Anzeiger für die Skadl Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Nr. 33.
Erscheint sechsmal wöchentlich. Mochenbeilaqen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer dictiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatlicher BezuaspreiS 1,80 Mk.
Donnerstag, 9. Jebruar 1928.
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5S.Zahrg.
einigen Kreisen der Deutschen
Aus geteilt:
Bon
gen Mächte zusammen 58.7 bzw. 23.6 Millionen Mark.
Zur Schulgesetzsrage.
parlamentarischen Kreisen wird uns mit-.
Der Vor st and des Deutschen Städte- k a g e s bat in einer Eingabe an den Bildungsansschuß des Reichstages einen Vorstoß gegen das Schulgesetz auf finanzieller Grundlage unternommen. Er behauptet, die Durchführung des Reichsschulgesetzes bedinge eine Vergrößerung der Volksschuleinrichtungen — Lehrerstellen und Klassen — um durchschnittlich vielleicht 30 Prozent Es ergebe sich eine laufende jährliche Mehrbelastung d"s preußischen Volksichulhaushalts in Land und Gemeinden um über 40 Mill. RMk. und ein An- leihsbsdarf von rund 250 Mill. RMk.
so zeugt das auch dafür, daß die Kämpfe bei der Besoldungsreform nicht einer Beamtenfeindlichkeit entsprangen. Gegenstand des Kampfes war die Art, ro i e durch Regierung und Parteien Gehalts- und Lohnpo. litik gemacht wurde."
An eiüer weiteren Stelle des Artikels ist gesagt:
„Durch falsche Politik kann auch das Unternehmertum unfähig gemacht werden, berechtigte Arbeiterforderungen zu erfüllen. Zwar nützen dann noch gestellte Forderungen der Verschärfung der Klassengegensätze, aber nicht mehr den Arbeitern. Zum wiederholten Male bescheinigt „Der Deutsche" der Sozialdemokratie, daß es ihr allzeit mehr auf die Verschärfung der Klassengegensätze als auf di« wirksame Hilfe für die Arbeiter angekommen sei."
Die deutsche Beamtenschaft kann, so sagt der Reichsbeamtenbeirat, mit Befriedigung von dieser offenen Erklärung Kenntnis nehmen, die durch keinerlei Ergänzungen oder Interpretationen erläutert zu werden braucht. Wir sind dankbar, daß nunmehr über die christlichen Gewerkschaften und im besonderen über die Einstellung der Reichstagsabgeordneten, die der christlich-nationalen Arbeitnehmerbewegung nahe stehen, Klarheit geschaffen ist. Ebenso dankbar würden wir es begrüßen, wenn der deutschen Beamtenschaft seitens der Beamten- organisationen diese Erklärung zur Kenntnis gebracht wird, und daß endlich das Kapitel von der feindlichen Haltung der christlichen Gewerkschafts- sührer Dr. Stegerwald-Jmbusch auch in der Beamtenpresse richtig gestellt und abgeschlossen wird.
Volkspartei wird der Versuch gemacht, das Zentrum dazu zu bestimmen, zunächst über die neben der Simultanschulfrage noch weiter offenstehenden Fragen Verhandlungen zu führen. Das Zenrtum kann sich darauf nicht einlassen, ehe es nicht Klärung über die Stellung der Simultan s ch u l e n tm neuen Gesetz geschaffen hat. Denn der im Ausschuß von der Deutschen Volkspartei eingebrachte und mit Hilfe der Opposition zur Annahme gelangte Antrag ist für das Zentrum völlig untragbar, da er die wichtigsten Grundsätze, die das Zentrum bei der Regelung der Schulfrage überhaupt leiten, nicht allein außer Acht läßt, sondern sie noch gröblich verletzt. Denn dieser Antrag der Deutschen Volkspartei würde hunderttausende katholischer Eltern unter ein förmliches Ausnahmerecht stellen Im Uebrigen hat ja auch der Vertreter der Reichsregierung im Ausschuß erklärt, daß der Antrag der Derfassungsbestim- rnungen über die Schulfrage widerspräche und deshalb zu einer Annahme im Plenum einer Zweidrittelmehrheit bedürfe Diese wäre ja ohnhin unter den obwaltenden Umständen nicht zu erreichen. Ferner liegen die Dinge nicht so, daß nur das Zen- trum gegen diesen volksparteilichen Antrag wäre. Mit dem Zentrum sind alle anderen Koalitionsparteien außer der Deutschen Volkspartei Gegner dieses Antrages. Das wird offenbar gerade von der volksparteilichen Presse geflissentlich übersehen.
Das Zenrrum kann weitere Verhandlungen über das Reichsschulgesetz also nicht führen, bevor es nicht über diese wichtige Prinzipienfrage eine Klärung geschaffen hat. Nun hat die Deutsche Volksvartei ihren Reichsschulausschuß auf Sonntag, den 12. Februar 1928, einberufen. Es wird bereits mit starken Druckmitteln in der Oeffentlichkeit von Seiten der Deutschen Dolkspartei gegen das Zentrum gearbeitet und auch die d e m o k r a t i sche Presse macht sich zum Helfer solcher Taktik. Es wird da ausgesprochen, daß die Deutsche Volkspartei in der Simultanschulfrage unbedingt festbleiben werde, und daß an eine Aenderung der Stellungnahme, wie sie die Reichstagsfraktion bereits zum Ausdruck gebracht habe, nicht zu denken wäre. Wir lassen uns durch diese Dinge keineswegs einschüch- fern. Wir erwarten in Ruhe bi» Entscheidung des Reichsschulausschujjes ab und sehen bann einer offiziellen Erklärung der Deutschen Volkspartei entgegen. Es ist für das Zentrum unmöglich, diese Dinge noch, wie es von verschiedenen Seiten gewünscht wird, wochen-, ja vielleicht monatlang in der Schwebe zu lassen.
Im übrigen liegen die Dinge ja auch garnicht so, wie es in der deutschvolksparteilichen Presse immer wieder dargetan wird, als bestände innerhalb der Deutschen Volkspartei völlige Einigkeit hinsichtlich der Stellung zur Simultanschulfrage. Es gibt vielmehr eine starke Gruppe, die unter dem Einfluß des ehemaligen Reichsjustizministers H e in z e steht, und die einem Kompromiß bezüglich der Regelung der Simultanschulen im neuen Gesetz durchaus geneigt wäre. Versuche, ein solches Kompromiß zu schaffen, sind ja auch von der Deutschen Volkspartei mehrfach gemacht worden. Das Zentrum hat von sich aus gar keinen Anlaß, in diesem Punkte initiativ vorzugehen. Vielmehr liegt cs an der Deutschen Volkspartei, durch deren Abstimmung der § 20 in feiner jetzigen Gestalt geschaffen wurde, zu sagen, wie sie angesichts der Ablehnung der übrigen drei Koalitionsparteien sich eine Regelung denkt. Von d e u t sch n a t i o na- l e r Seite wird neuerdings wieder darauf hinge- wiefen, daß ein Kompromiß etwa auf der Linie einer Treünung zwischen den Ländern möglich märe, bei denen die Ämultanschulen gewissermaßen historisch geworden sind gegenüber den anderen Ländern, bei denen für die Simultanschulen gewisse zeilliche Beschränkungen möglich gemacht werden können. Wir stehen diesen Kompromißversuchen zunächst vollständig neutral gegenüber. Es ist selbstverständlich, daß das Zentrum alle Anregungen und Vorschläge gewissenhaft prüft. Aber oberster Grundsatz ist für das Zentrum, keine Regelung hmzunehmen, die den prinzipiellen Anforderungen, die wir an ein solches Gesetz zu stellen haben, in irgend einem Punkte widerspricht.
* Der Januarberlchk des Reparakionsageuken. Aus der vorn Generalagenten für Reparationszahlungen veröffentlichten Uebersicht üb»r die verfügbaren Gelder und vorgenommenen Transferierungen im vierten Annuitätenjahre bis zum 31. Januar 1928 ergibt sich an verfügbaren Geldern ein Gesamtbetrag von 783244446,80 Mark, wovon 120 932 503.21 Mark im Monat Januar 1928 eingegangen sind. Transferiert wurden in ausländischer Währung 305 105 930 Mark, davon 66 941 613 62 Mn>ck im Monat Januar und in Reichsmark 657 039 725.60 bzw. 125 350 567.19 Mark. Am 31. Januar bestand sonach ein lieber« schuß an verfügbaren Geldern in Höhe von 136 204 739 20 Mark. Von den vorgenommenen Ueberroeifungen entfielen auf Frankreich rund 333.9
Notwendigkeit sachlicher Würdigung der gesetzlichen Maßnahmen. — Die versuche, das Wohnungsproblem zur Wahlpropaganda zu benutzen. — Die Verlängerung der Schutzbestimmungen-
Tine wichtige Feststellung.
Christliche Gewerkschaften für Derussbeamtrntum.
Der Reichsbeamtenbeirat der Deutschen Zentrumspartei erläßt folgende Kundgebung:
Im Anschluß an die volitifchen Vorgänge der letzten Zeit, die namentlich den christlichen und sozialistischen Gewerkschaften Anlaß zu sehr reger Auseinanderfetzung gegeben haben, veröffentlicht „Der Deutsche", die Tageszeitung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vom 3. Februar 1928 einen Artikel „Sozialdemokratische Verlegenheitsrede n". Dieser Artikel ist für die Beamtenschaft deshalb von Interesse, well in ihm sehr eindeutig die Ursachen der Haltung der Christlichen Gewerkschaften in der Frage der Beamten-- besoldung, namentlich der Reichstagsabgeordnetrn Dr. Stegerwald und Jmbusch, dargelegt werden. Nachdem dm sozialdemokratischen Poli- ti-kern und freigewerkschaftlichen Führern vorgehalten ist, daß nur parteipolitische Ausblicke nach Wahlstimmen die Taktik der sozialissischm Arbeitsvev- tretung erklären, ist wörtlich gesagt:
„Die christlichen Gewerkschaften dürfen wohl mit Recht die Behauptung abwehren, sie seien Gegner der Beamten. Sie und ihr Führer Stegerwald haben oft gegen die sozialistischen Tendenzen zugunsten der Beamten Partei ergriffen, lind wenn selbst von Beamtenorganisationen heute öffentlich bestätigt wird, daß Stegerwald es war, der in Weimar gegen die Sozialdemokratie mit Erfolg das Berufsbeamtentum rettete,
Auf der Tagesordnung der Reichstagssitzung am Dienstag stand die zweite Beratung der Gesetzentwürfe auf Aenderung des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes.
Beide Gesetze sollen nach den Ausschußanträgen bis zum 31. März 1930 verlängert werden. Die wichtigste Aenderung liegt darin, daß pych der neuen Fassung des Mieterschutzgesetzes der Vermieter das Mietsverhältnis kundigen kann. Er läßt in diesem Falle dem Mieter durch das zuständige Amtsgericht ein Kündigungsschreiben zugehen, für das ein bestimmtes Formular vorgeschrieben, ist und das die bestimmte Anaabe der Tatsachen enthalten muß, auf die die Kündigung gestützt wird. Der Mieter kann gegen die Kündigung beim Gericht Widerspruch erheben. Dann wird die Berechtigung der Kündigung im gerichtlichen Güteverfahren nachgeprüft. Versäumt der Mieter die zweiwöchige Einspruchsfrist, so kann der Räumungsbefehl gegen ihn erlassen werden. »
Abg. L i p i n s s k i (Soz.) erklärt, die mit der neuen Vorlage bezweckte weitere Lockerung des Mieterschutzes fei in keiner Weife begründet und notwendig. Der Wohnungsmangel fei noch immer katastrotzhal. Die Annahme, daß ein Abbau der Wohnungszwangswirt- fchaft zur Belebung des Baumarktes führen werde, fei längst als falsch erwiesen. Die Sozialdemokratie lehne den Entwurf ab.
Reichsjustizminister hergl,
der das Wort nimmt, bezeichnet die Ausführungen des Vorredner als einen Ausdruck der Kampfstellung: hie Wobnungszwanaswirtfchaft, hie Wirt- f-baftsfreiheit und Eigentum. Dieser große progamma- tische Kampf fei jetzt durch eine schrankenlose Agitation neu entfesselt werden, obwohl der vorliegende Gesetzentwurf gar keinen Anlaß zur Aufrollung des großen grundsätzlichen Streites biete (Laute Zurufe links: „Sie haben ihn ja mit ihrem Entwurf entfesselt!"). Ich bekenne mich auch grundsätzlich zu dem Standpunkt, daß jede Zwangswirtschaft ei« liebel ist. Der vorliegende Entwurf aber bringt keine Entscheidung nach der einen oder anderen Seite. Zu grundsätzlichen Entscheidungen ist heute der Zeitpunkt noch nicht da. Der Gesetzentwurf hält genau bie Mitt« zwischen den Interessen beider Seiten. Die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft Überlassen mir bewußt den Ländern. Wir wollen hier keine Zentralisation von reichswegen. Nichts ist an dem bestehenden materiellen Recht geändert, wir haben lediglich formelle Erleichte. rungen eingeführt, die beiden Teilen, Mietern und Vermietern, zugute kommen. Der Entwurf erleichtert auch die allmähliche Wiederherstellung der normalen Verhältnisse dadurch, daß er den in der langen Zeit der Zwangswirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündigung wieder her st eilt. Es ist aber falsch, daß nun eine Flut von Kündigungen erwartet werden müßte.
Das materielle Kündigungsrecht wird ja in feiner Weise erweitert. Die Vorlage ist nur auf die ganz einfach liegenden Fälle zugeschnitten, in denen gar kein Zweifel an der Kündigungsberecktigung besteht. Ich habe zu den Vermieterorganisationen das Vertrauen, daß sie die neuen Bestimmungen nicht in die Mieterschaft verbitternder Weise anwenden werden. Andererseits kann man zu den Mieterorganisationen das Vertrauen haben, daß sie ihre Mitglieder genügend aufklären, um sie vor schädlichen Wirkungen der Gesetzesabänderung zu schützen. Den Ausbau ber Fürsorge für bie gekünbigten Mieter betrachten mir als eine der vornehmsten Ausgaben ber Regierungen des Reiches und ber Länder. Der preußische Iustizminister ersucht in einem Schreiben, das Gesetz nicht vor dem 1. April dieses Iahrcs in Kraft treten zu lasten. Wir werden uns wohl diesem Wunsch fügen müssen und fön. nen deshalb an dem vom Ausschuß vorgesehenen Termin des 16. Februar nicht festhalten.
Abg. Domsch-Dkesden (Deutschnational) ist mit dem Minister der Meinung, daß die Wirkung des vorliegen, den Entwurfes weit überschätzt werde und daß die große Beunruhigung in den Kreisen ber Mieter und Vermieter
Millionen, davon 59 Millionen im Monat Januar, auf Belgien 42.7 bzw. 10 Millionen, auf_bte übrb
Auf das Britische Reich 128.8 Millionen bzw. 25.2
Millionen, aus Italien 40.1 bzw. 9.1 Millionen,
unbegründet sei. Angesichts der noch immer bestehenden Wohnungsnot fei eine völlige Aufhebung ber Wohnungs- Zwangswirtschaft im gegenwärtigen Moment unmöglich. Schon aus rein formal-parlamentarischen Grünben seien bie Deutschnationalen nicht in ber Lage gewesen, für ben dahingehenben Antrag ber Wirtschaftspartei zu stimmen. Die besmegen aus Hausbesitzerfreisen gegen bie Deutschnationalen gerichteten Angrifsfe seien unbe- rechtigt. Die Mieter feien über die Bedeutung ber Vorlage getäuscht worden. Tatsächlich werde in dem bestehenden Gesetz nur das Wort „Klag e" durch „Kündigung" ersetzt. Diejenigen Mieter, die keinen durchschlagenden Kündigungsgrund geboten haben, konnten ruhig ber neuen Vorlage entgegensetzen. An ihren Rechtsverhältnissen werbe baburch nichts geänbert.
Abg. Tremmel (Ztr.):
Der vorliegende Gesetzentwurf hat mit der Woh- nunasbeschaffung nichts zu tun, sondern nur damit, wer die Wohnung innehaben soll. Er geht wieder zu dem Kündigungsrecht über, aber an dem Mieterschutz selbst wirb nichts geänbert. Die Kündigung kann nur aus den bisher geltenden Gründen vorgenommen werden. Die Maste der Bevölkerung kann dadurch nicht beunruhigt werden. Sie ist politisch genug geschult, um dies einzusehen. Das Gesetz ist nicht gegen die Mieter. Wir haben die Interessen der Vermieter und Mieter gewahrt. Die Gegensätze bedauern auch wir, aber wir stimmen der gegenwärtigen formalen Umstellung des Rechtes zu. Nach der Verfassung ist bas Eigentum unverletzlich. Anbererfeits muß auch das Recht ber Mieter geschützt werben. Es handelt sich nicht um eine Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft. Die Beschaffung der Mittel zum Wohnungsbau steht im Vordergründe. Auch bas ) r i d a t e Kapital des In- und Auslandes muß mehr ür den Wohnungsbau interessiert werden, und bas ge- chieht, wenn das Eigentum geschützt wird. Das Kündigungsverfahren ist mit solchen Voraussetzungen umgeben, daß der Mieter nicht einfach aus seiner Wohnung vertrieben werden kann. Die Mieter erfahren eine Rechtsbelehrung, aber den Massen wird durch die Agitation eine Entrechtung vorgetäuscht, während eine ganze Reihe von Bestimmungen zu gunften der Mieter getroffen sind. Die angebliche Entrechtung der Mieter ist eine ungeheure Unwahrheit. Man spricht von Entrechtung, wenn Mieter, die im Auslande arbeiten, in Deutschland im Grenzgebiete wohnen sollen. Es geht doch nicht an bei unserer Wohnungsnot, daß Arbeiter in Holland ihr« Familien in Deutschland wohnen lassen. Der Abgeordnete Lipinski deute an, daß das Zentrum aus dem Mie- terschutzgesetz ein Handelsgeschäft für das Reichsschulgesetz machen wolle. Ich weise bie agitatorische Verbächtigung entschieben zurück. Wer sie ausspricht, muß sie beweisen können. (Zurufe bes Abg. Lipinski.) Mit keinem Wort« ist seit ben Verhanblungen über bieses Gesetz vom Schulgesetz gesprochen worben. Die Zentrumspartei ist über den Verdacht erhaben, Grundstücksschiebungen und Spekulationen zu unterstützen. (Heft. Widerspruch bes Abg. Lipinski.) Wie war es benn mit ber Vermietung bes Hauses hier in der Mauerstraße, das von dem Mieter, der es von der Stadt gemietet hatte, zu einem vielfachen Preise wucherisch wieder vermietet worden ist. Die Presse aller Parteien hat sich damit beschäftigt, nur ber Vorwär t s hat zu biefem Wucher geschwiegen. Nennen Sie (zu den Soz.) bas sozial? (Fortgesetzte erregte Zu- rufe bes Abg. Lipinski.) Wer ist denn schuld daran, daß die 8000 Wohnungen in Berlin nicht gebaut werden konnten? Dafür mag man sich bei den Sozialdemokraten bedanken! Dem Minister Hirtsieser kann man keinen Vorwurf machen, wenn das Kabinett anders will als er. Der Redner meinte zum Schluß, wenn das Mieterschutzgesetz «so schlecht ist, warum hat bann bie Sozialdemokratie im Ausschuß dafür gestimmt, daß es bis 1932 verlängert werden soll?! Wir werden alles einsetzen für bie praktische Arbeit auf bem Gebiete bes Wohnungsbaues. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Bull (D.) bekämpft bie Haltung ber (Regierungsparteien im Ausschuß. Es sei unverständlich, wie die Regierung trotz des einmütigen Widerstandes der Mieterund Dermieterkreise und des Reichsrates diesen Gesetzentwurf bem Reichstage vorlegen konnte.
Darauf wurde die Weiterberatung aus Mitl- woch 2 Uhr nachmittags vertagt.
Die rornenreiche Unionsfrage.
Das Rundschreiben Papst Pius XI. über bie Förderung der wahren Relioionseinheit mag veranlaßt worden sein durch die Entwicklung der anglikanischen Frage und den Besuch des greisen Unionsapostels Lord Halifax in Rom, der private Unionsversuche zu amtlichen machen wollte, indem er als offizieller Vertreter einer anglikanischen Kirchengruppe mit dem Papst zu verhandeln suchte. Verursacht ist die Epiphanieenzyklika durch die geistige Atmosphäre, in welche die modernen Ünionsversuche von feiten der nichtkatholischen Christenheit, immer mehr hineinwuchsen. Das Rundschreiben zieht den Schlußstrich unter eine Entwicklung, die sich von Edinburgh (1910) bis Stockholm (1925) und Lausanne (1927) erstreckt. Es ist wohl zu beachten, daß die dogmatische Un« beugsamkeit des päpstlichen Rundschreibens die römische Kirche nicht „geistig isoliert", wie mit ande- ren liberalen Blättern die „Kölnische Zeitung" meint. Im Lager der nichtkatholischen Unionsgruppe steht eine beträchtliche Anzahl von Vertretern christlicher Kirchen ebenfalls auf dem Standpunkte des Papstes, daß eine Einigung in Liebe zur Lösung der christlichen Weltaufgaben auf religiösem, ethischem, sozialem und politischem Gebiet« nicht um den Preis einer Verwässerung der reli- aiöfen Grundsätze erfolgen darf und kann. In Stockholm hat schon das Eingreifen der orthodoxen Prälaten gezeigt, daß hier eine andere Einstellung zum Begriff des Dogmas und seiner lebensbestim» menden Verpflichtung besteht, als im liberalen und modernistischen Flügel der protestantischen Kirche. Erst recht wurde das offenbar in Lausanne, als der Delegierte des ökumenischen Patriarchen im Verein mit den übrigen Abgesandten der Ostkirche feierlich erklärte: „Auch im Interesse des Friedens gibt es keine Konzessionen in Glau- benssachen. Nur auf der Basis des gemeinsamen Glaubens und des Bekenntnisses der sieben ökumenischen Konzile der ersten acht Jahrhunderte ist eine Einigung möglich." Aehnlich denken alle diejenigen Kreise im Protestantismus, die an der Idee festhalten ,daß das Christentum eine historische Offenbarungsreligion mit einer sichtbaren Kirchenverfassung ist, also etwa die Kreise des konservativen Flügels der englischen Hochkirche und mancher protestantischer Kirchen mit Dischofsverfassung. Die „Evangelifche Katholizität" Söderbloms, die „Weitherzigkeit" (comprebensiveneß) des modernistischen Teiles der Analikaner und die sp-rituali- stische Auslösung de« Begriffes einer sichtbaren Kirchengemeinschaft, wie sie manche lutherische Kirchen vertreten, werden von den Ostkirchen ahge- lehnt, wie sie von Rom abgelehnt werden. Eine aus Teildogmen aller christlichen Kirchen und aus den Lebenswerten aller möglichen religiösen Gebilde mosaikartig zusammengesetzte Universalkirche, deren Glaube und Verfassung auf Grund eines Kompromisses zustande kommt, ist für den Osten wie für Rom ein undenkbarer Begriff. Eine solche religiöse Gemeinschaft als „Uno, sancta et aposto- lica ecclesia" zu bezeichnen, wie es anglikanische und protestantische Kreise tun, ist Mißbrauch einer historisch festgelegten und historisch eindeutig bestimmten Ideenwelt.
Manche protestantische Kreise fühlen selbst dar Chaotische in den Plänen der modernistischen und liberalen Unionsanhänaer; aber sie meinen, es gäbe keinen anderen Weg, weil das Leben und die gewaltigen Aufgaben der Christenheit in der Zeit'des Wachsens nationaler Probleme, zu Weltproblemen zu einer Einigung nötige, die nur in gegenseitigen Zugeständnissen bestehen könne. „Unterwerfung führt niemals, immer nur Verständigung zu wahrem Frieden. Das haben wir in Deutschland auf politischem Gebiete zur Genüge erfahren." So die „Kölnische Zeitung". Man fragt, ob durch Konzessionen in Glaubenssachen dem Frieden der chrisüichen Kirche wirklich gedient ist. Den Kampf gegen den Unglauben kann man doch nicht mit Erfolg führen, wenn religiöser Synkretismus die Motive gibt, es sei denn, man verstehe unter Glauben etwas anderes, als man in der offenbarungsgläubigen Christenheit bisher darunter verstand. Auch die großen karitativen, sozialen, kulturellen und politischen Weltprobleme können nicht auf einer verschwommenen „chrisM- chen Basis" gelöst werden, bie bei näherem Zusehen sich als ein unklares Gedankengebilde herausstellt. Alles ethische Handeln erfordert, wenn es als Gemeinschaftsarbeit fruchtbar fein soll, klare Bestimmung durch ein gedanklich absolut klares religiöses Weltbild. Cs hat keinen Zweck, mit Hilfe einer religiösen Kompromißformel die schwer- sten sittlichen Menschheitsfragen lösen zu wollen. Die von der „Kölnischen Zeitung" als Beispiel an- geführte Verständigung aus politischem Gebiete soll doch wahrlich nicht als Beweis dafür dienen, daß in Deutschland politif*e Erfolge durch Verwaschung von Grundsätzen erreicht worden wären. Oder hat etwa der Liberalismus durch Kompromisse im Grundsätzlichen bisher seine politischen Erfolge erzielt? — Die Weltaufgaben, zu deren Lösung man im Jahre 1925 in Stockholm aufrief, können unseres Erachtens bei der augenblicklichen Lage der christllchen Kirchen eher gelöst werden, wenn jede Kirche in treuem Festhalten an ihrer grundsätzlichen Einstellung der Welt ihre Dienste anbietet, als wenn man unter der gemeinsamen Fahne eines religiösen Kompromisses bedenklichster Art vor die Menschheit tritt. Wenn alles ethi. sche Handeln, auch das politische, aus der Religion seinen stärksten sittlichen Antrieb erhält, wie die „KAnische Zeitung" mit einer beim Liberalismus erstaunlichen Gläubigkeit bekennt, dann darf dieser religiöse Imperativ nicht Werk eines menschlichen Kompromisses sein. Er steht mit einer erhabenen Unnahbarkeit über allem sittlichen Handeln.
Das hat ja auch die Entwicklung der protestantischen Unionskonzilien mit absoluter Deutlichkeit erwiesen. Denn, wären die Teilnehmer nicht Männer eines religiölen Gewissens gewesen, dann hast»