Anzeiger für die Stabt Fulda und den'Landkreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.
7lr. 149.
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Samstag, 2. Juli 1927.
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S4.Zahrg.
Die Tagung des ReichsftLdtebundes.
In der Donnerstagssitzung des in Gör- l i tz tagenden Reichs st ädtebundes wurden zunächst geschäftliche Angelegenheiten behandelt. Der neue Satzungsentwurf wurde dem Hauptausschuß zur endgültigen Verabschiedung überwiesen. Don den Sozialdemokraten war Vertagung der ganzen Satzungsberatung um ein Jahr beantragt worden. Da die Abstimmung keine Einheitlichkeit ergab, mußte eine Auszählung des Riesenparla- ments erfolgen, die die Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages mit 495 gegen 324 Stimmen ergab. Als Tagungsort für die Mitgliederversammlung 1928 wurde Heidelberg bestimmt. Die Versammlung trat dann in die Aussprache über Selbstverwaltung, Verwaltungsreform und Finanzausgleich ein.
In der im Anschluß an die Mitgliederversammlung abgehaltenen Sitzung des H a u p t a u s s ch us- ses wurde die neue Bundessatzung verabschiedet. Danach wird der Kreis der Städte, die in den Reichsstädtebund ausgenommen werden können, auf Städte bis zu 80 000 Einwohner erweitert. Ferner soll sich der Gesamtvorstand ergänzen durch die Zuwahl von ehrenamtlichen Mitgliedern der Körperschaften der Mitgliederstädte oder Mitglieder eines deutschen Parlaments, jedoch höchstens bis zu einem Viertel der Mitglieder. Sodann wurden dis Wahlen zum geschäftsführenden und Gesamt- v o r st a n d vorgenommen. Zum Ersten Vorsitzenden wurde Oberbürgermeister Dr. B e l i a n-Ei'len- burg wiedergewählt. Im übrigen ergaben die Wahlen im Wesentlichen die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder. Ä
Das Neichsarbeitsgerrcht.
5n seiner Sitzung vom 30. Juni hat das Präsidium des Reichsgerichtes über die Besetzung des Reichsarbeitsgerichtes Beschluß gefaßt. Zum Vorsitzenden dieses Gerichtes wurde der Präsident des 3. Zivilsenates, O e g g, zum stellvertretenden Vorsitzenden Reichsgerichtsrat Dr. Staffel vom 3. Zivilsenat bestimmt. Zu richterlichen Mitgliedern ernannte das Präsidium die Reichsgerichtsräte Czolbe, Linz und Teichmann vom 3. Zivilsenat, sowie die neu ernannten Mitglieder des Reichsgerichtes Dr. Königsberger (bisher beim Reichswirtschaftsgericht), T i cf und Schrader (bisher beim Kammergericht). Die Zuteilung von Mitgliedern des 3. Zivilsenates an das Reichsarbeitsgericht bezweckt, den Zusammenhang der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichtes mit der allgemein anerkannten Handhabung des neueren Arbeiterrechtes durch den 3. Zivilsenat des Reichsgerichtes zu sichern. Während die Zuteilung der neuen Mitglieder auf dem Wunsche beruht, die besondere Sachkenntnis dieser Richter in der arbeitsrechtlichen Praxis für die neue Behörde alsbald fruchtbar zu machen, wird die Geschäftsstelle des Reichsarbeitsgerichtes mit der Gerichtsschreiberei des 3. Zivilsenats verbunden. Sie befindet sich im Reichsgerichtsgebäude. Die Feier zur Einführung des Reichsarbeitsgerichtes ist für den 1. Oktober dieses Jahres in Aussicht genommen.
rücken
Die Kämpfe in China
Der Vormarsch der Südarmee.
Rach Meldungen aus T s i R a n - f u _______
die Nationalisten in der Provinz S ch a n t u n g vor, während sich die Nordarmee entlang der Bahnlinie Tsientsin-Pukau auf Jentschau zurückzieht und alle Anstrengungen macht, an den Ufern des Tschaiho, südlich von Jentschau, feste Stellung zu beziehen und die Vorhut Dschiang Kai- schecks zu umzingeln, dessen Truppen sich ihnen bereits wieder auf 25 Kilometer genähert haben und beim großen Kanal aufgetaucht sind. Die Süd
armee rückt trotz großer Schwierigkeiten vorwärts. Sie besetzt die Bahnlinien und zerstört die Bahnhöfe. Beide Parteien erleiden schwere Verluste. Die dritte und vierte Armee der Nordtruppen ha- ben ihre Front vom Gelben Fluß in der Richtung auf Tschang-tschu, 60 Mellen südlich von Tientsin, wollen zwischen Tschang-tschu und Paudcngfu eine starke Verteidigungslinie errichten.
Währungspanik in Schanghai.
Infolge der Gerüchte über die Niederlage der chinesischen Nordarmee bei Tsi Nan-fu ist aus dem Geldmarkt eine Panik ausgebrochen. Die Bank- mten lokaler Emissionsbanken werden mit einem Verlust von 65 Prozent gewechselt.
* Der englische Außenminister in Paris. Sir Austen Chamberlain ist am Donnerstag vor- mittags,i/>8 Uhr in Paris eingetroffen und nach einftundlgem Aufenthalt in der englischen Botschaft nach London weitergereist. Am Quai d'Orsay wird erklärt, daß über eine Begegnung Cham- derlains mit Briand niu/ts bekannt fei
* Die Beratungen der Dreimächtekonferenz. Das technische Komstee der in Genf tagenden Marinekonferenz setzte am Donnerstag die Beratung über die kleinen Schiffseinheiten, besonders über Torpedoboote und Torpedobootszerstörer fort. Sie gelangte zu einer provisorischen Verständigung über die Definition dieser Schiffskategorien. Es wurde beschlossen, am Freitag die Erörterungen über die Unterseeboote zu beginnen.
* Todesurkeil gegen eine polnische Spionin in Rußland. Die Telegraphenagentur der Sowjetunion meldet aus Moskau: . Die Polin Helene Wischnewskaja, die sich mit militärischer und wirt- schafllicher Spionage befaßt und eine systematische Beförderung gegenrevolutionärer Emigranten nach Polen unter Mitwirkung der polnischen Grenzbehörden organisiert hat, wurde vom C h a r k o w e r Bezirksgericht in außerordentlicher Sitzung zum Tode durch Erschießen verurteilt. Das Urteil wurde vollltreckb
Zentrum und Sperrgesetz.
Aus dem Reichstag wird uns von parlamentarischer Seite geschrieben:
Die Zentrumsfraktion des Reichstags hat im Reichstag geschlossen für die Verlängerung des sogenannten Sperrgesetzes gestimmt.
Die Schaffung dieses Gesetzes hat sich seinerzeit als eine staatspolitische Notwendigkeit erwiesen, da durch seine Geltung ein Druck auf die Fürstenhäuser ausgeübt wird, in dem Sinne, daß sie sich zu Vergleichen über ihre Ansprüche mit den Ländern bereitfinden. Die Hauptschwierigkeiten waren damals in Preußen bezüglich der Abfindung der Hohenzollernfamilie zu überwinden. In Preußen ist es nach Schaffung des letzten Sperrgesetzes gelungen, einen Vergleich mit den Hohenzollern herbeizuführen und zwar auf einer Grundlage, die in manchen Punkten wesentlich mehr herausgebracht hat, als es auf Grund des Kompromiß-Gesetzes möglich gewesen wäre.
Dieses Sperrgesetz lief am 30. Juni in seiner Geltungsdauer ab. Schon lange zuvor ist in teilweise recht bewegten Verhandlungen im Kabinett sowohl wie auch im interfraktionellen Ausschuß über diese Frage eingehend debattiert worden. Durch Anträge aus der Mitte des Reichstags heraus und zwar von sozialdemokratischer und demokratischer Seite wurde eine Verlängerung des Gesetzes vorgeschlagen.
Das Zentrum hat von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß ein solches Gesetz berechtigt ist und im Interesse des staatlichen und Allgemein- Wohls so lange zu bestehen habe, bis eine endgültige Regelung der Ansprüche der Fürstenhäuser gegenüber den Ländern erfolgt ist. Deshalb hat das Zentrum auch bisher schon zwei Mal für die Verlängerung des Gesetzes gestimmt.
Auch diesmal konnte deshalb das Zentrum, wollte es konsequent bleiben, gar keine andere Stellung einnehmen, als für die Verlängerung zu stimmen. Dementsprechend haben die Vertreter des Zentrums im Rechtsausschuß im Einverständnis mit der Fraktion ausgesprochen, daß es ihnen unmöglich fei, die vorliegenden Verlängerungs-Anträge abzulehnen.
Nun lag aber ein einstimmiger Beschluß der Reichsregierung vor, der sich gegen eine derartige Verlängerung aussprach. Außerdem haben auch die übrigen in der Regierungskoalition sich befindlichen Parteien der Auffassung der Reichsregierung sich angeschlossen. Die deutschnationalen Vertreter haben im Ausschuß den Standpunkt des Zentrums recht schroff und geradezu unfreundlich angegriffen. Es ist ihnen entgegnet worden, daß das Zentrum diese Kritik ablehnt und im übrigen erklären müsse, daß es nicht angängig sei, jede Angelegenheit sofort zu einem großen Koalitionsfall zu machen und mit einer Koalitionskrise zu drohen. Es handle sich ja auch garnicht einmal um eine Vorlage der Regierung, sondern um Parteianträge, und solchen gegenüber hat das Zentrum mit aller Entschiedenheit sich die absolute Freiheit seines Handelns Vorbehalten. Der diesbezügliche Standpunkt des Zentrums ist denn auch in den Verhandlungen des interfraktionellen Ausschusses als berechtig anerkannt worden. Die Ausführungen des deutschnationalen Redners im Ausschuß waren übrigens auch in Ton und Form von einer Art, die uns zu stärkstem Einspruch alle Veranlassung geben.
Von den geschilderten rechtlichen und allgemeinen politischen Erwägungen ausgehend, hat dann das Zentrum geschlossen für die Verlängerung des Sperrgesetzes im Plenum gestimmt. Damit konnte aber das Gesetz nicht durchgebracht werden, denn es wurde die Frage aufgeworfen, ob zur Gültigkeit des Beschlusses eine verfassungsändernde, also Zweidrittelmehrheit notwendig sei oder nicht. Die Sozialdemokraten beantragen die Präambel des geltenden Gesetzes, die diesen verfassungsändernden Charakter statuiert, zu streichen .Diesem Antrag konnte indessen das Zentrum nicht folgen. Es war bisher nicht nur der Standpunkt des Zentrums, sondern sozusagen des gesamten Reichstags, daß das Sperrgesetz, das ja in manchen Punkten auch einen Enteignungscharakter hat, einfach verfassungsänderndes Gesetz ist. An diesem Standpunkt mußte das Zentrum ebenso konsequent, wie es in seiner politischen Auffassung gegenüber diesem Gesetz sich verhielt, festhalten und dem Antrag auf Streichung der Präambel sich versagen.
Weil nunmehr eine verfassungsändernde Mehrheit nicht zustande gekommen ist, ist das Sperrgesetz im Effekt gefallen. Es ist aber nicht gescheitert durch Schuld oder Beihilfe des Zentrums und erst recht nicht unter Verleugnung des absolut korrekten, nicht nur rechtlich, sondern auch politisch begründeten Standpunktes, den die Partei in dieser Frage in konsequenter Linie immer eingenommen hat.
Im übrigen werden diese Fragen ja doch wieder zur Erörtemng kommen und ausgefochten werden müssen, wenn es sich darum handell, die Forderungen der sogenannten Standes- herren zu regeln. Man würde im Lande große Augen machen, wenn man int einzelnen erführe, was alles heute noch durch Bürgergelder an Ansprüchen, solcher Standesherren und ihrer Nach- fahren erfüllt werden.muß. Hier werden nicht nur S""rliche Renten für Verträge, die hundert und mehr hre alt sind, angefordert, sondern auch finanzielle Vergütungen dafür, daß von den Vorfahren der betreffenden Standesherren in grauer Vorzeit die Leibeigenschaft und die Hörigkeit aufgegeben wurde! Auch dafür, daß Berichte auf Braut- und Hochzeitsgaben in Gestalt von „Brauthöhnern" und von „Brauthafer" bei Eheschließungen gegeben werden mußten, werden heute noch jährliche Renten
an bestimmte Standesherren bezahlt. Derartige Forderungen muten geradezu toll an, und es wird in der Tat Zeit, daß hier einmal gründlich Nachschau gehalten wird.
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Im Rechtsausschuß gab nach Abschluß der Beratungen über das sogenannte Sperrgesetz der Zentrumsabgeordnete Schulte-Breslau namens der Zentrumsfraktion folgende Erklärung ab:
Meine politischen Freunde werden bei der der- zeiftgen Lage der Auseinandersetzungsftage dem Anträge Müller-Franken, Koch-Weser und Genossen, der die Verlängerung des Sperrge- setzes will, ihre Zustimmung geben. Soweit die ehemals regierenden Häuser in Frage kommen, können wir die einseitigen Erklärungen ihrer Bevollmächtigten, die gegenüber der Reichsregierung abgegeben sind, angesichts der Tatsache, daß sie von den Länderregierungen nicht angenommen sind, daß vielmehr sämtliche heute zu Wort gekommenen Ländervertreter eine Verlängerung des Sperrgesetzes verlangt haben, nicht als eine geeignete Grundlage anerkennen, die Sperre überflüssig zu machen. Soweit die Standesherren in Frage kommen, halten wir das Sperrgesetz noch für unentbehrlich, da eine gesetzliche Regelung zur Zeit fehlt und in der nächsten Zeit auch nicht zu erwarten ist.
Wir werden aber jederzeit gern bereit sein, unter der Obhut des Sperrgesetzes in Ruhe an einer gesetzgeberischen Regelung mitzuarbeiten, die aber auch materiell-rechtliche Borschriften enthalten muß und der historischen Entwicklung der Staatsrenten, die die Standesherren von den Ländem beziehen, Rechnung trägt.
Deutscher Reichstag.
Keine Zweidrittelmehrheit für das Sperrgesetz.
Der Reichstag behandelte am Donnerstag zunächst in zweiter Beratung den von den Demokraten und Sozialdemokraten beantragten Gesetzentwurf, der die Verlängerung des Sperr- gesetzes für Füvstenabfindungspro- zesse bis zum 31. Dezember 1927 erreichen will. Nach Annahme des Antrags in zweiter Lesung erfolgte dann seine Annahme auch in dritter Lesung und in der Schlußabstimmung, und zwar mit 233 gegen 167 Stimmen. Präsident Loebe stellte fest, daß die für verfassungsändernde Gesetze erforder- !liche Zweidrittelmehrheit nicht erreich t sei und daß infolgedessen trotz der einfachen Mehrheit der G e s e tz e nt w u r f ta t s ä ch l i ch a b g e l e h n t sei. Das Haus begann noch die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandluna in Grundschulden sowie über Borzugsrenten. Die Debatte hierüber soll am Freitag fortgesetzt werden.
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Das Arbeitsprogramm des Reichstages gibt über das Reichsrahmengesetz noch keine volle Klarheit. Es ist laut „Tägl. Rundschau" nicht mehr damit zu rechnen, daß der Entwurf noch vor der Sommerver- taguna des Reichstags zur Beratung gelangt. Es wird aber sobald als möglich vom Reichskabinett verabschiedet, und dem Reichsrat zugeleitet werden. Ob das Liquidationsgesetz in der laufenden Tagung den Reichstag beschäftigen wird, ist noch unsicher. Offen ist noch die Deckungsfrage, die nach Ansicht des Reichsfinanzministers erst geklärt sein muß, ehe der Entwurf dem Parlament zugehen wird. Die Regierungsparteien treten für eine möglichst große Beschleunigung ein. Das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung wird voraussichtlich noch im Laufe der. kommenden Woche verabschiedet werden. Die Zolltarifvor- läge wird am kommenden Montag vom Reichstagsplenum in erster Lesung behandelt werden. Sie dürfte heute wohl die Genehmigung des Reichsrates erhalten. Die Regierungsparteien sind bekanntlich mit der Vorlage einverstanden, sodaß auch hier mit einer schnellen Erledigung gerechnet werden kannn.
preußischer Landtag.
Der Preußische Landtag beschäfsigte sich am Donnerstag nur mit kleinenBorlagen. Unter anderem wurde ein Antrag des Beamtenausschusses beraten, der das Staatsministerium ermächtigt, Vorauszahlungen auf die bevorstehende Besoldungserhöhung von demselben Zeitpunkt ab und in dem gleichen Umfange wie sie im Reich durchgeführt werden, auch in Preußen zur Durchführung zu bringen. Der Anftag wurde mit mehreren Zusatzanträgen, die die gleichen Zuwendungen den Lehrern, Pfarrern und Beamten und Festangestellten der Gemeinden und Gemeindeverbände gewähren wollen, angenommen. Am Freitag stehen die Interpellationen wegen der Arensdorfer Zwischenfälle auf der Tagesordnung.
VDZ. Berlin, 1. Juli. (Gig. Funkm.). In der Sitzung des Aeltestenrates des preußischen Landtages am Sreitagvormittag beantragten die Sozialdemokraten, die itzung nicht wieder aufzunehmen und den Landtag bis zum Oktober zu vertagen. Ein Beschluß ist noch nicht gefaßt roorben.___________________________
Das neue sächsische Kabinett.
Ministerpräsident Held hat am Donnerstag nachmittag die Ernennung des Kabinetts vorgenommen. Bestätigt in ihren Aemtern wurden Dr. Kaiser (Volkspartei) als Volksbildungsminister, Weber (Wirtschaftspartei)) als Finanzminister, Prof. Dr. A p e l t (Deutsch-Demokratische Partei) als Innenminister und Elsner (Sozialist) als Arbeitsminister. Neu in das Kabinett treten ein: Dr. v. F u m e 111 (Aufwertungspartei) als Ju- stizminister und Dr. Krug v. Nidda (Deutsch- nationale Partei) als Wirtschaftsminister. Die Frage der Stellvertretung des Ministeroräsidenten ist noch nicht geklärt.
* Münchmeyer zu Gefängnis verurkeill. Der durch feine völkischen Hetzreden bekannte ehemalige Pfarrer von Borkum, Münchmeyer, wurde jetzt vom Schöffengericht in Emden wegen fortgesetzter öffentlicher Beleidigung eines Arztes zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt und gleichfalls in einer anderen Belei- diaunassache zu einer Geldstrafe.
3ft der Mieterschutz in Gefahr?
Die beiden wichtigsten Gesetze zum Schutze der Mieter gegen eine Ueberfteigerung der Mieten infolge des Wohnungsmangels sowie gegen eine ungerechtfertigte Kündigung, das Reichsmietengesetz und das Mieterschutzgesetz, waren bei ihrer letzten Behandlung im Reichstag im Sommer des vorigen Jahres nur um ein Jahr verlängert worden, weil sich der Gesetzgeber die Möglichkeit vorbehalten wollte, die Wohnungszwangswirtschaft und die damit in Verbindung stehenden Gesetze nach und nach in einen anderen Zustand zu überführen, ohne daß dabei an eine baldige völlig freie Wirtschaft auf diesem Gebiete nach Art der Vorkriegszeit gedacht war. Die Reichsregierung konnte angesichts dieser Zusammenhänge den gesetzgebenden Körperschaften keine schlichte Verlängerung des bestehenden Rechts vorschlagen. Sie mußte sich vielmehr fragen, ob irgendwelche Aen- derungen nach den letzten Erfahrungen als möglich und notwendig erschienen. So kam es, daß trotz der Inangriffnahme dieser Fragen schon im November vorigen Jahres infolge der langwierigen Kabinettskrise und des Wechsels im Reichsjustizministerium erst kürzlich die einschlägigen Gesetzentwürfe dem Reichstag zugingen. Diese Tatsache sowohl, wie auch den Inhalt der Novelle zum Mieterschutzgesetz hat nun die politische Opposition dazu benutzt, den Mieterschutz als gefährdet darzustellen und von einem unverantwortlichen Verhalten der Reichsregierung zu reden. Schon die Lesung der betreffenden Gesetze im Reichstag am vergangenen Dienstag hat bewiesen, daß diese Vorwürfe unberechtigt und großenteils auf parteitaktische Beweggründe zurückzuführen sind. Einmal hatte die Reichsregierung durch den Vorschlag einer kurzen Verlängerung des bestehenden Rechtszustandes ihrerseits die Möglichkeit einer eingehenden Verhandlung der Novelle geboten. Die Regierungsparteien haben, von dem gleichen Bestreben beseelt, diese Verhandlungsfrist bis zum Ende dieses Jahres ausgedehnt. Aber ganz abgesehen davon sind die Regierungsvorlagen weit entfernt von irgendeiner Gefährdung des Mieterschutzes. Im.Gegenteil! Eine kurze Darlegung des wichtigsten Inhaltes der Novellen zeigt das klar.
Beide Entwürfe sehen zunächst eine Verlängerung der beiden Gesetze auf zwei Jahre vor. Der Mieterschutz bleibt also weiter aufrechterhalten. Zur Begründung führt die Regierung an, daß eine völlige Aushebung erst möglich ist, wenn das Angebot an Räumen der Nachfrage einigermaßen entspricht. Soweit dies für einzelne Räume der Fall ist, sollen, • wie bisher, die obersten Landesbehörden das Recht zur Aufhebung haben.
Im übrigen werden Vorschriften vorgesehen, die eine Vereinfachung des Verfahrens bringen. Es soll in Zukunft nicht mehr erforderlich fein, daß der Vermieter sofort eine Aufhebungsklage erhebt, er soll das Recht haben, zunächst dem Mieter ein Kündigungsschreiben zustellen zu lassen, allerdings nur durch das Gericht nach gesetzlich vorgefchriebenem Formular.
Die Kündigung ist nur in den Fällen zulässig, in denen bisher eine Aufhebung des Mietvertrages verlangt werden konnte. Der Mieter hat das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch zu erheben. Geschieht dies, so verliert die Kündigung ihre Kraft. Erhebt der Mieter keinen Widerspruch, so kann der Vermieter den Erlaß eines Räumungsbefehls beantragen. Der Mieter kann jedoch auch gegen diesen Räumungsbefehl Einspruch erheben, insbesondere dann, wenn er ohne sein Verschulden, z. B. infolge von Krankheit oder Abwesenheit gegen die Kündigung keinen Widerspruch erhoben hat.
Der Entwurf sieht hiernach eine gewisse Erleichterung in der Form vor, die auch gleichzeitig eine Verbilligung der Gerichtskosten mit sich bringt. Die Befürchtung, daß diese Regelung zu einer Ueber- ülle von Kündigungen führen würde, erscheint chon deshalb unangebracht, weil das gesamte Ver- ahren nach wie vor durch das Gericht geht. Auch oll der Mieter in dem Formular des Kündigungschreibens noch ausdrücklich auf die ihm zustehen- len Rechte hingewiefen werden.
In anderer Hinsicht enthält der Entwurf zum Mieterschutzgesetz eine Reihe neuer Schutzbestimmungen zu Gunsten des Mieters, und zwar für Fälle, in denen der Mieterschutz von der obersten Landesbehörde bereits für gewisse Arten von Räumen aufgehoben ist oder in Zukunft aufgehoben wird. In Mietverträgen über derartige Räume sind vielfach einschneidende Vorschriften zu Ungunsten des Mieters getroffen worden. Derartige Berein» barungen sollen nicht zuläsiig sein. So darf vor allem das Recht des Mieters zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietforderung des Vermieters nicht völlig ausgeschlossen werden. Auch eine sofortige Kündigung soll nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig sein. Eine Räumungsfrist soll in Zukunft auch den Mietern gewerblicher Räume gegeben werden können.
Das Reichsmietengesetz soll ohne grundsätzliche Aenderungen verlängert werden. Die Entscheidung über seine Aufhebung für einzelne Arten von Räumen wird auch weiterhin den obersten Landesbehörden überlassen.
Alles in allem bringt somit die Vorlage eine fortschrittliche Lösung, die nach Maßgabe der gegenwärtigen Möglichkeiten jedem Teile sein Recht läßt.