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Anzeiger für die Skadl Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Nr. 33.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Mochenbeilaqen:Die Welt im Bild" undBuchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer dictiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatlicher BezuaspreiS 1,80 Mk.

Donnerstag, 9. Jebruar 1928.

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5S.Zahrg.

einigen Kreisen der Deutschen

Aus geteilt:

Bon

gen Mächte zusammen 58.7 bzw. 23.6 Millionen Mark.

Zur Schulgesetzsrage.

parlamentarischen Kreisen wird uns mit-.

Der Vor st and des Deutschen Städte- k a g e s bat in einer Eingabe an den Bildungs­ansschuß des Reichstages einen Vorstoß gegen das Schulgesetz auf finanzieller Grundlage unter­nommen. Er behauptet, die Durchführung des Reichsschulgesetzes bedinge eine Vergrößerung der Volksschuleinrichtungen Lehrerstellen und Klas­sen um durchschnittlich vielleicht 30 Prozent Es ergebe sich eine laufende jährliche Mehrbelastung d"s preußischen Volksichulhaushalts in Land und Gemeinden um über 40 Mill. RMk. und ein An- leihsbsdarf von rund 250 Mill. RMk.

so zeugt das auch dafür, daß die Kämpfe bei der Be­soldungsreform nicht einer Beamtenfeindlichkeit ent­sprangen. Gegenstand des Kampfes war die Art, ro i e durch Regierung und Parteien Gehalts- und Lohnpo. litik gemacht wurde."

An eiüer weiteren Stelle des Artikels ist ge­sagt:

Durch falsche Politik kann auch das Unternehmer­tum unfähig gemacht werden, berechtigte Arbeiterfor­derungen zu erfüllen. Zwar nützen dann noch gestellte Forderungen der Verschärfung der Klassen­gegensätze, aber nicht mehr den Arbeitern. Zum wiederholten Male bescheinigtDer Deutsche" der So­zialdemokratie, daß es ihr allzeit mehr auf die Ver­schärfung der Klassengegensätze als auf di« wirksame Hilfe für die Arbeiter angekommen sei."

Die deutsche Beamtenschaft kann, so sagt der Reichsbeamtenbeirat, mit Befriedigung von dieser offenen Erklärung Kenntnis nehmen, die durch kei­nerlei Ergänzungen oder Interpretationen erläu­tert zu werden braucht. Wir sind dankbar, daß nun­mehr über die christlichen Gewerkschaften und im besonderen über die Einstellung der Reichstags­abgeordneten, die der christlich-nationalen Arbeit­nehmerbewegung nahe stehen, Klarheit geschaffen ist. Ebenso dankbar würden wir es begrüßen, wenn der deutschen Beamtenschaft seitens der Beamten- organisationen diese Erklärung zur Kenntnis ge­bracht wird, und daß endlich das Kapitel von der feindlichen Haltung der christlichen Gewerkschafts- sührer Dr. Stegerwald-Jmbusch auch in der Be­amtenpresse richtig gestellt und abge­schlossen wird.

Volkspartei wird der Versuch gemacht, das Zentrum dazu zu bestimmen, zunächst über die neben der Simultanschulfrage noch weiter offen­stehenden Fragen Verhandlungen zu führen. Das Zenrtum kann sich darauf nicht einlassen, ehe es nicht Klärung über die Stellung der Simul­tan s ch u l e n tm neuen Gesetz geschaffen hat. Denn der im Ausschuß von der Deutschen Volks­partei eingebrachte und mit Hilfe der Opposition zur Annahme gelangte Antrag ist für das Zentrum völlig untragbar, da er die wichtigsten Grundsätze, die das Zentrum bei der Regelung der Schulfrage überhaupt leiten, nicht allein außer Acht läßt, son­dern sie noch gröblich verletzt. Denn dieser Antrag der Deutschen Volkspartei würde hunderttausende katholischer Eltern unter ein förmliches Aus­nahmerecht stellen Im Uebrigen hat ja auch der Vertreter der Reichsregierung im Ausschuß er­klärt, daß der Antrag der Derfassungsbestim- rnungen über die Schulfrage widerspräche und des­halb zu einer Annahme im Plenum einer Zwei­drittelmehrheit bedürfe Diese wäre ja ohnhin unter den obwaltenden Umständen nicht zu erreichen. Ferner liegen die Dinge nicht so, daß nur das Zen- trum gegen diesen volksparteilichen Antrag wäre. Mit dem Zentrum sind alle anderen Koalitionspar­teien außer der Deutschen Volkspartei Gegner dieses Antrages. Das wird offenbar gerade von der volksparteilichen Presse geflissentlich übersehen.

Das Zenrrum kann weitere Verhandlungen über das Reichsschulgesetz also nicht führen, bevor es nicht über diese wichtige Prinzipienfrage eine Klärung geschaffen hat. Nun hat die Deutsche Volksvartei ihren Reichsschulausschuß auf Sonntag, den 12. Februar 1928, einberufen. Es wird be­reits mit starken Druckmitteln in der Oeffentlichkeit von Seiten der Deutschen Dolkspartei gegen das Zentrum gearbeitet und auch die d e m o k r a t i sche Presse macht sich zum Helfer solcher Taktik. Es wird da ausgesprochen, daß die Deutsche Volkspar­tei in der Simultanschulfrage unbedingt festbleiben werde, und daß an eine Aenderung der Stellung­nahme, wie sie die Reichstagsfraktion bereits zum Ausdruck gebracht habe, nicht zu denken wäre. Wir lassen uns durch diese Dinge keineswegs einschüch- fern. Wir erwarten in Ruhe bi» Entscheidung des Reichsschulausschujjes ab und sehen bann einer offiziellen Erklärung der Deutschen Volkspartei ent­gegen. Es ist für das Zentrum unmöglich, diese Dinge noch, wie es von verschiedenen Seiten ge­wünscht wird, wochen-, ja vielleicht monatlang in der Schwebe zu lassen.

Im übrigen liegen die Dinge ja auch garnicht so, wie es in der deutschvolksparteilichen Presse immer wieder dargetan wird, als bestände inner­halb der Deutschen Volkspartei völlige Einig­keit hinsichtlich der Stellung zur Simultanschul­frage. Es gibt vielmehr eine starke Gruppe, die unter dem Einfluß des ehemaligen Reichsjustiz­ministers H e in z e steht, und die einem Kompro­miß bezüglich der Regelung der Simultanschulen im neuen Gesetz durchaus geneigt wäre. Versuche, ein solches Kompromiß zu schaffen, sind ja auch von der Deutschen Volkspartei mehrfach gemacht wor­den. Das Zentrum hat von sich aus gar keinen An­laß, in diesem Punkte initiativ vorzugehen. Viel­mehr liegt cs an der Deutschen Volkspartei, durch deren Abstimmung der § 20 in feiner jetzigen Ge­stalt geschaffen wurde, zu sagen, wie sie angesichts der Ablehnung der übrigen drei Koalitionsparteien sich eine Regelung denkt. Von d e u t sch n a t i o na- l e r Seite wird neuerdings wieder darauf hinge- wiefen, daß ein Kompromiß etwa auf der Linie einer Treünung zwischen den Ländern möglich märe, bei denen die Ämultanschulen gewissermaßen historisch geworden sind gegenüber den anderen Ländern, bei denen für die Simultanschulen gewisse zeilliche Beschränkungen möglich gemacht werden können. Wir stehen diesen Kompromißversuchen zunächst vollständig neutral gegenüber. Es ist selbstverständlich, daß das Zentrum alle Anregun­gen und Vorschläge gewissenhaft prüft. Aber ober­ster Grundsatz ist für das Zentrum, keine Regelung hmzunehmen, die den prinzipiellen Anforderungen, die wir an ein solches Gesetz zu stellen haben, in irgend einem Punkte widerspricht.

* Der Januarberlchk des Reparakionsageuken. Aus der vorn Generalagenten für Reparations­zahlungen veröffentlichten Uebersicht üb»r die ver­fügbaren Gelder und vorgenommenen Transferie­rungen im vierten Annuitätenjahre bis zum 31. Januar 1928 ergibt sich an verfügbaren Geldern ein Gesamtbetrag von 783244446,80 Mark, wovon 120 932 503.21 Mark im Monat Januar 1928 eingegangen sind. Transferiert wur­den in ausländischer Währung 305 105 930 Mark, davon 66 941 613 62 Mn>ck im Monat Januar und in Reichsmark 657 039 725.60 bzw. 125 350 567.19 Mark. Am 31. Januar bestand sonach ein lieber« schuß an verfügbaren Geldern in Höhe von 136 204 739 20 Mark. Von den vorgenommenen Ueberroeifungen entfielen auf Frankreich rund 333.9

Notwendigkeit sachlicher Würdigung der gesetzlichen Maßnahmen. Die versuche, das Wohnungsproblem zur Wahlpropaganda zu benutzen. Die Verlängerung der Schutzbestimmungen-

Tine wichtige Feststellung.

Christliche Gewerkschaften für Derussbeamtrntum.

Der Reichsbeamtenbeirat der Deut­schen Zentrumspartei erläßt folgende Kund­gebung:

Im Anschluß an die volitifchen Vorgänge der letzten Zeit, die namentlich den christlichen und sozialistischen Gewerkschaften Anlaß zu sehr reger Auseinanderfetzung gegeben haben, veröffentlicht Der Deutsche", die Tageszeitung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vom 3. Februar 1928 einen ArtikelSozialdemokratische Verlegen­heitsrede n". Dieser Artikel ist für die Beam­tenschaft deshalb von Interesse, well in ihm sehr eindeutig die Ursachen der Haltung der Christ­lichen Gewerkschaften in der Frage der Beamten-- besoldung, namentlich der Reichstagsabgeordnetrn Dr. Stegerwald und Jmbusch, dargelegt werden. Nachdem dm sozialdemokratischen Poli- ti-kern und freigewerkschaftlichen Führern vorgehal­ten ist, daß nur parteipolitische Ausblicke nach Wahl­stimmen die Taktik der sozialissischm Arbeitsvev- tretung erklären, ist wörtlich gesagt:

Die christlichen Gewerkschaften dürfen wohl mit Recht die Behauptung abwehren, sie seien Gegner der Beamten. Sie und ihr Führer Stegerwald haben oft gegen die sozialistischen Tendenzen zugunsten der Be­amten Partei ergriffen, lind wenn selbst von Beam­tenorganisationen heute öffentlich bestätigt wird, daß Stegerwald es war, der in Weimar gegen die Sozial­demokratie mit Erfolg das Berufsbeamtentum rettete,

Auf der Tagesordnung der Reichstagssitzung am Dienstag stand die zweite Beratung der Ge­setzentwürfe auf Aenderung des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes.

Beide Gesetze sollen nach den Ausschußanträgen bis zum 31. März 1930 verlängert werden. Die wichtigste Aenderung liegt darin, daß pych der neuen Fassung des Mieterschutzgesetzes der Vermieter das Mietsverhältnis kundigen kann. Er läßt in diesem Falle dem Mieter durch das zuständige Amtsgericht ein Kündigungsschrei­ben zugehen, für das ein bestimmtes Formular vorgeschrieben, ist und das die bestimmte Anaabe der Tatsachen enthalten muß, auf die die Kün­digung gestützt wird. Der Mieter kann gegen die Kündigung beim Gericht Widerspruch erhe­ben. Dann wird die Berechtigung der Kündigung im gerichtlichen Güteverfahren nachgeprüft. Versäumt der Mieter die zweiwöchige Einspruchs­frist, so kann der Räumungsbefehl gegen ihn erlassen werden. »

Abg. L i p i n s s k i (Soz.) erklärt, die mit der neuen Vorlage bezweckte weitere Lockerung des Mieterschutzes fei in keiner Weife begründet und notwendig. Der Wohnungsmangel fei noch immer katastrotzhal. Die Annahme, daß ein Abbau der Wohnungszwangswirt- fchaft zur Belebung des Baumarktes führen werde, fei längst als falsch erwiesen. Die Sozialdemokratie lehne den Entwurf ab.

Reichsjustizminister hergl,

der das Wort nimmt, bezeichnet die Ausfüh­rungen des Vorredner als einen Ausdruck der Kampf­stellung: hie Wobnungszwanaswirtfchaft, hie Wirt- f-baftsfreiheit und Eigentum. Dieser große progamma- tische Kampf fei jetzt durch eine schrankenlose Agitation neu entfesselt werden, obwohl der vorliegende Gesetz­entwurf gar keinen Anlaß zur Aufrollung des großen grundsätzlichen Streites biete (Laute Zurufe links: Sie haben ihn ja mit ihrem Entwurf entfesselt!"). Ich bekenne mich auch grundsätzlich zu dem Standpunkt, daß jede Zwangswirtschaft ei« liebel ist. Der vorlie­gende Entwurf aber bringt keine Entscheidung nach der einen oder anderen Seite. Zu grundsätzlichen Entschei­dungen ist heute der Zeitpunkt noch nicht da. Der Ge­setzentwurf hält genau bie Mitt« zwischen den Interessen beider Seiten. Die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft Überlassen mir bewußt den Ländern. Wir wollen hier keine Zentralisation von reichswegen. Nichts ist an dem bestehenden materiellen Recht geändert, wir haben lediglich formelle Erleichte. rungen eingeführt, die beiden Teilen, Mietern und Ver­mietern, zugute kommen. Der Entwurf erleichtert auch die allmähliche Wiederherstellung der nor­malen Verhältnisse dadurch, daß er den in der langen Zeit der Zwangswirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündigung wieder her st eilt. Es ist aber falsch, daß nun eine Flut von Kündigungen erwartet werden müßte.

Das materielle Kündigungsrecht wird ja in feiner Weise erweitert. Die Vorlage ist nur auf die ganz einfach liegenden Fälle zugeschnitten, in denen gar kein Zweifel an der Kündigungsberecktigung be­steht. Ich habe zu den Vermieterorganisationen das Vertrauen, daß sie die neuen Bestimmungen nicht in die Mieterschaft verbitternder Weise anwenden werden. Andererseits kann man zu den Mieterorganisationen das Vertrauen haben, daß sie ihre Mitglieder genügend aufklären, um sie vor schädlichen Wirkungen der Ge­setzesabänderung zu schützen. Den Ausbau ber Für­sorge für bie gekünbigten Mieter betrachten mir als eine der vornehmsten Ausgaben ber Regierungen des Reiches und ber Länder. Der preußische Iustizminister ersucht in einem Schreiben, das Gesetz nicht vor dem 1. April dieses Iahrcs in Kraft treten zu lasten. Wir werden uns wohl diesem Wunsch fügen müssen und fön. nen deshalb an dem vom Ausschuß vorgesehenen Ter­min des 16. Februar nicht festhalten.

Abg. Domsch-Dkesden (Deutschnational) ist mit dem Minister der Meinung, daß die Wirkung des vorliegen, den Entwurfes weit überschätzt werde und daß die große Beunruhigung in den Kreisen ber Mieter und Vermieter

Millionen, davon 59 Millionen im Monat Januar, auf Belgien 42.7 bzw. 10 Millionen, auf_bte übrb

Auf das Britische Reich 128.8 Millionen bzw. 25.2

Millionen, aus Italien 40.1 bzw. 9.1 Millionen,

unbegründet sei. Angesichts der noch immer bestehenden Wohnungsnot fei eine völlige Aufhebung ber Wohnungs- Zwangswirtschaft im gegenwärtigen Moment unmöglich. Schon aus rein formal-parlamentarischen Grünben seien bie Deutschnationalen nicht in ber Lage gewesen, für ben dahingehenben Antrag ber Wirtschaftspartei zu stimmen. Die besmegen aus Hausbesitzerfreisen gegen bie Deutschnationalen gerichteten Angrifsfe seien unbe- rechtigt. Die Mieter feien über die Bedeutung ber Vor­lage getäuscht worden. Tatsächlich werde in dem bestehen­den Gesetz nur das WortKlag e" durchKündi­gung" ersetzt. Diejenigen Mieter, die keinen durch­schlagenden Kündigungsgrund geboten haben, konnten ruhig ber neuen Vorlage entgegensetzen. An ihren Rechtsverhältnissen werbe baburch nichts geänbert.

Abg. Tremmel (Ztr.):

Der vorliegende Gesetzentwurf hat mit der Woh- nunasbeschaffung nichts zu tun, sondern nur damit, wer die Wohnung innehaben soll. Er geht wieder zu dem Kündigungsrecht über, aber an dem Mieterschutz selbst wirb nichts geänbert. Die Kündigung kann nur aus den bisher geltenden Gründen vorgenommen werden. Die Maste der Bevölkerung kann dadurch nicht beun­ruhigt werden. Sie ist politisch genug geschult, um dies einzusehen. Das Gesetz ist nicht gegen die Mieter. Wir haben die Interessen der Vermieter und Mieter gewahrt. Die Gegensätze bedauern auch wir, aber wir stimmen der gegenwärtigen formalen Umstellung des Rechtes zu. Nach der Verfassung ist bas Eigentum unverletzlich. Anbererfeits muß auch das Recht ber Mieter geschützt werben. Es handelt sich nicht um eine Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft. Die Beschaffung der Mit­tel zum Wohnungsbau steht im Vordergründe. Auch bas ) r i d a t e Kapital des In- und Auslandes muß mehr ür den Wohnungsbau interessiert werden, und bas ge- chieht, wenn das Eigentum geschützt wird. Das Kündi­gungsverfahren ist mit solchen Voraussetzungen umgeben, daß der Mieter nicht einfach aus seiner Wohnung ver­trieben werden kann. Die Mieter erfahren eine Rechts­belehrung, aber den Massen wird durch die Agitation eine Entrechtung vorgetäuscht, während eine ganze Reihe von Bestimmungen zu gunften der Mieter getrof­fen sind. Die angebliche Entrechtung der Mieter ist eine ungeheure Unwahrheit. Man spricht von Entrechtung, wenn Mieter, die im Auslande arbeiten, in Deutschland im Grenzgebiete wohnen sollen. Es geht doch nicht an bei unserer Wohnungsnot, daß Arbeiter in Holland ihr« Familien in Deutschland wohnen lassen. Der Abgeord­nete Lipinski deute an, daß das Zentrum aus dem Mie- terschutzgesetz ein Handelsgeschäft für das Reichsschulgesetz machen wolle. Ich weise bie agitatorische Verbächtigung entschieben zurück. Wer sie ausspricht, muß sie beweisen können. (Zurufe bes Abg. Lipinski.) Mit keinem Wort« ist seit ben Verhanblungen über bieses Gesetz vom Schul­gesetz gesprochen worben. Die Zentrumspartei ist über den Verdacht erhaben, Grundstücksschiebungen und Spe­kulationen zu unterstützen. (Heft. Widerspruch bes Abg. Lipinski.) Wie war es benn mit ber Vermietung bes Hauses hier in der Mauerstraße, das von dem Mieter, der es von der Stadt gemietet hatte, zu einem vielfachen Preise wucherisch wieder vermietet worden ist. Die Presse aller Parteien hat sich damit beschäftigt, nur ber Vor­wär t s hat zu biefem Wucher geschwiegen. Nennen Sie (zu den Soz.) bas sozial? (Fortgesetzte erregte Zu- rufe bes Abg. Lipinski.) Wer ist denn schuld daran, daß die 8000 Wohnungen in Berlin nicht gebaut werden konnten? Dafür mag man sich bei den Sozialde­mokraten bedanken! Dem Minister Hirtsieser kann man keinen Vorwurf machen, wenn das Kabinett anders will als er. Der Redner meinte zum Schluß, wenn das Mieterschutzgesetz «so schlecht ist, warum hat bann bie So­zialdemokratie im Ausschuß dafür gestimmt, daß es bis 1932 verlängert werden soll?! Wir werden alles ein­setzen für bie praktische Arbeit auf bem Gebiete bes Woh­nungsbaues. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Bull (D.) bekämpft bie Haltung ber (Regierungs­parteien im Ausschuß. Es sei unverständlich, wie die Re­gierung trotz des einmütigen Widerstandes der Mieter­und Dermieterkreise und des Reichsrates diesen Gesetz­entwurf bem Reichstage vorlegen konnte.

Darauf wurde die Weiterberatung aus Mitl- woch 2 Uhr nachmittags vertagt.

Die rornenreiche Unionsfrage.

Das Rundschreiben Papst Pius XI. über bie Förderung der wahren Relioionseinheit mag ver­anlaßt worden sein durch die Entwicklung der anglikanischen Frage und den Besuch des greisen Unionsapostels Lord Halifax in Rom, der private Unionsversuche zu amtlichen machen wollte, indem er als offizieller Vertreter einer anglikanischen Kir­chengruppe mit dem Papst zu verhandeln suchte. Verursacht ist die Epiphanieenzyklika durch die geistige Atmosphäre, in welche die modernen Ünionsversuche von feiten der nichtkatholischen Christenheit, immer mehr hineinwuchsen. Das Rundschreiben zieht den Schlußstrich unter eine Entwicklung, die sich von Edinburgh (1910) bis Stockholm (1925) und Lausanne (1927) erstreckt. Es ist wohl zu beachten, daß die dogmatische Un« beugsamkeit des päpstlichen Rundschreibens die rö­mische Kirche nichtgeistig isoliert", wie mit ande- ren liberalen Blättern dieKölnische Zeitung" meint. Im Lager der nichtkatholischen Unions­gruppe steht eine beträchtliche Anzahl von Vertre­tern christlicher Kirchen ebenfalls auf dem Stand­punkte des Papstes, daß eine Einigung in Liebe zur Lösung der christlichen Weltaufgaben auf reli­giösem, ethischem, sozialem und politischem Gebiet« nicht um den Preis einer Verwässerung der reli- aiöfen Grundsätze erfolgen darf und kann. In Stockholm hat schon das Eingreifen der orthodoxen Prälaten gezeigt, daß hier eine andere Einstellung zum Begriff des Dogmas und seiner lebensbestim» menden Verpflichtung besteht, als im liberalen und modernistischen Flügel der protestantischen Kirche. Erst recht wurde das offenbar in Lau­sanne, als der Delegierte des ökumenischen Patri­archen im Verein mit den übrigen Abgesandten der Ostkirche feierlich erklärte:Auch im Interesse des Friedens gibt es keine Konzessionen in Glau- benssachen. Nur auf der Basis des gemeinsamen Glaubens und des Bekenntnisses der sieben öku­menischen Konzile der ersten acht Jahrhunderte ist eine Einigung möglich." Aehnlich denken alle die­jenigen Kreise im Protestantismus, die an der Idee festhalten ,daß das Christentum eine historische Offenbarungsreligion mit einer sichtbaren Kir­chenverfassung ist, also etwa die Kreise des konser­vativen Flügels der englischen Hochkirche und man­cher protestantischer Kirchen mit Dischofsverfassung. DieEvangelifche Katholizität" Söderbloms, die Weitherzigkeit" (comprebensiveneß) des moder­nistischen Teiles der Analikaner und die sp-rituali- stische Auslösung de« Begriffes einer sichtbaren Kirchengemeinschaft, wie sie manche lutherische Kir­chen vertreten, werden von den Ostkirchen ahge- lehnt, wie sie von Rom abgelehnt werden. Eine aus Teildogmen aller christlichen Kirchen und aus den Lebenswerten aller möglichen religiösen Ge­bilde mosaikartig zusammengesetzte Universalkirche, deren Glaube und Verfassung auf Grund eines Kompromisses zustande kommt, ist für den Osten wie für Rom ein undenkbarer Begriff. Eine solche religiöse Gemeinschaft alsUno, sancta et aposto- lica ecclesia" zu bezeichnen, wie es anglikanische und protestantische Kreise tun, ist Mißbrauch einer historisch festgelegten und historisch eindeutig be­stimmten Ideenwelt.

Manche protestantische Kreise fühlen selbst dar Chaotische in den Plänen der modernistischen und liberalen Unionsanhänaer; aber sie meinen, es gäbe keinen anderen Weg, weil das Leben und die gewaltigen Aufgaben der Christenheit in der Zeit'des Wachsens nationaler Probleme, zu Welt­problemen zu einer Einigung nötige, die nur in gegenseitigen Zugeständnissen bestehen könne. Unterwerfung führt niemals, immer nur Ver­ständigung zu wahrem Frieden. Das haben wir in Deutschland auf politischem Gebiete zur Genüge erfahren." So dieKölnische Zeitung". Man fragt, ob durch Konzessionen in Glaubenssachen dem Frieden der chrisüichen Kirche wirklich gedient ist. Den Kampf gegen den Unglauben kann man doch nicht mit Erfolg führen, wenn religiöser Syn­kretismus die Motive gibt, es sei denn, man ver­stehe unter Glauben etwas anderes, als man in der offenbarungsgläubigen Christenheit bisher da­runter verstand. Auch die großen karitativen, sozialen, kulturellen und politischen Weltprobleme können nicht auf einer verschwommenenchrisM- chen Basis" gelöst werden, bie bei näherem Zuse­hen sich als ein unklares Gedankengebilde heraus­stellt. Alles ethische Handeln erfordert, wenn es als Gemeinschaftsarbeit fruchtbar fein soll, klare Bestimmung durch ein gedanklich absolut klares religiöses Weltbild. Cs hat keinen Zweck, mit Hilfe einer religiösen Kompromißformel die schwer- sten sittlichen Menschheitsfragen lösen zu wollen. Die von derKölnischen Zeitung" als Beispiel an- geführte Verständigung aus politischem Gebiete soll doch wahrlich nicht als Beweis dafür dienen, daß in Deutschland politif*e Erfolge durch Verwaschung von Grundsätzen erreicht worden wären. Oder hat etwa der Liberalismus durch Kompromisse im Grundsätzlichen bisher seine politischen Erfolge er­zielt? Die Weltaufgaben, zu deren Lösung man im Jahre 1925 in Stockholm aufrief, können unseres Erachtens bei der augenblicklichen Lage der christllchen Kirchen eher gelöst werden, wenn jede Kirche in treuem Festhalten an ihrer grundsätzlichen Einstellung der Welt ihre Dienste anbietet, als wenn man unter der gemeinsamen Fahne eines religiösen Kompromisses bedenklich­ster Art vor die Menschheit tritt. Wenn alles ethi. sche Handeln, auch das politische, aus der Religion seinen stärksten sittlichen Antrieb erhält, wie die KAnische Zeitung" mit einer beim Liberalismus erstaunlichen Gläubigkeit bekennt, dann darf dieser religiöse Imperativ nicht Werk eines menschlichen Kompromisses sein. Er steht mit einer erhabenen Unnahbarkeit über allem sittlichen Handeln.

Das hat ja auch die Entwicklung der protestan­tischen Unionskonzilien mit absoluter Deutlichkeit erwiesen. Denn, wären die Teilnehmer nicht Män­ner eines religiölen Gewissens gewesen, dann hast»