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Fuldaer Zeitung

M 289.

Gamstag, 18. Tezemver 1926.

Praktische Handwerkspolitik

Frankfurter Bsrfe

schen der zielbewußtcn römischen Politik, so wird Albanien immer mehr zum Ausfollstvr des impe­rialistischen Italien auf dem Balkan und dam>t zu einem Gefahrenherd für ganz Europa. Mit Fug und Rechl bemerkte dieser Tage der Pari­ser „Oeuvre" bei Besprechung der jüngsten Dor- komrnnisse auf dem Balkan, daß Italien durch die Unterfertigung des letzten Abkcmmens mit Alba­nien oie Partie in oer Adria gewonnen habe.

den albanischen Bergen wiederum bemerkbar. Der Stern Ahmed Zogus stieg das zweitemal auf, ge­wiß nicht zu Genugtuung Roms, das in ihm einen Mann Belgrads erblickte; wollten doch die Gerüchte nicht verstummen, die Zogu's Absichten auf Herstel­lung einer Personalunion zwischen Südslaoien und Albanien zuschrieben.

Das Blatt wendet sich aber bald zugunsten Ita­liens. Der albanische Regierungschef sah nur zu rasch ein, daß ihn nur mächtige Hilfe von außen an der Macht erhalten und ihm diele in viel aus­giebigerem Maße vom jugendlich starken faschistischen Regiment jenseits der Adria geboten werden konnte. So ergab er sich Italien. Die Geschichte der Grün- düng der albanischen Rationalbank in Rom und die Abmachungen zwischen Tirana und dem Credito sitaliano gehören zu den Auswirkungen der gegen, wärtigen albanischen Politik. Die Tatsache, daß Italien seiner Verpflichtung, die Balona vorgela­

gerte Insel Saseno zu räumen, trotz aller Bemü­hungen heimatliebender albanischer Kreise nicht nach­kam und von dort mittelst weittragender Geschütze die Straße von Otranto auch heute noch beherrscht, gehört auch in dieses Kapitel

Dis Erregung in Jugoslawen über die Vorgänge in Albanien, das immer mehr in die Arme Italiens zu gleiten scheint, ist durchaus zu verstehen. Man ist sich in Belgrad vollkommen bewußt, daß die Lage am Balkan seit Unterzeichnung des italo-albanischen Freundschafts- und Sicherungsvertrages ein neues Gesicht bekommen hat; man fragt sich in südslavi- schen Kreisen — gewiß nicht mit Unrecht —, ob dieser neue Pakt nicht mit dem Jihaite des schon früher abgeschlossenen Abkommens zwischen Albanien und Südslaoien und ü"n zwischen letzterem und Al­banien unterfertigten Vereinbarungen widerspricht.

Verläuft die Entwicklung in dem südwestlichen Nachbarstaats Südslaviens weiter nach den Wün­

Lhmesische (Ergebung. ___

Der Chinese selbst regt sich, wenn der Bürger­krieg nicht allzu arg und in zu großer Nähe des eigenen Hauses tobt, über die gegentoärtiae Lage seines Landes weniger auf als mancher Europäer, Die lange Geschichte Chinas hat manche Zeit der Unordnung und Erregung gekannt. Der Holländer Henri Borel, einer der bestunterrichtelen Chinakenner unserer Zeit, zitiert in seinem Buch „E^ taat im Osten" eine Stelle aus den „San Kuo Chih", den Annalen der Drei Reiche, welche die Periode von 220 bis 280 nach Christus behandeln, als in China die gleiche Verwirrung wie heute herrschte und eben­solche mächtigen Generale und Abenteurer um die Macht kämpften. Dieses Zitat lautet: „Wenn da? Reich lange vereinigt gewesen ist, wird es endlich geteilt; und wenn es lange geteilt gewesen ist, wird es zu­letzt wieder vereinigt". Diele Redensart aus großer Vorzeit ist noch heute in China sehr bekannt und wird als ein historisches Gesetz betrachtet. Sie spiegelt sehr getreu die Resignation der chinesischen Volksmasse.

preußischer Landtag.

In der Donnerstag-Sitzung des Preußischen Landtags fand zunächst die oberschlesische Umge- meindungsvorlage mit den Abänderungsanträgen der Regierungsparteien in der Schlußabstimmung mit großer Mehrheit gegen die Kommunisten An­nahme. Bei der dann fortgesetzten großen Aus­sprache zum Etat brachten die einzelnen Redner ihre Stellung zu den einzelnen politischen Fragen zum Ausdruck. Der Demokrat Falk erkannte un­ter anderem den Mut und die Entschlosienheit Dr. Stresemanns rückhaltlos an und wünschte, daß Stresemann als Außenminister bleibt. Der völkische Redner lehnte im Namen seiner Fraktion den Etat ob. Weiterberatung Freitag 10 Uhr.

Aus der Reichstagsfraktion des Zentrums wird uns geschrieben:

Bei der in der Reichstagssitzung vom 13. d. M. erfolgten Verabschiedung des Arbeitsgerichtsgesetzes hat das Zentrum den Beweis erbracht, daß es nach wie vor für die Belange des Handwerks volles Ver­ständnis hat und daß es feine Stellung als stärkste Regierungspartei in geschickter Weise für berechtigte Forderungen des Handwerks einzusetzen versteht.

Wir haben in einem früheren Aufsatze „Hand­werk und Arbeitsgerichtsgesetz" dargelegt, um welche Frage es sich bei diesem Gesetze in der Hauptsache handelte. Bekanntlich hatte die Regie­rungsvorlage im Interesse der Einheitlichkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch das Handwerk in diese einbezogen und die bestehende Gerichtsbar­keit der Innungen beseitigt. In der ersten Lesung der Vorlage im Sozialpolitischen Ausschüsse gelang es, durch eine zufällige Mehrheit auf Anträge der Abgeordneten Esser (Zentrum) und Riefeberg (Deutschnational) hin die Jnnungsgerichte wieder herzustellen. Aber zwischen der ersten und der zweiten Lesung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Aus­schüsse wuchs der Widerstand gegen diesen Beschluß derart, daß in der zweiten Lesung die Jnnungs- schiedsgerichte wieder beseitigt wurden. Abgeord­nete des Zentrums, der Deutschnationalen Volks­partei, der Bayerischen Volkspartei und der Demo­kraten, die der christlich-nationalen und Hirfch- Dunkerfchen Arbeiter- und Angestelltenbewegung angehörten, — das Mitglied der Deutschen Volks­partei aus diesen Reihen war nicht anwesend, — stimmten mit für die Beseitigung der Innungs- schiedsgerichte. An deren Stelle wurde auf Antrag der Regierungsparteien mit Unterstützung der Sozialdemokraten im § 17 des Gesetzes die Bildung von besonderen Fachkammern für das Handwerk mit der Bezeichnung „Handwerks­gerichte" beschlossen. Das waren die beiden ersten Phasen in der Entwicklung dieser für das Hand­werk bedeutsamen Frage: Die Regierungsvorlage beseitigte die Sonderstellung des Handwerks ganz, die Fassung der Vorlage nach den Beschlüssen des Ausschusses gab dem Handwerk ein Sondergericht im Rahmen des Arbeitsgerichtes.

Mit dieser Sachlage konnten sich weite Kreise des Handwerks nicht abfinden, weil nicht nur die für Streitigkeiten zwischen Meistern einerseits und Gesellen und Arbeitern zuständigen Innungs­schiedsgerichte aufgehoben worden waren, sondern auch der wichtigste Teil der althergebrachten In­nungsgerichtsbarkeit, die Schlichtung der Streitig­keiten zwischen Lehrm ei st er und Lehrlin­gen, auf die bei dem eigenartigen Charakter des handwerklichen Lehrverhältnisses nicht verzichtet werden konnte. Unter Zurückstellung weitergehen­der Wünsche bemühten sich daher die Vertreter des Handwerks in der Reichstogsfraktion des Zen­trums, ein Kompromiß auf der Grundlage zu­stande zu bringen, daß den Innungen wenigstens die Schlichtung der Lehrlingsstreitigkeiten ver­bliebe und dafür eine sichere Mehrheit zu schaffen. Als Ergebnis dieser Bemühungen kam folgender

Das albanische Problem.

Unterstaatssekretär für Aeutz. a. D. v. P flü gl-Wien.

Der am 27. November vom albanischen Außen­minister und dem italienischen Gesandten Baron Ä l o i s i in Tirana unterfertigte Freundschafts- und Sichcrungsvertrag zwischen Italien und Albanien stellt einen Markstein in der Entwicklung des jun« 'n Staates an der Lüdostküste der Adria dar, der seine Gründung der Nebenbuhlerschaft der einstigen Donaumonarchie und des appeninischen Königsrei- z,es verdankt. Wenn der jugoslaoifche Minister Dr. i n t s ch i t s ch in einem Gespräch mit einem 'Kresseoertreter diesen Pakt als „schwerwiegend" be- Mnet, so verdolmetscht er hiermit gewiß die Mei- ming aller drei im Königreiche SHS vereinigten Stämme Daß die in Fragen der Innenpolitik ge- rotfi nicht immer einigen Serben, Kroaten und Slowenen in außenpolitischen Angelegenheiten eine Einheitsfront darstellen, unterstreichen auch die kürz- i[i* geäußerten, an die Adresse Mussolinis gerich­teten Worte des zu Belgrad in Opposition stehenden kroatischen Bauernführers Stjepan R a d i t s ch, die ein Bekenntnis zur südslavischen Außenpolitik gegen die Äusdehnungsbestrebungen Roms ablegten und Eissellos von der jüngsten Entwicklung in Alba­nien beeinflußt worden sind.

Für Südslaoien, das nicht nur als Balkanvor­macht, sondern auch als Eigner Dalmatiens die Verlasienschafl der Habsburgermonarchie als Riva­lin Roms angetreten hat, bedeutet der Abschluß des italo-albanischen Vertrages eine empfindliche dip­lomatische Niederlage. Er festigt ja das Kräftever- hAtms im mare amaro zugunsten Italiens und er. weitert dessen Einfluß in dem für die imperialisti­schen Bestrebungen Mussolinis am Balkan so wich- tigen albanischen Freistaate in einem hohen, mit den Interessen Südslaviens kaum zu vereinbarendem Mße.

Auch Italien mußte in Albanien Lehrgeld zah­len, bis es die zur Durchsetzung seiner Wünsche ge­eigneten Wege gefunden hatte. Die im Jahre 1917 seitens Roms erfolgte Protektoratserklärung über dieses Land, der italienische Truppenlandungen ge­folgt waren, war von den von Italien erwarteten Ergebnissen nicht begleitet. Wenn auch die Albaner schon damals bewiesen hatten, daß ihnen der Staatswille fast fehlte und daher ihr Staat mehr oder weniger ein fiktives Gebilde bleiben wird, war ihr Nationalgefühl doch schon zu erstarkt, um die Festsetzung einer fremden Herrschaft — insbeson­dere auf der von Rom aus versuchten Weise — zu dulden. So mußten die italienischen Tmppen schon 1919 vor dem Widerstände der im Hasse gegen die Eindringlinge geeinten einheimischen Bevölkerung das Land wiederum verlassen.

Die im Jahre 1922 zusammengetretene erste al­banische Nationalversammlung bestand ausscksiieß- lich aus Angehörigen der herrschenden feudalen Kreise und der sich gegenseitig befehdenden Stämme, war daher für gesetzgeberische Arbeiten nicht im ge­ringsten befähigt. Typisch albanische Intrigen, Zwi­stigkeiten und Verschwörungen folgten aufeinander, die breiten Massen der albanischen Bevölkerung, deren Lage nur mit der von Leibeigenen in grauer Vorzeit verglichen werden kann, verelendeten immer

Es kam daher zum Sturz des Diktators Ahmed Bey Zogu, des Vertreters der Inte­ressen der Großgrundbesitzer, der seine unumschänkte Macht im Frühsommer 1924 dem orthodoxen Erz­bischof von Skutari, Fan N o l i, einem bekannten Parteigänger Italiens, überlassen mußte. Das Programm der neuen Regierung betraf die Durch­führung der Bodenreform und die Demokratisierung Albaniens und wurde von der erdrückenden Mehr­heit der Bevölkerung mit Jubel ausgenommen. Seine Durchsetzung scheiterte aber an dem eisernen Widerstand der um die Erhaltung ihrer nahezu sou­veränen Vorrechte kämpfenden Feudalherren. Fan Nolis Regiment war nicht von langer Dauer. Die von den Anhängern seines gestürzten Vorgängers, von Jugoslavien aus angezettelten Bewegung fand einen kräftigen Rückhalt an der albanischen Bauern­schaft, die sich in ihren Hoffnungen auf Besserung ihrer verzweifelten Lage betrogen sah. Ein bluti­ger Aufstand fegte den Noli schon Ende Dezember 1924 hinweg, jugoslavische Einflüsse machten sich in

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Antrag Nr. 2822 zustande, den unter Führung des Abgeordneten Esser, Vertreter des Handwerks, aus den vier Regierungsparteien einbrachte und dem Abgeordnete des Zentrums aus allen Ständen die nötige Unterstützung durch ihre Unterschrift gaben:

Esser, Havemann, Bartschat, Loibl und Gen.

Der Reichstag wolle beschließen:

An Stelle des § 91b der Gewerbeordnung tre­ten folgende Bestimmungen:

„Als das gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 11 für die Verhandlung von Streitigkeiten nach § 81a Ziffer 4 (Streitigkeiten zwischen den Jnnungsmitglicdern und ihren Lehrlingen) zuständige Organ hat die Innung einen Ausschuß zu bilden, dem Arbeitge­ber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen.

Wird der von diesem Ausschuß gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach er­gangenem Spruch Klage beim zuständigen Ar­beitsgericht erhoben werden. Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß öorangegangen fein.

Aus Vergleichen, die vor dem Ausschuß ge» schlossen sind, und aus Sprüchen des Ausschusses, die von beiden Parteien anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. Die §§ 101 und 102 des Arbeitsgerichtsgesetzes gelten entsprechend."

Dieser Antrag wurde, nachdem der von dem Abgeordneten Rieseberg zur zweiten Lesung im Plenum wieder eingebrachte 2lntrag auf Wieder- einsetzung der vollen Jnnungsschiedsgerichtzbarkeit mit 210 gegen 150 Stimmen gefallen war, in na­mentlicher Abstimmung mit 337 gegen 23 Stimmen angenommen. Nur die Kommunisten stimmten dagegen. Die Zuständigkeit der Innungen für Streitigkeiten aus dem Lehrverhältnis ist damit unter Zustimmung aller Parteien des Reichstags von den Deutschnationalen bis zu den Sozialdemo­kraten, wieder hergestellt. Außerdem hat das Handwerk im § 17 seine Fachkammer mit her Be­zeichnung „Handwerksgericht" erhalten, dessen fach­liche Zusammensetzung durch den § 29 des Gesetzes sicher gestellt ist.

Mit dieser Lösung kann das Handwerk zufrie­den sein. Es verdankt diesen unzweifelhaft großen Erfolg der zähen und verständigen Politik seiner Vertreter innerhalb der Zentrumspartei. Der Sprecher der Zentrumsfraktion durfte mit Recht feststellen, daß dieser Weg bei der gesamten Sage der Verhältnisse im Reichstage jedenfalls im In­teresse des Handwerks der bessere war. Wenn die besonderen Vertreter der Handwerkerbelange in­nerhalb der Regierungsparteien nicht unter Füh­rung des Zentrums diesen Weg gegangen wären, so würde es nicht gelungen sein, die Schlichtung der Lehrlingsstreitigkeiten durch die Innungen zu be­haupten. Schließlich ist auch dem Handwerk mit Politik praktischer Erfolge mehr gedient, als mit großen Worten und hartnäckigem Festhalten an Forderungen, deren Durchdringung an nüchternen Mehrheitsberechnungen scheitert.

Schriftleiter: Dr. phil. Johannes Kramer, Verantwortlich tür Politik unb Heimatliches Dr Kramer, für den Roman unb die .Buchendichter" Anion Wehl er. für den übrigen Text unb bte Unterballung», beilag» Dr. rer. pol. Karl Auf»ermann. alle in jjulba. Verantwortlich für bte Anzeigen: Direktor der Fuldaer Actiendruckeret 3. Parzeller.

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