Einzelbild herunterladen
 

FuldaerZertung

iF Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.

TU. 251.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen:Die Welt im Bild" undBuchenblätter" Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendrrickerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatl. 1,80 einschl. Postgeb. (30 bezw. 48 Pf.), ohne Zustellg.

Sonntag, 28. Oktober 1928.

: lokal 0,60 5Ut, CK Inhrrt lurgen Rabatt. ^.Myrg

Anzeigen-Preise: Kleinzeile (Colonel) lokai 0,15 JU auswärts 0,20 JUC. Rek amezeile: -

auswärts 0,80 JUt. Bei Wiederholur

Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr.' 4051 >

Aus Hannover wird gemeldet: In einem Schrei­ben an das preußische Staatsministerium wendet sich das Landeskirchenamt in Hannover als oberste Verwaltungsbehörde der evange­lisch-lutherischen Landeskirche Han- nover mit Nachdruck gegen einseitige Verband- lnngen des Staates mit der römisch-katholischen Kirche. Das Schreiben bringt die Bedenken gegen den Abschluß eines Konkordates zum Ausdruck. Sehe sich die Staatsregierung . außerstande, von einem Konkordat mit der katholischen Kirche ab,zu. sehen, so sei den evangelischen Kirchen durch als­baldige Veröffentlichung des Inhaltes des beabsich­tigten Konkordates ausreichende Gelegenheit zur Geltendmachung von Bedenken, sowie zur Aufstel- luna ihrer berechtigten Ansvrüche zu geben.

keiten zwischen Reich und Ländern hergestellt und dauernd gesichert und in welcher Weise der Dua­lismus zwischen Reich und Preußen behoben wer-

Jn unterrichteten alliierten Kreisen wird davon gesprochen, daß die zweite Zone bis 10. Januar 1928 das wäre ein Jahr vor der vertraglichen Frist geräumt sein soll.

*

Von französischer Seite wird immer wieder darauf hingewiesen, daß farbige Truppen in ge-

Die Landerkonferenz.

Am 22. Oktober ist in Berlin dieLänderkon­ferenz" zusammengetreten, die sich mit der Reichs­reform zu befassen hatte. Ihre erste Tagung hat sie bekanntlich im Januar abgehalten. Sie schloß mit der Aufstellung einer Reihe von Forderungen ab, die allerdings nur zu einem kleinen Teile ver­wirklicht worden sind. Zu diesen Forderungen ge­hörte die Forderung der Auflösung der zahlreichen Enklaven und Exklaven in und zwischen den deut­schen Ländern, ferner die Uebernahme geeigneter Verwaltungsbereiche leistungsschwach gewordener Länder auf das Reich und schließlich die Einrich­tung eines Reichsverwaltungsgerichtes. In bezug auf den ersten Punkt ist eins gewisse Flurbereini­gung zwischen Sachsen und Thüringen inzwischen erfolgt. Zwischen Vaden, Württemberg und Hes­sen, auch zwischen Preußen und Anhalt sind Ver­handlungen eingeleitet worden. Auch in dem zwei­ten Punkt schweben Verhandlungen, und zwar we­gen der Uebernahme der Justizverwaltung, zwischen dem Reich auf der einen Seite und Thüringen, Mecklenburg-Schwerin und auch Hessen auf der anderen Seite. In der Frage des Rsichsoerwal- tungsgerichtes ist zwischen dem Reich und Preu­ßen bereits eine Einigung erfolgt, so daß sich mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Reichsrat demnächst beschäftigen dürfte.

Die Besprechungen der Länderkonferenz began­nen zunächst mit einer Neukonstituierung, die in­folge des Regierungswechsels notwendig geworden war. Den Vorsitz hat Reichskanzler Hermann Müller übernommen, zu dessen Stellvertreter Reichsminister Severing gewählt wurde. Im gan­zen gehören dem Ausschuß, abgesehen von dem als Generalsachverständigen berufenen Reichssparkom­missar Saemisch, neunzehn Mitglieder an, davon sind durch die Reichsregierung berufen: die Mini­ster Eurtius, Koch-Weser, Schaetzel, Hilferding, von Guerard, Minister a.D. Hamm, Staatssekretär a.D. Luch, Abg. Dr. Brüning und die Professoren Trie- pel und Anschütz. Im Auftrag der Länder: Mini­sterialdirektor Brecht-Preußen, di« Ministerpräsi­denten Held-Bayern, Heldt-Sachsen, Bolz-Württem. , berg, Remmele - Baden, Leutheußer - Thüringen, Adelung-Hessen, Deist-Anhall und Oberbürgermei­

ster Petersen-Hamburg. Außerdem waren noch eine Reihe von Sachverständigen und Ländermini- yem mit ihren Gesandten in Berlin bei den Be­ratungen anwesend.

Als der Ausschuß zusammentrat, fand er ein lehr reiches Material vor, das von amtlicher und privater Seite ausgearbeitet worden war. Ueber dieses Material gab es zunächst eine Aussprache, an der sich in der Hauptsache die Ländervertreter beteiligten. Diese Debatte hätte wegen der Unmasse des Materials (25 große Denkschriften) ins Ufer­lose gehen können. Um sie abzubiegen, legte die Reichsregierung «ine Entschließung vor, die in einer Kabinettsitzung vom 23. Oktober einstimmig gefaßt worden war. Sie beruhte auf den Verhandlungen des Ausschusses der Länderkonferenz vom 22. Ok- tober und besteht aus 8 Punkten, die ihren Aus­gang von der Forderung hernehmen, daß eine starke Reichsgewalt notwendig sei, daß die Viel­gestaltigkeit des deutschen Volkslebens respektiert, (der Ausdruckdynastisch entstandene Länder" wird hier vermieden) und sparsamste Finanzgebah- rung der Haushalte gesichert werden müsse.' Lei­stungsfähige Länder sollen bestehen bleiben, ihre Verwaltungsart ist neu nachzuprüfen, aber die Or­ganisation des Unterbaus in den Ländern soll nach einheitlichen Reichsgrundsätzen erfolgen. Der Dua­lismus zwischen Reich und Preußen soll beseitigt werden, aber im Rahmen einer Endlösung, wes­halb das Verhältnis des Reiches zu den Ländern und die Zusammensetzung des Reichsrates neu ge­klärt werden sollen. Sehr wichtig sind die Punkte sechs und sieben. Sie beschäftigen sich mit der Frage der Beauftragung von Länderregierungen mit der Ausführung von Angelegenheiten der Rekchsverwaltung nach Anweisung der Reichsreqie- ^NN8 und mit dem Umfang der Eigenverwaltüng der Lander, soweit ihre selbständige Eigenverant­wortung in Frage kommt.

Die Konferenz hat sich nicht sofort mit der Be­ratung dieser Richtlinien befaßt, sondern zunächst vertagt. Die einzelnen Ländervertreter traten au gesonderten Besprechungen zusammen. Dabei ka­men die bayerischen Delegierten wie auch die De- legierten anderer Länder zu der Formulierung von d? sich hauptsächlich auf die Punkte sechs und sieben bezogen. Man wollte ver- daß mit diesen Punkten eine Degradierung der bestehenden Staatshoheitsverwaltungen der Lander ermöglicht werde. Das schließliche Ergeb­nis waren keine direkten Abänderungsanträge, son- I öern em Antrag auf Einrichtung von z w e i A u s- l cy u f f e n , die auch lchon in den Richtlinien der -nelchsregierung vorgesehen waren. Während es h«, daß der eine Ausschuß Vorschläge ö'c neue Abgrenzung der Länder und Reichs- k"^ltiingsbezirke und der andere Vorschläge für "Ustandigkeit der Länder und deren Orqanisa- I F,«neikmad^.n foIk- waren in dem bayerischen An- b,e ^ätigfeit dieser beiden Ausschüsse balle gemacht, die einmal die Aufrechterhal- Smim *er ßa^er betrafen, die ihren staatlichen lufgaben gewachsen seien und die ferner die Ver- Ä5r^'?r Länder in ihrem bisherigen w-ndestens sichern sollten. Dieser Antrag 'st Wit einigen allerdings nicht unwich- fnMnleru1Scn angenommen worden und hat nun folgenden Wortlaut:

,y'rreri I. Der erste Unterausschuß hat die Auf- I kiftunäs öf>-bCr Aufrechterhaltung der Bildung von Se? S9rnxßanI>ers "ber die Frage der terri-

UÄ,eb-rfUnfl bl3 Reiches Vorschläge zu »cven. Dies gilt vornehmlich für solche Gebiete. 1

Der Artikelschreiber derFranks ^ta" klaat darüber, daß die Konkordatsv handlunq^ streng gefcim «etort nw6,n firtb. Z>eno» « eurige Verhandlunasvunkte, von denen er Kennt­nis haben will Also ist di« gerügte Geheimhal- llinq nicht so schlimm, wie er es darstellt, oder sein Wissen um die bewußten Punkte ist unverläßlich. Voller Angst und Sorge weist der Artikelschreiber auf die rechtsgültigen Gewohnheitsgeseße bin und ! orelangt, daß diesenicht mit dem Federstrich des Konkordats" hinweggeräumt werden sollten Welch ungeheuerliche Uebertreibunq und Verallgemeine­rung! Das neue kirchliche Gesetzbuch regelt durch den Kanon 5 die Fortdauer oder Aufhebung der bis Pfingsten 1918 beachteten Gewohnheitsrechte Der weitaus größte Teil der in Geltung bleibenden Gewohnheitsrechte wird durch das geplante Kon­kordat gar nicht berührt!

Besonders scharfen Einspruch erhebt der Ein­sender gegen die mutmaßliche Neuregelung derBesetzungderBischofsstühle. Nach dem allgemeinen Kirchenrecht ist das Recht der Besetzung von Bischofsstühlen ausschließlich dem Apostolischen Stuhl vorbehalten. In Deutschland war es seit langem Sitte, daß die Domkapitel den neuen Bischof zu wählen und der Kurie in Rom 3u benennen hatten, worauf der Papst den Gewähl­ten, falls keine Bedenken gegen seine Person be­standen, zum Bischof ernannte und ihm die nötigen Vollmachten übertrug. Man wird Verständnis da­für haben, daß sich manche Katholiken für die Bei­behaltung des bisherigen Wahlrechts, das sich in Deutschland in den lebten bundertemanrig Iabren.

Mereitiuigen zur Räumung Her zweiten Zone? Noch immer farbige Truppenteile.

Die Interalliierte Rheinlandkommission hat, wie der Sozialdemokratische Pressedienst berichtet, s ä mt- lichePachtverträge und sonstige vertraglichen Abmachungen in Koblenz gekündigt und trifft alle Uebersiedlung , ____________ _. auch schon Anwei­

sungen vor, in welcher Weise die Räumung der zweiten Zone erfolgen soll. Eine Ueberführung der Truppen der zweiten Zone in die dritte Zone scheint nach der bisherigen Vorbereitung nicht ge­plant zu sein. Vorgesehen ist die etappenweise mili­tärische Räumung. Die neuen Orders der Offiziere sehen Dienst in der Heimat oder in den Kolonien vor.

von einigen unrühmlichen Ausnahmen abgesehen, wohl bewährt hat, mit Eifer einsetzen. Aber auch jene Katholiken, die dem bis jetzt geltenden deut­schen Vischofswahlrecht vor dem Gemeinrecht den Vorzug geben, müßten sich doch fragen, ob denn die mutmaßlichen Vorzüge so groß sind, daß eine Sonderstellung Preußens und anderer Gliedstaaten Deutschlands in Sachen der Ernennung neuer Bi­schöfe hinreichend gerechtfertigt ist Wer übrigens die Sache so darstellt, als ob die Domkapitel in Sachen der Besetzung des Bischofsstuhles ganz ent­rechtet würden, macht sich einer starken Uebertrei- bung und Irreführung schuldig. Aber nach der neuen allgemeinen Rechtsordnung über die Be­setzung der Bischofsstühle haben die Domkapitel nach wie vor die Möglichkeit, ihren Einfluß bei der Ernennung des neuen Oberhirten geltend zu ma­chen. Die Gesetze, welche der Apostolische Stuhl über die Ernennung neuer Bischöfe in Kanada, Schottland, Brasilien, Mexiko und in vielen ande­ren Ländern im Jahre 1921 und später erlassen hat (vergl. z. B,Acta Apostolicae Sedis" XIII, 1316; 222 ss.; 379 ff. usw. verlangen, daß die Bi­schöfe einerKirchenprovinz oder eines Landes alle drei oder alle fünf Jahre zusammenkommen, sich auf diesen Konferenzen über taugliche Kandidaten für die Bischofswürde beraten und das Ergebnis dieser Prüfungen und Beratungen unter strengster Ver­schwiegenheit dem Apostolischen Stuhl Mitteilen sol- len. . Dw Bischöfe sollen auch die Domkapitel oder sonstige umsichtige Geistliche um Namhaftmachung geeigneter Kandidaten ersuchen. Auch das neue bayerische Konkordat vom 29 März 1924 laßt klar erkennen, daß die Domkavitel bei der Frage der Neubesetzung der Bischofsstühle keines­wegs ganz ausgeschaltet sind. Bei der Erledigung eines bischöflichen Sitzes, so heißt es dort im Ar­tikel 14wird das beteiligte Kapitel dem Heiligen Stuhle unmittelbar eine Liste von Kandi­daten unterbreiten, die für das bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der erledigten Diö­zese geeignet sind. Unter diesen wie auch unter den von den bayerischen Bischöfen und Kapiteln ,e in ihren entsprechenden Triennallisten Bezeichne­ten ^behält sich der Heilige Stuhl freie Auswahl nor .. Jeder Unbefangene vergleiche in ruhiger Sachlichkeit diese Regelung mit jener häßlichen Ver­zerrung, durch die der bewußte Konkordatsgegner ängstliche Gemüter gruselig machen möchte. Nein! I Nicht ein allen Intrigen zugänglicher Prälat im Vatikan wirdvon feinem Büro aus" irgendeinen I beliebigen Bischof einer Diözese aufdrängen, son­dern der Apostolische Stuhl wird im Vollbewußt- sein seiner Verantwortung aus der Liste der von I den zuständigen Bischöfen und Kapiteln namhaft gemachten Kandidaten einen würdigen und taug- I llchen Oberhirten auswählen. So werden die Rechte I und Belange des katholischenKirchenvolkes" ge- I sichert. So werden die Gläubigen in die Lage ver­setzt, die heilbringenden Segnungen der Kirch« I setzt, di« heilbringenden Segnungen der Kirche I 3u genießen und bei woblgeregellem Zusammen- I arbeiten von Staat und Kirche ihr zeitliches und I ewiges Ziel zu erreichen.

Katholische Konkordatssorgen

Von Regens Prof. Dr. H i l d - Limburg.

Vorbereitungen zur nach Wiesbaden. Es liegen auch schon Anwei- welcher Weife die Räumung der

Das zweite günstige Moment sehen wir im Ver­halten der bayerischen Delegierten auf der Länder- kanferenz in Berlin. Es hätte vielleicht in der Macht der Bayern gelegen, diese Konferenz zum Schellern zu bringen oder sie gänzlich unfruchtbar zu machen. Das aber ist nicht geschehen, vielmehr liegt bei der Aufgabenbestimmung der beiden Aus- Ichüsse, die von der Länderkonferenz eingerichtet worden sind, eine positive Mitwirkung der Bayern vor, wenn sie auch die letzte Formulierung dieser Aufgaben durch Aenderungsanträge einschränken wollten.

Die Bayern stehen also nicht mehr abseits, sie haben sich, wenn auch mit einer methodischen Oppositionshaltung, positiv e i n g e f ü g t. Und das ist ein politischer und psychologischer Gewinn, wenn auch konkrete Fakta der Reichsreform selbst vielleicht noch heftigem Widerstand seitens der Bayern und der sie unterstützenden Württemberger finden werden. Offenbar, aber haben die bayeri- sch« Regierung und insbesondere die bäuerische

schlossenen Formationen int besetzten Gebiet nicht mehr verwendet werden.

Demgegenüber wird dem Sozialdemokratischen Pressedienst von unterrichteter Seite mitgeteilt, daß sich die Zahl der farbigen Truppen immer noch auf 1300 beläuft. Sie besteht aus rund 800 Anamiten, 400 Algeriern und 100 Marokkanern.

Der Gutachter-Kusschutz.

,3n der Kabinettssitzung am Freitag hat der Reichsminister der Finanzen über die Lage berich­tet, welche in der Reparationsfrage durch die be­kannte Vereinbarung von Genf 'und die seither eingetretene Entwicklung entstanden ist.

Das Kabinett ist sich darüber schlüssig ge­worden, zusammen mit den übrigen beteiligten Regierungen die nötigen Schritte zu tun, um den Plan der Einsetzung einer unabhängigen Sachver­ständigenkommission durch endgültigen und voll- ständigen Regelung der Reparationsfrage zu ver­wirklichen.

Dualismus nicht isoliert, sondern int Rahmen einer Gesamtlösung zu beseitigen ist.

Aufgaben, bei denen Lebensfragen des Reiches I flicht berührt werden, sind der eigenen Verwal- I 2?"? der Länder zu belassen oder zu übertragen. Derselbe Ausschuß hat weiter festzustellen, ob und I lvie neben der landeseigenen Verwaltung eine Stuf- I tragsverwaltung in dem Sinne geschaffen werden kann, daß das Reich die Landesregierungen mit ber Führung von Angelegenheiten der Reichsver- I wallung beauftragt."

I Bei diesem Antrag haben die Bayern und Württemberger sich abseits gestellt. Doch ist jetzt erreicht, daß die Arbeit der Länderkonferenz eine Ziemlich klare Bahn vor sich sieht. Die Ausschüsse werden in der ersten Novemberwoche sich konsti­tuieren.

Am Sonntag und Montag wird in Augs­burg, also in Bayern, eine Besprechung von stih- I renden Politikern der Zentrumspartei und der Bayerischen Volkspartei zusammen mit Vertretern der Presse beider Parteien über das Thema Reichsreform" stattfinden. Wir begrüßen diese Besprechung, weil sie ein Zeichen dafür ist, daß man die mit den Regensburger Beschlüssen vom I Spätherbst vorigen Jahres eingeleitete Arbeitsge­meinschaft zwischen Zentrum und Bayerllcheo I Volkspartei an dem wichtigsten Problem ansetzt, I das zwischen beiden Parteien bisher als trennen- I des Moment gestanden hatte. Man weiß ja, daß I die Trennung der Bayerischen Volkspartei vom I Zentrum in der Nationalversammlung seinerzeit darin begründet war, daß sich ihr Gründer Dr. Georg Heim mit seinen besonderen bayerifchen Aspirationen von der Zentrumsführung be­nachteiligt glaubte. Wir wollen nicht in ©rinne- I rung zurückrusen, was damals im einzelnen gesche­hen ist und welche persönlichen Motive bei dem I Trennungsstrich Dr. Heims wahrscheinlich rnitge- spiett haben, begnügen wir uns mit dem Hinweis, daß diese Trennung weder für das Zentrum noch I für die Bayerische Volkspa » ei ein Vorteil geraden I ist, zumal die allgemeine politische Entwicklung im Reich und in Europa infolge derErfüllungspoli- tik" Dr. Wirth und feiner Nachfolger, die die Er- I Haltung der Reichseinheit als letztbestimmendes I Motiv hatte, ganz anders verlaufen ist als sich I vielleicht ein Dr. Heim damals vorgestellt hat. Das politische Geschehen ist ja immer nur zu einem Teil | der freien Willensenkscheidung der führenden Poli­tiker anheimgegeben, der übrige, vielleicht der grö­ßere Teil, beruht auf gewissen Zwangsläufig. I fetten des allgemeinen wirtschaftlichen und kul» I turellen Geschehens, beruht auch auf Stimmungen und Jmponderablien, die die Entschlußfreiheit auch I ganzselbstherrlicher" Regierungen bestimmend btrtgieren. Die letzten 10 Jahre haben das, was nach dem Versailler Vertrag als Deutsches Reich I zusammengeblieben ist, innerlich immer stärker I verkettet, haben auch innenpolitische Verwaltungs- I Notwendigkeiten reifen lassen, an denen jeder ex- I trem-politische Standpunkt, fei es nun der des Um« tarisrnus ober der desbundesstaatlichen" Partlku- larismus gescheitert ist. Diese reale Tatsache gilt

I es zu erkennen und endlich fruchtbar zu machen.

Wir glauben, daß die Augsburger Besprechung unter einem günstigen Sterne steht. Einmal drängt die Bayerische Volkspartei aus einer gewissen in­neren Not heraus zu einer starken Verbindung mit dem Zentrum, andererseits hat das Zentrum ein ideales Interesse daran, mit der Bayerischen Volks­partei zu einem solchen Einvernehmen zu gefangen, daß das Gewicht des katholischen Volksteils in Deutschland mit feinem starken realpolitischen und sorffchrittlichen Staatsbewußtsein in lebendiger Einheit wirksam werden kann.

Aber abgesehen von diesem allgemeinen Hin­weis liegen konkrete Momente vor, die die Hoff- nung auf ein positives Ergebnis in dem Augsbur­ger Besprechungsrahmen beleben können. Das eine sehen wir in der Aeußerung des Prälaten Leicht vom 16. Oktober auf der Kreisversamm- lung der Bayerischen Volkspartei für Oberfranken in Forchheim. Er meinte damals:In vielen Dingen find die Interessen des Zentrums und ber Bayerischen Volkspartei eins. Auf manchen Ge­bieten aber ist eine völlig einheitliche Auffassung noch nicht vorhanden, so in der Frage Reich und Länder. Dies Problem steht zur Zeit im Mittel­punkt lebhafter Erörterungen. Die Bayerische Volkspartei muß sich sehr hüten, sich in ber Frage des Reichsumbaus so verknöchert zu zeigen, daß sie jeher vernünftigen Aenderung, so z. B. der Zusammenlegung kleinster Länder, ber Beseitigung der Enklaven usw. roiberftrebt. In biefem Fall wäre die Gefahr, daß die ganze Entwicklung über sie hinweg geht. Die Bayerische Volkspallei muß vielmehr jetzt selbst mit einem fortschrittlichen Programm vor die Oeffentlichkeit treten und Em- sluß auf die Gestaltung der Dinge zu gewinnen suchen.

In berFrankfurter Zeitung" (Morgenblatt v. 17. Oft. Nr. 777) hat ein von ber Schriftleitung alsKatholik bezeichneter ©infenber seine Feind­seligkeit gegen die derzeitigen Konkordatsverhanb- tungen kundgegeben. Die Ausführungen dieses Ein­senders lassen erkennen, daß er in Sachen des Kon­kordats, teils von falschen Voraussetzungen ausgeht, teils irrige Ansichten von folgenschwerer Tragweite verteidigt.

Wenn die Kurie jetzt mit der preußischen Regie­rung über ein neues Abkommen verhandelt, so will sie weder den Staat benachteiligen, noch das ka­tholischeKirchenvolk" entrechten. Im Gegenteil! Die zu erzielende Vereinbarung soll ein harmoni­sches Zusammenarbeiten ber staatlichen unb der kirchlichen Obrigkeit zum Besten ber deutschen oder der preußisch-« Katholiken gewährleisten. Der Staat hat fürwahr kein geringeres Interesse an einer Neuregelung als die Kirche. Denn die Reichs- rerfaffung vom 11. Slug 1919 hat die früheren kir- chenpolitischen Verhältnisse grundsätzlich geändert.

nur ein Bespiel angeführt Der Ver- fsUf* 137r bes°lll, daß jede Religionsge-

lellschaft ihre Angelegenheit selbstä ndi g ordnet und verwaltet. Sie verleiht so heißt es ferner ihre Sfemter ohne Mitwirkung des Staates. Da aber die früheren Konkordate von 1821 und 1827 niekbe bu kirchlich-staatlichen Verhältnisse für Preußen unb für die oberrheinische Kirchenprovinz > Kraft sind, unb da ferner die preuBtWe «Regierung die weitere Beobachtung der Kulfurkampfgesetze über Klerikervorbildung und Anstellung von Pfarrern ver- Ä' s° bestehen für diese unb manch anbere sn^^e verschiedene Gesetze, bie in schroffem Wider- ehnder stehen. Das ist ein chaotischer ber aud) von den Vertretern ber m :Qul b'e Dauer als unhaltbar unb

neuen M?->ik.7^nden wird. Der Abschluß einer S n.nt Hrung Aschen Preußen unb der Kirche liegt also auch im Interesse des ck->n° narh hör die protestantischen Landeskir-

Mälzung eine neue Ver- embarung mit dem Staat herbeigeführt haben l/rn3m ^rU?r> hV i uN t e r st ü tz'u n g d e s Z e II- r-st^eh eine Neuregelung ber staat­lich-kirchlichen Beziehungen zwischen Preußen unb ber Kurie einfach unvermeidlich.

die burch Gemengelage einzelner Gebietsteile eine erschwerte unb kostspielige Verwaltung haben.

fudion'Jri,tDe9rk Ausschuß Hill zu unter- -.-.NUS zunill/cri ait-ia, uno Preußen oeyoven wer- iuchen. wie eine klare Abarenzung der Zuständig-. den kann. Dabei ist davon auszuaeben. daß dieser