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Gilberts Denkschrift unk Sie deutsche Antwort.

Die Denkschrift, die der Reparationsagent Par­ker Mlbert dem Reichskanzler, dem Außenminister und dem Fmanzminister vor einigen Tagen über­reicht hatte, ist jetzt, wie schon am Samstag hier kurz mitgeteilt würde, zugleich mit der deutschen Antwort dem Wortlaute nach veröffentlicht wor­den. Es handelt sich um zwei umfangreiche Doku­mente.

Gilberts Denkschrift.

Das Memorandum des Generalagenten für Reoara- lionszahlungen enthält auf 28 Schreibmaschinenfeitsn eine längere Einleitung, drei getrennte Kapitel über die Finanzpolitik des Reiches, des Finanzwesens der Län­der und Gemeinden, die Kredit- und Währungspolitik Und eine Schluhbetrachtung.

In einleitenden Worten wird von dem Ziel der deut­schen Wirtschaftspolitik ausgehend die Notwendig­keit der Kapitalbildung betont, wozu gesunde Finanzen von äußerster Wichtigkeit seien. Parker Gil­bert erklärt, er nehme dabei vom Standpunkt der Durch­führung des Sachoerständigenplanes die wiederholten Zusicherungen der Reichsregierung zur Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtung, alles in ihrer Macht stehende zu tun, zum vollen Wert an. Von grundlegender Wichtigkeit sei es, daß die Reichrregie- rung eine

faire Erprobung des Planes

gestatte und daß sie während dieser Probe in der Füh­rung ihrer Angelegenheiten Vorsicht walten lasse. Das steigende Niveau der öffentlichen Ausgaben lege bereits fetzt dem Wirtschaftsleben einen künftigen Antrieb zu­grunde und drohe, die wesentliche Stabilität des öf­fentlichen Finanzlebens zu untergraben. Laste man diese Tendenz ungehemmt fortgewähren, so sei es so gut wie sicher, daß die Folgen in ernsthaftem wirtschaft­lichen Rückschlag und in einer heftigen Erschütterung des deutschen Besitzes hn In. und Ausland bestehen werden. Abhilfe könne in erster Linie dadurch geschaffen wer­den, daß ein Regime

strikter Sparsamkeit

und geordneter öffentlicher Finanzen angewandt werde. Im ersten Kapitel über die Finanzpolitik des Reiches wird vor allem die

steigende Tendenz der Gesamtausgaben

behandelt, die sich für das laufende Rechnungsjahr auf 9130 Millionen Reichsmark beliefen gegenüber einem Ausgabenvoranschlag in Höhe von 8543 Millionen Reichsmark rm abgelaufenen Rechnungsjahr und tat­sächlichen Ausgaben von 7444 Millionen Reichsmark im Jahre 1925-26. Die Steigerung wird zunächst zurück­geführt auf die mit der Hinausschiebung des endgülti­gen Finanzausgleichs verknüpften erhöhten Ga­rantieleistungen des Reiches gegenüber den Landern und Gemeinden. Ferner wird die geplante

Gehaltserhöhung

erwähnt, die nach den Regierungsvorschlägen in einer Form erfolge, bei der die höchste Wahrscheinlichkeit be- stehe, daß sie für die allgemeine Wirtschaft im Reich ernste Folgeerscheinungen zeitigen werde. Außerdem werden schließlich die Entwürfe des Kriegsschädenschluß- gesetzes und des Reichsschulgesetzes erwähnt. Der erste Entwurf sehe offenbar Ausgaben von 1000 Millionen Reichsmark vor, während man sich anscheinend um die finanzielle Auswirkung des Reichsschulgesetzes trotz der Warnungsrufe von Ländern und Gemeinden bisher we­nig gekümmert habe. Auch hier habe der Generalagent kein Urteil über irgendeine der neuen Vorlagen, einzeln und für sich genommen, zu fällen. Aber die Freiheit der Reichsregierung in bezug auf Aufstellung und Handhabung des Haushaltsplanes schließe eine Verantwortlichkeit für die natürlichen und wahrscheinlichen Auswirkungen ihrer Handlungen ein, für die der Generalagent vier Kategorien auszählt:

1. Gefährdung der Stabilität des Reichshaushaltes,

2. wachsende Forderungen der Länder,

3. in steigendem Maße ungesundes öffentliches Fi­nanzwesen infolge des Fehlens einer tatsächlichen Kon­trolle über öffentliche Geldausgaben und öffentliche An­leihen,

4. gesteigerte Produktionskosten, Preise, Lebens­haltung, Gehaltserhöhungen im allgemeinen Wirt­schaftsleben, erhöhte Eisenbahntarife usw.

Offensichtlich wohnt allen diesen Entwicklungen die Tendenz inne, die Kosten der Erzeugung zu steigern und dergestalt die Fähigkeit der deuffchen Wirtschaft, in den Wettbewerb auf möglichst hohe Exporte ein­zutreten, zu verringern.

Im zweiten Kapitel werden besonders die umfang­reichen

3n- und Ausländsanleihen

der Länder und Kommunen unterfucbt Hin gewiesen wird insbesondere darauf, daß die Ausländsanleihen 1.6 Milliarden betrügen und damit her Höhe der .Kredite von Handel und Industrie erreichen. Die Abhilfe sieht

der Generalagent auch hier in der Beschneidung der Ausgaben auf ein Mindestmaß. Dringend nötig sei deshalb eine neue und wirklich wirksame Kontrolle Die entsprechende Ankündigung der Reichsregierung vom 7. Oktober dieses Jahres sei außerordentlich zu begrüßen, aber es sei von äußerster Bedeutsamkeit, daß das Reich dabei die aufrichtige und verständnisvolle Un­terstützung der Länder finde. Im dritten Kapitel werden die störenden Cinflüsie gegen die Kredit- und Währungspolitik der Reichsbank erörtert und betont, daß die finanziellen Operationen des Reiches, der Län­der und der Gemeinden eine gesonderte Kreditpo­litik darstellten, die heute im Gegensatz zu der Kredit­politik der Reichsbank ausgeübt werde. Das Ergeb­nis tnefer verschiedenen Politik liege in der Richtung der Expansion, die sich im September besonders fühl­bar macht« und den Gesamtumlauf des Reichsbankkre­dites sowie den Gesamtumlauf der deutschen Zahlungs­mittel auf den

Höchststand feil der Slabilifierung

gebracht habe. Während der ersten fünf Monate des Jahres hätten die Gold- und Devisenbestände der Reichsbank um zirka eine Million Reichsmark abge­nommen, während ihr Portefeuille ht Wechseln um et­wa den gleichen Betrag angewachsen sei. Ein letzter störender Einfluß fei die Handhabung der öffentlichen Gelder, die sehr enffchieden dahin tendiere, di« Au- torität der Reichsbank zu verringern und ihr Hilfs­mittel zu entziehen, die sie im Allgemeininteresse der deutschen Währung benötigte. Di« Denkschrift verlangt daher einen klar umrissen en und umfassenden Plan, der eine gehörige koordinierte Politik hinsichtlich der öf­fentlichen Gelder gewährleiste.

Bei einer ungehemmten Auswirkung aller dieser Tendenzen, so faßte dann Parker Gilbert feine Ergeb­nisse in eine Schlußbetrachtung zusammen, ist es einer­seits nahezu sicher, daß sie zu empfindlichen wirtschaft­lichen Rückschlägen führen würde und andererseits wahrscheinlich, daß sie den Eindruck verstärken würden, Deutschland handle nicht mit gehöriger Berücksichti­gung seiner Reparationsverpflichtungen.

Zum Schluß feiner Denkschrift spricht der General­agent die Hoffnung aus, daß die Reichsregierung int Interesse der deutschen Wirtschaft wie auch in dem der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Deutsch­lands schleunige und wirksame Maßnah­men ergreifen werde, um der Situation zu begegnen. Glücklicherweise ist, so sagt er dabei, die Lage noch nicht kritisch geworden. Noch liegt es in der Macht der Reichsregierung, wenn sie rechtzeitig handelt, den jetzt drohenden Gefahren zu gebieten u,nb der deutschen Wirt­schaft wiederum zu einer gesunden Lage zu verhelfen."

Die Antwort der Regierung.

Auch die Antwort der Reichsregierung auf das Me­morandum des Reparationsagenten ist sehr umfang­reich und geht ausführlich auf alle Punkte des Repa­rationsagenten ein.

In dem Schreiben kommt zum Ausdruck, daß Deutsch­land mit dem Reparationsagenten einig geht darin, daß die deutsche Regierung von finanzpolitischem, wirt­schaftlichen, etat. und anleihepolitischem Gebiet sich im Rahmen seiner allgemeinwirtschaftlichen Lage zu hal­ten bestrebt sein müsse. Auch das finanzpolitische Ver­hältnis zwischen Reich und den Ländern sei nach An­sicht der Reichsregierung und in Uobereinstimmung mit dem Reparationsagenten so zu gestalten, daß die zen­trale Finanzzuständigkeit des Reiches nicht über das Maß ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden darf. Die Reichsregierung gehe mit dem Re­parationsagenten konform darin, daß sie vor allem auf ihre Pflichten aus den Dawesgefetzen Rücksicht neh­men muß In der Anleihepolitik werde das Reich im­mer in enger Fühlung mit der Reichsbank operieren.

Die Antwort Deutschlands an den Reparations­agenten hebt dann noch einige Punkte hervor, in denen sie sich den Ansichten Parker Gilberts nicht anschließen kann. Die Ausgaben des außerordentlichen Etats würden auf die Etats der kommenden Jahre so verteilt werden, daß den Reichsfinanzen eine ungesunde Anspan­nung erspart bleibe. Die Folge davon werde sein, daß verschiedene für die nächste Zeit geplante Bauten auf spätere Termine verlegt werden.

Das Schlußkapitel Köhlers lautet: Die Einstellung der deutschen Regierung zu der Durchführung des Lon­doner Abkommens steht fest. Mit dem Generalagenten betrachtet sie den Plan als ein Mittel, die Lösung des Reparationsvroblems praktisch zu erproben. Sie ist ge­willt, das chre zu einer loyalen Erprobung beizutra­gen. Sie ist sich der damit verbundenen Pflichten und Opfer voll bewußt. In diesem Bewußtsein hat die deuffche Regierung bisher gehandelt. Ihre Maßnah- men, die im Vorstehenden im einzelnen dargelegt sind, dienen im Ziel dem Aufbau normaler Volks- und Staatswirtschaft, ohne die eine weitere erfolgreiche Durchführung des Sachverständigenplanes nicht wohl möglich ist. ' Dies Ziel schließt das oberste Bestreben ein, die fundamentale Voraussetzung des Planes feftzu- halten: das Gleichgewicht im Haushalt der öffentlichen Wirtschaft. Nach den gegebenen Aufklärungen wird

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auch für den Außenstehenden der Eindruck sich nicht rechffertigen lassen, als obDeutschland auf seine Repa­rationsverpflichtungen keine gebührende Rücksicht ge­nommen habe" und als obdie deutsche Finanzpolitik des letzten Jahres nicht im Interesse der Reparations­verpflichtungen Deutschlands geführt" worden sei. Was insbesondere die Mitwirkung der Reichsregierung bei der Arbeit des Transferkomitees angeht, so ist nach dem, was die Reichsregierung in der Praxis der letzten Jahre getan hat, an der Bereitwilligkeit zur Mithilfe im Rahmen gesunder Wirtschasts- und Finanzpolitik kein Zweifel. Die Regelung des Sachverftändigenpla- nes mit ihrer scharfen Trennung zwischen der inneren Aufbringung der Reparationsleistungen und ihrer Ue- bertragung nach Außen ist mit Recht von der ganzen Welt als der größte Fortschritt in der Reparationsfrage aufgefaßt worden; die positiven Pflichten, die der Plan der deutschen Regierung hinsichtlich des Transfers zu­weist, sind in ihm (Anlage 6) genau umgrenzt. Die Reichsregierung stellt fest, daß sie die Möglichkeiten des Transfers niemals künstllch beeinträchtigt hat, sie weist auch den Gedanken von sich, es je künftig zu tun. Noch stehen die wirklichen Proben, ob ein echter Transfer im Sinne des Planes auf die Dauer möglich ist, uns bevor. Seine Verwirklichung ist, wie der General­agent selbst zutreffend feststellt und wie sich auch aus den Darlegungen dieser Aufzeichnung ergibt, von der Wirtschaftspolitik anderer Länder in weitem Umfange abhängt.

Die Reichsregierung glaubt, diese Aufzeichnung nicht schließen zu sollen, ohne ihrer Zuversicht Ausdruck zu verleihen, daß das Vertrauen in die loyale Mit­arbeit aller dazu Berufenen, in dessen Zeichen der Sachverständigenpfan geschaffen wurde, auch die uner- schütterte Grundlage künftiger getneinfamer Arbeit fein wird.

gez. Dr. Köhler, Reichsminffter der Finanzen.

Zu dem hochwichtigen Wechsel von Schriftstük- ken wird uns aus Berlin geschrieben:

Des Reparationsagenten Parker Gilberts Me­morandum ist nun bekannt geworden. Es ist ein sehr ausführliches Schriftstück, dessen Inhalt die Bedeutung durchaus rechtfertigt, die ihm in der Oeffentlichkeit bereits, wenn auch mehr als einem Faktum der Politik, gegeben worden ist. Die Reichsregierung hat sich der Berechtigung des Gil- bertschen Vorgehens nicht verschließen können, wenn sie auch in Einzelheiten eine Erwiderung versucht und vor allem eine Erklärung für ihr bisheriges Verhalten. Im allgemeinen kann man sagen, daß weder die Denkschrift des Repara­tionsagenten selbst noch auch die Antwort der Regierung, wie sie jetzt im Wortlaut vorliegen, Neuigkeiten bringen. Die Kritik des Repa­rationsagenten muß anerkennen, daß im Augen­blick die finanzielle Lage Deutschlands als solche und vor allem auch die Loyalität der Reichsregie­rung hinsichtlich der deutschen Reparationsver- pflichtungen zu einem unmittelbaren Eingreifen keine Veranlassung gäben. Doch feien Gefah­ren im Verzug, auf die hinzuweisen die Pflichten des Reparationsagenten erforderten. Diese Ge­fahren resultierten aus der gegenwärtigen Finanz» und Kreditpolitik der deutschen Wirtschaft und aus der starken Ausgabesteigerung des Reiches. Die Stabilität des Haushaltes müsse gesichert werden, dieder Eckstein des Sachoerständigenplanes für den Wiederaufbau Deutschlands bilde." Der Re­parationsagent befürchtet, daß die geplanten neuen Ausgaben es dem Reich und den "Ländern schwer mache, ihre Haushalte in Ordnung zu halten, zu­mal den Ländern und Gemeinden, die durch die Maßnahme des Reiches schwer belastet würden. Der Reparationsagent kommt zu dem Ergebnis, daß eine tatsächliche Kontrolle über die öffentlichen Geldausgaben und öffentlichen Anleihen fehle, Demzufolge, so heißt es wörtlich, ist in steigen­dem Maße ein ungesundes öffentliches Finanzwe­sen in Deutschland herrschend; und das Geld, welches für die Fortentwicklung der deutschen Landwirtschaft und Industrie so drin­gend nötig ist, wird durch Steuern und öffentliche Anleihen von einer Reihe öffentlicher Aus­gaben verschlungen, die anscheinend ohne Rücksicht auf den von Deutschland erlittenen Verlust an flüssigen Kapitalien und auf die drin­gende Notwendigkeit zur Neuschaffung dieses Ka­pitals mit Hilfe von Sparsamkeit und Vorsicht beim Geldausgeben übernommen werden." Parker Gilbert weist denn noch auf die Gefahren hin, welche die deutsche Finanzwirtfchaft auf das Transfervroblem ausüben könnte.

Die Antwort der Reichsregierung ist noch län­ger als das Memorandum. Das ist natürlich, da sie ausführlich auf die von Parker Gilbert hervor­gehobenen Punkte eingeht. Wie schon gesagt, ver­

steht sich die Antwort dazu, den Vorhaltungen Gilberts in vielen Punkten recht zu geben, und sie bringt auch die Zusicherung, daß man den Haus­halt für 1928 nach den Grundsätzen ftrenö- ster Sparsamkeit aufstellen werde. g;e gibt aber sorgfältiger die Gründe an, die zu der Ausgabesteigerung veranlaßt haben, nennt die Erhöhung der Reparationsleistungen und die Ko­sten der Sozialversicherung, der Erwerbslosenf-ir- sorge und der Kriegsbeschädigtenunterstützung Die Zusicherungen hinsichtlich der Ausgabeneinschrän- kung beziehen sich auf die Ankündigung der Ve--. einfachung der Reichsverwaltung und der Ver­waltung der Länder und Gemeinden, auch werde man sich bemühen, die Grenzen zwischen den V e r- waltungskompet-nzen des Reiches, der Länder und Gemeinden deutlicher zu ziehen. Cz sei allerdings zu erwarten, daß diese Verein» fachung eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werde. Weiter will die Reichsregierung durch Förderung der Wirtschaft und Aktivierung der Handelsbilanz die Stabilität des Haushaltes zu stärken suchen. Sie will damit zugleich auch den Erfordernissen der Transferierung der Repara­tionsleistungen entgegenkommen. Meintmgsver- schiedenheiten zwischen Parker Gilbert und dem Kabinett zeigen sich in der Beurteilung der Aus- landsverschuldung der deutschen Wirtschaft. Es wird in betonter Form darauf verwiesen, daß Ausländsanleihen von den öffent­lichen Körperschaften nur für produktive Zwecke und nicht etwa zu Verwaltungsausgaben ausgenommen werden dürften.

Die Reichsregierung kommt denn auch noch auf die drei Gesetzesvorlagen zu sprechen: Die Be- soldungsreform, das Reichsschulgesetz und das Li- quidationsschädengesetz, die bekanntlich die Vor­haltungen des Reparätionsagenten erst geweckt ha­ben. Man erfährt jetzt, daß die Kosten der Besoldungsreform in ihrer Gesamtheit auf Milliarde geschätzt werden. Das Liquidations- schädengesetz werde eine ungebührliche Inanspruch­nahme des Kapitalmarktes oder der Leistungs- kraft des deutschen Steuerzahlers nicht zur Folge Haben, da mit dem Verkauf der Vorzugsakften der Reichsbahngesellschaft der größte Teil der Kosten gedeckt werden könnte. Man besteht also auf die Flüssigmachung der Vorzugsaktien der Reichs­bahn, ein Verfahren, das bekanntlich den Wider­stand des Reparationsagenten geweckt hat. Be­züglich des Reichsschulgesetzes wird die alte Er- klärung wiederholt, daß es in den ersten drei Jah­ren keinerlei Kosten verursachen werde.

Die Reichsregierung wiederholt zum Schluß eine Bemerkung, die sie bereits an den Anfang ihrer Antwort gesetzt hat, nämlich daß sie mit dem Reparationsagenten den Dawesplan als ein Mit­tel ansehe, die Lösung des Reparationsproblems praktisch zuerproben". Ob die Antwort einen günstigen Eindruck machen wird, werden die kom­menden Besprechungen zeigen, wird vor allem die Haltung dartun, welche die ausländischen Kredit­geber Deutschland gegenüber einnehmen werden.

Zeitschriften.

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