FuldaerZertung
Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Jutda. Amtliches Kreisblatk.
Nr. 297.
Erschein! sechsmal wöchentlich- Wochenbeilagen „Die Well im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postaeb- (30 beiw 48 Pf.s ohne ZusteNn
Sonntag, 23. Dezember 1928. ■nBaaBnmBHHaHMMHaHMnaasMmMMBaa
etnzeigen-Preise. Kleinzeile (Colonel» lokal 0,15 JUt auswärts 0,20 JlJt. Reklamezeile: lofal Ö,60 auswärts 0,80 3UI. Bei Wiederkolur gen Rabatt. :>: Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr 4051
SS.Zahrg.
meiner Frau und Kinder an, ich werde meine
OKuiuny m ötrayburg vor einem Monat nach
gewaltsam geöffnl schüttelnder Anbl
lick. Die beiden Kinder, ein Mädchen
Jage sicher im Gefängnis beenden. — Auf der Rückseite des Briefes steht geschrieben. Es lebe Rosse! Es lebe Ricklin! Es lebe Elfaß-Lothringen! Es lebe das Volk! — Generalrat Hauß teilte diesen
Verswerksunylück in Holland.
Aus,bem staatlichen holländischen Bergwerk Rau» ryts stürzte plötzlich unter Tage ein Pfeiler ein, wodurch vier Arbeiter getötet und mehrere andere verletzt wurden. ______________
A u to n o m i st sei und Elsaß-Lothringen habe retten wollen. Vor drei Tagen habe er beim Kassr- tionshpf sich die Adresse Fachots geben lassen und habe bei ihm vorgesprochen.
Laut „Voss. Ztg." empfing der autonomistische Generalrat Hauß, einer der Angeklagten des Colmarer Prozesses, eitlen Brief mit ziemlich verwirrten Schriftzügen, der G. B. unterzeichnet war. In diesem Briefe steht u. a.: Ich habe die Ehre, Ihnen bekannt zu geben, daß man demnächst versuchen wird, Sie in einen neuen Konflikt zu verwickeln. Dieser Konflikt bin ich ganz allein. Entschuldigen
In der Begründung des Schiedsspruches des Reichsinnenministers^ heißt es, daß bis zum 31. Dezember 1928 die Lohnerhöhungen des verbindlich erklärten Schiedsspruches gelten sollen, um dem Schlichtungsverfahren Achtung
* Ableben des Ministerialdirektors Kröhne. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, schied der Leiter der Medizinalabteilung im preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, Ministerialdirektor Dr. Kröhne, infolge eines Herzschlages uner- wartet aus dem Leben.
* Ein Vater tötet sein; beiden Kinder und sich selbst. Die Wohnung eines 39sährigen Elektrikers in Wies- dors bei Köln, in der sich seit Montag niemand hatte blicken lassen, wurde Freitagvormittag durch die Polizei gewaltsam geöffnet. Den Eintretenden bot sich ein er-
nicht bestätigt.
Der Täter hat sich selb st der Polizei gestellt. Es handelt sich laut Havas um einen gewissen GeorgoBenoit, geboren am 2. Juni '1900 in Walburg (Departement Niederrhein). Nach seinen Angaben ist er eine Zeitlang in Straßburg Schlächter gewesen und vor einem Monar nach Paris gekommen. Seit längerem hat er nicht mehr gearbeitet, sondern sich auf die Suche nach Fachot gemacht. Benoit hat, wie Havas weiter berichtet, bei seiner ersten Vernehmung zugegeben, daß er
Zevsring über sein Sd?:ebsamt.
In einem,Artikel setzt Severing die Gründe auseinander, bfe ihn dazu bestimmt haben, das Amt des Schiedsrichters im rheinisch-westfälischen Tisen- konflikt zu übernehmen. Er weist darauf hin, daß dieser Wirtschaftskampf kein örtlichbeqrenzter Lohnstreit, sondern eine Auseinandersetzung war, die das ganze Wirtschaftsleben in Mitleidenschaft Zu ziehen'drohte. Wenn mit seinem Schiedsrichteramt, wie ihm gesagt wurde, der Einsatz seines guten Rufes verbunden war, dann war es gerade Pflicht, ihn in so wichtiger Sache zu wagen.
Was die Auswirkung der Lohn- und Akkordverbesserungen anlanot, so sind — so schreibt Severing — trotz sorgfältigster Prüfung der vorhrn- denen Unterlagen genaue Zablenangaben darüber noch nicht beizubringen. In der erzeugenden Industrie sind rund 100 000 Arbeiter beschäftigt, von denen etwa 15 Prozent im Zeitlohn, 85 Prozent im Akkord arbeiten. In de? weiterverarbeitenden In; dustrie beträgt die Arbeiterzahl 120 000, von denen etwa 40 Prozent im Zeitlohn beschäftigt sind. Aber auch unter Zuhilfenahme dieser Zahlen läßt sich genau noch nicht errechnen, wie sich in. den ein.zel- ;ten Alters- und Lohngruppen die Lohn- und Ak- forboerbefferunaen auswirken. Das Lohnsystem
rott). Berlin, 22. Dez. (Eig. Funkm.). Die Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den an dem Genfer Beschluß beteiligten fünf Gläubiger - Regierungen sind nunmehr zum Abschluß gekommen. Der Auftrag, der der Sachverständigen-Kommission gegeben wird, lautet wie folgt:
Die deutsche, belgische, französische, groß-britannische, italienische und japanische Regierung haben im Verfolg des Genfer Beschlusses vom 16. September 1928, in dem die Einsetzung eines Ausschusses von unabhängigen Finanzsachverständigen vereinbart worden ist, beschlossen, dem Ausschuß den Auftrag zu erteilen, Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblemes aus- z u a r b e i t e n. Die Vorschläge sollen eine Regelung derVerbindlichkeiten umfassen, die sich aus den zwischen Deutschland und den Gläubiger-Mächten bestehenden Verträgen und Abkommen ergeben. Der Ausschuß wird seinen Bericht den an dem Genfer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Reparationskommission erstatten, lieber das Ergebnis der Verhandlungen im ganzen gibt die nachfolgende, von den beteiligten Mächten vereinbarte Veröffentlichung Anschluß.
Die Regierungen der 6 Mächte haben im Verfolg der Besprechungen, die über die Einsetzung des Sachverständigen-Ausschusses geführt wurden, beschloßen, das folgende Kommunique zu veröffentlichen:
„Herr Raymond Poincars, Präsident des Ministerrates, und Herr von Hoesch, deutscher Botschafter in Paris, haben die Frage der Einsetzung des Sachverständigen-Ausschusses, wie er in dem Genfer Beschluß vom 16. September 1928 über die Regelung des Reparationsproblems vorgesehen ist, unb sind hierbei über Folgendes überein» gekommen:
1. Es ist im allerseitigen Interesse außerordent- tm November 1923 eingesetzten 1. Sachverständigen, die von jeder der an dem vorerwähnten Genfer Beschluß beteiligten 6 Regierungen zu bestimmen sind, auch Staatsangehörige der
* Hindenburg und hugenberg. Der deutschna- tiono.l? Parteichef Hugenberg hat in Köln in einer Rede nach Zeitungsberichten u, a folgendes gesagt: „Man hat die Befürchtung gehegt, daß bei einer Erweiterung der Machtbefugnisse des Reichspräsidenten, wie wir sie wünschen, auch einmal etwa von einem sozialistischen Präsidenten in unverantwortlicher Weise das Volk geführt werden könne. Diesen Bedenken gegenüber behaupte ich aber, daß, wenn erst eine vernünftige Verfassungsreform durchgeführt ist, wir dann auch wieder den richtigen Reichspräsidenten bekommen." Also ist Hindenburg für Hugenberg nicht der „richtige" Reichspräsident. Hugenberg hält sich wohl selber dafür! ‘,
Ein politisches Attentat in Frankreich.
Ein Elsässer sch'etzt auf den Ankläger von Colmar, Generalstaatsanwalt Zachot. — Verfolgung der Kutonomisten?
Die Lage in Afghanistan.
Den letzten Meldungen aus Kabul zufolge gelang es den Regierungstruppen, die Aufständischen von den Vororten Kabuls zur Gebirgskette in Richtung auf Tscharikar zurückzudrängen. Die Regierungstruppen eröffneten den Angriff auf die von den Ausständigen besetzte Anhöhe Bagibala. Der Angriff entwickelte sich erfolgreich. Afghanische offizielle Kreist dementieren entschieden die im Auslande verbreiteten Meldungen, daß der König und die Regierung Kabul verlassen hätten. Die Regierung befindet sich in Kabul und beabsichtigt nicht, die Stadt zu verlassen.
China.
Wie die Agentur Indo-Pazisic aus Tokio mel- det, haben die Führer der nationalistischen chinesischen Regierung 160 Agitatoren der Linken sestgenommen und zwar als Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf den demnächst zusammentretenden dritten Natioualkongreß.
Wie die Agentur Indo-Pa,zisic aus Tokio meldet, ist in China in der Gegend von Tschon King (Provinz -L-etschuen) ein Aufstand ausgebrochen Die Rebellen haben die Stadt umzingelt. Der japanische Generalkonsul beabsichtigt, an Bord eines in der Nähe liegenden japanischen Schisse- Zuflucht zu suchen.
Vereinigten Staaten an den Arbeiten des Sachverständigen-Ausschusses beteiligen.
2. Der Ausschuß soll nach dem Vorgang des lich wünschenswert, daß sich außer den Sachverstän- digen-Ansschusses aus unabhängigen Sachverständigen bestehen, die internationales Ansehen und Autorität in ihrem eigenen Lande gemeßen und die an keinerlei Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind., Di« Zahl der Mitglieder soll zwei für jedes Land betragen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, daß die Sachverständigen Ersatzmänner hinzuziehen können.
3. Der Ausschuß wird sobald als möglich zusammentreten und zwar vorläufig in Paris. Die endgültige Entscheidung über die Wahl des | Tagungsortes bleibt dem Ausschuß vorbehalten.
4. Der Ausschuß wird von den 6 Regierungen entsprechend der vorerwähnten Genfer Vereinbarung vom 16. September 1928 den Auftrag erhalten, Vorschläge für eine vollständige unb endgültige Regelung des Reparationsproblemes auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollen die Regelung derjenigen Verpflichtungen umfassen, die sich aus den zwischen Deutschland und den Gläubiger-Mächten bestehenden Verträgen und Abkommen ergeben. Der Ausschuß wird seinen Bericht den an den Genfer Beschluß beteiligten Regierungen sowie der Reparationskommission erstatten.
5. Was die Ernennung der Sachverständigen betrifft, so soll in der folgenden Weise verfahren werden:
Die Sachverständigen der an dem Genfer Beschluß beteiligten Gläubiger-Mächte werden von den Regierungen dieser Mächte bestimmt und nach dem Belieben dieser Regierungen entweder von ihnen selbst oder von der Reparationskomnkission ernannt. Die Sachverständigen Deutschlands werden von der deutschen Re g i e r u n g ernannt. Die 6 beteiligten Regierungen werden tn geeigneter Weise feststellen, wie die Beteiligung der amerikanischen Sachverständigen am zweckmäßigsten sichergestellt wird."
M Einsetzung des SachoerMigen-AMuffes
Eine wichtige Mitteilung der 6 Mächte.
* Die Abfindung des „deutschen Marek". Kernmacher Heinrich Kühr in Berlin, der von der Anklage, daß er sich absichtlich ein Bein habe abfahren lassen, um die Versicherungssumme zu erhalten, freigesprochen wurde, sollte jetzt der Mittelpunkt eines Filmdramas werden. Eine ausländische Filmgesellschaft hatte ihm die Hauptrolle in einer Justiztragödie angeboten, die den Fall des „deutschen Marek" behandeln sollte. Kühr hak dieses Angebot abgelehnt. Er hat vielmehr ein Zigarrengeschäft eröffnet, tMchdem sein Rechtsanwalt ihm im Vergleichswege von der Versicherungsgesellschaft 1 5000 Mark und von der Reichsbahn eine einmalige Abfi ritz u n g s s u mm e von 14000 Mark erwirkt hat.
* Zuchthausstrafe für einen herzlosen Betrüger. Tas Schöffengericht in Berlin oerurieiite den wiederholt vorbestraften sogenannten R e ck> t s b eist a n d S i m o n, gegen den noch die Bewährunas- frist für eine Restzuchthausstrafe lief, wegen Betruges zu eine Jahr Zuchthaus bei sofortiger Verhaftung und 500 Mark Geldstrafe oder weiteren 50 Tagen Zuchthaus. Simon ha-te, kurz nachdem er im vergangenen Frühjahr wegen neuer Betrügereien in Anbetracht feiner Notlage eine milde Gefängnisstrafe erhalten hatte einer armen Frau, für die er die Herabfetzug ihrer Friedensmiete um 2 Mark monatlich bewirken follte, 516 Mark abgenommen unter der Vorsp-egelung, daß die Summe hinterlegt werden mühte. Dieses Geld hatte er sofort durchgebracht.
Simons bei Hindenburg.
rotb, Berlin, 22. Dez. (Eig. Funkm.) Reichspräsident von Hindenburg empfing heute morgen um 11 Uhr den Reichsgerichtspräsidevten Dr. Simons zu einer Aussprache über den zwischen dem Staatsgerichtshof und der Reichsregierung entstandenen Konflikt. An der Besprechung, die v:s nach 12 Uhr dauerte, nahmen ferner der Reichskanzler, der Reichsjustizminifter sowie Staatssekretär Dr. Meißner teil. Am Schlüsse der Aussprache erklärte Reichsgerichtspräsident Dr. Simons, er sei zwar nach den Darlegungen des Reichspräsidemen, des Reichskanzlers und des Reichsjustizministers überzeugt, daß die Absicht einer Mißachtung des Staatsgerichtshofes und seiner Entscheidung fettens der Reichsregierung nicht vorläge, müsse aber dennoch mit Rücksicht auf die von ihm von Anfang an eingenommene grundsätzliche Stellungnahme auf seinem Abschiedsgesuch beharren. Gleichzeitig erklärte sich der Reichsgerichtspräsident auf Wunsch des Reichspräsidenten und der Reichsregierung und im Hinblick auf die Geschäftslage des Reichsgerichts bereit, sein Amt bis ^zum April kommenden Jahres weiter zu führen.
* Merkwürdiger Vorfall an Bord eines französische!» Kriegsschiffes. Das rätselhafte Verschwinden eiyes Maschinengewehrs von Bord des Flugzeuamntterschiffes „Bearn" in Toulon ist, wie Haeat meldet, nunmehr dadurch aufgeklärt worden, daß ein Matrose im Verhör etngestanden hat,, das Maschinengewehr über Bord geworfen zu haben, weil er keinen Urlaub erhalten haue, um seine kranke Mutter- zu besuchen. Er -will sich iißer die Bedeutung seiner Handlungsweise nicht im Klaren gewesen sein.
Die Renten der Ztandesherrn.
Der vorn Rorchsjustizminister Koch-Weser vor- geleqte Entwurf über die Abfindung der Ctan- desherrcn, der dem Reichsrat zugeleitet worden ist rmd der eine endgültige gesetzgeberische Regelung der Rentenvrrpflichtungen bezweckt, sieht u. a., wie der Demokratische Zeitungsdienst mitteilt, einen entschädigungslosen Fortfall der Hoheitsren- ten und der sogenannten „unsittlichen" Renten vor. Im übrigen schlägt der Entwurf die Anlehnung an die Anleiheablösung vor, die Rentenserpsli'ck^ tunqen grundsätzlich auf 8 v. H. ihres Moldmark- betrages festzusetzen. Eine Abweichung davon • ist nur vorgesehen für den Fall, daß die Renten als Ausgleich für die Aufgabe oder den Verlust von Grundbesitz begründet find, der von dem letzten Grundbesitzer aufgrund privatrechtlichen Titels erworben war.
Um eine rasche Erledigung herbeizuführen, wird die Entscheidung in erster und letzter Instanz dem Reichsgericht und in minderbedeutenden Fällen den Oberlandesgerichten übertragen. Von der vorgeschlagenen Regelung unberührt bleiben die nach her Staatsumwälzung geschlossenen Vergleiche und rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen.
* Eine neue Verhaftung im besetzten Gebiet. Die von den Franzosen im besetzten Gebiet angeblich ent- deckte Spionageaffäre hat zu einer neuen Verhaftung in Koblenz geführt. Es handelt sich um einen Beamten der gleichen deutschen Verwaltungsbehörde, der auch die bisher Verhafteten angehörten.
* Zum Krllmbackur Kassenrmrb. Der von einem der beiden Kulmbacher Räuber durch vier Bauchschüsse schwer verletzte Gendarmerie-Stationskommandant K r a u tz von Neuenmarkt ist am greitagmorgen im Landkrankenhaus zu Bayreuth seinen Vrrletzmgen erlegen.
’^b ein Knabe, lagen mit Stichverletzungen tot am Boden. Der Vater, der mit durchschnittener Pulsader nr.en seinem Bett lag, hat die Tat vermutlich schön Montagabend ausgeführt, wahrscheinlich infolge eines Nervenzusammenbruchs. Seine Frau war Montag nach der Provinzialheilanstalt Bonn gebracht worden.
Brief sofort der Polizei mit.
Die französische Nationalistenpresse hetzt bereits in den schärfsten Tönen wegen des Attentats gegen die Elsässischen Heimatfreunde und vor allem gegen den Abbe Hägy. Man sucht nach berühmtem Muster das Attentat den Autonomisten an die Rockschöße zu hängen.
in der nordwestlichen Eisenindustrie hat sich allmählich so unübersichtlich gestaltet, daß es fast zur Geheimwissenschaft der unmittelbar Beteiligten geworden jft.
Zum Schluß bemerkt Severing, daß wenn die Lehren des Kampfes beherzigt würden, der Weg für eine planmäßige Besserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen auch in dieser Industrie freigemacht sei.
Au? Dortmund wird gemeldet: Die Kommunisten hatten für Freitag abend in einem Saale der Stadt eine Versammlung einberufen, die, wie man vermutet, zu dem gefällten Schiedsspruch des Ministers Severing Stellung nehmen sollte. Zu der Versammlung waren nuretwa25Personen erschienen. Weder der Vorstand noch irgend ein Redner ließen sich blicken, so daß die Versamm- lungsteilnehmer wieder nach Hause gehen mußten. Außer dieser Versammlung hat k e i n e Demonstration stattgefunden. . .
zu verschaffen. Weift das Schlichtungsverfahren auch Mängel auf, die eine Abstellung erfordern, so darf sich doch eine Partei über einen rechtsverbindlich erklärten Schiedsspruch nicht mit einem Akt wirtschaftlicher Selbsthilfe Hinwegsetzen, der für das ganze Wirtschaftsleben die schwersten Folgen haben müßte. Andererseits ist die Wirtschaftslage in der nordwestlichen Eisenindustrie zurzeit keineswegs besonders günstig. Die allgemeine Konjunktur ist, gemessen am Beschäftigungsgrad von 1927, zurückgegangen, und die Er- tragsrnöglichkeit hat besonders in der erzeugenden Industrie eine nicht unbeträchtliche Einbuße erfahren. Nichts deutet auf eine erhebliche SBeffe- ru n g in kurzer Frist hin. Dies mußte bei Prüfung der Lohnerhöhungen berücksichtigt werden.
Die der Neuregelung unterworfenen tariflichen Abmachungen litten an Unübersichtlichkeit und Sy- ftemlofigkeit. Eine vollkommene Neuordnung wäre aber ohne ausführliche Vorabeit mit den Parteien unmöglich, daher muh sie einer späteren Vereinbarung der Parteien zur Entscheidung überlassen bleiben. Es darf aber erwartet werden, daß die Parteien eine derartige Regelung ernsthaft Der- fachen und durchführen.
Bei Bemessung der Lohnzulagen war zu berücksichtigen, daß von jeder Teuerungswelle im deutfchen Wirtschaftsleben die Angehörigen der rheinisch-westfälischen Eisenindustrie sowohl als | Konsumenten als auch als Produzenten erfaßt werden. Der Lebensunterhalt ist im Westen verhältnismäßig teuer. Eine planmäßige Lohnaufbesserung mußte deswegen in erster Linie die niedrigsten Lohn- und Akkordsätze berücksichtigen. Die finanzielle Auswirkung dieser Aufbesserungen hält sich in den Grenzen des Erträglichen. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie setzt nicht nur eine Erleichterung der Ausfuhrbedingungen I voraus, sondern vor allem eine gesunde und leistungsfähige Arbeiterschaft. Der Erhöhung der Akkordsicherung von 10 auf 15 Prozent muß nur insoweit eine Erhöhung der Akkordverdienste fol-
I gen, als der Durchschnittsarbeiter den Satz von 15 I Prozent über seinen Tariflohn nicht erhält.
I Die für die Arbeitszeitregelung in den Gieße- I reien, Wassergasschweißereien und Deizanlagen vorgesehene Uebergangszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Art und Zeit der Lohnzahlung nach dem für verbindlich erklärten Schiedsspruch unterliegt der Vereinbarung zwischen Werksleitung und Arbeiterrat. Wäre die Schlußbestimmung, daß das I Recht zur Kündigung für jede Vertragspartei davon abhängt, daß sie die Kündigungsabsicht den I anderen Vertragsparteien wenig stens einen Monat vor dem Kündigungstermin anzeigt, um I gemeinsam die wirtschaftliche und soziale Lage zu I klären, bereits in früheren Tarifbestimmungen ent- I hatten gewesen, fo wäre der Lohnstreit in der I beklagten Form wahrscheinlich vermieden worden.
Eine laufende gegenseitige Unterrichtung der Par- I feien über betriebliche und soziale Mängel durch I beiderseitige Fühlungnahme wäre ein wirksames I Mittel, Mißverständnissen vorzubeugen und Er- I schütterungen des Wirtschaftslebens zu verhüten. I Die festgesetzte Geltungsdauer der getroffenen Ent- I fcheidung ist diktiert von dem Wunsche, im Hinblick I auf die wirtschaftliche und außenpolitische Situation Deutschlands eine längere Periode der Klli- I rung und Festigung zu schaffen.
In der Pariser Wohnung des früheren Gene- ralstaatsamvattes Fachot, der im Colmarer Auto- nomistenprozeß eine große Rolle spielte und später zum Rat am Kassationshof in Paris ernannt worden war, erschien früh um 8 Uhr ein junger Mann und fragte nach Fachot. Als er ablehnenden Bescheid erhielt, ging er fort, kam aber um 9 Uhr wieder. Diesmal wurde ihm von Fachot selbst geöffnet. Der Besucher zog einen Revolver und feuerte dreimal auf Fachot, der von zwei Schüssen im Unterleib getroffen zusammenbrach. Der Täter entfernte sich dann eilig und entkam un= _ . ...... ,
erkannt. Fachot wurde in eine Klinik geschafft. Sie meine Handlung. Ich habe es ausgeführt, weil Sein Zustand wird als sehr ernst beurteilt. Es ich meinem Lande zu dienen glaubte. Nehmen Sie wurde schon von einer Seife gemeldet, daß er ge= sich i T "" ftorben sei. Diese Meldung hat sich aber bisher Ta,