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JVo 281.

Sonntag, 5. Dezember 1926

Fuldaer Leitung

K Blatt.

Druck der guioaer acnenornttetd, Fulda

ha

Blutige politische Versammlung.

Griesheim a. M. Mit Revolvern, Schlag­ringen und Messern wurden Donnerstag abend hier politische Meinungsverschiedenheiten einiger Parteigruppen ausgetragen. Die National- sozia listische Arbeiterpartei hatte nach dem Saal desMainzer Rades" eine Versammlung einberufen. Als die Versammlung beginnen sollte, war der Saal mit Gegnern bereits überfüllt, sodaß selbst der Redner den Raum nicht betreten konnte. Es kam zu Auseinandersetzungen, die schließlich zu wüstenTätlichkeiten ausarteten. Drei Per­sonen wurden erheblich durch Messerstiche und Schüsse verletzt und mußten nach ihren Woh­nung verbracht werden. Vier Personen, bei denen Waffen vorgefunden wurden, brachte man in das höchster Gerichtsgefängnis. Erst einem großen Landjägeraufgebot, das aus dem ganzen Kreise nach Kreisheim alarmiert wurde, gelang es, die Ruhe im Ort wieder herzustellen. Später wurden noch zwei andere junge Leute durch einen Lungen- stich und Fußtritte so schwerverletzt, daß sie dem Frankfurter Krankenhaus überwiesen werden muß­ten.

dings die deutsche Aerzteschaft eine den Zeitverhält­nissen entsprechende Standesordnung gegeben, deren Zweck nicht ist, wie übelwollende Beurteiler meinen, Standesvorurteile groß zu ziehen oder un­zeitgemäße Standesvorrechte durchzudrücken, sondern lediglich dem deutschen Volke einen Aerztestand zu erhalten, dessen Glieder durch gewissenhafte Aus­übung ihres Berufes und als charaktervolle sittliche Perfönlichkiten auf die Achtung ihrer Mitmenschen und auf das Vertrauen der Kranken Anspruch er­heben können. Daher lehnt die Standesordnung grundsätzlich ab, in wirtschaftlichen Fragen Vor­schriften zu geben. Sie überläßt dies gemäß § 159 der Reichsverfassung der freien Vereinbarung und freiwilligen Organisation, und kein Arzt kann be­straft werden, wenn er in einer der Auffassung der Mehrheit feiner Standesgenosfen nicht entsprechen­den Art und Weise von diesem Rechte Gebrauch macht.

Die Aerzteschaft hat sich ihre Standesordnung selbst gegeben, ausgehend von der Erwägung, daß nur die Aerzte selbst mit Aussicht auf Erfolg den Geist unter sich stärken und lebendig erhalten kön­nen, der für die Erledigung der Aufgaben, die ihr wie in der Vergangenheit so auch heute gestellt sind, unbedingte Voraussetzung ist.

Wenn die Leistungsfähigkeit des Standes als eines freien Berufes der er unbeschadet mancher Ausnahmen grundsätzlich in seiner Eigenschaft als Heilbernf bleiben muß erhalten bleiben soll, und das ist der einheitliche Wille der Aerzteschaft, dann kann neben dem Wettbewerb unter den Aerzten, der den Einzelnen zur Vervollkommnung anspornt und die größtmöglichste Leistung hervorbringt, nicht entbehrt werden ein gewisse Bindung des Arztes durch ethische, der Eigenschaft des Berufes entspre­chende Forderungen und Gesetze, wie sie in der Standesordnung zusammengestellt sind, sowie durch ehrengerichtliche Einrichtungen, die den Wettbewerb nicht soweit ausarten lassen, daß die Würde des Arztes und damit die Grundlage zerstört wird, auf der allein auch wirtschaftliche und praktische Tätig­keit sich zum Wohle des Ganzen und der Kranken bewähren Fann.

Das Arzttum steht in Gefahr, durch die technische Entwicklung der Heilkunde fein bestes und innerstes Wesen zu verlieren. Dem soll die Standesordnung einen Riegel vorschieben, nicht aber eine Fessel wer­den für die ärztliche Freiheit der kranken Mensch­heit gegenüber. Sie soll im Gegenteil ein Schutz sein für die Allgemeinheit gegen Auswüchse, die ber wirtschaftliche Kampf ums Dasein in jedem Stande mit sich bringt, die sich aber beim Aerzte­stand besonders verhängnisvoll auswirken müssen.

Die Aerzteschaft darf sich nach diesen Ausführun­gen wohl der Hoffnung hingeben, daß die All­gemeinheit erkennt, daß letzten Endes die Standes­ordnung für die deutschen Aerzte nur denjenigen dient, welche den Arzt in der Not des Lebens brau­chen, und daß auch die Gesetzgeber aus der Einsicht heraus, daß der Aerztestand eines Volkes nie hoch genug in wissenschaftlicher, praktischer und sittlicher Beziehung stehen kann, alle Bestrebungen zur He­bung des Aerztestandes unterstützen und in der Standesordnung das sehen, was sie fein soll, ein Mittel, den Gedanken des Gesundheitsdienstes am deutschen Volke als Beruf des deutschen Arztes in i den Herzen der Aerzte immer fester zu verankern und zur Tat werden zu lasien.

* Kinos in Deutschland. Die Zahl der Lichtspiel­theater in Deutschland ist im letzten Jahrzehnt ganz bedeutend gewachsen, und damit auch die Zahl der täglich angebotenen Sitzplätze, aber nicht nur all­gemein, sondern relativ. Heute haben die Kinos bedeutend mehr Fasiungsraum als vor 15 Jahren. Damals, im Jahre 1910, besaß Deutschland 1000 Einematographentheater, wie sie damals noch hie­ßen, mit zusammen 200 000 Sitzplätzen, das heißt, die Theater hatten im Durchschnitt e;n Fassungs­vermögen von 200 Plätzen. 1919 war die Zahl der Kinos trotz des Krieges auf 2836, also auf fast das Dreifache angeschwollen mit zusammen 980 000 Sitzplätzen, so daß hier schon jedes Theater durch­schnittlich 345 Plätze besaß. Heute können wir uns rühmen, 3700 Lichtspielhäuser mit 1 400 000 Plä­tzen, also einem durchschnittlichen Fassungsvermö­gen von 390 Sitzen aufweisen zu können.

Der Rhein - Mainische Llädlekranz.

Innerhalb des Rhein-Mainischen Städtekran- ,,5 ?jer in feiner Zusammenfassung den großen Kernpunkt des südwestdeutschen Wirtschaftsgebie­tes abgibt, nehmen die bereits vorhandenen zahl- reicben Anknüpfungspunkte der Gemeinfamkeits- intc'reffen tagtäglich zu und steuern sichtbar und unaufhaltsam der im Interesse der Allgemeinheit erwünschten Schaffung eines Zweckverban- 6e5 entgegen. Unter diesem Gesichtswinkel ge­winnen die derzeitigen Eingemeindungsbestrebun. en der einzelnen Siedlungen innerhalb des Rhein-Mainischen Städtekranzes mit dem Zen­trum F r a n k f u r t a. M. an erhöhter Bedeutung. Rebeuten doch diese einzelnen Abrundungen der ,erfd)iebenen Siedlungskomplexe nichts weniger j[S die zwangsläufige mosaikartige Zusammenfü- -ung eines weiträumigen Großstadtgebildes am Untermain. Das Zentrum Frankfurt mit rund 470 000 Einwohnern und 13 477 Hektar steht vor dem Abschluß der Eingemeindung von:

es die Auto-Omnibuslinien, welche zwischen den einzelnen Gemeinden ernste kommnnalpolitische Gemeinsamkeitsgedanken über Landesgrenzen hin- weg auslöfchen. Die freie Wirtschaft sowie die öffentlich-rechtlichen Verbände und Organisationen haben bereits den Weg des Zusammenschlusses über die innerpolitischen Grenzen hinweg beschrit­ten, die rein kommunalen Organisationen werden über kurz oder lang folgen müssen, besonders im Hinblick auf die Fernversorgungspläne mit Gas und Elektrizität aus dem Ruhrgebiet, welche hier an die bedeutende Konsumkraft einer wirtschaft­lich und industriell hochentwickelten Großsiedlung mit rund 1,6 Millionen Einwohnern sich anzuleh- nen bestrebt sind.

* Räuberischer Uebersall im Eisenbahnabteil. Zwischen den Berliner Stadtbahnstationen Eich- karnp und Charlottenburg wurde ein Major, der in einem Abteil 2. Klasse eingeschlafen war, von einem wüst aussehenden Burschen überfallen, der mit einer Scheintodpistole schoß. Der Major rang mit ihm und zog die Notbremse. Der von den zu Hilfe eilenden Beamten festgenommene Räuber weigert sich, feinen Namen anzugeben.

R e u s e s. Hier war um 1000 bas Kloster Seligen, ftabt begütert, das Stift zu Aschaffenburg war zehnt- berechtigt von 1225. 1207 schenkte ein edler Wohl- tater von Neuses seine Güter dem Kloster Meerholz.

Bernbach wird in 2 Urkunden erwähnt. Zu­nächst erhielt das fff öfter Fulda anno 850 hier Be­sitzungen: dann hatte auch um 1167 das Kloster Schlüch­tern 12 Morgen Besitz.

Horbach ist nicht der geringste unter den urkund­lich berühmt gewordenen Orten. Kein Wunder War es ja der erste Ort der gewaltigen via erercitafis, der Birkenhainer Strafte, wo diese die Spessartberae ver- läfti und in zwei Armen sich nach den beiden Römer­brucken des Maines, zu Krotzenburg und Kesielstadt hinwendet, eine Strafte, auf der von alters her ein reines Dölkergewoge sich hin und her bewegte. Kloster Fulda hatte hier Besitzungen feit 830 Eine Urkunde von 1175 bringt eine (Einigung zwischen dem Peters- ftift in Mainz und dem Kloster Seligenstadt über- . ter 3U Horbach und Wilmundsheim, eine Urkunde die Sie Meierei : für die Kirchengeschichte des Freigerichts überbaust

Eine in der Geschichte der Menschheit noch nicht dogewesene Entwicklung von Wissenschaft und Tech­nik und eine damit verbundene verstärkte wirt­schaftliche Einstellung des Einzelnen bei gleichzeiti­gem Zurücktreten sittlicher Hemmungen in der Be­tätigung der Berufsarbeit der einzelnen Stände hat unser Volk erfaßt und ist auch am Aerzteftande nicht vorübergegangen; sie hat ihn durch die s. Zt. erfolgte Einfügung in die Gewerbeordnung und die soziale Gesetzgebung besonders in Mitleidenschaft gezogen und die Betonung seiner materiellen In­teressen erhöht.

Während im Altertum und Mittelalter der Arzt direkten Gelderwerb verschmähte und von freiwil­ligen Geschenken seiner Kranken lebte, eine Sitte» die sich in ihren Llusläufen bis in die Neuzeit er­hielt, hat unter dem Einfluß der veränderten so­zialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Arzt dazu übergehen müssen, den Wert seiner Arbeit selbst einzujchätzen und im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnung vom Kranken das ihm zustehende Honorar zu verlangen. Seine Stellung ist diadurch naturgemäß eine ganz andere geworden, er ist in die Reihe der erwerbenden Stände eingetreten, wenn auch in einer der Eigenart des ärztlichen Be­rufes entsprechenden besonderen Form. Wenn nun aber auch die frühere Stellung des Arztes zum Kranken und zur Allgemeinheit, die an sich dem Arzt eine gehobene Stellung, ja, nach dem Zeugnis des Altertums die geachtetste unter allen Ständen gab, sich grundlegend gewandelt hat, so besteht doch unverändert fort das Bedürfnis nach einem ethi sch hochstehenden Aerztestand, dessen Angehörige nicht vorn Gesichtspunkt des größtmög­lichen Erwerbes an die Kranken herantreten, son­dern wie die Standesordnung sagt,unter dem höheren Gesichtspunkte der Fürsorge für die Ge­sundheit des Einzelnen wie für die Wohlfahrt der Allgemeinheit." Der Arzt soll kein Mammonsdiener fein. Der Arzt muß sein berechtigtes Erwerbsbe­dürfnis in Einklang bringen njit den Aufgaben sei­nes Berufes. Die Heilung des Kranken ist feine höchste Pflicht, der er fein persönliches Interesse, ja oft seine Gesundheit und sein Leben zum Opfer bringen muß wie ein Soldat im Dienste des Vaterlandes.

An keinen Stand müffen daher so hohe Anfor­derungen gestellt werden wie an die Aerzte, damit sie diesen Erwartungen genügen. Da diese für einen Arzt notwendigen Eigenschaften nicht von vornherein in jedem Menschen, auch nicht in jedem angehenden Arzte ruhen, ist es erforderlich, daß der Arzt neben seiner wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung auf der Universität und im Kranken­haus auch das Rüstzeug bekommen muß, um als sittliche, verantwortungsvolle Persönlichkeit den be­ruflichen Anforderungen voll gewachsen zu sein. Er braucht aus der Erfahrung der Vergangenheit gewonnene Normen für die praktische Ausübung seines Berufes. Er muß wissen, welche Pflichten, außer den gesetzlich ihm auferlegten, er feinen Kran­ken gegenüber, in der Oeffenttichkeit und im Stan« bestehen unter seinen Berufsgenossen hat. Er muß wisien, was seine Würde als Arzt und Mensch von ihm verlangt und was er meiden muß um nicht auf Abwege zu geraten und ein schlechter und gewissen­loser Arzt zu werden.

Aus diesen dringenden Bedürfnissen heraus ha­ben sich im verflossenen Jahrhundert die ärztlichen Standesordnungen entwickelt und hat sich neuer­

Urkunde für die Pfarrei- und Äirchenstistung Somborn ist die aus dem Jahre 1184, in der Papst Lucius III. das Stift Aschaffenburg und feine Besitzungen in Schuf nimmt. Er sichert diesem Stiftecuttern in Weirtheiw (Wirtheim) cum parochia et becimis, curtem in Sun- neburne (Somborn) cum parochia et becimis" zu.

Altenmittlau. Es ist schwer, in den Urkun­den Alten- und Niedermittlau von einander zu hallen. Jedenfalls besahen hier schon 1191 die Mainzer Jo- hannesstiftshern Güter, ebenso 1236 das Kloster Sei- bolb, die Rheingrafen 1250. Das Frauenkloster Meer­holz erhielt 1258 einen Teil des Zehnten. Eine Nonne Rilmd schenkte dem Kloster Schmerlenbach bei Aschas- senb-rg 1259 ihr Gut in Altenmittlau. Ueber die Ka pelle hatte bas Patronatsrecht seit 1151 bas Kloster Selbolb.

ün Osten: Fechenheim mit 10000 Emw. und 711

tm Westen: Schwanheim 5900 1794

, Sossenheim 4 800 , 638

Griesheim , 12500 , 481

Der Brief Geßlers an Loebe

ist hier in der vom Wolff-Büro verbreiteten ge­kürzten Fassung zum Abdruck gekommen. In der jetzt vorliegenden wörllichen Fassung heißt es u. a.: , >'3n keinem einzigen Fall haben sich auch nur An­haltspunkte für das tatsächliche Bestehen vonWerbe- durvs" ergeben, die den Ersah aus rechtsstehen­den Kreisen vermitteln. Keiner der von Ihnen benann­ten ehemaligen Offiziere hat die Annahme mich nur eines einzigen Freiwilligen tatsächlich beeinflußt. Denn em solcher Einfluß kann keinesfalls darin erblickt wer­den, daß die genannten Persönlichkeiten gleich einer gro­ben Zahl anderer Staatsbürger gelegentlich Gesuche Wen persönlich bekannter junger Leute um Einstellung m die Reichswehr dem einen ober anderen Truppenteil nut der Bitte um Berücksichtigung übersandt haben. So haben unter anderem in Hanau der Oberstleutnant a. D. Wilhelmi und in Fulda der General a. D. Rembe Einstellungsaesuche von Leuten, die sich an sie gewandt hatten, in einzelnen Fällen an die Reichs­wehr weitergegeben, was ihnen schließlich so wenig wie irgend einem anderen Deutschen verwehrt werden kann. Daß diese Gesuche im übrigen mit genau der gleichen Sorgfalt geprüft werden wie jedes andere, dafür möchte ich besonders anführen, daß von den sämtlichen I durch Oberstleutnant a. D. Wilhelmi übermittelten Ein­

dazu steht noch aus im Westen Nied mit etwa 6000 Einwohnern. Die weitere unausbleibliche Aus­dehnung Frankfurts, im Rahmen der nächsten Berührungsumgebung, besonders nach Osten, Westen und Süden, zielt auf die Schaffung eines Aroßstadtkerns innerhalb des Rhein-Mainifchen ktädtekranzes, dem die Tendenz innewohnt, die an feiner Peripherie gelagerten Siedlungen zu einem Wesentlichen Bestandteil seines wirtschaftlichen Weichbildes zu machen. Diese Eingemeindungen Werden früher oder später kommen und sich auch äuf das nördlich gelegene Taunusgebiet erstrecken.

Höchst hat bereits früher die Orte Sindlingen, Zeilsheim und Unterliederbach eingemeinbet, so­daß nach Abschluß der neuen westlichen Einge­meindungen Frankfurts vom Landkreis Höchst nur noch kümmerliche Reste verbleiben. Ferner ist zwischen H o f h e i m und Kriftel seit einiger Zeit gleichfalls ein Verschmelzungsprozeß im Gange. Auch hier rechnet man, rote in Höchst, in einer späteren Zeit mit der Möglichkeit einer Ein­verleibung nach Frankfurt.

Wiesbaden hat durch die kürzlich erfolgte Eingemeindung von Biebrich, Schierstem und Sonnenberg eine Neueinteilung der Landkreise Wiesbaden-Land, Höchst und Untertaunus herauf­beschworen, da die nunmehrigen Restkreise kaum noch lebensfähig sind. Wiesbaden mit bisher 107 000 Einwohnern hat damit einen Zuwachs von etwa 30000 Personen erhalten, wird also in Zu­kunft über 137 000 Bewohner zählen. Der Flächen­inhalt steigert sich mit Biebrich um 1677 Hektar, mit Schierstem um 1190 Hektar und mit Sonnen­berg um 750 Hektar. Damit wird Groß-Wies- baden noch nicht saturiert fein. In Erwägung steht noch die Einbeziehung von Dotzheim, Erbenhausen, Kloppenheim, Bierstadt u. a die heute schon durch die Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität mit Wiesbaden eng verbunden sind.

Auch Mainz mit 108 000 Einwohnern, wozu Mombach, Kastel und Kostheim gehören, betreibt zur weiteren Ausdehnung nach Osten, aus Grün­den feiner Wasserstraßen- und Hafenpolitik, die Eingemeindung von Gustavsburg.

Nachdem Offenbach bereits Bürgel einver- leibt bat, steht es z"r Zeit im Süden mit der Ge­meinde Bieber in Unterhandung. Unbeschadet der lediglich als politischer Begriff bestehenden hessi- fajen Landesgrenze drängen auch hier innere Kräfte auf eine Verschmelzung Frankfurts mit Offenbach, der beiden Schwesterftätte, die heute schon wirtschaftlich und bebauungsmäßig zusammen verwachsen sind.

$ o n a u, mit etwa 38 000 Einwohnern, ist be- trebt, Mittelpunkt eines eigenen Hinterlandes zu fein. Die Eingemeindungspläne erstrecken sich zur Zeit auf die dem Mainhafen nahegelegenen 8000 Einwohner zählende Gemeinde Groß-Auheim.

Der Marktflecken F r i e d b e rg steht mit feiner Nachbargemeinde Ockstadt in Verhandlung. An­dererseits sind zwischen den Städten Friedberg, Bad Nauheim und Butzbach Verhandlungen be­züglich eines Oruppengastverfes im Gange.

. Oberursel soll mit der räumlich und wirt- ichpstlich eng zusammenhängenden Landgemeinde Bommersheim vereinigt werden.

Auch Aschaffenburg und Darmstadt haben ihre großzügigen Eingemeindungspläne noch nicht abgeschlossen.

Zu einem weiteren Bindemittel zwischen den ttnzclnen Gemeinden im Untermaingebiet hat sich neben der rationellen Großversorgung mit Kraft, ^<a)t, Wärme und Wasser sowie dem Schiffahrts-, ^ust- und Radioverkehr bas Kraftverkehrswesen »esonders ausgewirkt. Neben den neuen gemein- durchzuführenden Autodurchgangsstraßen sind

des nahen Roßdorf später (1282) einen Prozeß führte um den dortigen kleinen Zehnten. Selbstverständlich hotte tm 13. Jahrhundert das nur eine halbe Stunde entfernte Kloster Naumburg bei Roßdorf viele Be­sitzungen im nahen Butterstadt. Uebrigens sei rühmend hervorgehoben, daß in der Reformation dieses Kloster am längsten der katholischen Lehre treu geblieben ist. Hier fanden die Bisitatoren von Mainz 1549 noch hl. Messe und hl. Sakrament mitgebührender Ehr und Beleuchtung"!

K e s s e l st a d t, das alte Römerkastell, das wegen seiner alten Römerbrücke schon Jahrhunderte vor Hanau eine große Bedeutung genoß, wird auch in der hier besprochenen Zeit urkundlich sehr oft erwähnt. Hier schenkte kein geringerer als König Heinrich IV. 1059 dem Stifte zu Mainz 90 Huben Land: hier besaß das Mainzer Mariengredenstift (S. Maria ad Gradus) schon 1150 Ländereien: hier finden wir auch Kloster Fulda durch Tausch im Besitz einiger Güter. Auch diese Kir- chengerneinde mit ihrem alten Pfarrer hat lange zur Reformationszeit im katholischen Glauben standge­halten.

Großauheim wird zum erstenmal 850 erwähnt, wo Kloster Fulda dort Güter geschenkt bekam. Diese Schenkung an Fulda wurde um ein Gut und einen Weinberg vermehrt 1062. 1283 erhielt das Frauen­kloster Paderhaulen bei Offenbach eine größere Scheu- kung von mehreren Gütern. Selbstredend war auch das Kloster Seligenstadt dorten reich begütert. Es hatte dort einen Gut-Hof, den er 1289 an einen Auheimer Bürger verpachtete.

Großkrotzenburg, dascruciburgium" der Römer, in welchem Kastell anno 200 eine Kahorde der 22 Legion lag, einer Truppe, die bei der Zerstörung Jerusalems mitgeholfen hatte, dieser berühmte Ort, in bem der Römische Grenzwall an den Main auslies, um erst wieder bei Miltenberg landabwärts geführt zu werden, berühmt durch feine Römerbrücke, zu der die

gaben nur eine zur tatsächlichen Einstellung des Ge- suchstellers geführt hat und auch diese nur nach Einzie­hung anderweitiger Auskünfte.

Zum Schluß wird in dem Schreiben gesagt:

Der Mgeordnete H e i I m a n n hat damals endlich auch nachstehenden angeblichen Brief einer amtlichen Reichswehrstelle an eine im Mai aufgelöste Sport­vereinigung gemeint ist wohl die .^Olympia" zittert:

Sie haben un§ den fo und so zur Einstellung in die Reichswehr empfohlen; es fehlt aber außer der Mitgliedsbescheinigung und der Bescheinigung über kör­perliche Eignung das notivenbige ausführliche Gut­achten über zweifellos vaterländische ® e» fInnung. Wir bitten Sie, uns ausführlich zu be­richten, ob nach Ihrer Kenntnis des jungen Mannes und feiner Familie es sicher ist, daß er auf völkischem Boden ft e 6t.

Dieser Brief ist nach den Feffftellungen des Reichs- wehrmmisteriums niemals geschrieben worden.

$ür die pfarreichromk in den Dekanaten Bockenheim, Hanau, (Drb und Salmünster.

ii.

f6 r das Dekanat Hanau bringt das net» Li' e llrkundenbuch" von Reimer, erschie- ttn Hirzel (Leipzig) schon im 1. Band alle erhal- Urkunden von 7671300.

Ntfa -a k.'ichllchen Verhältnisse von Hanau selbst In 'tahrf*nb ia wohl nach denselben Unterlagen vor wannen >ch°" in dem wertvollen WerkZimmer- [ Schichte der Stadt und der Grafschaft Hanau" geschildert. Hanau wird erst 1200 urkundlich J' Vorher hatte es keine Bedeutung. Dagegen Ifttgh,as. "ahe Kinzdorf in dem jetzigen Hafen- Mtz schöne St. Nicolauskirche. Hier stand fei' , ein Gotteshaus, das Karl der Große bet von Seligenstadt nach Mainz geschaut, hfrum wurden nahen Klöstern in dieser Ekhiesi "Distrikte als Neurodungen angewiesen. So das Kloster Schlüchtern einen Distrikt nahe Urbarmachung. 1237 schenkte Heinrich ^ttierftoh? den Antonitern vom Kloster Roßdorf bei Leander Wald Mulnloch. 1178 bestätigt Papst Besitz D *11. dem Mariengretenstift zu Mainz den trffän6(;'«eurobungen im Walde bei Hanau. Selbst- herzig^ leigt schon diese Zett außer manchen hoch, wanchx /7°emächtnissen der Grafen von Hanau auch H t, j ^berechtigte Eingriffe in die Rechte der Klöster.

Mer Ü a d t mit seinem viclbegehrten Wetter- ^denko^?»/^"den war scbon früh auch ein gesuchtes Reimer- , nahen Klöster. Nach alten Urkunden U.Klosi^n hier Liegenschaften und Gefälle feit «*lben Zeit Jeit 1000 Kloster Seligenstadt, zur - l0ter Schlüchtern, das mit den Antonitern

W ärztliche StandeMiWU unö W Gemeinwohl

Von Sanitätsrat Dr. R i ch t e r - Zeitz

via ejercitalis, die Birkenhainer Straße in einem Arme führte, war selbstredend ein begehrter Ort der nachbar- lichen geistlichen und weltlichen Territorialherrn. So tobt hier 100 Jahre ein erbitterter Kampf zwischen dem dort reich begüterten Petersstift Mainz und den Grafen von Rannenberg, deren Burg im heutigen Alzenau noch erhalten ist. Das.Petersstift besaß die sogenannteIn­sel , d. h. das Stuck Land, das im jetzigen Main und einem durch den jetzigen Wald führenden nun versieg, ten Mainarm eingeschlossen war: ferner noch andere Guter. Allein, es kann der beste nicht in Frieden leben, wenn es dcm bösen Nachbar nicht gefällt. Friedrich von Rannenberg wurde, weil er hartnäckig sich Ein- griffe in diesen Kirchenbesitz erlaubte, 1282 exkommuni. Mert. Diese Exkommunikation mußte im Freigericht Wilmundsheim allsonntäglich verkündet werden; die Orte, die den geächteten Ronnenberger aufnahmen, wur­den mit dem Interdikt belegt, bis er sich endlich unter- warf. 1292 gibt Abt Gottfried von Seligenstadt seinem Kapitel seine Güter zu Krotzenburg.

Oberrodenbach, fiier erwarb brr Kloster Fulda schon 850, und später 1025 mehrere Güter Eine wichtige Urkunbe vom Jahre 1241 ist noch erhalten, wonach bie Kapelle z» Oberrodenbach nicht der Kirche zu Krotzenburg angehörte, sondern bas Patronatsrecht den Grasen von Kanau zustanb.

Langenselbold wurde berühmt durch sein reich begütertes Prämonstratenserkloster, das 1108 gegründet wurde und durch viele in Urkunden erwähnte Stiftungen fo reich wurde, daß es noch 2 Frauenklöster stiften konnte, zu Tiefental im Rheingau und Meerholz, spä­ter auch noch zu Konradsdors, in Hessen bei Ortenberg. ' Das Freigericht Wilmundsheim-Som- i born wirb zum erstenmal in der Schenkungsurkunde an das Kloster Fulda anno 850 erwähnt, ebenso er- bi°lt hort fyulba ®üter 1030 Das Kloster Neuenbero ! besaß daselbst einen Frohnhof um 1255. Ti- btefes Arohnhoses verpachtete Probst Eckhard von « -^cht bedeutungsvoll ist. Neuenberg an Reinhard Eine wichtige W -

Eingesandt.

Unsere Domtüren. Das Bestreben, die Außenwände unserer Häuser farbiger als bisher zu gestalten, hat in gewisser Beziehung, soweit es sich um Stilbauten handelt, die in ihren Perioden einen farbigen An­strich oder Bemalung anwanden oder auch um Nachahmung derselben, feine Berechtigung. Diese farbige Behandlung aber auf Stilbauten zu über­tragen, die dieselben in ihrer Entstehungszeit nicht halten, wäre ein arger Mißgriff. Bei Barockbauten wurden wir lichte, gebrochene Farben mrgewandt. Die­ser Stil erstrebte das West- und Hochräumige Und ließ wohl eine farbige Marmorbekleidung zu, nie aber einen Anstrich mit lebhaften Farben. So wurden auch im Aeußern alle Teile, die wegen des Materials der Be­malung (Anstrich) bedurften, einfach und schlicht behan­delt. Dies galt vorzüglich von den nebensächlichen Teilen. Zu diesen gehören bie Türen. Jedenfalls darf der an- gewendete Anstrich die Gesamtwirkung nicht stören. Nun haben in allerletzter Zett die Türen unseres Domes einen träftigen blaugrünen Anstrich erhalten und die Füllungen sind noch auffällig durch dunklen Anstrich deren Umrahmungen betont. Die ruhige vornehme Fas­sade des Domes ist durch den Anstrich der drei Türen zerrissen": das einheitliche Ganze ist gestört. Die Türen fallen mit ihrer ftartbetonten Farbigkeit heraus. Der Blick des Beschauers fällt nicht zuerst auf das imvofante Gesamtbild, wie es sein soll, sondern zunächst auf die im scharfen Gegensatz zum Ganzen stehenden blaugrünen Türen. Das ist offenbar ein Mißgriff, der von maßgebender Stelle baldmöglichst beseitigt werden sollte. Es würde wohl kaum gelingen, ein Ntuster- beispiel au5 der Barockperiode namhaft zu machen, auf das man sich mit dem Türanstrich berufen könnte Die Türen des Domes dürfen nur in lichten gebrochenen Farben gehalten werden. Sie müssen unbedingt mit den Steinen der Fassade, also mit den rötlichen und grauen Tönen, harmonieren. Moderne Auffassungen können bei Stilbauten nicht in Anwendung kommen. Krämer.

Nein Baur ohne Zuldaer Zeitung!