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M. 289

Freitag, 16. Dezember 1927.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9.

Monatlicher Bezugspreis 1,80 Mk. :-:

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FuldaerZertung

Anzeiger für die Skadk Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.______

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400 Mw*Mille 10t hie «WA

— Berlin, 15. Dez. (Gig. Funkm.). In den fetzten Tagen haben zwischen dem Generaldirek­tor der deutschen Reichsbahngesellschaft, Dr. D o r p- müller und dem Reparationsagenten Parker Gilbert, wie die B. Z. berichtet, wichtige Ver­handlungen über die Aufnahme einer Reichsbahn­anleihe in Amerika stattgefunden. Es ist eine An­leihe bis 400 Mill. Mk. in Aussicht ge­nommen. Für die Anleihe kommt nur der amerikanische Kapitalmarkt in Frage.

Die Lohnsteuersenkung.

Interfraktionelle Besprechungen, die über die Frage der Lohnsteuersenkung stattgefunden haben, brachten laut „Deutscher Allgem. Ztg." noch k e i ne Lösung der parlamentarischen Schwierigkeiten die­ses Entwurfes. Das Problem liegt vornehmlich in der Divergenz zwischen den Wünschen des Reichs­rats, eine Senkung der Steuereinnahmen zu ver­meiden und dem Bestreben der Parteien, die Steuer zu senken. Will die Reichsregierung, ent­gegen dem Einspruch des Reichsrats, die Vorlage im Reichstag durchbringen, so braucht sie dort eine Zweidrittelmehrheit. Das bedingt Kom­promißverhandlungen, die fortgesetzt werden sollen. Vorher will sich das Z e n t r u m in einer Frak- tionssitzung mit dem Entwurf beschäftigen.

Die Vesoldungsreform erledigt.

Aus dem Reichstag wird uns geschrieben:

Die Beratung und Verabschiedung der Beam- fenbesoldungsvorlage itn Reichstag hat sich viel ruhiger vollzogen, als man das nach den aufge­regten Präliminarien erwartet hatte. Zeitweise waren bei der allgemeinen Aussprache kaum ein paar Dutzend Abgeordnete im Saal. Die Oppo­sition war fast vollkommen unter sich, da von den Regierungsparteien nur zu gewissen Erklärungen das Wort genommen wurde. Nur bei den Ab­stimmungen füllten sich die Reihen, und dann aller­dings scch man, daß das Haus sehr stark besetzt war. Doch auch jetzt fehlten trotz dieser wichtigen Vorlage durchschnittlich noch etwa 50 Mitglieder des Hauses, von denen ein Teil gewiß dringend entschuldigt ist, unter denen es aber doch auch wie­der zahlreiche gibt, die es auch bei dieser wich­tigen Angelegenheit noch nicht einmal für not­

wendig gehalten haben, ihren selbstverständlichen Pflichten, die sie als Volksvertreter haben, zu ge­nügen. ES ist wirklich höchste Zeit, daß durch eine strengere Kontrolle der Mandatsträger in Gestalt eines dem Volkswillen besser als seither Rechnung tragenden Wahlgesetzes hier eine Aenderung eintritt.

Nach einer geradezu stimmungslosen und von der Opposition, auch von der sozialdemokratischen, unerwartet ruhig und gemäßigt vollzogenen De­batte wurde der Aufruf der einzelnen Paragra­phen vorgenommen und stundenlang zogen sich dann die Abstimmungen hin. Das ging völlig schema­tisch, nachdem in dem Ausschuß und in den .Fraktionszimmern der eigentliche Kamps schon längst ausgetragen war. Nicht im entfern­testen spiegelten sich im Plenum des Hauses und gerade bei diesen Abstimmungen die Leidenschaft­lichkeiten und die Aufregungen wieder, die in den vorangegangenen Erörtewngen hinter verschlosse­nen Türen die Gemüter so lebhaft bewegt und mehr als einmal das ganze Werk in Frage gestellt hatten. Die Anträge der Opposition wurden gegen den geschlossenen Block der Regierungsparteien, der ohnehin über 30 Stimmen Mehrheit verfügte, ab­gelehnt und demgemäß die von der Regierungs­koalition gestellten Anträge, namentlich die wich­tigen neuen gesetzlichen Bestimmungen, die mit dieser Beamtenbesoldungsvorlage auch eineDer- waltungsresorm verknüpfen, angenommen.

Ueber diesen letzteren Punkt entspann sich eine besondere Debatte, die Zeitweise auf Spitze und Knopf gestellt war. Die gemeinschaftlich vom Zen­trum, der Deutschen Vollspartei und den Deutsch- nationalen eingebrachter Anträge auf Einfügung von gesetzlichen Bestimmungen in das Besoldungs­gesetz selber mit dem Ziel der Beamtenver­minderung, nicht nur im Reich, sondern auch in den Ländern und Gemeinden, riefen auch den Reichsfinanzminister Köhler auf dm Plan. Er legte die Auffassung der Reichsregierung zu diesen Anttägen dahin fest, daß nun endlich der Versuch gemacht werden soll, auch dm vielen Reden über Verwaltungsreform nun zur Tat überzugehen! Damit entwaffnete er zweifellos manche oppositio­nelle Stimme. Noch einmal unternahm die Oppo­sition den Versuch, diese Dinge abzubiegm, und zwar sollte das geschehen durch den Anftag auf

Anfänge zu einer Berwaltungsreform.

Eine Frage, die eigentlich schon feit Jahrzehn­ten die deutsche öffentliche Meinung beherrscht, be­trifft die Berwaltungsreform. Schon in Vorkriegs­zeiten sind Ansätze hierzu in vielfältiger Art unter­nommen worden, große Kommissionen wurden eingesetzt, die aber in ihrer Arbeit erstickten. Her­ausgekommen ist jedenfalls bei all diesen Versuchen sozusagen nichts.

Nun macht der Reichstag selbst einen ernsthaf- iten und überaus beachtlichen Versuch zur Einlei­tung einer solchen Verwaltungsreform im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zum Zwecke der Herabminderung der Reichsausgaben. Und zwar wird diese Angelegenheit mit dem Besol­dungsgesetz verbunden und dies in einer Form, die untrennbar mit diesem Gesetz verknüpft ist. Es werden nämlich gesetzliche Sicherun­gen und Bindungen für die Einleitung und Durch­führung einer solchen Verwaltungsreform geschaf­fen. Das geschieht durch gesetzgeberische Vorschläge, die unter Führung der Zentrumsfraktion des Reichstags von den Regierungsparteien im Reichstag eingebracht und dort auch angenommen worden sind. '

Die wichtigen neuen Bestimmungen, die dem Besoldungsgesetz eingefügt werden ,lauten nach ei­nem Antrag von Ä u e r a r d und Fraktion, Dr. Scholz und Fraktion, Graf Westarp und Frak­tion wie folgt:

§ 40 (neu). Für die Dauer von zunächst fünf Jahren, beginnend mit dem 1. April 1928, fällt von je drei freien ober freiwerdenden planmäßigen Beamtenstellen der Besoldungsordnung A, aufstei­gende Gehälter, Anlage 1 zu diesem Gesetze, eine Stelle weg. Dies gilt nicht, wenn eine Wahrneh­mung der Geschäfte durch eine Hilfskraft nach ge­setzlicher Vorschrift unzulässig ist. Im übrigen sind Ausnahmen nur mit Zustimmung des Reichsmi­nisters der Finanzen statthaft, lieber die zugelasse­nen Ausnahmen sind dem Ausschuß für den Reichs­haushalt vierteljährlich Uebersichten vorzulegen.

§ 41 (neu). Soweit Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Organe des öffentlichen Rechts (Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Krankenkassenverwal­tungen, Berufsgenossenschaften usw.) die Besol­dung in einem den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Ausmaße erhöhen, werden die Vor­schriften des § 40 entsprechend ange­wandt. Das Nähere bestimmen die Länderre­gierungen.

§ 42 (neu). Soweit Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Organe des öffentlichen Rechts die Besoldung in einem den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Ausmaße erhöhen, sind sie verpflichtet, bei der Ueberleitung der vorhandenen Stellen in die neue Besoldungsord­nung für jeden einzelnen Fall zu prüfen, ob die in den entsprechenden Gruppen der alten Be- soldungsordnung befindlichen Beamten nach ihrer Anzahl und nach ihren. Aufgaben sämtlich oder nur zum Teil in die neue Besoldung«!- gruppe zu überführen sind. Die Länderre­gierungen treffen Vorschriften über die Ueberwach- ung der Einhaltung dieser Vorschrift durch die Ge­meinden (Gemeindeverbände) und die Organe des öffentlichen Rechts.

§ 43 (neu). Die Vorschriften des § 40 finden auf die Re ichspo st Verwaltung entspre­chende Anwendung.

Die bisherigen §§ 40 und 41 des Gesetzes erhal­ten die Nummern 44 und 45.

Außerdem haben die gleichen Fraktionen des Zentrums, der Deutschen Volkspartei und der Deutschnationalen Volkspartei im Sinne einer Er­weiterung und Verankerung der oben erwähnten gesetzlichen Festlegungen noch eine Entschlie» fiung dem Reichstag unterbreitet, die auch von die- em angenommen wurde, der die Reichsregierung ersucht,

1. baldmöglichst einen Gesetzentwurf zu unter­breiten, der eine Beseitigung der im Reich entbehr­lichen Behörden und eine entsprechende Zusam­menlegung von Behörden mit bisher getrennter Zuständigkeit und mit bisher verschiedenartigen Verwaltungsbezirken vorsieht. In erster Linie sind die kleinen Landesfinanz, und Fi­nanzämter, Oberpoftdirektionen, Hauptver- forgungsämter ufw. aufzuheben. Eine Vereini­gung des Verforaungswesens mit der Reichsfi­nanzverwaltung ist anzustreben;

2. eine Neuverteilung der Behördenaufgaben vorzunehmen zwecks schrittweiser Ersvarung von Beamten und Erzielung größerer Selbstän­digkeit und verantwortungsvollerer Tätigkeit der verschiedenen Beamtengruppen;

3. die Bestimmungen, betreffend Genehmi­gung von Nebenbeschäftigung durch Beamte, durchzuführen, insbesondere die offene und geheime Vermittlung von Waren während der Diensfftunden und in Diensträumen zu unter­sagen und auf die Reichspost- und Eisenbahn-Ver­waltung und durch die Länderregierungen auch auf die Gemeindeverwaltungen mit dem gleichen Ziele hinzuwirken;

4. dem Reichstag alljährlich eine Uebersicht vor- zulegen, aus der a) die Zahl der Beamten nach den einzelnen Gehaltsgruppen in Reich und Län­dern .Gemeinden (Gemeindeverbänden), bei der Reichsbahn, Reichspost und den Organen des öf- fenllichen Rechts erkennbar ist, b) die Pensionen er- fehbar sind, die von den zu a) aufgeführten Kör­perschaften gezahlt werden;

5. auf die Länder, bei denen entsprechende Maßnahmen noch nicht getroffen sind oder in Vor­bereitung sind, einzuwirken, daß auch in diesen eine planmäßige Vereinfachung des ge­samten Behördenorganismus zwecks schrittweiser Ersparnis von Beamtenstellen bis zum nächsten Finanzausgleich durchgeführt wird und bis zu Beginn der Äerhandlungen über diesen ei­nen Bericht über die in diesem Sinne erfolgten Maßnahmen dem Reichstag vorzulegen;

6. spätestens mit der Vorlage des neuen Fi­nanzausgleichsgesetzes eine Uebersicht dem Reichstage vorzulegen, aus der ersichtlich ist, in wel­chem Umfange Höhergruppierungen von Beamten und Angestellten der Gemein­den (Gemeindeverbände) sowie der Organe des öf­fentlichen Rechts (Handelskammern, Handwerks­kammern, Landwirtschaftskammern, Landesver­sicherungsanstalten, Krankenkassenverwaltungen, Berufsgenossenschaften usw.) gegenüber vergleich- ^ren Reichs- und Landesbeamten erfolgt sind.

Zurückverweisung der bezüglichen Anträge an den Haushaltsausschuß. Bei der Abstimmung ergaben sich Zweifel über die Mehrheitsverhältnisse, daß ausgezählt werden mußte. Für die Zurückverwei­sung sprachen sich dabei aber doch nur 159 Ab­geordnete aus. 186 lehnten sie ab. sodaß damit diese Bestimmungen gerettet waren. In der nament­lichen Abstimmung wurden von 394 abgegebenen Stimmen bei 5 Enthaltungen 218 Stimmen für diesen Einbau der Verwaltungsreform in das Be­soldungsgesetz abgegeben, während 171 Stimmen der Sozialdemokraten und Demokraten und einige andere Splitter sich dagegen aussprachen.

Damtt ist allerdings eine wichtige und außer­ordentlich einschneidende Bestimmung Gesetz ge­worden, welche Forderungen, die schon seit Jahr- zchnten im Parlament gestellt worden waren, nun­mehr zu verwirklichen sucht. Gerade auch der Sprecher der demokratischen Reichstagsfraktion hat zum Ausdruck gebracht, daß wir zu viele Beamte haben, und diese Auffassung wird von so ziemlich allen Parteien geteilt. Im Interesse der Beamten liegt es ja auch, daß wir weniger Beamte, da­für aber durchaus auskömmlich bezahlte Beamte haben, da auch nur auf solcher Basis ein verant­wortungsbewußtes Berufsbeamtentum sichergestellt werden kann.

Eine sehr schwierige und kritische Frage, die noch am meisten Aufregung und Nervosität in die Verhandlungen brachte, betraf die Pensionär- fr age. Hier stießen die Meinungen umso schär­fer aufeinander, well von deutschnationaler Seite fehr ungeschickt und persönlich tariert wurde. Sachlich stand ein sozialdemokratischer Antrag im Vordergrund, der eine allgemeine Pensionskür­zung vornehmen wollte, so zwar, daß mehr als 12000 Mark Pension überhaupt nicht mehr gezahlt werden sollten. Für diesen Antrag stimmten 190 Abgeordnete, 17 enthielten sich und 200 stimmten dagegen. Auch einige Zentrumsabgeord­nete stimmten mit Ja. In der dritten Lesung forderte das Zentrum von der Reichsregierung den alsbaldigen Erlaß eines Penfionskürzungsge- setzes und zwar für alle politischen Be­amten. Nach den Erklärungen des Reichsfinanz­ministers ist ein Minister- Pensionskürzungsge­setz in Vorbereitung. Auf Druck des Parlaments aber wird diefe Frage nun beschleunigt und er­weitert werden müssen aus die Pensionskürzung für alle politischen Beamten. Diese Frage wird in der Tat nicht mehr zur Ruhe kommen, bis sie be­friedigend für die Gesamtheit geregelt ist.

Der Endkampf um diese Dinge war hefttger, als der Beginn und der Verlauf. Nun aber, da die Vorlage unter Dach ist, kann man sich doch mit einem erleichterten Aufatmen Rechenschaft darüber geben, daß Großes geschaffen und geleistet wor­den ist, von dem wir nun hoffen und wünschen mögen, daß es nicht nur der Beamtenschaft, son­dern der Gesamtheit des Volkes zugute kommt.

Ueber den ersten Teil der Mittwochsitzung des Reichstags, in dem es zur Abstimmung über die Besoldungsvorlage kam, wurde schon berichtet, auch von den Wortplänkeleien zwischen der Rechten und den Sozialdemokraten, die sich nicht immer in den parlamentarischen Formen bewegten, und denen der Präsident oftmals durch Ordnungsrufe Einhalt gebieten mußte. Unter Ablehnung aller Abände­rungsanträge wurde die Besoldungsordnung in zweiter Lesung gegen Kommunisten und Wirtschaftliche Vereinigung angenom­men.

Die dritte Beratung wurde zunächst zurück- gestellt und ein Antrag des so zi a lp o l lti sch en Ausschusses über die Gewährung einer Weih­nachtsbeihilfe an Sozialrentner, Kleinrentner, langfristige Erwerbslose und unterstützte Reichs­arbeiter und Reichsangestellte behandelt. Nachdem Ausschußantrag sind für diesen Zweck 25 Millio­nen vorgesehen. Der Ausschußantrag wird ange­nommen.

Hieran schließt sich die dritte Beratung des Besoldungsgesetzes an. Ein sozialdemokratischer Antrag auf Begrenzung der Pensionen wird mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt. In der S ch l u ß a b st i m m u n g, die namentlich ist, wird das Besoldungsgesetz mit 333 gegen 53 Stimmen bei 16 Enthaltungen endgültig angenom­men. Dagegen stimmten die Kommunisten, die Wirtschaftspartei urfb der Bayerische Bauernbund.

Nach über zehnstündiger Sitzung vertagt sich das Haus auf Donnerstag 14 Uhr: Novelle zum Versorgungsgesetz. . _ ir.

Die Regierungsparteien Zentrum, Deutsche Dolkspartei und Deutschnationale haben ferner eine Entschließung im Reichstage eingebracht, die die Reichsregierung ersucht,

1. den Arbeitern der Reichsbehörden und Reichsbetriebe im Wege freier Vereinbarung, un­ter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des bestehen­den "Tarifvertrags, der Wirtschaftslage in den einzelnen Orten angepaßteZulagenzu gewähren;

2. auf die Reichspost und Reichsbahn- Gefellfchaft einzuwirken, in gleichem Sinne zu ver­fahren.

Rus der Debatte in Preußen.

Bei der Beratung der preußischen Besoldungs- »yrlage am Dienstag erklärte namens der Zen­trumsfraktion des preußischen Landtages der Ab­geordnete B a u m h o f f:

Wenn wir das Besoldungsgesetz, an dessen Entstehen der Ausschuß viele Wochen in mühseliger und nervenzer­reibender Arbeit geschaffen hat, verabschieden, dann tun wir es, ohne uns der Illusion hinzugeben, nun etwas absolut Vollkommenes und Gerechtes fertig ge­bracht zu haben. Diesem Gesetz werden, wie allen frühe­ren Besoldungsgesetzen, noch Mängel und Fehler anhaf­ten. Ein die gesamte Beamtenschaft zufriedenstellendes Besoldungsgesetz hat es bis heute noch nie gegeben und

wird es auch in Zukunft nicht geben. 2tn eljrltdieni Bemühen, die Reform möglichst gerecht und obzektw durchzuführen, hat es nicht gefehlt. Den Opposi­tionsparteien gebührt für ihre loyale Mitarbeit Dank. Und wenn sie uns unendlich viele n e u e 2l n- träge übergeben, so zeigt sich darin der Vorzug ihrer Opposttionsstellung und die Nähe der Wahlen. Meine politischen Freunde treten für die Beschlüsse des Haupt­ausschusses ein, die ja letzten Endes einen Kompromiß darstellen. Wir treten für sie ein, obwohl wir wissen, daß manche auch von uns als berechtigt anerkannten Wunsche ihre Erfüllung nicht finden können. Als ganz besonderen Erfolg begrüßen wir es, daß wir in Preußen hinsichtlich der Kinderbeihilfen eine andere Regelung gefun­den haben als im Reich. Cs läßt sich doch nicht leugnen, daß die Rot für die kinderreichen Familien am größten ist. Allerdings haben wir den den ledigen, über 45 Jahre alten Beamten in der ersten Lesung zugedachten vollen Wohnungsgeldzuschuß nicht aufrechterhalten können. Da bei den außerordentlich knappen Mitteln die Frage nur lauten konnte, den Ledigen oder den Kinderreichen zu hel­fen, so konnte die Entscheidung nicht zweifelhaft fein.

Der höheren Beamtenschaft hat sich wegen der Sen­kung ihrer Bezüge eine starke Erregung bemächtigt. Wenn es draußen so dargestellt wird, als ob für diese Senkung politische Gründe maßgebend gewesen seien, dann ist das natürlich Unsinn. Es war bedauerlich, und der Abgeord­nete Kähler erkennt es auch an, daß in der Besoldungs­vorlage keinerlei Reserven vorhanden sind. Dem Aus­schuß bleibt nichts anderes übrig, als durch Erspar­nisse im Besoldungsaufbau die für die Beseitigung offensichtlicher Härten notwendigen Mittel zu schaffen. Die Darstellung, als ob nur bei den höheren Beamten die vorgesehenen Bezüge gesenkt wären, ist ebenfalls un­richtig. Abstriche sind auch an anderen Stellen gemacht worden. Lebhaft muß ich mich dagegen verwahren, daß die Senkung auf Antrag derZentrumsfraktion erfolgt sei. Meine Fraktion hat sich gegen die Senkung bis zum äußersten gesträubt, hat sich aber als Regierungspartei schließlich dem ernsten, eindringlichen Verlangen des Finanzministers beugen müssen. Wenn ich dann als B e» richterstatter in loyaler Weise die Beschlüsse des Unterausschusses im Hauptausschuß zum Vortrag gebracht habe, dann kann mir nur der daraus einen persön­lichen Vorwurf machen, der vom Parlaments­betrieb keine Ahnung hat. Ich kann aber nicht ver­schweigen, daß ich die Einwände des Finanzministers nicht von der Hand zu weisen vermag. Die Spannung zwischen den mittleren und höheren Gruppen war eine ungewöhnlich große.

Folgende Zahlen zeigen das: Das Anfangsgehalt des Sekretärs ist gegenüber dem Friedensgehalt um 3314 Prozent, das des höheren Beamten nach der Vorlage um 60 Proz. erhöht worden. Bei einer Senkung auf 4400 Mark beträgt die Steigerung bei den höheren Beamten immer noch 45 Proz. Im Endaehalt erhöht sich das Höchstgehalt des Serketärs um ein Neuntel, das des höhe­ren Beamten um ein Sechstel. Ich habe Ihnen als Be­richterstatter eine neue Skala vorgeschlagen, die das An­fangsgehalt zwar nur mit 4000 Mark beläßt, dafür aber in den mittleren Gruppen wieder 200 Mark zulegt und die drei letzten Dienstalterstufen entsprechend der Regie­rungsvorlage beläßt. Die erste und zweite Dienstalter­stufe hat doch auch nur eine untergeordnete Bedeutung. In Wirklichkeit rücken die Beamten bei ihrer Anstellung zumindest in die dritte Dienstalterstufe, oft sogar in die vierte. Die Schädigung, über die man sich so ungeheuer aufregt, ist wirklich nicht groß. Der höhere Beamte ver­dient während seiner ganzen Laufbahn etwa 230—250 000 Mark. Die Senkung, die nunmehr erfolgen soll, nimmt der ganzen Laufbahn ganze 3600 Mk. Deswegen glaube ich, daß auch die höhere Beamtenschaft bei ruhiger lieber» legung zu der Ueberzeugng kommen wird, daß die neue Skala durchaus annehmbar ist, und daß sie vor allem im Interesse des Friedens in der gesamten Beamtenschaft liegt.

Wenn auch die Beamten- und Lehrerschaft dieses neue Besoldungsgesetz mit besonderer Spannung erwartet, so ist es doch kein Gesetz, das nur für sie von Bedeutung wäre. Die Beamtenbesoldung ist nicht nur ein beamten­politisches, sondern auch ein eminent staatspolitisches und wirtschaftspolitisches Problem. Zur preußischen Beamten­schaft habe ich das Vertrauen, daß sie vordringlichen Staatsnotwendigkeiten die nötige Einsicht entgegenbrin­gen und vor allem auch dem, was die Besoldungsvorlage an erheblichen Verbesserungen bringt, die Anerkennung nicht versagen wird.

Regierungsbildung in Hamburg.

Nach langwierigen Beratungen stehen die Ver­handlungen über die Neubildung des Hamburger Senats vor dem Abschluß. Die Verständigung wird laut „Voss. Ztg." in der Weise erfolgen, daß die Zahl der Senatoren von 15 auf 12 herabge­setzt wird. Davon entfallen 6 auf die Sozial­demokraten, je 3 auf Demokraten und Deutsche Volkspartei.

Die Sozialdemokraten scheinen vorläufig auf den Posten des ersten Bürgermeisters zu verzich­ten. Zweiter Bürgermeister soll der Präsident der Bürgerschaft und Präsident der Volkshochschule, Roß, werden. Sonach würde erster Bürgermeister vorläufig der Demokrat Dr. Earl Petersen blei­ben. __________

Hinrichtung von Russen in Kanton.

wtb. Sanfon, 14. Dez. (Gig. Funkm.). Die kantonesische Regierung hat 13 Russen verhaf­tet, die sie für die jüngsten Unruhen verantwort­lich macht. Drei von ihnen wurden sofort erschos­sen. Die übrigen wurden vor ihrer Hinrichtung durch die Straßen der Stadt zur Schau herumge­führt.

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Aus London wird gemeldet: Das Unterhaus nahm mit 242 gegen 103 Stimmen die Grgän- zungskredite für die Aufrechterhaltung der eng­lischen Truppenmacht 'm China an.

Reuter meldet aus Tokio: Nachrichten: aus Korea zufolge kam es in den letzten Tagen in Süd-Korea zu ernsten Unruhen. Die in Süd- Korea ansässigen Chinesen werden boykottiert, während den Chinesen gehörige Häuser zerstört wurden. Auch werden einige Todesfälle gemeldet. Viele hundert Chinesen sind in die Mandschurei geflohen, obwohl die koreanischen Behörden Poli­zei, Gendarmerie und Reservisten aufgeboten ha­ben, um weiteren Unruhen vorzubeugen.

Reuter meldet aus Schanghai: Abgeordnete aus Kanton, die zur Konferenz der Kuomintang