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Vie katholische Landsiedlerberatung

Aus Abgeordnetenkreisen wird uns geschrie-

E jen:

Die ländliche Siedlung gehört zu den dringend­sten Aufgaben unserer Zeit. Die ländliche Sied- jung will planmäßig neue Bauern- und ländliche Arbeiter- und Handwerkerstellen errichten oder schon vorhandene landwirtschaftliche Kleinbetriebe und Zwergbetriebe, die wegen unzureichender Aus­stattung an Grund und Boden ihren Inhaber und seine Familie nicht voll ernähren und beschäftigen, bis zum Umfang einer selbständigen Ackernahrung vergrößern. Die innere Kolonisation dient also in erster Linie l a n d w i r t sch a f t l i ch en I n t e rei» sen; sie will die Zahl der bäuerlichen Betriebe vermehren oder schon vorhandene Zwergbe­triebe durch Landzugabe verstärken.

Es sind also schwerwiegende bevölkerungs-, so­zial- und wirtschaftspolitische Gründe, die gebie- r terisch für die Durchführung der inneren Köloni- [ sation sprechen.

Der W e st e n und auch teilweise der Süden | unseres deutschen Vaterlandes ist ü b e r v ö l k e rt, »der Osten und auch zum Teil der Norden, in denen »weite Flächen kultivierbaren Oed- und Moorlandes ■liegen, sind menschenarm. Hinzu kommt die »Notwendigkeit der Aufteilung wenigstens eines I Teil der landwirtschaftlichen Großbetriebe.

Der Zug nach der Stadt und Großstadt bedeu- I tet Abkehr von der Natur, Abkehr von der Selb- | ständigkeit und Selbstverantwortung in der Wirt­schaft, die Entwicklung der Einzelpersönlichkeit zur i Masse, zur Proletarisierung und Verunselbständi- - gung unseres Volkes. Das Land muß seinen Be­völkerungsüberschuß wieder mehr f e st h a l t en und in die menschenarmen Gegenden verpflanzen. I In der Frage: „Was soll aus den nachgeborenen Bauernsöhnen werden", steckt ein hauptsächlichstes Problem der deutschen Zukunft. D»e landarme Heimat kann keine neuen Existenzen mehr auf­nehmen.

Soll das große Siedlungswerk gelingen und den Erwartungen entsprechen, so müssen fünf Vor­aussetzungen gegeben sein; nämlich: Siedlungs­land, den Siedlungslustigem Geld und Kredit, ge­eignete Siedlungsorganisationen und die Rentabi­lität der bäuerlichen Wirtschaften.

Es ist daher sehr zu begrüßen, daß der B o I ks- o er ein für das katholische Deutsch­land eine zentrale Auskunfts- und B e - ratungsstelle für katholische Land­siedler beim Volksvereinssekretariat in Berlin SW. 48 errichtet hat. Diese Auskunfts- und Werbestelle erteilt auf Anfragen 1. Auskunft und Rat über wirtschaftliche, finanzielle und religiöse Voraussetzungen der ländlichen Siedlung. 2. Sie sucht Siedlungsmöglichkeiten zu erfahren und In­teressenten dafür zu gewinnen. 3. Sie wirbt für den Siedlungsgedanken. 4. Sie sammelt Erfah­rungen und teilt sie Interessentenkreisen mit. 5. Sie gibt über die Wege zur Finanzierung Aus­schluß. 6. Sie gibt Winke für Korrespondenz mlit Behörden und geschäftlichen Stellen. Alles das soll dazu dienen, statt einer gewagten Auswanderung ins ungewisse Ausland eine segenbringende H e im- ftättenbewegung im eigenen Vaterland zu vermitteln.

Der Volksverein verdient gerade für seine Ini­tiative auf diesem Gebiet Dank und Anerkennung. Am katholischen Deutschland liegt es nun, von dieser Einrichtung entsprechenden Ge- brauch zu machen. Die hochw. Pfarrämter und Leiter der christlichen Bauernvereine, wie alle son­stigen Interessenten seien ganz besonders auf diese Werbe- und Auskunftstelle hingewiesen. Das deutsche Volk gibt noch viel zu viele Millionen jähr­lich für ausländische Lebensmittel aus. Das kann und muß anders werden.

M 75.

Donnerstag, 31. Mär; 1927

Rus der Aentrumspartei.

— Ein 100jähriger Zentrumsveleran. In Castrop- Rauxel vollendete Herr Anion L i n k a m p sein 100. Lebensjahr. Die Zentrumspartei Dortmund-Hörde 'andte ihm ein herzliches Glückwunschschreiben, das die Jahrzehnte lange Tätigkeit des jetzt Hundertjährigen in der Zentrumspartei hervorhebt.

Fuldaer Zeitung

2. Blatt.

Druck der Fuldaer Ackiendruckerel, Fulda

Die Besteuerung nach dem Verbrauch.

Wie in der Begründung zum Einkommensteuer­gesetz 1925 ausgeführt wird, kann an einer Be­steuerung nach dem Verbrauch nicht vorüberge­gangen werden, solange die große Masse der Steuerpflichtigen, insbesondere die Lohnsteuerpflich­tigen, auch bei geringem Einkommen, zu erheb­lichen Steuerleistungen herangezogen werden, so­lange die Wirtschastsverhältnifse noch schwankend sind, und solange die handelsrechtlichen Bilanzen nicht lediglich nach dem Gesichtspunkt des erzielten Erfolges aufgestellt werden, sondern auch von an­deren allgemeinen wirtschaftspolitischen Erwägun­gen beeinflußt wird. Die Besteuerung nach dem Verbrauch ist somit als eine Korrektivmaßnahme gedacht. Sie ist wahlberechtigt in den Fällen, in denen die Steuerbehörde infolge Fehlens jeglicher Unterlagen technisch nicht die Möglichkeit hat, das Einkommen eines Steuerpflichtigen festzustellen, der einen erheblichen Aufwand treibt, bei dem also tat­sächlich ein erhebliches Einkommen vorhanden sein muß. Berechtigt mag es auch sein, den Verbrauch statt des Einkommens der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn Steuerpflichtige, gleichviel aus wel­chem Grunde, ihre Vermögen in Werte anlegen, die keinen oder nur einen ganz geringen Ertrag bringen, zum Beispiel in Parks oder Luxusgütern, so daß sie auf diese Weise ein nur unwesentliches Einkommen beziehen. — Nachdem sich inzwischen die Wirtschaftsverhältnisse seit 1925 zum mindesten nicht verschlechtert haben, auch die geringen Ein­kommen insbesondere der kinderreichen Lohnsteuer­pflichtigen infolge der inzwischen erhöhten Erhö­hung des lohnsteuerfreien Betrages und der Fami­lienermäßigungen nicht mehr in dem hohen Maße wie zur Zeit des Inkrafttretens des Einkommen­steuergesetzes 1925 zur Besteuerung herangezogen werden, kann man abgesehen von den beiden oben erwähnten Fällen doch recht verschiedener Mei­nung sein, ob § 49 jetzt noch existenzberechtigt ist. Mangels gegenteiliger gesetzgeberischer Maßnah­men wird man vorläufig aber immer noch mit seinem Vorhandensein rechnen müssen, insbesondere kommt er für die bevorstehende Einkommensteuer­veranlagung für das Kalenderjahr 1926 noch in Frage. Es ist daher von Interesse, sich mit seinen Voraussetzungen etwas eingehender zu beschäftigen.

Die Besteuerung nach dem Verbrauch kommt erst dann in Betracht, wenn das festgestellte Ein­kommen mindestens 15 000 Mark jährlich beträgt und außerdem das festgestellte Einkommen eines Steuerpflichtigen unter Perucksichtigung der gesam­ten Lebensverhältnisse in einem offenbaren Miß­verhältnis zu seinem Verbrauch steht. Ein offen­bares Mißverhältnis zwischen Einkommen und Verbrauch kann nach dem Gesetz nur angenommen werden, wenn der Verbrauch mindestens 150 Pro- zent des festgestellten Einkommens beträgt. Selbst wenn der Verbrauch höher ist als 150 Prozent des Einkommens,ist das Vorliegen eines offenbaren Verhältnisses immer noch zu verneinen, wenn djer hohe Verbrauch durch besondere Verhältnisse be­gründet ist, die außerhalb der allgemeinen Lebens­führung liegen.

Für die Frage ob ein diesbezügliches Mißver­hältnis offensichtlich ist, haben Steuerbehörde und Steuergericht die allgemeine wirtschaftliche Lage der Gesamtheit der Steuerpflichtigen zu be­rücksichtigen, nicht die des einzelnen Steuerpflich­tigen.

Beträgt der Verbrauch mindestens 15 000 Mk. und ist er um die Hälfte Höher als das festgeft.lllte Einkommen, so ist trotzdem immer noch die An­wendung des § 49 ausgeschlossen, wenn der Steller- pflichtige den Nachweis führt, daß er den Ver­brauch aus steuerfreien Bezügen bestritten hat (zum Beispiel aus Versorgungsgebuhrnissen nach dem Reichsversorgungsgesetz) oder aus sreiwilligen Zu­schüssen, die beim Geber bereits zu veranlagen sind.

§ 49 kommt endlich auch bei Vorhandensein seiner übrigen Voraussetzungen auch bann nicht in Frage, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß er den Verbrauch aus Vermögen bestritten hat.

das aus innerhalb der letzten drei Jahre ver­steuerten Einkommen gebildet ist. Es soll damit verhindert werden, daß jemand, der von seinem Vermögen lebt, für dessen Erwerb er in den leisten Jahren ordnungsgemäß Einkommensteuer gezahlt hat, nochmals besteuert wird.

Wichtig ist ferner, daß bei der Feststellung des Verbrauches auszu!cheiden sind (Mußvor­schrift): Ausgaben für Aussteuern und Ausstat­tungen, soweit sie das den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Maß nicht überstei­gen, ferner Ausgaben für Schuldenzinsen. Renten, dauernde Lasten, ferner für Steuern vom Ein­kommen und Vermögen, Grundbesitz und Ge­werbebetrieb, Ausgaben für die sog. Sonderleistun- gen (zum Beispiel Versicherungsprämien, Beruss- fortbildungsausgaben) für Beiträge an inländische Vereinigungen mit ausschließlich wissenschaftlichen, künstlerischen, kirchlichen, mildtätigen ober gemein­nützigen Zwecken, schließlich Ausgaben für Arzneien und andere Gegenstände zu Heilzwecken, lediglich auf Antrag können schließlich noch Ausgaben, die durch Krankheiten oder Unglücksfällen verursach', sind, außergewöhnliche Aufwendungen, die durch die Geburt, den Unterhalt oder die Erziehung eines Kindes notwendig geworden find, sowie soziale Aufwendungen für Angestellte ober frühere Ange­stellte bei der Festsetzung der Höhe bes Verbrau­ches unberücksichtigt bleiben.

Aus bem Gesagten ergibt sich, daß alle übrigen Ausgaben als steuerpflichtigen Verbrauch anzu­sehen sind. Der Verbrauch bemißt sih demnach grundsätzlich nach der Summe der Beträge, die zur Bestreitung des Unterhalts, des Haushalts und der Lebensführung des Steuerpflichtigen aujge- wendet werden. Auch die zum Unterhalt der Fa­milienangehörigen verausgabten Beträge find bar- unter zu rechnen. Steuerpflichtiger Verbrauch sind insbesondere auch die Ausgaben zum Eriverb vvn Gegenständen aus edlem Metall, von Kunst-, Schmuck- und Luxusgegenständen, von Sammlun­gen und Hausrat. Unterliegen aber derartige Ge­genstände der Vermögenssteuer, so dürfen die zum Erwerb aufgewendeten Beträge nicht zum Verbrauch gerechnet werden. Soweit schließlich Aussteuern und Ausstattungen das den Verhält­nissen des Steuerpflichtigen entsprechende Maß überfteigen, gehören sie ebenfalls zum steuerpflich­tigen Verbrauch.

§ 49 ist eine sogenannte Kannvorschrift. Selbst wenn alle Voraussetzungen des § 49 oorliegen, steht es immer noch in billigem Ermessen des Steurausschusses, ob § 49 im Einzelfall Platz grei­fen soll. Das Finanzgericht ist im Berufungsver­fahren an die Entscheidung des Steuerausschusses nicht gebunden. Es entscheidet vielmehr auch sei­nerseits selbstverständlich, ob § 49 tatsächlich onzu- wenden ist. Im Rechtsbeschwerdeverfahren hat der Reichsfinanzhof zu prüfen, ob die Vorbehörde sich eines Verstoßes wider Recht und Billigkeit schuldig gemacht hat. Eine Nachprüfung des rein tatsäch­lichen ist ihm somit entzogen.

Zusammenfassend ist noch einmal kurz zu fü­gen: Für die Verbrauchsbesteuerung ist kein Raum, wenn sie durch besondere Verhältnisse begründet ist, die außerhalb der allgemeinen Lebensverhält­nisse liegen oder wenn der Verbrauch aus den oben näher bezeichneten Bezügen bzw. Vermögen be­stritten wurde. Bei der Feststellung des Ver­brauchs sind vorab ganz bestimmt Beträge (s. o.) auszuscheiden. Die Derbrauchsbesteuerung kommt nach Prüfung dieser Voraussetzung erst dann in Frage, wenn der Verbrauch mindestens 15 000 M. und mindestens 150 Prozent des festgestellten Ein­kommens beträgt.

Eine Verallgemeinerung der Verbrauchs- befteuerung strebt das Gesetz jedenfalls nicht an. Wie der Regierungsvertreter bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes mit Recht betont hat, sol­len wirklich arbeitende Steuerpflichtige und Ge­werbetreibende, die vorübergehend in einem Jahre mit Verlust abgeschlossen haben, mit § 49 nicht be­lästigt werden. — Lic. -

Tuberkulose, -er Volksfeind.

An Tuberkulose (Schwindsucht) starben im Deutschen Reich im Jahre 1920: 92 902; 1921: 83 783; 1922 : 86113 und 1923: 93 074 Personen. Jeder 10. Deutsche ist heute tuberkulös! Deshalb ist auch die Allgemeinheit mehr denn je verpflich­tet, in den Kampf gegen die Tuberkulose eniM- treten. Die Tuberkulose kommt in a 11 e n Gesell- schaftsschichten, im Palaste wie in der Hütte vor Doch ist sie am meisten unter der wenig oder un­bemittelten Bevölkerung vertreten. Hier wirken schlecht entlohnte Arbeitsverhältnisse mit ber Woh­nungsnot zusammen. Darum ist es Pflicht bei Allgemeinheit, zusammen zu wirken, damit diese Volksseuche einen entsprechenden Rückgang erfährt.

Wer sich krank fühlt, vergeude nicht sein Geld durch Gebrauch der sogenannten Heilmittel, die in gewissen Zeitungen immer wieder angekündigt werden. Auch die Inanspruchnahme von Natur­heilkundigen empfiehlt sich bei dieser Krankheits- erscheinuna nicht, weil manche derselben die be­ginnende Tuberkulose nicht zu erkennen vermögen. Deshalb muß hier gelten: Nehmet frühzeitig einen Arzt in Anspruch, denn Tuberkulose ist heilbar, wenn sie ganz im Beginn erkannt und sachgemäß

behandelt wird.

Wer Mitglied einer Krankenkasse ist, wende sich an einen tüchtigen Kassenarzt. Auch sei an die be­sonderen Tuberkulose-Heilanstalten der Landesver­sicherungsanstalten für Invalidenversicherung, wie an jene der Reichsversicherungsanstalt für Ange- stellte erinnert. Auch für Kinder können vorbeu­gende Heilverfahren durchgeführt werden.

Vergessen wir auch nicht, daß Schmutz und Staub Erreger aller Krankheiten sind. Rein­lichkeit verlängert das Leben und fördert die Gesundheit. Fürchtet darum das Wasser nicht; kalte Abwaschungen des Körpers morgens früh und abends vor dem Schlafengehen von Jugend auf getan, stählen den Körper, so daß er gegen manche Krankheitserreger unempfindlich wird. Die Hände, öfter waschen, die Zähne putzen, den Mund öfter ausspülen, sind Gesundheitsmittel, die gegen die Weiteroerbreitung der Tuberkulose sich ebenso be­währen, wie gegen andere Krankheiten. Dann aber gelte auch der alte Weisheitsspruch:

Beweg Dich viel in frischer Luft Saug in Dich ein den Waldesduft! Genieße froh die reine Wonne Von Licht und Luft. Natur und Sonne. Handle im kommenden Frühling danach!

Frankfurter Over.

Donnerstag, 31. März, 7 Uhr: „Sie Jüdin".

Freitag, 1. April, 7 Uhr: „Der fliegende Hol­länder".

Samstag, 2. April, 7 Uhr: „Don Juan".

Sonntag, 3. April, 6 Uhr: „Parsifal".

Wie wird das Wetter?

Von Westen zieht eine stärkere Druckströmung heran. Unser Bezirk wird voraussichtlich schnell auf ihrer Rück­seite liegen, doch ist auch weiterhin mit unbeständiger Witterung zu rechnen.

Aussichten für Donnerstag: Unbeständig mit einzel­nen Niederschlagsschauem, Temperaturen wenig geän­dert.

dem Gel de Auskommen ist nicht leicht Die Hausfrau, welche sicfc für das leibliche Wohlergehen der ranzev Familie verantwortlich fühlt, tischt deshalb OWaMing

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