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Fuldaer Leitung

Zer Entwurf des neuen Reichsschulgesetzes

Die Kirchenverfolgung in Mexiko.

Präsident Calles hat Anweisung gegeben, alle Prie­ster die wegen „Erhebung" zu Gefängnisstrafen verur­teilt wurden, freizulassen, da sie lediglich als „Werkzeuge der katholischen K>rche"s!) anzusehen seien. Dreizehn von ihnen wurden bereits in Freiheit gesetzt: dreizehn wei­tere, die nach der Insel Tresmarias verschickt worden waren, sollen demnächst freigelassen werden.

lautet, die unmittelbare Herbeiführung eines ge­waltsamen Umsturzes war. Umfangreiches, schwer belastendes Material wurde beschlagnahmt. "Die Rädelsführer wurden verhaftet. Zu Ruhestörungen ist es nicht gekommen.

Selbstverteidigung anderer Völker zu würdigen verstehen, sofern nicht zufällig deutsche Rechte im Spiele sind. Es wird in diesem Zusammen­hang nicht wundernehmen, daß den vergeblichen Bemühungen der Genfer Vertreter der großen Seemächte die französische These entgegengehalten wird, daß ohne vorherige absolute Sicherheitsga­rantien und ohne ein dichtes Retz gegenseitiger Ga­rantieepakte keine Abrüstung möglich sei. Die fran­zösische These, so heißt es, welche im Genfer Pro­tokoll ihren deutlichsten Ausdruck gefunden habe, sei die einzige Theorie der Vernunft, der Gerech­tigkeit und des Rechtes. Es ist indessen schwer ein­zusehen, daß man in Frankreich nicht begreifen sollte, daß es sich in der Abrüstungsfrage eben dar­um handelt, die Mittel der großen Seemächte zu beschränken, mit denen sie gegeneinander Krieg führen könnten, nicht aber um eine dauernde inter­nationale Legalisierung der französischen Macht-

_ In Deutschland ist man ganz allgemein der An­sicht, daß sich die Uebertragung der vollen Iahres- quoten des Dawesplans sehr bald als unmöglich Herausstellen wird. Es wäre aber durchaus verfehlt, annehmen zu wollen, daß in unseren Gläubigern- kreisen sich diese Reberzeugung bereits in glei­chem Maße durchgesetzt hätte. Im Gegenteil müssen die Aussichten auf eine vernunftgemäße und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten gerecht wer­dende Lösung des Reparationsvroblems heute ge» r i n g e r als je eingeschätzt werden. Rach der gan­zen Entwicklung aber, die die Diskussion des Re­parationsproblems in den letzten Monaten genom­men hat, ist die Befürchtung unserer Glä ibiger- kreise sehr stark geworden, daß die deutsche Regie­rung planmäßig schon jetzt eine Endlösung des Reparationsproblems erstrebt, und die offensichtlich zugespitzte und über dais Ziel hinausschießende Kritik des Generalagenten an unserer inneren Etats- und Kreditpolitik verfolgt den Zweck, uns von vornherein bei den befürchteten Auseinander­setzungen über eine Erleichterung unserer Zah­lungslasten durch den Hinweis auf unsere bud­getäre Verschwendungswirtschaft ins Unrecht zu setzen. Sie zeigt aber gleichzeitig, welch tiefgehende innere Meinungsverschiedenheiten schon jetzt in bezug auf das Maß der zukünftigen Trans­fermöglichkeiten vorhanden sind.

Der Dawesplan lehnt bekanntlich die Ansicht ab, daß aus Deutschlands Hilfsquellen zunächst seine vollen inneren Bedürfnisse erfüllt werden müssen, und daß für die Erfüllung seiner Verpflichtnugen aus dem Vertrage lediglich das verfügbar ist, was ihm etwa an Ueberfchüsfen herausznwirtschaften beliebt. Gleichzeitig aber ist nach Ansichl der Sa-' verständigen die Tatsache zu berücksichtigen, daß der Haushalt sofort aus dem Gleichgewicht gebracht wird, wenn die an e r ste r Stelle stehende Re- vaiationsverpflichtung. die Deutschland begleichen soll, zusammen mit einem nicht noch weiter ein­schränkbaren Mindestbetrag für seine eigenen in­neren Ausgaben in einem bestimmten Jahre eine Summe ausmachen, die seine Steuerkraft über­steigt.

_ Diese Umschreibung des Maßes der Transfer­möglichkeiten stimmt genau mit unserer Ansicht von dem Maße unserer Leistungsmöglichkeit über­ein, die von dem früheren Reichskanzler Wirth mit dem Schlagwort bezeichnet ist: E r st B r o t, dann Reparationen! Trotz der äußeren Uebereinstimmung ist aber natürlich die deutsche Auffassung und die Auffassung des Generalagenten über das Maß der inneren Bedürfnisse, die neben den Reparationszahlungen zu berücksichtigen sind, eine grundverschiedene. Diese Meinungsverschie­denheit ist jetzt noch nicht offen zurage getreten, weil im lausenden Budgetjahr zur Not noch neben den Reparationszahlungen die inneren Bedürfnisse des deutschen Volkes befriedigt werden konnten; wie knapp, das haben die erbitterten inneren Kämpfe um den Finanzausgleich gezeigt. Für das kommende Jahr, in dem zum ersten Male Vorsorge getroffen werden muß für die Aufbringung der vollen Reparationsleistungen, und in welchem die Budgetlage, abgesehen von den Reparationsleistun­gen, eine sehr viel kritischere sein wird, weil die Ueberschüsse früherer Jahre einschließlich der Münz­gewinne und des verbrauchten Kassenbetriebsfonds nicht mehr als Deckungsmittel zur Verfügung stehen, wird die Meinungsverschiedenheit über das Maß der inneren Bedürfnisse Deutschlands in vol­lem Umfange kn die Erscheinung treten, und das Stichwort, unter dem das Transfer-Komitee f; seiner Verpflichtungen gegenüber der Stabilität der deutschen Währung erledigen wird, wird nicht lauten: Erst Brot, dann Reparationen, sondern: Erst Reparationen, dann Brot.

Daher, um in diesem bevorstehenden Kampfe von vornherein eine günstige Position beziehen zu können, die überraschend unfreundliche Kritik von Herrn Gilbert, auch an den Maßnahmen der Reichsbank und an der Diskontpolitik des Reichs­bankpräsidenten.

Für uns in Deutschland ist der Bericht eine Lehre und eine Warnung. Er zeigt deut­lich, wohin der Weg führen wird und welche Ge­fahren, wir laufen, wenn die Regierung unvor­bereitet in die kommenden Auseinandersetzun­gen eintritt. Aber auch auf Seiten unserer Gläu­biger möge man sich hüten, den Bogen zu über- svannen, denn es wird wenige Deutsche geben, die Willens sind, sich für den Rest ihres Lebens mit SBeib und Kind vor den Pflug zu spannen, um die exaltierten Forderungen eines Clemen- ceaufchen „Friedensvertrages" zu erfüllen.

Als der General Chiangkaishek in siegreichem Vormarsch über den Pangtse hinüber gegangen war und einige Vorposten-Generale des mand­schurischen Herrschers Tschangtsolin überrannt hatte, glaubten unruhige Beobachter des chinesischen Kriegsschauplatzes, die endgültige Niederlage des Gebieters über die „drei östlichen Provinzen" stehe unmittelbar bevor.

Zu dieser überstürzten Beurteilung der Lage im fernen Osten ließ sich selbst Japan verleiten und entsandte drei Regimenter in einer Gesamfftärke von 2000 Mann nach China.

Das Herannahen der innerchinesischen Revolu­tionskämpfe an die Grenzen der Mandschurei be­ginnt bei Japan natürlicherweise gesteigerte Akti­vität auszulösen. Die Mandschurei oder — wie die Chinesen sagen — „die drei östlichen Provinzen" nämlich besitzen für die Japaner ein mehr als pla­tonisches Interesse: Kohlen und Erze locken das menschenreiche aber rohstoffarme Japan in die­ses Land, das dem japanischen Festlandbesitz Korea unmittelbar benachbart ist. Das ist ja die Tragik in der Geschichte des japanischen Volkes, daß es durch seine Uebervölkerung vor eine Alternative gestellt ist; die in ihren beiden Teilen die denkbar größten Schwierigkeiten birgt.

Um rund 800 000 Seelen wächst alljährlich die Bewohnerzahl der japanischen Inseln, ohne daß diesen Menschenmassen im eigenen Heimatlande ein auskömmliches Dasein geboten werden könnte. Weder auf der Erde, noch u n t e r der Erde bietet ihnen das japanische Mutterland eine Möglichkeit zur Fristung ihres Daseins. Der natürliche Weg aus solcher Not wäre eine großzügige Abwande­rung des Bevölkerungsüberschusses in geschlossene Siedlungen des Auslands. Da der Japaner aber das kalte Klima des asiatischen Kontinents im Ge­gensatz zu dem widerstandsfähigeren Chinesen oder Russen nicht ertragen kann, könnte man den Strom der japanischen Auswanderung nur nach den an­deren Randländern des Pazifischen Ozeans lenken: nach der Westküste Nordamerikas und Kanadas, nach Australien und Neuseeland. Alle diese Län­der aber wehren durch Einwanderungs­verbote dem gelben Menschen den Zutritt.

Da bliebe nur ein zweiter Weg: der Weg der Industrialisierung . Japan müßte sich in ein ver­geistigtes Zentrum der Produktion und des Han­dels verwandeln und versuchen, für sich ein mög-

stellung. Sie selbst haben Deutschland gegenüber am besten gezeigt, was sie in Wahrheit unter Ab­rüstung verstehen.

■ Der Bericht des Generalagenten über die ab­gelaufene erste Hälfte des 3. Raparationsjahces, der in diesen Tagen in deutscher Uebersetzung er­schienen ist, hat die Aufmerksamkeit der gesamten Weltpresse durch einige bemerkenswerte kritische, wenn nicht unfreundliche Feststellungen über die Finanzpolitik der deutschenNeichsre- g i e r u n g erregt. Der Bericht weist auf die stei­gende Flut der Ausgaben hin und erklärt, daß diese Ausgabensteigerung schärfste Aufmerksamkeit nur vom Standpunkte des Sachverständiaenplanes, sondern auch im Interesse der deutschen Wirtschaft im ganzen genommen erfordere.

Dieser Hinweis wäre ein Alarmsignal, wenn nicht gleichzeitig die beruhigende Zusicherung hinzugefügt würde, daß, wenn nur die deutsche Regierung die normalen Vorsichtsmaßregeln be- eckte, sie keine Schwierigkeiten finden werde, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Aufgaben ihres Haushalts aufrechtzuerhalten, einschließlich der im Sachverständigenplan vorgeschriebenen Re­parationszahlungen. Auf französischer Seite hat diese Kritik sofort in dem Sinne gewirkt, daß Deutschland Sabotage des Dawesplanes und böser Wille vorgeworfen wird und daß man sich dem Optimismus hingibt, Deutschland werde noch viel mehr als die normalen Zahlungen, die im Sach­verständigenplan vorgesehen sind, leisten können. Auch in den Vereinigten Staaten haben die Fest­stellungen des Generalagenten sicherlich nicht das Gefühl hervor gerufen, daß eine Endlösung des gan- zen Reparationsproblems, wie wir sie wohl im'In­teresse der deutschen wie der gesamten Weltwirt- schäft für geboten halten, schon in einer nahen Zu- kunst notwendig wäre.

Die kritischen Bemerkungen des Generalagenten über die deutsche Budgetgebarung kommen nicht von ungefähr. Sie sind bereits in seinem Jahresbericht vom 30. September 1926 vorbereitet. Schon damals hat der Generalagent das Anwach­sen des Haushaltsplanes des Reiches kritisiert und den von Minister Reinhold angenommenen Grund­satz, daß alle Kapitalausgaben nicht aus laufenden Einnahmen, sondern durch Kreditaufnahmen finan­ziert werden müßten, durch Hinweis darauf ad absurdum zu führen gesucht, daß dieser Grundsatz .früher oder später ein Deckmantel werde, um über­mäßige Regierungsausgaben zu verhüllen. Schon tm vorigen Jahresbericht finden wir also den Vor- ftoß, den der Generalagent jetzt unternommen hat, vorbereitet.

Für uns ergibt sich hieraus dis Frage, was die­ser Vorstoß bezweckt und wie wir ihn in unserem Kampfe um eine Endlösung des Reparationspro­blems bewerten müssen.

Die Situation, wie sie sich augenblicklich prä­sentiert, ist folgende:

Der Sachverständigenplan hat Deutschland drei Schonjahrs gegeben, in denen nur verhältnismäßig geringe Budgetleistungen zu machen waren. Nach einem weiteren Uebergangsjahr, das eine Verstär­kung der Budgetlefftungen vorsiebt, sollen ob 1. September 1928 auch die Budgetleistungen Deutsch­lands ihre volle Höhe erreichen und damit zur Normalannuität von 2500 Mill. Mark übergegan- gsn werden. Nach Ablauf dieser im Plan vorge­sehenen Wiederaufbauperiode erwarten die Sach- verstjändigen die Wiederherstellung einer solchen Stabilität der Wirtschaft, daß die Voraussetzun­gen für die Aufbringung der vollen Jahresleistun­gen gegeben seien.

Wären diese Annahmen eingetroffen und wür­den wir uns jetzt schon in einem so stabilen Zu­stand unserer Wirtschaft und unserer Staatssinan- zen befinden, wie das die Sachverständigen als Bedingung für den Eintritt des Normalzustandes betrachtet haben, dann wäre allerdings die Kritik- des Generalagenten sowohl am Finanzausgleich wie an der Höhe unseres außerordentlichen Etats begründet. Daß ober dieser Beharrungszustand weder für die Staatsfinanzen noch für die Wirtschaft für einen Beobachter von den Quali­täten des Generalagenten trotz aller hoffnungs­vollen Anzeichen im einzelnen keine Täuschung ge­ben

Die Ausführungen in Gilbert's Bericht mit shrer starken Kritik an der Budgetgebarung der deutschen Regierung können daher nur unter dem Gesichtspunkt gewertet werden, daß Gilbert so­wohl, wie die alliierten Regierungen einen deut­schen Vorstoß gegen den Dawesplan als bevorstehend ansehen und die nach' ihrer An­sicht kommende Auseinandersetzung über das Maß der Transfermöglichkeiten von Reparationsleistun­gen und die Revffion des Dawesplanes vorbereiten wollen.

* Gesandter Rauscher nach Warschau abgereisi. Der deutsche Gesandte in Warschau, Ulrich Rauscher, der sich einige Tage int Zusammenhänge mit den deutsch-polnischen Niederlassungsverhandlungen in Berlin aufhielt, ist laut „Voss. Ztg." wieder nach

* poincare reift nach Brüssel. Ministerpräsi­dent Poincare wird sich nach Brüssel begeben, wo er am Montag der Einweihung des auf dem Fried­hof von Laeken zur Erinnerung an einen in Bel­gien begrabenen unbekannten französischen Sol­daten errichteten Denkmals beiwohnen wird. Der französische Ministerpräsident wird während seines Brüsseler Aufenthalts Gast des belg. Königs sein.

* Abschluß der Neuregelung des bayerischen Selbstverwaltungsrechtes. Das große Gesetzge­bungswerk der Neuregelung des bayerischen Selbst­verwaltungsrechts wurde in der Vollsitzung des Bayerischen Landtags zum Abschluß gebracht durch die Annahme auch der Bezirksordnung und der Kreisordnung. Für die Kreisordnung stimmten sämtliche bürgerlichen Parteien. Die Annahme der Bezirksordnung erfolgte mit 75 gegen 24 Stimmen bei 13 Stimmenthaltungen der Bauernbündler. Sämtliche Gesetze wurden im wesentlichen in der Fassung der Ausschußbeschlüsse angenommen. Eine wesentliche Aenderung ergab sich nur hinsichtlich des Wahlrechts und der Wählbarkeit für den Be­zirkstag.

* Behebung der Regierungskrise in Dänemark. Aus Kopenhagen wird gemeldet: In der Sitz­ung des Folketings wurde der sozialdemokratische Antrag betreffend die Jndustriehilfe mit 90 gegen 55 Stimmen abgelehnt. Da bereits der kon­servative Antrag in dieser Frage vorher abgelehnt worden war, wird nunmehr die Regierungskrisis als überwunden betrachtet.

* Aufdeckung einer kommunistischen Verschwö­rung in Bolivien. Aus Asunto wird gemeldet: Hier wurde eine umfangreiche kommunistische Ge- jeimorganisation aufgedeckt, deren Ziel, wie ver-

lichst großes Absatzgebiet zu schaffen. Dann könnt« man aus dem Exportüberschuß alle jene Menschen ernähren, denen der karge Boden des Landes die Nahrung versagt. Eine Industrie aber läßt sich nur aufbauen auf der Basis der industrieller Grundstoffe Kohle und Eisen. Aber auch mit die sen hat die Natur den japanischen Boden nur spär­lich und unzureichend bedacht.

Darum muß Japan über seine Grenzen hin- überschauen, um aus dem Boden der umgebend »n Nachbarschaft jene industriellen Urstoffe, deren -3 so dringend bedarf, herauszuholen. Das ist der tiefe, tragische Grund für Japans mandschurische Interessen.

In der Mandschurei herrscht nun seit vielen Jahren als „ungekrönter König" Tschangtso l i n. Er war seit den Tagen des russisch-japanische» Krieges ein Günstling der Tokioter Regierung. Heber ihn übte Japan Macht aus im Lande de, Mandschus.

Dieser General Tschangtsolin hatte für Japan, Not (— oder etwa nur für die japanischen Be stechungsgelder? —) weitgehendes Verständnis Im Süden der Mandschurei haben die Japan-, bereits, unter seiner Herrschaft eine große Bahn linie, die Südchinesische Bahn, gebaut.

Alle diese Vorteile wähnt Japan bei einem weiteren Vormarsch der Südtruppen und einer Niederlage Tschangtsolins gefährdet.

Aus dieser Besorgnis heraus muß man dis er­wähnten Truppensendungen würdigen.

Tschangtsolin hat nach den wiederholten Nie­derlagen seiner Vasallen seine Truppen in Eil­märschen nordwärts zurückgezogen. Zwar ist die Mandschurei selbst noch ein gut Stück vom Schau­plätze entfernt. Aber immerhin haben die Ja paner es für ratsam gehalten, ihren früheren Kriegsminister Panamashi nach Peking zu schicken mit dem Auftrag, — wenn möglich — eine Ver­ständigung zwischen dem Norden und dem Süder zu vermitteln.

Diese Verständigungsaktion dürste jedoch alle, Wahrscheinlichkeit nach zum Scheitern oerurteib sein, weil die Position der kooperierenden Süd­streitkräfte, also der Heere Tschiangkaischeks, Feng^ Yu-Hsiangs und der Truppen der Hankau-Regie rung, zu überlegen ist, als daß sie ein Jnterelst daran haben könnten, ihren konzentrischen $or marsch auf Peking vor einem definitiven Siege ein zuttelle»

Gesetzes zu bringen, die die Fragen des Religions- und Weltanschauungsunterrichts betreffen, sofern sie diesem nicht enffprechen. Die Länder haben die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorfchristen so rechtzeitig zu erlassen, daß späte­stens zwei Jahre nach seiner Verkündigung mit der Durchführung begonnen werden kann. In B a - den und Hessen, sowie in dem ehemaligen Herzogtum Nassau tritt das Gesetz erst fünf Jahre nach seiner Verkündigung in Kraft.

Hierzu wird durch Wolff-Büro noch folgende Erläuterung verbreitet:

Der Reichsschulgesetzentwurf verwirklicht unbe­schadet der staatlichen Schulhoheit als leitende Ge­danken die Berücksichtigung des Willens der Erziehungsberechtigten. Allen drei Schulformen ist gleiche und freie Entwicklungsnwg- lichkeit gegeben worden. Der Entwurf stellt ' die Aufgabe, das Antragsrecht der Erziehungs­berechtigten auszubauen. Um hierbei die Gemein­schaftsschule in ihrer Zukunstsentwicklung den l" - den anderen Schularten gegenüber nicht zu ’■> nachteiligen, ist auch zugunsten der Gemeinschafts­schule das Antragsrecht gegeben worden.

Der zweite Abschnitt handelt von dem A n - tragsrecht. Gegen Entscheidungen, durch welche Rechte von Erziehungsberechtigten berührt wer­den, fft ein Rechtsmittelverfahren vorgesehen.

lieber den Religionsunterricht in den Volks­schulen handelt der vierte Abschnitt. Es wird hier der Grundsatz des Artikels 149 der Reichsverfos- sung, nämlich daß der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der betref­fenden Religionsgeselkschaffen unbeschadet des Auf­sichtsrates des Staates erteilt wird, im einzelnen näher umschrieben. Für die Bestimmungen über Lehrplan, Lehr- und Lernbücher, sowie für die Festsetzung der Zahl der Religionsstunden ist eine nähere Mitwirkung der Religionsgesellschaften vorgesehen. Zur Einsichtnahme in den Religions­unterricht bestellt der Staat auf Vorschlag der Re­ligionsgesellschaft im Schulwesen erfahrene Beauf­tragte. Eine Wiedereinführung der geistlichen Lo- kalfchulinspektion ist in keiner Weise beabsichtigt.

Der sechste Abschnitt knüpft in feinen lieber- gangsbeftimmungen an die geschichtliche Entwick­lung an. " Die verschiedenen vorhandenen Schul­arten gelten als im Sinne dieses Gesetzes be­antragt, falls keine neuen zu berücksichtigenden An­träge erfolgen.

Im letzten Eefetzesparagraphen wird die sogen, christliche Simultanschule des Südwestens behan­delt. Der Entwurf sucht dem Gesichtspunkt der be­sonderen Berücksichtigung durch Gewährung einer Sperrfrist von fünf Jahren gerecht zu wer­den, zu der die allgemeine Einführungfrist von weiteren zwei Jahren noch hinzutritt.

JV» ,62.

Sonntag, 17. Juli 1927.

Frankreich und die Zeekonferenz.

Die „K D." berichtet uns aus Paris:

Die Schwierigkeiten, mit welchen die Seeab- rüstungskonferenz in Genf zu kämpfen hat, wer­den in Frankreich als eine Rechtfertigung der eigenen Haltung gebucht. Es wird allgemein her­vorgehoben, daß die Standpunkte der an der Kon­ferenz teilnehmenden Seemächte sich schwer ein­ander angleichen lassen, und man gefällt sich darin, oie Ursachen dieser Uneinigkeit in realistischer Weise darzustellen. Der „Temps" schreibt: die Verhandlungen seien von rein politischen Gesichtspunkten bestimmt, und die einzige Frage sei, ob es England glücken werde, die See- herrschast aufrecht,zuerhälten oder ob die Ver­einigten Staaten künftig ungeheure Ausgaben für die Seerüstung machen würden, nur um den Eng­ländern das Gleichgewicht zu halten. Allein die Japaner dächten an das eigentliche Ziel der Kon­ferenz und erstrebten eine Beschränkung der See­streitkräfte. Besonderen Eindruck haben die Worte Lord Bridgemans hervoraerufen: „Es gibt kein Land, welches auf das Recht verzichten könnte, in Sicherheit zu leben," eine Sprache, die freilich für die Ohren französischer sogenannter „Ab­rüstungspropheten" von der Art der Urheber der neuen Heeresgesetzgebung wie geschaffen ist.

Es ist immerhin von Interesse, bei dieser Ge­legenheit wieder festzustellen, mit welch ruhigem Verständnis und mit welch gesundem Sinn für poli­tische Realitäten französische Kreise das Recht auf

3. Blatt.

Druck der Fuldaer Ackieudruckerei, Fulda

Der vom Reichskabinett gebilligte Entwurf eines Reichsschulgesetzes bestimmt folgende drei Formen für die deutschen Volksschulen:

a) Die nach den Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule (Gemeinschaftsschule).

b) Die Bekenntnisschule, und

c) die bekenntnisfreie Schule (weltliche oder Weltanschauungsschule).

Die Gemeinschaftsschule erfüllt ihre Unterrichts­und Erziehungsausgaben auf religiös-sitt­licher Grundlage ohne Rücksicht auf die Be­sonderheit einzelner Bekenntnisse unb Weltanschau­ungen. Der Religionsunterricht ist für alle Klassen ordentliches Lehrfach und wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Die bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes bestehenden nach Bekenntnissen nicht ge­trennten Schulen mit Religionsunterricht gelten als Gemeinschaftsschulen im Sinne des neuen Ge­setzes.

Die Bekenntnisschule dient zur Auf­nahme von Schulkindern eines bestimmten Be­kenntnisses sowie von Kindern verwandter Be­kenntnisse. An der Bekenntnisschule dürfen nur solche Lehrkräfte hauptamtlich beschäftigt werden, die dem betreffenden ober einem verwand­ten Bekenntnis angeboren. Diese Vorschrift be­zieht sich jedoch nicht auf diejenigen Lehrkräfte, die zur Erteilung des technischen Unterrichts ver­wendet werden. Die bestehenden evangelischen, katholischen und jüdischen Volksschulen gelten als Bekenntnisschulen im Sinne des neuen Gesetzent­wurfes.

Der Religionsunterricht

wird in den Volksschulen von einem Angehö- ri g e n der betreffenden Religionsgesell- s ch a ft in Uebereinstimmung mit ihren Grundsätzen unbeschadet des Aufsichtsrechtes des Staates erteilt. In den Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen ist für Bekenntnisminderheiten Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzurichten, wenn durchschnittlich mindestens zwölf Kinder des betref­fenden Minderheitsbekenntnisses in der Schule vor­handen sind und am Religionsunterricht teilneh­men. Die Bestimmungen über Lehrplan, Lehr- und Lernbücher für den Religionsunterricht wer­den im Einvernehmen mit den Religionsgefell» schäften erlassen, die auch bei der Festsetzung der Stundenzahl für den Religionsunterricht Mitwir­ken. Zur Einsichtnahme in den Religionsunter­richt bestellt der Staat im Schulwesen erfahrene Beamte, die von der Religionsgesellschaft vorge­schlagen werden. Den obersten Stellen der Reli­gionsgesellschaften ist Gelegenheit zu geben, sich da­von zu überzeugen, daß der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgesellschaft erteilt wird.

Die bestehenden Schulen sind unverzüglich in Uebereinstimmung mit den Vorschriften des neuen

Japan und die gelbe Revolution

Von Hermann Wilhelm Reuß, Berlin.

Ae NuauWlitik Der Deutschen Reichsregieruug

Jn der Kritik des Generalagenten.