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Gewerkschaftliches.

Die Entschließungen des Reichsbelriebsrüle-Kou- grefses in Frankfurt a. M.

Der wie gemeldet am 21. und 22. Sufi b. 5. zu Frankfurt-Main tagende 2. Betriebsrätekon- greß des Zentralverbandes christlicher Textilarbeiter Deutschlands stellt sich in einer Hauptversammlung ernÄit auf den Boden der For- derungen der Vevhands-Generalversammlung vom 14. bis 17. August 1927 zu Freiburg i. Breisgau, betreffend die Betrisbsvertretung.

Mit Genugtuung wird festgestellt, daß einige dieser Forderungen in der Zwischenzeit durch das Gesetz zur Abänderung des Betriebsrätegesetzes vom 28. Februar 1928 erfüllt worden sind.

Trotzdem hält es der Betriebsrätekongreß für not­wendig, auf die weiteren noch notwendigeren Refor­men des Betriebsrätegesetzes erneut hinzuweisen

1. Die Obleute in Kleinbetrieben sollen dieselben Reckte erhalten wie die nach dem Betriebsrätegesetz zuständigen Betriebsräte, insbesondere gift das bei Entlassungen

2. Der neue 8 23 des Betriebsrätegesetzes ist durch die Bestimmungen zu ergänzen, daß die festgefegte Pflicht des Arbeitgebers auf solche dem Betriebs- rätegefetz unterliegende Betriebe auszudehnen ist, in denen aus irgendeinem anderen Grunde ein Betrisbs- rat nicht mehr besteht. Sn solchen Fällen muß der Ar­beitgeber verpflichtet werden, auf Antrag der Antrags­berechtigten einen Wahlvorstand zu bestellen.

3. Es ist gesetzlich festzulegen, daß die Wahl des Betriebsrates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ourchzusühren ist und daß bei der Ermittlung der Wahl­ergebnisses die für eine Liste abgegebenen Stimmen nicht einer anderen Liste zugefuhrt werden dürfen.

4. Die vom Betriebsrat gewählten Aufsicktsratsmit- glieder müssen das Recht haben, an der Generalver­sammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. Fer­ner darf es nicht zulässig sein, Aufsichtsratsausschüsie zu bilden, ohne daß in ihnen mindestens ein vom Be­triebsrat gewähltes Auffichtsratmitglied Sitz und Stimme hat.

5. Der Betriebsrat oder der Betriebsausfchuß ist verpflichtet, die wichtigsten Mitteilungen des Arbeitge­bers in das Protokollbuch aufzunehmen.

6. Entlassungen, die trotz Verstoßes gegen § 74 des Betriebsrätegesetzes erfolgen, sind nichtig

7 Das Recht des Einspruches gegen eine Kündigung muß grundsätzlich auch bei Betriebsstillegungen bestehen. Es fei denn, daß der Betriebsrat der Betriebsstillegung zugestimmt hat, und der Arbeitgeber vor Gericht den Nachweis erbringt, daß die Betriebsstillegung eine un­abwendbare Notwendigkeit darstellt.

8. Die Zustimmung zur Entlassung eines Betriebs­vertreters muß auch dann erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber an sich zur außerordentlichen Kündigung des Betriebs-Vertreters berechtigt ist, der Kündiaungs- grund aber von dem Betriebsvertreter nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist. Sft der Betriebsvertreter gewerblicher Arbeiter, so kommen für seine außeror­dentliche Kündigung nur die in ß 123, Ziffer 1 bis 7 der Gewerbeordnung genannten Gründe in Frage

9. Den Arbeitsgerichtsbehörden muß die Pflicht auf­erlegt werden, bei Entlassung eines Betriebsvertreters nachzuprüfen, ob die im Gesetz vorgeschriebenen Ner- fahrensbestimmungen eingehalten worden sind. Ver­stoß gegen V er sah ren s vors chri ften muß die ausge­sprochene Kündigung nichtig machen.

10. Die Bestimmungen über das Rechtsbeschwerde­verfahren sind dahin abzuändern, daß im Beschlußver- -fahren als Rechtsbeschwerde-Instanz das Reichsarbetts- gericht in zwei Fällen zuständig wird a) wenn her fragliche Betrieb (nicht Unternehmer) sich über den Be­zirk eines Landesarbeitgerichtes hinaus erstreckt, 6) wenn das zuständige Landesarbeitsgericht die Sache zur Her­beiführung einer grundsätzlichen Entscheidung an das Reichsavbeitsgericht abgibt

Ferner muß die Bestimmung ausgenommen werden, wonach die RechtSbefchwerdcinstanz den Rechtsstreit nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen kann.

*

Der 2. Kongreß im Zentralverband christticher Tex­tilarbeiter Deutschlands vereinigten Betriebsräte fordert:

1. Ein Kartelfgesetz, das die Registrierung, Durchleuchtung und Ueberwvchunq aller Kartelle sowie der großen monopolistischen Unternehmungen sicher stellt und jeden Machtmißbrauch unterbindet. Den Arbeit- nehmern ist durch ihre Oraanisation eine ausreichend« Vertretung in den Beschließungen und leitenden Kar- gane der Kartelle einzuräumen.

2. Die paritätische Zusammensetzung der äffenttich rechtlichen W i r tschaf t s kämm ern, die Errich. tung von Branchen- und Bezirkswirtschaftsräten, sowie des verfassungsmäßigen Reichswirtfchaftsrates organisch gegliedertem Aufbau ist durch Einbringung und Ver­abschiedung entspr. Gesetzesvorlegung baldigst durch- zuführen.

3. Das Aktienrecht ist dahingehend umzugestal- bauen, daß die Arbeitnehmer einen vollen Einblick _ in die Gewinn er geb nifse der Unternehmungen, sowie eine Kapital- und Gewinnbeteifiaung erlangen können .

4. Alle den christlichen Gewerkschaften nahestehenden Wirtschaftsunternehmungen: Deutsche

Bolksbank, Versicherungsaesellschaften, Konsum- und Produktivgenossenschaften, sind tatkräftig zu fördern und nachhaltigst zu unterstützen.

*

Der 2. Betriebsrätekongreß und die Dertretertagung des Zentralverbandes christlicher Textilarbeiter Deuk'ch- lands, die in der Zeit vom 21. bis 26 Sufi in Frank­furt a. Main tagen, fordern unverzügliche Ausdehnung der Krisen fürsorge auf die Textilindustrie.

Begründung:

Soweit Mitteilungen aus den einzelnen Branchen der Tertilindustrie vorlieaen, ist mit einer wesentlichen Besserung der Wirtschaftslage nicht zu rechnen. Somit wird mit dem Monat September bereits eine große Zahl von Textilarbeitern- und Arbeiterinnen aus der Arbeits- losenversicherng ausgesteuert sein.

Am 11. Sufi hat der Reichstag einer vom sozialpoli­tischen Ausschuß angenommenen Entschließung zuge­stimmt, nach der unter Punkt 2) je nach Lage des Ar­beitsmarktes weitere Berufsgruppen in die Krifenfür- forge eingezogen werden sollen. Der Herr Reichsarbeits­minister hat in der gleichen Sitzung die Annahme der Entschließung begrüßt und deren Beachtung zugesichert. Wir erwarten, daß dem wohlbegründeten Antrag auf Einbeziehung der Textilindustrie im Sinne des Reichs- tagsbeschlusies und der Zusicherung des Herrn Ministers entsprochen wird.

von den Kriegsopfern.

Unter starker Beteiligung von etwa 1000 Delegier­ten und Gastteilnehmern wurde am Sonntag, dem 15 Sufi 1928, der Verbandstag des Reichsverbandes Deut­scher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebener in Koblenz eröffnet. Reichs-, Staats- und Kommunal­verwaltungen waren zahlreich vertreten, u. a. bemerkte man als Vertreter des Oberregierungspräsidenten der Rhemprovinz Oberregierungsrat Dr. Dr. Koch, Dr. Russell, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Landes- rat Gerlach, Landesrat Schmidt, Regierungsrat Dr. Kettener als Direktor des Hauptversorgungsamtes Kob- lenz. Bemerkenswert war auch, daß als Vertreter der französischen Kriegsopfer der Völkerbundsdele­gierte Prof. Caffin abgeordnet war. .

Der erste Verhandlungstag stand im Zeichen eines ausführlichen Referates des Ministerialrat Jacobs zu dem Thema: „Grundsätzliche Versorgungsfragen. Rück­blicke und Ausblicke". Er gab zunächst einen Ueberblick über die Entwicklung der Versorgungsgesetzgebung seit dem Weltkrieg unter Betonung der grundsätzlichen Un­terschiede zwischen dem alten und neuen Recht Er wies nach, welche Hemmungen der Reichsregierung im Gegensatz zu den Organisationen der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen den Anlaß geben, nicht allen Wünschen der Organisationen entsprechen zu können. Der Vertreter des Ministeriums gab ein Bild von dem Stande der Versorgung der einzelnen Kreise der Ver- soraungsberechtigten und eröffnete schließlich einen Aus-

Hus Ser Thür «gischen Rhön.

Seisa und

Katholiken Thüringens!

Bald gehen die Einladungen zum Thüringer Katho­likentag hinaus in die Thüringer Lande. Diese Ein­ladungen sind die offiziellen Boten, die zur großen Heer­schau laden sollen. Sie machen den weiten Weg von der Werra bis zur Elster, von der Unstrut und dem berg- und bugumsäumten Saaletale bis zum grünen Ulstertale der Rhön. Wo immer katholische Vereine eine Stätte und ein Heim gefunden haben, da treten sie ein und künden von dem, was am 2. September in Weimar geschehen soll. Aus diesen örtlichen Zentralen soll die Botschaft weitergetragen werden von Haus zu Haus, von Familie zu Familie, und soll jedem einzelnen unserer Glaubensbrüder, auch dem Einsamen und Vereinsamten, auch den Abseitsstehenden und Verzagten in Herz und Ohren tönen: Erhebe Dich, komm mit. Deine Brüder warten auf Dich!

Nicht aus der Lust am Festefeiern und Paradieren sind diese Thüringer Katholikentage entstanden, son­dern aus der Not unserer thüringischen Verhältnisse sind sie geboren. Sn kaum einem anderen Lande des Deut- scheu Reiches befinden sich die Katholiken in solch schwa­cher Minderheit wie in Thüringen. Auf 1 609 300 An­dersgläubige kommen 45 645 Katholiken. Du kleine Schar, wenn Du Dich nicht selbst verlieren willst, dann sammle Dich, sammle Dich immer wieder von neuem! Du kleine Schar, schließe Deine Reihen, stelle Dich eng zusammen! Ein einzeln Rohr war stets der Schwäche Zeichen, dem Wind und Wetter hilflos preisgegeben, doch fest vereint mit vielen Seinesgleichen wird es stark, mag Wind und Wetter sich erheben. So wird auch eine kleine Schar, die zusammensteht, wenn es gilt, stark, er­hält Bedeutung in der Allgemeinheit, empfängt Berück­sichtigung in der Öffentlichkeit, wird fähig, auch große Aufgaben zu lösen. Die Katholikentage lassen sichtlich alle unsere Kräfte wachsen.

Wir Thüringer Katholiken setzen uns zusammen aus Angehörigen von ehemals sieben selbständigen Staaten­gebilden und heute noch aus vier verschiedenen Diözesen. Darin liegt eine zweite Schwierigkeit für uns. lieber dieser Verschiedenheit muß die Einheit schweben, wenn wir nicht großen Schaden leiden wollen. Wir haben kein anderes Band der äußeren Einheit als das unserer Thüringer Katholikentage. Sie sind der machtvolle Kup­pelbau, unter dem wir alle uns eins fühlen, ob wir zu Paderborn oder Meißen, ob wir zu Würzburg ober Fulda gehören: sie sind unser großer Familienrat, wo wir uns immer von neuem unserer Zusammengehörigkeit bewußt werden als Kinder ein und derselben Mutter, unserer Kirche; wo wir uns zusammensetzen an den­selben Tisch, um zu beraten, wie wir unser gemeinsames katholisches Erbgut am besten wahren und gegen An­griffe verteidigen. Einigkeit macht stark. Seber Katholiken- tag schließt bas Bank» der Einheit fester um uns thür. Katholiken.

Und liegt nicht auf uns allen die eine gemeinsame große Not, die Schulnot? So viele unserer Kinder müs­sen eine Schule besuchen, die zwar den Namen einer Gemeinschaftsschule trägt, aber das Wesen einer evan­gelischen Konfessionsschule besitzt. Unsere katholischen Schulen aber in der Diaspora sind immer noch, trotz so vieler Proteste, Privatschulen geblieben, auf Kosten des katholischen Volkes, das wirtschaftlich schon schwer genug leidet. Mit dieser Sorgenfrage soll nicht der eine ober anbere von uns allein sich befassen, nein, bie Schulfrage soll und muß die Sorgenfrage aller Thüringer Katholiken sein und bleiben, bis zur annehmbaren Erledigung. Wo und wann können wir uns bester orientieren und nach­haltiger begeistern zum Durchhalten als auf unseren Katholikentagen?

Aus vielfachen Noten heraus sind also unsere Thü­ringer Katholikentage entstanden, und darin liegt auch

Umgebung,

begründet ihre regelmäßige Wiederkehr nach je zwei Jahren und die begeisterte Aufnahme, bie ihre Aufrufe noch immer gefunben haben. Diesmal gilt bie Parole für Weimar. Darum auf nach Weimar am 2. Septem­ber!

Katholiken Thüringens! Hier erwartet Euch eine herrliche Herz-Jesukirche. Sie sei an jenem Tage zu­gleich bas heilige Symbol ber Einheit unb Einigkeit ber Thüringer Katholiken. Hier öffnet Euch zur Tagung bas Deutsche National-Theater seine gastlichen Pforten, bas Symbol ber staatlichen Einheit unb Einigkeit bes beutschen Volkes. Hier betretet Ihr jene Stätte, an welcher Eure großen Toten, ein Gröber unb Fehren- bach, ein Erzberger unb Hitze, ein Burlage unb Rhein- (änber gestanben unb für Eure heiligsten Güter gekämpft und sie aus dem Zusammenbruch drangvollster Tage ge­rettet haben. Hier wollen auch wir ein heiliges Bekennt­nis unseres heiligen Glaubens ablegen und geloben, daß wir alle Zeit ein einig Volk von Brüdern fein wollen. Drum kommet in lichten Scharen. Meldet Euch schon jetzt an. Die Programme mit Fragebogen gelangen dieser Tage in die Hände der Pfarrämter und Vereins- oorstände.

Weimar sei am 2. September unser aller Ziel.

Baugenehmigung und Kreditbeschaffung.

In der Gesetzsammlung für Thüringen wird das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Förde­rung eines geregelten Wohnungsbaues veröffentlicht. Wer ernen Wokmungsbausneubau er­richten will, muß sich darüber erklären, ob er öffentliche Mittel in Anspruch nehmen will. Wil er das, so muß ihm die Baugenehmigung solange verweigert werden, bis er die Bewilligung der erforderlichen öffentlichen Mittel nachgewiesen hat. Das Gesetz soll am 31. Dezember 1932 außer Kraft treten. Der Zweck dieser Bestimmung ist die Verhinderung leichtfertigen Bauens! Man ist bis­her oft in die Notlage versetzt worden, außerhalb des allgemeinen Kreditvlanes Mittel zur Fertig- stellung angefangener Bauten zu geben, für deren Beendigung die Bauherren ost nicht die nötigen Gelder besorgt hatten.

Kleine Nachrichten.

In der Nähe von Roda kam ein Lastwagen des Elektrizitätsverbandes Weißenfels-Zeitz ins Schleu­dern. Dabei wurde der auf dem Wagen sitzende Gemeindevorsteher aus Kretzerhaus auf die Straße geschleudert und zwischen Wagen und Telegraphen­stange geklemmt. Der Tod trat bald darauf ein.

Am 21. und 22. Juli konnte Elgersburg sein lOOjähriges Bestehen als Kurort und Sommer­stische feiern.

In Martinfeld kam das Söhnchen eines Landwirts an einem Treppengeländer mit einer elektrischen Leitung in Berührung. Es war auf der Stelle tot.

In Bernsbach wurde ein 15 jähriges Mäd­chen vom Auffftegeisen der elektrischen Wäscheman­gel erfaßt und getötet.

In Bad Salzungen brach in dem Hause eines Einwohners Feuer aus, dem das Neben- gebäude und der Dachstuhl des Wohnhauses zum Opfer fielen.

Ein Bauhandwerker aus Seega stürzte in Bad Frankenhausen von der zweiten Etage eines Neu­baues ab. Er erlitt einen Schädelbruch und ver­starb kurz nach Einlieferung ins Krankenhaus.

Die Werrabrücke in Gerstungen ist infolge größerer Reparaturen vom 26. bis 29. Juli ge­sperrt. Der Verkehr muß über Untersuhl und Berka umgeleitet werden.

blick, in welcher Richtung sich voraussichtlich bie Ver- forgung in Zukunft weiter zum Wohle ber Kriegsbe­schädigten und Kriegerhinterbliedenen entwickeln wird

Die Wünsche ber Kriegsopfer unb Forderungen des Reichsverbandes Deutscher Kriegsbeschädigter wur­den in einem Korreferat bes Verbanbsschristsührers Riemer- Berlin zufammengefoßt. Ausgehend von dem in ber Regierungserklärung am 3. Juli bekundeten Willen, baß bie Besserung bes Loses ber Kriegsbrichä- bigten und Kriegerhinterbliebenen dem einmütigen Emp­finden des deutschen Volkes entspreche, stellte ber Rebner den Rechtsanspruch unter Ausschaltung des Bedürfnis- Prinzips und bas Streben nach einer Einheitsrente be­sonders heraus. Besonders erwähnte Redner die Ge­staltung ber Versorgung anläßlich ber Verabschiedung ber 5. Gesetzesänderung, erkannte an, daß bie gelbliche Ver­sorgung ber Kriegsbeschädigten zweifellos einen Fort­schritt erkennen ließ, daß aber bie allzu starke Benach­teiligung ber Kriegerhinterbliebenen dem Reichsverbanbe zur Pflicht mache, nachbrücklichst für bie Abstellung ber hierbei in Erscheinung getretenen Härten bemüht zu sein. Die Sicherung ber Heilbehandlung ber Kriegerhinterbliebenen steht hierbei im Vordergrund an­zustrebender Gesetzesgestattung.

Die Gefahr der Kreuzotter.

In ber Zeit ber Beeren- und Pilzernte hört man, wenn auch verhältnismäßig selten, vom Biß der Kreuz­otter. Namenllich Kinder gehen zum Beerensammelu barfuß, was sich nicht empfiehlt, ba oft auf moorigen Boden Kreuzottern vorhanden sein können. Die Kreuz­otter beißt nur, wenn sie angegriffen wird, doch vermag ihr Biß bereits innerhalb eine Stunde zu töten. Un­trügliche Kennzeichen ber Kreuzotter sind der kurze breite, nach hinten scharf abgesetzte Kopf, ber Keine Schuppen trägt, und die Form ber Hautschuppen, bie nicht glatt sind, sondern in ihrer Mitte einen deutlich hervortreten­den Längskiel tragen. Das Schlangengift bewahrt auch noch nach dem Eintrocknen, z. B. in den Schuhen, jahre­lang feine gefährlichen Eigenschaften. Schon auf bie äußere Haut gebracht, erregt es Brennen und Blasen­bildung, seine ganze verderbliche Wirkung offenbart es ober erst, wenn es direkt ins Mut übergeht. Die am häufigsten auftretenden Dergiftungserscheinungen sind Ermüdung mit raschem Sinken aller Kräfte, begleitet von Erbrechen unb von Blutungen aus Nase, Mund und Ohren; mtt unerträglichen Schmerzen verbundene An­schwellung des gebissenen Körperteiles, bie sich schließ­lich auf ben ganzen Körper verbreitet. In anderen Fällen auch Krämpfe und Muskelzerrungen, unfrehml» fige Entleerungen. Das sicherste Mittel gegen Schlan­genbiß ist, unter allen Umständen ben Uebertriti bes Giftes in das Mut zu verhindern, also sogleich nach dem Bisse das verwundete Glied gründlich, möglichst mehr­mals, zu unterbinden, ferner die Wunde zu erweitern unb dadurch ben Blutauslaus zu verstärken, wobei Aus- saugen viel hilft. Jedoch hüte man sich, dieses Experi­ment mit wunden Lippen auszuführen. Ausbrennen der Wunde mit glühendem Elfen oder brennender Zi­garre wird ebenfalls empfohlen Als innerliches Mttel gibt man Brechmittel und starken Alkohol.

wirtschaftliche Kampfbewegungen.

— Aussperrung von 7000 Metallarbeitern im Dill­gebiet. Im Konflikt der Metallindustrie im Bezirk Dil­lenburg unb im Kreis Biebenkopf ist es zu einer Eini­gung nicht gekommen. Die für Mittwoch erneut vorge­sehenen Verhanblungen finben nicht statt, sobaß an die­sem Tage nach Schichtschluß bie vom Arbeitgeberverband Der Siegerlänber Gruben und Hütten, Sitz Siegen, für bie Eisen» unb Metallinbustrie an ber Dill unb oberen Lohn

verfügte Generalaussperrung in Kraft tritt. Hiervon werben 7000 Arbeiter in 20 Betrieben umfaßt.

Teilnehmerschaft von 1500 Esperantisten aus ber gan-

Deine lieben Nächsten! Du bist ihnen Nachbar, Mit­schaffender, Mitfreuender — manches Jahr, Tag für Tag, und du lernst sie oft nur kennen, wie man ein Haus ken­nenlernt, dessen Gast man ist, aber von dem man nur bie Besuchsräume, die stets für Einkehrende zurechtge­macht sind, schauen darf. Aber geh' mit ihnen nur ein paar Tage durch Sonnenschein und Grauwetter in Wan­dergemeinschaft —, und ihr ganzes Wesen mit allen Eigenheiten und allen Geheimnissen tut sich dir kund!

Kurze Trennungen müssen wir als ein Glück, als ei­nen Gnadenweg zu stärkerer, tieferer Liebe und inni­gerer Vereinigung ansehen — also auch das zeitweilige Fernsein von den heimatlichen Stätten.

Hinausfliegen, um die Seligkeit des Heimsliegens zu kosten, das nenn’ ich ein köstliches Wandervogelziel.

zen Welt, gemeldeten Ländern.

— Der diesjährige 11. August

wandern und Keifen.

Von Müller» Rüdersdorf.

Willst du ein vortreffliches Beispiel mühebereiter, un­verdrossener und nicht Keinlich berechneter Tat sch'n, so schau die Schritte der Wandernden!

Bis zum 20. Juli betrug bie Zahl der an- Kongreßteilnehmer bereits 1270 aus 36

Tagungen.

diesjährige Esperanto-Weltkongreß. Der

Esperanto-Weltkongreß findet vmn 3. bis in Antwerpen statt. Man rechnet mit einer

Katholische Welt.

= Die Diözesansteuer für Limburg im Jahre 1928. Zur Bestreitung allgemeiner Diözesanbedürfnisse in ber Diözese Limburg wirb mit staatlicher Genehmigung für bas Rechnungsjahr 1928 1,5 Proz. bes Reichsein- kommensteuersolls von 1926 erhoben.

Flugsport.

— Deutsche Erfolge im französischen Segelflngwett- bewerb! Aus Paris wirb gemelbet: Die von bem fran­zösischen Luftfahrtverein in Vauville veranstalteten Segelflüge haben bisher fvlgenbe Ergebnisse gezeitigt: Höhe: 1. Darmstabt (Behring) 230 Mir.: 2. Württemberg (Hirt) 200 Mir. Größte Entfernung in gerader Linie: 1. Darmstadt (Nehring) 4.9 Kmtr. Gesamthöhe: 1. Würt­temberg (Hirt) 468 Mir. 2. Stadt Stuttgart (Bachem) und Protzen) 215 Mtr.; 3. Kassel (Magesuppe) 175 Mtr. Die meisten Halbstundenflüge: Hirt 6 Flüge; 2. (außer Wettbewerb) Bachem und Protzen, ferner Nehring unb Magesuppe je 2 Flüge.

Bei Bredtiaidifall, DianMB G & w ® und Darmkatarrh die unübertroffene, verdauunga- | * jp । regelnde, oft einzig bekömmliche 0 Seit Jahrzehnten tausendfach

tfW» (Ul fjrErwachaeneu. Kinder.

Bus der Aentrumspartet.

= Der Parteitag bes Zentrums wirb Anfang Novem­ber ftatfitnben; über ben Ort wird noch verhanbelt.

tleue Sucher.

Heymer's illustriertes Post- und Telegraphenhand buch, 50. Jahrgang, Jubiläumsausgabe. Sommerausgabt 1928, bearbeitet von Ernst Meujchke, Ministerial- amfmann beim Reichspostministerium Berlin, ist soeben erschienen und ist durch jede Buchhandlung oder von der Geschäftsstelle von Heymer's illustriertem Poft- unb Tele- graphenhanbbuch (H. A. Pierer Verlagsbuchhandlung), Altenburg in Thüringen, zu beziehen. Preis einschließ, lich Versandspesen 3.80 RM. Das nunmehr seit 50 Iah. ren regelmäßig jedes Jahr in einer Sommer- und einer Winterausgabe erscheinende Handbuch enthält sämtliche für den Kaufmann wichtigen Bestimmungen und Gebüh- ren des inneren Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs, sowie bes Verkehrs mit bem Aus- lanbe mit ben Tarifen über Brieffenbungen, Postanwei­sungen, Nachnahmen, Postaufträge, Wertsenbungen, Pa­kete, Telegramme usw., aufjerbem bie Bestimmungen über bie Haftpflicht ber beutschen Reichspost und über die Behandlung zollpflichtiger Postsendungen, ferner ein Verzeichnis ber in ber Nahzone Berlins gelegenen Post- orte, Straßenverzeichnisse ber Stäbte Berlin unb Ham- bürg mit Angabe ber Zustell-Postanstalten, Verzeichnisse ber Postämter im Saargebiet, ber an Polen gefallene» Postorte Oberschlesiens.

Wie wird das Wetter?

Die Wetterlage Mitetleuropas steht weiterhin unter bem Einfluß ber nördlichen Tiefdruckgebiete, beren Rand- ftörungen unserem Bezirk allmählich immer stärkere Be­wölkung unb später auch Nieberschläge bringen werben. Dabei werben vereinzelt Gewitter auftreten, währenb bie Temperaturen einen beträchtlichen Rückgang erfahren werben.

Witterungsaussichten für Donnerstag: Weitere Ver» schlechterung ber Witterung.

Radio-Programm.

Donnerstag, den 26. Juli 1928.

13.30—14.30: Von Kassel: Mittagskonzert. 15.3u 16 00: Stunde der Jugend. 16.15—16.35: Die ßefeftunbe. 16 35—18.05: Haussrauen-Nachmittag. 18.15—18 30: Dereinsnachrichten unb andere Mitteilungen. 18.30 bis 18.45: Von Kassel: Stunbe Haus unb Garten: Vortrag von Garteningenieur Karl Hinze. 18.45—19.15: Von Kassel: „Technik unb Kunst." 19.15—19.45: Vortrags­zyklus des Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbundes: „Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Berufs­krankheiten", Vortrag von Arbeiterfekretär Hugo Dorn» heim 19.45—20.15:" Stunde ber Frankfurter Zeitung. 20.15: Der tapfere Soldat, Operette in 3 Akten von Ru­dolf Bernauer

Gottesdienstordnung.

Israelitischer Gottesdienst.

Mittwoch, 25. Juli, nachm. 6, abends 9.10 Uhr. Donnerstag, 26. Juli, morgens 6.25, nachm. 7.45, nacht 9.06 Uhr.

Frankfurter Börse.

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Mannesmann

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154,0

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40,0

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Berliner

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Juli

24. Juli

Devisenkurse

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Paris

16,37

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16,87

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Schweis

80,58

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80,58

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69,8

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Italien

21,92

21,96

21,91

21,95

Dänemark

111,85

112,07

111,81

112,03

Norwegen

111,81

112,08

111,80

112,02

Schwebei

112,02

112,24

111,99

112,21

Prag

12,4»

12,42

12,40

12,42

Wien

59.02

59.14

59.68

59,14

Schriftleiter: Dr. phil. Johannes Kramer, Verantwortlich für Politik unb Heimatliches Dr. Kramer, für ben Roman unb bie „Buchenblätter" Anton Weßler, für ben übrigen legt unb bie Unterhaltungs­beilage Dr. rer. pol. Karl Austermann, alle in Fulba. Verantwortlich für bie Anzeigen: Direktor ber Fulbaer Actienbruckerei I. Parzelier.

Amtliche

Fulda.

Bekanntmachung.

Der Entwurf zur Verbesserung der Cangcnbcücte über bie Fulba in ber Stabt Fulda liegt vom 25. Juli 1928 bis einichl. 1. August 1928 zu jedermanns Einsicht atr Stabtbauamt (Tiefbauabteilung) offen. Einwendungen gegen bie geplante Ausführung können innerhalb bet bezeichneten Frist beim Magistrat schriftlich erhoben, ober im Stabtbauamt zu Protokoll fegeben werden.

Fulda, den 23 Juli 1928.

Der Magistrat: Dr. Antoni.

Ir. Nr. K. 2502 a.

I. Erinnerung.

Die Herren Bürgermeister, die mit ber Erledigung meiner Rundoersügung vom 14. ds. Mts. — K. 2502 — betreffend Einreichung einer Nachweisung über bas in ber Zeit vom 1. April bis 30. Zuni 1928 eingeführke Bier, noch im Verzüge sinb, werden hieran mit 24 stünbigec Frist erinnert.

Fulba, den 23. Juli 1928.

Der Vorsitzende bes Kreisansfchusses

3. V. Dr. Lorscheider, Regierungs-Assessor.