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Einjelmmmer 10 M. (mit MMr. Seilaae 15 M)

FuldaerZertung

_______2lnzeiger für die Stadt Aulda und den Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblatk.

7lr. 168.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. >:Monatlicher Bezugspreis 1,50 Mk.

Sonntag, 24. 3u(i 1927.

Anzeigen-Preise: Kleinzeile (Colonel) lokal 0,15 SU, auswärts 0,20 SU. Reklamezeile: lokal 0,60 SU, auswärts 0,80 SU. Bei Wiederholungen Rabatt. :•: Postscheckkonto Frankfurt a. M. 9h. 4051. :»:

54.Zahrg.

den

W Grenze zwischen Deutschem Reiche uni» Frankreich

Bayern und Baden an

* Geplante Versetzung elsässischer Präfekten. Der nationalistische ,,L' Alsace" berichtet, daß die beiden Präfekten der Departements Oberrhein und Niederrhein demnächst versetzt werden sollen.

Gang der Verhandlungen in Newyork sprach sich Dr. Schacht, der auf der Rückreise von Amerika in London eingetroffen ist, der B. Z. zufolge sehr befriedigt aus. Die nächste Konferenz der Notenbankpräsidenten würden Anfang nächsten Jahres in Europa stattfinden.

Die Genfer Marine-Nonferenz.

Aus Washington wird gemeldet: In der Frage der Genfer Marinekonferenz zeigt die Presse eine versteifte Haltung. Sie spricht nicht mehr von der Hoffnung auf Einigung, sondern verlangt, England solle Amerika Anspruch auf Parität auch

vr. Schacht in London.

--- Berlin, 23. Juli. (Eiq. Funkm.) Ueber

1848—1866 erlittenen Vermögensverluste. In diese Ka­tegorie gehören Renten an das frühere Schleswig-Hol- steinsche Herzoghaus, die auf preußischen Gesetzen be­ruhen, mit einem Betrage von insgesamt 376 000 Pa- piermark.

Alle Rentenansprüche zusammen machen jähr­lich 1,83 Millionen Papiermark aus. Für sie ver­langen die bisherigen Nutznießer Aufwertung in voller Höhe. Seit 1918 wurden die Renten von der preußischen Regierung in ihrem Papiermarkwerte weiter bezahlt. 1923 wurde die Zahlung wegen der Inflation eingestellt. Sachwerte sind an de- possedierte Fürsten und ehemalige Standesherren nicht geleistet worden, dagegen sind seit dem 1. Ja­nuar 1924 Barzahlungen in der Höhe von 2,24 Millionen Reichsmark geleistet worden. Nahe­zu die Hilfte, 964 000 Reichsmark, hat Alexander, Landgraf von Hessen, erhalten, weitere hohe Be­träge zwischen 100- und 200 000 Reichsmark fielen an die übrigen hessischen Familienmitglieder und die Herzöge von Schleswig-Holstein. Dazu kommen dann noch die Fürsten von Hohenzollern-Sigmarin- gen mit rund 79 000 Mark und neun weitere fürst­liche und gräfliche Familien mit Beträgen von 8000 bis 63 000 Mark.

Deutsche Herbstmanöver.

Gemeinsame Manöver von Heer und Marine.

Mitte September werden, den Blättern zufolge, auf der Insel Rügen und in dem dazugehörigen Seegebiet gemeinsame Uebungen der Reichswehr und der Flotte stattfinden. Der Reichspräsi­dent und Reichswehrminister Geßler werden an den Veranstaltungen teilnehmen. Im Rahmen der Uebungen wird am 14. September vor Rügen eine Flottenparade stattfinden.

dadurch anerkennen, daß es die Bestimmung der Zahl der großen Kreuzer jedem Lande überlasse. „Washington Post" weist England darauf hin, daß die Zeiten einer schwankenden amerikanischen Po- litik vorbei seien. Die jetzige Regierung sei konse- guent und fest in dem einmal eingeschlagenen Kurs, wie ihre Politik gegenüber China. Mexiko und Nicaragua zeige. „Tribüne" ermahnt Eng­land wiederum, Amerika nicht vor den Kopf zu stoßen. Schließlich sei im Notfälle Amerikas Freundschaft und Unterstützung wertvoller für Großbritannien als ein paar Kreuzer. Senator Moses, Mitalied des auswärtigen Ausschusses, er­klärte, der Senat werde nur ein Abkommen ge­nehmigen, das den jetzigen amerikanischen Vor­schlägen entspreche und die Souveränität Amerikas voll anerkenne. _____

vombenexplosionen in Vuenos-klirer

wtb. Buenos Aires, 23. Juli. (Eig. Funkm.). Gestern explodierte hier in der Nähe des Denkmals von George Washington eine Bombe, wo­durch der Sockel des Denkmals vollständig zer­stört wurde. Das Denkmal war ein Geschenk der amerikanischen Kolonie aus Anlaß der Zente­narfeier Argentiniens. Eine andere Pombe explo­dierte vor der Ford-Niederlassung. Man nimmt an, daß die Anschläge von Anhängern der Anar­chisten Saccos und Vanzettis ausgehen.

dererfeits abgeschlossenen alten Grenzverträge not­wendig geworden. Dies galt insbesondere auch da, wo der natürliche Wasserlauf des Rheines als Grenze zwischen dem Elsaß und Baden seit dem französisch-badischen Abkommen vom 5. April 1840 I infolge der Rheinregulierung Neränderungen er­fahren hat. Bei der Nachprüfung der Grenze, die von einer deutschen und einer französischen Kommission gemeinsam vorgenommen wurde,

stellte sich die Notwendigkeit heraus, den ganzen Grenzverlauf neu zu vermessen und teilweise neu zu vermerken, neue Pläne anzufertigen, sowie ein­zelne Unklarheiten zu beseitiaen, die über den Grenzverlauf bestanden. Die Arbeitsergebnisse der beiden Grenzkommissionen sowie ihre in mehr­jähriger Zusammenarbeit gewonnenen Erfahrun­gen führten im Spätherbst 1924 in Paris zu Ver­handlungen zwischen der deutschen und französi­schen Delegation. Diese fanden ihren Abschluß in dem neuen Grenzverträge vom 14. August 1925, der an die Stelle der Einzelverträge treten soll, die vielfach nicht mehr mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen übereinstimmen und da­her Anlaß zu Mißverständnissen und Grenzzwi­schenfällen geben könnten.

Der Vertrag umfaßt 53 Artikel und regelt die Materie in sechs Kapiteln.

Kapitel I und II beschäftigt sich mit dem Ver­laufe der Grenze und dem Urkundenmaterial.

Kapitel m behandelt insbesondere die Grenze zwischen Preußen und Bayern einerseits und Frankreich andererseits. Hier sind aus Zweck­mäßigkeitsgründen einige unwesentliche Gebiets­austausche vorgenommen worden, in dem das Deutsche Reich an Frankreich 0,7075 Hektar ab­tritt. während Preußen und Bayern zusammen 0,7675 Hektar erhalten.

Kapitel IV regelt die Verhältnisse zwischen dem | Lande Baden und Frankreich. Diesem Grenzab­schnitte wird die Hohettsgrenze durch die Achse desTalwegs des Rheins bestimmt. Einer beson­deren Regelung bedurften die Verhältnisse an den Rheinbrücken, die scbon einmal den Gegenstand eines vorläufigen Abkommens gebildet haben. In diesem sogenannten Baden-Badener Abkommen v. 1. Juli 1920 mar die umstrittene Frage de« Ver­laufs der Hoheitsgrenze auf den Rhekn- brücken, die nach den Artikel 66 des Ver­trags von Versailles in ihrer ganzen Länge Eigentum des, französischen Staates geworden sind, offen geblieben. Sie ist jetzt in Anerkennung des deutschen Rechtsstandpunkts dahin geregelt worden, daß die Hoheitsgrenze bei den festen Brücken durch die Mitte der Gesamtlänge aller Hauptstromöffnungen und auf den Dhiffbrücken ‘

Dem Reichstag ist durch das Auswärtige Amt dieser Tage der Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Frank­reich über die Festsetzung der Grenzen zugegangen. Dieser Vertrag ist schon am 14. Au­gust 1925 in Paris unterzeichnet worden. Der umfangreichen, mit viel Kartenmaterial eusgestat- teten Vorlage ist folgende Denkschrift der Reichs­regierung beigegeben:

Durch Artikel 27 und 51 des Vertrags von Versailles ist infolge der Abtrennung Elsaß- Lothringens an Frankreich die deutsch-französische Grenze in der Weise festgelegt worden, daß die Grenze vom 18. Juni 1870 wiederhergestellt wird und die Bestimmungen der Verträge über die Grenzstihrung vor 1871 wieder in Kraft treten.

in gleichem Abstand von den Außenwänden der auf beiden Ufern gelegenen Landschwellen ver­läuft. Im einzelnen wird festgelegt, in welcher Weise auf den östlichen Brückenhälften die deutschen Hoheitsrechte und die französischen Eigentumsrechte nebeneinander zur Geltung kommen sollen. Die Unterhaltung der Rheinbrücken liegt Frankreich ob. Der Polizei- und Sicherheitsdienst wird au: der östlichen Seite von den deutschen, auf der west­lichen von den französischen Beamten vorgenom­men. Die Zoll- und Paßkontrolle erfolgt an den Ufern.

Kapitel IV regelt außerdem die Frage der so­genannten Banngebiete. Der badisch - französische Vertrag vom 5. April 1840 hatte nämlich außer der Hoheitsgrenze eine Eigentumsgrenze für die badischen und französischen Gemeinden festgelegt, welche die Hoheitsgrenze des Talwegs des Rhei- nes hin und her überschneidend derartig verlief, daß einerseits badische Gemarkungsteile auf fran­zösischem Boden, andererseits französische Gemar- kungsteile auf badischem Gebiete lagen Die so­genannten „Banngebiete" waren mit besonderen Rechten und Freiheiten ausgestattet. In dem neuen Vertrage wird beiderseits die Aufhebung der Banngebiete einschließlich aller ehemals ver­bundenen Rechte öffentlich-rechtlichen Charakters anerkannt. Jeder Teil verzichtet ferner auf alle staatlichen Jagd- und Fischereirechte, die er frü­her auf dem Gebiete des anderen in Anspruch nehmen konnte. Von den noch verbliebenen fünf elsässischen ehemaligen Banngebieten in Baden sind zwei von Baden zurückgekauft worden, wäh­rend die anderen drei (Mothern, Münchhausen und Rheinaus) fortan nur als privater Grundbesitz der betreffenden elsässischen Gemeinden gelten. Zur Erleichterung der Bewirtschaftung des auf badi­schem Gebiete gelegenen elsässischen Gemeindebe­sitzes werden Derkehrserleichterungen und Zoll­befreiungen gewährt, wie sie auch sonst im klei­nen Grenzverkehr sind. Das badische Banngebiets, eigentum im Elsaß ist ftanzösischerseits auf Grund des Artikels 56 des Versailler Vertrags einbe­zogen worden. Da nach deutscher Auffassung diese emschädigungslose Einziehung zu Unrecht erfolgt ist, wurde dreferhalb bei der Unterzeichnung des Vertrags eine Rechtsverwahrung eingelegt.

Kapitel V enthält die Vorschriften über die De- aufsichftgung und Unterhaltung der Grenze.

Im Kapitel 6 sind verschiedene Schluß- und Uebergangsbestimmungen zusammengefaßt. Im Hinblick auf den späteren Abschluß eines Abkom­mens über den kleinen Grenzverkehr werden aus dem Bestreben eines freundnachbarlichen Einver­nehmens heraus schon jetzt den Eigentümern land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke die üblichen Zollbefreiungen im Verkehre mit ihren jenseits der Grenze liegenden Besitzungen zugestanden. Im Zusammenhänge hiermit hat die französische Re­gierung bei der Unterzeichnung des Vertrags durch Notenwechsel zugesagt, daß deutsche Staatsange­hörige, natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer noch nicht liquidierter, in einer Zone von fünf Kilometerbreite gelegener land- und forst­wirtschaftlicher Grundstücke sind, in ihr Eigentums­recht wieder eingesetzt werden. Durch diese Frei­gabe werden etwa 800 bis 900 Hektar hauptsäch­lich bäuerlichen Kleinbesitzes gerettet, dessen größ­ter Teil an der pfälzischen Grenze liegt.

Eine Schiedsklausel sieht für Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Durchführung des Ver­trags ergeben, ein Schiedsverfahren vor dem Stän­digen Internationalen Gerichtshof im Haag vor.

Damit ist eine Revision der zwischen ^Frankreich einerseits und Preußen,

Landesherren.

Aus parlamentarischen Kreisen schreibt man uns:

Der Begriff der „Standesherren" ist uns heute wohl soweit geläufig, daß wir uns darunter das im wesentlichen vorstellen können, was sie sind. Es sind jene, wie man zu sagen pflegte, „mediati­sierten" Fürsten, d. h. der Herrschaft entkleidete Fürsten bei Auflösung des alten deutschen Reiches, die aus der Tatsache ihrer früheren Souveränität eine Reihe von Ansprüchen erheben. Nicht bei allen stimmt das genau ,aber es genügt auch für den mo­dernen Menschey, wenn er das weiß und sich über diese veraltete Institution keine weiteren Gedanken macht, wir haben heute Wichtigeres zu tun.

Natürlich wird die Frage der „Standesherren" nicht entfernt den Staub aufwirbeln, den seinerzeit die Fiifftenabfindung aufgewühlt hat. Daß sich viele mit dem Gedanken eines Schiedsgerichts nicht vertraut machen können ,ist nicht weiter verwun­derlich, auch nicht, daß man den Versicherungen dieser Herren, sie wollten loyal sein, nicht ganz traut; das deutsche Volk hat zu viele Enttäuschun­gen erlebt! Selbstverständlich nimmt man auch ein­zelne Standesherren immer gern aus.

Freilich sollte man den Wert der beanspruchten Abfindungen auch wieder nicht unterschätzen, er be­trägt z. B. für Preußen nicht weniger als 6 Millio­nen Mark, eine Summe, die heute, wo wir mit wenigen Hunderttausenden oft rechnen müssen, doch nicht gering ist.

Trotzdem kann man sein Erstaunen nicht unter­drücken, daß im alten Staate diese Abfindungen lustig weiter bezahlt worden sind, ohne daß eigent­lich irgend jemand sich darum bekümmert hat, ja, wie viele mögen überhaupt davon gewußt haben. Sicherlich. bedeuten diese Zahlungen des Preußi­schen Staates, also doch die Arbeit der preußischen Wirtschaft, im Laufe der Jahrzehnte eine unge­heure Bereicherung gewisser Häuser, denen Hun­derttausende und Millionen zugewandt worden sind, ohne daß man eigentlich die rechtliche Vean- fpruchung hätte ohne weiteres anerkennen können. Denn selbst die Standesherren werden es kaum an­genehm empfinden, wenn man einmal darlegt, aus welchen „Rechten" sie ihre Ansprüche herleiten; sie sind teilweise derart, daß es genügen würde, sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, um eine Volksmeinung zu entfesseln, die wahr­scheinlich nur schwer sich selbst zu einer „billigen" Regelung entschließen würde.

Aber es ist notwendig, diese Dinge in aller Ruhe zu erledigen. Mit Heftigkeiten kommen wir nicht weiter und der Fehlschlag der Volksabstim­mung bei der Fürstenabfindung sollte den Beweis dafür geliefert haben, daß man mit Stimmungen eben keine Politik machen kann. Aber mehr als eine Regelung nach Billigkeit kann unmöglich von den Standesherren verlangt werden. Sollten sie dazu nicht zu bringen fein, so müßte man eben schärfere Maßregeln ergreifen, die darin bestehen würden, daß man einmal die „Ansprüche" mit all dem feudalen Krimskrams, der ihnen anhängt, un­tersuchte. Aber wir nehmen an, daß es die Stan­desherren im eigenen Interesse soweit nicht kom- j men lassen werden und zu einer Regelung nach Billigkeit um so lieber bereit sind, als dies das ein­zige Mittel ist, um möglichst rasch und schmerzlos an der Sache vorbeizukommen.

Die finanziell wichtigste Abfindung hat natür­lich wieder Preußen zu treffen. Es schlägt eine Ab­findung im Sinne der Aufwertung von Sparkassenbüchern und anderen öffentli­chen Anleihen vor. Dieser Gedanke ist durchaus be­achtlich und bedarf näherer Prüfung. Daß dabei keine direkten Ungerechtigkeiten vorkommen dür­fen, ist klar, aber die Standesheren können bezgl. der Aufwertung auch nicht besser behandelt wer- I den als Hunderttaufende, die durch die Inflation I geschädigt worden sind. Sie können längst nicht I in demselben Maße Eigentumsrechte in Anspruch I nehmen, wie etwa das preußische ehemalige Kö- I nigshaus in manchen seiner Ansprüche. Auf jeden I Fall sollte man nicht lange feilschen; die Sache er- I heischt rasche Lösung nicht nur im Sinne und In- I teresse des Staates, sondern auch der Standesher- I ren, die eine keineswegs nach jeder Richtung hin I einwandfreie Sache vertreten.

(Eine amtliche Zusammenstellung.

Auf eine Anfrage im Landtag hat das Preu- I ßische Finanzministerium nunmehr eine I Zusammenstellung über die Abfindung«!- und Ent- I schädigungsforderungen der ehemaligen Fürsten I und Standesherren in Preußen veröffentlicht. Diese I Forderungen gruppieren sich folgendermaßen:

1. „Hoheitsrenten", zugesichert für den Verlust I der Landeshoheit. Hier kommen die beiden Linien des I ehemaligen kurhessischen Fürstenhauses und die Familie I der Fürsten von Hohenzollern in Betracht, insgesamt mit I einem Betrage von 981720 Papiermark.

2. „Slandesherrliche Renten", zugesichert I für den Verzicht auf den in der Berliner Bundesakte I gewährleisteten „standesherrlichen Zustand". Hier kom- I men die Fürsten zu Salm, der Herzog von Arenberg I usw., im ganzen sieben Familien mit Ansprüchen in Höhe von 206 670 Papiermark in Betracht.

3. „Reichsschlußmäßige" oder „Rhein-Oktroi- I Renten", zugesichert für die Abtretung linksrheinischer Hoheitsgebiete an Frankreich im Jahre 1801. Es handelt sich hier um zwei Renten mit zusammen 37 000 Papier- I mark jährlich.

4. „Regalienrenten", zugesichert für den Vsr- I tust nutzbringender Regalien, wie der Posthoheit, des Iudenschutzes, der Leibeigenschaft usw. Hier kommen acht Renten für verschiedene fürstliche und gräfliche Fa­milien mit zusammen 128 900 Papiermark in Betracht.

5. „Apanage n", zugesichert zur Unterhaltung nachgeborener Prinzen der früheren hessischen Fürsten­familie, insgesamt 101280 Papiermark.

6. „Cntschädigungsrenten", zugesichert zur Schadloshaltung für die durch die Ereignisse der Jahre 1

Nachklange aus Wien.

Die Untersuchung.

wtb. Wien, 23. Juli. (Eig. Funkm.). In- tereffant ist die Feststellung, daß nahezu 50 Pro­zent der in Wien Verhafteten schwer v ojJ) e- strafte Verbrecher sind, darunter einer we­gen Brandlegung mit fünf Jahren Gefängnis und ein anderer wegen Mordversuch mit vierjähriger Kerkerhaft. Die Untersuchung der politischen Zu­sammenhänge erstreckt sich dem „Neum Wiener Tageblatt" zufolge auf die Agitation von kommu­nistischer Seite und auf die Hintermänner jener Provokateure, welche bei der Demonstration die Arbeiterschaft verhetzten und durch ihr aggressives Vorgehen gegen die Wache deren Einschreiten ver- anlaßt haben. Die Provokateure haben auch das Kommando zum Sturm auf die Wachstube und auf den Iustizpalast, sowie die Aufforderung zu den Brandlegungen gegeben. Eine Anzahl von Zeugen können bekunden, daß am vergangenen Freitag wie auch am Samstag ein regelrechter Staffettendienst zwischen dem Schauplatz der blu­tigen Ereignisse und gewissen bolschewisti­schen Personen organisiert war, die sich in Wien aufhielten.

♦

wtb. BJien, 23. Juli. (Eig. Funkm.). Die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Kommission zur Nachprüfung der Vorwürfe, die Sicherheitswache habe am 15. Juli Scheibenschuß- und Gasmunition verwandt, hat festaestellt, daß lediglich Heeres- rn u n i t i o n zur Verwendung gelangt ist und daß nicht eine einzige Scheibenschuß-Patrone vor und während den Ruhestörungen zur Ausgabe gelangt ist. Andere Gewehrmunition sind in den Bestän­den überhaupt nicht vorhanden.

Neuer Brand im wiener Iustizpalast.

Aus dem Justizpalast fliegen an einer Ecke Flammen auf. Die Feuerwehr war gleich zur Stelle und löschte in kurzer Zeit den Brand, der infolge Inbrandsetzung eines noch alimmenben Bal­kens durch den Luftzug entstand.

Der Fall Pieck.

Laut „Tägl. Rundschau" hat auf die Anregung des preußischen Landtagspräsidenten Bartels das Auswärtige Amt ein Jnterventionsverfahren im Falle Pieck bei der österreichischen Regierung ein­geleitet, für die jedoch keine staatsrechtliche Ver­pflichtung vorliegt, darauf einzugehen. Wie dis Blätter weiter mitteilen, wird sich auch die retdis- deutsche Strafbehörde mit der Wiener Reise Piecks zu befassen haben. Pieck befindet sich mit Zustimmung des preußischen Landtags in Untersuchung wegen Hochverrats und hat ebne Genehmigung der zuständigen Gerichtsstellen Deutschland verlassen.

Gemeinderaissihung in Wien.

Die Gemeinderatsdebatte über die Wiener Er­eignisse hat im allgemeinen einen ruhigen Verlauf genommen. Auch die Galerie verhielt sich vollkom­men ruhig. Die Verhandlungen zwischen der Mehr­heit und der Minderheit, die die Tendenz zur B e- ruhigung erblicken ließen, hatten Dringlichkeits- anträge zum Gegenstand, und zwar einen sozial- demokratischen auf Einsetzung eines sechsgliedrigen Untersuchungsausschusses mit Rücksicht darauf, daß die Regierung eine parlamentarische Untersuchung der Wiener Vorfälle nicht wolle, weiter ein Antrag auf Ueberprüfung der Gerüchte, wonach während der Tumulte aus dem Rathaus geschloffen worden fei, und endlich ein Antrag auf Auflösung der Gemeindeschutzwache.

Angenommen wurden beide Anträge auf Ein­setzung von Untersuchungsausschüssen und ein so­zialdemokratischer Zusatzantrag, dem Bürger­meister für feine Haltung in den kritischen Ta­gen Dank und Dertrauen auszusprechsn und ihn aufzufordern, dem Gemeinderat die notwen­digen Vorlagen zur Durchführung der von ihm getroffenen verschiedenen Maßnahmen zugehen zu lassen. Der Gegenantrag der christlich-sozialen Minderheit, dem Bürgermeister das M i ß t r a u en auszusprechen, wurde abgelehnt. Schließlich wurde der Antrag des Führers der chriltlich-loüa- len Gemeindefraktion, Kunschak, auf Auflösung der Gemeindeschutzwache ebenfalls abgelehnt. Die Ergebnisse der Abstimmungen nahmen beide Par­teien in voller Ruhe auf.

»New Statesman“ über dir Zukunft Oesterreichs.

In einem Aufsatz über die Zukunft Oesterreichs sagt die englische Wochenschrift „New Statesman", der Anschluß mit all seinen befürchteten Gefahren bedeute eine viel geringere Bedrohung des euro­päischen Friedens als es das Offenbleiben der Wunde Oesterreichs in bet Mitte des Kontinents tue. Die internationale Bedeutung der Wiener Unruhen liege nicht in ihrem angeblichen Zusam­menhang mit Rußland, sondern darin, daß Oester- re ichs Zukunft mit der Deutschlands verbunden werden müsse.

Die Stellungnahme der Christlich-Sozialen.

Die christlich-soziale Eesamtpartei- teitung Oesterreichs und der Vorstand des Klubs der christlich-sozialen Nationalräte und Bundesräte hielt in Wien eine gemeinsame Sitzung ab. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der die christlich-soziale Partei die Vorkommnisse der vergangenen Tage auf das tiefste beklagt, den Opfern der blutigen Vorfälle ihre innige An­teilnahme ausspricht und der Regierung für ihre Haltung während der Unruhen Dank und Ver- t tauen ausdrückt und erklärt, die Maßnahmen der Regierung, welche eine Wiederkehr solcher Er­eignisse unmöglich zu machen versprechen, voll und gWz unterstützen zu wollen.