Einzelbild herunterladen
 

FuldaerZertung

Nr. 175.

Anzeiger für die Sladl und den Kreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.

Berantwörtlich iür die Schriitleirun-,: Dr- JobanneS Kramet- Anzeigen: I. P atieller, Fulda. RotaiwnLdruck und Serlas der Suliocr i> difrtrvdrrei ir Fvlta. Feruirrecher Nr. S.

Vo-atNcher Vl»v»?n^iS: 1.50 Mk.

Samstag, 1. August $925.

Anreiaen-Prettr Klein seile (Colonel) lokal 0,15 Goidmarl auswärts 0L0 Goldnrark: Reklamezeile lokal 0.60 (Soldmari auswärts 0.80 Goldmark.:

Re! Wiederboknnqen Rabatt- Bolticheckkonto Fmnksurt a. M. 4051.

1

52. Zahrg.

Eßen frei!

wtb (Effen, 31. 3ufi. (Tel.) Heule früh um S Uhr verlichen die kehlen Infankeriekruppe« der Franzosen Essen in südlicher Richtung nach Werden.

Essen ist frei! Die Freudenbotschaft lenkt die Gedanken zurück auf das sorgenvolle Erleben der Tage des französischen Einmarsches im Januar 1923, ruft die Erinnerung wach an den Karsams­tag 1923, als in Essen die blutigen Vorgänge auf dem Hofe der Krupp-Werke sich abspielten, an die Kriegsgerichtsverhandlungen und Prozesse, die sich an die Vorgänge knüpften, an all den von Poincare und seinen Spießgesellen heraufbeschworenen Kampf, der dem Völkerhaß so viel Nahrung zu- geführt und den europäischen Frieden sabotiert hat. Jetzt ist auch das große Essen, diese Stadt deutscher Arbeit ersten Ranges, wieder frei. Auch Mül­heim an der Ruhr ist nach einer Mitteilung der Besatzungsbehörden an die Stadtverwaltung seit Freitag vormittag geräumt.

*

Der Haushaltsausschuß des Reichstags nahm eine Entschließung der Regierungsparteien an, daß zur Abgeltung von Härten für dis bei der Re- giebahn tätig gewesenen Angestellten und Ar­beiter und für die infolge des pa s s i v e n Wider- st a n d e s entlassenen Arbeiter und Angestellten ein Betrag von fünf Millionen Reichsmark bereit gestellt werden soll. Die Regierung wird ersucht, falls dieser Betrag nach den anzuftellenden Er­mittlungen nicht ausreicht, eine entsprechende Nach- forderung zu stellen.

Wirtschaftskrise im Ruhrbergbau.

In der Stadtverordnetenversammlung des In- busirieorles Homberg bei Duisburg erklärte die Stadtverwaltung, daß durch die Stillegung der ZecheRheinpreußen" und durch die Arbeitsein­schränkung in den umliegenden Werken die Stadt Homberg so schwer getroffen worden fei, daß sie den städtischen Beamten am Montag nur den halben Gehalt zahlen könne.

* Zur Sage in Oesterreich. Aus Wien wird ge- fnelbet: Der Nationalrat hielt am Donners­tag seine letzte Sitzung vor den Sommerferien ab. Er verabschiedete das große Finanz-undver- f assun g sr ech tliche G esetz ge b ungs- > werk. Ferner wurden angenommen das han­delspolitische Ermächtigungsgesetz und die Abände­rung des Mietengesetzes, wonach der Mieterschutz für die bisher in Untermiete nicht abgegebenen jWohnungsteile erleichtert wird, ferner das Jnkorn- palitätsgesetz, wonach die Unvereinbarkeit der Aus­übung eines öffentlichen Mandats mit einer leiten­den Stellung in bestimmten privatwirtschaftlichen Unternehmungen ausgesprochen und unter Strafe gestellt wird.

* Die holländische Mnisterkrise. Der Führer der antirevolutionären Partei H. Collin hat Sen Auftrag zur Kabinettsbildung endgültig an­genommen.

* Britisch-japanischer Handelsvertrag. Der ja- banische Botschafter Baron Hahaschi und der Minister Des Aeußeren, Chamberlain, haben im Foreignoffice /den neuen britisch.japanischen Vertrag unter» Zeichnet. Reuter zufolge ftebt der Vertrag im Zusammenhang mit den Handels- und Schiffahrts- -fragen und stellt eine Abänderung des bestehenden Vertrages vom Jahre 1911 dar.

* Das japanische Kabinett ist, wie ein Telegramm aus Tokio meldet, zurückgetreten.

Sfir den konfessionellen Frieden.

Kundgebung auf der Königsberger Tagung der

Katholischen Skudenkenvereine Deutschlands.

Die in Königsberg tagende Generalversarnm- ftmg der Alten Heren des Verbandes der katholi­schen Studentenoereine Deutschlands (K. V.) erhob namens der von ihr vertretenen mehr als 12 000 im öffentlichen Leben stehenden deutschen ka­tholischen Akademiker entschiedenen Ein- spruch gegen die Behandlung der Einrichtungen der katholischen Kirche, die ihnen auf der Gene­ralversammlung des Evangelischen Bundes zutell geworden ist. Es heißt in der Entschließung:

Wir kennen und verehren die Einrichtungen un­serer Kirche aus tiefstem innerlichen Erleben und verbitten uns deren taktlose Verhöhnungen in der Bilderschau vom 27. Juni, ebenso auch die empö­renden Beschimpfungen des Papsttums und des Jesuitenordens. Wir sind k a t h o l i f ch bis in die tiefften Tiefen unserer Seele und deutsch bis in das Mark. Kraftschöpfend aus unserer katholischen Religion, haben wir stets im Frieden wie im Kriege mstgearbestet für die Größe und das Ansehen un­seres Vaterlandes und in schwerster Zeit den Kamps um Rhein und Ruhr mitgekämpft. Wenn trotz allem Herr Domprediger Dr. Döhring Luthertum und Deutschtum zu identifi­zieren wagt, so müssen wir dies als, einen unge­heuerlichen und durchaus ungerechffertigten Angriff auf unsere deutsche Ehre zurückweisen. Die Not unseres Landes und sein Kampf um das nackte Leben müssen alle guten ehrlichen Patrioten zur Einigkeit und zu gegenseitigem Ver­stehen zusammenführen. Darum reichen wir aUen guten Deutschen trotz aller Angriffe, vor allem auch unseren den konfessionellen'Frieden wahrenden und erstrebenden evangelischen Brüdern die Hand zu gemeinsamer Arbeit m i t Sott für die deutsche Ehre.

Die ReilhstlWmehrheit führt ihr Prozremm ünrd).

Entschlich der Regierungsparteien zur Erledigung der Steuer- und Zollvorlagen vor der Vertagung.

Um die Zollvorlage.

DieTägliche Rundschau" teilt mit, daß in einer Besprechung des Reichskanzlers mit den Füh­rern der Regierungsparteien erneut zum Ausdruck kam, daß die M e h r h e i t des Reichstags fest ent­schlossen ist, die noch ausstehende parlamentarische Arbeit vor der Vertagung zu leisten.

3m Reichstage

wurde am Donnerstag die 2. Beratung des Körperschaftssteuergesetzes zu Ende geführt. Das Gesetz wurde in der Fassung des Ausschusses angenommen. Es folgte die Beratung des Ver­mögens- und Erbschaftssteuergesetzes. Zuiir Schluffe der Sitzung führten die Kommu­nisten erneut Rüpelszenen auf. Wegen Be­leidigung des Abg. Leicht (Bahr. Volksp.) wurden 2 Kommunisten zur Ordnung gerufen. Es drohte erneut, zu Handgreiflichkeiten zu kommen Um 11 Uhr nachts wurde die Weiterberatung auf Freitag verlegt.

Förderung der Landwirtschaft.

Ein Reichksagsausschuß. Ausbau des Fachschul­wesens. Siedlungspollkik.

LautLokalanzeiger" liegen dem Reichstag seitens der Regierungsparteien mehrere Entschlie­ßungen vor, die eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft bezwecken. Beim Reichstag soll ein Ausschuß eingesetzt werden, der sich mit der Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse be­schäftigen soll. Neben der Pflege der Landwirt- fchaft auf dem flachen Lande wird der Ausbau des landwirtschaftlichen Fachschulwesens ge­wünscht. Es sollen Musterwirffchaften eingerichtet und die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung ausgebaut werden. Der technische Ausbau der landwirtschaftlichen Betriebe soll fortgeführt wer­den. Ferner soll das bäuerliche Genossenschafts­wesen gefördert, die bäuerlichen Betriebe vermehrt und eine verständige Siedlungspolitik getrieben werden. Man erhofft aus allen diesen Maßnahmen eine solche Intensivierung der deutschen Landwirt­schaft, daß Deutschland von der Einfuhr land­wirtschaftlicher Produkte unabhän- g i g gemacht wird.

Die neue Mietsteuer.

In den neuen Vereinbarungen, die zwischen den Regierungsparteien und der Reichsregierung aus Anlaß des Finanzausgleichgesetzes zustandegekom- men sind, spielt auch die Mietsteuer oder Haus- z i n s st e u e r eine besondere Rolle. Die jetzigen Beschlüsse, die der Vollversammlung des Reichs­tages zur Genehmigung vorliegen, regeln diese Frage folgendermaßen:

1. Die Länder und nach näherer Bestimmung 8es Landesrechts die Gemeinden (Gemeindeoerbäude) erhe­ben von dem bebauten Grundbesitz eine Steuer. Zu dem bebauten Grundbesitz im Sinne dieser Vorschrift ge­hören auch gewerblich genutzte sowie landwirtschaftliche Gebäude. Die Länder treffen Bestimmung ob und in wieweit landwirtschaftliche Gebäude von der Besteuerung auszunehmen sind.

2. Das Aufkommen der Steuer soll zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) einschließlich des Aufwandes, der ihnen durch die Erfüllung der zu selbständiger Erledi­gung überlassenen Aufgaben erwächst, sowie zur Förde­rung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs­wesens dienen.

3. Der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs bür­en bis zur Erreichung der vollen Friedensmiete nicht w e n i g e r als 20 v. H. und nicht mehr als 30 v. f). der Friedensmiete vorbehalten werden. Erhöht sich die Miete über die Friedensmiete hinaus, so darf von dem Mehrettrage der Miete höchstens ein Fünftel für den allgemeinen Finanzbedarf beansprucht werden.

5. Soweit die Steuer nicht gemäß Abs. 3 der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs vorbehalten ist, ist sie zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Woh­nungswesens zu verwenden. Für diese Zwecke müßen zunächst in den zwei Jahren vom 1. April 1926 bis 31. März 1928 vor Inanspruchnahme gemäß Abs. 3 Satz 2 ährlich mindestens 15 bis 20 v. H. der Friedensmiete zur Verfügung gestellt werden; für die spätere Zeit wird der Mindestsatz für diese Zwecke von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats festgesetzt. Die Reichs­regierung kann mit Zustimmung des Reichsrats den Mindestsatz allgemein oder für einzelne Länder ermäßi­gen, wenn es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse oder die besonderen" Verhältnisse eines Landes dringend erfordern. Die Länder können bestimmen, daß dieser Teil der Steuer besonders festzustellen und zu erheben ist; zu diesem Teil der Steuer können auch Gebäude, wie auf Grund des Abs. 1 Satz 3 von der Besteuerung ausgenommen sind, herongezogen werden. Anstelle des Teiles der Steuer, der für die Bautätigkeit zu verwenden ist, können die Länder auch eine andere von der Steuer nach dieser Verordnung unabhängige Steuer erheben.

5. Das Aufkommen für den Wohnungsbau ist ins­besondere zum Bau von Kleinwohnungen für die m i n- berbemittelte Bevölkerung und kinder­reiche Familien sowie zur Erhaltung dieser Art Alt­wohnungen zu verwenden."

Des weiteren ist bestimmt, daß die Länder eine Ermächtigung erhalten sollen, von welcher in der Weise Gebrauch zu machen ist, daß die Mieten allmählich gemäß der Entwicklung der allgemeinen Wirtfchastslage erhöht werden. Dabei sind neben )en steuerlichen Bedürfnissen der Länder und Ge­meinden auch die allgemeinen Interessen, insbeson- oere an der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Instandsetzung der Häuser und die Leistungsfähig­keit der als Mieter in Betracht kommenden Bevöl- kerungskreife zu berücksichtigen. Durch die Mieten müssen außer der Steuer mindeftens hie Be­

triebs« und Instandsetzungskosten, die nach den bestehenden Verhältnissen zur Erhaltung des Gebäudes erforderlich find, einschließlich der Verwaltungskosten gedeckt werden. Den Eigen­tümern ist ferner in der Miete zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapi - t a l s der Betrag zu belassen, mit dem eine vor dem 1. 3anuarl918 eingetragene, nach dem Grund­satz des 8 4 des Aufgewertungsgesetzes vom 16. Just 1925 aufgewertete Papiermark-Hypothek zu verzin­sen wäre, deren Nennbetrag dem Friedenswerte des Grundstücks entspricht; für die Höhe der Ver­zinsung gilt der im § 28 des Aufwertungsgefetzes vorgeschriebene Zinssatz; die Länder setzen für die­sen Betrag einen bestimmten Hundertsatz der Frie­densmieten in der Miete fest. Die gesetzlichen Be­stimmungen sehen folgende Maßnahmen vor.

1. Die Reichsregierung setzt mit Zustimmung des Reichsrats die Mindesthöhe der gesetzlichen Miete im Reiche einheitlich fest. Am 1. April 1926 müssen die Mieten mindestens 100 vom Hundert der Friedensmieten betragen.

2. Als Friedensmiete gilt der Goldmarkbetrag des Mietzinses, der für die mit dem 1. Juli 1914 be­ginnende Mietzeit vereinbart war. Die Länder treffen über die Festsetzung der Friedensmiete für besondere Fälle Bestimmung. Als besonderer Fall im Sinne die­ser Vorschrift gilt auch die Erhebung des Geldentwer­tungsausgleichs in der Form einer Steuer vom Grund­vermögen."

Des weiteren ist u. a. bestimmt, daß bei Grund­stücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbe­lastet waren oder deren dringliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als, 30 v. H. der Friedens­miete betrug, der Betrag der Steuer auf Antrag des Eigentümers soweit herabzusetzen ist, daß er bei unbelasteten Grundstücken nicht mehr als 10 o.

H. der Friedensmiete,

bei einer Belastung bis zu 10 v. H. des Frie­denswertes nicht mehr als 15 vom Hundert der Friedensmiete,

bei einer Belastung bis zu 20 v. H. des Frie­denswertes nicht mehr als 20 vom Hundert der Friedensmiste,

bei einer Belastung bis zu 30 v. H. des Frie­denswertes nicht mehr als 25 vom Hundert der Friedensmiere

ausmacht. Die Länder können diese Sätze zum Zwecke der Ausgleichung aneinander oder an die allgemeinen Sätze erhöhen oder herab- setzen; sie können im Interesse einer angemes­senen Verteilung der Steuerlast weiterer Be­lastungsstufen mit besonderen Steuersätzen belegen, sowie bestimmen, daß die Vergünstigung des Satzes insoweit nicht eintritt, als die Steuer auf den Teil der Miete entfällt, der 100 v. H. der Friedensmiete übersteigt. Wird die Steuer nicht von der Frie- densmiete berechnet, so tritt an die Stelle des Hun­dertsatzes der Friedensmiete ein entsprechender von dem Lande zu bestimmender Teil des nach dem Landesgesetze für die Besteuerung maßgebenden Wertes. Hypotheken der in den Paragraphen 1187, 1190 G.B.B. bezeichneten Art gelten nicht als dringliche privatrechtliche Belastung im Sinne die­ser Vorschrift.

Als Neubauten im Sinne des Gesetzes gel­ten nicht Bauten, die als Ersatz für kriegsbeschä­digte oder kriegszerstörte Gebäude ganz oder größ­tenteils aus öffentlichen Mitteln nach Maßgabe des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete vom 3. Juli 1916 errichtet worden sind.

Eine besondere Berechtigung genießen dieEin- famtlienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren. Sie sind auf Antrag von der Steuer frei« zu steklen, sofern sie ausschließlich vom Eigen­tümer und seiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr als 70 Quadratmeter be­trägt. Die Freistellung wird nicht dadurch aus« geschloffen, daß das Einfamilienwohnhaus zum ge­ringen Teile auf Grund behördlicher Maßnahmen vermietet worden ist. Die näheren Bestimmungen, insbesondere über die Grundsätze, nach denen die Wohnfläche zu berechnen ist, trifft die Reichsregie, runa mit Zustimmung des Reichsrates.

Die Erhebung der Steuer soll aber befri­st e t werden. Darum bestimmt bas Gesetz, daß vor dem 1. April 1928 rechtzeitig zu prüfen ist, ob die Steuer von diesem Zeitpunkt ab weiter zu erheben ist. Bei der Prüfung ist dem allgemeinen Finanz­bedarf der Länder und Gemeinden (Gemeindever­bände) einschließlich des Aufwandes, der ihnen durch die Erfüllung der gemäß § 42 Abs. 1 zu selb­ständiger Regelung überlaffenen Aufgaben erwächst, sowie den Bedürfnissen der Wohnungswirtfchaft, insbefondere des Wohnungsbaues, ebenso der Werffteigerung der Grundstücke, sowie dem daraus entstandenen Vermögenszuwochs Rechnung zu tra­gen. Rechtzeitig von diesem Zeitpunkt ist Reichstag und Reichsrat eine Vorlage zu machen.

Sin neuer Reichrtagranttchntz für Znaendschutz unb Jugendpflege. Im Reichstag wurde ein neuer Ausschuß (25. Ausschuß) mit 28 Mitgliedern zur Be­handlung der so wichtigen Fraaen über Iugendschutz und Jugendpflege gebildet, der seine Tätigkeit erst nach den Parlamentsferien und zwar zunächst mit der Be­ratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten beginnt. Von der Zen- trumsfraktion gehören diesem Ausschüsse an: 1. Abge­ordneter Oberlehrer Hofman n-LudwigShaten als Ob- mann 2. Abgeordnete Frau Landgerichtsrat Neuhaus (Westfalen), 3. Abgeordneter Pfarrer Wilkens (Schlesien), 4. Abgeordneter Landwirt Fetlmayr (Württemberg).

Der englische Bergarbeiterstreik.

Auf dem kritischsten Punkt.

wtb London, 31. Juli. (Tel.) Nachdem die Lage in der Lohlenindustrie als bereits hoffnungs­los betrachtet werden mußte, ist um Mitternacht infolge der Vermittlung Baldwins eine neue Besserung eingelrelen und man hofft in hiesigen Kreisen, daß der für heule Mitternacht er­wartete Ausbruch des Generalstreiks doch noch! vermieden wird. Von 1011 Uhr nachts hak der englische Ministerpräsident Baldwin im Ar- beiksministerium Konferenzen mit den Ver­tretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgehal- ken, denen Churchill sowie die Minister Lunliffe und Chamberlain zur Seite standen. DieAssocia­ted Preß" erfährt von zuverlässiger Seite, daß die den beiden Parteien in der Nachlsihung von dem Premierminister gemachten Bedingungen folgender­maßen lauten: 1. Die Arbeitgeber ziehen ihre Kün­digung zurück; 2. Die Regierung gewährt einen vorübergehenden Zuschuß an die Sohlen-Jndustrie; 3. Eine amtlichellntersuchungskommif- sion wird eingesetzt, die weitergehende Machkbe- fugnisse hak, als die vorhergehende Untersuchungs« kom Mission.

Streik der Zaar-Eisenbahner?

Wtb $ a a 16 r fi ff e n, 31. Juli. (Tel.) Die die Saarbrückener Zeitungen melden, hat die Regie­rungskommission die Lohnforderungen der Eisen­bahner abgelehnt. Eine Versammlung des deutschen Eisenbahner-Verbandes hat daher beschlos­sen, der Lisenbahnerarbeilerschaft den Streik zu empfehlen. Die Bezirksleitungen werden beauftragt, eine Urabstimmung unter den Mitgliedern vorzunehmen. Auch die anderen Eisenbahnergewerk­schaften werden zu der Lage Stellung nehmen.

Gefahr für die polnische Währung.

Aus Warschau wird gemeldet:

Die Bank von Polen hat am 30. Juli zu dem offiziell noch festgehaltenen Kurse von 5.19 Zloty für den Dollar die gestellten Ansprüche n u r z u rn Teil befriedigen können, so daß es während des Tages zu lebhaften Umsätzen im freien Valutaver­kehr kam, wo der Dollar bis zu 5.70 Zloty gehan­delt wurde. Das Sinken des Zlotykurses wird von den Abendblättern erregt besprochen.

DieGaveta Warszawska" verlangt, daß auch Polen des Kaufes deutscher Waren sich enthalte.

DerKurier Czerwony" fordert eine allgemeine Volkserhebung zum Schutze des Zloty. Das Blatt kündigt bann eine Veröffentlichung der Namen aller derer an, die ohneNotwendigkeit Aus­landsreisen unternehmen sowie nichtpolnischs Waren einführen oder kaufen.

Aus dem Reich der Mitte.

Der neue chinesische Skaakrat. vor der Ein­berufung der chinesischen Nationalversammlung,

Aus Peking wird gemeldet:

Am 30. Juli hat im Winterpalast die feierliche Einführung des vorläufigen Staatsrats stattgefun- den. Tuanfchijui, der erste Exekutivbeamte, hielt die Begrüßungsrede, in der er ausführte, daß die Einberufung des Rates die Einleitung für die Ein­berufung der nationalen Delegier- tenuerfatnmlung bedeute, welche eine neue Verfassung schaffen solle. Der Vorsitzende des Staatsrats erklärte, die wesentlichsten zur Beratung stehenden Angelegenheiten seien die Trennung der zivilen und militärischen Verwaltung, die Neuord­nung des Finanzwesens, die Verminderung der Wehrmacht und die Aufrechterhaltung freundschaft­licher Beziehungen zu den fremden Mächten.

Neue Generalstreikparole.

wtb Hongkong, 31. In«. (Tel.) Aus A moy wird berichtet, daß die Lage beunruhigend fei. Ein englandfreundlicher chinesischer Kaufmann wurde erschossen und der chinesische Sekretär des Stadtverordnetenrates verwundet. Es heißt, daß am Samstag der Generalstreik erklärt werde.

* Bayern und die Berfaffuugsfeier. Nach einer Meldung des .Vorwärts^ aus München ist der von den republikanischen Verbänden für den 11. August geplante Verfassungstag, der durch eine öffentliche Feier begangen werden feilte, von der Münchener Polizeidirektion unter Bezug auf eine Verordnung der bayrischen Staatsregierung ver­boten worden. Anstellederöffentlichen Kundgebung wird fetzt eine geschlossene Feier stattfinden, in der eine Amnestie gefordert werden soll.

* Die Drolleuerung in Italien. Die Wieder­einführung des Mehl- und Getreidezolles in Italien hat eine Preiserhöhung des Meh- les von 3550 Lire pro Zentner verursacht. Dis n den meisten Städten bisher festgesetzten Höchst­preise für Brot wurden außer Kraft gesetzt. Die kleinen Bauern, besonders in Süditalien, beklagen ich darüber, daß sie vor der Wiedereinführung les Getteidezolles die Ernte vielfach schon verkauft haben und daß die H ä n d l er auf ihre Kosten einen großen Profit einfteffen. Der Brot­preis in Rom ist um 35 Centesirni, in Genua um 40 Centesirni pro Kilogramm gestiegen unb soll noch darüber hinaus erhöht werden. Wie verlau­tet, wird die Regierung eingreifen, um Spekula­tionen zu verhüten. Man erwartet eine Herab­setzung des Mehlzolles.