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Fuldaer Zeitung

scheu Akademikerverbandes ein großes Aufgabsn-

Zeichen der Zeit.

gebiet.

IV.

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anlaßt sah, in seinem Werke „Die natürlichen Grundlagen des Rechts und der Politik" gegen jede rein materialistisch-naturwissenschaftliche Reform der Rechtswissenschaft und Gesetzgebung ganz ener­gisch zu protestieren. Trotzdem wird auch heute noch die naturwissenschaftliche Entwicklungstheorie von vielen Gelehrten wie selbstverständlich auch auf die Geisteswissenschaften angewandt; man muß sich vor allem auch gegen die vielen Gesckickts- und Rechtsphilosophen wenden, die in geschicht- lichen Entwicklungen besonders auch des Rechts nichts als Naturprozesse erblicken und die Willens­freiheit des Menschen leugnen. So mancher russi­sche Jurist, der letzt das russische Strafrecht vertei­digt, hat das Material für solche Verteidigung zum Teil an deutschen Universitäten gesammelt. Das gibt sehr zu denken. Nur die Rückkehr zu christlichem Denken, die Bewahrung und teilweise Wiederherstellung der Uebereinstimmung zwischen Bestimmungen des positiven Rechts und der lex aeterna kann uns vor abschüssigen Bahnen bewah­ren. Wie nötig ein Eingreifen hier ist, zeigen auch bei uns die immer stärker werdenden Bestrebun­gen auf Herbeiführung der Straflosigkeit van Ab­treibungen, hier und da auch schon ein Liebäugeln mit der Euthanasie und die Propagierung stärk­ster Erleichterung der Ehescheidung. In letzterer Hinsicht steuern wir immer mehr amerikanischen Verhältnissen zu, die vielfach sehr naturrechtswi- drig sind.

In allen diesen Dingen erschließt sich der Ar­beitsgemeinschaft Religion und Recht des katholi-

Sozialismus einst und heute. — Aussperrungen. — Zum Gladbecker Schülerprozetz. — Ein merkwürdiger Aufruf. — Eva Maria.

Zur Erinnerung an den Erlaß des Sozialisten­gesetzes von 1878 haben die Sozialisten allenthal­ben, besonders in Berlin, Kundgebungen veran­staltet. Die damals verfolgt wurden wie Ver­brecher, sind heute zur stärksten Partei Deutsch­lands geworden. Sie haben überdies eine mäch­tige Internationale begründet und können sogar mit einigem Rechte als eine „Religion" bezeichnet werden. Man darf schon sagen, daß eine so starke Bewegung nicht möglich gewesen wäre, wenn sie nicht in vielfacher Hinsicht einer wirklich notleiden­den Klasse Erlösung versprochen und in wiri­sch a f t l i ch e r Hinsicht zunächst auch gebracht hätte. Darum war es auch unmöglich, sie mit P o l i- zeigewalt zu unterdrücken, und darum war der einzige Weg, ihrer im christlichen Sinne Herr zu werden, die Begründung einer christlichen Ar­beiterbewegung. Ideen bekämpft man niemals auf die Dauer mit dem Knüttel, sondern immer nurdurchIdecn. Das gilt heute wie damals, und wir können auch heute nur die Lösung der sozialen Frage von einer, aufrichtig und energisch im Geiste des Christentums geführten Sozialpoli­tik erwarten. Ich sage Sozialpolitik, worin schon liegt, daß die Arbeiterfrage nicht eine Klassen­frage, sondern eine Fräge aller Klassen ist. Die Sozialdemokratie hat das bis heute noch nicht voll erkannt und arbeitet noch immer mit dem Klassen­kampf. In einer Gedenknummer zur Feier des Tages läßt der „Abend", die Beilage des „Vor­wärts", ein Gedicht erscheinen mit der Ueberschrift: Der rote Appell. Es schließt die übrigens entsetzlich holprigen Strophen mit den Versen:

Die Trommel ruft! Tambours voran!

Die neue Zeit, der Tag bricht an!

Ein Arbeitsvolk, ein Heer, ein Staat! Vorwärts Proletariat!

Das hätte auch in der „Roten Fahne" stehen können, und es zeigt deutlich den Punkt, wo die soziali­stische Bewegung sich entscheiden muß. Es war leicht, das Problem von Armut und Reichtum zu behandeln, solange man nur die Masse der Annen gegen den Reichtum aufrief. Inzwischen gibt es ja aber auch recht wohlhabende Sozialisten, Mini­ster, Oberpräsidenten, Regierungsräte und viele an­dere. Damit erwächst dem Sozialismus in seinem eigenen Schoße ein Problem, das er erst einmal lösen muß, ehe er das Recht hat, dem Christentum, einen Vorwurf zu machen. Es wird sicher dadurch gelöst, daß man die Armen fanatisch zum Klassen­kampf reizt, weshalb wir denn schon bemerken, wie der Kommunismus den Fanatismus der ersten so­zialistischen Bewegung übernimmt. Es wird sich doch niemand einbilden, daß sozialistisch Minister, Oberpräsidenten und Geheimräte noch auf die Bar­rikade steigen. Sie werden also einen Klassenkampf bestimmt nicht mitmachen und sie werden auch sehr vorsichtig den Besitz zu verteidigen suchen. Von Humanität werden sie sprechen, von Bruderliebe und von vielen andern zarten Dingen, die mit Klassenkampf schon nichts mehr zu tun haben.

Inzwischen aber kann die Sozialdemokratie als Ganzes doch die Klassenkampfidee nicht aufgeben, weil sie aus ihr geboren wurde. Und da sie diese Idee als Idee nicht überwinden vermag, so ist sie der Situation des Augenblicks nicht mehr ge­wachsen. Man sieht Riesenfronten sich auftun, in­dem die Industriellen der einheitlichen Gewerk- schaftsaktion eine ebenso einheitliche Arbeitgeber­front gegenüberstellen. Man braucht kein Prophet Zu sein, um zu sagen, daß der lachende Dritte da­bei der Kommunist sein wird. Ohnmächtig aber steht das Christentum diesen drohenden Schlachten gegenüber. Es hat die Liebe und die Forderung der Gerechtigkeit, aber es fetzt ein Maß den Gewaltkämpfen der Leidenschaft. Es wird Don. feiner Seite alles tun, um die Menschen auf­zuklären, daß es mit brutaler Gewalt nicht geht. Solange sie es aber nicht glauben, muß das Chri­stentum Zusehen, wie die Tragödie der Verblen»

Im Japaninstitut, Tokio und Berlin 1927, er­schien ein sehr beachtliches Schriftchen von Dr. I. Stern „Naturrecht und Weltrecht >m^ Lichte der Rechtsentwicklung Japans und China." Dort wird dargelegt, wie stark die chinesische und japanische Rechtsauffassung auf naturrechtlichen Anschaumi- gen, auf dem natürlichen Sittengesetz, das im Ge­wissen der Menschen verankert ist, ruht. Dem Chinesen und Japaner war die lex naturalis von jeher so selbstverständlich, daß im frühen Konfuzia­nismus der Gedanke zum Ausdruck kam, daß das Gesetz den Menschen erst auf Abwege führe, do es ihn über rechtliche Dinge belehren und damit einen sonst kaum auftretenden Widerspruch aus Oppo­sitionsgeist heraus Hervorrufe. Man wird hier unwillkürlich an die Stellen des Römerbr'.efes des Apostels Paulus Kapitel IV Vers 15 und Kapitel VII Vers 7—8 erinnert, wonach das Gesetz „Zorn wirket" und die Sünde nur durch das Gesetz er­kannt wird. Heber die Sittenlehre der Chinesen schreibt im übrigen der berühmte Sinologe de Her- lez (vgi. Cathrein „Recht, Naturrecht, positives Recht" S. 185): „Die Sittenlehre der Chinesen an­erkennt jene Prinzipien der Gerechtigkeit, die uns nach dem Ausdruck Ciceros angeboren sind, und er­klärt das Verhalten Gottes im Lichte berjeiben. Der Herr haßt die Ruchlosigkeit und straft sie früh oder spät; er liebt die Tugend, befiehlt, ermutigt und belohnt sie." Dr. Mar x, Köln.

töte wird das Wetter?

Der neue über England entstandene Wirbel rückt rasch und mit ungewöhnlich südlicher Zugrichtung gegen dos Festland vor, sodaß die in seinem Zentrum auf­tretenden leb'hasten Witterungserscheinungen auch umer Gebiet berühren werden Hinter einem intensiven, teil­weise mit Gewittern verbundenen Regengebiet dringt unter Druckanstieg kältere Lust vor, innerhalb der es SU Schauern, später "auch Aufheiterung und starker Abküh­lung kommt.

Witterungsaussichten für Sonntag: Wechselnde Be­wölkung, Neigung $u, Schauern, lebhafte nordwestliche Winde. ___________________

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«. Blatt.

*-*■* Druck der Fuldaer Acttendruckerei, Fulda

düng ihren Fortgang nimmt. Höchste Zeit aber ist es, nicht nur durch die soziale Tat, sondern auch durch energische soziale Aufklärung die Jdeenmasse zu untersuchen, die in der Entwicklung des heuti­gen sozialen Lebens sich auswirkt. Vielleicht würde in einer Zeit, wo beide Teile doch schon die Not der Verzweiflung spüren, ihr Sinn für die christ­liche Lösung schärfer und geneigter werden.

Noch ein Wort zu dem Gladbecker Schä­le r p r o z e ß, der die ganze Zeit einen breiten Raum in der Preise eingenommen hat. Es darf nicht ausgehen wie das Hornberger Schießen, son­dern wir werden uns angesichts der Leiche des jungen Menschen, der auf so fürchterliche Weise sei­nen Eltern entrissen wurde, sehr ernste Fragen stel­len müssen. Versagt nicht in der Erziehung der reiferen Jugend so oft das Elternhaus? Ist es nicht an der Zeit, da wieder mehr Zucht und Ordnung einzuführen? Lassen manche Familien ihre erwachsenen Söhne und Töchter nicht allzuoft abends allein ausgehen, ohne sich sonderlich um sie zu kümmern? Sind wir nicht mit dem Bruch guter Traditionen, die es hier doch gab, zu eilig gewesen? Werden sich nicht die Schülerverbände, wie Kongregationen .und Neudeutschland, erneut bemühen, auch öle Sekundaner und die Primaner noch mehr zu erfassen? Versagen sie nicht oft ge­rade da, wo die Erziehung erst anfängt, wirkliche Aufgaben zu stellen? Und die Schule selber? Wir wollen nicht verallgemeinern. Zu allen Zeiten hat es verseuchte Klassen und gar Gymnasien gege­ben. Da muß eben mit starker Hand eingegriffen werden. Ganz und gar falsch ist eine Pädagogik der ewigen Nachgiebigkeit. Im Gegenteil hat Thomas Mann ganz recht, wenn er einmal Im Zauberberg über die Jugend die Worte sprechen läßt: „Ihre tiefste Lust ist der Gehorsam!"

Ich glaube, daß wir von einem allgemeinen Niedergang der reiseren studierenden Jugend nicht sprechen können. So viele gehen noch treu zu den Exerzitien, leben der Religion entsprechend und suchen ehrlich die Kämpfe ihres Alters zu bestehen. Immerhin mehren sich die Symptome, die uns zur Vorsicht mahnen. Vor kurzem erließ der „Klub der Unentwegten", wie sich der Preußischen Lan­deszeitung zufolge eine Gruppe des Werner- Siemens-Realgymnasiums in Berlin genannt hat, einen Aufruf: „Liebe Freunde und Mitschüler! Die Zeit ist endlich gekommen, wo auch wir Schüler im neuen deutschen Staatswesen unser heiliges Recht verlangen können und müssen. Im Gegen­satz zum hohen klassischen Vorbild der Antike schmachten wir noch dahin in moralischen Sklaven­ketten. Wann endlich werden wir diese abschüt­teln? . . . Nicht die verknöcherten Methoden rück­ständiger Lehrer und unserer meist in veralteten Anschauungen bahinlebenöen Eltern können uns vorwärts bringen! ..." Folgen dann die For­derungen der freien Siebe und alles Mögliche, was man unter Christen nicht einmal nennt. Wie ge­sagt, die Symptome mehren sich, die zu ernster Ge­wissenserforschung mahnen.

Gott sei Dank, daß da noch die kleine Eva Maria heute kommt. Die erinnert mich, daß ich dem lieben Fräulein noch danken muß, das mir in der Freiburger Tagespost einen so lieben Gruß gesandt hat. Die kleine Eva Maria hat den Neger gesehen, der aus einem Missionshaus stammt. Er kniet auf einer Sammelbüchse, und jedesmal wenn man eine Münze hineinwirft, dann nickt er mit dem Kopfe! Ist das ein Vergnügen! Die kleine Eva Maria wird die ganze Nacht von dem Neger träumen, den sie loskaufen will. Ich nehme das Kind auf den Arm und meine, ich solle es gleich dem lieben Gott zurückgeben, denn die Erde ist der Unschuld nicht mehr gut. Ader Kind, auch du mußt durchs Leben, durchs schwere Leben von heute. Ein Kreuzlein kann ich dir auf die Stirn zeichnen. Das ist alles. Gott fei Dank, daß du eine gute Mutter haft!

Der Mann im Monde.

genommen werden können. Falls sie auf Grund eines Gutachtens nur eines einzigen Arztes durch­geführt werden soll, hat zuvor ein Untersuchungs- Verfahren die Zulässigkeit der Tötung darzutun. Sodann wird die bis jetzt strafbare Beihilfe zum Selbstmord für straflos erklärt. Die Fruchtabtrei­bung soll zulässig sein, wenn die Geburt für die Mutter schwere gesundheitliche Schäden mit sich bringen könnte, ferner wenn die Mutter bereits drei eigene Kinder hat, weiter wenn die Schwan­gerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist oder wenn die Geburt aus finanziellen Gründen nicht ratsam erscheint.

neuen Ehescheidungsgrund sieht die Novelle heilbare Erkrankung eines Ehegatten vor.

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Brähler & Nüchter

Inh. H. Nüchter

Im Friedhofsgäsechen — Fernsprecher 284

3um 30. Oktober.

„Ohne eigenes Kapital gibt es für die deutsche Wirtschaft keine Entwicklungsfähigkeit und kerne Unabhängigkeit. Um diese zu gewinnen, bedarf Deutschland dringend der Neubildung von Kapital in einem weit größeren Umfange als dem bisher erreichten." , , . . ,.

Dieser Gedanke wurde auch auf dem letzten Deutschen Bankiertag in Köln am Rhein in einer Entschließung festgehalten, die das Ergebnis der Erkenntnisse und Erfahrungen des Berufsstan- des bildet, der, wie wohl kaum ein anderer Er- werbsftand, einen Einblick in das gesamte we-cneve unseres Wirtschaftslebens, in wirtschaftliche Ent- Wicklung und wirtschaftliche Nöte besitzt.

„Arbeite und spare!" Dieser Ruf erschalle zum Weltspartag erneut. Er richtet sich nicht nur an die, die entbehrliches Geld besitzen, errichtet sich an alle, an jeden einzelnen, sein Scherflem zum Wiederaufbau des Vaterlandes, zum Wohle der Gesamtheit und damit zur Verbesserung der wirt- schaftlichen Lage seiner selbst beizutragen. Warum es so bitter notwendig ist, Sparkapitalien zu sam­meln, ist auf dem Bankiertag von einem der Red­ner in überzeugender Weise ausgeführt worden:,

„Man kann jede Ansammlung von Mark als em Kapital ansehen, und es wäre eine große Kapital- bilbung denkbar an Millionen Einzelstellen nut kleinen und kleinsten Beträgen. Kapital gewinnt für die Volkswirtschaft erst Wert, wenn es aus kleinsten Quellen zu immer breiteren Massen zu- scimmengesührt, an dazu berufenen Stellen konzen­triert und von diesen aus in der geeigneten Weise der Wirtschaft zur Finanzierung zugeleitet wird. Die Gesamtkapitalkraft eines Volkes ist gleichsam ein Gebäude, das aus einzelnen Sternen, großen und kleinen, errichtet ist. Jeder Stein ist ein klei­nes Kapital. Was nützen alle diese Sterne, so­lange sie verstreut umherliegen? Erst wenn sie zum Bau herangesiihrt und an richtigen Sieben eingefügt werden, tragen sie zur Errichtung des Volkswirtschaftsgebäudes bei.

Wir wissen, daß Deutschland eine Wiederauf­bauarbeit leisten muß, die geradezu gigantisch ist. Deutschland muß den Vorsprung wieder emhokn, den das Ausland während des Krieges und wah­rend der Inflationszeit durch Fortentwicklung und Verbesserung seiner technischen Einrichtungen ge­wonnen, mit denen es Deutschland überflügelt und stellenweise weit im Hintertreffen gelassen hatte. Zu solcher Erneuerung gehörte und gehört immer wieder Kapital, und zwar möglichst eigenes Ka­pital. Denn mögen auch alle Umstellungen uni Erneuerungen zunächst mit fremdem Geld durch­geführt werden, einmal müssen die dafür auf ge­nommenen Beträge wieder aus eigenem, neuem Kapital zurückbezahlt werden."

Wollen wir wieder ein Volk der Kultur und Zivilisation werden, die uns einst zu hoher Welt- adjtung und Macht gebracht haben, so darf der Rus: ..Arbeite und spare!" nicht ungehört verhak- len Es ist auch die aroße, verantwortungsvolle Aufgabe der deutschen Banken, das ersparte Geld der Privaten, das ihnen ani Depositen- oder Spar­konto zur Derfüaung gestellt wird, in Form von Krediten an die Wirtschaft weiterzuleiten und da­durch es zu ermöglichen, daß Industrie, Handel, Gewerbe und Handwerk Arbeit und Verdienst ftn» den. Wer also seine Ersparnisse zu einer Spar- koste oder soliden Bank bringt der hilft dadurch mit, daß die Wirtschaft sich entfalten kann, daß der Schrecken der Arbeitslosigkeit, der Sorgen, des Hungers gebannt wird.

Eine harte Zeit, wie die, 'm der wir leben, for­dert Entbehrungen und Entsagen. Nur durch An- spruchslosigkeit und Ersparnisse können wir wieder dahin kommen, daß wir und bie. kommende Ge­neration einer glücklicheren und freien Zukunft ent­gegensehen dürfen.

Darum beherzige ein jeder am Weltspartage, der zur wirtschaftlichen Einkehr mahnen soll, die für uns notwendige Losung:

Arbeite und spare!

JVs 251.

Sonntag, den 28. Oktober 1928.

AMMEY1RI

STURMIUSSTR. 2

In Italien kam 1921 unter dem Einfluß Ferri ein Strafgesetzentwurf zustande, der den griff der Schuld auch nickt mehr kannte. Er ist jedoch inzwischen durch einen wesentlich anderen Entwurf überholt. Und in Deutschland versuchte Richter Bozi, der Verfasser des Buches „Die Wstt- anschauung der Jurisprudenz", bereits 1901 in sei­ner Schrift „Die natürlichen Grundlagen S»s Strafrechts" letzteres barminiftifdi aufzubauen. Zu Ende des Paragraph 9 daselbst sagt Bozi, 'es komme darauf an, „nachzuweifen, daß die Straf­rechtspflege ein der Durchführung der Naturgesetze dienender Faktor ist." In seinem Buche „gm Kampfe um ein erfahrungswisisnschaftliches Recht" (1917) erklärt Bozi S. 54: „Wir bestrafen nicht, weil jemand schuldig ist, sondern wir nennen je­mand einen Schuldigen, weil wir ihn bestrafen. Wir sollen ihn angeblich bestrafen, weil ein unwi­derstehlicher Trieb uns zu Werkzeugen der Nattir- gesetze macht", die nach Bozi vom Prinzip der na­türlichen Auslese beherrscht werden. Also eme völlige Verwerfung der Eigengesetzlichkeit mensch­lichen Handelns. Solch eigenartige Auffassungen kommen natürlich nur in einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von rechtswifsenschaftlichsn Schrif­ten klar zum Ausdruck; vertreten sind sie aber doch so stark, daß sich bereits 1901 Kuhlenbeck ver-

trag von Fürsorgerin Lene Mann. 19—21: Von Berlin: Gedächtnisveranstaltung anläßlich des fünfjährigen Be­stehens des Rundfunks in Deutschland. 19—19.30: „®e- danken über den Rundfunk", Vortrag von Staatssekre­tär Bredow. 19.30—20: „Die Zukunft des Rundfunks", Vortrag von Dr. Hagemann, Direktor der Berliner Funk­stunde. 20—21: „Das erste deutsche Rundfunkorchester". 21: Von Stuttgart: Die Abreise. Musikalisches Lustspiel in einem Akt von Eugen d'Albert. Anschließend vom Mannheimer Besprechungsraum: Konzert.

kürzlich erschien unter den Veröffentlichungen . " Osteuropa-Instituts in Breslau eine Darstel- r L »er Grundlinien und leitenden Gedanken des Ämchen Strafrechts, die sehr interessante Einblicke ^7 das „Rechtsbewußtsein" in den Sowjetrepubli- fgti gewährt. Den Begriff der Schuld kennt man in Rußland nicht mehr. Ausschlaggebendes Mo­ment für staatliche Maßnahmen gegert Personen ist lediglich die Gefährlichkeit von Handlungen ober Unterlassungen berselben für bie Sowjetverfassung unb Sowjetrechtsorbnung. Das Strafgesetzbuch der Russischen sozialistischen söberativen Sowjetre­publiken vom 22. 10. 1926, in Kraft seit 1. 1. 1927, bestraft solch gefährliches Verhalten selbst dann, wenn der betreffende Tatbestand im besonderen Teile des Strafgesetzbuches gar nicht vorgesehen ist. In solchem Falle werden die Maßnahmen ange­wandt, die für ähnliche Delikte festgesetzt sind. An­dererseits werden selbst im besonderen Teile des russischen Strafgesetzbuches mit Strafmaßnahmcn bedrohte Handlungen ober Unterlassungen bann nicht mehr geahnbet, wenn sie nicht mehr gefähr­lich für die Sowjetrechtsordnung erscheinen. Der russische Kriminalist Professor N. Pasche-Oserski in Kiew, ein Verteidiger der jetzigen russischen Staats­form, motiviert in einem Aufsatz („Das neue Strafrecht der Sowjetunion" in der Zeitschrift Ost­europa 1928 S. 539 ff.) die Stellungnahme des < russischen Gesetzgebers wie folgt: „Der Staat der Werktätigen bestraft nicht, sondern verteidigt sich gegen gesellschaftlich gefährliche Handlungen durch Maßnahmen des sozialen Schutzes gegen Personen, die solche Handlungen begehen." Für die russi­schen Strafgerichte besteht die gesetzliche Anweisung, sich von sozialistischem Rechtsempfinden leiten zu lassen. Kanarsky bezeichnet dieses Rechtsempfin­den in feinem Kommentar zum russischen Straf­gesetzbuch als ein „revolutionäres unb Klaffenemp- finben."

Recht eigenartig ist auch das russische Eherecht. Im Herbst 1917, als die Sowjetregierung eben die Macht an sich gerissen hatte, sprach sie sämtlichen kirchlichen Ehen bie Rechtsgültigkeit ab. 1918 er­ließ sie dann einen Ehekodex, der bis 1926 in Kraft war. Hiernach bedurfte es zur Schließung und Auflösung einer Ehe nur einer Meldung bei der Behörde. Im Jahre 1925 wurde sogar ein Ge­setzentwurf ausgearbeitet, der auch die Anmelde­pflicht in Wegfall kommen ließ und als einziges Kriterium einer bestehenden Ehe das Zusammen­leben gelten lassen wollte. Nur auf den heftigsten Widerspruch der Frauen hin blieb es dabei, daß bie Eheregistrationsämter ihre Tätigkeit weiterführen konnten, da das zustandegekommene Gesetz den Eheleuten auch fernerhin die Anmeldung ihrer Ehe empfiehlt. Die Wirkung dieser Ehegesetzgebung war, daß in den ersten fünf Monaten des Jahres 1927 nach einer Ehestatistik der Krasnaja Gasetta 9681 neue Ehen im Anmeldungswege geschloßen und 7255 Eben getrennt wurden. Durch bie Le.ch- tigfeit ber Scheidung ist es zu unerhörten Zustän­den gekommen, sodaß nach Zeitungsmeldungen die . Behörden sich zur Ausarbeitung von Bestimmun- \ gen veranlaßt sehen, nach denen wegen „Miß- brauchs der hilflosen Lage der Frau" die Männer kriminell bestraft werden sollen, die Ehen nur auf 1, 2 ober 6 Tage eingegangen sind.

II.

Die Tschechen bereiten eine Novelle zum tsche­chischen Strafgesetz vor. Nach der „Ceska Storno" in Prag soll die Euthanasie, das heißt die Tötung hoffnungslos erkrankter Personen, zugelaffen wer­den. Die Tötung soll auf Grund eines Gutachtens von mindestens zwei Aerzten auch von Laien vor-

Zrantzsurter Radio-Programm.

Itlontag, den 29. Ott. 1928.

6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 13—14: Nach Stuttgart: Mittagsstand, chen des Rundfunkorchesters. 15.05—15.35: Stunde der Jugend. 15.55—16.05: Hausfrauendienst, unter Leitung von Fini Pfannes. 16.35—18.05: Nach Stuttgart: Konzert des Rundfunkorchesters. In der Pause: Vereinsnachrich- ten und andere Mitteilungen. 18.10—18.30: Lesestunde. 18.30—19: Probleme der Jugendfürsorge, Vortragszyklus, veranstaltet im Benehmen mit dem Landesjugendamt in

Seit mehr als 100 Jahren spart man in Stadt und Land bei der

Städtischen Sparkasse

gegr. 1825

früher Friedrlchsmarkt — Jetzt Bahnhofstraße Nr. 5