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Fuldaer Zeitung

JV6 288.

Sonntag, 13. Dezember 1925.

2. Blatt.

Druck der Fuldaer Actiendruckerel, Fulda.

Vorweihnacht.

Wieder einmal ist sie ins Land gezogen die heimelige Zeit der Wochen und Tage und Stunden vor der An­kunft des göttlichen Kindes. Noch funkeln die Sternlein da droben am Winterhimmel, wenn die Glocken so hell durch die klare Morgenluft rufen, wenn sie aus allen Winkeln und Gassen herbeieilcn die in Tüchern und Mänteln geborgenen Männlein und Weiblcin, die Bu­ben und Mädel mit der Schultasche auf dem Rücken und den Büchern unterm Arm. Matt schimmern die hohen Fenster des Gotteshauses im Lichte der wenigen Lampen, und heilige Stille umfängt die weiten Hallen des Gottes­hauses. Und sie füllen sich nacheinander alle die Bänke im Kirchenschiff, die in vergangenen Sommertagen oft so leer blieben, mit eifrigen frommen Betern, die des Beginns des feierlichen Rorateamtes harren.

Ein seltener Zauber liegt über dieser weihevollen Morgenstunde mit ihrer Sehnsucht und ihrem Hoffen auf das Kommen des Kindleins von Bethlehem. Die Wirklichkeit verschwindet; Jahrhunderte eilt der Sinn zurück und mit dem bangenden Judenvolke singen wir: „lauet Himmel, den Gerechten, Wolken regnet ihn herab!" ....

Selige Kindheitserinnerungen aus fernen, fernen Jugendtagen klingen herüber, aus Tagen, da nicht Sorge und Alltagsarbeit das Dasein umdüsterten, aus Tagen, da ich als munteres Büblein durch den Winterschnee stampfte und nicht früh genug aus den Federn konnte, um nur ja die Roratemesse nicht zu versäumen. Ja, lang ist es schon her, da ich zu zeitig mich auf den Weg zum Kirchlein meines Heimatortes gemacht hatte, da ich nicht Zeit und Stunde wußte, weil die Uhr stehen ge­blieben war. Und nun stand ich dort vor der heiligen Pforte. Heulend durchfuhr der Wind die hohen Baum» wipfel der langen Allee, durch die ich mich nicht wieder zurückwagte; wuchtig griff der Sturm hinein in die Rei­hen der Hölzer, die am hohen Turm die Schallöcher Der» schlossen, und dicht war der Flockensegen, der anhub, her­nieder zu fallen. Krampfhaft umspannte die Linke den Griff der kleinen Blendlaterne, Rosenkranzperlen durch­rieselten die Finger der Rechten, und von den Lippen drängten sich die Geheimnisse des freudenreichen Rosen­kranzgebetes, So mochte ich wohl eine Stunde gestan­den haben, als der gütige Küster mit dem eisgrauen, wallenden Barte erschien und mit einem riesigen Shlüs- fel die Pforte kreischend öffnete. Kinderselig leistete ich dem alten Manne wackere Helferdienste beim Läuten der Glocken, beim Auflegen her Paramente. Nach und nach füllte sich dann das Gotteshaus und inniger als je wa­ren die Gebete, die mir von den Lippen flössen. —

Und nun tauchen sie alle wieder auf die anderen, lie­ben bunten Bilder aus der fernen Jugendzeit — eins nach dem anderen!

Ich träume mich zurück ins traute Stübchen des lie­ben Elternhauses, da ich an Mütterlein« Seite die fangen Stunden der Advntsabende verbrachte, dieweilen nim­mermüde Mutterhände Gaben finniger Art als Weih­nachtsfreude für den fernen Water fertigten. — Ich sehe mich wieder an der Wiege des Brüderchens, das auch gar nicht in den Schlaf kommen will, da bunte Blumen unter der Nadel der emfiaen Mutter zu wachsen schei­nen. — Die Kuchen und Plätzchen türmen sich zu Ber­gen, die wir in gemeinsamer Arbeit während der letzten Nächte vor dem heiligen Feste in trautem Verein schu­fen. — Wieder kehren die Stunden und Tage, die, ach, so lang sind und gar fein Ende nehmen, bis das Klnder- fehnen nach dem Christkind gestillt. —

Und ich sitze und sinne und suche die goldene Brücke, die mich ganz hineinführt in das selige Kinderland der Vorweihnacht!--— KarlWalter.

Katholische Welt.

- päpstliche Sürforae für b’e bildende« X8«ste Auf Veranlassung Pius XI. sind jetzt vom Staatssekretariat des Vatikans eingehende Bestimmungen über die kirch, liche Kunst in ihrem Verbältnis zu den lituraischen An. forderunaen, die Inventarisierung der Kunstschähe inner­halb Italiens und die Instandhaltung betreiben erlassen worden. Unter anderem wird darin auf die Tatsache hingewiesen, daß Kunstwerke, die im Dienste der Kirche Verwendung finden, nicht durch Kostbarkeit sich auszu­zeichnen brauchen, daß sich Einfachheit und Schönheit nicht auSschliehen, sondern im Gegenteil sich gegenseitig ergänzen, daß alles Gemachte und Künstliche aus der Kirche kernznhalten fei. Senter enthält das Schrift­stück genaue Vorschriften über die Inventarisierung der f--- ' ----------------

„Möchten doch alle Eltern und Erzieher be­denken, daß das Jünglingsalter, das selbst bei größter Anstrengung kaum zur Hebung der Tugend gebracht zu werden pflegt, vermöge seines Hanges zu jeglichem Bösen von selber fällt! Möchten sie doch acht haben auf die Blume der Jungfräulich­keit, die in diesem Alter am schönsten blüht und am meisten empfohlen werden mutz! Freilich ist fast nichts hinfälliger als diese Blüte, und ist sie einmal abgefallen, dann kommt die Reue zu spät, der Verlust ist unersetzlich."

Petrus Cauisius.

Die Messe zu Ehren des heiligen Petrus Canisius.

Ein Beitrag zur lebendigen Anteilnahme an der Liturgie.

Das Fest des hl. Bekenners nud Kirchenlehrers Petrus Canisius wird alljährlich am 27. April in "e.r ganzen katholischen Kirche gefeiert werden. H'krfür hat die Riten-Kongregation in Rom am 21. Mai d. Js., also am Tage "her Heiligsprechung, ^9^es Meßformular genehmigt. Dasselbe wird jedoch kraft besonderen Jndultes schon am Sonntag den 13. d. M. aus Anlaß der vom Hochwürdigsten ; Herrn Bstchof angeordneten Erinnerungsfeier zur . Anwendung kommen. Im folgenden sei eine Ueber- setzung und kurze Ausdeutung geboten. Der Jn- f troitus die Epistel und das Evangelium sind der - Eemeinschaftsmesse der hl. Kirchenlehrer entnom- £men. Diese erinnert uns an den Missionsauftrag ssdes Herrn: Sehet hin und lehret alle Völker k (Matth. 28,19.) Die Worte des Introitus, Laus dem alttestamentlichen Buche Ekklesiastikus: L „In der Mitte der Gemeinde öffnet er, d. h. der L Herr, ihm den Mund und erfüllt ihn mit dem x Geiste der Wahrheit und Einsicht; das Gewand ! der Glorie tat er ihm an (Ps. 91,2). Gut ist's den Herrn zu preisen, zu singen deinem Namen, L Höchster" sind ein dankbares Bekenntnis der Kirche für die Berufung des hl. Petrus Canisius; sie , sieht und verehrt in ihm den Mann Gottes, den ;; die göttliche Vorsehung in schwerer Zeit ausersehen i und der Kirche als mutigen Vorkämpfer der Wahr- ^heit geschenkt hat.

U In der Tagesoration oder dem Kirchen- ^ßebet wird dieser Gedanke weitergeführt: „OEott, V der du deinen heiligen Bekenner Petrus zum bßl

Die Senkung der Lohnsteuer.

Dem Reichstage ist nunmehr der Gesetzentwurf über die Senkung der Lohnsteuer nach . Zu­stimmung des Reichstages zur Beschlußfassung zu- aeqangen. Er ist unterzeichnet von dem mit der Führung der Geschäfte beauftragten Reichskanzler Dr. L u t h e r. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß der § 70 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925 wie folgt geändert werden soll:

Vom Arbeitslohn bleiben für den Arbeitnehmer 1200 Reichsmark jährlich vom Steuerabzüge frei, und zwar

ß) 720 Reichsmark jährlich (60 Reichsmark mo­natlich. 14,60 Reichsmark wechentl.) als steuerfreier Lohnbetrag,

b) 240 Reichsmark jährlich (20 Reichsmark mo­natlich, 4,80 Reichsmark wöchentlich) zur Abgeltung dec Werbungskosten, '

c) 240 Reichsmark jährlich (20 Reichsmark mo­natlich, 4,80 Reichsmark wöchentlich) zur Abgeltung der Sonderleistungen.

Die Begründung ist sehr eingehend und bewegt sich in folgenden Gedankengängen:

In den Etatsansätzen für 1924 und 1925 war bei der Einkommensteuer zwischen dem Steuerabzugs vom Arbeitslohn und der Einkommensteuer der Veranlagten nicht unterschieden, der Gesamtbetrag vielmehr einheitlich angegeben. Als im Steueraus- schusse des Reichstages eine Reihe von Parteien erklärten, daß sie eine Begrenzung des Lohnsteuer­aufkommens für erforderlich hielten, gab nach län­geren Beratungen, in denen auch die gegen eine Begrenzung sprechenden Gründe eingehend erörtert- wurden, der Vertreter der Reichsregierung die Er­klärung ab, daß das Lohnsteueraufkommen unter keinen Umständen 1200 Millionen unterschreiten dürfe, weil sonst die Etats von Reich, Ländern und Gemeinden nicht balancieren könnten. Deshalb könne die Reichsregierung der beantragten Erhö­hung des steuerfreien Lohnbetrages auf 100 RM. monatlich nicht zustimmen; denn es bestünde die Gefahr, daß dann der Betrag von 1200 Millionen Reichsmark jährlich nicht ntzehr erreicht werden würde. Dis Reichsregierung werde sich jedoch bei einer wesentlichen Ueberschreitung des Aufkommens­betrages von 1200 Millionen Reichsmark jährlich einer verantwortlichen und entgegenkommenden Prüfung der Frage nicht entziehen, in welcher Weife dann eine Senkung des Aufkommens herbeigeführt werden könne. Einen gesetzlichen Niederschlag ha­ben diese Erklärungen insofern gefunden, als durch das Gesetz über Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer vom 3. September 1925 die Reichs­regierung verpflichtet worden ist, eine Senkung der Lohnsteuer durch Begünstigung der Kinderreichen und durch Erhöhung des steuerfreien Betrags her­beizuführen, wenn das Aufkommen an Lohnsteuer in den beiden Vierteljahren zwischen dem 1. Oktober 1925 und dem 31. März 1926 oder in zwei späte­ren aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren 600 Millionen Reichsmark wesentlich überschritten hat. Aufgekommen an Lohnsteuer sind:

1925

im April rund 126 Millionen Reichsmark

, Mai „ 137

„ Juni

„ 131

ff

ff

„ Juli

„ H9

ff

• e

„ August

„ 115

ff

ff

„ September

„ 120

ff

ff

„ Oktober „ 121

insgesamt rund 869 Millionen Reichsmark.

Wenngleich die Voraussetzungen für die Anwen­dung des Gesetzes vom 3. September 1925 noch nicht vorliegen, weil diese erst für die Zeit nach

dem 1. April 1926 wirksam werden kann, so glaubt die Reichsregierung doch, ihre oben wiedergegebene Zusage schon jetzt erfüllen und eine Senkung der Lohnsteuer vorschlagen zu sollen. An der Spitze der Erwägungen mußte für sie aber auch jetzt wieder tie stellen daß die Lohnsteuer unter allen Umstan­den mindestens 100Millionen Reichsmark monat­lich, 1200 Millionen Reichsmark jährlich bringen muß. Dabei durfte auch nicht außer Acht gelaffen werden, daß die volle Auswirkung der am 1. Okto­ber 1925 in Kraft getretenen Regelung (feste und prozentuale Abschläge) sich noch nicht übersehen laßt und daß die Gefahr vermehrter Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit besteht. Von dieser Grundlage aus­gehend, schlägt die Reichsregierung vor, vom 1. Ja- nuar 1926 ab den abzugsfreibleibenden Einkom­menbetrag, der bisher 960 RM. betrug, auf 1200 NM zu erhöhen derart, daß der steuerfreie Betrag künftig 720 RM. (bisher 600 RM.) und der Pausch- fatz für Werbunaskosten und Sonderleistungen künftig je 240 RM. bisher je 180 RM.) beträgt. Damit würde das Ziel erreicht werden, das einer Reihe von im Sommer gestellten Anträgen zu- grundelag, damals aber wegen Undurchfehbarkeit der Verhältnisse noch nicht erfüllt werden konnte. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrags würden also vom 1. Januar 1926 ab bei jedem Lohnsteuerpflichtigen 1 200 RM. int Jahre steuerfrei fein. Diese Erhöhung der steuerfreien Lohnbeträae hat nicht nur eine Entlastung der ledi­gen Lohnsteuerpflichtigen, sondern auch der ver­heirateten Lohnsteuerpflichtigen zur Folge; sie roirft sich am stärksten für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen aus. Mit einer solchen Senkung der Lohnsteuer wird auch der Wirtschaft gedient inso­fern, als infolge der Senkung der zur Auszahlung gela'nomde Mehrbetrag des Arbeitslohnes die Kaufkraft erhöht. Auch aus technischen Gründen glaubt die Reichsregierung die Lohnsteuersenkung durch Erhöhung der steuerfreien Lohnbeträge durch­führen zu sollen. Die bisherige Dreiteilung in den steuerfreien Lohnbetrag von 50 RM. monatlich und die Pauschsätze für Werbungskosten und Sonder- leiftungen zu je 15 RM. monatlich hatte zur Folge, daß in verschiedenen Erwerbsgruvven sehr viele Anträge auf Erhöhung der Pauschsätze für Wer­bungskosten und Sonderleiflmigen eingereicht wur­den. Dadurch, daß diese Pauschsätze allgemein er­höht werden, werden die Anträge auf Erböhung der Pauschsätze inenicer zahlreich werden. Dies be- deuict e;nc wesentliche Entlastung sowohl für die Arbeitgeber wie auch für die Verwaltung.

Aus der Aufkommensberechnung geht hervor, daß bei einer Erhöhung der steuerfreien Beträge nm 20 RM. monatlich das Aufkommen aus der Lohnsteuer eben noch den Betrag von 1 200 Millio­nen Reichsmark jährlich erreicht. Damit würde die Erhöhung also die erforderliche Senkung im Rah­men des finanziell Erträglichen bringen. Dagegen würde die Erhöhung der steuerfreien Beträge um 20 RM. monatlich und außerdem noch eine Er­höhung der Familienermäßigungen, wie sie in den verschiedenen dem Reichstag vorliegenden Anträgen gefordert wird, das Lohnsteueraufkommen erheblich unter den Betrag von 1200 Millionen Reichsmark jährlich heruntersinken lassen und damit Steuer­ausfälle zur Folge haben, die unerträglich sind.

Die zu erwartende Senkung beträgt nach der Aufkommensberechnung 237 Millionen Reichsmark, sc daß, wenn man von einem bisherigen Aufkom­men von 1440 Millionen Reichsmark ausgeht, etwa 1203 Millionen Reichsmark künftig zu erwarten sind.

Kunstfchätze, ihre alle zwei Jahre varzunehmende Kon- trolle, das alle fünf Jahre vorzunehmende Absiauben der Stucke und dekorativen Skulpturen, da? alle zwei Jahre vorzunehmende Meinigen der Altar-emälde. Re­staurationen muffen erst von einer im Vatikan funk- fionierenben Kommission vorher genehmigt werden, ebenso Neubauten und Veränderungen. Der Wert dieser Verfügungen ist ersichtlich. In Deutschland sind wir glücklicherweise jetzt über die Oberflächlichkeit des vorigen Jahrhunderts hinweg, nicht so sehr in Italien, wo gotisch und romanisch seine sollende Schreineraltäre noch vielfach das Feld behaupten und die stimmungs­vollsten Kirchen verunzieren.

Eingesandt.

Unter dem 17. November wurde auS Kirchhain berichtet, daß bei der Treibjagd im Walde vvn Großfeeiheim ein „prächtiger" Achtender von Förster B. in N. erlegt wurde. Emer der Jagdteilnehmer entrollt über diese „Erlegung" folgendes blutrünstige Bild: Ein wie zähes Leben ein solch „prächtiger" Achtender hat, geht daraus hervor, daß ca. 24 Schrotschüffe und ein Kugelfangschuß nötig Tugend und der kirchlichen Lehre verliehen hast," und daran die Bitte geknüpft: „gewähre gnädig­lich, daß durch sein Beispiel und seine Mahnungen die Irrenden sich znm Heile zurückfinden und die Gläubigen ausharren im Bekenntnis der Wahrheit. Durch unfern Herrn Jesnm Christum, deinen Sohn, der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des HI. Geistes von Ewigkeit zu Ewigkeit."

Die Epistel findet sich in dem 2. Briefe des hl. Paulus an seinen Schüler Timotheus (2. Tim. 4, 1—8). Was der Weltapostel hier sagt, ist eine erweiternde Umschreibung des Auftrages des Hei­lands: Gehet hin in alle Welt .... und eine Anwendung auf die Predigtweise und die Einzel- seelsorae: „Eeliebtester! Ich beschwöre dich im An­gesichte Gottes und Jesu Christi, des künftigen Richters der Lebenden und Toten, bei seiner Wie­derkunft und bei seinem Reiche, predige das Wort, halte an damit, sei es gelegen oder ungelegen. Ueberweise, bitte, strafe in aller Geduld und Lehr­weisheit. Denn es wird eine Zeit kommen, da sie die gesunde Lehre nicht ertragen, sondern nach ihren Gelüsten sich Lehrer über Lehrer nehmen werden, die die Ohren kitzeln. Sie werden das Ohr von der Wahrheit abwenden, erdichteten Mär­chen aber sich zuwenden. Du aber sei gewachsen, mit allen Mitteln mühe dich ab, schaffe am Werk, das einem Verkündiger frohe Botschaft zukommt, versorge voll und ganz dein Amt, sei nüchtern. Ich nämlich nahe mich dem Ende und die Zeit meiner Auflösung steht bevor. Ich habe den guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet, den Glauben bewahrt. Im übrigen ist mir hinterlegt die Krone der Gerechtigkeit, die mir der Herr an jenem Tage geben wird, der gerechte Richter, aber nicht bloß mir, sondern allen, die seine Ankunft lieb haben." War nicht unser Heiliger ein treuer Befolger dieser Mabm'ngen des Kan» nickst als

waren, um ihn zur Strecke zu Brtnnen. Das Geweih war mit SLroien gespickt. Außerdem wurden noch 5 Rehe, worunter sich nost 3 sehr kleine befanden, und 11 Hasen geschaffen. „Aioebleit" wurden feiner ein Schutze und 1 Treiber. Znm Schluß erklärte noch ein Schütze, der Kueelfchuh hätte eigentlich nicht nötig getan, es fei ja der Beweis erbracht, daß man einen Hirsch auch mit Hasenschrot erlegen könne. Dieser letztere Schütze scheint leider nicht der angebleite gewesen zu fein. Daher die? von keinerlei Sachkenntnis und noch weniger von jeglichen Mitfühlen für Gottes Geschöpfe getrübte Urteil. Im übrigen scheint es angebracht, daß endlich einmal die JagdanfsichtSbehörden verhinderten, daß unsere ohnehin schon reichlich perehnteten Rot- und Rehwildbestände der Schießwut znm Ovser fallen. Jeder Jäger, der diesen Ehrennamen deutscher Weidgerechtig­keit für sich beansprucht, wird ohnehin solche Gesellschaft meiden. Es muß jedoch weiter mit allen Mitteln der wahllosen Knallerei, die gelegentlich von Treibjagden aus unser Rot- und Rehwild leider noch immer nicht ausgerottet ist, entgegcngetreten werden. Dann werden solche unglaublichen Fälle der AaSjägerei hoffentlich bald verschwinden.

(Folgt Unterschrift).

Inhalt seiner Lebensarbeit mit Recht angeben, wie der Allelujavers des Meßformulars ihm in den Mund legt: „Vor Königen hab ich bekannt dein Gesetz und mich seiner nie geschämt," (Ps. 118,46) und, „allen bin ich alles geworden, um sie zum Heil zu führen." (1. Kor. 9,22.)

Im Graduale erscheint Petrus Canisius im be­sonderen als Prediger und Katechet, wir dürfen einen Blick werfen in die Art und Weise seiner Vorbereitung: „Wunderbar sind deine Offenba­rungen. o Herr, deshalb hat sie meine Seele über­dacht und erwogen." Die Erklärung deiner Worte gibt Licht und Einsicht den Kindern." (Ps. 118, 129—130).

Im Evangelium tritt der göttliche Heiland selbst auf und zeigt, welche Eigenschaften ein rechter Lehrer haben soll, daß er durch wohltätigen Ein­fluß seiner Tugend die Umgebung bessern und im Guten erhalten und daß er alle Gebete Gottes ohne Ausnahme lehren und erfüllen soll. (Matth. 5, 13-19):

„In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: „Ihr seid das Salz der Erde; wenn das Salz seine Kraft verliert, womit soll man es dann salzen? Es taugt zu nichts mehr, als hinausgeworfen und von den Menschen zertreten zu werden. Ihr seid das Licht der Welt. Eine Stadt, die auf einem Berge liegt, kann nicht verborgen bleiben. Auch zündet man kein Licht an und stellt es unter den Scheffel, sondern auf den Leuchter, damit es allen leuchte, die im Hause sind. So leuchte euer Licht vor den Menschen, auf daß sie eure guten Werke sehen und eitern Vater preisen, der im Himmel ist. Glaubet nicht, ich sei gekommen, Gesetz oder Pro­pheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, sie aufzuheben, sondern zu erfüllen. Demi, wahrlich ich sage euch: „Bis Himmel und Erde vergehen,

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Krbeilerrechl und klrbeiterpflichten.

Vom Zentralverband christlicher Fabrikarbeiter wird uns geschrieben:

Bei dem Streik bezw. der Aussperrung in der chemt. schen Industrie der Sektion VH (Frankfurt) haben sich Verhältnisse ergeben, die für die fernere Zukunst fest- gehalten werden müssen. Dieses ist um so notwendiger, als Arbeiterrechte auch Arbeiterpslichten im Gefolgt haben. .

Bon den rund 25 000 Arbeitern und Arbeiterinnen, die von dem wirtschaftlichen Kampfe in Mitleidenschaft gezogen wurden, waren viele Tausende unorganisiert. Bittere Not machte sich bei diesen sofort nach der Aus- sperrung bemerkbar. Ein „Sturm" auf die Wohlfahrts- ätntcr setzte nun ein, von denen aber nicht immer das zu erlangen war, was die Arbeiter brauchten.

Nach § 105 der Gewerbeordnung ist die Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Gegenstand freier Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh­mern. Die Arbeiter sind deshalb auf Grund geltenden Rechts mit dem Arbeitgeber gleichberechtigt. Durch das große Abkommen der Arbeitgeber- und Arbeitneh- merverbande vom 15. November 1918 find die Gewerk­schaften als die berufene Vertretung der Arbeiterschaft anerkannt worden. Auf Grund dieses Abkommens be­stehen für die meisten Berufe Reichsrahmenverträge, Be­zirks- und teilroeie auch Reichslohnabkommen, Bezirks­und- Reichsschlichtungsinstanzen. Somit ist dieGleichberech tigung auch gegeben und haben die Arbeiter in den Ge- werkschaften Einrichtungen, durch die sie auf die ®e- Italtung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse wesentlichen Einfluß haben. Auf die praktische Gleich­berechtigung, die in der Verfassung, in dem Betriebs­rategesetz. in der sozialen Versicherung, im Reichswirt- schastsrat usw. gewährleistet, sei besonders noch hinge­wiesen.

Wenn somit der Staat den Arbeitern das Recht ein= geräumt hat, mit den Arbeitgebern die Lohn-, und Ar- veitsbedingtingen selbständig zu regeln und eine groß» Anzahl wirtschaftlicher und sozialer Fragen gleichberech. tigt mit zu lösen, dann müssen die Arbeiter auch selb­ständig für die Finanzierung der wirtschaftlichen Kämpfe sorgen. Denn keine Rechte ohne Pflichten. Lohn­fragen sind meistens M a ch t f r a g e n, und werden irnrtschaftliche Kämpfe nicht ganz zu vermeiden sein. Die Finanzierung der wirtschaftlichen Kampfe erfolgt dadurch, daß sich die Arbeitnehmer den Gewerkschaften anschließen und dort ihre Beiträge zahlen. Durch die rege Mitarbeit in den Gewerkschaften können die Ar­beitnehmer auch schon wesentlich mit dazu beitragen, daß sich die Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme möglichst reibungslos _coll3iebt. Und wenn sich die Vnrteien möglichst gleich stark gegenüberstehen, wird es sich jede Partei zweimal überlegen, ob sie es zu einem Wirtschaftskampfe kommen läßt.

Der für die chemische Industrie auf feiten der christ­lichen Gewerkschaften zuständige Zentralverband christlicher Fabrikarbeiter hat auf seiner letz­ten Generalversammlimg durch Neugestaltung seines lliiterstiikunaswesens dafür gesorgt, daß seine Mitglie­der bei ' Wirtschaftskämpfen und sonstioen Räten nicht zum -Wohlfahrtsamte zu laufen brauchen, wenn >sst einen zeitgemäßen Beitrag zahlen. Ausgenommen sind selbstverständlich die sozialen Versicherungszweige, die in Anspruch zu nehmen auf Grund der Beitragsleistung. ein gutes Recht ift. So zabst der Zentralverband christ- kicher Fabrikarbeiter bei Wochenbeiträgen von 20 Pfg. bis 2 Mk. pro Woche:

1. Streikunterstützung bis 15 Mk. pro Woche. Für Verheiratete Frauen- und Kinderzulage bis 3 Mk. pro Woche.

2. Erwerbslosenunterstützung bis 24 Mk. pro Woche.

3. Umzugsunterstützung bis 100 M?

4. Sterbegeld bis 420 Mk. Für weibliche Mitglie­der ferner

5. Wöchnerinnengeld bis 40 Mk.

6. Aussteuerunterstützung bis 200 Mk.

7. Rechtsschutz bei allen aus den Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetzen sowie aus dem Arbecksverhältnis rechtlich bearünbeten Klagesachen, ferner in allen Fällen von Streitigkeiten, die auf die Verbandstätigkeit des Mitgliedes zurückzuführen sind.

8. Die Verbandszeitung wird den Verbandsmitglie- dern gratis zugestellt.

Die christlich gesinnten Arbeitnehmer der chemischen Industrie haben deshalb alle Ursache, sich dem Zen- tralverbnnde christlicher Fabrikarbei­ter anzuschließen. Dadurch kommen sie zu wirtschaft­lichem und sozialem Einfluß und schützen sich somit vor Not und Gefahr.

Ein Gebet des hl. Eanisius:

„Ich bitte dich, o Herr, gewähre recht vielen Jünglingen die Gnade, daß sie, frühzeitig dein Lärm und den Gefahren der Welt entrückt, gute und fromme Lehrer erhalten, die sie durch Wort und Beispiel dazu bringen, eine sittliche Ver- fehlrmg mehr zu meiden und zu verabscheuen als einen Verstoß gegen die Sprachregeln und einen schiefen Ausdruck im Auf satze!"

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vergehen, bis alles erfüllt ist. Wer also eins von diesen Geboten, auch die kleinsten übertritt und die Menschen so lehrt, der wird der Geringste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich."

Das Offertorium ruft zum Religionsunter­richt mit dem Psalmvers: „Kommt, Kinder, höret mi& die Furcht des Herrn will ich euch lehren. (Pß 33,12).

Die Sekret-Stillgebete, erfleht von der Fürbitte des Heiligen „Einheit und Frieden", jene beiden Eottesgaben, für die Petrus Canisius seine Lebensarbeit eingesetzt hat. Da aber „Einheit und Frieden" vor allem die Gebetsmeinung sind, die Papst Pius XI. für die Gewinnung des Jubiläums­ablasses 1925 angegeben hat, so ist die vorliegende Sekret eine alljährlich wiederkehrende Erneuerung der mit dem „Heiligen Jahr" verbundenen Ge­betsintentionen: „Heilige, barmherziger Gott, diese dir dargebrachten Opsergaben und gib deiner Kirche auf die Fürbitte des hl. Petrus gnädig die Ge­schenke der Einheit und des Friedens."

kZer Kommnnionvers verheißt mit den Worten des Propheten Jsaias (12,4) höchste Freude denjenigen, die in der Ausübung des kirchlichen Lehramtes als Lehrende oder in seinem Genuß als Lernende, aus den Quellen des Erlösers schöpfen.''

Die Postkommunio vergegenwärtigt uns den Segen, den die „Gemeinschaft der Heiligen" verleiht: „Das Opfer,- o Herr, das wir zu Ehren des heiligen Bekenners und Kirchenlehrers Petrus dargebracht haben, vermehre in uns Glaube, Hoff­nung und Liebe und beglücke deine Kirche immer wieder mit neuem Zuwachs!"

Wer in die vorstehenden Gebetstexte eindringt und sie sich zu eigen macht, der wird die Feier des neutestamentlichen Opfers wirklich als Eemein- i rE.T 5 i-ä o »<• * a j) i^nft erleben.