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Anzeiger für die Stadt und den Kreis Fulda. Amtliches Kreisblakk.

Nr. 242.

Berantwortlick für die Schriltleitun«: Dr- JobanneS Kramer- Ameise»! I- B arreller, Fulda. Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer I'etieudrvckerei in Fulda. Fernlvrecker Nr. 9.

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Dienstag, 20. Oktober 1425.

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52. Zahrg.

Nach derMMehr der deutschen Zelegatioa nach Berlin Reichskanzler Dr. Luther bei Hindenburg. — Veglückwünschungen der deutschen Regierung durch die Berliner Diplomaten. — Die herauf- steigende Abrüstungskonferenz.

Die deutsche Delegation und später auch die anderen Delegationen Haben Locarno, den Schauplatz dieser weltgeschichtlich bedeutsamen Konferenz, ver­lassen. Reichskanzler Dr. Luther hat anläßlich der Abreise an den Bundespräsidenten der Schweiz folgende Depesche gerichtet:

Beim Abschied von Ihrem schönen Lande ist e§ mir ein Bedürfnis, zugleich im Namen des Reichs- außenministers und aller Mitglieder der deutschen Delegation zur Konferenz von Locarno, Ihnen, hoch­verehrter Herr Bundespräsident,- aufrichtigen ^ank auszusprechen für die glänzende Vorbereitung dieser Konferenz, für die ausgezeichnete Aufnahme und auf- opfernde Mitwirkung aller in Betracht kommenden Behörden. Das musterhafte Zusammenspiel einer vorzüglichen Verwaltung mit der liebenswürdigen Gastfreundschaft und der herzlichen freundnachbar­lichen Gesinnung deS Schweizer Volkes ergab den fruchtbaren Boden für eine Arbeit, die dem Ziele der wahren Befriedigung Europas und der Welt zustrebt. Genehmigen Sie, Herr Bundes­präsident, für Sie und die hohe Bundesregierung deu Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

gez. Reichskanzler Dr. Luther- ■ «W ♦. Piß _________

Den nach Berlin zurückgekehrten deutschen De­legierten sind von den Berliner Botschaftern der Großmächte Glückwünsche übermittelt worden. Am Sonntag abend erschien der amerikanische Botschaf­ter beim Reichsaußenminister Dr. Stresemann, um ihm persönlich seinen Glückwunsch zu dem Er­gebnis der Konferenz von Locarno auszusprechen.

•

Reichskanzler Dr. Luther erstattete Sonn­tag nachmittag deni Reichspräsidenten einen ersten Bericht über den Gang der Verhandlungen in Locarno und über das Ergebnis der Konferenz. Der „Montag* (Sonderausgabe des „Berl. Lokal- anz.") hört darüber, daß es sich dabei lediglich um eine kurze Information gehandelt habe, die der Kanzler dem Reichspräsidenten gegeben habe. Am Montag werde Dr. Luther dem Reichspräsidenten einen eingehenden Vortrag halten. Am Nach­mittag beabsichtigt, dem genannten Blatt zufolge, der Reichskanzler vor den Vertretern der Presse über Locarno zu sprechen. Zum Kabinettsrat, der auch am Montag stattfindet, meldet der „Montag-, daß es in dieser Sitzung zu irgendwelchen Beschlüs­sen nicht kommen werde, da die vorgesehenen aus­führlichen Referate des Reichskanzlers und des

Außenministers das Kabinett hinreichend beschäf­tigen würden.

Reichstagspräsident Lobe hat nach Vekanntmerden des Abschlusses des Konferenz von Locarno mitgeteilt, daß er in den letzten Tagen des Oktober Amerika verlassen und in den ersten Novembertagen in Berlin eintreffen werde. Dann dürfte auch die Frage der etwaigen früheren Einberufung des Reichstages, der nach den jetzigen Bestimmungen am 15. November wie­der zusammentreten soll, akut werden.

*

Den Blättern zufolge sind die Ministerpräsiden­ten der Länder für Mittwoch einberufen, eben­so der Auswärtige Ausschuß des Reichsrates, für Donnerstag der Auswärtige Ausschuß des Reichstages und für Dienstag die Rheinland­vertreter.

plan einer Mrüstungkonferenz.

Nach einer Agenturmeldung aus Washington hat der republikanische Senator Fest im Weißen Haufe vorgesprochen und den Präsidenten ersucht, unverzüglich Schritte zur Einberufung einer Ab­rüstungskonferenz nach Washington zu unterneh­men.

Nach einer New Iorker Meldung des Daily Expreß verlautet, Coolidge wünsche, daß die Ab­rüstungskonferenz womöglich in Washington abge­halten werden solle. Er sei aber der Ansicht, daß D e u t s ch l a n d es vielleicht vorziehen werde, einer solchen Konferenz unter den Auspizien des Völker­bundes beizuwohnen. Coolidges Haltung werde so ausgelgt, daß die Vereinigten Staaten zu einer solchen Konferenz des Völkerbundes Vertreter ent­senden würde, aber ohne hiermit etwa anzudeuten, daß Amerika Mitglied des Bundes zu werden be­absichtige. ......

Der Pariser „Temps" kritisiert in einem Leitartikel die Absichten des Präsidenten Coolidge, baldigst eine Entwaffnungskonferenz einzuberufen. Er schreibt, es würde eine wirkliche Gefahr fein, und es müßte gesagt werden, daß falls eine solche Eventualität als indirekte Folge des Sicherheits­paktes ins Auge gefaßt werde, dieser Sicherheits- Pakt viel von seinem moralischen und politischen Wert verlieren werde. Die Amerikaner, die Frank­reich nicht die doppelte Garantie haben geben wol­len, die Wilson im Versailler Vertrag festzulegen gewillt war, sollen uns allein beurteilen lassen, was der Schutz unserer Sicherheit erfordert.

durch einen Angriffskrieg ausgeschlos- sen ist. Ferner sind auch untersagt andere ge­waltsame Verletzungen der Grenzen, also etwa In­vasionen oder andere Arten von Angriffen. Selbst­verständlich bleibt das Recht der Verteidi­gung, das elementarste Grundrecht eines jeden selbständigen Staates, auch durch diese Abmachun­gen unberührt.

Dieser Pakt steht nun unter der Garantie aller Unterzeichneten, also auch Englands und Italiens. Die Konstruktion dieser Garantie ist außerordentlich bedeutsam. Es ist nämlich nicht nur ein Kol­lektiv- also gemeinsame, sondern auch eine indi­viduelle, also Einzelgarantie festgelegt. Es kann sich also niemals der eine, Garant daraus be­rufen, daß er für sich gern zur Hilfe eilen würde, daß er das aber nicht könne, weil die anderen nicht mitmachen, sondern es ist ausdrücklich festge­legt, daß jeder Garant in jedem Falle die Ber- antwortung allein für sich selbst trägt.

Zu der Grundverpflichtung des Ausschusses des Angriffskrieges tritt noch der Schiedsgerichts- g e d a n k e hinzu. Da man auf eine gewaltsame Austragung von Konflikten verzichtet, muß ein an­deres Ausgleichsmittel geschaffen werden, und dazu dient das Schiedsverfahren. Dieses Verfahren ist nach deutschem Muster gestaltet. Diese Schiedsverträge bilden einen wesentlichen Bestandteil des gesamten Westpaktes.

Die Schredsverträge.

Das Prinzip der Schiedsverträge ist folgendes:

Die Steitigkeiten, bei denen es sich um Rechte handelt, werden einem bindenden Verfahren unter- warfen. Streitigkeiten aber, bei denen es sich um Interessen handelt, werden nicht in einem binden­den, sondern in einem Vergleichsverfahren be> ordnet, dessen Endinstanz beim Völkerbunde sich be­finden. Urteile in der letztgenannten Gattung ha­ben also keinen bindenden Charakter.

Auch diese Schiedsverträge stehen wiederum unter der Garantie aller Dertragsmächte, also auch Englands und Italiens.

Sehr wesentlich ist für die Bewertung des Pak­tes die Form, in der das Funktionieren der Ga­rantie geregelt wird. Es ist unterschieden zwischen einem sogenannten flagranten Fall, also etwa einem offenen militärischen Angriff durch Ueberschreitung der Grenzen mit militärischen Kräften. In einem solchen Fall tritt die Garantie automatisch ein, also ohne daß eine Feststellung der Verfehlung voran­gegangen ist und auch ohne daß die Uebereinstim- mung mit den anderen Garanten herbeigeführt worden wäre.

Für alle anderen kleineren Fälle setzt das Funk­tionieren der Garanten, das nicht nur militärischen, sondern auch diplomatischen Charakter haben kann, ein Verfahren im Völkerbundsrat voraus.

Die Ostverträge.

Was steht im Vertrag von Locarno?

„Vertrag von Locarno"— so nennt sich nach der Vereinbarung der Staatsmänner aller dort vertretenen Mächte das System von Verträgen, das jetzt an den Gestaden des Lago Maggiore abge- fchlosien wurde. Unterzeichnet wurde zunächst nur ein Schlußprotokoll, die ihm beigeschlossenen fünf Vertragsentwürfe wurden zunächst nur paraphiert, das heißt, also nur in ihren Texten festgelegt. Eine Aenderung dieses Textes ist nicht mehr möglich. Die Verträge können, genau so wie es bei den Handelsverträgen der Fall ist, nur im Ganzen an­genommen, oder aber sie müssen im Ganzen ab­gelehnt werden. Die Unterzeichnung der Verträge ist für den 1. Dezember in London in Aussicht genommen.

sich künftig die Beziehungen der Völker zueinander gestalten. Wir haben nie einen Zweifel darüber gelassen, daß die Beordnung eines solchen Prob­lems, wie auch die Inangriffnahme der Regelung aller übrigen durch die Besetzung im Rheinlande aufgeworfenen Dinge, den Geist des friedlichen Nebeneinanderlebens der Nationen tragen müsse.

Nach dem ganzen Verlauf, den die Erörterungen in Locarno genommen haben, kann man aber wohl aussprechen, daß die Reichsregierung ihr Ziel ge­rade bezüglich der Räumung der Kölner Zone er­reicht zu haben glaubt. Eine endgültige Unterzeich­nung des Vertrages könnte für die Regierung nie und nimmer in Frage kommen, solange noch auf jenen Gebieten fremde Besatzung sich befände.

Die Ostverträge sind in keiner Weise mit dem Westpakt verknüpft, weder materiell noch formell. Eine Garantie der Ostverträge existiert nicht. Der Westpakt enthält nur die selbstverständliche Bestim­mung, daß diejenigen Rechte und Pflichten, die die einzelnen Vertragsstaaten als Mitglied des Völker­bundes haben, unberührt bleiben. Nur insofern ist eine, jedoch nur scheinbare Verbindung mit dem Ostpakt geschaffen, als zum Ausdruck gebracht ist, daß jeder vertragschließende Staat beim Völker- bundsrat ein Verfahren einleiten kann zum Zwecke der Feststellung, ob man auf spezielle Sicherheiten verzichten könnte. Das gilt sowohl für den Ost­wie für den Westpakt, ist formell juristisch zwar nicht als Kündigung anzusehen, zeigt aber doch

An die deutschen

Zu den beiden eben erwähnten Akten, einmal der Paraphierung und zum zweiten der in Aus­sicht genommenen Unterzeichnung, kommt dann noch als dritter Akt die R a t i f i k a t i o n, die eine Angelegenheit der nach der Verfassung der ein­zelnen Länder zuständigen Instanzen ist.

Während aber mit einer Ratifikation auch die Verträge in allen anderen Fällen sofort in Kraft treten, ist das bei dem Vertrag von Locarno nicht der Fall, denn sein Wirksamwerden ist davon abhängig gemacht, daß Deutschland sein Eintritt in den Völkerbund vollzieht. Soweit in kurzen Um­rissen die Rechtslage.

In diesem Zusammenhang wollen wir nun kurz eine politische Würdigung des Vertrags und vor allen Dingen derjenigen Fragen vornehmen, die nicht direkt mit dem Pakt tn der Oeffentlichkeit ver­handelt worden sind, die aber uns in Deutschland auf das allerftärkste bewegen müssen. Es handelt sich um diejenigen sogenannten Rückwirkungen, von denen wir schon in unserer Note vom 20. Juli ge­sprochen haben. Zum Teil sind es Fragen, die sich hauptsächlich als rheinische Fragen dar- stellen. Noch ist es im gegenwärtigen Augenblick nicht möglich, über alle Einzelheiten der Regelung sich auszusprechen. Es wäre falsch, die Frage der Räumung der Kölner Zone in den Kreis dieser Rückwirkungen zu stellen. Diese Angelegen­heit hat mit dem jetzt in Locarno geschlossenen Vertragswerk nichts zu tun. Bei der Räumung Kölns handelt es sich um einen Kampf um unser gutes Recht, das uns ohnehin bis jetzt vorenthalten wurde. Unsere deutsche Delegation hat aber bei allen Erörterungen um das Vertragswerk von Lo­carno selbst immer wieder darauf hingewiesen, daß für den Geist dieses Werkes und seiner Fernwir- tungey alles davon abhängt, in Weicker Meinnna

Eine Reihe von anderen Fragen sind diejenigen, die man mit dem Namen des Rheinlandre­gt m s s behandelt hat. Auch hier ist es ganz selbst­verständlich, daß eine Fortführung des Regimes unvereinbar wäre mit jenem Geiste des neuen Europa, von dem die Staatsmänner und mit ganz besonderer Betonung Briand selbst unter lebhafter Assistenz von Chamberlain auf der Schlußsitzung der Konferenz gesprochen haben. In diesen Dingen sind bindende Sicherungen gegeben worden, aber aus psychologischen und aus einer ganzen Reihe anderer, auf dem politischen Gebiet liegenden Grün­den ist es im gegenwärtigen Augenblick noch nicht möglich, über die Regelung je aller Einzelheiten sich eingehend zu äußern.

Ein weiterer, bisher nie erfüllter Wunsch gerade im besetzten Gebiet, ist jetzt erfüllt, daß nämlich das ganze Rheinlandabkommen mit dem Schiedsgerichtgedanken untrennbar verbunden wird. Mit der Regelung von Locarno wird aber auch die Auslegung des Versailler Vertrag es eben­falls dem Schiedsgerichtsgedanken unterworfen. Und in diesen beiden wichtigen Dingen ist der Mit­telpunkt der politischen Bedeutung der in Locarno abgeschlossenen Verträge mit all den weitreichen­den Folgerungen für die gegenwärtige und künftige Politik zu erblicken.

Der Rheinpakt.

Es handelt sich utn einen Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, England und Ita­lien, um den Pakt also, der in dem deutschen Me­morandum vom 9. Februar angeregt wurde.

Sein Inhalt läßt sich kurz in der Weise wieder- geben, daß eine gewaltsame Aenderung der b e ste h e n d e n Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich, sowohl zwischen Deutjchland und Belgien

Neichstagabgeordneter Joos ist an Stelle des verstorbenen Reichsministers a. D. Dr. Höf le auf der letzten Reichs tagung in Friedrichshafen zum Bundesvorsitzenden gewählt worden und hat mit folgendem Ausruf sein Amt übernommen:

Die Reichstagung der deutschen Windthorstbunde in Friedrichshafen hat mich zum Bundesvorsitzenden gewählt. Die mit diesem Amt verbundenen Pflichten habe ich übernommen.

Freunde! Mit dieser Wahl habt ihr mich in einem entscheidungsvollen Augenblick der Entwicklung unserer Partei zum Sachwalter eurer politischen Ideale und Sorgen bestellt. Ich fühle die Schwere der mir zu- fallenden Verantwortung.

Wir sind Jung-Zentrum, diejungeGeneration. In uns lebt der Wille zum deutschen Volksstaat, in dem jeder Deutsche, einerlei welchen Stammes oder Standes, sich mit dem Ganzen verbunden und für das Ganze verantwortlich fühlt. Unsere Sehnsucht - geht nach einem glücklicheren Reich, nach der Wieder­vereinigung mit unseren deutschen Brüdern, mit Oesterreich, nach einem Europa der Gerechtig­keit und des Friedens. Wir sind enttäuscht, daß Kastengeist, bürokratische Art, uudemokratische Gesinnung und sozialer Unverstand weiter existieren, daß sg vieles, was in unserer Reichsverfassung steht, toter Buchstabe geblieben, daß die Völker Europas noch keine solidarische Grundlage gefunden haben. Wirtschaftsnot, Wohnungsnot, Kulturnot bedrucken uns und der erschreckend große Abstand zwischen einem „GotteSreich auf Erden- und der harten Wirklichkeit quält uns.

Aber eS gibt Größeres, als die Klage über die Unzulänglichkeiten der Gegenwart. Das ist die Auf­gabe, sie zu beseitigen. Alles Politische will Wand­lung, das Politische in der Republik will Neugestaltung aus den schöpferischen Kräften des Volkes. Unzerstör­barer Glaube an das Vollkommenere, unzerbrech-

Wege für eine eventuelle Beendigung des Sicher­heitspaktes.

Mit dem Schlußprotokoll sind neben dem Westpakt und den heiben Schiedsverträgen zwischen Deutsch­land und Frankreich einerseits und Deutschland und Belgien andererseits noch zwei weitere Schiedsver­träge verknüpft und zwar mit Polen und der Tschechoslowakei. Aber sie stehen indessen juristisch weder äußerlich noch innerlich in irgend einem Zu­sammenhang mit dem Westpakt. Sie entsprechen allerdings genau den Schiedsverträgen, die wir mit dem Westen abgeschlossen haben. Sie enthalten aber nichts anderes, als uns in unseren Verträgen mit der Schweiz und Finnland bezüglich des Ver­gleichsverfahrens für Interessenkonflikte ausgespro­chen ist. Der einzige Unterschied ist der, daß sie, weil sie mit einem großen politischen Akt ver­bunden sind, eine etwas ausführlichere Einleitung haben, die darauf Bezug nimmt. Auch hier ist nur ein Zusammenhang mit Den anderen Ver­trägen gegeben, als die Geltungsdauer dieser öst­lichen Schiedsverträge die gleiche ist wie die Gel­tungsdauer für die westlichen Verträge.

Was heitzt Paraphierung?

In der feier lichen Schlußsitzung in Locarno fand bekanntlich die Paraphierung der einzelnen Verträge statt. Diese Paraphierung bedeutet einstweilen nur die Bindung der einzelnen Minister, nicht der ge­samten Regierungen. Was versteht man denn über­haupt unter Paraphierung?

Unter Paraphe versteht man, das den vollen Namenszug ersetzende, in Anfangsbuchstaben be­stehende Namenszeichen. Ein mit einem der­artigen Signum versehenes Schriftstück hat den Cha­rakter eines Entwurfes ober Konzeptes ober Pro­visoriums. Die Paraphierung eines Abkommens durch bevollmächtigte Minister bedeutet also dessen vorläufige Gültigkeilserklärung durch den Zeichnenden, vorbehaltlich einer danach einzuholenden Zustim­mung seiner Regierung durch volle Unterzeichnung eines endgültig bestimmenden Schriftstückes, dessen Inhalt — wörtlich ober nicht wörtlich — der paraphier­ten Akte entspricht. Eine Paraphierung bindet noch nicht die Regierung des von dem zeichnenden Mini­ster vertretenen Landes, sondern nur diesen selbfl

Das Saarsproblem.

wtb Saarbrücken, 19. Ott (Eig. Runds. Meld). Der interparteiliche Ausschuß teilt mit: 3n hiesigen politischen Kreisen herrscht die Aeberzeu- gung, daß ein wirklicher Friede zwischen Deutschland und Frankreich auf die Dauer unmöglich ist, so. lange dem Saargebiet fein angestammtes Recht nicht zuteil geworden ist. Man rechnet daher mit der Möglichkeit, daß bei den Verhandlungen in Locarno die Saar-Frage in irgend einer Form angeschnitten wurde. Um keine Gelegenheit zur Wahrung der Interessen der Saar-Bevölkerung zu versäumen, sind drei Landesratsmitglie- d e r Ende voriger Woche nach Locarno gereist und jetzt nach mehrtägigem Aufenthalt in Locarno zu­gereist und jetzt nach mehrtägigem Aufenthalt in Lorarno zurück gekehrt. Die Herren konn­ten in Locarno f eftff eßen, daß die Angelegenheit der Saar-Bevölkerung sich bei der deutschen Regie­rung in guten Händen befindet. Es kann natürlich heute noch nicht vorausgesagt werden, wie sich die Dinge gestalten werden. Auf jeden $öß erwartet man von dem Ergebnis in Locarno auch günstige Rückwirkungen für das Saargebiet, hier ist man sich jedoch auch klar darüber, daß einer Lösung des Saarproblems, die durchaus im Bereiche der Mög­lichkeit und auf die Dauer auch im Interesse Frank­reichs liegt, die Regelung der Rheinland- Frage vorausgehen muß.

sicher Wille, alle Kräfte dafür einzusetzen, und genaueste Sachkenntnis sind die unentbehrliche Voraussetzung zu einer Um- und Ausgestaltung im Sinne sozialer Volksordnung. Den Bundesfreunden zu diesen idealen sachlichen Vorbedingungen zu ver­helfen, und ihr stimmungsmäßiges Wollen zu einer politischen Kraft zu machen, daß muß die Aufgabe unserer Windthorstbunde sein.

Freunde! In der politischen Welt der über­lieferten Zentrumspartei, zu der wir uns aus dem innersten heraus bekennen, wollen wir mit vollem Bewußtsein Bewegung der jungen Menschen fein. Jugend ist Hingabe, Treue, Opfersinn. Jugend drängt voran. Keine Gemein­schaft vermag auf die Dauer bestehen, ohne die von ihren Ideen erfüllte und bewegte Jugend. Dieser Jugend muß bte Partei Raum gewähren, auf ihre Regungen hören, mit Verständnis und Geduld das neuaufkommende Leben pflegen.

Wir wissen aber auch, daß Jugend enttäuschen kann, da, wo sie sich einspinnt, mit dem Rücken zur Wirklichkeit steht, wo sie nicht den Fleiß, die Aus­dauer, die Entsagung aufbringt, die allein zur Be­herrschung harter Tatsachen hinführen. Unsere Vortragsabende, unsere Kurse, unsere Vertreter- tagungen, unsere sonstigen freien Ausiprachen, unsere ganze Mitwirkung am Parteileben sollen immer mehr dem christlichen Ideal der Staats- und Volks­ordnung in der sachlichen Arbeit dienen, das Ver­ständnis für politische Geschehnisse und Aufgaben in uns verwehren und die Fähigkeit zur praktischen Tat in uns erhöhen. Die Erfahrung zeigt, daß herrschende Gruppen schweigen, aber arbeiten, die beherrschten bloß reden. Wir aber wollen lernen: aus fachlichem Wißen heraus handeln. Damit allein werden wir der politischen Jugend die rhr zukommende Achtung und Anerkennung erringen.

I. Joos, Abgeordneter.

mdthorstbunde.