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Anzeiger für die Sladf und den Kreis Fulda. Amtliches Kreisblakk.

Nr. 193.

Verantwortlich tüt die Schriitleitung: Dr- Johannes Kramer-

Anreisen; I. B arzeller. Fulda. Rotationsdruck und Verlag der

Fuldaer S dirrf-vdirei in Fulda. Fernwrecher Nr- 9.

Monatlicher BernssvrelS; 1.50 Mk.

Sonntag» 23. Kugrrst 1925.

Anzeiaen-Breii-i Sietmeile (Colonel) lokal 0,15 Goldmari auSwirts 0,20 Bold mark: Reklamereile lokal 0,60 Goldmark '' auswärts 0,80 Goldmark. ::

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52. Zahrg.

Vie PreKgestaitling.

Der Reichsverband dec deutschen Industrie über wirtschaftspolitische Fragen.

Die Besprechung mit großen WirtschaftsverbSn- den über das Preissenkungsprogramm der Regie­rung, das Reichskanzler Dr. Luther angekündigt hatte, haben am Freitag im Gebäude des Reichs­wirtschaftsrates mit Vertretern des Reichsverban- des der deutschen Industrie begonnen. Die Aus- fprache führte zu folgendem Ergebnis:

Der Reichsverband der deutschen Industrie und die Vereinigung der Arbeitgeberverbande smd be­reit, mit allen Kräften die Wünsche der Reichs- regieruug hinsichtlich der Preisgestaltung zu unter« Mützen. Wir halten es für erforderlich, daß die Ermäßigung der Umsatzsteuer ab 1. Ok­tober auf i Prozent in vollem Umfange eintrltt. Auf dem Gebiete des Kartellwesens vertreten die Spitzenverbände der Industrie die Ansicht, daß Inder Voraussetzung einer gesunden und verant- wortsichen Kartellpositik Kartelle notwendig sind. Mißbräuche im Kartellwesen können unter keinen Umständen eine Stützung durch die Spitzenorgani- fationen der Industrie finden. Diese sind deshalb .bereit, ehre gründliche Durchprüfung der Grund­lagen der Kartelle vorzunehmen und ungesunde Erscheinungen zu beseitigen. Die Verringe­rung, der Preisspanne vom Erzeuger bis zum Verbraucher muß erreicht werden. Eine allgemeine Lohnerhöhung würde jedoch jeden Versuch eines Preisabbaues von vornherein zum Säieitern ver- vrteilen.

Die Lohnverhandlungen bei der Reichseisenbahn.

Me Verhandlungen der Deutschen Reichseisenbahn- gesellfchaft mit den Vertretern der Gewerkschaften 56er die Lohnforderungen wurden am Freitag fort­gesetzt. Die Vertreter der Reichseisenbahn erklärten, daß die Gesellschaft nicht in der Lage sei, eine all- gemeine Lohnerhöhung zuzugettehen. Die Mittel zu einer allgemeinen Lohnerhöhung könnten nur durch eine Erhöhung der Tarife beschafft werden. Tarif­erhöhungen und allgemeine Lohnerhöhungen wirkten aber verteuernd auf die Produktian. Die Vertreter der Reichseisenbahngesellschaft machten den Vorschlag, zusammen mit den Gewerkschaften Lohnerhöhungen nur in den @ebteten~ ipr twretebarw;- in denen die Löhne der Reichseisenbahnarbeiter in einem offen­sichtlichen Mißverhältnis zu den Löhnen der vergleich­baren Industriearbeiter stehen. Die Reichseisenbabn glaubt, für diese Lohnerhöhung etwas mehr als 20 Millionen Mark aufwenden zu können, ohne zu Er­höhungen der Tarife schreiten zu müssen. Die Ge­werkschaften lehnten jede weitere Verhandlung auf "dieser Grundlage ab.

Die ZeppelingedenLferer.

Bei dem von der Stadt Friedrichshafen gegebe­nen Frühstück begrüßte Stadtschultheiß Schnitzler 'die Gäste. Reichsverkehrsminister Dr. Kröhne betonte in einer mit Beifall aufgenommenen An­sprache den volkseinigenden Charakter der Fahrt des Grafen Zeppelin. Es fei Pflicht aller Be­rufsstände des deutschen Volkes, einig zusammen- zustehen für das Werk des Grafen Zeppelin. Der Minister überbrachte die Grüße und Glückwünsche der Reichsregierung und des Reichspräsidenten und schloß mit einem Hoch auf die deutsche Luftschiff­fahrt. Der württernbergische Staatspräsident B a- z i l le sprach mit Stolz von dem großen Schwaben, dem Grasen Zeppelin, und seinem Werk. Das deutsche Volk könne sich der Aufgabe, das Werk des Grafen Zeppelin zu erhalten, nicht entziehen. Hierauf hielt Dr. Eckener einen mit stürmi­schen Beifall aufgenommenen Vortrag. Reichs­tagspräsident Lobe sprach namens der Arbeit­nehmer deren auch zu materiellen Opfern bereite Sympathie für das Unternehmen aus. Den Dank des Zeppelinkonzerns bekundete Kommerzienrat Colsmann. Dr. Eckener, Dr. Dürr und Colsmann wurden zu Ehrenbürgern der Stadt Friedrichs­hafen ernannt. _______

Deutscher Reich.

* Die Preußische Amnestie. Die amtliche Pu­blikation der preußischen Amnestieverordnung steht unmittelbar bevor.

* Polnische Landarbeiter für Schlesien- Der ,Vorwärts' meldet aus Breslau, daß das Landes­arbeiteramt in Breslau und die Berliner Behörden einem Ansuchen der schlesischen Landwirt­schaft auf Zulassung von polnischen Saisonarbeitern stattgegeben haben. Es sollen 1000 polnische Landarbeiter in Schlesien zugelassen werden.

* Spenden für die Optanten. Der Reichs­geschäftsstelle der Deutschen Nothilfe wurden von der Deuffchen Bank, der Direktion der Diskonto­gesellschaft, der Dresdner Bank und der Darm­städter- und Nationalbank je 5000 M, von der Deutschen Ueberseeischen Bank 1000 M und von der Deutsch-Südamerikanischen Bank 500 <M. für not- leidende Optanten aus Polen überwiesen. Weitere Spenden werden auf das Konto: Deutsche Nothilfe- Optantenspende bei der Deutschen Bank, der Direk­tion der Diskontogesellschaft, der Dresdner Bank sowie auf das Postscheckkonto Deutsche Nothilfe Optantenspende Berlin NO 4900 erbeten.

t Verkauf derDeutschen Allgemeinen Zei­tung". Wie dem W. T. B. von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, ist dieDeutsche Allgemeine Zei­tung" und die Norddeutsche Druckerei und Verlags­anstalt A. G. in Berlin aus dem Besitz der Buch- und Zellstoffgewebe Hugo Stinnes G. m. b. H. in die Hände eines Konsortiums übergegangen, das unter Führung des bekannten Papierindustriellen Walter Setfinger und des Dr. August Weber-Berlin steht, die die Zeitung in der bisherigen Richtung fortzuführen gedenken. Der Kaufpreis beträgt drei Millionen Mark Md ist bar bezahlt worden.

Um den Sicherheitspakt.

Die französische Note ein Fortschritt. Vorbereitung einer Konferenz? England und Europa.

Der Londoner Berichterstatter des W .T. B. er­fährt von maßgebender britischer Seite zu der be­vorstehenden lleberreichung der französischen Note an die deutsche Regierung, in britischen Kreisen werde die ernste Hoffnung gehegt, von deutscher Seite würde anerkannt werden, daß die franzö­sische Note sowohl in ihrem Geiste als auch in ihrer Tragweite einen beträchtlichen Fortschritt darstelle. Der Zweck der Note fei, den schriftlichen Erörterungen zwischen den Alliierten einerseits und Deutschland andererseits über den Vertrag ge­genseitiger Sicherung wie fortan der amtliche britische Ausdruck für den Westpakt tautet ein Ende zu bereiten und ein baldiges Zusammenkom­men der interessierten Mächte zu einer mündlichen Erörterung über diese Frage zu ermöglichen. Den Schwerpunkt der französischen Note bilde daher das Eingehen auf die am Anfang und am Ende der deutschen Note gegebenen Anregungen, in denen Deutschland seine Bereitwilligkeit erkläre, die Verwirklichung eines Vertrages gegenseitiger Si­cherung zu fördern.

Was die in der deutschen Note gemachten Vor­behalte anlange, so wird von britischer Seite be­merkt, man könne von den Alliierten nicht erwar­ten, daß sie in Bezug auf den Vertrag von 'Ver­sailles einen Handel eingehen. Es wird ferner er­klärt, daß der freiwillige Seitrit* Deutschlands zum Völkerbund die Voraussetzung für das Inkraft­treten des Vertrages gegenseitiger Sicherung sei, daß jedoch die Bedingungen des Beitritts festzu- legen nicht Sache der Alliierten, sondern Sache des Völkerbundes sei. Hervorgehoben werde jedoch, daß die hierauf bezüglichen Vorbehalte in der französischen Note keine Beeinträchtigung des Rechtes Deutschlands darftellen, bei den erhofften mündlichen Besprechungen seinen Standpunkt frei zu vertreten.

Nach britffcher Ansicht sei die normale Entwicke­lung die, daß nach lleberreichung der französischen Note baldmöglichst eine Zusammenkunftvon Sachverständigen der an dieser Frage in« II llllinum

Marokko.

Frankreichs Vorbereitungen für den Lndkampf.

Die Nachricht, daß die französische und die spa­nische Regierung ihre Vertreter, die sich mit den Abgesandten Add el Krirns verständigen sollten, ab­berufen haben, weil Md el Krim nichts von sich hören lasse, wird vomTemps" als ein gewisser Vorteil bezeichnet, der wenigstens eine klare Lage schaffe. Es handle sich setzt nicht mehr darum, so schreibt er, mit dem Rifabenteurer zu verhan­deln, es handle sich darum, ihn zu bekämpfen und ihn endgültig niederzuringen. Es bestehe gar kein Interesse mehr, den Zweck der von der Madrider Konferenz ausgearbeiteten Friedensbedingungen kennen zu lernen, da ja die Weigerung Äbd el Krims, davon Kenntnis zu nehmen, genügsam sei­nen Willen bezeuge, den Krieg fortzusetzen, und da die Lage sich vollkommen ändern werde, sobald er durch Waffengewalt gezwungen fein wird, sich auf Gnade oder Ungnade zu ergeben. Für das Ansehen Frankreichs in der Welt, für die Siche­rung des Einflusses in Marokko und die Entwick­lung der zivilisatorischen Arbeit in Afrika wird es feine andere Lösung mehr für die marokkanische Krise geben können als diese.

Die spanisch-französische Zusammenarbeit.

wtb Paris, 22. Aug. (Tel.) Nach einerMa- kin"-Meldnng aus Madrid hak Marschall Pekain nach seiner Zusammenkunft mit General Primo de Rivera erklärt, er sei von dem Ergebnis der Besprechung befriedigt und es sei sicher, daß das französische Marokkoproblem dank der französisch- spanischen Zusammenarbeit gelöst werden würde. Später wurde ein offizieller Bericht ausgegeben, in dem es heißt, es höbe sich bei der Unterredung nur um einen Austausch von Eindrücken und um die Fassung von Beschlüssen bezüglich Marokko gehandelt. Man glaube, daß General Primo de Rivera am Sonntag nach Madrid zn- rückkehren werde, um dort bei einer Beratung des Direktoriums, der man große Bedeutung beimesse, den Vorsitz zu führe«. __________

China.

Ermordung eines chinesischen Finanzkommissars.

Der Finanzkommissar Liaochuughoi wurde im Hauptquartier der Kuomintangtruppen, als er sein Automobil verlassen wollte, durch Schüsse schwer verletzt und starb bei der Ueberführung in das Krankenhaus. Die Wachen feuerten auf die An­greifer, töteten einen von ihnen und verwundeten einen zweiten, während die übrigen enttarnen. Es wird vermutet, daß unter den chinesischen Arbei­tern Meinungsverschiedenheiten ausgebrochen sind, und daß die Mörder in Arbeiterkreisen zu suchen sind. Ein Angriff auf Liaochunghoi war vor kur­zem bereits in einer Versammlung der Arbeiter erfolgt. Der Getötete gehörte zu den F r e m d e n- feindlichen und war eine der Hauptstützen des Streiks.

Feindseligkeiten gegen die russischen Einwohner.

Nach einer imTemps" wiedergegebenen Mel­dung aus Chardin, nehmen die Feindseligkeiten der chinesischen Bevölkerung gegen die russische Ein­wohnerschaft zu. Die chinesische örtliche Presse greift die Eisenbahnverwaltung von Ostchina an und be­schuldigt sie, Propaganda für Sowjetrußland zu

tereffierten Mächte stattfinde. Diese Besprechun­gen würden für Deutschland in keiner Weise bin­dend fein, sondern lediglich den Zweck verfolgen, Deutschland die Möglichkeit zu geben, die Stellung­nahme der Unterzeichner des Versailler Vertrages zu erfahren und seine eigenen Ansichten zu vertre­ten. Nach englischer Auffassung würde das Zu­standekommen eines Vertrages gegenseitiger Siche­rung für Deutschland, verglichen mit seiner bis­herigen Lage, einen sehr großen Fortschritt be­deuten. Während Deutschland auf eine Verände­rung der Grenzen im Westen endgültig Verzicht leiste, gebe Großbritannien den Gedanken der Iso­lierung auf und binde sich an die Geschicke Europas. Frankreich dagegen gebe einige feiner Ansprüche auf willkürliche Aktionen gegenüber Deutschland preis. Alle drei Länder machten also Zuge­ständnisse im Interesse des künftigen Frie - de ns von Europa. Der Standpunkt der bri­tischen Regierung bei allen bisherigen Verhand­lungen sei der gewesen, daß auf Seiten Großbri­tannien ein Zugeständnis automatischer Aktion (in offenkundigen Fällen) nur gegeben werden könne, gegen Aufgabe des Rechtes auf willkürliche Ak­tionen seitens anderer Länder.

In britischen Kreisen hoffe man daher ernsthaft, daß die deutsche öffentliche Meinung unter Wür­digung der seitens der Alliierten im Interesse des Zustandekommens eines Vertrages gegenseitiger Sicherung gemachten Bemühungen auch ihr Teil dazu beitragen werde, um dieses Ziel zu fördern und als nächsten Schritt in dieser Richtung, daß sie die französische Note in dem gleichen versöhn­lichen Geiste aufnehmen werde, in dem diese von den alliierten Regierungen entworfen worden sei.

Wegen des Zeitpunktes der Uebergabe der Note und des Zeitpunktes über Veröffentlichung sind nach einer Meldung desW.T.B." die Alliierten noch nicht an die Reichsregierung herangetreten.

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betreiben. Die Behörden haben unter Androhung strenger Strafen den Gebrauch russischen Geldes, des Tscherwonez, untersagt, der ein wichtiges In­strument für die Propaganda sei.

Rene englische Taktik.

wtb' London, 22. Aug. (Tel.)' Der diplo- mafische Derichterskakker derDaily Mail" schreibt: Amerika werde sicher keinen Einwand dagegen er­heben können, daß ein englisches Kauffahrteischiff von Hongkong aus einen chinesischen Hafen in Be­gleitung einer Kriegsflotte anlaufe mit der War­nung an die illegalen Behörden Kantons, daß die begleitende Flotte von ihren Geschützen Gebrauch machen werde, wenn man irgend einen Versuch mache, das britische Handelsschiff zu belästigen. Der Berichterstatter ist der Ansicht, dckß auch die japa­nische Regierung gern mit England zusammen- wirke, wenn ihr mitgekeilk wird, daß England die­ses Verfahren anzuwenden beabsichtige.

Schweres Eisenbahnunglück in RmeriKa.

In der Nähe von Granit o in Colorado sind zwei Touristenzüge aufeinandergestoßen, wobei zwei Zug- beamte getötet und etwa 75 Passagiere, darunter 15 lebensgefährlich verletzt worden sind. Als der Be­amte des Stellwerks bemerkte, daß der eine Loko­motivführer das Haltesignal nicht beachtete und daß ein Zusammenstoß unvermeidlich sei, telegraphierte er sofort um Absendung eines Rettungszuges. Der Zusammenstoß ereignete sich erst eine Viertelstunde nach der Absendung des Telegrammes.

*

lieber das Unglück liegt noch eine Drahtmel­dung vor, nach der die Zahl der Toten sich beträcht­lich erhöht hat.

wtb £ o n b o n, 22. Aug. (Tel.)Daily News" berichtet aus Rew York, daß infolge des Zusam­menstoßes zwischen zwei Zügen in der Rühe von Salida (Colorado) 50Passagiere getötet und 75 verletzt worden seien.

t Schwedische Einladung zur Internationalen Luftkonferenz. Die schwedische Regierung hat an eine Anzahl Staaten Einladungen zu einer inter­nationalen Luftverkehrskonferenz, die vom 14. bis 30. September in Stockholm stattfinden soll, gerich­tet. Die eingeladenen Staaten sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Oester­reich, Polen, die Schweiz, Tschechoslowakei und Un­garn.

* Die russische Handelsdelegation in England. Der Besuch der russischen Textilhandelsdelegation scheint gänzlich erfolglos gewesen zu sein, da kei­nerlei Geschäftsabschlüsse zustande kamen. Die De­legierten sind plötzlich von Leeds, wo sie sich nach dem kürzlich gemeldeten erfolglosen Besuch in Man­chester aufhielten, abberufen worden.

* Die Pest in Griechenland. Das griechische Gesundheitsamt teilt mit, daß in Piräus Pest fest- gestellt worden ist. Drei Fälle sind tödlich verlaufen. Drei weitere Fälle habe man auf Dampfern, die aus Alexandrien gekommen seien, festgestellt. Alle s notwendigen Sicherheitsmaßnahmen seien getroffen ' worden.

Sustvertungsrecht.

Von Dr. Scheiter, Landgerichtsdirektor, M.d.R., Köln. G) Auswertung der Hypotheken und ähnlichem

Ansprüche.

(Fortsetzung aus Nr. 192 der Fuld. Ztg.)

Sind Hypothek und Forderung zu verschiedenen Zeiten erworben, so kann die Aufwertung ein ver- verschiedenes Maß erreichen, niemals aber soll die Auswertung der Hypothek die der Forderung über­steigen.

Beispiel: Die obige Darlehnsforderung ist 1915 mit 10 000 Mark begründet worden. Am 1. Jan. 1920 har der Gläubiger dafür die hypothekarische Sicherstellung erha'len. In diesem Falle ist die Forderung auf 2500 R. M. aufzuwerten, die Hypo­thek auf 241,75 R. M. Liegt die Sache zeitlich umgekehrt, so bleibt die Aufwertung der Hypothek auf den Betrag der Aufwertung der Forderung begrenzt.

Beispiel: 1915 ist eine Hypothek von 10 000 Mark für ein Darlehen bestellt worden. Das Dar­lehen ist aber erst am 1. Januar 1920 gegeben. Hier sind Forderung und Hypothek gleichmäßig nach letzterem Zeitpunkt auf 241,75 R. M. aufzu­werten.

C) In einzelnen Fällen soll eine Aus­nahme von dem Grundsatz gemacht werden, daß der Erwerbstag für die Goldmarkberechnung maß­gebend ist: Beim Erwerb durch Gesamtnachfolge Erbschaft, Gütergemeinschaft, Vermögensüber­nahme beim Erwerb durch Ausstattung seitens der Eltern oder Hingabe mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, beim Erwerbe des Treuhänders und des Beschenkten, ist der Erwerbstag des Rechtsvorgängers maßgebend.

D) Für die Aufwertung des dinglichen Rechts ist die Vermutung ausgestellt, daß es am Tage der Eintragung in das Grundbuch erworben fei, bet einer abgetretenen Briefhypothek, daß sie am Tage der Ausstellung der Abtretungserklärung erworben fei. Ein Gegenbeweis gegen diese Vermutung ist mit allen Mitteln zuzulassen. Die Vorschrift soll die grundbuchmäßige Behandlung der aufzuwer­tenden Hypotheken erleichtern.

2) Härteklausel. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das Recht, bei der Auf­wertungsstelle eine Herabsetzung der Aufwertung um 10 Prozent, also bis auf 15 Prozent zu bean­tragen, wenn dies mit Rücksicht auf seine wirt­schaftliche Lage zur Abwendung einer groben Un­billigkeit unabweisbar erscheint. Dieses Recht kann durch Eintragung eines Widerspruckis gesichert wer­den, den der Grundbuchrichter auf den einfachen Antrag des Schuldners beim Nachweise des recht­zeitigen Herabsetzungsantrages, den die Aufwer- tungsstelle ausstellt, eintragen muß. Bei der Prü­fung der Voraussetzung für den Herabsetzungsan­spruch ist nicht nur auf die Sachwertver­hältnisse des belastetet) Grundstücks, sondern auch auf die gesamte wirtschaftliche Sage oon Eigentümer und Gläubiger Rücksicht zu nehmen, denn die Beurteilung einer groben Unbilligkeit läßt sich nur unter Abwägung der beiderseitigen Lage von Gläubiger und Schuld­ner vornehmen. Wo in einzelnen Fällen besonderer Ausnahmen die persönliche Forderung weiter herabgesetzt werden kann, stellt sich auch die Auf­wertung der Hypothek auf den geringeren Betrag ein.

Die Härteklausel versagt zu Gunsten des Gläubigers. Er kann nie eine höhere als 25p ro- zentige Aufwertung erwirken. Diese einseitige Ge­staltung ist der Hauptgegenstand berechtigter An» griffe gegen das ganze Aufwertungsgesetz.

3) Verzinsung und Fälligkeit.

a) Von dem aufgewerteten Betrage sind vom 1. Januar 1925 ab Zinsen zahlbar, frühere sind ge­setzlich erlassen. Der Zinsfuß beträgt: ab 1. 1. 25 1,2 vom Hundert; ab 1. 7. 25 2% v. $).; ab 1. 1. 26 3 v. H.; ab 1 .1. 28 5 v. H. Falls alsdann das Kapital aus besonderen Gründen nicht fällig werden sollte, wird die Höhe des Zinsfußes durch eine Verordnung der Reichsregierung bestimmt. Bei Hypotheken, die gelöscht sind, entsteht die Zinspflicht für den dringlichen und persönlichen Schuldner erst mit dem Beginne des auf die Wie­dereintragung folgenden, Kalendervierteljahres. Die Zinsen einer Hypothek von 4000 Mark aus Frie­denszeit betragen also: vom 1. 1. bis 30. 6. 1925 60 RMk., vom 1. 7. bis 31. 12. 25. 125 RMk., vom 1. 1. 26. bis 31. 12. 27. jährlich 30 RMk.

b) Fälligkeit. Der aufgewertete Betrag ist bis zum 1. 1. 1932 gesetzlich gestundet. Eigen­tümer des Grundstücks und der persönlichen Schuld­ner die nicht identisch sein brauchen, weil jemand auch für eine fremde Schuld eine Hypothek be­stellen kann können jederzeit nach dreimonatiger Kündigung zurückzahlen. Im übrigen bleiben ver­tragsmäßige Abmachungen und gesetzliche Bestim­mungen über vorzeitige Fälligkeit zum Beispiel bet Zinsverzug oder Grundstücksverschlechterung unbe­rührt. Rangänderungen nach dem Aufwertungs­gesetz bilden indes nie einen Kündigungsgrund.

Ausnahmen gelten hier mit Rücksicht auf die besondere wirtschaftliche Lage sowohl für den Gläubiger wie für den Schuldner nach Entscheidung durch die Aufwertungsstelle, Diese kann nämlich unter besonderen Umständen das Moratorium für den Schuldner bis 1938 ver­längern. Andererseits aber auch den bedürftigen Gläubiger bei Leistungsfähigkeit seines Schuldners vorzeitige Kapitalleistungen in Höhe von jährlich 10 Prozent des Aufwertungsbetrages, aber nicht über 1000 RMk. zu erkennen.

c) Tilgung. Soweit eine vertragsmäßige Tilgung vorgesehen ist, sind die Tilgungsraten vom 1. 1. 1923 wieder zu bezahlen, also bei einprozenti-