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Anzeiger für die Skadk und den Kreis Fulda. Amtliches Krelsblakl.

Ar. 67.

Erscheint sechsmal wöchentlich, wochenbeilage: ^Illustriert» Benage" undBuchendlStter-. Rotationsdruck und Verlag der Kuldaer Brttendruckerei bi Fulda. Fernsprecher Rr. L x Monatlicher Bezugspreis 1,50 Mk. x

Dienstag, 22. März 1927.

«u»eiaea»Dreif«i Kleinzeil, (Lolouel) total auswärt- 0,20 JUt. Reklamezetlei lokal 1

Sieg der chinesischen Nationalisten.

Generalstreik in Zchanghei. Der Ausnahmezustand erklärt. Die Südtruppen in die Lhinesenstadt eingedrungen. Die ttriegsschiffe landen Marineabteilungen.

Die Verteidigungslime der Schantung-Truppen an der Front vor SungkLang ist durchbrochen. Die Nordarmee zieht sich in der Richtung nach Schanghai zurück.

Der mit der Verteidigung von Schanghai be­auftragte General der Nordtruppen Pitschutschen hat einen Bevollmächtigten an den Befehlshaber der Kantontrupprn, Hoyingtschingg gesandt, der über einen W a f f e n st i l l st a n d verhandeln soll, um einen Kampf in der Umgebung Schanghais zu vermeiden. Nach den letzten Nachrichten ist die Spitze der nationalistischen Armee nur noch 10 Meilen von Schanghai entfernt.

*

wtb. Schanghai, 21. März. (Eig. Funkm.) Die Eüdtruppen sind in die Chinesen st adt von Schanghai eingedrungen. Der Komman­deur der Tschangtschau Truppen hat sich in die französische Konzession geflüchtet. Die Südtruppen haben Tschangtschau, 40 Meilen nordwestlich von Suntschau, eingenommen und dadurch die Eisen­bahnlinie SchanghaiNanking abgeschnitten.

Reuter meldet aus Schanghai: Die Polizei mutzte wiederholt gegen die in den Stratzen demon­

strierende Menge vorgehen. Drei Soldaten des Pundschab-Regiments wurden durch Schüsse ver­wundet. Einzelheiten liegen noch nicht vor. Die Freiwilligen sind mobilisiert worden.

Der Generalstreik.

wtbSchanghai, 21. März. (Eig. Funkm.) Reu­ter. Heute morgen ist ein neuer Streikbefehl er­lassen worden. Alles deutet darauf hin, daß er allgemein befolgt wird. Die internationale Stra­ßenbahn hat ihren Dienst eingestellt. Die Beleg­schaft der Baumwollfabriken ist gefolgt. Reuter meldet weiter, daß der Streik politischen Charakter trage.

wtb. Shanghai, 21. März. (Eig. Funkm.) Der Generalstreik hat begonnen.

wtb. Schanghai, 21. März. (Eig. Funkm.) Der Stadtrat von Schanghai hat den Ausnahmezustand erklärt. Sämtliche auf dem Fluß liegende Kriegs­schiffe haben Marineabteilungen ans Land gesetzt. Ein bei den Unruhen verwundeter Soldat ist ge­storben.

Die Gesetzesvorlage zur Aufwertung.

Die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden.

Der Reichsjustizminister hat dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes über die Verzinsung auf» oewrrteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden zugehen lassen. Das Gesetz geht von der Grundauffassung aus, daß an den Grund­zügen der Aufwertungsgesetzgebung von 1925 un­bedingt festzuhalten sei.

In Wahrung dieses Grundsatzes enthält der Entwurf einige Vorschläge, die dazu bestimmt sind, unvorhergesehene Härten des geltenden Aufwer­tungsrechtes zu mildern, mißbräuchlicher Aus­nutzung der Gesetzesvorschriften entgegenzutretsn, sowie allgemein zur Vereinfachung und Beschleuni­gung der Abwicklung der Aufwertung beizutragen. Im Einzelnen handelt es sich nach der amt­lichen Begründung des Regierungsentwurfes bei der Regelung der erörterten Fragen um folgen­des!

I. Verzinsung.

Ein unvorhersehbare Härte hat sich insbeson­dere bei der Verzinsung von Hypothe­ken herausgestellt. Nach h 28 Abs. 2 des Auf­wertungsgesetzes beginnt bei Hypotheken, die in­folge Aufwertung kraft Rückwirkung wieder ein­getragen werden, die Verzinsung erst mit dem Be­ginn des auf die Wiedereinführung folgenden Ka­lendervierteljahres. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist diese Vorschrift sowohl für das dingliche Recht als auch für die persönliche For­derung anzuwenden. Solange also die Wiederein­tragung noch nicht erfolgt ist, erhält der Gläubiger Zinsen weder vom Eigentümer noch vom persön­lichen Schuldner. Bei der Ueberlastung der Auf­wertungsstellen und Grundbuchämter ist die Ein­tragung der Rückwirkungshypotheken in vielen Fällen erst sehr spät oder überhaupt noch nicht er­folgt und vielfach für die nächste Zeit auch noch nicht zu erwarten. Aus dieser weiten Hinausschie­bung der Wiedereintragung, mit der beim Er­lasse des Aufwertunqsgefetzes nicht gerechnet wor­den ist, ergibt sich für den betroffenen Gläubiger eine erhebliche Unbilligkeit. Die Anknüpfung des Verzinsungsbeginns an die Wiedereintragung hat weiter den Nachteil, daß einzelne Gläubiger durch arößere Geschäftsgewandtheit, durch größere Nähe ihres Wohnsitzes zum Sitze des Grundbuchamtes und durch stärkeres Drängen und «us anderen Gründen Vorteile vor anderen Gläubigern errei- chen können. Daraus ergibt sich eine Ungleich- keit im Kreise der Gläubiger wie der Schuldner, die durchaus unerwünscht ist. Der Entwurf will hier Abhilfe schaffen. Er sieht vor, daß von einem festen, und zwar zeitlich zurückliegenden Termin der Aufwertungsbctrag des dringlichen Rechtes wie der persönlichen Forderung wieder ein- getragen wird. Als Termin ist der 1. Juli 1926 gewählt. Dieser Zeitpunkt wird insofern am ehe­sten den Auffassungen bei Erlaß des Gesetzes ent­sprechen, als beim Erlasse des Aufwertungsgssetzes mit einer Hinausschiebung der Wiedereintragung bis zur Dauer eines Jahres etwa gerechnet wer­den konnte. Eine unbillige Belastung des Eigen­tümers und Schuldners ist trotz der Verpflichtung zur rückwirkenden Zinszahlung hiervon nicht zu be- sorgen. Denn einmal ist zu berücksichtigen, daß in weiten Kreisen und insbesondere auch bei einer I Anzahl höheren Gerichte vor der Klärung dieser 1

Frage durch das Reichsgericht im Oktober vorigen Jahres die Anschauung vorgeherrscht hat, daß die persönliche Forderung ohne Rücksicht auf die Wie- dereintragung vom 1. Januar 1925 an zu verzin­sen war. Des weiteren haben sich, was den städti­schen Grundbesitz anbelangt, die beteiligten Haus­besitzerkreise auf Aufforderung ihrer Organisationen aus freien Stücken schon im Frühjahr 1926 in weitem Umfange zu einer Verzinsung vor erfolg­ter Wiedereintragung verstanden. Schließlich sieht bet Entwurf im Interesse des Eigentümers und des Schuldners ausdrücklich vor, daß die Fällig­keit für die Zinsrückstände nicht sogleich eintritt, diese Zinsrückstände vielmehr auf die beiden näch­sten vertragsmäßigen Zinstermine verteilt werden können. Die Bestimmung des 1. Juli 1926 als Anfangstermin für den Beginn der Verzinsung erscheint daher sowohl vom Standpunkt des Gläu­bigers als auch vom Standpunkt des Eigentümers und Schuldners angemessen. Der 1. Juli 1926 soll der späteste Anfangstermin für die Verzinsung sein. Soweit etwa nach der Rrchtsauffafsung der Gerichte ein früherer Zeitpunkt für den Beginn der Verzinsung in Frage kommt (zum Beispiel Hypotheken, die auf Grund eines Vorbehalts der Rechte aufgewertet werden, oder für die persönliche Forderung solcher Rückwirkungshypotheken, deren Wiedereintragung infolge der Vorschriften über den Schutz des guten Glaubens nicht erfolgen kann), behält es hierbei fein Bewenden.

Der Entwurf schließt ferner die Anlehnung an den allgemeinen Grundsatz des Art. 23 der Durch­führungsverordnung zum Aufwertungsgesetze vom 29. November 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 392) aus, daß Zinsen, die für einen früheren Zeitpunkt ge­zahlt sind, zurückgefordert werden können. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß die Zinsleistung bereits zu damaliger Zeit nach Auffassung weiter Volksschichten einer sittlichen Pflicht ober doch einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach. Die Ausschließung von Rückforderungsansprüchen soll auch dann gelten, wenn die Leistung unter Vorbehalt bewirkt ist. Sind jedoch dem Eigen­tümer oder dem Schuldner für einen früheren Zeit­raum geleistete Zinsen inzwischen vom Gläubiger zurückerstattet worden, so behält es dabei sein Be­wenden.

KeinT Volksbegehren zugunsten der Wiederherstellung des Volksvermögens.

wtb. Berlin, 21. Marz. (Eig. Funkm.) Der Reichsmini st er des Innern, Herr von Keudell, hat auf Beschluß der Reichsregierung den von der Reichsarbeitsgemeinschaft der Aufwer­tung-Geschädigten und Mirterorganlsationen ge­stellten Antrags auf Zulassung eines Volksbegeh­rens zugunsten eines Gesetzes über die Wiederher­stellung des Volksvermögens abgelehnt.

Nach der Reichsoerfassung kann über ein Ab­gabengesetz nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen. Damit ist ein Volksbegehren für Abgabengesetze ausgeschlossen. Hiernach mußte der Antrag der Reichsarbeitsgemeinschaft aus Rechtsgründen abgewiesen werden.

Italiens Finanzlage.

Nach dem Ausweis des Schatzamtes in Rom nom 28. Februar weist der Staatshauhalt einen Etatsüberschuß von 237 Millionen auf, das heißt 111 Millionen mehr als in dem Voranschlag vor­gesehen war. Nicht berücksichtigt sind dabei aber bte für die Verminderung des 'Banknotenumlaufs bestimmten 333 Millionen und die früher gesondert gebuchten 167 Millionen für Eiseubahnbauten. Der Ueberschuß am Ende des Rechnungsjahres 1926/27 beträgt 737 Millionen, was eine Erhöhung um 399 Millionen gegenüber dem entsprechenden Zeit­raum des Rechnungsjahres 1925/26 bedeutet. Die ingänge aus dem ordentlichen und außerordent­

lichen Einnahmen überstiegen am 28. Februar die Zahlungen für ordentliche und außerordentliche Ausgaben um 938 Millionen. Der Gesamtpapier­geldumlauf ist am 28. Febryar auf 19 585 Millio­nen gesunken, was eine Verminderung um 175 Millionen gegenüber dem Januar 1927 bedeutet.

* Dr. Külz Reichskommissar für die Presse. Die Reichsregierung hat den demokratischen Reichstags» abgeordneten Dr. Külz, den früheren Reichsminister des Innern, zum Reichskommissar für die Internationale Presseausstellung in Köln berufen. Dr. Külz wird in der nächsten Zeit seine Tätigkeit als Reichskommissar aufnehmen.

Die tlationallibcrakn.

In Hannover hielt die Deutsche Volkspartei, die sich jetzt in aller Form als Rechtsnachfolgerin der Nationalliberalen Partei betrachtet, eine 60 Iahrfeier des deutschen Nationalliberalismus ab. Die Hauptrede hielt Außenminister Dr. Stre- semann als Vorsitzender der Deutschen Volkspartei. Stresemann bekannte sich zum neuen Deutsch­land, das als Folge des unglücklich verlorenen Deutschlands entstanden ist.

Wir alle, die wir das alte Deutschland kannten und in dem neuen Deutschland leben, sind, um ein Wort von Walter Flex zu variieren, Wanderer zwischen zwei politischen Welten. Für uns gilt das Wort eines Par­teifreund von dem alten Deutschland, das wir lie- b e n und dem neuen Deutschland, für das wir leb en. Wir werden uns dem Ruf, an unferm Staat im repu­blikanischen Deutschland mitzuarbeiten, nie versagen, und werden lieber Unpopularität in gewissen Zeiten auf uns nehmen, als billige Agitationspolitik treiben. Aber wer mitarbeitet, der fei sich klar darüber, daß wir weder den nationalen noch den liberalen Gedanken jemals auf» geben werden, daß wir vielmehr wirken und weben da­für, daß der Liberalismus gerade in der Gegen­wart das Trennende überwindet und die gemeinsame Kulturauffassung zur Geltung bringt. Wir lassen uns nicht einspannen in das enge Bett der parteipolitischen Schlagworte. Wir sind keine Rechtspartei und wir sind keine Linkspartei, sondern gehen selb­ständig unfern Weg aufgrund felbftgemonnener Erkennt­nis, und unser Fühlen und Denken bleibt die natio- nalliberale Gedankenwelt unserer V ä - ter. .

Wir neigen uns in Ehrsurcht vor den Männern, die einst in dem schwarz-rot-goldenen Bande der Burschenschaft zuerst die Gedanken von Einheit und Freiheit verkündeten, als engherziger Fürsten- geift es nicht zur Einheit Deutschlands kommen ließ. Wir wissen, daß Staatskunst, ver­bunden mit militärischen Siegen, den Freiheitstraum der Deutschen erfüllte, daß die Nationalliberale Partei ihre Entstehundg Bismarck verdankt, weil sie ihm folgte, vor­ahnend, daß sie der Vollender fein werde feiner Ideen. Aber wir begrüßen auch in Ehrfurcht die Männer der Paulskirche, die die Vorarbeit für die Einigung Deutsch­lands getan haben, und die in ihrem Idealismus dem Tage des 18. Januar 1871 vorgeleuchtet haben, als es in andern Hirnen noch dunkel war. Immer war Deutschland am größten, wenn es kämpfen muhte um seine bessere Zukunft. Der großen Periode der Kämpfe um das Ideal der deutschen Einheit folgte die große Zeit der Ausgestaltung des Reiches. Ihr folgte

eine Saturiertheit und ein Abstieg von der Zeit Wil­helms II. Vielleicht war uns diese Prüfung auferlegt, um vor der Welt zu zeigen, daß wir doch die Kräfte in uns haben, wieder zu einer besseren Zukunft aufzustei- gen. Geschichtlich gesehen, wird man einst bewundern, was das deutsche Volk nach tiefstem Fall in wenigen Jahren für seine innere Konsolidierung geleistet hat. Wir wissen, daß der Wiederaufbau nicht von einer Partei geleistet werden kann. Wir lehnen es ab, das deutsche Volk zu zerreißen in angeblich nationale und nichtnatio­nale Kreise. N a t i o n al ist für uns, wer seine Pflicht tut gegen sein Land. Möge die Zeit kommen, in der ein großes Volk, einig in seinen Stämmen, sich verbindet in Mitarbeit am deutschen Volkstum, in dem Bekenntnis zur Einigkeit und Recht und Freiheit!

Der Zentralvorstand der Deutschen Volkspartei beschloß auf der Tagung in Hannover eine Kundgebung, worin es heißt:

Der Zentralvorstand der Deutschen Volkspartei, zur Feier des 60jährigen Bestehens der National­liberalen Partei, in Hannover versammelt, bekennt sich an diesem Tage erneut zu den a l t e n Z i e l en und Bestrebungen des deutschen nationa­len Liberalismus. Die Deutsche Volkspartei ist durch den Beschluß des Zentralvorstandes der Rationalliberalen Partei vom 15. Dezember 1918 die Fortsetzung der Nationallibera­len Partei geworden. Deshalb wünscht die Deutsche Volkspartei zu bekunden, daß die unzer­störbaren Ideale nationalen und liberalen Denkens und Wollens in ihr fortleben und die Grundlage ihrer Bestrebungen sind und sein werden. . . Unverrückbar ist und bleibt die liberale Grundeinstellung der Partei. Was Deutsch­land an materiellen Kräften verlor, muß es auf geistigem Gebiet umso mehr wieder zu gewinnen suchen. Ein solcher geistiger Wiederaufstieg wäre unvereinbar mit Einschränkung der Wis­senschaft oder mit beherrschenden Ein­flüssen nicht st aatlicher Kreise. Auf dem Gebiete der Entfaltung der geistigen Kräfte inner­halb des christlichen Erziehungs- und Bildungs- ideals wird sie das hohe Gut des liberalen Gedan­kens, der Duldsamkeit gegenüber andern Gesin­nungen, als ihre Aufgabe bewahren und neben dem Willen der Eltern Hüterin der Freiheit der Lehrerpersönlichkeit und der H o h e i t s r e ch t e des Staates sein. Die Freiheit der Persönlich­keit wird sic als ein ganz besonderes Gut schätzen gerade in einer Zeit, in der Massenwillen und

Dre italienisch-jugoslavische Spannung.

Nachdem schon in den offiziösen Zeitungen Mussolinis auf angebliche Rüstungen Groß-Ser- biens an der albanischen Grenze hingewiesen wor­den war, worüber wir bereits berichteten, hat die italienische Regierung auch an England und an­dere Regierungen in einer amtlichen Note mitge­teilt, sie habe Informationen erhalten, daß auf jugoslawischem Gebiet Vorbereitungen in gewaltigem Maßstab für einen Einbruch in Albanien gemacht würden, um die albanische Regierung zu stürzen. Italien habe vor kurzem den Vertrag von Tirana mit der Regie­rung der albanischen Republik abgeschlossen und es verlaute, daß die italienische Regierung gegen­über dem Schicksal dieser Regierung nicht gleich­gültig bleiben werde.

Au in Berlin hat die italienische Regierung darauf hingewiesen, daß nach ihren Beobachtun- gen in Jugoslawien starke militärische Vorberei­tungen mit Bezug auf Albanien getroffen wür­den. Die italienische Regierung beabsichtige nicht, hsicrauf mit militärischen Gegenmaßnahmen zu antworten. Sie werde aber der deutschen Regie­rung ebenso wie den übrigen am Balkan interes­sierten Mächten zur Entkräftigung der im Zu­sammenhang mit diesen Rüstungen' aegen Italien eingeleiteten Kapagne alsbald ausführliches Ma­terial vorlegen, das die tatsächliche Lage aufkläre.

Von jugoslawischer Seite werden die Mittei­lungen der italienischen Presse über angebliche krie­gerische Vorbereitungen in Belgrad, wie voraus­zusehen war, dementiert.

Der Schleier, der monatelang über dem Hin­tergrund der Mussolini-Chamberlain- Freundschaft lag, beginnt sich jetzt zu lüften. Auf die Genfer Ankündigung der englischen Ra­tifikation des Bessarabien-Vertrages folgt jetzt die Gegengabe. DieTimes" hatten bereits am Montag in einem auffallenden Leitartikel eine scharfe Warnung an Jugoslawien gerich­tet, die in der jugoslawischen Presse außerordent­lich unfreundlich ausgenommen worden war. Die französische Außenpolitik verfolgt mit lebhafter Beunruhigung die Entwicklung auf dem Balkan. Man hat keinen Zweifel in Paris, daß Italien dieses Land zum Ausgangspunkt feiner Balkan­politik machen will. Man erwartet mit leb­haftem Interesse die Beschlüsse der einzuberufen­den Außenminister-Konferenz der Kleinen Entente.

Die BelgraderPolitico" erfährt aus Sofia, daß die bulgarische Regierung seit eini­ger Zeit mit Italien über einen Geheimvertrag verhandele. Angeblich seien die Besprechungen bereits sehr vorgeschritten, doch hätten sich in eini­gen Punkten Schwierigkeiten ergeben.

In der englischen Presse finden die ita­lienischen Meldungen über angebliche Mobilisie­rungsmaßnahmen in Jugoslawien große Beach­tung.

Ein Berichterstatter derTimes" in Albanien schreibt: Bei einem Einfall von Komitatschibanden nach Albanien würde der Vertrag von Tirana in Wirksamkeit treten und italienische Hilse würde den albanischen Widerstand stärken. Es erübrige sich, die ärgsten Möglichkeiten einer sol­chen Lage hervorzuheben.

Westminster Gazette" schreibt, die in London eingetroffenen italienischen Berichte über eine un­

gewöhnliche jugoslawische Tätigkeit an der alba­nischen Grenze seien besonders beunruhigend, da sie amtlich in Rom inspiriert zu sein scheinen.

Serbiens Kriegsbereitschaft.

Der RömischeSecolo" meldet aus Belgrad, die südslawische Regierung habe von der Kämmer außerordentliche Vollmachten verlangt, und die Er- ledigung des Kriegsbudgets auf dringlichem Wege gefordert, das eine fünffache Erhöhung gegen bis» her -edeute. Da die Opposition Schwierigkeiten machte, habe ein Ministerrat einige kleine Abstriche vorgenommen, um die schleunige Erledigung der Budgets zu ermöglichen. Die Kammer halte drei Sitzungen am Tage ab. Es sei auf die Bildung einer nationalen Konzentrationsregierung in Vor­bereitung, der auch die beiden nationalistischen Führer Priitschewisw und Davidowitsch ange- hören sollen, die einander nicht mehr bekämpften, und nun angeblich vor der Versöhnung stehen.

Belgrad ruft den Völkerbund an?

wtb. Paris, 21. Mürz. (Eig. Funkm.) Die Agentur Havas berichtet: Gestern hat Botschafter von Hoesch mit dem Generalsekretär im Außen­ministerium, Berkhelot, in Abwesenheit Briands darüber verhandelt, ob angesichts der italienisch- serbischen Spannung bie (Einberufung des Völkerbundsrates erforderlich sei. Briano wird heute nach Paris zurückkehren und den ita­lienischen Botschafter empfangen. Es hat auch ein lehafter Meinungsaustausch zwischen den Groß­mächten im Verlaufe des gestrigen Tages stattge- funden. Die jugslawische Regierung hat sich in Genf bereit erklärt, sich einer Enquete des alliier­ten Militär-Attachß zu unterwerfen, die genau prüfen könnte, was an militärischen Vorbereitungen an der albanisch-serbischen Grenze vorgenommen werde. Nach demJournal" soll jedoch die Bel­grader Regierung beschlossen haben, die Angelegen­heit dem Völkerbund zu unterbreiten. Das Blatt ist der Ansicht, daß die Probe» die der Völ­kerbund in diesem Falle zu bestehen haben würde, ernster fei als angesichts des griechisch-bulgarischen Konflikts.

Die russische Note an Italien.

Zu der von Sowjet-Rußland an Italien ge­richteten Note wegen der Ratifizierung des Bessara- bischen Abkommens teiltGiornale d'Jtalia" Ein­zelheiten mit. Das Blatt will wissen, daß die Note in milder Form gehalten sei und nicht einen alarmierenden, sondern einen fast rein juri­stischen Charakter habe. Sie mache auch Italien nicht den Vorwurf, daß es sich von einer anderen Macht habe leiten lassen. Der russische Protest sei rein formaler Natur und sei vorsichtig gehalten. Die Note enthalte keine besonderen Vorbehalte. Die russischen Regierungskreise hätten es verstan­den, daß die italienische Ratifizierung ein Akt in­ternationaler Korrektheit und der Ausdruck nor­maler Herzlichkeit gegenüber einem befreundeten Staate gewesen sei, ohne rußlandfeindliche Ziele zu verfolgen. Das bestimmende Verhältnis zwischen Rußland und Italien würde durch diese Protestnote nicht geändert, wie auch die letzten politischen Vor­gänge dieses Verhältnis nicht verschlechtert hätten.