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Nr. 147.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: „Die Welt im Bild" und „Buchenblätter". Rotationsdruck und Beriah der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9. Monatlicher Bezugspreis 1,50 Mk.

Mttwoch, 29. Juni 1927.

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54.Zahrg.

mann einzelne Personen un»

wegen rechtskräftig verurteilt worden sind, der So- zialdemokrat R o ß m a n n einzelne Personen un­ter Anführung der Höhe ihrer Pensionen benennt. Der Antrag wurde an den Ausschuß zurückver­wiesen. Zum Schluß entwickelte sich noch eine leb- hafte Debatte über den Antrag Loibl (Bayr. Dolksp.) auf Beschränkung der Zahl der wirtschaft­lichen Betriebe des Reichs und der anderen öffent­lichen Körperschaften. Dieser Gegenstand wird am Dienstag weiterberaten werden, außerdem stehen die Mietsgesetze auf der Tagesordnung.

en. Das große Mißtrauen, das im . , durch die Angriffe auf die christliche Schule damals gekät worden ist und eine große Spannung im Gesamtvolk hinterlassen hat, muß beseitigt werden, sowohl im Interesse der ruhigen Weiterentwicklung der Schule, als auch im In- teresse der politischen Weiterarbeit für die Vclks- wohlfahrt.

Im Laufe dieser Woche wird dem Reichstag ein Gesetz über die Erwerbslosenversiche- rung und die Zollvorlage zugehen. Letztere dürfte am Donnerstag im Plenum zur Verhand­lung kommen. Der Gesetzentwurf über den M i e - terschutz wird dem Reichstag in Form einer Doppelvorlage zugehen. Eine Verlängerung des Sperrgesetzes über die Fürstenabfindung soll nach der von den meisten Fürsten eingegangenen Verpflichtung, keine weiteren Prozeße anzustren­gen, nicht mehr in Frage kommen. Die Frage derStandesherrenist noch nicht entschieden. Sie wird entweder durch Gesetz oder durch Verord­nung geregelt werden. Die S ch u l f r a g e wird das Kabinett demnächst beschäftigen. Eine Entschei­dung wird jedoch nicht vor Rückkehr des Reichs­außenminister aus Oslo gefällt werden.

Kundgebung des palästmakomitees. „ Das deutsche Komitee Pro-Palästina zur Förderung der jüdischen Palästina- siedelunq, dessen Ehrenausschuß der preußische Kultusmmffter Professor D. Dr. Becker, der preichische Ministerpräsident Otto Braun, Pro­fessor Dr. Albert Einstein, Reichstagspräsident Löbe u. a. angehören, veranstaltete am Montag­abend eine große Kundgebung im Plenarsaal des ehemaligen Herrenhauses. Reichstagsabgeordneter Graf Bernstorfs begrüßte als Vorsitzender des Komitees die zahlreiche Versammlung, darunter die Vertreter der Reichs- und Staatsregierung und insbesondere Professor Dr. Weizmarm-London, den Präsidenten der zionistischen Weltorganisation. Der Reichskanzler, der wegen dringender Geschäfte nicht erscheinen konnte, ließ der Versammlung besten Er­folg wünschen. Damr verlas Graf Bernstorff ein Begrüßungsschreiben des ehemaligen französischen Ministerpräsidenten und Präsidenten des Komitees „France Palöstine", Justin Godart, in welchem es heißt, er freue sich, die Einladung, der er leider nicht habe folgen können, als ein Auftakt zu den Beziehungen betrachten zu können, die dazu dienen sollen, das deutsche Dro-Palästina-Komitee und das Komitee „France Palestine" enger zusammen- zuschließen. Professor Dr. Weizmann beleuchtete zu­nächst die augenblickliche Kris« in Palästina infolge der Arbeitslosigkeit von 8000 Menschen. Er hoffe aber, daß durch die Elektrifizierung der Verkehrs­mittel und der sonstigen Betriebe sowie durch Hafen­bauten ein großer Test der Arbeitslosen absorbiert werden wird. Die Hauptsache sei jedoch die Herbei- schaffung von Privatkapital. Für die nächsten Jahre müßte ein Zustrom von Einwanderern nach Palä­stina verhindert werden. Jedenfalls habe sich die jüdische landwirtschaftliche Kolonisation bewährt.

Wir wünschen ein Schulgesetz, das a u f I a h r- zehnte hinaus auf dem Gebiete der Schul­politik große Kämpfe verhindert, das also auch erträglich ist für diejenigen Dolkskreise, welche jetzt in der Opposition stehen. Ein solches auf di« Dauer berechnetes Reichsschulgesetz wird allen im Rahmen der Verfasiung berechtigten An­sprüchen der Eltern genügen, insbesondere die G e - Wissensfreiheit unantastbar sicherstellen müssen.

Elternrecht und Gewiflensfreiheit sind die bei­den Pfeiler, auf denen nach wiederholten Regie­rungserklärungen das Gesetz stehen muß. Das ist nur möglich auf dem Boden der Gleichberechtigung und der Freiheit aller Staatsbürger. Jeder Versuch, durch Staatsgewalt die Eltern zu zwin­gen, ihre Kinder in eine Schule zu schicken, welche ihrem Gewissen widerspricht, ist Tyrannei und darum mit aller Energie abzuweisen. Das muß für dis Gesamtelternschaft gelten.

Katholische Väter und katholische Mütter ver­langen wie alle anderen Eltern Schulen, in denen die Kinder für das Leben praktisch ertüchtigt wer­den. Alles, was die Kinder an Kenntnissen und Fertigkeiten erlernen müssen, um im bürgerlichen Leben ihr gutes Fortkommen zu finden, soll ihnen die Schule geben, denn die Eltern haben nicht nur die Pflicht, ihre Kinder religiös zu erziehen, son­dern sie auch für den Kampf ums Dasein auszu­rüsten. Aber in der katholischen Schule muß die Religion die erste Stelle einnehmen, den Mittel­punkt bilden. Darum verlangen katholische Eltern für ihr Kinder Schulen, in denen treue katholische Lehrer die Kinder im katholischen Geiste unter­richten und erziehen. Die Schule soll die Erzie­hungsarbeit der Eltern unterstützen, fortführen und ergänzen.

Die Schulfrage ist fiir katholische Eltern eine religiöse Frage. Das gleiche Interesse hat der Seelsorger der Gemeinde, der mit Eltern und Lehrern die Verantwortung für die religiöse Erziehung der Pfarrkinder zu tragen hat. Das Reichsschulgesetz muß die in der Verfassung sicher- gestellten Bekenntnisschulen, über deren Wert und Vorzug vor allen anderen Schularten unter den Katholiken Einigkeit herrscht, vor jeder Beeinträch­tigung schützen. Die Rechte der Eltern dürfen nicht verkümmert werden, wie das in Polnisch - Ober­schlesien beispielsweise durch polnische Schulbehör­den geschieht. Der durch Gesetz ausgeübte Staats­zwang in Erziehungsfragen ist immer der här­teste.

Das Wesen der Bekenntnisschule muß im Gesetz genau umschrieben werden, damit für Behörden und Länderparlamente nicht die Versuchung ent­steht, Schulen zu errichten, die katholisch heißen, m Wirklichkeit aber keine sind, weil sie nicht die rechten Lehrkräfte oder Lehrmittel haben. Wenn die Bekenntnisschulen m Schein und Sein nicht übercinstimmen, wenn sie in ihrem ganzen Wesen und Wirken nicht echt sind, so wiegen sie die Eltern in falsche Sicherheit und sind für die religiöse Er- Ziehung gefährlicher als Schulen, von denen die Eltern wissen, daß sie nicht katholisch sind.

Cs ist bekannt geworden, daß man von geg­nerischer Seite beabsichtigt hat, die in Artikel 146 Abs. 1 genannte Gemeinschafts sch ule" als die Reichsnormalschule zu erklären, sie besonders zu fördern und dis Bekenntnisschule soweit als möglich abzubauen oder Neugründungen zu ver­hindern. Dagegen ist schon bei Beratung des so­genannten Schulz'schcn Entwurfes entschieden Front gemacht worden. Zu einer Bevorzugung der Gemeinschaftsschule bietet die Verfassung an keiner Stelle eine Rechtsgrundlage. Allerdings ist für die Errichtung einer katholischen Schule ein Antrag der Eltern (Erziehungsberechftgten) not- wendig. Auch ein geordneter Schulbetrieb wird verlangst selbstverständlich doch auch für die Ge- meinschaftsschule. Die Erfahrung hat gelebt, daß dreses Antragsrecht und die Bedingung des „ge- ordneten Schulbetriebs" benutzt werden sollen, um die Errichtung neuer katholischer Schulen zu er­schweren, wenn nicht zu verhindern.

Die Grundsätze über Antragsrecht und Antrags- genehmigung müssen darin so eindeutig, klar und bestimmt sein, daß der Willkür kein Raum gelas- sen wird. Ein Beschwerdeweg gegen Ablehnung von Anträgen muß den Eltern eröffnet werden. Ob nur Staatsangehörige das Antragrecht erhalten dürfen, ob nicht ailch solchen Eltern, die nicht nur vorübergehend tn Deutschland ihren Wohnsitz ha­ben und die Schullasten durch ihre Steuern mit auf bringen unter gewissen Bedingungen antrags- berechtlgt sein sollen, muß eingehend geprüft wer­den. Das Erziehungsrecht der Eltern ist ein Na­turrecht, das an keine Landesgrenzen gebunden ist.

Der „geordnete Schulbetrieb" ist in die Ver­süssung gekommen durch den deutschnationalen Ab­

veutscher Reichstag.

Der Reichstag nahm am Montag zunächst den deutsch-italienischen Vergleichs- und Schiedsgerichts­vertrag in zweiter und dritter Lesung an und wandte sich dann der Beratung der Novelle zur Pachtschutzordnung zu. Unter Ablehnung sämtlicher Aenderungsonträge wurde das Gesetz unverändert in zweiter und dritter Lesung ange­nommen. Recht lebhaft wurde die Sitzung, als bei der Beratung des sozialdemokraftfchen Antrags cmf Streichung der Bezüge von Beamten und Mili- tärpersonen, die an hochverräterischen Umtrieben gegen die Republik teilgenommen haben und des­

geordneten Clemens von D e l b r ück, einen Freund der konfessionellen Schule. Er sowohl wie auch der Abgeordnete Gröber wollten mit dem Ausdruck: „Geordneter Schulbetrieb" festlegen, daß nicht für eine allzu kleine Zahl von Kindern eine öf­fentliche Bekenntnisschule errichtet werden solle. Weiter nichts. Ausleger der Verfassung und Geg­ner der Bekenntnisschulen wollen in diesen Aus­druck alles mögliche hineinlegen, was wohl päda­gogisch wünschenswert aber nicht notwendig ist. Wenn zum Beispiel für die Errichtung einer Be­kenntnisschule mindestens sechs aufiteigende Klas­sen, also etwa 2—300 Kinder verlangt werden, so wird die Errichtung von katholischen Schulen in der Diaspora in der Regel zur Unmöglichkeit ge­machst Auch die einklassige Schule, so lehrt die Erfahrung, ist ein geordneter Schulbetrieb und kann besonders aus dem Gebiet der Erziehung beste Erfolge aufwersen. Die Leistungsfähigkeit einer Schule hängt nicht von der Zahl der ausstei- genden Klassen ab. Wenn eine Schule das all­gemeine Ziel der Dolkserziehung, wie es im Ar- ftkel 148 der Verfassung ausgestellt isst gewähr­leistet, wenn sie in ihren vier unteren Stufen die Aufgabe der Grundschule erfüllt, das heißt eine Grundlage für die mittlere und höhere Schule bie­tet, wenn sie endlich eine nicht zu geringe Kinder­zahl hat und dadurch übermäßige Kosten für das einzelne Schulkind verursacht, sö muß ihr Schul­betrieb als geordnet angesehen und ihre Errichtung genehmigt werden.

In dem Genfer Minderheiisabkonnnen zwischen dem Deutschen Reich und Polen wird den Eltern von gleichsprachigen Kindern das Recht auf Errich­tung einer Schule, auch einer beantragten kon­fessionellen Schule zugesprochen, wenn für 40 Kin­der der Antrag gestellt wird. Damit ist auch für das Reichsschulgesetz ein Anhaltspunkt gegeben. Die Einheitlichkeit wird es erfordern, daß für das Reich einheitliche Gesichtspunkte darüber aufgestellt werden, was ein geordneter Schulbetrieb ist. Zugleich ist ein Verfahren fest- zusetzen, durch welches in Streitfällen die letzte Entscheidung gefällt werden kann. Ebenso wird über Umwandlung einer bestehenden Schulart in eine ander« durch klare Grundsätze eine feste Rechtsgrundlage geschaffen werden müssen. Die Länder Baden, Hessen, Nassau, sollen nach Artikel 174 der Reichsverfassung int Reichsschulgesetz be­sonders berücksicht werden. In diesen Ländern ist die Simultanschule, — und zwar gegen den Wil­len der katholischen Elternschaft — früher durch Gesetz zur Regelschule gemacht worden. Die „Be­rücksichtigung" kann nicht etwa darin bestehen, daß die aufgezwungene Simultanschule als ein Kräut­chen „Rühr-mich-nicht-an" betrachtet wird und deshalb für alle Zeiten fortbestehen soll. Dadurch würden die Eltern in diesen Ländern zu Staats­bürgern zweiter Klasse herabgesetzt, denn es wür­den ihnen bestimmte, in der Verfassung allen Deut­schen gegebene Rechte vorenthalten.

Das Reichsschulgesetz wird Grundsätze aufstellen müssen, nach denen auch diesen Eltern die Mög­lichkeit, die von ihnen gewünschte Schulart zu er­langen, gegeben wftd, und zwar nach einer nicht zu langen Sperrfrist und unter Bedingungen, die die Elternrechte nicht illusorisch machen. Einige Schwierigkeiten werden die Schulen für anormale Kinder der Anwendung eines Reichsschulgesetzes bieten. Aber auch für diese gilt das Wort der Verfassung: „Der Wille der Erziehungsberechtig­ten ist möglichst zu berücksichtigen."

Die Notwendigkeit, in dem Reichsschulgesetz auch die-Erteilung des Religionsun­terrichtes gesetzlich zu ordnen, wird von man­cher Seite bestritten. Mit Unrecht. Wenn das Reichsschulgesetz das Verhältnis von Religion und Schule gesetzlich ordnen will, so darf der Religions­unterricht nicht fehlen. Er ist nach der Verfassung ordentliche Lehrfach in den Schulen mit Aus­nahme der weltlichen Schule.

Der Artikel 149 der Reichsverfassung muß mit dem Artikel 146 zusammengeordnet werden. Die ka­tholischen Eltern fordern,daß der Religionsunter­richt nach den Grundsätzen, welche das Lehramt der katholischen Kirche aufftellt, an katholische Kin- der erteilt wird. Der Kirche ist bei der Be­sorgung des Religionsunterrichtes maßgebender Einfluß zu sichern. Sie muß auch den Religionsunterricht in den Schulen überwachen können. So ist es ihr Recht und ihre Pflicht.

Die Verfechter der absoluten Staatshoheit in den Schulen werden hier Schwierigkeiten machen, trotzdem der Religionsunterricht „unbeschadet der staatlichen Schulaufsicht" erteilt werden soll und auch erteilt werden kann.

Das katholische Volk verlangt, daß die Stellung und die Rechte der Kirche in keiner Weise beein­trächtigt werden, daß der Staat sich zu einem ver­ständigen Entgegenkommen gegenüber den berech­tigten Ansprüchen der Kirche auf die religiös-sitt­liche Erziehung der Jugend bereit findet und das auch gesetzlich festlegt. Sache der kirchlichen und staatlichen Behörden wird es dann sein, die zweck­mäßigen Ausführungsbestimmungen und Einrich­tungen zur Durchführung zu vereinbaren.

Endlich wird im Reichsschulgesetz dafür zu sor­gen fein, daß rie Ausführung der Grundsätze möglichst bald und ohne große Aufregung im Volke geschehen kann. Es werden sich Schwierig­keiten aller Art auftürmen, und bei der geringen Zahl von Stimmen, über welche das katholische Volk im Parlament verfügt, wird es aller An­strengung bedürfen, um alle diese Forderungen durchzusetzen.

Die Srage des Schulgesetzes

Ist auch im Augenblick noch nicht geklärt. Bezüglich der Behandlung dieses Gesetzes sind endgültige Bestimmungen zur Stunde noch nicht getroffen. Es ist fraglich geworden, ob das Gesetz, wenn auch nur in erster Lesung, wie insbesondere vom Zen­trum beabsichtigt ist, noch vor Beginn der Reichstagsferien beraten werden kann. Das Zentrum verlangt bestimmte Zusagen wegen der Behandlung dieses Gesetzes, dessen Einbringung durch die gegenwärtige Reichsregierung ja auch aus- driicklich und feierlich angekündigt worben war. Zu diesem Zweck würde das Zentrum gerne sehen, daß, falls im gegenwärtigen Augenblick eine Beratung aus technischen Gründen nicht mehr möglich wäre, doch der Reichstag früher als ursprünglich vorge­sehen, Ende September wieder zusammenträte und in erster Linie dann mit den dringenden Fra­gen der Beamtenbesoldungs-Erhöhung auch das Schulgesetz beraten würde. Dieser Vorschlag des Zentrums findet jedoch gerade bei den Rechtspar­teien keine Gegenliebe. Wenn daher jetzt auch die Beratung deS Gesetzes vertagt werden müßte, so würde das Zentmm darauf bestehen, jetzt schon bestimmte Zusagen bezüglich der parlamen­tarischen Behandlung dieses Gesetzes zu erhalten. Auf diese Frage beziehen sich die gegenwärtigen unter den Regierungsparteien inoffiziell geführten Verhandlungen.

WWche goröerungen an das 1.;.;

Don Abgeordneten Rheinländer, Mitglied des Reichstages.

Das katholische Volk verlangt drin­gend den Erlaß des- Reichsschul­gesetzes. Es will die religiöse Erziehung seiner Kinder nach den Grundsätzen der kathol. Kirche sichergestellt wissen. Es will die katholische Schule erhalten und in ihrer Entwicklungsmöglichkeit sichergestellt sehen. Es will vor allen Dingen auch durch das Gesetz vor ähnlichen Maßnahmen be- *T<tf)rt bleiben, wie sie bei Beginn der Revolution durch die sozialdemokratischen Unterrichtsminister getroffen würben. ~ '

deuschen Volke du

= Deu «sch-englische Industrie-Verhandlungen in Berlin. Am Montag und Dienstag kommender Woche erfolgt in Berlin beim Reichsverband der deutschen In­dustrie der Gegenbesuch der Federation of british Indu- stry. Es handelt sich um ähnliche Beratungen, wie sie kürzlich auch in Wien zwischen dem Reichsverband der deutschen Industrie und dem Hauptoerband der Indu­strie Oesterreichs stattgefunden haben.

Die deutsch-französischen Handels» beziehungen.

Wegen der Unvereinbarkeit der beiderseitigen Auffassungen standen die deutsch-ftanzösischen Han­delsvertragsverhandlungen unmittelbar vor dem Ab­bruch so zwar, daß ein vollständig vertragsloser Zustand eingetreten wäre. Wenn auch ein solcher Zustand noch nicht einen Zollkrieg bedeutet, so hätten sich doch daraus, insbesondere wegen der un­mittelbaren Nachbarschaft der beiden Lander für die beiderseitigen Industrien recht empfindliche Rück­wirkungen ergeben. In Erkenntnis dessen sind von ftanzösischer Seite nunmehr neue Vorschläge ausgearbeitet und den deutschen Vertretern, die zu den Verhandlungen in Paris Wellen, übergeben worden. Danach sollen die am 30. Juni ablaufen­den Handelsvertragsbestimmungen bis auf wei­teres verlängert werden. Ferner sind be­stimmte Zusagen für die Behandlung gewisser Fragen bei den endgültigen Handelsvertragsver­handlungen zwischen Deuffchlcmd und Frankreich von ftanzösischer Seite ausgegeben worben. Doch läßt sich auch im Augenblick immer noch nicht sagen, bis wann mit ber Schaffung eines Definiti- vums in den Handelsbeziehungen zwischen Deutsch- land und Frankreich gerechnet werben kann. Es ist überaus bezeichnend, daß diese auf rein wirt­schaftlicher Basis zu führenden Verhandlungen im­mer wieder gerade in Frankreich durch politische Tendenzen zu stören versucht werden.

Der Führer der deutschen Delegation in Berkin.

Der Führer der deuffchen Delegation für dic deritsch - französischen Handelsverttagsverhandlun- gen, Ministerialdirektor P osse, ist in Berlin ein- getroffen. Es fanden am Montag Besprechungen mit den maßgebenden Stellen über die schwebenden Fragen statt. Herr Posse wird Dienstagabend nach Paris zurückkehren.

Der Fall Daudet.

Der Pariser Untersuchungsrichter in der Asfaire Daudet, der bekanntlich auf mysteriöse Weise aus dem Gefängnis befreit würbe, hat am Mon­tagnachmittag eine Reihe von Zeugen vernommen, um die Frage zu klären, wie es möglich gewesen ist, vom Ministerium des Innern aus eine tele­phonische Verbindung mit dem Gefängnis zu be­kommen. Zu einem Ergebnis ist er, wie Havas berichtet, bisher noch nicht gelangt. Die Staats­anwaltschaft, ber Untersuchungsrichter unb auch die Polizei haben ben Aufenthalt Daubets bis jetzt noch nicht f e ft ft e 11 e n können. Der Staatsanwalt hat baher erneut einen Haftbe­fehl gegen ihn erlassen. Gleichzeitig ist in ber Kammer eine zweite Interpellation von bem un­abhängigen Kommunisten Ernest Lafont eingereicht worben. Außerbem hat sich ber Generalsekretär ber kommunistischen Partei Sernard, ber von ben Camelots bu Roi mit Daubet aus bem Gefängnis befreit würbe, unb ben ber Iustizrninister aufge- forbert hatte, zehn Tage nach ber Verwerfung fei­ner Berufung burch ben Kaffationsgerichtshof feine Strafe anzutreten, erneut an bie Strafkammer ge­wandt, um bie Ungerechtigkeit feiner Verhaftung feftftellen zu kaffen. Der Berfuch ist mißlungen, ba inzwischen ber Kaffationsgerichtshof das Nichtig­keitsverfahren zurückgewiefen hat. Aus diesem Grunde ist ber Antrag Semards abgelehnt und er dementsprechend aufgesordert worden, sich inner­halb zehn Tagen zur Verbüßung seiner fünfmona­tigen Gefängnisstrafe zu stellen.

Poincare in Hot

Die Angelegenheit Daubet, dessen Befreiung aus bem Gefängnis zweifellos durch die Unachtsamkeit ber Behörden verschuldet wurde, dürfte der Re­gierung Poincar^ fatal werden. Ver­schiedene Parteien wollen bie Angelegenheit in ber Kammer zur Sprache bringen unb die Regierung zur Rechenschaft ziehen. In ber Linkspresse wirb ber Gebanke ausgesprochen, daß eine Regierung, deren Ansehen in einer derartigen Weise in den Staub gezogen werbe, „keinen Tag länger auf ihrem Posten bleiben" bürfe. Die So­zialisten beabsichtigen, einen Mißtrauens- antrag einzubringen.

Der Abschied des Saarpräsidenten.

Der scheibende Präsident der Regierungskom­mission des Saargebiets, Stephens, Hai an die Bevölkerung des Saargebiets eine Botschaft ge­richtet, in ber er u. a. sagt, baß Ereignisse, bie er nicht voraussehen konnte, ihn gezwungen hätten, sein Amt als Regierungspräsident der Saarkom­mission niederzulegen. In ber Ausführung seines Amtes habe er stets die menschliche Seite des Saarproblems vor Augen gehabt unb Anteil an den Sorgen ber Bevölkerung genommen. Er habe bie Geschichte unb Literatur bes Volkes ftubiert, feine Einrichtungen unb Gesetze kennen zu lernen sich bemüht unb sei bestrebt gewesen, alle Saar- ftagen in ihrer wahren Bedeutung zu erfassen. Hierbei hätte ihm bas Vertrauen unb bie Sym­pathie ber Bevölkerung tief gerührt. Für die im Saarlaube empfangene Gastfreundschaft sage er fei­nen innigsten Dank. Er verlasse das Saargebiet, beseelt von dem Wunsche, daß die zahlreichen noch schwebenden Fragen in ben kommenden Jahren eine günstige Lösung finden.

Lin Aufruf der Pekinger Regierung.

Die „Agentur Jndo Pacific" meldet aus Pe­king: Die neue Pekinger Regierung hat als Er­widerung auf das gegen sie gerichtete Bündnis zwi- scheu Feng Ju-Hsiang und Tschang Kai-schek einen Aufruf an dasLan d erlassen, in dem sie zur Einstellung der Feindseligkeiten auffordert. W u- Peifu teilt mit, daß er sich ins Privatleben zu­rückziehe. Der Tupon von Schaust hat sich den Nan­kinger Truppen gegen Tschang Tso-liu angefchlos-