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FuldaerZertung

Anzeiger für die Stadl und den Kreis Fulda. Amkliches Kreisblakk.

Nr. 157.

verantwortlich für die Schriitleitung: Dr- Johannes Kramer. Anzeigen! I- B arzeIler, Fulda. Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer « ctiendruckerei in Fulda. Fernidrecher Rr- 9.

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Samstag, 11. Zu« 1925.

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52. Zahrg.

behörden getroffenen Maßnahmen ist mit dem bal­digen Abmarsch der Besatzungstruppen zu rech, neu Als Termin des Abmarsches vermutet man den 17. oder 18. Juli. Um politische Verwicklungen und Nachteile für die Bevölkerung zu vermeiden, wird ersucht, von Veranstaltungen oder Kundgebun­gen anläßlich des Abzuges der Besatzung ab zu« sehen. _______ _______

* Vertrauensvotum im belgischen Senat. Nach einer Havasmeldung aus Brüssel bat der Senat die Interpellation betreffend die Miniflererkln^.lng beende; und dem Kabinett mit 92 Stimmen bei 16 Stimm­enthaltungen das Vertrauen ausgesprochen.

' * Die amerikanische Bevölkerung. Nach der letzten offiziellen Statistik vom 1. Januar 1925 hatten die Vereinigten Staaten eine Bevölkerung von 114 311000 Personen, was eine Zunahme von 1627 000 gegenüber dem Vorjahre bedeutet. Die Zahl der Einwanderer betrug im abgelaufenen Jahre 315 000.

Zer Elltlvurs eines neuen Strafgesetzbuches

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^lichsozial)

der den Be­

kannt werden.

Pim Bedeutung ist auch die Möglichkeit

Die Stadtverwaltung in B o ch um teilt mit: Nach den in den letzten Tagen von den Besatzungs-

Von einer besonderen parlamentarischen Seite wird uns geschrieben:

Schon vor dem Kriege ist von verschiedenen Parlamentariern die Schaffung eines neuen Straf­gesetzbuches erstrebt worden. Wertvolle Vorarbeiten |- wurde schon damals geleistet. Das bestehende Recht ist in mancher Hinsicht veraltet, ergänzungs- und | verbesserungsbedürftig. Der neue der Oeffentlich- keit übergebene Entwurf eines Strafgesetzbuches i unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der i seitherigen Rechtsauffassung. Wir heben folgende Gesichtspunkte besonders hervor:

Ziel und Zweck der Bestrafung muß in erster Linie die Besserung, Erziehung und Verhütung von Straftaten sein. Der Entwurf glaubt, diesen Bestrebungen dadurch am besten zu dienen, daß er dem Richter eine freiere Stellung wie seither einräumt.Mildernde Umstände" konn­ten seither nur in bestimmten, im Gesetz genannten Fällen in Rechnung gestellt werden; der neue Ent-

London zurückgekehrk sei. Der Gesamkaufkrag wird auf 15 Millionen Pfund Sterling angegeben. Don diesen seien 1012 Millionen für landwirtschaftliche Maschinen und Werkzeuge, der übrige Teil für Roh­stoffe bestimmt. DemDaily Expreß" zufolge ist man in russischen Regierungskreisen über die dro­hende Störung der diplomatischen Beziehungen mit Großbritannien beunruhigt, und Rakowski fei an­gewiesen worden, den versuch zu einer engeren Gestaltung sowohl der diplomatischen als auch der Handelsbeziehungen zu machen.

Rußland und England.

Aufträge für 15 Millionen Pfund an englische Firmen.

wtb London, 10. Juli. (Tel). DerDaily Expreß" meldet einer aus ruffischen Quelle, die ge­wöhnlich als zuverlässig angesehen wird, daß der Sowjet-Vertreter Rakowski mit großen Auf­trägen der Sowjet-Regierung nach

Die bommeubeu autzeupolitischeu Weiirnnp.

vor einer innen- und außenpolitischen Einigung der deutschen Regierungs­parteien. Vie neue Note an Rriand läßt alle Verhandlungs­möglichkeiten offen.

Dor -er Befreiung Bochums.

Der englische Staatssekretär für den Krieg, Worthington Evans, ist zu einer Besichtigung der britischen Rheinarmee von London nach Köln gereist. LautMorningpost" wird dort eine Trup­penparade stattfinden. Nachmittags fährt Wort­hington Evans zu einem Jnfpektionsbefuch nach Solingen. .. -

Heilanstalt eingewiesen werden. Bei Trunkenheits­verbrechen kann ein Wirtshausverbot er­folgen. Für Gewohnheitsverbrecher soll eine Sicherungsverwahrung eingeführt wer­den. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch den | Genuß geistiger Getränke oder durch andere be­rauschende Mittel in einem die Zurechnungsfähig­keit auszuschließenden Rauschzustand versetzt, kann auf Antrag des Verletzten mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden, wenn er in dem Rausch­zustände eine mit Strafe bedrohte Haltung began­gen hat. DerBesserung" und Verbrechensver­hütung dienen eine Reihe weiterer Bestimmungen über den bedingten Straferlaß und der vorläufigen Entlassung. Schon seither haben derartigeGnadenerweise" oft gut gewirkt.

Strafbar soll künftig nur derjenige sein, der vorsätzlich handelt. Wer unzurechnungsfähig ist, fällt nicht hierunter. Noch nicht 14 Jahre alte jugendliche Personen werden den Unzurechnungs­fähigen Personen gleichgestellt. Diese Bestimmung bedarf eingehender Prüfung, zumal die über 14 Jahre alten Jugendlichen der besonderen Regelung des Jugendgerichtsgesetzes unterliegen. Bleibt zu prüfen, ob diese besondere Jugendgerichtsbarkeit nicht wenigstens bei gewissen Vergehungen auf Jugendliche unter 14 Jahre ausgedehnt werden kann und soll.

Ein Fortschritt besteht auch in der rechtlichen Klarstellung des BegriffesIrrtum", soweit der Täter das Unerlaubte feiner Tat nicht erkannt hat; hier wird die Bestrafung wegen vorsätzlicher Be­gehung ausgeschlossen. Bei fahrlässigem Irrtum finden künftig nur die Vorschriften über fahrlässige Handlung Anwendung. Also auch hier Erleichte­rungen in der Strafausmessung in leichter zu neh­menden Fällen.

DemVersuchsproblem" wird besondere Auf­merksamkeit zugewendet. Bei der Bestrafung kommt es vorerst darauf an, daß die begonnene strafbare Handlung nach der Vorstellung des Täters einen Versuch darstellt. Hierin soll neues Recht geschaffen werden. Seither war jeder unter Strafe gestellte Versuch einer strafbaren Handlung zu bestrafen. Künftig soll der Versuch straflos bleiben, wenn der Täter die Tat aus grober Unwis­senheit über Naturgesetze an einem Gegenstand oder mit einem Mittel versucht hat, an ober mit

über die Verantwortliche It an dieser Politik entsteht. Man wird im Auslande sagen, ein Vertrauen auf die deutsche Regierung ist unmöglich, da ein Teil der Re- flierungstaohtion einfach wieder erklären könnte: Wir haben von der ganzen Angelegenheit nichts gewußt und sind nicht verantwortlich dafür!

Man hat beim Eintritt der Deutschnationalen in die Reichsregierung immer darauf hingewiesen, daß ein Sicherheitspakt, der von einer Reichsregierung abgeschlossen ist. im Ausland vertrauensvoll er ausgenommen wird als eine Verständigung, die gegen den Willen der Rechtsparteien zustandegekommen ist. Wenn dieser Satz gültig sein soll, dann müssen die Rechts­parteien ober auch zu den Schritten der Rcgi-rung stehen, und dürfen sie nicht hinterher des- avouieren.

Nicht aus innerpolitischen Gründen, sondern um un­sere Außenpolitik vor Schaden zu bewahren, ist daher eine völlige Klarlegung dieser ganzen Angelegenheit zu verlangen. Nachdem nun einmal durch allerlei Er­klärungen und Veröffentlichungen das In- und Aus­land von dem bedauerlichen Streitfall zwischen zwei Ministern Kennlnis erhalten hat, geht es nicht an, die ganze Sache zu vertuschen und hinter verschlossenen Tü­ren die Einigkeit wieder herzustellen. Wer an einer Regierung beteiligt ist, muß auch die Verantwortung für die ganze Politik der Regierung tragen, oder er muß austreten.

Diese Klärung scheint uns notwendiger als die st a a t s p o l i t i s ch e Notwendigkeit der Erhal­tung der A k 11 o ns f ä h i g k e i t des Kabinetts Luther", von der dieKreuzzeitung" spricht. Mag dieKreuz­zeitung" den Weiterbestand des Kabinetts Luther par­teipolitisch für notwendig halten, so ist Klarheit der Außenpolitik denn doch noch wichtiger.

Die Rechtspresse sucht die DeffentliAfeit durch An­griffe auf die Sozialdemokraten und Demokraten ab­zulenken. Mit Unrecht. Es mutet geradezu komisch an. wenn dieKreuzzeitung"die hinterhältige Wühlarbeit der Demokraten und Sozialdemokraetn" als Ursache der Krise ansieht. Geradezu naiv ist es, Herrn Stresemann zu tadeln, weil sein Fell nicht genügend dick sei, um die verschiedenen Angriffe der Deuffchnationalen und der Völkischen zu erfragen. Das ist denn doch etwas zu viel verlangt, wenn man Herrn Stresemann zumutet, er solle die Angriffe über sich ergehen lassen, nur damit die Deutschnationalen nach außen hin ihre Opposition gegen die Sicherheitspolitik fortsetzen können, ohne jedoch aus der Regierung auszütreten."

_ Die Abgg. Boehr und Genossen (deutsch-christ- ' 'sozial) haben im tschechischen Abgeordnetenhaus eine bringenbe Interpellation an ben Mt- nisterpräsibenten in ber Angelegenheit Marmaggi gerichtet.

rourf sieht diese Möglichkeit ganz allgemein vor. Ferner werben alle Minbesfftrafen herab­gesetzt. Diese Neuerung ist sehr zu begrüßen. Man benke z. D. an Einbrüche in Holzräume und bergt, wo eine Schürze voll Holz gestohlen wurde, was alsEinbruchsdiebstahl" nicht unter brei Monaten abging. Auch bleibt es künftig dem Richter überlassen, in besonbers le i ch t e n im Ent­wurf genannten Fällen von einer Bestrafung ganz abzusehen. In besonbers schweren Fällen kann aber auch auf höhere Strafen wie seither

Wie der Landesdienst des Südbeutschen Korr.- Büros erfährt, hat die bayerische Staatsregie- 'rung die Reichsregierung ersucht, bei ben alliierten Regierungen Schritte zu unternehmen, baß die von Frankreich beabsichtigte Umlegung ber bisheri­gen Besatzung vom Ruhrgebiet auf dos oltbesetzte Gebiet unterbleibe.

Vruch zwischen Prag und Rom.

Amtliche Mitteilung von der Abberufung des päpst­lichen Gesandten bei der tschechischen Reaieruna.

DerOsservatore Romano" veröffentlicht fol­gende Mitteilung: Da es Tatsache ist, daß anläßlich des F e st e s von Johann Huß, das in Prag am 6. Juli mit besonderer Feierlichkeit in Szene gesetzt wurde, der Präsident der Republik ben Ehrenvorfitz und der Ministerpräsident die Leitung ehrenhalber übernommen haben, hat ber Heilige Stuhl dem Prager Nuntius Monsignore Mar- maggi ben Auftrag gegeben, entschieden Verwah­rung einzulegen und Prag sofort zu verlassen.

Kaltstellung" gewisser Persönlichkeiten durch Richter. Es handelt sich um jene Kreise der völkerung, die wegenUnzurechnungsfähigkeit" immer wieder freigesprochen werden mußten ober müssen, bie aber fähig genug sind, neue Vergehen ober Verbrechen zu begehen. Das Gericht soll bas Recht erhalten, wegen Unzurechnungsfähigkeit fret- gefprochene Personen ober als verminbert zurech­nungsfähig Verurteilte in eine Heil- ober Pfle­ge a n st a l t einzuweisen. Trunksüchtige können für bie Zeit bis zu zwei Jahren in eine Trink-

Jm Reichstag

wurde am Donnerstag zunächst über den Gesetz­entwurf über Erhöhung derBier- unb- b a f ft e u e r verhandelt. Sozialdemokraten, Kom­munisten und Völkische wandten sich gegen bie Vor­ige. Diese würbe an ben Steuerausschuß über­wiesen.

Es folgte bie Beratung einiger kleinerer Etats and Vorlagen. Zum Schluß wurde der Gesetzent­wurf über dasRechtzum Tragen ber Uni» form behandelt. Bei dieser Angelegenheit ging es recht stürmisch zu. Der sozialdemokratische Red- ner, Abgeordneter Kuhnt, meinte, es sei lächer- sich, ht einem Augenblick, wo Steuer-, Aufwer- hmgs- unb Zollfragen, lauter deutsche Lebensfra­ge, zur Debatte ständen, mit einer solchen Nich­tigkeit wie die alten Friebensuniformen ber ehe­maligen Ctappenoffiziere es seien, bie Zeit des Reichstages in Anspruch zu nehmen. Der Reichs- wehrminffter entgegnete, das Recht zum Tragen der Uniform des alten Heeres werbe burch bie Vorlage nicht mehr neu verliehen, sondern es solle nur einem bereits längst feststehenden Kreise von in den 90er Jahren verabschiedeten Militärs zugute kommen. Die Verhandlung über diese An­gelegenheit wirb auch am Freitag ben Reichstag noch beschäftigen. Hoffentlich werben aber bie gleichfalls auf ber Tagesordnung stehenden Auf­wertungsgesetze die größere Beachtung ber Rekchsboten finben.

dem Lie Tat überhaupt nicht ausgeführt werben könnte.

Ein besonderer Teil des neuen Gesetzentwurfs befaßt sich mit dem Schutz des Staates unb ber Republik, dem Schutz/ des Reichspräsidenten, dem Hochverrat im allgemeinen unb ßanbesuerrat im besonderen. Mit der Hineinarbeitung dieser Be­stimmungen in das neue Strafgesetzbuch wird das Gesetz zum Schutze der Republik über« flüssig. Angriffe gegen verfassungsgemäße Körper­schaften und öffentliche Beschinmpfungen derselben sollen ebenfalls bestraft werden. Die Vornahme von Wahlen und Abstimmungen werden geschützt; wer das Wahlgeheimnis verletzt, verfällt ebenfalls der Bestrafung. Neues Recht soll auch auf dem Gebiete der Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Diebstahls im Amte geschaffen werden. Seit­her wurde nur die Unterschlagung im Amt straf­rechtlich verfolgt.. Wer Polizeibeamte ober Ge­fangenenaufseher aufwiegelt, bie Reichs- oder Sanbesfarben beschimpft, kann wegenAuf­lehnung gegen die Staatsgewalt" ebenfalls bestraft werden. Diese Vorgänge dürften heftig umstritten sein, sie sind aber aus Vorgängen der Nachkriegs­zeit direkt herausgewachsen.

Im übrigen haben bie Bestimmungen über die Störung ber öffentlichen Drbnung in der neuen Fassung des § 159 eine klare Festlegung erfahren. Wer öffentlich zur Auflehnung gegen ein Gesetz ober eine Verordnung aufreizt ober aufforbert verfällt ber Strafe, somit bie Absicht ber Wirkung» losmachung bes bestehenden Rechts zu Grunde liegt.

Neben der Störung des öffentlichen Frieden­ist auch die Störung des religiöfen Frieden; unb_ ber Totenruhe strafbar. Gotteslästerung foU bagegen künftig straffrei fein; Glaubensbeschim pfüng bagegen bestraft werden. Ob bieGottes läfterung" in allen Fällen unter ben letzteren Be­griff gebracht werden kann, erscheint zweiselhast trotzdem künftig nicht nur dieEinrichtung unb Gebräuche" ber Religionsgesellschaften, sondern auch derenLehren" unter den Schutz des Straf­gesetzbuches gestellt werden sollen. Störungen von Bestattungsfeiern werden künftig ebenfalls straf­rechtlich verfolgt.

Weiter wird die Unterlassung einer Verbrechens­anzeige unter Strafe gestellt. Der Kreis von Delik­ten, die anzeigepflichtig sind, wird erweitert. So fäll darunter bie Tötung unb Körperverletzung, ber Hanbel mit Frauen unb Kindern, Diebstahl unb Raub.Wer an fremder Sache eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Zuchthaus bestraft". Bestraft wird auch, wer eigene Sachen ober eine frembe Sache eines anberen mit bessen Einwilligung in Branb gesetzt und daburch eine Gemeingefahr her­beigeführt. Die neuen Bestimmungen finb auf biefem Gebiete klar unb einbeutig. Wer uneib- liche falsche Aussagen macht, fällt ebenfalls künftig unter Strafanbrohungen.

Die am schwersten ins Gewicht fallenden Be­stimmungen sind im 17. Abschnitt bes neuen Ent­wurfs enthalten. Hinsichtlich berTötung" wirb neues Recht baburcb geschaffen, daß ber für ben Laien oft wenig beachtete Unterschieb zwischen Morb und Totschlag ganz wegfällt.Wer einen anderen tötet, wird mit dem Tode bestraft". Als Totschlag gilt die Tötung, zu ber sichber Täter durch Jähzorn oder entschuldbare heftige Gemütsbewegung" hinreißen läßt. Bei berTö­tung auf Verlangen" fällt das Strafminbeftmaß von brei Jahren; als Mindeststrafe wirb hierfür eine Woche Gefängnis eingeführt. Bestrafung wegen Verleitung zum Selbstmorb wirb neu ein- geführt. Das Strafrnindestmaß für Kinbstötung wirb ebenfalls bis auf eine Woche Gefängnis bei leichteren Fällen herabgesetzt. Der Abtreibungs­paragraph 218 wirb nicht aufgehoben. Dagegen wird auch hier ein geringes Strafminbeftmaß ein- geführt. Aerztliche Nothilfe bleibt in btefer Sache straffrei. 1

Weitere Bestimmungen handeln von ber Be­leidigung und Verletzung fremder Geheimnisse, von der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wo zum Teil Milderung in ber Bestrafung, zum Teil Erweiterungen des seitherigen Rechts in Vorschlag gebracht werben. s

'Enblich wirb zumgemeinschäblichen Verhal­ten" Stellung genommen. (Betteln, Arbeitsver­weigerung, gewohnheitsm. Ausübung ber Unzucht).

Alles in Allem! Viele Neuerungen unb Ver­besserungen! Die Oessentlichkeit tut gut, sich mtt dem neuen Recht bes Entwurfs auseinanderzu- setzen.

Die Kredite für Öen Marokkokrieg.

wtb Paris, 10. Juli. (Tel.) Die Kammer Hal in einer Nachlsihung die Kredite für Marokko mit 411 gegen 2 9 Stimmen bei Stimment­haltung der Sozialisten bewilligt.

Im Augenblick ber Sitzungseröffnung stand die Frage der militärischen Lage im Vorder­grund; denn in ben Mittagsstunden war das Ge­rücht verbreitet worden, die Rifmarokkaner hätten die nordöstlich von Fez gelegene Stadt T a z a ge­nommen. Dieses Gerücht wurde von Painlev« so­fort unter dem Beifall der Kammer demen­tiert, mit der Bemerkung, man müßte sich fra­gen, von welcher Seite derartig falsche Gerüchte ver­breitet würden.

Die Pariser Abendblätter veröffentlichen in großer Ausmachung eine Londoner Meldung, nach welcher Frankreich unb Spanien Abb el Krim einen Friedensvorschfag gemacht haben sollen. Diese Vorschläge sehen angeblich bie Unabhängigkeit ber Rifzone mit Ausnahme ber von Spanien besetzten Häfen vor unter ber Vor­aussetzung, baß Abb el Krim bie Oberhoheit bes Sultans anerkennt.

Der spanische Präsibent der Konferenz von Mad- rid, General Jordana, erklärte dem Madrider Kor­respondenten derLiberte", er hält es für möglich, daß Abb el Krim sich jetzt zu Friebensverhanblun- gen bereit zeigen wirb, weil er nicht länger auf die Uneinigkeit zwischen Frankreich unb Spanien rechnen könne.

Wie wir aus parlamentarischen Kreisen verneh­men, ist bie Note, bie bie Reichsrgierung in ben nächsten Tagen nach Paris fenben wirb, in gro- ßenZügen bereits vorbereitet. Sie bürste spätestens am Samtsag dieser Woche zur Beschluß­fassung an das Kabinett gelangen. Am Montag ber nächsten Woche werben bann bie Verhandlun­gen mit ben Parteiführern ausgenommen unb am Dienstag erfolgt bie große Aussprache im Aus­wärtige» Ausschuß. Bis bahin hofft man auch in ben innerpolltifchen Fragen soweit zu fein, baß eine Basis geschaffen wirb, welche bie hinter der Regierung stehenben Parteien zu einer gemein­samen Aktion in allen schwebenden innen- unb «chenpolittschen Fragen zu vereinigen vermöchte.

Wie sich die Dinge heute übersehen lassen, dürfe ber Wortlaut ber Note so gestaltet sein, baß er kaum größeren Einwenbungen im Reichstag be­gegnen würde. Insbesondere wird die Note jede Möglichkeitzur Fortführungder Ver­handlungen offen lassen. Sie wird vor allen Dingen zum Ausdruck bringen, daß selbstverständ­lich ber Entschluß eines Sicherheitspakts auch not­wendigerweise Folgerungen auf ber Se­gen feite nach sich ziehen müsse. Das bebeutet, daß der Abschluß eines solchen Vertrages Zuge­ständnisse der Gegenseite in den wichtigsten Rechts- unb Gefühlsfragen bes deutschen Volkes bedingt.

Grundsätze der Rutzenpolrtik.

Unter der Neberschrift:So kann es nicht wei- ker gehen" bespricht dieAugsburger Postzeitung" (Nr. 152), ein führendes Blatt der Bayerischen Bolkspartei, die unerfreulichen Vorgänge, bie mit dem berüchtigten Brief des Reichsinnenmini- fters Dr. Schiele zum Strefemann-Memorandum verbunden waren und schließt ihre Fesfftellungen mit folgender Nutzanwendung:

Wie dem auch sei, fo darf die Außenpolitik unter keinen Umständen weiter geführt werden. Die ganze Welt muß das Vertrauen in die deutsche Politik verlieren, wenn Monate nach Absendung des deutschen Memorandums unter zwei deutschen Ministern und ihren Parteien ein Streit

Rauffzenen im serbischen Parlament.

Aus Belgrad wird gemeldet: In der Sitzung derSkupschtina kam eS zu wüsten Raufszenen Als ein unabhängiger Demokrat den Justizminister Lukinitsch wegen der Aufhebung des Sequesters des Fürsten von Thur» und Taxis angriff, rief ein Mit­glied der kroatischen Einbeitspartei: Auch Pribitsche- witsch ist ein Panama-Mann! Er hat der Partei, druckerei eine Million Dinar Vorschuß gegeben! Es entstand ein großer Tumult. Pribitschewitsch ries der Opposition zu: Bande! Ein Mitglied der Opposition namens Zamitsch sprang auf Pribitsche- witsch zu und versetzte ihm einen Schlag, daß er zu Boden fiel. Die Abgeordneten verließen ihre Plätze. In der Mitte des Saales entsteht eine Schlägerei zwischen zwei Abgeordneten, welche mit Mühe ge­trennt werden. An einer anderen Stelle des Saales findet ebenfalls eine Schlägerei statt. Der Präsident sieht sich genötigt, die Sitzung zu schließen. Doch wurde die Schlägerei im Hofe fortgesetzt. Ein Abgeordneter trug blutige Verletzungen davon. Schließlich stellte die Polizei und die Gen­darmerie die Ruhe wieder her.