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Anzeiger für die Stabt und den kreis Fulda. Amtliches kreisblalt.

jlr. 269.

Erscheint sechsmal wöchentlich Wochenbeilage: .^Illustrierte Beilage" und „Buchenhlätter" Rotationsdruck und Verlag der ftulbaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr. 9.

Monatlicher Bezugspreis 1,50 Ml

Sonntag, 21. November 1926.

Anzeigen-Preis«! Kleinzeile (Colonel) lokal 0.1S TUI, auswärts 0,20 TUt Reklamezeile: lokal 0£0 TUt, auswärts 0,80 TUI Bei Wiederholungen Rabatt, x Postscheckkonto Frankfurt a. M Nr 4051 x

Zahrg.öZ.

Die weltw rt ckastzkonferenz.

Der Ausschuß zur Vorbereitung der Weliwirt- schaftskynferenz bat in Genf mit einer Schluk- sitzui^, .eine zweite Taaung beendet. Damit ist, wi» der Vorsitzende Theunis betonte, die dem Ausschuß vom Völkerbundsrat übertragene 2(rMt im wesentlichen abgeschlossen. Das dem Völ­kerbundsrat zur Genehmigung vorliegende Konfe­renzprogramm bietet nach Auffassung der Sachver­ständigen die Möglichkeit, gerade auch für das deutsche Wirtschaftsleben besonders wichtige Fra­gen auf der Konferenz zu behandeln, obwohl sich heute noch nicht absehen läßt, auf welche einzelnen Punkte sich die Arbeit der Konferenz schließlich konzentrieren werde.

vom Völkerbund.

Der ikalienische Vertreter für die nächste Sitzung des Völkerbundsrates.

wtb Paris, 20. Nov. (Eig. Funkm.) Nach einer Londoner Meldung des „Petit Journal" soll Chamberlain in seiner Unterredung mit Nriand geneigt sein, an Mussolini mit der Anregung heranzutreten, Italien auf der nächsten Tagung des Dölkerbundsrates persönlich vertrsren zu wollen.

Stresemann beim Reichspräsidenten.

totb. Berlin, 20. Nov. (Eig. Funkm.) Der Herr Reichspräsident nahm heute den Dortrag des Reichs- ministerS des Auswärtigen, Dr. Stresemann, ent« gegen. ——

Deutschland und Frankreich.

Der deutsch-französische Austausch von Publikationen.

Die Havasagentur teilt mit, daß die von fran­zösischer und deutscher Seite geführten Verhand­lungen wegen Wiederaufnahme des seit 1914 un­terbrochenen Austausches von Publikationen zu einem Abkommen geführt hätte, rstens betr. den Austausch von Dissertationen, zweitens den Austausch von Veröffentlichungen des Unternchts- minifteriums, drittens den Austausch von Veröffent­lichungen der gelehrten Gesellschaften. Die Ver­handlungen seien französischerseits vom Konserva­tor der Universitätsbibliothek in Paris Barrau Di- higio und deutscherseits von fierrn Bersu vom Archäologischen Institut in Frankfurt a. M. geführt worden. Das Abkommen sei von der deutschen und der französischen Regierung gebilligt worden.

Einführung der neunmonatigen Dienstzeit in Frankreich?

In einer Sißung der französischen sozialistischen Kammerfraktion erstattete Abg. Renaudel im Na­men des Fraktionsausschusses für die nationale Verteidigung Bericht über einen Gesetzesvorschlag betr. die Einführung der neunmonatigen Dienstzeit. Der Unterausschuß wurde ermächtigt, diesen Gesetzesvorschlag einzubringen.

Der Finanzausgleich.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Held und der bayerische Finanzminister Dr. Krausneck hatten Besprechungen mit dem Reichsfinanzmini- ster Dr. Reinhold über die Frage des Finanz­ausgleichs. Wie das „Verl. Tagebl." hört, trugen die Besprechungen informatorischen Charakter. Die bayerischen Minister informierten den Reichs­finanzminister über die Wünsche Bauerns zum Fi­nanzausgleich und über die Stimmung, die in Bayern gegen die beabsichtigte Regelung, in der Frage des Finanzausgleichs besteht. Die Minister haben am Freitag abend Berlin wieder verlassen.

Reichswehr und Turnunterricht.

Nach einer vom „B. T." veröffentlichten Mit­teilung eines Breslauer Industriellen nahmen im Oktober Reichswehroffiziere an Sitzungen der Vor­stände der Arbeitgeberverbände von Jn- drstrie, Großhandel und Einzelhandel teil, um, wie ste erklärt hoben sollen, Geld zur Ausbil­dung von Turnlehrern durch die Reichs- lvehr zu erhalten. Diese Turnlebrer sollten in Stadt Und Land Turnkurse einrichten. Pro Arbeit- Uehmer sollten die Arbeitgeber etwa 1 Mark zah­len

Im Anschluß daran bringt das ,.B T." eine Erklärung des Reichswehrmini st eriums, Wonach der Zweck der Besprechung pewelen sei, die un Wirtschaftsleben stehenden Herren für die Un- ierbringung ausscheidender Heeresan- -»höriger und für die körperliche Ertüchtigung des Reichswehrersatzes zu interessieren.

Das „B. T." bemerkt, die Angelegenheit lei durch bie Erklärung des Reichsw-Hrminilterj'ims "icht genügend klargestellt. Es fordert ein (Ein» ß r e * f e n des Reichstages.

öur Lage in Niederlän-'sch-Indien.

Die Laae ist, wfe Ö1I5 «ßa^-ia gemeldet v ird, <m allgemeinen unverändert. Ein auf die Polizei- L kaserne der Stadt Soerakarta durch Aufständisclre — geplanter lieber fall konnte vereitelt werden. An ^verschiedenen Stellen kam es zu kleineren Zusam- M Menstößen zwischen Polizei und Kommunisten. Die 'Polizeiaktion in der Residenzstadt Bantam wird fortgesetzt.

Gesamtbild über die Lage der Reichspost

feien gelten vom 1. April 1927 lediglich die dies­bezüglichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz-. Buches.

In einer Derwaltimgratssitzung der Deutschen Reichspost gab der Reichspostminister den Mitgliedern des Derwaltungsrates ein Gesamtbild über die Verkehrs- und Wirtschaftslage der Reichs­post. Der Minister führte u. a. aus:

Der Sommerverkehr ist von jeher schwächer als der Minterverkehr. Erst in letzter Zeit ist eine ge­wisse Aufwärtsbewegung eingetreten, die sich auch in einem erfreulichen Anziehen der Verkehrszahlen bemerkbar machte. Der Briefverkehr weist gegen­über dem Monat August im September eine Stei­gerung von 4,8 v. 'S). auf. Die Zahl bfcr ausge­lieferten Paketsendungen ist 10,5 v. S). gegenüber dem August gestiegen. Die Stückzahl der einge­zahlten Postanweisungen zeigt im September eine Steigerung von 1,2 v. S). gegenüber dem Vor­monat. Der Luftvostverkehr hat sich im abgelau­fenen Sommerbalbjahr zugleich mit einer Erwei­terung des Luftverkehrsnetzes und mit dem Abbau der zwischenftaatl'cheu Lvstoerbindungen günstig ent­wickelt. Die Luftpost beförderte von April bis September 1926 rund 169 000 Kilogramm Sen­dungen gegen 138000 Kilogramm im gleichen Zeit­raum 1925. Das Liniennetz des Sommers um­faßte rund 22 000 Kilometer gegen 18000 Kilo­meter im Vorjahr. Der PostkraKwhrbetrieb hat sich zufriedenstellend entwickelt. Täglich werden etwa 106 000 Personen mit Kraftposten befördert. Im Postscheckverkehr ist die Kontenzahl von 869 000 auf 883000 im September gestiegen. Tas durch­schnittliche Guthaben dagegen ist von 576 Millionen im März auf 548 Millionen Rm. im September zurückgegangen. Der Telegraphenverkehr ist im langsamen Steigen begriffen. Das Fernsprechwesen weist eine erhebliche Vermehrung der Hauptan­schlüsse auf. Dieser Zunahme steht aber eine Ver­minderung der geführten Gesvräche gegenüber. Der Funkbetrieb hat sich auch im laufenden Wirtschafts­jahr weiter günstig entwickelt. Die Zahl der Rund- funfteilnehmer stieg im ganzen von 1205 000 am 1. April auf 1246 000 am 1. Oktober. Im Ok­tober lagen bereits 39 000 neue Teilnehmeran­meldungen vor. Die Jsteinnahmen der Reichspost blieben hinter dem Soll des Voranschlags, aber auch hinter den Jsteinnahmen de- Voriah.- ' zu­rück. Die Durchführung des Arbeitsbeschaffungs- Programms der Reichspost zum Zwecke der Lin­derung der Arbeitslosigkeit hat weitere Fortschritte gemacht. Die bereitgestellten Mittel in der Gesamt­höhe von 320 Millionen Rm. sind bis auf kleine Reste verteilt und an die Wirtschaft vergeben wor­den. Dor der Schaffung von Mechanisierungsan­

lagen soll in jedem Falle geprüft werden, ob sich dadurch technisch eine größere Wirtschaftlichkeit er­zielen läßt und ob gleichzeitig eine erhöhte Be­triebsverbesserung zum Vorteil für Wirtschaft und Verkehr zu erwarten ist. Das stellenweise mit Zeitaufnahmen verbundene Verfahren der Leitunas- zählungen ist vielfach bemängelt worden. Ihm sind auch mitunter Ausbeutungsabsichten oder reak­tionäre und antisoziale Absichten untergeschoben worden. Davon kann keine Rede sein. Ich bin Geg­ner jeder Ueberlaftnm des Personals .aber fordern muß ich volle dienstliche Auslastung jedes Einzel­nen. Wir sind im Begriff, auf Grund der ge­wonnenen Erfahrungen neue Richtlinien für die Perfonalbemessunoen aufzustellen. Die vom 3. bis 13. November in Berlin abgebaftene Taaung des internationalen beratenden Ausschusles für Tele­graphie war für das Ansehen und die Wert­schätzung der Deutschen Reichspost, wie Deutsch­lands überhaupt von weittragender Bedeutung.

Daraus wurde der Geschäftsbericht für 1925 dein Verwaltungsrat vorgelegt und der ^rut­schen Reichsvost Entlastung für die Bilanz vom 31. März 1925 und für die Gewinn- und Verlustrechnung 1924 erteilt. Der zweite Nach­trag zum Voranschlag für 1926 fand die Zustim­mung des Derwaltungsrats. Der Verwaltungs­rat nahm zum Schluß die Denkschrift der Ver­waltung über die Tariffrage im Kraftpost- verkehr und über die Grundsätze für die Ver­gebung von Lieferungen von Telearavben-, Fern- svreck- und Funkgerät sowie von Kraftwagen zur Kenntnis.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Ver- waltunasrats der Deutschen Reichsvost wurde der sozialdemokratifche Antrag auf Mißbilligung b er Friderieusmarke und ihre Zurückzieh­ung aus dem Verkehr aeaen fünf Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten, Kommun'sten und des Vertreters von Baden abgelehnt, ebenso auch ein ähnlicher kommunistischer Antrag. Weiter ver­fielen der Ablehnung sozialdemokratische Anträge auf Wiedereinführung des Achtstundentages im Post- betrieb im Interesse der Erwerbslosen "nd auf Er­laß der Rundfunkgebühren für ErwerbLlasa. - Der auf her Tagesordnung noch vorgesehene Punkt: „Mitteilung über den Stand der Barmatkredite" wurde auf Anftag des Reichspoftministers abge­setzt, weil noch Unterlagen zu beschaffen seien und eine weitere Klärung im Arbeit''"sschuß sich not­wendig gemacht habe. Dieser Pur ft wird voraus­sichtlich in der nächsten Sitzung erledigt werden.

Zur Vermeidung von Irrtümern wird ganz be­sonders daraus hingewiesen, daß die obigen Be­stimmungen nicht für solche Geschästrsaume in Be­tracht kommen, die Teile einer W o h n u n g bilden oder wegen ihres wirtschaftlichen Zusammen­hanges mit Wohnräumen zugleich mit letzteren ver­mietet sind. Das heißt, unter die obigen Bestim­mungen fallen nicht Werkstätten, Geschäfts-, Büro- Restaurationsräume und dergleichen, wenn die­selben zugleich mit einer im selben Hause liegende«, Wohnung vermietet sind. Es ist nicht erforderlich, daß die Wohnräume unmittelbar an die Geschäfts, räume anichließ-n. Es genüat, wenn die Woh. nung sich im selben Hause oder den mit diesem Hause eine Einheit bildenden Gebäulichkeiten be­finden. Infolge dieser Einschränkungen bleibt es für die meisten Gewerbetreibenden und Handwerker vorläufig bei den bisherigen gesetzlichen Schutzbe­stimmungen.

Mietverträge, welche zwischen den Parteien aus einen längeren Zeitraum zu bestimmten Betinoun- gen abgeschlossen sind, werden durch die Verord­nung nicht berührt.

Ferner sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für den Fall einer Kündigung von unter diese Ver- ordnung fallenden Geschäftsräume oder Mieterbö- Hungen als frühester Räumung-termin bzw. Ter­min an dem eine höhere als die Friedensmiete zu­lässig ist. der 1. Avril 1927 in Betracht kommt. Die Verordnung besagt ferner in den §§ 5 und 6 fol­gendes:

5 5.

1. Soweit bis zur Inkrafttreten dieser Verord­nung die Inanspruchnahme den Wohnungen der im $ 1 bezeichneten Art der von Gelchäft-räumen recht-kräftig ausgesprochen oder durchoeführt wor­den ist, behält es bei den bisherigen Bestimmungen und den durch die Inanspruchnahme geschaffenen Zuständen fein Bewenden. 2. Ein vor dem In­krafttreten dieser Verordnung anhängig gewordener Rechtsstreit, welcher die Herausgabe eines vermie­teten oder sonst zum Gebrauch überlassenen Ge­schäftsraumes zum Gegenstand bas, ist nach den bis­herigen Vorschriften zu erledigen.

§ 6.

Als Geschäftsräume im Sinne dieser Verord­nung gilt, was zur Zeit ihres Inkrafttretens nicht Wohnung ist. sowohl für die teueren Wohnungen ols auch für die Geschäftsräume, welche unter obige Bestimmungen fallen, wird auch fernerhin der

Ire neue Wrorbnuno über hie Lockerung

der

ohnungsMlWlMtsW.

Don Slbieorbneien Max KölgeS, M. d

L, Miilbeim a. d. Ruhr.

Nachdem die Lockerung der Wohnungszwangs- wirtschaft in den meisten deutschen Ländern bereits eingesetzt hat, folgt nunmehr auch Preußen auf diesem Gebiete nach.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt hat eine entsprechende Verordnung erlassen, welche am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt.

Diese Verordnung besagt im § 1 folgendes:

Auf Wohnungen mit einer Jahresmiete von

a • RM u. me t w Berlin

b'>400 RM u. mehr in den f'brtien Orten der Sonderklasse c 1800NM it. mehr in den Orten der Ortsklasse A i> 1300 NM it mehr in den Orten der Ortsklasse B e 800 NM u. meh in den Orten der Ortsklasse C s 5>00 RM u, mehr in den O ten der Ortsklasse D finden die Vorschriften des Wohnungsmangels­gesetzes mit Ausnahme der §§ 2 und 8 keine An­wendung, jedoch ist im Falle des § 8 die Genehmi­gung der beteiligten Gemeindebehörden erforderlich.

Die Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes hat zur Folge, daß für Wohnungen obiger Art nunmehr die Zwangswirtschaft in Fortfall kommt. Dieses bedeutet, daß für den Fall des F c e i w e r- d e n s solcher Wohnungen weder eine Beschlag- i nähme noch eine Zuweisung von Wobmingssucbm- ! t**n durch die Wohnungsämter stattsindet. Der Vermieter ift nunmehr berechtigt, die Wohnung an einen beliebigen Bewerber zu vermieten, auch wenn derselbe w»der einen Wohnunasberech'iaungsschein noch eine Ausweiskarte des Wohnungsamtes besitzt. In einem einzigen Falle bleibt auch in Zukunft für : den Vermieter der Zwang bcft»h»n, ein»n Mieter I gegen feine, h»- Vermieters Willen aufzunebmen, ' nämlich im Talle des Wohnungstausches, i m°nn die Zustimmung des Vermieters durch einen Betchluß des Mieteinraunasamtes ersetzt wird und । damit der zuzieh-nde Mieter ohne weiteres in den i Mietvertrag f-ünes abzieh-mden Taufchnartners ein- • tritt. Fälle dieser Art werden voron-sichtlicki fahr fetten eintret-n. Im übrigen fff her Tausch für die teuren Wobnuna«n noch dadurch erleich­tert, daß es einer Geneh"ftauna beA Wohnungs­amtes nicht mehr bedarf. Rechtskräftige Befchtag- ' nahmen und Zwangsvermietverträge für teuere Wohnungen aus d-r Z->it vor dem Inkrafttreten der Berordnuna ho>ib»n beftehen.

Der 6 2 des Wahminasmanaesgesetzes, w-tcher auch für die obigen Wohnungen in Geltung bleibt, lautet wie folgt:

Ohne vorherige Zustimmung der Gemeinde­behörde dürfen a) Gebäude oder T-üle von Gebäu­den nicht abgebrochen, b) mehrere Wohnungen nicht zu einer vereinigt werden.

Räume, die bis zum 1 Oktober 1918 zu Woh- nunaszwecken bestimmt oder benutzt waren, dürfen zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-. La­

ger-, Werkstätten, Dienst- oder Geschäft:räumen nicht verwendet werden. In besonf-eren Fällen kann die Gemeindebehörde Ausnahmen zulassen, wenn für den beanspruchten Raum neuer Wohn­raum erstellt wird.

In Kraft bleiben auch für die teueren Wohnun­gen die Vorschriften des Reichsmietengese- tz e s, die den Parteien das unverzichtbare Recht gaben, daß zwischen ihnen die gesetzliche Miete gelten soll. Fernerhin bleiben in vollem Umfange die Mieterschutzbeftimmunaen bestehen, die ein freies Kündigungsrecht des Vermieters so­wohl dem jetzigen wie dem künftigen Mieter teurer Wohnungen gegenüber ausschließen.

Die Beendigung eines Mietverhältnisses ift da­her euch in Zukunft bei Wohnungen jeder Art und Größe, sofern es sich nicht um Neubauten handelt, nur im Wege der Aufhebungsklage unter den ge- fehf'ch genau festgelegten Voraussetzungen möglich.

Eine bedeutend weitergehende Lockerung ‘ der Zwangswirtschaft tritt jedoch ein bei den G c - schäftsräumen. Hierüber befaat die Verord­nung in den §§ 2, 3 und 4 folgendes:

8 2.

Auf Geschäftsräume finden bi» Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes keine Anwendung. Die Bestimmungen des Wahnungsmangelgesetzes kom­men daher für obige Räume überhaupt nicht mehr in Betracht. Dieses gilt auch für die §§ 2 und 8 dieses Gesetzes.

8 3.

1. Geschäftsräume werden von den Vorschriften des erst»n Abschnittes (88 1—36) des Reichsgesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter aiis- genommen. 2. Die Aufh-buna des Mieterschutzes (Abs 1) gilt nicht für Geschäftsräume. die Teile einer Wohnung bilden, oder wegen ihres wirt- schgftiichen Zusammenhanges mit Wohnräurnen zugleich mit letzteren vermietet sind. 3. Die Auf­hebung des Mieterschutzes (Abi. 1) gilt ferner nicht für Kündigungen, die »n einem früheren Zeitpunkt als den 31. März 1927 wirksam werden.

8 4.

1 Geschäftsräume werden von den Bestimmun­gen des rt ichsmiftengesetzes ausgenommen. 2 Diese Befreiung gilt nicht für die im 8 3 Abs. 2 bezeichneten Geschäftsräume. 3. Eine Aenderung der für das Vertracwverhältnis geltenden Mi»tzins- regeluna vor dem 1 Avril 1927 kann auf Grund des Absatzes 1 nicht verlangt werden Durch diese Bestimmungen fallen für die in Betracht kommen­den Geschäftsräume sämtliche bisherigen Beschrän­kungen fort, die dem Vermieter bisher insbefon- dere hinsichtlich der Kündigung und der Höhe der Miete «uferfegt waren. Für die beteiligen Bar­

Schutz des § 48 a des Mieterschutzgesetzes gewährt. Der § 49 a des Mieterfchutzgesetzes lautet wie folgt: Wer für die mietweise oder auf Grund eines son­stigen Rechtsverhältnisses erfolgenden Ueberlassung von Räumen oder im Zusammenhang damit für sich oder einen anderen einen Mietzins oder eine ion- stiae Vergütung fordert, annimmt oder sich verspre­chen läßt, die unter Berücksichtigung der ganzen Verhältnisse als unangemessen anzusehen sind, wird wegen Wucher mit Räumen mit Geld­strafe oder mit Gefängnis bestraft. Ist die Tat fahr» lässig begangen, so ist auf Geldstrafe oder Gefäng­nis bis zu einem Jahre zu erkennen.

Ebenso wird bestraft, wer für die Vermittlung eines Rechtsgeschäftes der im 8 1 Ab! 1 Satz 1 bezeichneten Art eine Vergütung fordert und an­nimmt, ober sich versprechen läßt, bie unter Be­rücksichtigung der gesamten Verhältnisse als unan­gemessen anzusehen sinb.

Es sei ausbrücklich darauf hingeroiefen, daß bie vorstehend gekennzeichneten Lockerungen unter aus­drücklichem Vorbehalt jederzeitigen Wider­rufs angeordnet sind. Sie werden nur dann von Dauer fein, sofern kein Mißbrauch ober Der» tragsfreiheit burch biejenioen Kreise eintritt, welche fidhjür bie Wieberherbeiführuna tiefer D»rtragsfrei- heit aus witschaftlichen Erwägungen bisher am nachhaltigsten eingesetzt haben.

Es kann baher den Vermietern nicht brinaenb genug in ihrem eigenen Interesse ber Rat erteilt werden, sowohl bei Kündioungn als auch bei Miet­erhöhungen nach Gerechtigkeitsgrundsä- tzen zu verfahren. Nur wenn bei diesem' ersten größeren Versuch der Lockerung der Wohnunas- zwanaswirtschaft ber Beweis erbracht wirb, baß bie Vermieter die wiebergewonnene Hanblungsfrei- heit im rechten Sinne anwenben, kann mit einer allmählichen teilweilen weiteren Lockerung ber Wohnungszwangswirtschaft in absehbarer Zeit ge­rechnet werben.

Rus dem fernen (D^en.

Eine Anleihe zum Wiederaufbau Pokohamas.

Wie bie Agentur Jndo Pacific aus Tokio met- bet, steht ber Abschluß ber Derhanblunoen wegen Unterbringung einer Anleihe von 40 Millionen Pen in New Park. bie zum Wiederaufbau Yoko­hamas bestimmt ist, unmittelbar bevor.

Revision des deutsch-japanischen Handelsvertrags.

Wie bie Agentur Jndo Pacific aus Tokio mel­det, sind die Verhandlungen wegen einer Revision des Handelsvertrages wieder aufgenom. men worden. Botschafter Solf wird Miste De­zember von Berlin kommend wieder in Tokio ein- treffen.

Eine japanische Flottenstakion in Kanton.

Nach einer Meldung ber Agentur Jndv Pa­cific aus Tokio bereiten bie Japaner bie Errichtung einer Flottenstation in Kanton vor, um ihre Schiffe i gegen die chinesischen Piraten zu schützen.