder den Verlust von Grundbesitz begründet find, der von dem letzten Grundbesitzer aufgrund privatrechtlichen Titels er­worben war.

Um eine rasche Erledigung herbeizuführen, wird die Entscheidung in erster und letzter Instanz dem Reichsgericht und in minderbedeutenden Fällen den Oberlandesgerichten übertragen. Von der vorge­schlagenen Regelung unberührt bleiben die nach her Staatsumwälzung geschlossenen Vergleiche und rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen.

* Eine neue Verhaftung im besetzten Gebiet. Die von den Franzosen im besetzten Gebiet angeblich ent- deckte Spionageaffäre hat zu einer neuen Verhaftung in Koblenz geführt. Es handelt sich um einen Beam­ten der gleichen deutschen Verwaltungsbehörde, der auch die bisher Verhafteten angehörten.

* Zum Krllmbackur Kassenrmrb. Der von einem der beiden Kulmbacher Räuber durch vier Bauchschüsse schwer verletzte Gendarmerie-Stationskommandant K r a u tz von Neuenmarkt ist am greitagmorgen im Landkrankenhaus zu Bayreuth seinen Vrrletzmgen erlegen.

’^b ein Knabe, lagen mit Stichverletzungen tot am Boden. Der Vater, der mit durchschnittener Pulsader nr.en seinem Bett lag, hat die Tat vermutlich schön Montagabend ausgeführt, wahrscheinlich infolge eines Nervenzusammenbruchs. Seine Frau war Montag nach der Provinzialheilanstalt Bonn gebracht worden.

Brief sofort der Polizei mit.

Die französische Nationalistenpresse hetzt bereits in den schärfsten Tönen wegen des Attentats gegen die Elsässischen Heimatfreunde und vor allem gegen den Abbe Hägy. Man sucht nach berühmtem Mu­ster das Attentat den Autonomisten an die Rock­schöße zu hängen.

in der nordwestlichen Eisenindustrie hat sich all­mählich so unübersichtlich gestaltet, daß es fast zur Geheimwissenschaft der unmittelbar Beteiligten ge­worden jft.

Zum Schluß bemerkt Severing, daß wenn die Lehren des Kampfes beherzigt würden, der Weg für eine planmäßige Besserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen auch in dieser Industrie freigemacht sei.

Au? Dortmund wird gemeldet: Die Kommu­nisten hatten für Freitag abend in einem Saale der Stadt eine Versammlung einberufen, die, wie man vermutet, zu dem gefällten Schiedsspruch des Mi­nisters Severing Stellung nehmen sollte. Zu der Versammlung waren nuretwa25Personen erschienen. Weder der Vorstand noch irgend ein Redner ließen sich blicken, so daß die Versamm- lungsteilnehmer wieder nach Hause gehen mußten. Außer dieser Versammlung hat k e i n e Demonstra­tion stattgefunden. . .

zu verschaffen. Weift das Schlichtungsverfah­ren auch Mängel auf, die eine Abstellung erfor­dern, so darf sich doch eine Partei über einen rechts­verbindlich erklärten Schiedsspruch nicht mit einem Akt wirtschaftlicher Selbsthilfe Hinwegsetzen, der für das ganze Wirtschaftsleben die schwersten Fol­gen haben müßte. Andererseits ist die Wirtschafts­lage in der nordwestlichen Eisenindustrie zurzeit keineswegs besonders günstig. Die all­gemeine Konjunktur ist, gemessen am Beschäfti­gungsgrad von 1927, zurückgegangen, und die Er- tragsrnöglichkeit hat besonders in der erzeugenden Industrie eine nicht unbeträchtliche Einbuße erfah­ren. Nichts deutet auf eine erhebliche SBeffe- ru n g in kurzer Frist hin. Dies mußte bei Prü­fung der Lohnerhöhungen berücksichtigt werden.

Die der Neuregelung unterworfenen tariflichen Abmachungen litten an Unübersichtlichkeit und Sy- ftemlofigkeit. Eine vollkommene Neuordnung wäre aber ohne ausführliche Vorabeit mit den Parteien unmöglich, daher muh sie einer späteren Verein­barung der Parteien zur Entscheidung überlassen bleiben. Es darf aber erwartet werden, daß die Parteien eine derartige Regelung ernsthaft Der- fachen und durchführen.

Bei Bemessung der Lohnzulagen war zu be­rücksichtigen, daß von jeder Teuerungswelle im deutfchen Wirtschaftsleben die Angehörigen der rheinisch-westfälischen Eisenindustrie sowohl als | Konsumenten als auch als Produzenten erfaßt wer­den. Der Lebensunterhalt ist im Westen verhält­nismäßig teuer. Eine planmäßige Lohnaufbesse­rung mußte deswegen in erster Linie die niedrig­sten Lohn- und Akkordsätze berücksichtigen. Die fi­nanzielle Auswirkung dieser Aufbesserungen hält sich in den Grenzen des Erträglichen. Die Lei­stungsfähigkeit der deutschen Industrie setzt nicht nur eine Erleichterung der Ausfuhrbedingungen I voraus, sondern vor allem eine gesunde und lei­stungsfähige Arbeiterschaft. Der Erhöhung der Akkordsicherung von 10 auf 15 Prozent muß nur insoweit eine Erhöhung der Akkordverdienste fol-

I gen, als der Durchschnittsarbeiter den Satz von 15 I Prozent über seinen Tariflohn nicht erhält.

I Die für die Arbeitszeitregelung in den Gieße- I reien, Wassergasschweißereien und Deizanlagen vorgesehene Uebergangszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Art und Zeit der Lohnzahlung nach dem für verbindlich erklärten Schiedsspruch unter­liegt der Vereinbarung zwischen Werksleitung und Arbeiterrat. Wäre die Schlußbestimmung, daß das I Recht zur Kündigung für jede Vertragspartei da­von abhängt, daß sie die Kündigungsabsicht den I anderen Vertragsparteien wenig stens einen Monat vor dem Kündigungstermin anzeigt, um I gemeinsam die wirtschaftliche und soziale Lage zu I klären, bereits in früheren Tarifbestimmungen ent- I hatten gewesen, fo wäre der Lohnstreit in der I beklagten Form wahrscheinlich vermieden worden.

Eine laufende gegenseitige Unterrichtung der Par- I feien über betriebliche und soziale Mängel durch I beiderseitige Fühlungnahme wäre ein wirksames I Mittel, Mißverständnissen vorzubeugen und Er- I schütterungen des Wirtschaftslebens zu verhüten. I Die festgesetzte Geltungsdauer der getroffenen Ent- I fcheidung ist diktiert von dem Wunsche, im Hinblick I auf die wirtschaftliche und außenpolitische Situation Deutschlands eine längere Periode der Klli- I rung und Festigung zu schaffen.

In der Pariser Wohnung des früheren Gene- ralstaatsamvattes Fachot, der im Colmarer Auto- nomistenprozeß eine große Rolle spielte und später zum Rat am Kassationshof in Paris ernannt wor­den war, erschien früh um 8 Uhr ein junger Mann und fragte nach Fachot. Als er ablehnenden Be­scheid erhielt, ging er fort, kam aber um 9 Uhr wieder. Diesmal wurde ihm von Fachot selbst ge­öffnet. Der Besucher zog einen Revolver und feuerte dreimal auf Fachot, der von zwei Schüssen im Unterleib getroffen zusammenbrach. Der Täter entfernte sich dann eilig und entkam un= _ . ...... ,

erkannt. Fachot wurde in eine Klinik geschafft. Sie meine Handlung. Ich habe es ausgeführt, weil Sein Zustand wird als sehr ernst beurteilt. Es ich meinem Lande zu dienen glaubte. Nehmen Sie wurde schon von einer Seife gemeldet, daß er ge= sich i T "" ftorben sei. Diese Meldung hat sich aber bisher Ta,