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Anzeiger für die Stadt Fulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Nr. 173.

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Samstag, 30. Iuli 1927.

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54.Zahrg.

Die Krise in Genf auf dem Höhepunkt.

Der Gegensatz zwischen

wtb. Genf, 29. Juli. (Eig. Funkm.) Die Ma­rine-Konferenz ist am Donnerstagabend verhältnis­mäßig rasch in ihre größte und vielleicht letzte Krise eingetreten. Die von Bridgeman aus London mit­gebrachten Vorschläge ,die in ihren wesentlichen Punkten den auf Grund der britisch-japanischen Verständigung formulierten Anträgen entsprechen, sind von dem Führer der amerikanischen De­legation Gibson nicht angenommen worden. Gibson hat gegen mehrere Bestimmungen des Pro­jektes Einwände erhoben und Vorbehalte geltend gemacht. Er hat sich jedoch bereit erklärt, die Vor­schläge unverzüglich dem Präsidenten Coo- l i d g e zur Kenntnis zu bringen, sodaß die Delega­tion in der öffentlichen Vollversammlung am Mon­tagnachmittag in der Lage sein würde ,die endgül­tige Stellungnahme ihrer Regierung darzulegen. Die amerikanische Opposition richtet sich in erster Linie gegen die Bewaffnung der leichten Kreuzer mit 6-Zoll-Geschützen und gegen die weitere Ver­wendung von 25 Proz. der Schiffe, die das Schiffs- Alter überschritten haben und deshalb regelrecht ersetzt worden sind. Auch machen die Amerikaner Bedenken wegen der Zuteilung von nur 12 Kreu­zern von 12 000 Tonnen geltend, da ihre Bedürf- ntffe eine größere Zahl dieser Kriegsschiffe erfor­derten.

In Konferenz-Kreisen herrscht am Freitagvor­mittag eine ausgesprochen pessimistische Stim­mung. Auf Grund der Andeutungen, die Cham­berlain in seiner Unterhaus-Rede gemacht hat, rech­net man allerdings in manchen Kreisen damit, daß die britische Delegation, um die Konferenz vor einem vollen und endgültigen Mißerfolg zu retten, in letzter Stunde noch einen neuen Vor­schlag unterbreiten wird.

e

Die Genfer Seeabrüstungskonferenz mit ihrem Zwischenspiel in London hat sich zu einem. Zustand entwickelt, daß in der großen Weltpresse schon das Wort ,Lonflikt zwischen Amerika und England" laut geworden ist. Kritische Beurtei­ler der Sache haben bereits vor Beginn der Kon­ferenz im vorigen Monat der Meinung Ausdruck gegeben, daß diese im Wesentlichen auf Interpre- tationskunststücke der im Washingtoner Abkommen festgelegten Seerüstungsformel 5:5:3 zwischen den Vereinigten Staaten, England und Japan hinaus­laufen würde. Weiterhin waren solche Kritiker der Meinung, daß für den Erfolg der Konferenz im Sinne eines wahren Friedenswillens es darauf an­käme, daß diese Formel nicht nur auf die großen Schlachtschiffe Anwendung fände, sondern daß sämtliche Schiffskategorien darin einbezogen würden. Dieser letzte Punkt ist dann tatsächlich auch, nach dem bisherigen Stand der Genfer Ver­handlungen zu urteilen, die gefährliche Ecke gewor­den, an der sich die Geister scheiden.

Ein kommender Seekrieg wird wesentlich an­ders aussehen als alle vorhergehenden. Die Flot­teneinheiten, wie sie bislang Verwendung fanden, deren Hauptgewicht mit den großen schweren Kreu­zern gegeben war ,sind für die Seekriege der Zu­kunft kaum mehr von ausschlaggebendem Wert. Die. Anwendung der Formel 5:5:3 nur auf die Groß­kampfschiffe ist daher praktisch eigentlich sinnlos. Der Zukunft gehören andere Flotteneinheiten: Die leichten schnellen Kreuzer, die U-Boote, die Flug­zeugmutterschiffe, und nicht zuletzt muß man auch die Seeflugzeuge dazu rechnen. Auf der Washingto­ner Flottenkonferenzl921-22 hat man sich über diese Formel der Seekräfteverteilung, soweit sie sich auf die Großkampfschiffe bezogen hat, verhältnismäßig leicht verständigt. Dieses Mal in Genf aber hat es in diesem Punkte ziemlich gehapert. Als Wider­hall auf Chamberlains Aeußerungen zur See­rüstungsfrage vom 27. Iuli kommt aus Washing­ton nochmals eine Feststellung des amerikanischen Standpunktes, der darauf hinausläuft, daß Ame­rika eine Beschränkung des Gesamttonnagegehalts sämtlicher Gattungen von Nebenkampfschiffen, auch derer, die durch das Washingtoner Abkommen sei­nerzeit nicht erfaßt worden find, also auch der Kreuzer, durch die Verhandlungen in Genf errei­chen will. Was aber Chamberlain an dem besagten 27. Juli als englischen Standpunkt dargelegt hat, weicht von dem amerikanischen Konferenzziel we­sentlich ab. Seine Rede stand unter der Devise: Kein Nachgeben Englands in der Kreuzerfrage". England brauche die kleinen Kreuzer unbedingt.

3um Reichsschulgesetz.

In einer aus dem ganzen Reich beschickten Sitz­ung seiner Landesprovinzialverbände hat der Reichselternbund, die Spitzenorganisation der Evangelischen Elternschaft, zur fchulpoli- tischen Lage eine Erklärung beschlossen, in der die endlich erfolgte Vorlage des Reichsschulgesetzent­wurfes begrüßt wird. Der Entwurf gewähr­leistet die organische Weiterentwicklung unseres Schulwesens auf Grund der Gewissensfreiheit und des Elternrechts unter unbedingtem Festhalten an der staatlichen Schulhoheit.

Dagegen hat der Hauptausschuß des Deutschen Lehrervereins, in dem über 150 000 deutsche Volksschullehrer und Lehrerinnen ruiammenaeichlosien sind und der von jeher auf

England und Amerika.

In Friedenszeiten würden diese Kreuzer hauptsäch­lich zu Polizeizwecken benutzt, in Kriegszei­ten aber wären sie der Schutz der englischen Han­delsverbindung. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß diese Kreuzer gerade deswegen so von nöten wären, um das weitver­zweigte englische Interessengebiet zu schützen, das den Umfang einer Fläche von 13 Millionen Qua­dratmeilen habe. Wer aber erwägt, welche Be­deutung, wie oben erwähnt, gerade die kleinen schnellen Kreuzer in einem Seekriege der Zukunft haben werden, kann sich seine eigenen Gedanken darüber machen, warum England so zähe an der Freiheit im Bau solcher Kreuzer festhält. Die Eng­länder sagen,Handelsinteressen" und meinen tat­sächlichgrößte Kampffähigkeit zur See".

Auch nach der nochmaligen präzisen Feststellung des amerikanischen Standpunktes auf Cham­berlains Seeabrüstungsrede beharren die Englän­der bei ihrer Forderung der Freiheit für den Bau kleiner Kreuzer, soweit darüber englische Pressernel- dungen vorliegen. Man schlägt Amerika ein Kom­promiß vor, in dem es unter anderem heißt, daß England sich verpflichten will bis wenigstens 1931 keine großen Kreuzer mit 10 000 Tonnen zu bauen, damit Amerika in der Lage sei, die entsprechenden Kreuzer nachzubauen, sofern man England nur freie Hand für den Bau kleiner Kreuzer ließe. Ob sich daran die Konferenz vorläufig zerschlagen wird, ist im Augenblick nicht zu übersehen» die An­sichten darüber sind durchaus geteilt.

Mit gleicher Spannung, wie die Genfer Ver­handlungen wird der Petr oleum krieg be­trachtet, der zwischen den englischen und amerikani­schen Interessenten ausgebrochen ist. Dadurch wird die politische Spannung London-Newyork gewisser­maßen zu einem Konflikt mit doppeltem Boden; denn Erdölpolitik und Flottenpolitik gehören schon seit langem zusammen. Es handelt sich darum, daß amerikanische Oelinteressenten mit R u ß l a n d ein Abkommen über die Lieferung von 100 000 Tonnen Heizöl jährlich für kleinasiatische und in­dische Häfen geschlossen haben, was natürlich der englischen Konkurrenz erheblich mißfällt. Zurzeit verhandelt man in London miteinander, und cs gibt heute schon Leute, die der eMinung sind, daß man die F l o t t e n a b r ü st u n g s f r a ge und die Erdölfrage, welch letztere zunächst wie eine wirtschaftliche Angelegenheit aussieht, auch politisch miteinander verkoppeln wird und daß England schließlich zum Nachgeben in der Erdölfrage sich ein­verstanden erklärt, um dann mit diesem letzten Mit­tel eine günstige Entscheidung bezüglich seiner Kreu­zerwünsche zu erlangen.

Die englischen Vermittlungs-Vorschläge.

Die letzten englischen Vorschläge für einen bis 1936 qültiaen Vertrag sind in elf Punkten einqeteilt. Die Gesamttonnage an Kreuzern, Zerstörern und Unterseebooten für Eng­land und Amerika sollen je 590 000 Tonnen und für Japan 385 000 Tonnen nicht überschreiten. Darüber hinaus können 25 Prozent der Tonnage der überalterten Schiffe beibehalten werden, wo­bei die Altersgrenze für 10 000 Tonnen-Kreuzer 18 Jahre, für alle arideren Kreuzer 16 Jahre und für U-Boote 13 Jahre ist. Die Kreuzer werden in zwei Klaffen von 10000 Tonnen und von 6000 Tonnen eingeteilt, wobei die zweite Klaffe höchstens Sechs-Zoll-Geschütze haben darf. Die 10 000 Tonnen-Kreuzer werden für England und Amerika auf 12, für Japan auf sechs beschränkt Weitere Bestimmungen regeln die Höchsttonnage der Zerstörer und Unterseeboote und ihre Bestük- kung und sehen für England und Amerika eine U-Bootsflotte von je 90 000 Tonnen und für Ja­pan von 60 000 Tonnen vor, wobei die U-Boote in zwei Klassen von unter 600 Tonnen und zwi­schen 800 und 1000 Tonnen eingeteilt werden. Außerhalb der vorgeschlagenen Bestimmungen kann die Gesamttonnage von jeder Macht beliebig verwandt werden.

Eine besondere Bestimmung sieht die Beibehal­tung von namentlich erwähnten Schiffen vor, die n o ch v o l l le i st u n g s f ä hi g sind, aber weder in die 10 000 Tonnen-Klasse, noch in die 6000 Tonnen-Klasse fallen. Die britische Delegation an­erkennt in einer besonderen Anmerkung, daß durch Annahme dieser Bestimmung Amerika ohne Schiffe mit Acht-Zoll-Geschützen in der Kreuzerklasie blei­ben würde. Sie ist deshalb bereit, den Bau von Schiffen durch die Vereinigten Staaten zuzustim- men, welche nach der Meinung der Marinesachver- ständigen der drei Delegationen die Stärke Eng­lands und Amerikas in dieser Klasse ausgleichen.

liberalem Boden steht, eine Erklärung beschlossen, in der gegen den Entwurf des Reichsschulgesetzes Protest erhoben wird. Dieser Entwurf, so wird in der Erklärung ausgeführt, dürfe nicht Gesetz werden. Er stehe in unversöhnlichem Gegensatz zur Reichsverfassung, da er der Gemeinschaftsschule die ihr verfassungsmäßig zugesicherte Stellung als Regelschule nehme und sie zu einer Antragsschnle mache. Der Entwurf zerstöre ferner von Grund auf die Schulhoheit des Staates, indem er die Ent­scheidung über die Errichtung der Schulen dem Staat aus der Hand nehme und sie den Bekennt­nis- und Weltanschauungsgruppen übertrage. Der Entwurf zerschlage außerdem die leistungsfähige, voll ausgebaute Volksschule in zahllose kleine, lei­stungsschwache Schulen, vermehre die Kosten und schaffe eine dreifache Ueberwachung für Lehrer im Religionsunterricht.

Hrankreichr neue Militärpolitik.

Von Franz Geiger-Kronshagen.

Unter den wehrpolitischen Bestrebungen der Franzosen verdienen vor allem zwei Fragen Be­achtung: die Heeresresorm und die Befestigungen an der Ostgrenze. Durch erstere wird die stärkste und bestausgerüstete Armee Europas ge­schaffen, die den Anschein erwecken muß, als sei sie nicht nur zur Abwehr bestimmt. Demgegen­über soll entlang der ganzen Ostgrenze ein neuzeit­licher Befestigungsgürtel gebaut werden, der an sich auf reine Verteidigungsabsichten schließen ließe. Beides kostspielige Unternehmungen, die sich heute gleichzeitig kaum ein Staat leisten kann, die sich aber auf den ersten Blick schlecht zusammenreimen lassen.

Die Heeresresorm behandelt in vier Ge­setzen die Rekrutierung, die militärische Organi­sation des Staates im großen Rahmen, die Glie­derung des Heeres im einzelnen und die Vorbe­reitung der Mobilmachung des ganzen Landes. Schon die Aufführung dieser Gesetzestitel zeigt uns, daß wir es hier mit einem Werk zu tun haben, das in der Weltgeschichte seinesgleichen sucht. Als Merkmale der Reform sind hier zu nennen:

1. Die allgemeine Wehrpflicht bleibt bestehen. Die Kopfstärke der Armee wird kaum vermindert; wenn auch die Dienstzeit auf ein Jahr herabge­setzt werden soll, so geschieht dies doch nur unter der Bedingung, daß die Zahl der langdienenden Berufssoldaten von 30 000 auf 106 000 erhöht wird.

2. Die Zahl und Stärke der Infanterie- undKaval- lerie-Einhetten ist verringert auf Kosten einer Ver­mehrung der Maschinengewehr- und Artilleriefor- matioonen und vor allem der Fliegerwaffe. Bemer­kenswert ist ferner, daß die Zahl der Infanterie­divisionen gesetzlich festgelegt ist, während die Zahl der L u f t d i v i s i o n e n mit fortschreitender Tech­nik unabhängig vomParlament erhöht werden kann. Die starke Vermehrung der Kapitulanten mag zum Teil den Zweck haben, Ausbildungspersonal zu schaffen,- in der Mehrzahl werden aber diese Leute fraglos bei der Luftwaffe Dienst tun, weil dort wegen der schwierigen taktischen und vielseitigen technischen Ausbildung für kurzdienende Leute keine Verwendung ist. Einerseits wird also die Stärke der Träger des Jnfanterieangriffs vermindert und die vornehmlich der Abwehr dienende Feuerkraft der Maschinenwaffen gesteigert, andererseits wächst die Luftmacht an Leistungsfähigkeit weit über das Maß hinaus, was von ihr als Hilfswaffe in einer Abwehrschlacht zu verlangen ist. Richt unerwähnt darf bleiben, daß in der Gliederung der Flieger­waffe kaum ein nennenswerter Unterschied zwischen Friedensstand und Kriegsstand besteht.

3. Das stehende Heer (armSe de couverture) wird vollkommen getrennt von der Mobilmachungs­organisation. Die Deckungsarmee ist in kürzester Zeit kriegsbereit, denn ihre Einheiten liegen an der Grenze, und die jüngsten drei Reserve­jahrgänge (disponibilit^) können ohne Befragung der Kammern, also ohne Mobilmachungsbefehl, jederzeit einberufen werden. Unter dem Schutz der arm6e de couverture stellt bann die mobilisa- tion nationale das Volk in Waffen auf.

4. Alle körperlich zum Dienst mit der Waffe Untauglichen finden als emplotyes civilcs Ver­wendung im Verwaltungsdienst des Heeres, vor allem in der Wartung des zahlreichen Kriegsge- rätes.

5. Durch die Loslösung der Mobilmachungs­arbeiten von der Truppe und die umfangreiche Verwendung von Zivilangestellten werden die Truppenteile der Deckungsarme in voller Stärke ihrer eigentlichen Aufgabe, der Ausbildung zuge­führt. Demselben Zweck dient die Vermehrung

der Gendarmerie um 15 000 Mann: so ist der Truppe auch die Sorge um innenpolltüche AuM- den abgenommen. .

6. Die wirtschaftliche Kriegsvorbereitung ersaP alle personellen und materiellen Kräfte für du Heimat und stellt somit den Nachschub des Acassen- bedarfes an Masten und Munition sicher

Die französische Heeresresorm muß also nicht als Abrüstung, sondern als Umrüstung nach neuzeitlichen Gesichtspunkten erscheinen. Sie |oU 1930 durchgeführt fein.

Für dasselbe Jahr ist die Fertigstellung des Befestigungsgürtels vorgesehen. An dem Ausbauplan fallen zwei Merkmale besonders auf:

1. Während bis 1914 die Grenze nur von Bel­fort bis Verdun neuzeitlich befestigt war, so daß das Land von V-rdun bis zum Meer den Opera- tronen des Bewegungskrieges freien Raum bot, soll die neue Widerstandszone vom Aerinelkanal bis zum Mittelmeer reichen. Vom Beginn eines Krieges an, wenn die armee de couverture m die Verteidigungslinie einrückt, wird also die Fron! der ganzen Grenze entlang im Stellungskrieg en starren.

2. Die geplante Zone liegt nahe der Grenze. Eine Art zweiter Linie besteht nur im südlichen Teil. Dort liegt die frühere Front Belfort-Verdun, die übrigens nicht modernisiert werden soll; vor ihr ergeben die ehemals deutschen Befestigungen nunmehr mit Front nach Osten aus gebaut die eigentliche Verteidigungsstellung. Im Bauent­wurf sind alle Hohlbauten, Hindernisse, Derkehrs- und Nachrichtenanlagen, ja sogar Vorratsraume und Parks vorgesehen. Man will sich also unter allen Umständen in dieser einen Grenzlinie auf Monate entscheidend verteidigen. Diese Kampf­weise scheint auch dem Charakter des Franzosen, dessen Stärke von jeher die Verteidigung mar, am meisten zu entsprechen; zeigt doch die militärische Tradition Frankreichs eine starke Systematik, die der Verteidigung weit eher zugute kommt als dem Angriff, vor allem dem Angriff im Bewegungs­krieg.

Wie stellen sich nun die W,' e chfelbezie - Hungen zwischen den beiden Gesetzentwürfen dar? Frankreichs Wehrmachtpolittk ist seit dem Frieden von Versailles erfüllt von dem Wort Sicherheit", so, wie sie vor 1914 vom Ge­danken derRevanche" getragen wurde. Diese Sicherheit aber wäre durch den geplanten Ve- festtgungsgürtel auch mit einer weit schwächeren Armee hinreichend gewährleistet Wozu also die starke, Offensivmerkmale aufweisende Feldarmee?

Man hat den Gedanken ausgesprochen, daß dieser Bauplan den Zweck verfolge, die Besetzung des linken Rheinufers auf unbestimmte Zeit zu verlängern; denn erst, wenn die Befestigungen ausgebaut sind, soll die Besatzungsarmee zurück- aezogen werden. Daß dies 1930 noch nicht der Fall sein wird, ist jedem klar. Wann ist bei der rasch fortschreitenden Waffentechnik überhaupt eine Landesbefestigung fertig? Mag sein, daß diese an die Räumuna des linken Rheinufers geknüpfte Bedingung den Zweck hat, Zeitgewinn zu bringen: dies aber, wie uns scheint, weniger, um die Rhein- landdesetzung zu verlängern, sondern um zu war­ten, bis die künftige Entwicklung de- Kriegswesens klarer zu erkennen ist als jetzt, bald nach dem Weltkrieg, der alle früheren Begriffe über den Haufen geworfen hat.

Auch folgende Vermutung liegt nahe: der Bau der Grenzstellung wird an den Stellen begonnen, wo man nach der neuen politischen Lage de­fensiv bleiben will und kann. Ist bann das Geld zu Ende, so bat man sich für künftige Operatious- pläne und Aufmärsche günstige Vorbedingungen geschaffen, ohne von vornherein die operativen Ab-

Die ReiWannerkonserenz des AMmS.

Stellungnahme zu den wehrverbänden.

lieber die Reichsbannerkonferenz des Zentrums am Donnerstag wurde folgendes Kommunique ausgegeben'

Die Zentrumsmitglieder im Reichsbanner, die zu einer Aussprache über die durch den Aufruf Hörsings an den Republikanischen Schutzbund in Oesterreich und den daraufhin erfolgten Austritt des Reichskanzlers Dr. Marx aus dem Reichsban­ner geschaffenen Lage zusammengekommen wa­ren, sprechen ihr Bedauern darüber aus, daß Reichskanzler Dr. Marx sich zum Ausscheiden aus dem Reichsbanner veranlaßt gesehen hat. Ein­mütig wurde der Meinung Ausdruck verliehen, daß sich aus dieser bedauerlichen Tatsache für die anderen Mitglieder des Zentrums im Reichsbanner nichtdie Folgerung ergebe, gleich­falls das Reichsbanner zu verlassen. Ebenso einmütig wurde allerdings auch die Erwartung ausgesprochen, daß künftig politische Entglei­sungen von der Art des sttittigen Aufrufes unterlassen und weiterhin Sicherungen für strikteste Ueberparteilichkeit und außenpolitische Neutralität des Reichsbanners geschaffen werden. Die Konferenz bedauerte, daß die endgültige Stel­lungnahme des Bundesvorstandes zu der von Zentrumsmitgliedern des Reichsbanners am Dienstag in Magdeburg abgegebenen Erklärung noch nicht vorliegt und behielt sich ihr abschlie­ßendes Urteil über die Vorgänge der letzten Zeit ebenfalls noch vor."

Die Verhandlungen mit dem Reichsbannerbun- desvorstand sollen, wie weiter verlautet, fortge- führt werden. Die nächste Sitzung des Bun­desvorstandes des Reichsbanners am 9. August wird sich also mit den Forderungen des Zentrums zu beschäftigen haben.

Wie dieGermania" erfährt, war die Aussprache führender Zentrumsmitglieder im Reichsbanner in der Hauptsache von folgenden Gesichtspunkten beherrscht:

l.Das Reichsbanner ist gegründet worden als frei­willige Schutzwehr der deutschen Repu­

blik zur Abwehr gegen die Tätigkeit der lange vorher entstandenen staatsfeindlichen Organisationen. Dieser Gründungszweck bestimmt seinen überparteili­chen, rein staatsbürgerlichen Charakter und diese Ziel­setzung umgrenzt seinen Tätigkeitsbereich.

2. Weil nicht parteipolitische, sondern nur vater- ländische und staatsbürgerliche Interessen zum Zusammenschluß im Reichsbanner geführt haben, stellt das Reichsbanner eine selbständige, von parteipo­litischer Führung unabhängige und parteipolitischen Be- einflusiung unzugängliche Organisation dar.

3. Die Reichsbannermitglieder, die sich parteipolitisch zum Zentrum bekennen, sind dem Reichsbanner als Staatsbürger beigetreten, ohne dadurch die Partei zu verpflichten oder festzulegen. Die Zentrumspar- tei ist darum auch niemals für irgend eine Handlung des Reichsbanners verantwortlich.

4. Die Zentrumsmitglieder des Reichsbanners aner­kennen ihre Verantwortlichkeit der Zentrumspartei ge­genüber und halten es für ihre selbstverständliche Pflicht, daraus hinzuwirken, daß auch im Reichsbanner die Grundsätze der Zentrumspartei nicht verletzt werden.

5. Die Entscheidung überBeibehaltung oder Besei­tigung des Reichsbanners steht keiner politischen Partei, sondern nur einer vollverantwortlichen Regierung zu, die in der Lage ist, alle Folgen, die sich aus der Auf­lösung des Reichsbanners und selbstverständlich auch aller dem Reichsbanner als Gegner gegenüberstehenden Organisationen ergeben, auf sich zu nehmen.

6. Die Reichsregierung und die Landesregierungen sollten sich dafür einsetzen, durch die Entfernung der republikfeindlichen Organisationen auch die Notwendig­keit des Weiterbestandes des Reichsbanners zu besei­tigen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Zeitpunkt der berechtigten Auflösung des Reichsbanners bald gekom­men wäre.

7. Solange das Reichsbanner notwendig ist, sollten ihm möglichst viele Mitglieder der Zentrumspartei an­gehören, um die Wahrung des unverfälschten Reichsban­nercharakters zu gewährleisten. Nicht kritisieren, son­dern Mitarbeiten ist Pflicht aller, die verhindern wollen, daß aus dem deutschen Reichsbanner ein öster­reichischer republikanischer Schutzbund wird.