FuldaerZertung
Anzeiger für die Stadl und den Kreis Fulda. Amkliches Kreisblakk.
Nr. 157.
verantwortlich für die Schriitleitung: Dr- Johannes Kramer. Anzeigen! I- B arzeIler, Fulda. Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer « ctiendruckerei in Fulda. Fernidrecher Rr- 9.
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Samstag, 11. Zu« 1925.
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52. Zahrg.
behörden getroffenen Maßnahmen ist mit dem baldigen Abmarsch der Besatzungstruppen zu rech, neu Als Termin des Abmarsches vermutet man den 17. oder 18. Juli. Um politische Verwicklungen und Nachteile für die Bevölkerung zu vermeiden, wird ersucht, von Veranstaltungen oder Kundgebungen anläßlich des Abzuges der Besatzung ab zu« sehen. _______ _______
* Vertrauensvotum im belgischen Senat. Nach einer Havasmeldung aus Brüssel bat der Senat die Interpellation betreffend die Miniflererkln^.lng beende; und dem Kabinett mit 92 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen das Vertrauen ausgesprochen.
' * Die amerikanische Bevölkerung. Nach der letzten offiziellen Statistik vom 1. Januar 1925 hatten die Vereinigten Staaten eine Bevölkerung von 114 311000 Personen, was eine Zunahme von 1627 000 gegenüber dem Vorjahre bedeutet. Die Zahl der Einwanderer betrug im abgelaufenen Jahre 315 000.
Zer Elltlvurs eines neuen Strafgesetzbuches
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Die Stadtverwaltung in B o ch um teilt mit: Nach den in den letzten Tagen von den Besatzungs-
Von einer besonderen parlamentarischen Seite wird uns geschrieben:
Schon vor dem Kriege ist von verschiedenen Parlamentariern die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches erstrebt worden. Wertvolle Vorarbeiten |- wurde schon damals geleistet. Das bestehende Recht ist in mancher Hinsicht veraltet, ergänzungs- und | verbesserungsbedürftig. Der neue der Oeffentlich- keit übergebene Entwurf eines Strafgesetzbuches i unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der i seitherigen Rechtsauffassung. Wir heben folgende Gesichtspunkte besonders hervor:
Ziel und Zweck der Bestrafung muß in erster Linie die Besserung, Erziehung und Verhütung von Straftaten sein. Der Entwurf glaubt, diesen Bestrebungen dadurch am besten zu dienen, daß er dem Richter eine freiere Stellung wie seither einräumt. „Mildernde Umstände" konnten seither nur in bestimmten, im Gesetz genannten Fällen in Rechnung gestellt werden; der neue Ent-
London zurückgekehrk sei. Der Gesamkaufkrag wird auf 15 Millionen Pfund Sterling angegeben. Don diesen seien 10—12 Millionen für landwirtschaftliche Maschinen und Werkzeuge, der übrige Teil für Rohstoffe bestimmt. Dem „Daily Expreß" zufolge ist man in russischen Regierungskreisen über die drohende Störung der diplomatischen Beziehungen mit Großbritannien beunruhigt, und Rakowski fei angewiesen worden, den versuch zu einer engeren Gestaltung sowohl der diplomatischen als auch der Handelsbeziehungen zu machen.
Rußland und England.
Aufträge für 15 Millionen Pfund an englische Firmen.
wtb London, 10. Juli. (Tel). Der „Daily Expreß" meldet einer aus ruffischen Quelle, die gewöhnlich als zuverlässig angesehen wird, daß der Sowjet-Vertreter Rakowski mit großen Aufträgen der Sowjet-Regierung nach
Die bommeubeu autzeupolitischeu Weiirnnp.
vor einer innen- und außenpolitischen Einigung der deutschen Regierungsparteien. — Vie neue Note an Rriand läßt alle Verhandlungsmöglichkeiten offen.
Dor -er Befreiung Bochums.
Der englische Staatssekretär für den Krieg, Worthington Evans, ist zu einer Besichtigung der britischen Rheinarmee von London nach Köln gereist. Laut „Morningpost" wird dort eine Truppenparade stattfinden. Nachmittags fährt Worthington Evans zu einem Jnfpektionsbefuch nach Solingen. .. -
Heilanstalt eingewiesen werden. Bei Trunkenheitsverbrechen kann ein Wirtshausverbot erfolgen. Für Gewohnheitsverbrecher soll eine Sicherungsverwahrung eingeführt werden. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch den | Genuß geistiger Getränke oder durch andere berauschende Mittel in einem die Zurechnungsfähigkeit auszuschließenden Rauschzustand versetzt, kann auf Antrag des Verletzten mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden, wenn er in dem Rauschzustände eine mit Strafe bedrohte Haltung begangen hat. Der „Besserung" und Verbrechensverhütung dienen eine Reihe weiterer Bestimmungen über den bedingten Straferlaß und der vorläufigen Entlassung. Schon seither haben derartige „Gnadenerweise" oft gut gewirkt.
Strafbar soll künftig nur derjenige sein, der vorsätzlich handelt. Wer unzurechnungsfähig ist, fällt nicht hierunter. Noch nicht 14 Jahre alte jugendliche Personen werden den Unzurechnungsfähigen Personen gleichgestellt. Diese Bestimmung bedarf eingehender Prüfung, zumal die über 14 Jahre alten Jugendlichen der besonderen Regelung des Jugendgerichtsgesetzes unterliegen. Bleibt zu prüfen, ob diese besondere Jugendgerichtsbarkeit nicht wenigstens bei gewissen Vergehungen auf Jugendliche unter 14 Jahre ausgedehnt werden kann und soll.
Ein Fortschritt besteht auch in der rechtlichen Klarstellung des Begriffes „Irrtum", soweit der Täter das Unerlaubte feiner Tat nicht erkannt hat; hier wird die Bestrafung wegen vorsätzlicher Begehung ausgeschlossen. Bei fahrlässigem Irrtum finden künftig nur die Vorschriften über fahrlässige Handlung Anwendung. Also auch hier Erleichterungen in der Strafausmessung in leichter zu nehmenden Fällen.
Dem „Versuchsproblem" wird besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Bei der Bestrafung kommt es vorerst darauf an, daß die begonnene strafbare Handlung nach der Vorstellung des Täters einen Versuch darstellt. Hierin soll neues Recht geschaffen werden. Seither war jeder unter Strafe gestellte Versuch einer strafbaren Handlung zu bestrafen. Künftig soll der Versuch straflos bleiben, wenn der Täter die Tat aus grober Unwissenheit über Naturgesetze an einem Gegenstand oder mit einem Mittel versucht hat, an ober mit
über die Verantwortliche It an dieser Politik entsteht. Man wird im Auslande sagen, ein Vertrauen auf die deutsche Regierung ist unmöglich, da ein Teil der Re- flierungstaohtion einfach wieder erklären könnte: Wir haben von der ganzen Angelegenheit nichts gewußt und sind nicht verantwortlich dafür!
Man hat beim Eintritt der Deutschnationalen in die Reichsregierung immer darauf hingewiesen, daß ein Sicherheitspakt, der von einer Reichsregierung abgeschlossen ist. im Ausland vertrauensvoll er ausgenommen wird als eine Verständigung, die gegen den Willen der Rechtsparteien zustandegekommen ist. Wenn dieser Satz gültig sein soll, dann müssen die Rechtsparteien ober auch zu den Schritten der Rcgi-rung stehen, und dürfen sie nicht hinterher des- avouieren.
Nicht aus innerpolitischen Gründen, sondern um unsere Außenpolitik vor Schaden zu bewahren, ist daher eine völlige Klarlegung dieser ganzen Angelegenheit zu verlangen. Nachdem nun einmal durch allerlei Erklärungen und Veröffentlichungen das In- und Ausland von dem bedauerlichen Streitfall zwischen zwei Ministern Kennlnis erhalten hat, geht es nicht an, die ganze Sache zu vertuschen und hinter verschlossenen Türen die Einigkeit wieder herzustellen. Wer an einer Regierung beteiligt ist, muß auch die Verantwortung für die ganze Politik der Regierung tragen, oder er muß austreten.
Diese Klärung scheint uns notwendiger als die „st a a t s p o l i t i s ch e Notwendigkeit der Erhaltung der A k 11 o ns f ä h i g k e i t des Kabinetts Luther", von der die „Kreuzzeitung" spricht. Mag die „Kreuzzeitung" den Weiterbestand des Kabinetts Luther parteipolitisch für notwendig halten, so ist Klarheit der Außenpolitik denn doch noch wichtiger.
Die Rechtspresse sucht die DeffentliAfeit durch Angriffe auf die Sozialdemokraten und Demokraten abzulenken. Mit Unrecht. Es mutet geradezu komisch an. wenn die „Kreuzzeitung" „die hinterhältige Wühlarbeit der Demokraten und Sozialdemokraetn" als Ursache der Krise ansieht. Geradezu naiv ist es, Herrn Stresemann zu tadeln, weil sein Fell nicht genügend dick sei, um die verschiedenen Angriffe der Deuffchnationalen und der Völkischen zu erfragen. Das ist denn doch etwas zu viel verlangt, wenn man Herrn Stresemann zumutet, er solle die Angriffe über sich ergehen lassen, nur damit die Deutschnationalen nach außen hin ihre Opposition gegen die Sicherheitspolitik fortsetzen können, ohne jedoch aus der Regierung auszütreten."
_ Die Abgg. Boehr und Genossen (deutsch-christ- ' 'sozial) haben im tschechischen Abgeordnetenhaus eine bringenbe Interpellation an ben Mt- nisterpräsibenten in ber Angelegenheit Marmaggi gerichtet.
rourf sieht diese Möglichkeit ganz allgemein vor. Ferner werben alle Minbesfftrafen herabgesetzt. Diese Neuerung ist sehr zu begrüßen. Man benke z. D. an Einbrüche in Holzräume und bergt, wo eine Schürze voll Holz gestohlen wurde, was als „Einbruchsdiebstahl" nicht unter brei Monaten abging. Auch bleibt es künftig dem Richter überlassen, in besonbers le i ch t e n im Entwurf genannten Fällen von einer Bestrafung ganz abzusehen. In besonbers schweren Fällen kann aber auch auf höhere Strafen wie seither
Wie der Landesdienst des Südbeutschen Korr.- Büros erfährt, hat die bayerische Staatsregie- 'rung die Reichsregierung ersucht, bei ben alliierten Regierungen Schritte zu unternehmen, baß die von Frankreich beabsichtigte Umlegung ber bisherigen Besatzung vom Ruhrgebiet auf dos oltbesetzte Gebiet unterbleibe.
Vruch zwischen Prag und Rom.
Amtliche Mitteilung von der Abberufung des päpstlichen Gesandten bei der tschechischen Reaieruna.
Der „Osservatore Romano" veröffentlicht folgende Mitteilung: Da es Tatsache ist, daß anläßlich des F e st e s von Johann Huß, das in Prag am 6. Juli mit besonderer Feierlichkeit in Szene gesetzt wurde, der Präsident der Republik ben Ehrenvorfitz und der Ministerpräsident die Leitung ehrenhalber übernommen haben, hat ber Heilige Stuhl dem Prager Nuntius Monsignore Mar- maggi ben Auftrag gegeben, entschieden Verwahrung einzulegen und Prag sofort zu verlassen.
„Kaltstellung" gewisser Persönlichkeiten durch Richter. Es handelt sich um jene Kreise der völkerung, die wegen „Unzurechnungsfähigkeit" immer wieder freigesprochen werden mußten ober müssen, bie aber fähig genug sind, neue Vergehen ober Verbrechen zu begehen. Das Gericht soll bas Recht erhalten, wegen Unzurechnungsfähigkeit fret- gefprochene Personen ober als verminbert zurechnungsfähig Verurteilte in eine Heil- ober Pflege a n st a l t einzuweisen. Trunksüchtige können für bie Zeit bis zu zwei Jahren in eine Trink-
Jm Reichstag
wurde am Donnerstag zunächst über den Gesetzentwurf über Erhöhung derBier- unb Tä- b a f ft e u e r verhandelt. Sozialdemokraten, Kommunisten und Völkische wandten sich gegen bie Vorige. Diese würbe an ben Steuerausschuß überwiesen.
Es folgte bie Beratung einiger kleinerer Etats and Vorlagen. Zum Schluß wurde der Gesetzentwurf über dasRechtzum Tragen ber Uni» form behandelt. Bei dieser Angelegenheit ging es recht stürmisch zu. Der sozialdemokratische Red- ner, Abgeordneter Kuhnt, meinte, es sei lächer- sich, ht einem Augenblick, wo Steuer-, Aufwer- hmgs- unb Zollfragen, lauter deutsche Lebensfrage, zur Debatte ständen, mit einer solchen Nichtigkeit wie die alten Friebensuniformen ber ehemaligen Ctappenoffiziere es seien, bie Zeit des Reichstages in Anspruch zu nehmen. Der Reichs- wehrminffter entgegnete, das Recht zum Tragen der Uniform des alten Heeres werbe burch bie Vorlage nicht mehr neu verliehen, sondern es solle nur einem bereits längst feststehenden Kreise von in den 90er Jahren verabschiedeten Militärs zugute kommen. Die Verhandlung über diese Angelegenheit wirb auch am Freitag ben Reichstag noch beschäftigen. Hoffentlich werben aber bie gleichfalls auf ber Tagesordnung stehenden Aufwertungsgesetze die größere Beachtung ber Rekchsboten finben.
dem Lie Tat überhaupt nicht ausgeführt werben könnte.
Ein besonderer Teil des neuen Gesetzentwurfs befaßt sich mit dem Schutz des Staates unb ber Republik, dem Schutz/ des Reichspräsidenten, dem Hochverrat im allgemeinen unb ßanbesuerrat im besonderen. Mit der Hineinarbeitung dieser Bestimmungen in das neue Strafgesetzbuch wird das Gesetz zum Schutze der Republik über« flüssig. Angriffe gegen verfassungsgemäße Körperschaften und öffentliche Beschinmpfungen derselben sollen ebenfalls bestraft werden. Die Vornahme von Wahlen und Abstimmungen werden geschützt; wer das Wahlgeheimnis verletzt, verfällt ebenfalls der Bestrafung. Neues Recht soll auch auf dem Gebiete der Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Diebstahls im Amte geschaffen werden. Seither wurde nur die Unterschlagung im Amt strafrechtlich verfolgt.. Wer Polizeibeamte ober Gefangenenaufseher aufwiegelt, bie Reichs- oder Sanbesfarben beschimpft, kann wegen „Auflehnung gegen die Staatsgewalt" ebenfalls bestraft werden. Diese Vorgänge dürften heftig umstritten sein, sie sind aber aus Vorgängen der Nachkriegszeit direkt herausgewachsen.
Im übrigen haben bie Bestimmungen über die Störung ber öffentlichen Drbnung in der neuen Fassung des § 159 eine klare Festlegung erfahren. Wer öffentlich zur Auflehnung gegen ein Gesetz ober eine Verordnung aufreizt ober aufforbert verfällt ber Strafe, somit bie Absicht ber Wirkung» losmachung bes bestehenden Rechts zu Grunde liegt.
Neben der Störung des öffentlichen Friedenist auch die Störung des religiöfen Frieden; unb_ ber Totenruhe strafbar. Gotteslästerung foU bagegen künftig straffrei fein; Glaubensbeschim pfüng bagegen bestraft werden. Ob bie „Gottes läfterung" in allen Fällen unter ben letzteren Begriff gebracht werden kann, erscheint zweiselhast trotzdem künftig nicht nur die „Einrichtung unb Gebräuche" ber Religionsgesellschaften, sondern auch deren „Lehren" unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellt werden sollen. Störungen von Bestattungsfeiern werden künftig ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Weiter wird die Unterlassung einer Verbrechensanzeige unter Strafe gestellt. Der Kreis von Delikten, die anzeigepflichtig sind, wird erweitert. So fäll darunter bie Tötung unb Körperverletzung, ber Hanbel mit Frauen unb Kindern, Diebstahl unb Raub. „Wer an fremder Sache eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Zuchthaus bestraft". Bestraft wird auch, wer eigene Sachen ober eine frembe Sache eines anberen mit bessen Einwilligung in Branb gesetzt und daburch eine Gemeingefahr herbeigeführt. Die neuen Bestimmungen finb auf biefem Gebiete klar unb einbeutig. Wer uneib- liche falsche Aussagen macht, fällt ebenfalls künftig unter Strafanbrohungen.
Die am schwersten ins Gewicht fallenden Bestimmungen sind im 17. Abschnitt bes neuen Entwurfs enthalten. Hinsichtlich ber „Tötung" wirb neues Recht baburcb geschaffen, daß ber für ben Laien oft wenig beachtete Unterschieb zwischen Morb und Totschlag ganz wegfällt. „Wer einen anderen tötet, wird mit dem Tode bestraft". Als Totschlag gilt die Tötung, zu ber sich „ber Täter durch Jähzorn oder entschuldbare heftige Gemütsbewegung" hinreißen läßt. Bei ber „Tötung auf Verlangen" fällt das Strafminbeftmaß von brei Jahren; als Mindeststrafe wirb hierfür eine Woche Gefängnis eingeführt. Bestrafung wegen Verleitung zum Selbstmorb wirb neu ein- geführt. Das Strafrnindestmaß für Kinbstötung wirb ebenfalls bis auf eine Woche Gefängnis bei leichteren Fällen herabgesetzt. Der Abtreibungsparagraph 218 wirb nicht aufgehoben. Dagegen wird auch hier ein geringes Strafminbeftmaß ein- geführt. Aerztliche Nothilfe bleibt in btefer Sache straffrei. 1
Weitere Bestimmungen handeln von ber Beleidigung und Verletzung fremder Geheimnisse, von der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wo zum Teil Milderung in ber Bestrafung, zum Teil Erweiterungen des seitherigen Rechts in Vorschlag gebracht werben. s
'Enblich wirb zum „gemeinschäblichen Verhalten" Stellung genommen. (Betteln, Arbeitsverweigerung, gewohnheitsm. Ausübung ber Unzucht).
Alles in Allem! Viele Neuerungen unb Verbesserungen! Die Oessentlichkeit tut gut, sich mtt dem neuen Recht bes Entwurfs auseinanderzu- setzen.
Die Kredite für Öen Marokkokrieg.
wtb Paris, 10. Juli. (Tel.) Die Kammer Hal in einer Nachlsihung die Kredite für Marokko mit 411 gegen 2 9 Stimmen bei Stimmenthaltung der Sozialisten bewilligt.
Im Augenblick ber Sitzungseröffnung stand die Frage der militärischen Lage im Vordergrund; denn in ben Mittagsstunden war das Gerücht verbreitet worden, die Rifmarokkaner hätten die nordöstlich von Fez gelegene Stadt T a z a genommen. Dieses Gerücht wurde von Painlev« sofort unter dem Beifall der Kammer dementiert, mit der Bemerkung, man müßte sich fragen, von welcher Seite derartig falsche Gerüchte verbreitet würden.
Die Pariser Abendblätter veröffentlichen in großer Ausmachung eine Londoner Meldung, nach welcher Frankreich unb Spanien Abb el Krim einen Friedensvorschfag gemacht haben sollen. Diese Vorschläge sehen angeblich bie Unabhängigkeit ber Rifzone mit Ausnahme ber von Spanien besetzten Häfen vor unter ber Voraussetzung, baß Abb el Krim bie Oberhoheit bes Sultans anerkennt.
Der spanische Präsibent der Konferenz von Mad- rid, General Jordana, erklärte dem Madrider Korrespondenten der „Liberte", er hält es für möglich, daß Abb el Krim sich jetzt zu Friebensverhanblun- gen bereit zeigen wirb, weil er nicht länger auf die Uneinigkeit zwischen Frankreich unb Spanien rechnen könne.
Wie wir aus parlamentarischen Kreisen vernehmen, ist bie Note, bie bie Reichsrgierung in ben nächsten Tagen nach Paris fenben wirb, in gro- ßenZügen bereits vorbereitet. Sie bürste spätestens am Samtsag dieser Woche zur Beschlußfassung an das Kabinett gelangen. Am Montag ber nächsten Woche werben bann bie Verhandlungen mit ben Parteiführern ausgenommen unb am Dienstag erfolgt bie große Aussprache im Auswärtige» Ausschuß. Bis bahin hofft man auch in ben innerpolltifchen Fragen soweit zu fein, baß eine Basis geschaffen wirb, welche bie hinter der Regierung stehenben Parteien zu einer gemeinsamen Aktion in allen schwebenden innen- unb «chenpolittschen Fragen zu vereinigen vermöchte.
Wie sich die Dinge heute übersehen lassen, dürfe ber Wortlaut ber Note so gestaltet sein, baß er kaum größeren Einwenbungen im Reichstag begegnen würde. Insbesondere wird die Note jede Möglichkeitzur Fortführungder Verhandlungen offen lassen. Sie wird vor allen Dingen zum Ausdruck bringen, daß selbstverständlich ber Entschluß eines Sicherheitspakts auch notwendigerweise Folgerungen auf ber Segen feite nach sich ziehen müsse. Das bebeutet, daß der Abschluß eines solchen Vertrages Zugeständnisse der Gegenseite in den wichtigsten Rechts- unb Gefühlsfragen bes deutschen Volkes bedingt.
Grundsätze der Rutzenpolrtik.
Unter der Neberschrift: „So kann es nicht wei- ker gehen" bespricht die „Augsburger Postzeitung" (Nr. 152), ein führendes Blatt der Bayerischen Bolkspartei, die unerfreulichen Vorgänge, bie mit dem berüchtigten Brief des Reichsinnenmini- fters Dr. Schiele zum Strefemann-Memorandum verbunden waren und schließt ihre Fesfftellungen mit folgender Nutzanwendung:
„Wie dem auch sei, fo darf die Außenpolitik unter keinen Umständen weiter geführt werden. Die ganze Welt muß das Vertrauen in die deutsche Politik verlieren, wenn Monate nach Absendung des deutschen Memorandums unter zwei deutschen Ministern und ihren Parteien ein Streit
Rauffzenen im serbischen Parlament.
Aus Belgrad wird gemeldet: In der Sitzung derSkupschtina kam eS zu wüsten Raufszenen Als ein unabhängiger Demokrat den Justizminister Lukinitsch wegen der Aufhebung des Sequesters des Fürsten von Thur» und Taxis angriff, rief ein Mitglied der kroatischen Einbeitspartei: Auch Pribitsche- witsch ist ein Panama-Mann! Er hat der Partei, druckerei eine Million Dinar Vorschuß gegeben! Es entstand ein großer Tumult. Pribitschewitsch ries der Opposition zu: Bande! Ein Mitglied der Opposition namens Zamitsch sprang auf Pribitsche- witsch zu und versetzte ihm einen Schlag, daß er zu Boden fiel. Die Abgeordneten verließen ihre Plätze. In der Mitte des Saales entsteht eine Schlägerei zwischen zwei Abgeordneten, welche mit Mühe getrennt werden. An einer anderen Stelle des Saales findet ebenfalls eine Schlägerei statt. Der Präsident sieht sich genötigt, die Sitzung zu schließen. Doch wurde die Schlägerei im Hofe fortgesetzt. Ein Abgeordneter trug blutige Verletzungen davon. Schließlich stellte die Polizei und die Gendarmerie die Ruhe wieder her.