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JK 14.
Tonntag. 18. Januar 1925,
* -^ulvaer Heilung
2. Blatt.
*♦"* Druck der Fuldaer Aelieudruckerei in Fulda . >
W Aufwertung der Kommunal- und Stadtanleihen.
Von Dr. F. Hätte.
Nach Paragraph 16 der 3. SteuernotverorL- »ung können die Verzinsung der vor dem L Jan. '1923 aufgelegten und die Einlösung, auch Tilgung, aller vor dem 14. Februar 1924 (Inkrafttreten der 3. Steuernotverordnung) aufgenommenen, lang- irtstigen, auf Reichsmark lautenden Anleihen des Reiches, der Länder, Gemeinden, Provinzen, Landschaften, Kreise und anderer Gemeindeverbände bis zur Erledigung sämllicher Reparationsver- pflichtungen von den Gläubigern nicht gefordert werden. Damit ist der größte Teil aller sogen, „mündelsicheren'" Wertpapiere zwar nicht vollkommen werüos geworden, aber ihr Wert kann zurzeit infolge der Unkenntnis der Aufwertungsgrundsätze, — des Einlösungswertes, des Zeitpunkts der Einlösung, des Ztnsgenuffes, — für den Fall eines ;Uerf<n4« mit irgendwelcher Sicherheit nicht er« rnrsLÄt JMe HapsiM Md dcchk« fc äee MchkfpgZrÄWLsr MLMÄ ztemSch mMLLWWtbax.
ÄLM tez t» IS der 3,
MÄ-nrnV vorgefühsne« Zwangsstundung auf unbestimmte Zeit sind nach Paragraph 1 Abs. 2 Ziffer 8 der 3. Steuernotverordnung solche verzinslichen oder mit Aufgeld rückzahlbaren Schuldverschreibungen ausgenommen, welche auf den Inhaber lauten oder durch Indossament übertragbar mrd von juristischen Personen des öffenllichen Rechts als Unternehmer wirtschaftlicher Betriebe ausgegeben sind. Für solche ».reinen" Betrisbsanleihen gilt die löprozentige Aufwertung mit der Fälligkeit 1932. Soweit solche Anleihen nicht gekündigt sind, dürsten die planmäßigen Tllgungsbeträge bis 1932 am 1. Ian. 1932 eingelöst werden. Die Verzinsung solcher Be- jtriebsanlechen richtet sich nicht niehr nach den Inhalt der Schuldurkunde, sondern nach dem Zinsendienst der 3. Steueriwtoerordnung. Demnach wären drft für 1925 --- 2 Prozent vom aufgewerteten Goldmarkbetrage, für 1926 — 3 Prozent, für 1927 «= 4 Prozent und ab 1928 ---- 5 Prozent Zinsen Lu zahlen.
Zu den Unklarheiten der 3. Steuernotoerard- dung gehört auch die Frage, wann eine Anleihe als reine „Betriebsanleihe" im Sinne des Paragraphen 1 Abf. 2 Ziffer 8 aufzufassen ist. Es ist nicht klar, ob eine Betriebsanleihe einen Betrieb mit vollkommen getrenntem Rechnungswesen vor- foussetzt oder nicht. Es ist nicht festgelegt, wann 'eigentlich ein „wirtschaflliches Unternehmen" als vorliegend zu crackten ist. Es ist ferner zweifelhaft, ob auch Anleihen, die nicht von einem Spe- zialverband, sondern von einem kommunalen Verband allgemeinen Cbarakters für Zwecke eines von diesem betriebenen Unternehmen ausgegeben sind, nach Paragraph 1 Abf. 2 Ziffer 8 zu behandeln find. Die sogenannten Kollektivanleihen, allo solche, die gleichzeitig für verschiedene Zwecke, darunter auch wirtslbaftllche, ausgenommen smd, fallen nicht unter die Aufwertungsvorschriften des Paragra- vhen 1 und 2 ff., sondern find nach Paragraph 16 3. Steuernotverordnung zu behandeln. Der Mangel der Klarbeit wird durch die Bestimmung, daß der Reichsjustizminister mit dem Reichsrat im Ein- zelfalle zu entfcbeiden hat. ob eine Betriebsanleihe im Sinne des Paragraphen 1 vorliege, nicht be- feitint
Verschiedener Meinung ist man auch, ob die vor dem Inkrafttreten der 3. Steuernotverordnung gekündigten Anleihen aufgewertet werden müllen. Vielfach wird dies verneint, dann aber zum Teil ein Sperrgefetz mit rückwirkender Kraft verlangt, welches die Kündigungen aus 1923 oufheben soll. Gewichtige Gründe sprechen aber dafür, daß auch hie gekündigten Schuldverschreibungen der Aufwertung unterliegen. Der Anspruch aus der Sclnrldverschreibung bleibt nach wie vor solange bestehen, bis er erfüllt oder verjährt ist, bleibt also eine Dermögensanlage ebensolange. Bei Schuld- Verschreibungen, welche an sich der 3. Steuernotverordnung unterliegen, kommt es nach dem Sinne hiefer Verordnung niemals auf dos Vorliegen eines Sündigten Schuldverhältnifses, sondern auf die
„vorbehaltlose Leistungsannahme" am Die gekündigten Anleihen dürften sonach insgesamt 1932 fällig werden. Der Zinsendienst der 3. Steuernotverordnung gilt für die gekündigten Anleihen. Er ist kein Ersatz für den früheren Schuldverschreibungszinsendienst, sondern er hängt eng mit der Aufwertung, insbesondere aber der Zwangsstundung zusammen.
Die Bewertung der einzelnen nach dem 1.. Januar 1818 aufgenommenen Anlechen ist zum Teil eine recht schwierige. Verschiedene Emissionen haben verschiedenen valutrischen Wert. Welcher Tag hat als Michtag für die Goldmarkumrechnung zu gelten? Die Obligationssteuerordnung nimmt als Umwertungstag den Tag, an welchem die Anleihe Gegenstand eines Geschäftsabschlusses wurde. Das wäre also das Darum hec ersten Zeichnung öfter Begebung durch GssamtLoertraMMg der An- lsche.
Sie oorLehandelien ZrvsifÄl sollten Klärung in der zu erwartenden Neuregelung des Aufwertungsproblems finden. Eine endgültige Regelung dürste auch wohl erst nach Feststellung (nicht „Erfüllung") der Reparationsschulden und nach Aufstellung eines entsprechenden Finanzprogramms des Reiches möglich sein. Solange hierüber Unklarhest besteht, dürften die öffentlichen Körperschaften mit Erklärungen über die Zeit und Höhe der Aufwertung und Einlösung ihrer Anleiheschulden noch zurückhalten müssen. Wir sehen wieder einmal, wieviele wirtschaftlichen und finanziellen Probleine letztest Endes mit der Frage der Reparationen zusammenhängen.
Es entspricht der allgemeinen Ansicht, daß die Gemeinden und aitbere Betriebsverwaltungen, führende öffentliche Körperschaften weit weniger als das Reich berechtigt feien, den Schulüendienft vorläufig einzustellen. Die gegenwärtige, nicht schlechte Finanzlage der Gemeinden darf jÄdl-ch nicht zu solch vorelligem Urteil verleiten. Kommunale Finanzpolitik muß immer auf weite Sicht eingestellt sein. Darum ist zu erwägen, daß die Finanzierung dieser Körperschaften »ach erfolgter Zen- tralisiermig der Finanz- und Sreuerverwaltung beim Reiche zum größten Teck durch dieses auf dem Wege des Finanzausgleichs erfolgt, und man heute nicht wissen kann, in welchem Umfange das Reich die Ausschüttungen aus den Steuereinnahmett fortsetzen kann. Auch dec zurzeit möglich, ja notwendig erscheinende Steuerabbau muß vor voreiligen Maßnahmen warnen. Von inner»- und außenpolitischen Verhältnissen hängt die öffentliche Finanzwirtschaft ab. In jedem Falle müssen die Anleiheschulden darauf bedacht fein, ihre Kreditwürdigkeit nicht zu schädigen und, soweit sie dazu in der Lage sind, chre Verpflichtungen nach Recht und Billigkeit zu erfüllen.
Das Sachverständigengutachten über die Neuregelung der Reparationen geht zwar von dem Gedanken aus, daß durch die Geldentwertung die öffentlichen Körperfckaften, insonderheit Reich und Länder, von ihren Schulden befreit sind. Durch dke Regelung des Paragraphen 16 3. Äeuernotver- ordnung bat aber das Reich sich diesem Gedanken nicht angeschlossen, wenngleich es den Reparations- fchulden den Vorrang anerkennen mußte. Gewisse Zugeständnisse bezüglich einer Neuregelung des Aufmertungsprobiems der öffentlichen Anleihen hat bereits in einem Communigue vorn 7. Nov. d. Is. die Regierung gemacht. Die zunächst nur ins Auge gefaßte sogenannte „Soziallösung" soll danach tm Rahmen des wirtschaftlich Möglichen nicht mehr allein den notleidenden Aickeihezeichnern zugute kommen, sondern auch auf andere Kreise ausgedehnt werden. Nur die Spekulafton soll nicht Nutznießerin der Aufwertung werden.
Im Rahmen der vom Reich, wahrscheinlich auch von den Ländern, geregelten Aufwertung unter Ausschaltung der Spekulation werden alsbald auch die Städte und Kommunen eine einheitliche Regelung finden.
Vie priv ate Realschule iu Salmünster.
Qm Dr. IttksiStfiifi
Wem» mtfere Realschule heute W ©Miet nab Schülerinnen zählt, so Ij-rt sie damit ihm Dasein»be- rechttgun-, glänzend erwiesen. Wer hätte das vor 2 oder 3 Jahren gealaubt? Und da» trotz Nachkriegszeit und Inflation! Nun muß die Schule aber auch weiter gehalten werden. Warum?
1. Um der Kinder willen. ES gibt Kinder, die um jeden Preis studieren wollen. „Und wenn ich von Waffer und Brot leben und auf Stroh schlafen soll-, sagte einmal ein Junge, „ich muß studieren!" So spricht der eckte Beruf. ES gibt aber in jeder Gemeinde neben den Arbeitsberufen auch immer wieder eine ganze Reihe Kinder, die für Denkarbeiten berufen sind. Denken ist oft viel mehr wert alS wie körperliche Arbeit. Wissen ist Macht. Namentlich heute, da uns die Feinde die Kalibergwerke des Eliaß, die Eisengruben Lothringens, die Kohlen Oberschlesiens und der Saar genommen haben, muffen wir um so mehr die Schätze in den Seelen unserer Kinder heben. Dann werden wir trotz allem di- Feinde wieder überwögen.
2. Um der Eltern willen. Wenn der Knabe oder das Mädchen Lust zeigt zum Lernen, so ist das noch nicht immer ein Zeichen von Beruf. Zum Studium gehört Fähigkeit und Ausdauer. Wo sollen die Eltern nun ausproben, ob das Kind wirklichen Beruf hat oder nicht? Auf auswärtigen Schulen? Mfo außer dem Schulgeld auch noch das teure Kostgeld bezahlen! „Dle Probe wird mir zu teuer", sagt der Vater, die Mutter. Die begrüßenswert ist es also, wenn in der engeren Heimat selbst eine Schule besteht, in der das Talent des .Kindes erprobt werden kann, ohne daß es allzuviel kostet. Auch behält man das Kind doch immerhin noch Jahre lang bei sich; das Kind kann den Ellern helfen, es genießt den Vorzug der Familienerziehung, die durch nichts zu ersetzen ift. Dem Kinde wird also für 4, 5 und 6 Jahre die Heimat gerettet. Und wenn sich dann herausstellt, daß das Kind sich nicht zum Weiterstudium eignet, daß sein Talent mehr auf prakttschem Gebiete llegt, dann hat es beim Studium in der Heimat nicht viel verloren. Im Gegenteil! Mehr und mehr werden dem Menschen von heute Kenntnisse in fremden Sprachen vonnöten fein, vor allem dem deutschen Volke, dem Herzvolk Europas.
3. Aus dem genannten Grunde haben auch die G e- meinben selbst das größte Interesse an dem Bestehen einer höheren Schule. Wie viel hundert Mark an Fahrgeld oder Kostgeld werden dem Orte nicht jährlich «rlvart. Damit allein macht sich die Schule länait be-
zahlt. Und toena wir nur MW», durchschnittlich für io» 81* rechnen, cflieaw-to X» Stab* schon SBt (Ke räfiL ßtomefcaböL fat bdWK hfe Fhufa jlaMfaa allotst äne Höhe» Lchlch grünLea tnb UntechcKss. „Denn", sagen fit sich, .wenn wir unfew bewährten Beamten, Angestellten und Arbeiter halten wolle«, und wenn wir nicht wünschen, daß sie bei der ersten besten Gelegenheit in eine größere Stadt mit höheren Schulen äbersiedeln, dann müssen wir ihren Kindern Gel-genhest zu höherer Schulbildung am Orte selbst geben". Was aber für die Industriellen gilt, das gill auch für die Be. amtenschaft sowie für die fortgeschrittene Landwirtschaft und das Handwerk. Ganz besonders dem Arbeiter ist es heutzutage nicht mehr einerlei, was sein Kind wird. Wenn es begabt ist — und die Begabung ist Gott fei Dank nicht an den Stand gebunden — bann soll und muß auch das Arbeiterkind studieren. „Freie Dahn dem Tüchtigen!" Diese „Freie Bahn" wird gerade durch die kleiner Landschulen den Tüchtigen auch aus den geringeren Ständen eröffnet. Von diesen kleinen Landschulen kommt es, baß es nächst Berlin in Hessen-Nassau und dann in Westfalen unb Rheinland, auch in Württemberg, verhältnismäßig die meisten Studierenden an höhe- ren Schulen gibt. Zu diesen ländlichen Bildungsquellen muß auch dos altbewährte Salmünster gehören.
4. Vaterland und Kirche, das ist der vierte Grund, der die Gründung und Erhaltung einer höheren Schule erheischte. Wie wichtig es für den Staat ist, daß er recht „viel feiner, gelehrter, vernünftiger, ehrbarer, wohlerzogener Bürger hat", da« |ui schon Luther in seinem „Sendschreiben an die Raisherren aller Städte deutschen Landes" eingehend nachgewiesen. Aber auch die Kirche kann dieser kleinen Landschulen nicht entbehren. Auf dem Laude, bei den frommen Eltern und guten Priestern und Lehrern gedeihen am besten die Priester- und Ordensberufe. In manchen Gegenden gibt es 2, 3, 4, 5 und mehr Priester- und Ordensberuie aus einer Familie. Es gibt Orte, In denen es nicht einen einzigen Priesterberuf gab in mehreren Hunden Jahren. Dann kam ein Priester, der sich der Jugend an- nahm unb sie in Latein, Französisch, Griechisch und Ma- thematik unterwies, und siehe da, sofort eine ganze Reihe schönster Berufe. Darum hat auch die kirchliche Behörde stets die größte Fürsorge für Schulen dieser Art getragen und ihnen oft gerade die besten und strebsamsten jungen Geistlichen als Leiter oder „Rektoren" zur Verfügung gestellt. Mögen auch für Salmünsters „Höhere Schule" alle das Ihrige tun: die Stadt, die Eltern, die Unternehmer, die Pfarreien, der Kreis, der Staat unb die Kirche! Q. D. B. V.l
Neues vom Rundfunk.
Die Zahl der deutschen Rundfunkteilnehmer wächst außerordentlich schnell an. Anläßlich des Jahrestages bet Einführung des Rundfunks in Deutschland hielt Staatssekretär Bredow während eines Festakts in der StaatSoper eine Ansprache, in der er ausführte, baß damals rund 350 000 Rundfunkteilnehmer in Deutschland vorhanden waren, von denen auf Berlin etwa 150000 entfielen. Zum Vergleich sei angeführt, daß London nach dem einjährigen Bestehen des Rundfunks nur 75000 Teilnehmer aufwieS.
Neue Zwischensender.
Das deutsche Rundsunknetz verfügte zuletzt gegenwärtig über 9 Hauptsender und 2 Zwischenfender (in Nürnberg und Bremen). Es hat damit den ursprüng- lich vorgesehenen Stand bereits erreicht. Der Ausbau soll aber noch weiter fortgesetzt werden, um einigen ungünstig gelegenen Gegenden den Empfang mit einfachen Geräten zu ermöglichen. Zunächst wird in Dresden eia Zwischensender errietet, der von Leipzig ouS ge- fiGiert wird. Sin zweiter von Frankfurt au§ gu steuernder Zwisihenseuder ist nach Kassel gekommen.
Rundfunk und Eisenbahn.
Seit kurzem laufen auf den Strecken Berlin-Hamburg und Beriin-Hannover einige mit Rundfunk-Empfangsgeräten ausgerüstete Schnellzugswagen; die Em- pfänger sollen zur Unterhaltung der Reisenden dienen.
Der Rind'unk im Feuermeldedienst.
Auch auf diesem Gebiet sind die Vereinigten Staaten vorangegangen. Die Nelv-Dorker Feuerwehr- abteilungeu werden nach der .Telesunken-Zeitung^ von einer Zentralstation aus durch Rundspruch über jede? auSbrechende Feuer verständigt, so daß sich die betreff enben Abteilungen innerhalb weniger Minuten an der Brandstelle einfinden können. Geplant ist die Aus. debnung dieses Feuermeidedienstes auf das Land und entlegene Gehöfte, wo durch Radiosignale in kürzester Frist die nächste Feuerwehrstation benachrichtigt werden kann, lieber kurz oder lang wird man in Europa sicherlich ähnliche Einrichtungen schaffen, da die Unkosten in keinem Verhältnis zu den Werten stehen, die durch einen schnell arbeitenden Nachrichtendienst gerettet werden können.
Die Wcllentelephonie im Bergbau.
In een Vereinigten Staaten hat man groß angelegte Versuche unternommen, die drahtlose Telephonie als Wa'rnungSsignal bei Schlagwetterkatastrophen in Bergwerken vorbeugend auszunutzen. Die bisherigen Ergebnisse haben insofern einen guten Erfolg gebracht.
als es sehr wohl möglich war, bei einem fingierten Alarm die Bergleute schnell und ausreichend zu benachrichtigen, so daß eine Rettung im Falle wirklicher Gefahr gut möglich gewesen wäre. Nur die eine Frage harrt noch der Entfcheiduna, ob man sich einer einzigen Empfangsstation in der Grube bedienen soll, oder ob es besser ist, an bestimmten Stellen Lautsprecher zur Aufstellung zu bringen.
Eine Radioschule in Paris.
Zwecks Vorbereitung auf den Beruf des Funkers und zur Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses für die Radiorndustrie ist in Paris unter dem Namen „Ecole praiique de Rabio-electrigue" von den großen französischen Radiogesellschaften eine Spezialschule gegründet worden, die vor allem Bord- und StationS- funker ausbilden soll. Die Schüler erhalten nach ^beendeter Ausbildung, die mit einer behördlichen Prüfung abschließh, entsprechend« Zeugnisse; der Lehrkörper der Schuss fetzt sich aus erHsn FochlMten und Konstrnk» itares der großen GesellzHaft Msa»««n.
Wer hat di« drahtlos« Telegraph ersmrdk«-
Eine amerikanische technische Zeitschrift, das Zaur- nal A. I. E. E.st versuckt nachzuweisen, daß nicht Heinrich Hertz, sondern Edison der Schöpfer der drahtlosen Telegraphie sei. Der Verfasser deS betreffen- den Artikels, Clayton Sharp, behauptet, Edison hätte bereits alle Elemente der drahtlosen Telegraphie und namentlich durch den Edison-Effekt auch die Audion- Röhre in der Hand gehabt, und glaubt damit zur Genüge zeigen zu können, daß Edison der toa^re Erfinder der drahtlosen Telegraphie sei.
Wenn wir erst. so anfangen, schreibt ,Radio für Alle', müssen wir aber wahrscheinlich mit der Ersin-' dungsgeschichte noch viel weiter zurückgehenl Da haben z. B. schon vor 100 Jahren Gauß und Weber in Göttingen einen isolierten LeitungSdraht mit Zuführungen von HauS zu HauS gefpanntl Sie hatten also alles beisammen, was zur Hochantenne gehört, und wenn sie Amerikaner gewesen wären, würde Clayton vielleicht auch behaupten, sie seien die wahren Erfinder der Antenne! Was Edison gefehlt hat, um als Vater der drahtlosen Telegraphie gelten zu Wimen, ist zweierlei: erstens die Erkenntnis deS Zusammenhangs der Dinge, in bereit Besitz ihn Clayton preist, und zweitens wenigstens eine Verwirklichung der wesentlichen Erscheinungen durch den Versuch. Beides finden wir erst bei Heinrich tzeitz, der der wahre Begründer der Radiotechnik ist und bleiben wird.
Aus der Sentrumspartei.
= Des 62 Seburtrtages der Aentrumrsührers Marx wurde in der Sitzung der Reichstagsfraktion der Zen« trumSpartei am Donnerstag gebührend oedacht. Vor seinem Platze stand ein Blumenstrauß. Der derzeitige Vorsitzende, Herr von Guerard, der die Dersainm. lung leitete. Da bei erste Vorsitzende Fehrenbach in Verhandlungen sich befand, sprach die herzlichsten Wünsche der Mitglieder der Reichstagsfraktion auS. Er schilderte die uneigennützige und nimmer ruhende Tätigkeit deS R ffrhskauzlsr« a. D. Dr. Marx, um dem Lande und Volke zu dienen. Dis Bitte, daß Dr. Marx sich auch weiterhin dieser Tätigkeit zur Verfügung stelle, fand in der Fraktion lebhafteste Unterstützung. Reichskanzlers D. Dr. Marx gedockte tn seinen Dankesworten der Treue und Anhänglichkeit, die man ihm oft in rührender Weise gerade in letzter Zeit erwiesen habe. Diese Liebe, die er dabei erfahren habe, hätte ihn oft tief ergriffen. Nach tote vor werde et sich der Z nirurnSpariei und der Sache des deutschen Volkes zur Verfügung stellen.
= Der einbettig« Schlafwagen, der auf der Eisen. bahn-Ausstelluna in Seddin so roßen Beifall fand, wird veriuckSweisr auf der Strecke Berlin-Mnnchen eingestellt werden. In diesem neuen ThpuS der Schlafwagen hat jeder Reisende sein eigenes Abteil.
Sotterdlensiordnung.
Sonntag, 18. Jan. Dom. (Komm, der Jungst.) 1. Beichtgelegenheit: Samstag nrorgen3 von lA6 an, nachm. von 2—8 für Kinder. Don 1,5 an für Erwachsene. Sonntag morgens von V,6 an. 2. Sonntags-
gotieSdienste: 0,6. 6, 0,7 u. 7 hl. Messen mit hl Kamm. ■ y,7 in der Marienkapelle hl. Messe und Komm, für die Mitglieder der Jungfr.-Sodalität, 8 Pfarramt mit A uSsetzun g,ll mgang, Pred. u. Komm. b. Kinder d.6.Schulj., >/,10 Kaihedralamt mit Pred., V«ll Christenl für die Jünglinge, VJ2 letzte hl. Messe mit Pred., '/-S sakram. Andacht mit Segen, «AS Bersammlmrg der Jungfrauen. Sodalität mit Ansprache, Andacki und Segen, 4 Uhr Dakramen tSbruderschafi mit Predigt und Segen, 6 And. in der Warienkapelle. — Stndtpfarrkirche. (Kollektefür. die neuen Glocken). Gelegenheit zur hl. Beichte: ■ SamStag 3—7, V«8—’/.-O Uhr; Sonntag früh W>—.‘/«S. ' 5Vi Komm.,8-'A hl. M.,60« hl. M.und Komm, bet Jungfr., i 8 erster Schulgottesdienst, Predigt unb Kommunion des l sechsten Schuljahres, 0'1- Pfarramt u. Pred., 11 zweiter > Schulgd. u. Pred., 9'/« Christenlehre für die Jünglinge t in der Sevorikirche, 2'/, Bruderschaft vom hochw. Gut, ! 8V« Andacht für die Jungfranensodalität (Fest der hl. | Agnes), 5 Uhr Andacht für t>en Kinbheit-Jesu.Verein. — Pfarrkirche zum heiligen Geist. 7 Frühmesse, vor und während derselben Beichtgelegenheit, 8 Hochamr i und Pretngr, v,5 Christenlehre und Andacht Mittwoch, den 21. Mannar, 5 Uhr abends Andacht. — Severi- . kircke. 7 Uhr hl. Messe. — HritdhosrkKprlle am ■ HranzosenwLldckieu. Sonntag 6V« Uhr hl. Messe mit ! Kommunion.AuSteilg. und Ansprache. Montag unb . Dien-tag 7si, hl. M. mit Komm.-Austlg. — gbtelßikche der Bentbifltiitetinneit. Sonntags 6 Conventamt, wachen-! tags */t6 stille Messe; V,9 Conventamt, täglich 3 U Vesper. > — Herz-Jesn-Heim. Sonntag 8 Predigt u. Amt. 2 Uhr Segensandacht. Mittwoch abends 8 SegenS-Andachl. i
—- Frauenberg. 5, 0,6, 6, 0,7 unb 7 Uhr hl. Messen, , 8 Singmeffe mit Predigt und liturgischen Gebeten, 9 Hochamt mit Predigt, nachm. 2 Predigt, Andacht unb Umgang für die Fün-wunden^Bruderschaft.
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