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M 288.

Sonntag, 13. Dezember 1925.

Fuldaer Leitung

3. Blatt.

Druck der Fuldaer Acklendruckerel. Fulda.

!Bewahrung der Jugend vor Schmutz-

Die Tatsache, daß der knapp 9 Monate als Reichsminister tätige deutschnationale Abgeordnete S ch i e l e für sich die P e n s i o n e i n e s Reichs- Ministers beanspruchte und nun auch Zugespro­chen erhielt, hat in den weitesten parlamentarischen Kreisen, insbesondere auch beim Zentrum, außer­ordentliches Erstaunen hervorgerufen. Es handelt sich bei dieser Fusion immerhin um einen Betrag von etwa 25 000 Goldmark, die das Reich auf die Lebensdauer des Herrn Schiele zahlen muß. Herr Schiele ist absolut damit einverstanden, daß er zum lebenslänglichen Empfänger von Geldern desselben Staates wird, den er persönlich und samt feiner Partei bisher mit allen Mitteln, nicht immer gerade liebevoller Art, bekämpfte. Eine solche Sum­me wird gewährt in einer Zeit, in welcher das Reich erklären muß, daß es für die Aermsten der Armen keine Gelder zur Verfügung hat, in dem- ifelbsn Augenblick, in welchem die gleiche Reichs- regierung feststellen muß, daß es hier unmöglich ist, den Beamten auch nur eine bescheidene Zulage aus Anlaß der Wirtschaftsnot zu geben.

Aber man muß dies auch einmal von einem an­deren Gesichtspunkte aus betrachten. Die Rcchts- insbesondcr? die deutschnationale Presse ist es doch immer gewesen, die über die „Futterkrippenwirt- schast" sich empören zu müssen glaubte, und Herr Schiele selber hat dieses Wort oft genug in den Mund genommen. Die gleiche Presse hat in der abscheulichsten Art gegen die verschiedensten Persön­lichkeiten, die Amt und Beruf opferten, um sich dem Reichsdienst zur Verfügung zu stellen, und die dann bescheidene Gelder zum Ausgleich bezogen, gekämpft. Wie gehässig hat man insbesondere Fehrenbach angegriffen, der seine ganze Berufsstellung aufge- geben hatte, um sich in einer der schwersten Zeit- epochen, in welcher sich das Reich befand, zur Ver­fügung zu stellen. Und wir dürfen andererseits daran erinnern, daß beispielsweise Stegerwald, der fünfeinhalb Jahre lang dem Reich und dem Lande Preußen in führender Position Dienste leistete, auch nicht einen einzigen Pfennig Ruhegehalt bekommt.

Und Herr Schiele, der Ritterautsbesiger ist und über großen landwirtschaftlichen Besitz verfügt, der außerdem sich noch als Fabrikant bezeichnet, also eine sehr gediegene wirtschaftliche Grundlage hat, läßt sich von der deutschen Republik für kaum neun Monate Ministerdienstzeit, davon ein gutes Drittel Urlaub, eine jährliche Pension von rund 25 000 Goldmark bezahlen. Das paßt sehr gut zu der an­deren Maßnahme, die derselbe Herr Schiele durch­setzte, daß er nämlich noch am letzten Tage seiner Ministertätigkeit einen Parteifreund zum Ministe­rialrat machte, obwohl der Betreffende erst ein paar Monate vorher, und das auch nicht unbestritten, die vorangegangene Rangstufe erreicht hatte.

Wenn nun jetzt in der mehr als merkwürdigen amtlichen Erklärung über den Pensionsfall Schiele darauf hingewiesen wird, daß bei der Berechnung seiner Pension auch die aktiv» Militärdienstzsit und die doppelte Dienstzeit im Kampfgebiet erfolgt ist, so wird es doch der dringenden Aufklärung bedür­fen, einmal festzustellen, in welcher Zeitspanne sich diese Dienstzeit überhaupt vollzogen hat. Dieser Fall ist so eigenartig, daß geradezu ein Allgemein- interesse an seiner voller Aufklärung besteht.

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Schriftleiter: Dr. phil. Johannes Kramer. Verantwortlich für Politik und Heimatliches Dr. Kramer, für den Roman und die „Buchenblätter" Anton W e ß l e r, für den übrigen Text und die Unterhaltungs­beilage Dr. rer. pol. Karl Austermann, alle in Fulda. Verantwortlich für die Anzeigen:'2irektör der Fuldaer Actiendruckerei I. P a r e! l e r.

ob Schundschnsten.

Von Reichstagsabgeordneten

Im Bildungsausschuß des Reichstags ist die Ge­neraldebatte über den in der Ueberschrift bezeich­neten Gesetzentwurf nunmehr zu Ende geführt und der Z 1 der Gesetzesvorlage mit verschiedenen Aen- derungen mit großer Mehrheit angenommen wor- den.

Von den sozialdemokratischen Vertretern erklär­ten sowohl Frau Pfühl, wir Dr. Löwenstein noch­mals, daß sie diesem Gesetzentwurf mit größtem Mißtrauen begegne. Sie brachten einen Antrag ein, wonach entgegen der Tendenz dieses Gesetzentwur­fes, welcher Verhütung durch Abwehr be­zwecken will, alljährlich eine ergänzende Liste emp­fehlenswerter Jugsndschriften herzustellen sei. Or­ganisationen, die Schund- und Schmutzschriften der Jugend zugänglich machen, sollen behördlicherseits nicht mehr als Jugendpflege betreibende Organi­sationen angesehen werden und dürften auch nicht mehr unterstützt werden. Reich, Staat und Gemein­den hätten dafür Sorge zu tragen, daß möglichst in jeder Gemeinde wenigstens eine gute Jugend­büchern vorhanden fei. Interessant war dabei das aufrichtige Bekenntnis von ■ Frau Abgeordnete Pfühl-München, daß dis Einreihung des Katechis­mus der Erzdiözese MüNchen-Freising in die Reihe der Schundschriften gelegentlich der sozialistischen Münchener Jugendschriftenaufstellung sehr zu be- dauern sei und von vielen ihrer Parteigenossen aufs strengste mißbilligt wurde.

Der Verfasser vorliegender Ausführungen nahm daraufhin Veranlassung zu erklären, daß Frau Pfülf vom Zentrum Absolution erteilt würde, nach­dem sie sich öffentlich als reumütige Sünderin be­kannt habe. Dem Kommunisten Dr. Schwarz gegenüber bemerkte er, daß von einer Offensive ge­gen die K o m mu n i st e n in diesem Gesetzentwurf keine Rede fein könne, vielmehr würden die kom­munistischen Anträge in ihrer Unsinnigkeit selber die Offensive gegen sich ergreifen. Die Betitelung des Gesetzes „Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzsckriften" träge eigentlich nicht scharf umrissen das, was hierin erfaßt werden soll. Es könne etwas wissenschaftlich wertvoll sein und doch für die Jugend Schmutz bedeuten. Seiner Mei­nung nach sei eine Betitelung des Gesetzes wie etwa: „Gesetz zum Schutz der Jugend vor Schrif­ten, die für die geistige, sittliche und gesundheit­liche Entwicklung der Jugend schädlich sind" zu­treffender. Den Antrag Dr. Mumm, daß wegen einer politischen Tendenz als solcher eine Schrift nicht auf die schwarze Liste gesetzt werden dürfe, lehne das Zentrum ab, weil „politische Tendenz" an sich nicht unter die Begriffe „Schund und Schmutz" falle.

Der Zentrumsabgeordnete Dr. Schreiber nahm Stellung zu den oben zitierten sozialdemo­kratischen Anträgen, indem er der Absicht, eine po­sitive Liste empfehlenswerter Schriften herauszu­geben, seine Snmpathie entgegenbrachte, aber nach der formellen Seite hin Bedenken äußerte, da das vorliegende Gesetz ja nicht ein Jugendwohlfahrts­gesetz sei. Er machte aufmerksam auf den Wider­spruch, der darin liege, daß während der Debatte die sozialdemokratischen Redner stets gegen polizei­liche Maßnahme eiferten, während sie in ihren An­trägen gewissermaßen das polizeiliche Todesurteil über Organisationen fällen, die sich wider das Ge­setz vergehen. Wenn schon die politische Tendenz als solche von dem Gesetz mit berührt werden dürfe,

Hofmann - Ludwigshafen.

so müsse er analog dem Lichtspielgesetz § 1 Abs. 2 eine Formulierung verlangen, die nach dem Wort­laut: „Die Zulassung darf wegen einer politischen, sozialen, religiösen, ethischen, oder Weltanschauungs­tendenz als solcher nicht versagt werden" auch in diesem Gesetze sinngemäße Anerkenung fände. Hin- sichtlich der Forderung der Sozialdemokraten, auf Kosten des Reiches, Staates und der Gemeinden möglichst in jeder Gemeinde eine gute Jugendbüche­rei zu errichten, betonte Dr. Schreiber, der Bil­dungsausschuß müsse sich davor hüten, nur die idealen Forderungen anzumelden und nicht für die praktische Auswirkung zu sorgen. Unsere Wirt­schaftslage und die dadurch bedingten Schwierig­keiten des Reichshaushaltes ließen solche Anträge als höchst problematisch erscheinen.

Die Deutschnationalen zogen folgenden Antrag zurück: „Die Bestimmungen gelten hinsichtlich der Schmutz- und Schundliteratur auch für Plakate, Prospekte, Bildkarten und ähnliche Literatur", nachdem die Vertreter der Reichsregierung erklär­ten, daß dieser Antrag dem Gesetz verfassungs- ändernden Charakter geben würde, und zudem die Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen oder Darstellungen nach § 184 Reichsstrafgesetz­buches der Bestrafung unterläge. Rach verschie­denen Annahmen von Abänderungs- und ©tret- chungsanträgen wurde 8 1 des Gesetzes mit 17 ge­gen 9 Stimmen (Sozialdemokraten und Kommuni­sten) in folgender Fassung angenommen:

§ 1.

I. Zum Schutze der Heranwachsenden Jugend werden Schund- und Schmutzschriften in eine Liste ausgenommen. Sie sind, sobald ihre Aufnahme 'm die Liste öffentlich bekannt gemacht ist, im ganzen Reichsgebiete folgenden Beschränkungen unter­worfen:

1. sie dürfen im Umherziehen weder feilgehalten noch angeboten oder angekündigt werden; auch dür­fen auf sie keine Bestellungen im Umherziehen ge­sucht oder entgegengenommen werden;

2. sie dürfen im stehenden Gewerbe von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht feilgeboten, angekündigt sowie innerhalb der Ver­kaufsräume und in Schaufenstern oder an anderen von der Straße aus sichtbaren Orten nicht zur Schau gestellt werden. Auch dürfen Bestellungen auf sie nicht gesucht werden;

3. sie dürfen Personen unter 18 Jahren weder zum Kauf angeboten noch innerhalb des gewerb­lichen Betriebs entgeltlich oder unentgeltlich über­lassen werden.

II. Werden zwei Nummern einer periodischen Druckschrift, die innerhalb Jahresfrist erschienen sind, auf die Liste gesetzt, so kann auch die perio- diche Druckschrift als solche auf die Dauer von drei bis zwölf Monaten auf die Liste gesetzt werden.

III. Als auf die Liste gesetzt gilt auch eine an­geblich neue Schrift, die auch sächlich als eine be­reits auf die Lifte gefetzte Schrift darstellt.

IV. Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden ha­ben die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß in keiner ihrer Einrichtungen Bücher oder Schriften, die in die Liste der Schund- oder Schmutzschriften ausgenommen sind, Kindern oder Jugendlichen zu­gänglich gemacht werden."

Deutsche Teilnahme am Euchari­stischen Kongreß in Chicago im

Lum 1926.

Der nächstjährige Eucharistische Kongreß tagt vom 20.—24 Juni zum ersten Male in den Ver­einigten Staaten Nordamerikas. Die amerikani­schen Katholiken betrachten e? daher als eine Ehren­sache, diesen Kongreß so prächtig als möglich zu gestalten. Nach den Vorbereitungen verspricht der­selbe eine ganz außergewöhnliche Feier zu werden. Abgesehen von den vielen Kirck>enfürsten aus der ganzen Welt, wird auch die Teilnahme der Katho­liken Europas anscheinend eine sehr rege werden. Haben sich doch bereits in mehreren Ländern eigene Komitees gebildet, welche die Durchführung der Reise für die Pilger in die Hand genommen haben.

In Deutschland liegen die Vorbereitungen für die Pilgerfahrt in Händen des katholischen Reise- komitees, dessen Präsident Fürst Aloisvon Lö­we n st e i n ist und der sich zur Durchführung der Reise seiner technischen Zentrale des Rotala-Reise- büro für Katholiken bedient. Die Direktion hat ihren Sitz in Berlin NW 7, Unter den Linden 56. Hauptoertretungen befinden sich bereits in Freiburg, München, Würzburg Aachen, Hamburg, Danzig, Breslau, Luzern und Rom.

Die Abfahrt des deutschen Pilgerschiffes ist auf den 2. Juni angesetzt. Die Rückkehr erfolgt an­fangs Juli. Außer Chicago werden die Teilnehmer New Park, Buffalo, Niagara-Falls und Washington besuchen. Der Gesamtpreis der Reise, den Land­aufenthalt eingeschlosfen, beträgt 2 000 bis 2 700 Mark, je nach Lage der Kabine. In Aussicht genommen ist der Dampfer „Lützow" vom Nord­deutschen Lloyd oder der Dampfer „Thuringia" von der Hamburg-Amerika-Linie bezw. beide Dampfer. Anmeldungen für die Fahrt werden bis zum 31. Januar entgegengenommen.

In den Städten, die von den deutschen Teil­nehmern berührt werden, haben die Deutschameri­kaner bereits besondere Komitees gebildet, um ihre deutschen Brüder zu empfangen und zu begrüßen. Auch haben sie in ihren Städten die Durchführung des Programms in die Hand genommen, so daß ein voller Erfolg gesichert ist. Die Erinnerung an die Reise dürfte daher den deutschen Teilnehmern aus mehr als einem Grunde unvergeßlich bleiben. Bei dem verhältnismäßig günstigen Preise ist nur zu münftfjen, daß durch eine möglichst große Be­teiligung die Fahrt auch von deutscher Seite erfolg­reich werden möge.

Außer dieser Amerikafahrt bereitet die Rotala für das nächste Jahr Palästina-, Südspanien- und Mittelmeerfahrten vor, ferner Schüler-, Ferien- und Studienfahrten, sowie anläßlich des Franziskus- Jubiläums Pilgerfahrten nach Assisi und Rom.

Nähere Auskunft über alle Fahrten erteilt die Rotala, Berlin NW. 7, Unter den Linden 56, Fern­ruf: Zentrum 11219 und deren Hauptvertretungen, i Dein Suchen : | »WWWWWWWW» Illi—— «

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