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anspruch über die Höhe dieser Bezüge besteht jedoch nicht. Die Höhe der Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge setzt die Verwaltung fest. Die Reichsbahnoerwaltung operiert aber jetzt bereits mit schlechter Finanzlage und will daher dle Gehälter usw. kürzen. Anderseits aber wirst sie besonders für die leitenden Beamten in der Ver­waltung Millionen Mark an Leistungszulagen aus. Die angebliche schlechte Finanzlage ist auch als Grund vor- geschoben für den jetzigen Personalabbau. Rücksichtslos werden alte und jahrelang im Dienst befindliche Beamte gekündigt und in das Arbeiternerhältnis zwangsüberführt. Obwohl es in den Richtlinien des Generaldirektors beißt, daß bei der Auswahl der zu Entlassenden die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse berücksichtigt werden sollen, wird hierauf keine Rücksicht genommen. Die Dienstvorgesehten benutzen den Abbau dazu, unliebsame Beamte abzuftoßen ohne Rücksicht auf Befähigung und Brauchbarkeit. Sie bedenken dabei nicht, daß sie damit der weiteren Entrechtung der Beamten Vorschub leisten und von dieser Entrechtung bald selber betroffen werden. Schon ist ein weiterer Abbau von Beamten geplant. Man spricht von 60 bis 65 000 Beamten, die noch abgebaut werden sollen. Ohne Vor­handensein einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Be­gründung wird der Abbau durchgeführt werden. Den Kündigungsbeamten kann bei einer Entlassung zwar ein Dartegeldgewährt werden. Wartegeld sollen dieKündigungs- beamten, die das 35. Lebensjahr vollendet und eine zehn­jährige, ruhegehaltsfähige Dienstzeit erlangt haben und die das 50. Lebensjahr vollendet und noch keine zehnjährige ruhegehaltsfähige Dienstzeit erlangt haben, erhalten. Hiervon darf nur abgesehen werden, wenn in der Person ein wichtiger Anlaß zur Versagung zu suchen ist. Als

Gewerkschaftliches.

= Grsfent'iche Lisenbahnbeamten-verssmmluua in zstlda. Man schreibt uns: Am Donnerstag, den 4. Juni, sand im Eoangel. Gemeindehaus eine von der R e i ch s - Gewerkschaft Deutscher Cisenbahnbeamter ein- berufene öffentliche Eisenbahnbeamtenversammlung statt, in der Eisenbahnsekretär i. R. Gebe aus Frankfurt a. M. Aber die Abbaumaßnahmen der Reichsbahnverwallung und ihre Ursachen sprach. Er führte aus: Durch die Umwand­lung der Reichsbahn in eine Betriebs-Aktien-Gefellschast ist ein grundsätzlicher Wandel mit den Dienst- und Rechts­verhältnissen der Cisenbahnbediensteten vollzogen. Den Charakter als Reichsbeamter haben die Beamten verloren und sind Reichsbahnbeamte geworden, denen man die Pstichten als Beamter gesetzlich auserlegt, ihnen aber nicht die Rechts­garantien als Beamter gesetzlich gegeben bat. Die Rechts- verhältnrffe letzterer Art lallen sich oraani'cb aus den bis­herigen Derbältniffen entwickeln. Die Existenzsi-berung haben die Beamten verloren, denn die GeseUscha't ha > Recht erhalten, wenn aus wirtschaftlichen Gründen der De- amtenkörper verringert werden muß, Beamte auf Dienfl- posten von geringerer Bewertung ober ta Öen emfl. welligen Ruhestand zu versetzen. Einher lauft Einkommen kürzuna und das Wartegeld letzt die Verwaltung fest. Te- plant ist, Beamte bis zu dreiGehaltsgruppenzurückzu v-rleken und eine Kürzung der Gebalter, des Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenbezüge. Die Höhe der späteren Rubevebälter und der Hinterbliebenenbezüge ist nicht ge­sirrt Wohl haben die Beamten mit dem Uebergang in ^ Gesellfchaftsverbältnis die Anwartschaft auf Ruhe- gehakt oder Hinterbliebenenbezüge behalten, ein Rechts­

wichtiger Grund wird aber Arbeitsumvilllgkeit, Dienst­unwilligkeit usw. angesehen. Beamte, die sich also mit der Uebersührung in das Arbeiterverhältnis nicht ein­verstanden erklären, setzen sich der Gefahr der Versagung des Wartegeldes bezw. der Abfindung aus. Nehmen sie das Arbettsverhältnis an, erhalten sie ohnedies kein Wartegeld und keine Abfindung. Nach dem Reichsbahn­personalgesetz hat aber die Verwaltung das Recht, auf Wartegeld gesetzte Beamte wteder einen Gesellschastsdienst anzubieten. Der Wartegeldempfänger muß diesen Dienst­posten annehmen, wenn er seiner Berufsausbildung, feiner bisherigen Beschäftigungsweife und feinem bisherigen Dlensteinkommen entspricht. Es kann als Arbeiter ein­berufen werden; ihm kann auch das Einkommen gekürzt werden. Nimmt der Wartegeldempfänger den angebotenen Dienst nicht an, geht er seines Wartegeldes verlustig. Durch dle Kündigung und Entlassung gehen dem Beamten alle bisher erworbenen Ansprüche Anwartschaft auf Ruhegehalt ulw. verlustig. Da er keine Beträge zur Krankenversicherung geleistet hat, erhält er auch feine Er- werbslosenunterstühung. Die Personalpolitik der Reichs­bahnoerwaltung wird sich einmal schwer rächen. Die Oeffentltchkeit sollte ein wachsames Auge auf den weiteren Personalabbau bet der Eisenbahn haben. Schon jetzt ist das Eisenbahnpersonal dienstlich überbürdet. Dienstschichten von wöchentlich 72 bis 84 Stunden, bei Tages- oder Nachtschichten bis zu 18. ja sogar 24 Stunden sind keine Seltenheit. Die Betriebssicherheit bei der Eisenbahn ist dadurch in Frage gestellt. Ein Eisenbahnbetriebsbeamter, in ständiger Sorge um feine Existenz, durch dle ohnedies geringe Bezahlung in wirtschaftlicher Not und durch dle über die geistige und körperliche Kraft hinausgehenden

Dienstleistungen rorfb uno rann me tut mn Vnenvav"D betriebsbienft erforderliche dauernde Aufmerksamkeit nicht! aufbringen. Betriebsunfälle werden die Folge sein. Schon jetzt mehren sich die Betriebs- und Eisenbahnunsälle in starkem Maße. Eine Steigerung der Gefährdung des Ledens und der Gesundheit der Reisenden läuft einher. Die Eisenbahnbediensteten müssen die Verantwortung für die Steigerung der Gefährdung ablehnen und denen zu­schieben, die infolge der rigorosen Personaipolittk die Steigerung der Unfälle herbeisühren. Gegen die Behand­lung und Entrechtung müffen sich die Reichsbahnbediensteten wehren. Erfolgreiche Wehr kann nur durch einiges Zusammen - stehen derEisenbahnererreichtwerden. Solange dieEfsenbahner noch unorganisiert sind, oder sich organisieren in kleinen, unbedeutenden Berussverbänden, werden sie ihr Schicksal nicht wenden können. Wendung tritt erst ein, wenn die Eisenbahner sich zur oroonisatorischen Einheit zusammen- aefunben hoben. Diese Einheit muß auch im Interesse der Oeffentltchkeit geschaffen werden.

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