FuldaerZertung
Nr. 175.
Anzeiger für die Sladl und den Kreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Berantwörtlich iür die Schriitleirun-,: Dr- JobanneS Kramet- Anzeigen: I. P atieller, Fulda. RotaiwnLdruck und Serlas der Suliocr i> difrtrvdrrei ir Fvlta. Feruirrecher Nr. S.
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Samstag, 1. August $925.
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52. Zahrg.
Eßen frei!
wtb (Effen, 31. 3ufi. (Tel.) Heule früh um S Uhr verlichen die kehlen Infankeriekruppe« der Franzosen Essen in südlicher Richtung nach Werden.
Essen ist frei! Die Freudenbotschaft lenkt die Gedanken zurück auf das sorgenvolle Erleben der Tage des französischen Einmarsches im Januar 1923, ruft die Erinnerung wach an den Karsamstag 1923, als in Essen die blutigen Vorgänge auf dem Hofe der Krupp-Werke sich abspielten, an die Kriegsgerichtsverhandlungen und Prozesse, die sich an die Vorgänge knüpften, an all den von Poincare und seinen Spießgesellen heraufbeschworenen Kampf, der dem Völkerhaß so viel Nahrung zu- geführt und den europäischen Frieden sabotiert hat. Jetzt ist auch das große Essen, diese Stadt deutscher Arbeit ersten Ranges, wieder frei. Auch Mülheim an der Ruhr ist nach einer Mitteilung der Besatzungsbehörden an die Stadtverwaltung seit Freitag vormittag geräumt.
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Der Haushaltsausschuß des Reichstags nahm eine Entschließung der Regierungsparteien an, daß zur Abgeltung von Härten für dis bei der Re- giebahn tätig gewesenen Angestellten und Arbeiter und für die infolge des pa s s i v e n Wider- st a n d e s entlassenen Arbeiter und Angestellten ein Betrag von fünf Millionen Reichsmark bereit gestellt werden soll. Die Regierung wird ersucht, falls dieser Betrag nach den anzuftellenden Ermittlungen nicht ausreicht, eine entsprechende Nach- forderung zu stellen.
Wirtschaftskrise im Ruhrbergbau.
In der Stadtverordnetenversammlung des In- busirieorles Homberg bei Duisburg erklärte die Stadtverwaltung, daß durch die Stillegung der Zeche „Rheinpreußen" und durch die Arbeitseinschränkung in den umliegenden Werken die Stadt Homberg so schwer getroffen worden fei, daß sie den städtischen Beamten am Montag nur den halben Gehalt zahlen könne.
* Zur Sage in Oesterreich. Aus Wien wird ge- fnelbet: Der Nationalrat hielt am Donnerstag seine letzte Sitzung vor den Sommerferien ab. Er verabschiedete das große Finanz-undver- f assun g sr ech tliche G esetz ge b ungs- > werk. Ferner wurden angenommen das handelspolitische Ermächtigungsgesetz und die Abänderung des Mietengesetzes, wonach der Mieterschutz für die bisher in Untermiete nicht abgegebenen jWohnungsteile erleichtert wird, ferner das Jnkorn- palitätsgesetz, wonach die Unvereinbarkeit der Ausübung eines öffentlichen Mandats mit einer leitenden Stellung in bestimmten privatwirtschaftlichen Unternehmungen ausgesprochen und unter Strafe gestellt wird.
* Die holländische Mnisterkrise. Der Führer der antirevolutionären Partei H. Collin hat Sen Auftrag zur Kabinettsbildung endgültig angenommen.
* Britisch-japanischer Handelsvertrag. Der ja- banische Botschafter Baron Hahaschi und der Minister Des Aeußeren, Chamberlain, haben im Foreignoffice /den neuen britisch.japanischen Vertrag unter» Zeichnet. Reuter zufolge ftebt der Vertrag im Zusammenhang mit den Handels- und Schiffahrts- -fragen und stellt eine Abänderung des bestehenden Vertrages vom Jahre 1911 dar.
* Das japanische Kabinett ist, wie ein Telegramm aus Tokio meldet, zurückgetreten.
Sfir den konfessionellen Frieden.
Kundgebung auf der Königsberger Tagung der
Katholischen Skudenkenvereine Deutschlands.
Die in Königsberg tagende Generalversarnm- ftmg der Alten Heren des Verbandes der katholischen Studentenoereine Deutschlands (K. V.) erhob namens der von ihr vertretenen mehr als 12 000 im öffentlichen Leben stehenden deutschen katholischen Akademiker entschiedenen Ein- spruch gegen die Behandlung der Einrichtungen der katholischen Kirche, die ihnen auf der Generalversammlung des Evangelischen Bundes zutell geworden ist. Es heißt in der Entschließung:
Wir kennen und verehren die Einrichtungen unserer Kirche aus tiefstem innerlichen Erleben und verbitten uns deren taktlose Verhöhnungen in der Bilderschau vom 27. Juni, ebenso auch die empörenden Beschimpfungen des Papsttums und des Jesuitenordens. Wir sind k a t h o l i f ch bis in die tiefften Tiefen unserer Seele und deutsch bis in das Mark. Kraftschöpfend aus unserer katholischen Religion, haben wir stets im Frieden wie im Kriege mstgearbestet für die Größe und das Ansehen unseres Vaterlandes und in schwerster Zeit den Kamps um Rhein und Ruhr mitgekämpft. Wenn trotz allem Herr Domprediger Dr. Döhring Luthertum und Deutschtum zu identifizieren wagt, so müssen wir dies als, einen ungeheuerlichen und durchaus ungerechffertigten Angriff auf unsere deutsche Ehre zurückweisen. Die Not unseres Landes und sein Kampf um das nackte Leben müssen alle guten ehrlichen Patrioten zur Einigkeit und zu gegenseitigem Verstehen zusammenführen. Darum reichen wir aUen guten Deutschen trotz aller Angriffe, vor allem auch unseren den konfessionellen'Frieden wahrenden und erstrebenden evangelischen Brüdern die Hand zu gemeinsamer Arbeit m i t Sott für die deutsche Ehre.
Die ReilhstlWmehrheit führt ihr Prozremm ünrd).
Entschlich der Regierungsparteien zur Erledigung der Steuer- und Zollvorlagen vor der Vertagung.
Um die Zollvorlage.
Die „Tägliche Rundschau" teilt mit, daß in einer Besprechung des Reichskanzlers mit den Führern der Regierungsparteien erneut zum Ausdruck kam, daß die M e h r h e i t des Reichstags fest entschlossen ist, die noch ausstehende parlamentarische Arbeit vor der Vertagung zu leisten.
3m Reichstage
wurde am Donnerstag die 2. Beratung des Körperschaftssteuergesetzes zu Ende geführt. Das Gesetz wurde in der Fassung des Ausschusses angenommen. Es folgte die Beratung des Vermögens- und Erbschaftssteuergesetzes. Zuiir Schluffe der Sitzung führten die Kommunisten erneut Rüpelszenen auf. Wegen Beleidigung des Abg. Leicht (Bahr. Volksp.) wurden 2 Kommunisten zur Ordnung gerufen. Es drohte erneut, zu Handgreiflichkeiten zu kommen Um 11 Uhr nachts wurde die Weiterberatung auf Freitag verlegt.
Förderung der Landwirtschaft.
Ein Reichksagsausschuß. — Ausbau des Fachschulwesens. — Siedlungspollkik.
Laut „Lokalanzeiger" liegen dem Reichstag seitens der Regierungsparteien mehrere Entschließungen vor, die eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft bezwecken. Beim Reichstag soll ein Ausschuß eingesetzt werden, der sich mit der Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse beschäftigen soll. Neben der Pflege der Landwirt- fchaft auf dem flachen Lande wird der Ausbau des landwirtschaftlichen Fachschulwesens gewünscht. Es sollen Musterwirffchaften eingerichtet und die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung ausgebaut werden. Der technische Ausbau der landwirtschaftlichen Betriebe soll fortgeführt werden. Ferner soll das bäuerliche Genossenschaftswesen gefördert, die bäuerlichen Betriebe vermehrt und eine verständige Siedlungspolitik getrieben werden. Man erhofft aus allen diesen Maßnahmen eine solche Intensivierung der deutschen Landwirtschaft, daß Deutschland von der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte unabhän- g i g gemacht wird.
Die neue Mietsteuer.
In den neuen Vereinbarungen, die zwischen den Regierungsparteien und der Reichsregierung aus Anlaß des Finanzausgleichgesetzes zustandegekom- men sind, spielt auch die Mietsteuer oder Haus- z i n s st e u e r eine besondere Rolle. Die jetzigen Beschlüsse, die der Vollversammlung des Reichstages zur Genehmigung vorliegen, regeln diese Frage folgendermaßen:
„1. Die Länder und nach näherer Bestimmung 8es Landesrechts die Gemeinden (Gemeindeoerbäude) erheben von dem bebauten Grundbesitz eine Steuer. Zu dem bebauten Grundbesitz im Sinne dieser Vorschrift gehören auch gewerblich genutzte sowie landwirtschaftliche Gebäude. Die Länder treffen Bestimmung ob und in wieweit landwirtschaftliche Gebäude von der Besteuerung auszunehmen sind.
2. Das Aufkommen der Steuer soll zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) einschließlich des Aufwandes, der ihnen durch die Erfüllung der zu selbständiger Erledigung überlassenen Aufgaben erwächst, sowie zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens dienen.
3. Der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs büren bis zur Erreichung der vollen Friedensmiete nicht w e n i g e r als 20 v. H. und nicht mehr als 30 v. f). der Friedensmiete vorbehalten werden. Erhöht sich die Miete über die Friedensmiete hinaus, so darf von dem Mehrettrage der Miete höchstens ein Fünftel für den allgemeinen Finanzbedarf beansprucht werden.
5. Soweit die Steuer nicht gemäß Abs. 3 der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs vorbehalten ist, ist sie zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu verwenden. Für diese Zwecke müßen zunächst in den zwei Jahren vom 1. April 1926 bis 31. März 1928 vor Inanspruchnahme gemäß Abs. 3 Satz 2 ährlich mindestens 15 bis 20 v. H. der Friedensmiete zur Verfügung gestellt werden; für die spätere Zeit wird der Mindestsatz für diese Zwecke von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats festgesetzt. Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrats den Mindestsatz allgemein oder für einzelne Länder ermäßigen, wenn es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse oder die besonderen" Verhältnisse eines Landes dringend erfordern. Die Länder können bestimmen, daß dieser Teil der Steuer besonders festzustellen und zu erheben ist; zu diesem Teil der Steuer können auch Gebäude, wie auf Grund des Abs. 1 Satz 3 von der Besteuerung ausgenommen sind, herongezogen werden. Anstelle des Teiles der Steuer, der für die Bautätigkeit zu verwenden ist, können die Länder auch eine andere von der Steuer nach dieser Verordnung unabhängige Steuer erheben.
5. Das Aufkommen für den Wohnungsbau ist insbesondere zum Bau von Kleinwohnungen für die m i n- berbemittelte Bevölkerung und kinderreiche Familien sowie zur Erhaltung dieser Art Altwohnungen zu verwenden."
Des weiteren ist bestimmt, daß die Länder eine Ermächtigung erhalten sollen, von welcher in der Weise Gebrauch zu machen ist, daß die Mieten allmählich gemäß der Entwicklung der allgemeinen Wirtfchastslage erhöht werden. Dabei sind neben )en steuerlichen Bedürfnissen der Länder und Gemeinden auch die allgemeinen Interessen, insbeson- oere an der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Instandsetzung der Häuser und die Leistungsfähigkeit der als Mieter in Betracht kommenden Bevöl- kerungskreife zu berücksichtigen. Durch die Mieten müssen außer der Steuer mindeftens hie Be
triebs« und Instandsetzungskosten, die nach den bestehenden Verhältnissen zur Erhaltung des Gebäudes erforderlich find, einschließlich der Verwaltungskosten gedeckt werden. Den Eigentümern ist ferner in der Miete zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapi - t a l s der Betrag zu belassen, mit dem eine vor dem 1. 3anuarl918 eingetragene, nach dem Grundsatz des 8 4 des Aufgewertungsgesetzes vom 16. Just 1925 aufgewertete Papiermark-Hypothek zu verzinsen wäre, deren Nennbetrag dem Friedenswerte des Grundstücks entspricht; für die Höhe der Verzinsung gilt der im § 28 des Aufwertungsgefetzes vorgeschriebene Zinssatz; die Länder setzen für diesen Betrag einen bestimmten Hundertsatz der Friedensmieten in der Miete fest. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen folgende Maßnahmen vor.
„1. Die Reichsregierung setzt mit Zustimmung des Reichsrats die Mindesthöhe der gesetzlichen Miete im Reiche einheitlich fest. Am 1. April 1926 müssen die Mieten mindestens 100 vom Hundert der Friedensmieten betragen.
2. Als Friedensmiete gilt der Goldmarkbetrag des Mietzinses, der für die mit dem 1. Juli 1914 beginnende Mietzeit vereinbart war. Die Länder treffen über die Festsetzung der Friedensmiete für besondere Fälle Bestimmung. Als besonderer Fall im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Erhebung des Geldentwertungsausgleichs in der Form einer Steuer vom Grundvermögen."
Des weiteren ist u. a. bestimmt, daß bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren oder deren dringliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als, 30 v. H. der Friedensmiete betrug, der Betrag der Steuer auf Antrag des Eigentümers soweit herabzusetzen ist, daß er bei unbelasteten Grundstücken nicht mehr als 10 o.
H. der Friedensmiete,
bei einer Belastung bis zu 10 v. H. des Friedenswertes nicht mehr als 15 vom Hundert der Friedensmiete,
bei einer Belastung bis zu 20 v. H. des Friedenswertes nicht mehr als 20 vom Hundert der Friedensmiste,
bei einer Belastung bis zu 30 v. H. des Friedenswertes nicht mehr als 25 vom Hundert der Friedensmiere
ausmacht. Die Länder können diese Sätze zum Zwecke der Ausgleichung aneinander oder an die allgemeinen Sätze erhöhen oder herab- setzen; sie können im Interesse einer angemessenen Verteilung der Steuerlast weiterer Belastungsstufen mit besonderen Steuersätzen belegen, sowie bestimmen, daß die Vergünstigung des Satzes insoweit nicht eintritt, als die Steuer auf den Teil der Miete entfällt, der 100 v. H. der Friedensmiete übersteigt. Wird die Steuer nicht von der Frie- densmiete berechnet, so tritt an die Stelle des Hundertsatzes der Friedensmiete ein entsprechender von dem Lande zu bestimmender Teil des nach dem Landesgesetze für die Besteuerung maßgebenden Wertes. Hypotheken der in den Paragraphen 1187, 1190 G.B.B. bezeichneten Art gelten nicht als dringliche privatrechtliche Belastung im Sinne dieser Vorschrift.
Als Neubauten im Sinne des Gesetzes gelten nicht Bauten, die als Ersatz für kriegsbeschädigte oder kriegszerstörte Gebäude ganz oder größtenteils aus öffentlichen Mitteln nach Maßgabe des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete vom 3. Juli 1916 errichtet worden sind.
Eine besondere Berechtigung genießen dieEin- famtlienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren. Sie sind auf Antrag von der Steuer frei« zu steklen, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr als 70 Quadratmeter beträgt. Die Freistellung wird nicht dadurch aus« geschloffen, daß das Einfamilienwohnhaus zum geringen Teile auf Grund behördlicher Maßnahmen vermietet worden ist. Die näheren Bestimmungen, insbesondere über die Grundsätze, nach denen die Wohnfläche zu berechnen ist, trifft die Reichsregie, runa mit Zustimmung des Reichsrates.
Die Erhebung der Steuer soll aber befrist e t werden. Darum bestimmt bas Gesetz, daß vor dem 1. April 1928 rechtzeitig zu prüfen ist, ob die Steuer von diesem Zeitpunkt ab weiter zu erheben ist. Bei der Prüfung ist dem allgemeinen Finanzbedarf der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) einschließlich des Aufwandes, der ihnen durch die Erfüllung der gemäß § 42 Abs. 1 zu selbständiger Regelung überlaffenen Aufgaben erwächst, sowie den Bedürfnissen der Wohnungswirtfchaft, insbefondere des Wohnungsbaues, ebenso der Werffteigerung der Grundstücke, sowie dem daraus entstandenen Vermögenszuwochs Rechnung zu tragen. Rechtzeitig von diesem Zeitpunkt ist Reichstag und Reichsrat eine Vorlage zu machen.
— Sin neuer Reichrtagranttchntz für Znaendschutz unb Jugendpflege. Im Reichstag wurde ein neuer Ausschuß (25. Ausschuß) mit 28 Mitgliedern zur Behandlung der so wichtigen Fraaen über Iugendschutz und Jugendpflege gebildet, der seine Tätigkeit erst nach den Parlamentsferien und zwar zunächst mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten beginnt. Von der Zen- trumsfraktion gehören diesem Ausschüsse an: 1. Abgeordneter Oberlehrer Hofman n-LudwigShaten als Ob- mann 2. Abgeordnete Frau Landgerichtsrat Neuhaus (Westfalen), 3. Abgeordneter Pfarrer Wilkens (Schlesien), 4. Abgeordneter Landwirt Fetlmayr (Württemberg).
Der englische Bergarbeiterstreik.
Auf dem kritischsten Punkt.
wtb London, 31. Juli. (Tel.) Nachdem die Lage in der Lohlenindustrie als bereits hoffnungslos betrachtet werden mußte, ist um Mitternacht infolge der Vermittlung Baldwins eine neue Besserung eingelrelen und man hofft in hiesigen Kreisen, daß der für heule Mitternacht erwartete Ausbruch des Generalstreiks doch noch! vermieden wird. Von 10—11 Uhr nachts hak der englische Ministerpräsident Baldwin im Ar- beiksministerium Konferenzen mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgehal- ken, denen Churchill sowie die Minister Lunliffe und Chamberlain zur Seite standen. Die „Associated Preß" erfährt von zuverlässiger Seite, daß die den beiden Parteien in der Nachlsihung von dem Premierminister gemachten Bedingungen folgendermaßen lauten: 1. Die Arbeitgeber ziehen ihre Kündigung zurück; 2. Die Regierung gewährt einen vorübergehenden Zuschuß an die Sohlen-Jndustrie; 3. Eine amtlichellntersuchungskommif- sion wird eingesetzt, die weitergehende Machkbe- fugnisse hak, als die vorhergehende Untersuchungs« kom Mission.
Streik der Zaar-Eisenbahner?
Wtb $ a a 16 r fi ff e n, 31. Juli. (Tel.) Die die Saarbrückener Zeitungen melden, hat die Regierungskommission die Lohnforderungen der Eisenbahner abgelehnt. Eine Versammlung des deutschen Eisenbahner-Verbandes hat daher beschlossen, der Lisenbahnerarbeilerschaft den Streik zu empfehlen. Die Bezirksleitungen werden beauftragt, eine Urabstimmung unter den Mitgliedern vorzunehmen. Auch die anderen Eisenbahnergewerkschaften werden zu der Lage Stellung nehmen.
Gefahr für die polnische Währung.
Aus Warschau wird gemeldet:
Die Bank von Polen hat am 30. Juli zu dem offiziell noch festgehaltenen Kurse von 5.19 Zloty für den Dollar die gestellten Ansprüche n u r z u rn Teil befriedigen können, so daß es während des Tages zu lebhaften Umsätzen im freien Valutaverkehr kam, wo der Dollar bis zu 5.70 Zloty gehandelt wurde. Das Sinken des Zlotykurses wird von den Abendblättern erregt besprochen.
Die „Gaveta Warszawska" verlangt, daß auch Polen des Kaufes deutscher Waren sich enthalte.
Der „Kurier Czerwony" fordert eine allgemeine Volkserhebung zum Schutze des Zloty. Das Blatt kündigt bann eine Veröffentlichung der Namen aller derer an, die ohneNotwendigkeit Auslandsreisen unternehmen sowie nichtpolnischs Waren einführen oder kaufen.
Aus dem Reich der Mitte.
Der neue chinesische Skaakrat. — vor der Einberufung der chinesischen Nationalversammlung,
Aus Peking wird gemeldet:
Am 30. Juli hat im Winterpalast die feierliche Einführung des vorläufigen Staatsrats stattgefun- den. Tuanfchijui, der erste Exekutivbeamte, hielt die Begrüßungsrede, in der er ausführte, daß die Einberufung des Rates die Einleitung für die Einberufung der nationalen Delegier- tenuerfatnmlung bedeute, welche eine neue Verfassung schaffen solle. Der Vorsitzende des Staatsrats erklärte, die wesentlichsten zur Beratung stehenden Angelegenheiten seien die Trennung der zivilen und militärischen Verwaltung, die Neuordnung des Finanzwesens, die Verminderung der Wehrmacht und die Aufrechterhaltung freundschaftlicher Beziehungen zu den fremden Mächten.
Neue Generalstreikparole.
wtb Hongkong, 31. In«. (Tel.) Aus A moy wird berichtet, daß die Lage beunruhigend fei. Ein englandfreundlicher chinesischer Kaufmann wurde erschossen und der chinesische Sekretär des Stadtverordnetenrates verwundet. Es heißt, daß am Samstag der Generalstreik erklärt werde.
* Bayern und die Berfaffuugsfeier. Nach einer Meldung des .Vorwärts^ aus München ist der von den republikanischen Verbänden für den 11. August geplante Verfassungstag, der durch eine öffentliche Feier begangen werden feilte, von der Münchener Polizeidirektion unter Bezug auf eine Verordnung der bayrischen Staatsregierung verboten worden. Anstellederöffentlichen Kundgebung wird fetzt eine geschlossene Feier stattfinden, in der eine Amnestie gefordert werden soll.
* Die Drolleuerung in Italien. Die Wiedereinführung des Mehl- und Getreidezolles in Italien hat eine Preiserhöhung des Meh- les von 35—50 Lire pro Zentner verursacht. Dis n den meisten Städten bisher festgesetzten Höchstpreise für Brot wurden außer Kraft gesetzt. Die kleinen Bauern, besonders in Süditalien, beklagen ich darüber, daß sie vor der Wiedereinführung les Getteidezolles die Ernte vielfach schon verkauft haben und daß die H ä n d l er auf ihre Kosten einen großen Profit einfteffen. Der Brotpreis in Rom ist um 35 Centesirni, in Genua um 40 Centesirni pro Kilogramm gestiegen unb soll noch darüber hinaus erhöht werden. Wie verlautet, wird die Regierung eingreifen, um Spekulationen zu verhüten. Man erwartet eine Herabsetzung des Mehlzolles.