Anzeiger für die Stadt und den kreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
nr. 223
Verantwortlich füt die SckrMeitnng: Dr- Jobanner Kramer-
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Fuldaer Sdkttbnxffret in Fulda. Fernsprecher Nr- 9.
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Sonntag, 27. September 1925.
Eine zusammengebrochene Partei.
Entstehung, Entwicklung u. Ende der „Ehristlich-sozialen Volksgemeinschaft"
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52. Zahrg.
Von einer besonderen Seite wird uns aus dem Rheinland geschrieben:
Es war im Sommer 1921, als dis Ermordung Erzbergers im westfälischen Jndustri-- bezirk, wo Erzberger kurz vorher in einigen Riesen- Versammlungen gesprochen und begeisterte Zustimmung gefunden hatte (so in Hamm, Hagen, Iserlohn, Menden und vorher in Frankfurt), in gewissen Kreisen der Zentrumspartel das Signal gab zur Gründung von Erzbergerbunden. Einer der ersten dieser Bunde wurde in Dortmund gegründet. Es waren in erster Linie Arbc'ter- freife, die diesen Bunden beitraten. Daneben waren es auch noch andere Persönlichkeiten, die sich von Anfang an für die Gründung dieser Bunde eingesetzt und in diesen bald die Führung übernommen hatten. Es kann als zutreffend angenommen werden, daß die Bunde zunächst nichts anderer bezwecken wollten, als eine Stärkung des linken Zentrumsflügels, oder mit anderen Worten gesagt, die Zentrumspartei zu veranlassen, möglichst im Sinne Erzbergers Politik zu treiben. Hatte doch damals Erzbergers Idee der Werksgenossen- fch asten ihm zahllose Anhänger aus Arbeiter- kreisen erneut zugesührt, nachdem er schon vorher durch seine Friedensresolution und die von ihm betriebene Politik eine Volkstümlichkeit errungen hatte, wie kein anderer Abgeordnete der letzten Zeit vor ihm.
Die westfälische Zentrumspartei nahm bald Veranlassung, sich mit den Erzbergerbunden zu beschäftigen. Wenn man heute diese Dinge rückschauend betrachtet, so muß man nach gerechter Würdigung "aller Umstände doch sagen, daß manches hätte anders gemacht werden müssen, als es damals gemacht worden ist. Denn das Vorgehen der einzelnen Ortsparteileitungen gegen die Erzbergerbunde drängt diese immer mehr in eine Oppositionsstellung, was zweifellos vermieden werden konnte. Vieles Unangenehme und manche Schädigung der Partei hätte bei einem geschickteren Taktieren ver» bindert werden können. Man muß sich die Tatsache zurückrufen, daß schon zu Lebzeiten Erzbergers die Haltung der örtlichen Zentrumsparteileitungen ihm gegenüber durchaus nicht einheitlich war. So batte zum Beispiel ’bie ZeNtrumsparteileilung in Frankfurt a. M. Erzberger offiziell zu'der dort veranstalteten großen Versammlung als Redner gebeten, während die Zentrumspartei in Münster, als Erzberger dort vor den Studenten sprach, sich offiziell zurückhielt. In Hamm und Hagen hotten die katholischen Arbeitervereine die Erzberger-Ber- sammlungen arrangiert, an denen sich auch die Zentrumspartei als solche beteiligte. In M e n d e n (Kreis Iserlohn), wo Erzberger ebenfalls vor überfülltem Saale der Kaiser-Wilhelmshöhe sprach, handelte es sich wieder um eine offizielle Zentrumsversammlung, während in Iserlohn, wo sich 5000 Menschen in der großen Halle der Alexanderhöhe eingefunden hatten, die Zentrumspartei als solche sich scharf ablehnend gegenüber der ganzen Veranstaltung verhielt.
Es war aber auch kein Wunder, daß die Einstellung der örtlichen Parteileitungen gegenüber den Erzbergerbunden zunächst keine einheitliche war. Erst als der Vorstand der westfälischen Zentrumspartei die Parole gegen die Erzbergerbunde ausgab und vor dem Beitritte zu diesen warnte, ent- wickelte sich allmählich ein scharfer Kampf zwischen der Partei und den Bunden, der zur zunehmenden Entfremdung zwischen den beiden Organisationen führte. Ob es richtig war, die Mitglieder des Erzbergerbundes, die sich bis dahin vielfach als erprobte Parteifunktionäre betätigt hatten, aus der Zentrumsorganisation, ja zum Teil sogar aus dem Vorstande der Zentrumspartei auszuschließen, wie das vereinzelt vorgekommen ist, mag heute dahingestellt bleiben. Sicher ist das eine, daß die weitere Entwicklung der Erzbergerbunde wohl eine andere gewesen wäre, wenn, wie bereits gesagt, hier und da seitens der Zentrumspartei etwas geschickter operiert worden wäre. Dieses Eingeständnis ist denn auch heute bereits von dieser Seite erfolgt.
In den Kreisen Warburg und Höxter hatten die katholischen Kleinsiedler und Pächter schon -m Jahre vorher bei den Kreistagswahlen sich vom Zentrum losgssagt und eine eigene Liste aufgestellt Es gelang ihnen, einige Mandate zu erhalten. Dieser Erfolg veranlaßte diese Kreise zu einer weiteren dppositionsstellung gegenüber dem Zentrum und die offizielle Gründung der „Ehristlich-sozialen Dolksvereinigung". Ser Führer derselben war ein ehemaliger langjähriger Wahlkreisvorsitzender der Zentrumspartei aus Wehrden a. d. Weser. Inzwischen hatte sich in B o ch u m aus Kreisen früherer Zentrumsanhänger die „Christlichsoziale Volksgemeinschaft" gebildet, die ein Gewerkschaftssekretär ins Leben gerufen hafte. Dieser, zugleich Zentrumsstadtverordneter, behielt auch nach seinem Uebertritt zur „Volksgemeinschaft" das Mandat bei, worauf sich ihm noch ein anderer Stadtverordneter des Zentrums, ein Arbeiterver- treter anschloß. Bald darauf erfolgte in Dortmund die Verschmelzung der Erzbergerbunde und der Christlich-sozialen Volrsvereinigung zur „Christlich-sozialen Volksgemeinschaft", die nun als neue politische Partei auf den Plan tret.
Dis Zentrale der Partei befand sich in Dortniund, wo alsbald ein eigenes Organ, „Die Volksgemeinschaft", in Form eines Wochenblattes herausgebracht wurde, das später als Tageszeitung erschien. Der Umstand, daß in der Chrisüich-sozialen Volksgemeinschaft frühere langjährige Parteifunktionäre du ZentrumsLartei und ehemalias Zentrums
redakteure an führender Stelle tätig waren (von letzterem nicht weniger als 5) kam der neuen Partei sehr zugute und sie gewann verhältnismäßig rasch am Boden. Fast in allen größeren Orten des Industriegebietes wurden Ortsgruppen errichtet und die Organisationen immer weiter aus- gebaut. Die Bewegung blieb jetzt nicht mehr auf Westfalen beschränkt, sondern sie griff in das Rheinland und nach Hannover hinüber. Anfang Februar 1924 trat der ehemalige Vorsitzende der sächsischen Zentrumspartei und frühere sächsische Landtagsabgeordnete Bürgermeister Heß- l e i n in Schirgiswalde zur Christlich - sozialen Volksgemeinschaft über, der sofort die Bildung von Ortsgruppen der neuen Partei in S a ch s e n in die Hand nahm. Dieser Uebertritt erregte naturgemäß erhebliches Aufsehen und hatte zur Folge, daß auch in Schlesien, vor allem in Breslau, die Christlich-soziale Volksgemeinschaft Eingang sand. Auch in B a d e n und in B a y e r n zeigten sich bereits Ansätze dieser neuen Bewegung. In Bayern verhandlie man schon mit Vitus Heller, dem Führer der dortigen Christlich-sozialen Partei, zwecks Anschlusses an die „Volksgemeinschaft" bzw. gemeinschaftlichen Vorgehens bei den Wahlen. (Auch im südlichen Teil unseres h e s s i s ch e n H e i» matwahlkreises sind damals einige Leute für die neue Parteigründung gewonnen worden. D. Schrift!.)
Etwa 4 Wochen vor den Malwahlen vorigen Jahres erschien Bürgermeister Heßlein im rheinischwestfälischen Jndustriebezirk, um _ als einer der Hauptredner der Christlich-sozialen Volksgemeinschaft in den Wahlkampf ein.nitrcten und vor allem gegen das Zentrum Stellung zu nehmen. Diesem Auftreten Heßleins hatte es die neue Partei in erster Linie zu verdanken, daß sie insgesamt 124 000 Stimmen erhielt, die sich jedoch aus alle Wahlkreise verteilten. Da in keinem derselben 60 000 Stimmen erreich! wurden (in Westfalen-Nord fehlten knavp 2000 Stimmen an dieser Ziffer) ging die „Volksgemeinschaft" ohne Mandat aus und Heßlein. der außer auf der Reicktslisie noch im Wahlkreise Esten, in Hannover und in Sachsen aufgestellt war, fiel durch. Nur bei den zu gleicher Zeit stattgefundenen Kommunalwahlen gelang es der Christlich-sozialen Volksgemeinschaft, in einer Anzahl Orte Mandate zu erhalten, insgesamt etwa 60. In einigen Gemeinden erhielten die Volksgemeinschaftler infolge ihrer Mandate auch den Posten des Beigeordneten, des Vorstehers oder Stellvertreters desselben. In dieser Beziehung hat die neue Partei immerhin einige Erfolge und zwar meist auf Kosten des Zentrums errungen. Durch die Aufstellung eigner Listen bei der Reichstagswahl wurde lediglich erreicht, daß das Zentrum etwa 2 Mandate weniger erhielt.
Die nachfolgenden Parlamentswahlen bedeuteten für die „Volksgemeinschaft" ein Fiasko, das den Zusammenbruch der Partei auf der ganzen Linie dokumentierte. Dieser Rückgang war die Folge allgemeiner Enttäuschung über das Wahlresultat im Mai 1924. Denn nach der Propaganda, die die neue Partei vorher überall getrieben, hatte man bestimmt erwartet, daß ihr einige Rechtsmandate zufallen würden. Als das nicht geschah, fiel ein großer Teil des Anhanges ab. Cs kam weiter hinzu, daß bald nach den Maiwahlen das Partei» hauptoraan „Die Volksgemeinschaft" infolge finan- zieller Schwierigkeiten das Erscheinen einstellcn mußte, was einen weiteren starken Rückgang der Bewegung zur Folge hatte. Von den inzwischen ins Leben gerufenen weiteren Parteiblättern — im ganzen 5 — gingen alle rasch hintereinander ein.' Erst später erschien wieder nach dem ursprüng- li.chen Muster ein Wochenblatt, „Die Volksgemeinschaft", die einen früheren Zentrumsgewerkschafts- fetretär zum Herausgeber und einen ehemaligen Zentrumsredakteur zum Schriftleiter hatte. Eine größere Bedeutung kam ihm aber nicht zu.
Als Partei ist die Christlich-soziale Volksgemeinschaft heute erledigt. Was von ihr noch übrig ist, sind Reste ohne Einfluß. Von einer Organisation kann auch kaum noch gesprochen werden. Es sind nur noch einige „Offiziere" vorhanden, hinter denen keine „Äldaten" mehr stehen. Die Partei ist nicht zuletzt deswegen auseinandergefallen, weil es ihr an Führern gebrach. An ihrer Spitze standen Leute, die im allgemeinen durchaus befähigte Köpfe waren, die aber keine Führereigenfchaften befaßen.
Heute, nach dem Falle Wirth, beobachtet man ja wieder Versuche, diese Partei aufleben zu lassen. Das Schicksal solcher Bemühungen wird aber kaum «ine andere sein können als vorher. Zu Anfang ihrer Entwicklung hatte gewiß die Möglichkeit bestanden, diese Bewegung zu einem politischen Faktor heranzuführen. Möge es sich die Zentrumspartei angelegen fein lassen, in Zukunft Konflikte m den eigenen Reihen, die leicht zu einer Abwanderung führen können, zu vermei-
Denn wohin solche Abwanderungen fuhren können, hat die Entstehung der Christlich- sozialen Volksgemeinschaft gezeigt, die der Zentrumspartei unzweifelhaft Schaden zugefügt hat. Daß im übrigen Neugründungen von Parteien nicht immer das Schicksal der Ehristlich-sozialen Volksgemeinschaft erleiden, lehrt die Geschichte der politischen Parteien.
Immer wieder muß, das ist unsere Schlußfolgerung aus obigen Betrachtungen, der Ruf erhoben werden: e pH alt.et ein einiges Zentrum!
Amerikanische U-Ssot-llataftrophe
37 Mann ertrunken.
London, 26. Sept (Eig. Rundf.-Meld.) „Keufer“ meldet aus New Dort: Das Unterseeboot S. 51 sank gestern abend 7 Ahr infolge Zusammenstoßes mit dem Dampfer „City of Rome" 20 Meilen östlich von Blockisland. Cs wird gemeldet, daß.37 Mann der Bejahung ertrunken sind. Der Dampfer rettete d r e i M a n tu________
Zur Paktkonserenz.
Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder haben bei der Zusammenkunft in Berlin den unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten von Hindenburg gefaßten Beschluß des Kabinettsrates gebilligt.
In L o n oo n hat die Meldung, daß das Reichskabinett beschlossen hat, die Einladung zu einer Konferenz anzunehmen, in maßgebenden Kreisen lebhafte Befriedigung hervorgerufen. Man gibt der Hoffnung Ausdruck, es werde sich bestätigen, daß an die Erklärung der Annahme keine Vor- behalte geknüpft werden, denn dadurch könnte höchstens eine neue Verzögerung bewirkt werden, was in jeder Hinsicht bedauerlich wäre. Schließlich habe ja jeder Delegierte die Möglichkeit, bas, was er vorzubringen wünschte, auf der Konferenz selbst zu sagen. Zu der verschiedentlich ausgesprochenen Vermutung, die Konferenz werde nur vorläufigen Charakter haben, und es werde ihr eine Haupikon- ferenz folgen, wird erklärt, daß dafür nicht der geringste Anlaß bestehe, und daß es vom britischen Standpunkt besonders unerwünscht wäre, da britische Minister in diesem Jahre so wie so wiederholt und lange Zeit von England abwesend gewesen seien. Die Juristen hätten bei ihren Londoner Besprechungen gute Arbeit geleistet und eine erhebliche Zahl technischer Fragen geregelt. Es sei also nicht einzufehen, warum die Arbeiten der Konferenz keinen abschließenden Charakter haben sollte.
Keine Einberufung des Rei(f>staos
wtb $ e r fi n, 26. Sept. (Eigene Rundf.-Meld.) Der Aeltestenrat des Reichstages beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Rießer mit dem Antrag der kommunistischen Fraktion, das Plenum des Reichstages für die nächste Woche ein- zuberusen. Der Antrag wurde mit der außenpolitischen Lage und mit der Preissenkungs-Aktion der Reichsregierung begründet. Alle anderen Parteien konnten jedoch zurzeit noch keinen Anlaß zur sofortigen Berufung des Reichstages sehe». Die Sozialdemokraten behielten sich nur gegebenenfalls eine andere Stellungnahme vor. Demnach bleibt es vorläufig bei den vom Plenum selbst getroffenen Dispositionen, nach denen der Reichstag etwa am 19. November zusammentreten wollte.
Die Preissenkung.
In dem zweiten Test der Sitzung der Ministerpräsidenten der Länder mit der Reichsregierung wurden die M a ß n a h rn e n zur Preissenkung beraten. Der Reichskanzler wies auf die Notwendigkeit einer weiteren Senkung der Preise hin. Die Maßnahmen, die von der Reichsregierung in nächster Zeit noch durchgeführt werden sollen, wurden mitgeteilt und fanden die einmütige Zustimmung der Staats- und Ministerpräsidenten, die der Reichsregierung ihre umfassende Unterstützung zu- fagten. Die Regierung werde alle Mittel anwenden, um bestehende Mißstände zu beseitigen und die Wirtschaft von dem Druck einer ungesunden und unorganischen Preisbildung zu befreien.
In Ergänzung dieser Meldung über die Sitzung der Minister- und Staatspräsidenten der Länder, in der die Maßnahmen der Reichsregierung über die Preissenkung beraten wurden, weiß das „Berl. Tagebl." zu melden, daß das Reichswirtschafts- minifterium mit dem Studium der Kartellgesetzgebung des Auslandes beschäftigt ist, um, wenn nötig, auch in Deutschland die Kartellverordnung zu verschärfen. Auch wird im Reichswirtschafts- minifterium ein Gesetzentwurf über die Offenbarungspflicht bei Verabredungen zu öffentlichen Verdingungen vorbereitet. Wie das Blatt weiter hört, wird'die Reichsregierung bei ihrem Bemühen um den Abbau der Preise sich vor allem auf die Preisprüfungsstellen stützen, die der Exekutive de- Länder unterstehen. Es soll vor allem ba^ür gesorgt werden, daß sich die Herabsetzung der Umsatzsteuer voll auswirkt. ,
Die Offensive gegen die Drusen.
Wtb Paris, 26. Sepk. «Eig. Rundf.-Meld.) Rach einer von der „Ere Rouvelle" wiedergegebenen Rachrichk meldet man aus Damaskus, daß eine große franzöfifche Offenfive gegen die Drusen bevorstehe. 20 000 Mann mit 44 Tanks, 32 Panzerautos und 140 Flugzeugen sollen an der Operation keilnehmen.
Das erfordert Opfer. Jeder muß auf eigene Sonderwünfche verzichten können und jeder muß Disziplin halten. Wo sich zeigt, daß einer diesen Opfersinn und diese Disziplin nicht aufzubringen vermag, dann ist er kein Freund der deutschen Zenttumspartei, sondern ihr Feind. Auf den Ehrennamen „Zentrumsmann" hat gerade heute nur derjenige Anspruch, der für die Erhaltung der Einigkeit kämpft.
Auswertungrrecht.
Bon Dr. Scheiter. Landgerichtsdirektor, M.d.R.. Köln. Die Ablösung der Anleihen des Reiches.
XI.
Hl. Die Ablösung des Altbesitzes. Für die Anleihegläubiger, die vor dem 1. Juli 1920 ihre Stücke erworben, und zwar zur Zeit der Anmeldung zum Umtausch sie noch in ununterbrochenem Besitz haben, werden vier Vermögensmassen gebildet, aus denen Nutzungen für sie fließen: 1. ein einmaliger 150 Millionenfond zur Abfindung kleinster Beträge; 2. ein Sozialfond, 3. ein allgemeiner Aufwertungsfond, 4. ein Anleihe- sonderfond. Die Rechte der Altbesitzer gemeßen auch einige weiteren Klassen von Gläubigern, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Beispiel bei Erbschaft oder Gütergemeinschaft oder im Verkehr mit einer Bank oder von Behörden im Tauschwege ihre Stücke erst nach dem 1. Juli 1920 erwarben, ferner diejenigen Gläubiger, die auf Grund gesetzlichen Zwanges zur mündelsicheren Anlage bis zum 1. Juli 1923 Besitzer wurden. Diese letzteren werden aber nur mit dem doppelten Goldwark- betrage ihres Erwerbspreises berücksichtigt, soweit dieser durch 500 teilbar ist.
1. Der einmalige Ablösungsbetrag von 150 Millionen N. -M k. dient zur Abfindung der bedürftigen Altbesitzer mit weniger als 1000 Nennbetrag, und zwar erhalten die im Sinne des Ablösungsgesetzes Bedürftigen, das heißt diejenigen, die kein Jahreseinkommen von 800 Mk. haben, ihre Anleihen mit 15 Prozent sofort aufgewertet, d. h. zum Beispiel für 900 Mark Kriegsanleihe werden sofort 135 RMk. gezahlt. Diejenigen, die nicht in gleichem Maße beschäftigt sind, aber ein Jahreseinkommen unter 1500 Mark hoben, erhalten in gleicher Weise für je 100 Mark 8 RMk. Der Restbetrag ist für die Einlösung der Aus- losungsrechte der Sparkassen, der Träger der Reichsversicherung, der Reichs- oder Landesrechtlich zugelassenen Ersatzkassen sowie der Pensions- und Unterstützungskassen von Berufsoerbänden bestimmt.
2. Aus dem Sozialfond wird den bedürftigen im Jjnlande wohnhaften Altbesitzern deutscher Reichsangehörigkeit, denen als allgemeine Aufwertung ein Auslosungsrecht (vergl. unten 3.) gewährt wird, eine Rente zugebilligt, die für 1000 Mark Nennbetrag alter Anleihe im Regelfälle 20 Reichsmark, bei Verzicht auf den Kapitalanfpruch 25 Reickismark und bei 60jährigen Personen 30 RM. jährlich beträgt Sie ist aber tm Höchstmaße auf 800, 1000 und 1200 Reichsmark begrenzt. Die jährliche Höchsffumme erlangt also derjenige, der beispielsweise 40 000 Kriegsanleihe als bedürftiger Altbesitzer anmeldet (800 RM.) auf den Kapitalanspruch verzichtet (1000 NM.) und 60 Jahre alt ist (1200 RM.). Als bedürftig gilt hierbei derjenige, dessen Jahreseinkommen in dem Kalenderjahr, daß der Stellung des Antrages auf die Vorzugsrente vorhergeht, 800 RM. nicht überstiegen hat. Hierbei bleiben Leistungen, die auf Grund gesetzlicher Unterhaltungspflicht gewährt sind, Versvr- gungsbezüge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Renten der Reichsversicherung und und Dorzugsrenten nach dem Ablösungsgesetz selbst außer Ansatz. Die Borzugsrente erlischt bei Verlust der Reichsangehörigkeit oder Aufgabe des Wohnsitzes im Inland oder Wegfall der Bedürftigkeit, die zum ersten Male nach 5 Jahren und sodann alle 3 Jahre nachgeprüft wird. Die Vorzugsreme wird durch eine besondere Urkunde verbrieft, ist unvererblich, unveräußerlich und unpfändbar. Man schätzt den Nennwert, den die bedürftigen Anleihegläubiger in Händen haben, auf 2% Milliarden und die jährliche Aufwendung für sie auf 54 Millionen Reichsmark.
Neben diesem Sozialfond besteht ein Woh l« fahrtsfond, aus dem den Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfüllen, sowie den Anstalten und Einrichtungen zur Förderung wissenschaftlicher Ausbildung und Forschung eine Wohlfahrtsrente für 15 Jahre gewährt wird; die Mittel hierfür fallen aus den Einnahmen aus den Zöllen auf landwirtschaftlich« Erzeugnisse genommen werden und den Betrag von jährlich 10 Millionen Reichsmark nicht übersteigen. s/4 dieser Summe sind für die Anstalten der Wohlfahrtspflege bestimmt, lieber die Verteilung entscheidet die Reichsregierung. Boraus- fetzung ist Anleihealtbesitz.
3. Der allgemeine Aufwertungsfonr von jährlich 125 Millionen Reichsmark dient gleick-- zeitig zur Verzinsung und Tilgung des auf 20 Milliarden Nennbetrag geschätzten Ältbesitzes. Diese) mußte zunächst in gleicher Weise wie der Neubesitz konserviert werden, sodaß also auch hier auf 100k Mark alter Anleihe 25 RM. Anleiheablösungsschuld entfallen. Der Altbesitzer erhält aber neben dieser Schuldverschreibung eine zweite, das sogenannte Ablösungsrecht, das ihn erst in den Genuß vor Nutzungen bringt. Der Ablösungsschein wird ir gleicher Höhe wie die Anleiheablösungsschuld erteilt sofern deren Nennbetrag 12 500 RM. nicht übersteigt. Bei höheren Nennbeträgen neuer Anleiht vermindert sich der Nennbetrag des Auslosungs- rechtes. Es wird alsdann mit dem fünffachen Nenn betrage bei der Auslösung in bar zurückgezahlt uni diesem Erlösungsbetrage werden 4% Prozent jähr kicher Zinsen feit dem 1. Januar 1926 zugeschlagen
* Verbot von Hitterversammlnngen in Preußen Der preußische Innenminister hat mit sofortige Wirkung in Abänderung seiner bisherigen Stellung nähme das Auftreten Hitlers als Redner in öffert lichen Versammlungen oder sonstigen öffentliche) Veranstaltungen für das Gebiet des Freistaats Preuße» i bis auf weiteres »erboten.